3137/2017
Neue Datenschutz-Grundverordnung
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Umsetzung DSGVO_Anlage zu Beantwortung 3137-2017
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Umsetzung der DSGVO - Anlage zur Vorlage 3137/2017 ___________________________________________________________ OB/7 Beauftragter für den Datenschutz Zusammensetzung der interdisziplinären Projektgruppe OB/7 Beauftragter für den Datenschutz Projektgruppe zur Umsetzung der EU- DSGVO bei der Stadt Köln Amt f. Info.- verarb. Daten- schutz- beauftr. IT- Sicherh.- Beauftr. Büro OB GPR Pers.-/ Orga.- Amt Vertr. d. Dezer- nate Umsetzungsverantwortung obliegt verantwortlicher Stelle bzw. Verantwortlichen fach-/ inhaltliche Koordination IT-sicherheitstechn. Umsetzung Federführung als Verantwortlicher im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit operationale Verantwortung organisatorische Begleitung IT-technische Umsetzung Umsetzung der DSGVO - Anlage zur Vorlage 3137/2017 ___________________________________________________________ OB/7 Beauftragter für den Datenschutz OB/7 Beauftragter für den Datenschutz Dauer der interdisziplinären Projektgruppe (gesamt) Entw. Verfahrensmodell/ Piloten Umsetzung Verfahrensmodell (Roll-Out gesamt) Bestandsaufnahme/ Evaluation 01/2018 05/2018 07/2017 09-10/ 2017 Mitte 03/2017 Projektphasen mit Zeitbezug Projekt- phase 1 Projekt- phase 2
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/7 Vorlagen-Nummer 18.10.2017 3137/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.11.17 Neue Datenschutz-Grundverordnung Vorbemerkung Die sogenannte „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz na- türlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenver- kehr“ (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) wurde am 14.04.16 durch das europäische Parlament verabschiedet. Ziel ist insbesondere mit ausgewogener Berücksichtigung aller Grundrechte, ein einheitliches Datenschutzniveau bei gleichzeitiger Offenheit für zukünftige technologische und wirtschaftliche Entwicklungen zu schaffen. Die DSGVO ist am 25.05.16 in Kraft getreten und erlangt verbindliche Geltung ab dem 25.05.18. Die somit eingeräumte Übergangsfrist von zwei Jahren ist für die gleichsam von der Verordnung umfassten öffentlichen und nicht öffentlichen Bereiche zu nutzen, um die erforderlichen Umsetzungsarbeiten durchzuführen. Von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der DSGVO sind hierbei die konstruktiv offene Haltung der (kommu- nalen) Entscheidungsträger, die zielorientierte Aufstellung der internen Organisation sowie die Entwicklung eines operativen und funktionsfähigen Vorgehensmodells. Einen ersten Bericht über die Umsetzung der DSGVO bei der Stadt Köln haben der Unter- ausschuss digitale Kommunikation und Organisation sowie der Ausschuss allgemeine Ver- waltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales im Rahmen der Vorstellung des „Sach- standsberichtes Datenschutz bei der Stadt Köln“ im März 2017 erhalten (s. Mitteilung unter Session-Nr. 0565/2017). 2 In der gemeinsamen Anfrage AN/1473/2017 bitten die CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf die neue europäische Datenschutz- Grundverordnung vor? Welche Vorbereitungen hat die Verwaltung hinsichtlich der Um- setzung der neuen europäischen Datenschutzverordnung bisher getroffen bzw. was ist zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt? Antwort der Verwaltung: Auf Initiative des behördlichen Datenschutzbeauftragten hat sich der Stadtvorstand (jetzt Verwaltungsvorstand) bereits Anfang 2017 mit der Thematik beschäftigt und eine interdisziplinäre Projektgruppe zur Umsetzung der DSGVO bei der Stadt Köln eingerich- tet (Zusammensetzung s. Anlage) sowie dem Vorschlag zur Umsetzung in zwei Phasen zugestimmt. In der ersten Phase wurde bis Juli 2017 das entwickelte Vorgehensmodell mit den für die Umsetzung erforderlichen Prüfkriterien sowie einer den Prüfprozess standardisierenden Web-Anwendung von drei Pilotämtern erfolgreich getestet. Der Verwaltungsvorstand hat einen entsprechenden Bericht hierzu im August 2017 zur Kenntnis genommen und die Fachdienststellen beauftragt, den verpflichtenden Umset- zungsprozess mit dem entwickelten Vorgehensmodell in eigener fachlicher Verantwor- tung durchzuführen. Der Beauftragte für den Datenschutz wurde gebeten, das Verfah- ren weiterhin intensiv fach-inhaltlich zu begleiten. Diese flächendeckende Umsetzung der DSGVO hat im September 2017 begonnen und stellt die zweite Phase des beschlossenen Umstellungsprozesses dar. Eine übersichtli- che Darstellung der Projektstruktur mit den zeitlichen Dimensionen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Umstellungsarbeiten auf der Ebene der Fachdienststellen laufen bisher planmäßig. Parallel zu der operativen Umsetzung in den Fachdienststellen werden die bestehenden datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Konzepte auf ihre Konformität zu den Regelungen der DSGVO überprüft. Ziel ist es insbesondere, das Datenschutzma- nagement der Stadt Köln abschließend so weiter zu entwickeln, dass jederzeit der Nachweis des rechtmäßigen Handelns nach der DSGVO erbracht werden kann (= An- forderung zur sogenannten „Accountability“). Eine wesentliche Rolle wird hierbei u.a. die Überarbeitung der „Dienstanweisung Datenschutz für die Stadt Köln“ spielen. 2. Ist ein Ressourcenaufbau beim städtischen Datenschutzbeauftragten geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Im Zusammenhang mit dem „Sachstandsberichtes Datenschutz bei der Stadt Köln“ (s. Mitteilung unter Session-Nr. 0565/2017) wurden neben der qualitativen Erfassung des Ist-Zustandes auch aktuelle Entwicklungstendenzen - u.a. die Umsetzung des DSGVO - beschrieben, die dazu geführt haben, in einem ersten Schritt eine weitere Stelle zuzu- setzen, die gleichzeitig eine dauerhafte Stellvertretung des Datenschutzbeauftragten gewährleisten soll. Diese Stelle ist bewertet nach BesGr. A14 LBesG NRW bzw. EntgGr. 14 TVöD und befindet sich derzeit im Besetzungsverfahren. 3 Die Notwendigkeit einer weiteren Stelle im gehobenen Dienst soll in einem zweiten Schritt geprüft werden. 3. In welcher Form werden einzelne Dezernate/Dienststellen in die Umsetzung miteinbe- zogen? Nach Beschluss des seinerzeitigen Stadtvorstandes zum grundsätzlichen Vorgehen bei der Umsetzung der DSGVO Anfang 2017 wurden die Leitungskräfte der Fachdienststel- len im Rahmen regelmäßiger Besprechungen mit den Fachbeigeordneten, des Stadtdi- rektors und der Stadtkämmerin durch den Beauftragten für den Datenschutz über die DSGVO und das bevorstehende Vorgehen informiert. Vertreter/innen aller Dezernate sind institutionalisierter Bestandteil der den Umset- zungsprozess begleitenden interdisziplinären Projektgruppe DSGVO (s. Antwort zu Ziff. 1) und werden hier regelmäßig über den Stand sowie weitere Schritte in dem Projekt in- formiert. Alle städtischen Beschäftigten können sich auf der Intranet-Seite des Beauftragten für den Datenschutz neben anderen hilfreichen Hinweisen auch über die DSGVO und de- ren Umsetzung informieren (s. hierzu http://kp1ua090/intranet/themen/datenverarbeitung/datenschutz/umsetzung/index.html). Im Zuge der zweiten Umsetzungsphase erfolgen sukzessive seit September 2017 de- zernatsweise Einweisungsschulungen der von den Fachdienststellen für die Umsetzung benannten Beschäftigten. Hierbei wird durch den Beauftragten für den Datenschutz das Vorgehensmodell mit den operativen Prüftätigkeiten sowie die Funktionsweise der für die standardisierte Dokumentation der Prüfergebnisse entwickelten Web-Anwendung erläutert. Die Umsetzung erfolgt in originärer Zuständigkeit durch die Fachdienststellen. Laufende begleitende Hilfestellung wird durch den Beauftragten für den Datenschutz sicherge- stellt. Nachbemerkung Die Stadt Köln übernimmt in ihren geschilderten Umsetzungsbemühungen derzeit sowohl NRW- als auch bundesweit die Führungsrolle in dem Prozess. Dies führt zu einer Vielzahl von Anfragen um Mitarbeit z.B. im Städtetag NRW, im Deutschen Städtetag oder in der Kon- taktgruppe der unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Länder, die gemeinsam mit Ver- tretern der Landesinnenministerien den Umsetzungsprozess für den öffentlichen Bereich un- terstützt. Darüber hinaus liegen Einladungen für Vorträge z.B. aus dem Thüringer Ministerium für Inne- res und Kommunales gemeinsam mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Thüringen vor, um das Vorgehen in Köln dortigen Kommunalvertretern/ innen vorzustellen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3137/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.10.2017
- Erstellt
- 10.10.2017 15:19