3122/2023
Antwort der Verwaltung vom 28.09.2023 zur schriftlichen Anfrage AN/0994/2023 betreffend "Straftaten an Kölner Schulen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3122/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Antwort der Verwaltung vom 28.09.2023 zur schriftlichen Anfrage AN/0994/2023 betreffend "Straftaten an Kölner Schulen" Die Fraktion der CDU bittet um Beantwortung folgender Fragen: Nach einem Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 09. 05. 2023 wurden im Jahr 2022 1.490 Straftaten an Kölner Schulen gemeldet, das sind mehr als 7 Fälle pro Schultag. Darin enthalten sind auch Straftaten, die außerhalb der Schulzeit an Schulen began- gen wurden. Damit liegt Köln an der Spitze. So wurden z. B. in Köln bezogen auf die Bevölkerungszahl ca. 70 % mehr Straftaten gemeldet als in Düsseldorf. Hinter diesen Zahlen stehen u. a. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Nötigung, Drogendelikte und sexuelle Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung. Dabei ist davon auszugehen, dass die der Polizei gemeldeten Straftaten nur die Spitze eines Eisber- ges sind. Die meisten Delikte kommen nicht zur Anzeige und werden bestenfalls schulintern geklärt. Hinter fast jedem Delikt steht ein junger Mensch, der während des Schulbesuchs dem Schutz des Staates anvertraut ist und unter den Folgen der Straf- tat zu leiden hat. 1. Kann die Verwaltung die genannten Zahlen bestätigen? 2. Wie bewertet die Verwaltung die geschilderte Situation? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Zahl der Straftaten an Kölner Schu- len zu reduzieren? 4. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Hinblick auf offene Schulhöfe, feh- lende bzw. nicht vorgesehene Umzäunungen des Schulgeländes, Empfehlun- gen zur Aufsicht, Anzahl von Sozialarbeiterinnen und Soziallarbeitern, Präsenz und Aufklärungsarbeit der Polizei in Schulen, Sicherungsdienste und ähnli- ches? Antwort der Verwaltung: 1. Strafdelikte während des Schulbetriebes an Kölner Schulen zählen zu den in- neren Schulangelegenheiten und müssen daher von der Schule selbst ggf. bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die statistische Erfassung der Straf- taten an Kölner Schulen erfolgt dann auch bei der Polizei. Von dort wurden die Zahlen der Straftaten an Kölner Schulen für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht des Kölner Stadtanzeigers bezieht sich auf die Zahlen 2 der polizeilichen Kriminalstatistik NRW für den gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln. Somit sind auch die Delikte an Leverkusener Schu- len im vergangenen Jahr erfasst worden. Für Kölner Schulen wurden danach in der polizeilichen Kriminalstatistik NRW insgesamt 1.230 Delikte gemeldet. 2. In verschiedenen Arbeitszusammenhängen rund um Bildung und Betreuung wird immer deutlicher von einer massiven Zunahme aggressiver Störungen des Sozialverhaltens berichtet: Quer durch alle Schulformen und quer durch die Stadtteile fallen auch immer jüngere Kinder durch Aggressionen, Gewalttätig- keiten und Diskriminierungen auf. Hierbei handelt es sich um ein Problem, das nicht nur Schule betrifft, dort aber besonders zu Tage tritt. Die Verantwortlichen setzen hier mit Maßnahmen und Programmen an, die in Kooperation mit ausgewiesenen Expert*innen der Jugendhilfe vor Ort und in den Schulen die Selbstregulation, Sozial- und Konfliktkompetenz und Resilienz stärken – das „Netzwerk Erziehung in Schule“ kurz NEiS, in dem die Verant- wortlichen aus Schule und Jugendhilfe zusammenkommen, ist etabliertes Fo- rum für Gewaltprävention in Schule. Es fußt auf dem in der Anlage beigefügten Aktionsplan Gewaltprävention (2019-2022) des Ministeriums für Schule und Bil- dung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Dieser hat zum Ziel, in und im Umfeld von Schulen ausdrücklich und nachhaltig für die Werte unseres demo- kratischen und freiheitlichen Rechtsstaats und gegen jede Form von Gewalt einzutreten. Eine Fortschreibung dieses Aktionsplans durch das MSB wird der- zeit dort ausgearbeitet. 3. Siehe 2. 4. Grundsätzlich werden Schulgelände zur Gebäudesicherung inklusive einer Ein- friedung geplant. Aufgrund politischer und schulischer Beschlüsse oder aus stadtplanerischen Gründen kann diese Einfriedung aufgehoben bzw. unterlas- sen werden. Der mehrfach betonte politische Wille zur Öffnung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeit wird aktuell im Wesentlichen über das Projekt zur Schulhoföffnung abgebildet. Dieses dient dazu, der Bevölkerung mehr Bewegungs-, Spiel - und Aufenthaltsflächen in der urbanen Lage Kölns anzubieten. Im Projektkonzept sind Schließzeiten vorgesehen, die durch einen Sicherheitsdienst sichergestellt werden. Im Rahmen des Projektes ist bislang kein Zuwachs an Vandalismus zu beobachten, welcher zur Anzeige zu bringen wäre. Die offenen Schulhöfe füh- ren bislang zu keiner Zunahme von Vandalismus-Straftaten. Sozialdelikte befinden sich hierbei nicht im Zuständigkeitsbereich des Schulträ- gers, da diese im Öffnungszeitfenster dann im öffentlichen Raum geschehen. Nächtliche, außerhalb der Schulhoföffnung, stattfindende Straftaten umfassen zudem den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, da es sich um einen nicht ge- statteten Aufenthalt auf schulischem Privatgrundstück handelt. Hier sind Zu- griffsrechte der Polizei- und Ordnungskräfte aktuell beschränkt, solange der Ei- gentümer dies nicht anzeigt. Da Schulen nachts nicht besetzt sind, gibt es keine Möglichkeit der unmittelbaren, eigentümerseitigen Anzeige zum Hausfrie- densbruch. Während des Schulbetriebes handelt es sich um eine innere Schul- angelegenheit und entzieht sich daher den Einflussmöglichkeiten des Schulträ- gers. Gez. Voigtsberger
Aktionsplan-Gewaltpraevention
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Stand: 17. Mai 2019 1 Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt Aktionsplan des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen – 2019 bis 2022 Das Ziel Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, in und im Umfeld von Schulen ausdrücklich und nachhaltig für die Werte unseres demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaats und gegen jede Form von Gewalt einzutreten. Ziel ist es, unsere Schulen zu ermutig en, sich systematisch für Demokratie und Respekt und gegen Gewalt zu engagieren. Wir wollen gemeinsam mit unseren Schulen ein Klima der D e- mokratie und des Respekts in unserer Gesellschaft verankern. Grundlegende Voraussetzung ist die Bildung und Erziehung junger Menschen zu mündigen, verantwortungsbewussten und sozial kompetenten Persönlichkeiten. Diese Bildung und Erziehung ist ein grundlegender Bestandteil jeder Primärprävention von Gewalt. Wir treten ein gegen jede Form von Gewalt, gleichviel ob physisc h oder psychisch, ob im unmittelbaren Kontakt oder über die scheinbare Anonymität der Cyber -Welt. Jede Ersche i- nungsform von Gewalt sollte so frühzeitig wie möglich erkannt und eingedämmt werden können. Und für den Fall, dass dies doch nicht gelingt – und dies ist letztlich auch nicht ve r- meidbar – brauchen Schulen im Sinne von Sekundärprävention verlässliche und verbindliche Unterstützung, um auch Krisen produktiv wenden zu können. Das Ministerium für Schule und Bildung will Lehr - und Fachkräfte, Schülerinn en und Schüler sowie die Eltern unterstützen und bietet daher verschiedene Hilfen an. Jede betroffene Pe r- son hat Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Doch müssen die Unterstützungsmaßnahmen mehr als bisher im Gesamtzusammenhang gesehen und in einigen Bere ichen auch konkreti- siert und ausgeweitet werden. Dieser Aktionsplan enthält zehn Unterstützungsmaßnahmen des Landes, deren Wirksamkeit in hohem Maße davon abhängt, wie es auch weiterhin gelingt, dass staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure eng zusammenarbeiten. Eine dieser Maßnahmen bezieht sich daher auf einen intensivierten Dialog zwischen den beteiligten Akteuren in Wissenschaft und Praxis. Das Land weiß sich dabei im Einklang mit den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonf e- renz vom 11.10.2018 zur Neufassung der Empfehlungen zur Demokratie und zu den Me n- schenrechten in der Schule. Sie tritt ein für eine demokratische Schulentwicklung, für eine Kultur und Erlebniswelt der Demokratie und der Diversität in den Schulen. Junge Menschen sollen die Chance haben, ihre Welt mitzugestalten, Selbstwirksamkeit zu erleben. Stand: 17. Mai 2019 2 Der Referenzrahmen Schulqualität NRW form uliert die grundsätzliche Position. Auch und gerade in der Schule soll jeder Umgang miteina nder frei von jeder Art von Di skriminierung, Rassismus, Sexismus und anderen Formen gru ppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie von jedweder Form psychischer und physischer Gewalt sein. Der Gewaltbegriff dieses Aktionsplans: Zur Gewalt gehören sowohl die physische als auch die psychische Gewalt. Die physische Gewalt umfasst die körperliche Einwirkung auf Personen und Sachen. Hierzu gehört neben Körperverletzungen und Tötungsdelikten auch die Einflussnahme auf den Kö r- per eines anderen, die nicht den Grad einer Verletzung erreicht. Das sind vorsätzl iche Hand- lungen, deren Ausmaß sich von Pöbeleien und Schulhofraufereien bis zur schweren Schläg e- rei und sexuellen Übergriffen erstrecken kann. Aber auch jede Form der Sachbeschädigung und des Vandalismus wird darunter verstanden. Der weite Begriff der psychischen Gewalt umfasst verbale Aggressionen in Form von Beleid i- gungen, üble Nachrede, Herabsetzen des Anderen, Ausgrenzung, von Hass erfüllte Sprache oder Gesten, verletzende und beleidigende Kommentare oder Einträge auf Internetseiten sowie nicht zuletzt Diskriminierungen und die nach außen gezeigte gruppenbezogene Me n- schenfeindlichkeit. Es gilt, die oft vermeintlich niedrigschwelligen Gewaltphänomene zu erfassen, um system a- tisch und präventiv reagieren zu können. Es reicht nicht aus, Gewalt zu bekämpfen . Wir wollen hin zu mehr Demokratie und Respekt. Niemand hat das Recht angesichts von Gewalt zu schweigen! Aber wir wissen auch: Gewalt macht oft sprachlos. Umso wichtiger ist es, dass Lehr - und Fachkräfte über kollegiale Ber a- tung und Einzelfallhilfe gestä rkt werden, das Thema nicht als zusätzliche Belastung, sondern als Kern ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zu leben. Wir müssen unsere Sprachfähigkeit und Zivilcourage neu entdecken, wenn wir über Gewalt sprechen, wenn wir uns auf ve r- schiedene kulturelle, religiöse oder diskriminierende bis hin zu rassistischen und antisemit i- schen Ausprägungen beziehen. Der Anlass des Aktionsplans: Obwohl sich die Zahl der bekanntgewordenen (d.h. angezeigten) Fälle von Gewaltkriminal i- tät an Schulen in Nordrhein-Westfalen von 2008 bis 2016 halbiert hat (sie sank von 1.782 auf 879 Fälle) müssen wir seit 2017 wieder einen leichten Anstieg auf 1.034 Delikte feststellen. Besonders auffällig ist der Anstieg von Drogendelikten und Nötigung. Es ist müßig über Gründe von sinkenden oder steigenden Fallzahlen zu spekulieren. Die Wirkung von Prävent i- onsmaßnahmen, verändertes Anzeigeverhalten, ein höheres Problembewusstsein, eine en t- sprechende Berichterstattung in den Medien – all dies wird eine Rolle spielen. Entscheidend ist jedoch, dass wir den Menschen wieder ein Gefühl der Sicherheit geben, das sie offenbar – eben trotz der sinkenden Fallzahlen – vermissen. Stand: 17. Mai 2019 3 Viele Gewaltphänomene sind zunächst nicht sichtbar. Erhebliche Dunkelziffern dürfen bei Mobbing, beleidigenden und diskrim inierenden Äußerungen vermutet werden. Für viele Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehr - und Fachkräfte sind dies in den Sch ulen All- tagserfahrungen. Ein besonderer Fall ist dabei der A ntisemitismus, der zunehmend auch im Gewand so genannter „Israelkr itik“ verbunden mit Verschwörungstheorien, die über andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinausgehen. Festzustellen ist auch, dass in bestimmten extremistischen Milieus gerade mit Einstellungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine st ärkere Billigung und Bereitschaft von bzw. zu Gewalt einhergeht. Festzustellen ist auch, dass in unserer Gesellschaft zunehmend Menschen erleben, dass ihr berufliches soziales Engagement und ihre Hilfsbereitschaft mit mangelndem Respekt und sogar mit Gewa lt beantwortet werden. Dies gilt für Polizistinnen und Polizisten, für Ärzti n- nen und Ärzte, für Rettungskräfte, aber eben auch für Lehr - und Fachkräfte in unseren Schu- len. Wir wissen einiges über die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen. Wir wissen: Früherke n- nung ist wichtig. Individuelle Motivlagen müssen rechtzeitig erkannt werden. Die gängigen Thesen, dass Orientierungslosigkeit und Frustration der Grund für Gewalttätigkeit wären, helfen nur begrenzt. Wir brauchen daher einen nachhaltigen, ehrlichen und of fenen Dialog zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, Staat, Kommunen und Zivilgesellschaft. Der Aktionsplan ist konsequent weiterzuentwickeln. Erste Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis: Demokratie- und Anti-Rassismus-Projekte können das Lern - und Schulklima verbessern, das Lernen erleichtern, bessere Schulnoten bewirken und eine präventive Wirkung entfalten. Die institutionelle Einbindung von jungen Menschen in die Institution Schule oder auch in auße r- schulische Institutionen stärkt ihre Bindun gsfähigkeit und verhindert Gewalt. In Schulen, die präventive Projekte anbieten, verliert Gewalt an Boden. Es liegt in der Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft, deutlich zu machen, dass sie keine Form der Gewalt in ihrer Schule duldet. Umso wichtig er ist es, dass jede Schule Ma ß- nahmen zur Gewaltprävention in ihr Schulprogramm aufnimmt und dieses auch lebt, denn grundsätzlich gilt: Prävention geht vor Intervention. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Pr o- grammen, Aktivitäten und Projekten zur Stärkung d es sozialen Zusammenhalts, zur Verhi n- derung von Ausgrenzung und zur Förderung eines respektvollen, gewalt - und angstfreien Schulklimas. Viele Programme für Demokratie und Prävention sind gut erprobt und haben einen hohen Wirkungsgrad. Entscheidend dafür is t die Prozessbegleitung durch eine nachhaltig wirksame innerschulische Struktur wie z.B. einem schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention qualifizierend unterstützt durch schulpsychologische Dienste und andere staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure. Stand: 17. Mai 2019 4 Die schulpsychologischen Dienste haben dabei einen zentralen Stellenwert in der Verknü p- fung schulischen und außerschulischen Handelns. Die Gewaltpräventions - und Intervent i- onsarbeit in Schulen wird durch die Empfehl ung des Schulministeriums zur Installierung von schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention und deren Qual i- fizierung durch die Schulpsychologie gestärkt. Maßnahme 1: Wir fördern den Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis, und beobachten und evaluie- ren die weiteren Entwicklungen, um zukünftig auf Gewaltphänomene schneller und effi- zienter reagieren zu können. 1. Am 11. Oktober 2018 fand im Ministerium für Schule und Bildung auf Einladung des Staatssekretärs Mathias Richter die e rste Expertentagung zum Thema „Gewalt im schulischen Kontext“ statt. Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Praxis diskutierten die Themenbereiche Gewalt in nerhalb und außerhalb der Schulgemein- schaft, sexueller Missbrauch, extremistische Gewalt und gruppenbezogene Me n- schenfeindlichkeit. Erste Ergebnisse sind Teil des vorliegenden Aktionsplans. 2. Das Landeskriminalamt bietet quantitative Daten an. Es fehlen Daten zu Motiven, Entstehungsgeschichten, Erfolgsgeschichten sowie zur Wirksamkeit von Maßnahmen. Das Ministerium für Schule und Bildung initiiert in der ersten Jahreshälfte 2019 einen Workshop mit dem Landeskriminalamt, in dem die Bedarfe für e i- ne Verbesserung der Daten beraten werden. Anschließend vergibt das Mini s- terium für Schule und Bildung einen Forschungsauftrag. In wissenschaftlicher Begleitung werden Daten an Schulen erfasst. Die Digitalisierung an Schulen wird genutzt, um schnell und zuverlässig das notwendige Datenmaterial zu erhalten. Der wissenschaftliche Diskurs wird themenzentrier t in effizienten Austausc h- gruppen zwischen Wissenschaft und Praxis weitergeführt. Die daraus gewo n- nenen Erkenntnisse werden dem schulischen Handeln, u.a. durch gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte, zugänglich gemacht. Die regelmäßigen Dienstbesprechungen zwischen Schulaufsicht und Schulle i- tungen werden zur Rückmeldung konkreter Entwicklungen genutzt. Das Schulministerium führt regelmäßig in jeder Bezirksregierung, nach Mö g- lichkeit im Jahresrhythmus, Dialogveranstaltungen mit Kommunen, zivilgesel l- schaftlichen Organisationen und Schulaufsicht durch. Bereits bestehende Maßnahmen werden evaluiert und auf ihre Effizienz und Nachhaltigkeit überprüft. Die Errichtung von G ewaltschutzkonzepten an Schulen , inklusive der Schut z- konzepte, gegen sexuellen Missbrauch wird überprüft. Stand: 17. Mai 2019 5 Maßnahme 2: Wir stärken die schulpsychologischen Dienste als zentrale Ansprechpartner der Schulen und der örtlichen staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Partner. 1. Zentrale Einrichtungen der örtlichen Z usammenarbeit sind die von Land und Kommunen gemeinsam getragenen schulps ychologischen Dienste. Schulpsych o- logische Dienste gibt es in allen Kreisen und krei sfreien Städten. Im Jahr 2018 stehen den schulpsychologischen Diensten 3 57 Stellen zur Verfügung, davon 18 9 Stellen des Landes und 168 Stellen der Kommunen. La ndesweit gibt es somit eine Stelle für eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsych ologen für etwa 7.300 Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl gibt es zwischen den Gebietskörperscha f- ten noch zum Teil deu tliche Unterschie de. Es gilt diese Unterschi ede auszugle i- chen. Das Land stellt weitere Stellen für die schulpsychologischen Dienste zur Ve r- fügung und wirbt bei den Kommunen dafür, ebenfalls ihre Stellen aufzust o- cken. Im Jahr 2019 hat das Land bereits acht weitere Stellen für Schulpsycho- loginnen und Schulpsychologen zur Verfügung gestellt. Der Ausbau der Schulpsychologie insbesondere im Bereich der Kindeswohlgefährdung wird vorangetrieben. Weitere Stellen hierfür werden geschaffen. Das Land plant Die Schulpsychologie mit wei teren 100 Stellen zu unterstü t- zen. In den 100 Stellen sind mindestens 54 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen enthalte n, die für den Kinderschutz Ver antwortung tragen sollen. Schwerpun kte sind: die Beratung von Schu len für Schutzko n- zepte im Rahmen v on Gewaltschutzkonzepten, insbe sondere zur Sexuellen Gewalt, Professionalisierung von Lehrkräften, Beratungslehrkräften, Verne t- zung im Kontext eines landesweiten Fachkonzepts „wirksamer Kinderschutz". 2. Grundlage der Arbeit der Schulpsycholog ischen Dienste ist das von Land und G e- bietskörperschaften in einer Kooperationsve reinbarung vereinbarte gemeinsame Einsatzmanagement. In allen schulpsycholog ischen Diensten gibt es darüber hi n- aus jeweils mindestens eine Person mit einer no tfallpsychologischen Ausbildung für Krisenfälle. 3. Die Vernetzung der schulps ychologischen Dienste mit der Polizei, mit örtlichen Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugenda rbeit sowie mit Einrichtungen zur Pr ä- vention und Intervention bei Antisemitismus, gru ppenbezogener Menschenfeind- lichkeit, Rechts - und Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Wegweiser oder den Mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus wird gefördert. Die Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanag e- ment (LaSP) übernimmt die Veran twortung für die Koordinationsarbeit der Vernetzung. Das Land stellt allen schulpsychologischen Diensten ab dem 01.08.2019 insg e- samt 54 Stellen zur Verfügung, die mit erfahrenen sozialpädagogischen Fach- kräften oder Beratungslehrkräften besetzt werden sollen. Stand: 17. Mai 2019 6 Das Land wird in den Folgejahren einen weiteren Ausbau prüfen. Maßnahme 3: Wir konkretisieren die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit von Schulen mit örtlichen Partnern zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. 1. Der gemeinsame Runderlass von Schul -, Innen-, Justiz-, Gesundheits- und Jugendmi- nisterium zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkr i- minalität“ vom 22.8.2014 wird konkretisiert. Die Schulen erhalten mehr Klarheit da r- über, wann und au f welchen Wegen Gewaltdelikte gemeldet und angezeigt werden müssen. Der überarbeitete Erlass soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Eine Handreichung mit weiterführenden Erklärungen wird hierzu erarbeitet und Schulen zur Verfügung gestellt. 2. Wir prüfen gemeinsam mit den zuständigen Einrichtungen auf Bundes - und Landes- ebene, ob ggf. für bestimmte Delikte wie Antisemitismus, Meldepflichten eingeführt werden sollen und können. Vorbild ist dabei die Arbeit der „Recherche - und Informa- tionsstelle Antisemitismus“ (RIAS) in Berlin. 3. Wir ermutigen die Schulen bestehende curriculare und organisatorische Spielräume zu nutzen, in Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten präventive Ma ß- nahmen zu Demokratie und Wertevermittlung einzuführen und zu verankern. Maßnahme 4: Wir stärken Schulleitungen bei der Prävention und beim Einschreiten gegen jede Form von Gewalt. 1. Die Schulaufsicht wird mit Unterstützung der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenm anagement“ (LaSP ) und der „La ndespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen“ (LPS) das Thema „Gewalt im U mfeld von Schule“ in den Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen regelmäßig auf die T a- gesordnung setzen. Zu den Unterstützungsleistungen der LaSP und der LPS gehören beispielsweise die Bereitstellung von Material sowie die Vermittlung von g eeigneten Referentinnen und Referenten. Das Ministerium für Schule und Bildung beabsichtigt gemeinsam mit den B e- zirksregierungen und mit der QUA -LiS, das Thema stärk er als bisher in den Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Schulleitungen aufzunehmen. Die Themenbereiche Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt und sexuelle r Missbrauch als auch Mobbing in der Schule sind mindestens einmal im Jahr, innerhalb jeder Schulg emeinschaft, in einem geeigneten Rahmen zu themati- sieren. Diese kann in Form von Lehrerkonferenzen, pädagogischen Tagen , Projektwochen oder Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Auch andere geeigne- te Formate können gewählt werden. Stand: 17. Mai 2019 7 Ziel ist es, die einzelnen Maß nahmen den Schulgemeinschaften transparent zu machen, um das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler zu verbe s- sern. 2. Das Land unterstützt länderübergreifende Programme gegen Gewalt, Mobbing und Ausgrenzung und bindet sie in bestehende Systeme ein. Das Ministerium für Schule und Bildung arbeitet eng mit dem Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Umsetzung des Programms „Anti-Mobbing-Profis – Respekt Coaches“ zusammen und orga- nisiert jährlich Netzwerktreffen zum Austausch, zur Koordinierung und zur Abstimmung mit Landesstellen und -programmen. 3. Schulisches Handeln und Projekte müssen stets de n Anforderungen der UN - Kinderrechtskonvention sowie der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das Ministerium für Schule un d Bildung entwickelt einen praxisorientierten Fallkatalog und stellt diesen den Schulen zur Verfügung. Maßnahme 5: Wir stärken Schulen durch konkrete Beratung und Begleitung sowie durch landesweit unterstützte Schulentwicklungsprogramme. 1. Der R underlass des MSW v. 02.05.2017 „Ber atungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ empfiehlt die Entwicklung schuleigener Beratungs - und Inter- ventionskonzepte und die Ei nrichtung schulischer Teams für Beratung, Gewal tprä- vention und Krisenintervention. Schulaufsicht und schulpsychologische Dienste werden Schulen mehr noch als bisher bei Entwicklung und Einrichtung dieser Teams unterstützen. Zielgenaue, themenzentrierte Unterstü tzung, wie z. B. im Bereich des Ki n- desmissbrauchs, wird durch die schulpsychologischen Dienste gewährleistet. Schulen werden in diesem Rahmen befähigt und unterstützt, bewährte Ko n- zepte, wie das der kollegialen Beratung , im Rahmen der Weiterentwicklung ihres schuleigenen Beratungskonzepts effizient zu nutzen und nachhalti g zu verankern. 2. Das bundesweite Programm „Schule ohne Rassi smus – Schule mit Courage“ (S oR – SmC) wird zurzeit in über 800 Schulen Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Partner sind die Landesweite Koord inierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), die GEW und das DGB -Bildungswerk. Das Programm wird vor allem von engagierten Schülerinnen und Schülern getragen. Das Landesprogramm wird weiterentwickelt und verlängert. Dabei sollen nach Möglichkeit die LandesschülerInnenvertretung, das SV -Bildungswerk oder auch der Landesjugendring stärker als bisher einbezogen werden. Stand: 17. Mai 2019 8 Für die nachhaltige Verankerung des Pr ogramms wird – auch in Zusammenar- beit mit den schulpsychologischen Diensten und der „Landesstelle Schulps y- chologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) die kontinuier- liche Unterstützung auf regionaler Ebene weiterentwickelt. 3. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet das Bildungsvorhaben „Demokratie für mich“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW, das an 21 Berufskollegs p i- lotiert wird. "Demokratie für mich" verbindet Demokratie - und Sprachlernen und soll junge geflüchtete und migrierte Menschen bei der Identitätsbildung in der Fremde unterstützen. 4. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet gemeinsam mit dem Ministerium des Innern die die regelmäßig stattfindenden Präventionstage „Für Demokratie – ge- gen Rechtsextremismus“ für Schülerinnen und Schüler der Landeszentrale für polit i- sche Bildung. Das Land wird gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern dafür werben, dass sich Schulen mehr noch als bisher an landes - und bu n- desweit angelegten Programmen zur Förderung von Dem okratie und Respekt sowie gegen Gewalt und Diskriminierung beteiligen. Beispielhaft g enannt sind das Buddy -Kinderrechte-Programm, das sic h vorwiegend an Grun dschulen richtet, das Programm „Demokr atisch handeln“ und das nordrhein - westfälische Programm „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“. 5. Das Schulministerium sorgt gemeinsam mit QUA-LiS dafür, dass Inhalte der Demokra- tie und Wert evermittlung noch stärker als bisher in die schul ische Arbeit, in Lehrpl ä- ne und Fortbildungsmaßnahmen einfließen. Der Referenzrahmen Schulqualität wird regelmäßig ergänzt. Dafür können die Ressourcen des Bundesprogramms “OPENION“ genutzt werden, das von QUA-LiS durchgeführt wird. 6. Viele Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW greifen Themen aus den Bereichen Gewalt, sexueller Missbrauch, Rassismus und Rechtsextr emismus rege l- mäßig in speziellen Formaten für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärte rn auf. Das Ministerium für Schule und Bildung u nterstützt die Zentren bei der Au s- bildung von Multiplikatoren und bei der Durchführung von Veranstaltungen 7. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Die Zusammenarbeit wird inte nsiviert und die Einrichtung von Schutzkonze p- ten an Schulen wird nachgehalten. Stand: 17. Mai 2019 9 Maßnahme 6: Wir führen jeweils im Frühjahr 2020 und im Frühjahr 2022 eine „Woche für Demokratie und Respekt“ durch. Schulen erhalten Gelegenheit, in einem Wettbewerb mit künstlerischen Mitteln, beispielsweise in einem Theaterstück oder einem Videobeitrag, ihre Vorhaben oder ihre Sicht auf gesellschaftliche Entwicklungen für Demokratie und Respekt sowie gegen jede Form von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlic h- keit zu dokumentieren. Die besten Beiträge werden in einer öffentlichen Veranstaltung ausgezeichnet. Begleitend werden in der „Woche für Demokratie und Respekt“ weitere Vera n- staltungen mit unterschiedlichen Partnern zum Thema durchgeführt. Maßnahme 7: Wir stellen Schulaufsicht, den Schulen, Kommunen und allen beteiligten Partnern Materi- alien zum Thema zur Verfügung. 1. Die „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagem ent“ (LaSP) erarbeitet gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern, M a- terialien für Schulen. Vorbilder sind die seit 2016 den Schulen zur Verfügung stehe n- den Materialien des Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch (UBSKM) sowie das bereits im Herbst 2018 gemeinsam mit den jüdischen Gemei n- den, SABRA, dem Landeskriminalamt und der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen erstellte Material zum Thema Antisemitismus. Im Jahr 2019 erarbeitet die LaSP Materialien zu den Themen Rechtsextremi s- mus, Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Antiziganismus sowie Homophobie. 2. Der Notfallordner wird von dem schulischen Krisenmanagement im Ministerium für Schule und Bildung und der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) kontinuierlich ergänzt. Die Neuauflage des Notfallordners mit allen Aktualisierungen und Ergänzu n- gen ist für das Jahr 2020 sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form g e- plant. 3. Die LaSP und die LPS stellen Materialien zusammen und dokumentieren bewährte und seriöse Angebote für Deeskalations - und Zivilcourage-Trainings in Schulen sowie gute erfolgreiche Modelle schulischer Beratungskonzepte und der Arbeit schulischer Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention. Die LaSP unterstützt die Vermit tlung entsprechender Inhalte an die Schulps y- chologie als Multiplikator für die bedarfsorientierte Implementation in Sch u- len. Stand: 17. Mai 2019 10 Alle Materialien werden auf www.schulpsychologie.nrw.de veröffentlicht bzw. verlinkt. Sie enthalten auch didaktische Modelle. Darüber hinaus werden auf den Seiten von QUA -LiS konkrete unterrichtspraktische Modelle verö f- fentlicht (z.B. im Lehrplannavigator). Schulen werden Che cklisten mit Qualitätskriterien für schulische Gewaltpr ä- ventionstrainings zur Verfügung gestellt. Sie erhalten hierzu schulformspezif i- sche Beratung bei der LaSP und der LPS. Maßnahme 8: Wir sorgen für die Fortbildung von Lehr- und Fachkräften im Rahmen der Themen dieses Aktionsplans. 1. Im Schuljahr 2018/2019 nehmen rund 150 Lehrkräfte an der Fortbildungsmaßnahme für Beratungslehrkräfte teil. Beratungslehrkräfte sind Schlüsselpersonen bei Aufbau und Pflege der schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävent ion und Kriseninte r- vention. Die Maßnahme wird bedarfsgerecht ausgeweitet und inhaltlich nach Bedarf ergänzt. 2. Gemeinsam mit Bezirksregierungen, QUA -LiS und Landesjugendämtern werden en t- sprechende Fortbildungsmaßnahmen für Schulsozialarbeiterinnen und Schu lsozialar- beiter durchgeführt. 3. Fachkräfte der offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhalten über die vom MKFFI bereitgestellten Fortbildungsmittel für die OGS Gelegenheit zu einschlägiger Fortbildung. 4. Das Land unterstützt im Falle unterschiedlicher Anst ellungsträgerschaften von Lehr - und Fachkräften in den Schulen die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsma ß- nahmen. 5. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen jährlich bei der Durchführun g verschiedener Veranstal- tungen für schulische und außerschulische Fachkräfte. Hierzu zählen Angebote wie Veranstaltungsreihen "Vielfältiger Islam versus gewaltbereiter Salafismus" oder "Ei n- stiegsprozesse in den Rechtsextremismus und Islamismus". Maßnahme 9: Wir werden Lehr- und Fachkräften in Schulen Gelegenheit geben, konkrete Gewalterfah- rungen anzuzeigen und zu bearbeiten. 1. Das Ministerium für Schule und Bildung beauftragt externe Dienstleister ergänzend zu dem bestehenden System der Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpar t- ner, über die „Sprechzeit“ ein Auffangsystem einzurichten, über das Lehr - und Fach- Stand: 17. Mai 2019 11 kräfte der Schulen an 7 Tagen in der ´Woche und 24 Stunden am Tag akute psychoso- ziale Probleme besprechen können und das bei Bedarf auch weiterführende Ber a- tung, Hilfe und Unterstützung vermittelt. 2. Schulpsychologie als vor Ort fest installierter und bekannter Partner von Schulen un- terstützt betroffene Lehr - und Fachkräfte durch individuelle Beratung, Coaching und Supervision und stärkt damit sowohl die individuelle Resilienz als auch die Komp e- tenz im Umgang mit schwierigen und belastenden Situationen im Schulalltag. Aus solchen Beratungen im Einzelfall können sich Impulse für eine Weiterentwicklung des schuleigenen Konzepts im Umgang mit und der Prävention von Gewalt ergeben aber auch Impulse für das Thema Lehrergesundheit. Bei Bedarf unterstützt Schulpsychol o- gie dann entsprechende Schulentwicklung passgenau und nachhaltig. Maßnahme 10: Wir pflegen den Dialog mit der Öffentlichkeit. 1. Inhalte und Ergebnisse der Maßnahmen werden regelmäßig in Pressekonferenzen der Schul- und Bildungsministerin, je nach Thema gemeinsam mit verschiedenen Ex- pertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Öffentlichkeit vorgestellt. 2. Die Ministerin wird Inhalte und Ergebnisse in Hintergrundgesprächen sowie in N a- menartikeln in Zeitungen und Zeitschriften zur Diskussion stellen. 3. Das Minist erium für Schule und Weiterbildung führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik und der Stiftung Mercator in zweijährigem Turnus „Demokratietage“ durch. Der fünfte Demokratietag findet 2020 statt, der sechste 2022. Das Ministeriu m für Schule und Bildung evaluiert jährlich die gewonnenen Gesamtergebnisse und Erkenntnisse des Aktionsplans und stellt diese g e- meinsam mit den erhobenen Daten der Öffentlichkeit vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3122/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 28.09.2023 09:13