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3122/2023

Antwort der Verwaltung vom 28.09.2023 zur schriftlichen Anfrage AN/0994/2023 betreffend "Straftaten an Kölner Schulen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 20.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Ansehen

Aktionsplan-Gewaltpraevention

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5644 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 08.11.2023 
 3122/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Antwort der Verwaltung vom 28.09.2023 zur schriftlichen Anfrage AN/0994/2023 
betreffend "Straftaten an Kölner Schulen" 
Die Fraktion der CDU bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Nach einem Bericht im Kölner Stadtanzeiger vom 09. 05. 2023 wurden im Jahr 2022 
1.490 Straftaten an Kölner Schulen gemeldet, das sind mehr als 7 Fälle pro Schultag. 
Darin enthalten sind auch Straftaten, die außerhalb der Schulzeit an Schulen began-
gen wurden. Damit liegt Köln an der Spitze. So wurden z. B. in Köln bezogen auf die 
Bevölkerungszahl ca. 70 % mehr Straftaten gemeldet als in Düsseldorf. Hinter diesen 
Zahlen stehen u. a. Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Nötigung, 
Drogendelikte und sexuelle Übergriffe bis hin zur Vergewaltigung. Dabei ist davon 
auszugehen, dass die der Polizei gemeldeten Straftaten nur die Spitze eines Eisber-
ges sind. Die meisten Delikte kommen nicht zur Anzeige und werden bestenfalls 
schulintern geklärt. Hinter fast jedem Delikt steht ein junger Mensch, der während des 
Schulbesuchs dem Schutz des Staates anvertraut ist und unter den Folgen der Straf-
tat zu leiden hat.  
 
1. Kann die Verwaltung die genannten Zahlen bestätigen? 
2. Wie bewertet die Verwaltung die geschilderte Situation? 
3. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Zahl der Straftaten an Kölner Schu-
len zu reduzieren? 
4. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf im Hinblick auf offene Schulhöfe, feh-
lende bzw. nicht vorgesehene Umzäunungen des Schulgeländes, Empfehlun-
gen zur Aufsicht, Anzahl von Sozialarbeiterinnen und Soziallarbeitern, Präsenz 
und Aufklärungsarbeit der Polizei in Schulen, Sicherungsdienste und ähnli-
ches? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Strafdelikte während des Schulbetriebes an Kölner Schulen zählen zu den in-
neren Schulangelegenheiten und müssen daher von der Schule selbst ggf. bei 
der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die statistische Erfassung der Straf-
taten an Kölner Schulen erfolgt dann auch bei der Polizei.  
Von dort wurden die Zahlen der Straftaten an Kölner Schulen für das Jahr 2022 
vorgelegt. Der Bericht des Kölner Stadtanzeigers bezieht sich auf die Zahlen

2 
 
der polizeilichen Kriminalstatistik NRW für den gesamten Zuständigkeitsbereich 
des Polizeipräsidiums Köln. Somit sind auch die Delikte an Leverkusener Schu-
len im vergangenen Jahr erfasst worden.  
Für Kölner Schulen wurden danach in der polizeilichen Kriminalstatistik NRW 
insgesamt 1.230 Delikte gemeldet. 
 
2. In verschiedenen Arbeitszusammenhängen rund um Bildung und Betreuung 
wird immer deutlicher von einer massiven Zunahme aggressiver Störungen des 
Sozialverhaltens berichtet: Quer durch alle Schulformen und quer durch die 
Stadtteile fallen auch immer jüngere Kinder durch Aggressionen, Gewalttätig-
keiten und Diskriminierungen auf. Hierbei handelt es sich um ein Problem, das 
nicht nur Schule betrifft, dort aber besonders zu Tage tritt.  
Die Verantwortlichen setzen hier mit Maßnahmen und Programmen an, die in 
Kooperation mit ausgewiesenen Expert*innen der Jugendhilfe vor Ort und in 
den Schulen die Selbstregulation, Sozial- und Konfliktkompetenz und Resilienz 
stärken – das „Netzwerk Erziehung in Schule“ kurz NEiS, in dem die Verant-
wortlichen aus Schule und Jugendhilfe zusammenkommen, ist etabliertes Fo-
rum für Gewaltprävention in Schule. Es fußt auf dem in der Anlage beigefügten 
Aktionsplan Gewaltprävention (2019-2022) des Ministeriums für Schule und Bil-
dung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB). Dieser hat zum Ziel, in und im 
Umfeld von Schulen ausdrücklich und nachhaltig für die Werte unseres demo-
kratischen und freiheitlichen Rechtsstaats und gegen jede Form von Gewalt 
einzutreten. Eine Fortschreibung dieses Aktionsplans durch das MSB wird der-
zeit dort ausgearbeitet. 
 
3. Siehe 2. 
 
4. Grundsätzlich werden Schulgelände zur Gebäudesicherung inklusive einer Ein-
friedung geplant. Aufgrund politischer und schulischer Beschlüsse oder aus 
stadtplanerischen Gründen kann diese Einfriedung aufgehoben bzw. unterlas-
sen werden. 
Der mehrfach betonte politische Wille zur Öffnung der Schulhöfe außerhalb der 
Schulzeit wird aktuell im Wesentlichen über das Projekt zur Schulhoföffnung 
abgebildet. Dieses dient dazu, der Bevölkerung mehr Bewegungs-, Spiel - und 
Aufenthaltsflächen in der urbanen Lage Kölns anzubieten. Im Projektkonzept 
sind Schließzeiten vorgesehen, die durch einen Sicherheitsdienst sichergestellt 
werden. Im Rahmen des Projektes ist bislang kein Zuwachs an Vandalismus zu 
beobachten, welcher zur Anzeige zu bringen wäre. Die offenen Schulhöfe füh-
ren bislang zu keiner Zunahme von Vandalismus-Straftaten.  
Sozialdelikte befinden sich hierbei nicht im Zuständigkeitsbereich des Schulträ-
gers, da diese im Öffnungszeitfenster dann im öffentlichen Raum geschehen. 
Nächtliche, außerhalb der Schulhoföffnung, stattfindende Straftaten umfassen 
zudem den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, da es sich um einen nicht ge-
statteten Aufenthalt auf schulischem Privatgrundstück handelt. Hier sind Zu-
griffsrechte der Polizei- und Ordnungskräfte aktuell beschränkt, solange der Ei-
gentümer dies nicht anzeigt. Da Schulen nachts nicht besetzt sind, gibt es 
keine Möglichkeit der unmittelbaren, eigentümerseitigen Anzeige zum Hausfrie-
densbruch. Während des Schulbetriebes handelt es sich um eine innere Schul-
angelegenheit und entzieht sich daher den Einflussmöglichkeiten des Schulträ-
gers. 
 
Gez. Voigtsberger

Aktionsplan-Gewaltpraevention

28412 Zeichen

Stand: 17. Mai 2019 
1 
 
Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung 
und Gewalt 
Aktionsplan des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes 
Nordrhein-Westfalen – 2019 bis 2022  
 
Das Ziel 
Die Landesregierung hat sich das Ziel gesetzt, in und im Umfeld von Schulen ausdrücklich 
und nachhaltig für die Werte unseres demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaats und 
gegen jede Form von Gewalt einzutreten.  
Ziel ist es, unsere Schulen zu ermutig en, sich systematisch für Demokratie und Respekt und 
gegen Gewalt zu engagieren. Wir wollen gemeinsam mit unseren Schulen ein Klima der D e-
mokratie und des Respekts in unserer Gesellschaft verankern. Grundlegende Voraussetzung 
ist die Bildung und Erziehung junger Menschen zu mündigen, verantwortungsbewussten und 
sozial kompetenten Persönlichkeiten. Diese Bildung und Erziehung ist ein grundlegender 
Bestandteil jeder Primärprävention von Gewalt.  
Wir treten ein gegen jede Form von Gewalt, gleichviel ob physisc h oder psychisch, ob im 
unmittelbaren Kontakt oder über die scheinbare Anonymität der Cyber -Welt. Jede Ersche i-
nungsform von Gewalt sollte so frühzeitig wie möglich erkannt und eingedämmt werden 
können. Und für den Fall, dass dies doch nicht gelingt – und dies ist letztlich auch nicht ve r-
meidbar – brauchen Schulen im Sinne von Sekundärprävention verlässliche und verbindliche 
Unterstützung, um auch Krisen produktiv wenden zu können.  
Das Ministerium für Schule und Bildung will Lehr - und Fachkräfte, Schülerinn en und Schüler 
sowie die Eltern unterstützen und bietet daher verschiedene Hilfen an. Jede betroffene Pe r-
son hat Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Doch müssen die Unterstützungsmaßnahmen 
mehr als bisher im Gesamtzusammenhang gesehen und in einigen Bere ichen auch konkreti-
siert und ausgeweitet werden. 
Dieser Aktionsplan enthält zehn Unterstützungsmaßnahmen des Landes, deren Wirksamkeit 
in hohem Maße davon abhängt, wie es auch weiterhin gelingt, dass staatliche, kommunale 
und zivilgesellschaftliche Akteure  eng zusammenarbeiten. Eine dieser Maßnahmen bezieht 
sich daher auf einen intensivierten Dialog zwischen den beteiligten Akteuren in Wissenschaft 
und Praxis. 
Das Land weiß sich dabei im Einklang mit den jüngsten Beschlüssen der Kultusministerkonf e-
renz vom 11.10.2018 zur Neufassung der Empfehlungen zur Demokratie und zu den Me n-
schenrechten in der Schule. Sie tritt ein für eine demokratische Schulentwicklung, für eine 
Kultur und Erlebniswelt der Demokratie und der Diversität in den Schulen. Junge Menschen 
sollen die Chance haben, ihre Welt mitzugestalten, Selbstwirksamkeit zu erleben.

Stand: 17. Mai 2019 
2 
Der Referenzrahmen Schulqualität NRW form uliert die grundsätzliche Position. Auch und 
gerade in der Schule soll jeder Umgang miteina nder frei von jeder Art von Di skriminierung, 
Rassismus, Sexismus und anderen Formen gru ppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie 
von jedweder Form psychischer und physischer Gewalt sein.  
 
Der Gewaltbegriff dieses Aktionsplans: 
Zur Gewalt gehören sowohl die physische als auch die psychische Gewalt.  
Die physische Gewalt umfasst die körperliche Einwirkung auf Personen und Sachen. Hierzu 
gehört neben Körperverletzungen und Tötungsdelikten auch die Einflussnahme auf den Kö r-
per eines anderen, die nicht den Grad einer Verletzung erreicht. Das sind vorsätzl iche Hand-
lungen, deren Ausmaß sich von Pöbeleien und Schulhofraufereien bis zur schweren Schläg e-
rei und sexuellen Übergriffen erstrecken kann. Aber auch jede Form der Sachbeschädigung 
und des Vandalismus wird darunter verstanden.  
Der weite Begriff der psychischen Gewalt umfasst verbale Aggressionen in Form von Beleid i-
gungen, üble Nachrede, Herabsetzen des Anderen, Ausgrenzung, von Hass erfüllte Sprache 
oder Gesten, verletzende und beleidigende Kommentare oder Einträge auf Internetseiten 
sowie nicht zuletzt  Diskriminierungen und die nach außen gezeigte gruppenbezogene Me n-
schenfeindlichkeit. 
Es gilt, die oft vermeintlich niedrigschwelligen Gewaltphänomene zu erfassen, um system a-
tisch und präventiv reagieren zu können.  
Es reicht nicht aus, Gewalt zu bekämpfen . Wir wollen hin zu mehr Demokratie und Respekt. 
Niemand hat das Recht angesichts von Gewalt zu schweigen! Aber wir wissen auch: Gewalt 
macht oft sprachlos. Umso wichtiger ist es, dass Lehr - und Fachkräfte über kollegiale Ber a-
tung und Einzelfallhilfe gestä rkt werden, das Thema nicht als zusätzliche Belastung, sondern 
als Kern ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags zu leben. Wir müssen unsere Sprachfähigkeit 
und Zivilcourage neu entdecken, wenn wir über Gewalt sprechen, wenn wir uns auf ve r-
schiedene kulturelle, religiöse oder diskriminierende bis hin zu rassistischen und antisemit i-
schen Ausprägungen beziehen.  
 
Der Anlass des Aktionsplans: 
Obwohl sich die Zahl der bekanntgewordenen (d.h. angezeigten) Fälle von Gewaltkriminal i-
tät an Schulen in Nordrhein-Westfalen von 2008 bis 2016 halbiert hat (sie sank von 1.782 auf 
879 Fälle) müssen wir seit 2017 wieder einen leichten Anstieg auf 1.034 Delikte feststellen. 
Besonders auffällig ist der Anstieg von Drogendelikten und Nötigung. Es ist müßig über 
Gründe von sinkenden oder steigenden Fallzahlen zu spekulieren. Die Wirkung von Prävent i-
onsmaßnahmen, verändertes Anzeigeverhalten, ein höheres Problembewusstsein, eine en t-
sprechende Berichterstattung in den Medien – all dies wird eine Rolle spielen. Entscheidend 
ist jedoch, dass wir den Menschen wieder ein Gefühl der Sicherheit geben, das sie offenbar – 
eben trotz der sinkenden Fallzahlen – vermissen.

Stand: 17. Mai 2019 
3 
Viele Gewaltphänomene sind zunächst nicht sichtbar. Erhebliche Dunkelziffern dürfen bei 
Mobbing, beleidigenden und diskrim inierenden Äußerungen vermutet werden. Für viele 
Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehr - und Fachkräfte sind dies in den Sch ulen All-
tagserfahrungen. Ein besonderer Fall ist dabei der A ntisemitismus, der zunehmend auch im 
Gewand so genannter „Israelkr itik“ verbunden mit Verschwörungstheorien, die über andere 
Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hinausgehen. 
Festzustellen ist auch, dass in bestimmten extremistischen Milieus gerade mit Einstellungen 
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine st ärkere Billigung und Bereitschaft von bzw. 
zu Gewalt einhergeht.  
Festzustellen ist auch, dass in unserer Gesellschaft zunehmend Menschen erleben, dass ihr 
berufliches soziales Engagement und ihre Hilfsbereitschaft mit mangelndem Respekt und 
sogar mit Gewa lt beantwortet werden. Dies gilt für Polizistinnen und Polizisten, für Ärzti n-
nen und Ärzte, für Rettungskräfte, aber eben auch für Lehr - und Fachkräfte in unseren Schu-
len.  
Wir wissen einiges über die Wirksamkeit präventiver Maßnahmen. Wir wissen: Früherke n-
nung ist wichtig. Individuelle Motivlagen müssen rechtzeitig erkannt werden. Die gängigen 
Thesen, dass Orientierungslosigkeit und Frustration der Grund für Gewalttätigkeit wären, 
helfen nur begrenzt. Wir brauchen daher einen nachhaltigen, ehrlichen und of fenen Dialog 
zwischen Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, Staat, Kommunen und Zivilgesellschaft.  
Der Aktionsplan ist konsequent weiterzuentwickeln. 
 
Erste Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis: 
Demokratie- und Anti-Rassismus-Projekte können das Lern - und Schulklima verbessern, das 
Lernen erleichtern, bessere Schulnoten bewirken und eine präventive Wirkung entfalten. Die 
institutionelle Einbindung von jungen Menschen in die Institution Schule oder auch in auße r-
schulische Institutionen stärkt ihre Bindun gsfähigkeit und verhindert Gewalt. In Schulen, die 
präventive Projekte anbieten, verliert Gewalt an Boden. 
Es liegt in der Verantwortung der gesamten Schulgemeinschaft, deutlich zu machen, dass sie 
keine Form der Gewalt in ihrer Schule duldet. Umso wichtig er ist es, dass jede Schule Ma ß-
nahmen zur Gewaltprävention in ihr Schulprogramm aufnimmt und dieses auch lebt, denn 
grundsätzlich gilt: Prävention geht vor Intervention. Deshalb gibt es eine Vielzahl von Pr o-
grammen, Aktivitäten und Projekten zur Stärkung d es sozialen Zusammenhalts, zur Verhi n-
derung von Ausgrenzung und zur Förderung eines respektvollen, gewalt - und angstfreien 
Schulklimas. 
Viele Programme für Demokratie und Prävention sind gut erprobt und haben einen hohen 
Wirkungsgrad. Entscheidend dafür is t die Prozessbegleitung durch eine nachhaltig wirksame 
innerschulische Struktur wie z.B. einem schulischen Team für Beratung, Gewaltprävention 
und Krisenintervention qualifizierend unterstützt durch schulpsychologische Dienste und 
andere staatliche, kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure.

Stand: 17. Mai 2019 
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Die schulpsychologischen Dienste haben dabei einen zentralen Stellenwert in der Verknü p-
fung schulischen und außerschulischen Handelns. Die Gewaltpräventions - und Intervent i-
onsarbeit in Schulen wird durch die Empfehl ung des Schulministeriums zur Installierung von 
schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention und deren Qual i-
fizierung durch die Schulpsychologie gestärkt. 
Maßnahme 1:  
Wir fördern den Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis, und beobachten und evaluie-
ren die weiteren Entwicklungen, um zukünftig auf Gewaltphänomene schneller und effi-
zienter reagieren zu können. 
1. Am 11. Oktober 2018 fand im Ministerium für Schule und Bildung auf Einladung des 
Staatssekretärs Mathias Richter die e rste Expertentagung zum Thema „Gewalt im 
schulischen Kontext“ statt. Vertreter und Vertreterinnen aus Wissenschaft und Praxis 
diskutierten die Themenbereiche Gewalt in nerhalb und außerhalb der Schulgemein-
schaft, sexueller Missbrauch, extremistische Gewalt und gruppenbezogene Me n-
schenfeindlichkeit.  
 Erste Ergebnisse sind Teil des vorliegenden Aktionsplans. 
2. Das Landeskriminalamt bietet quantitative Daten an. Es fehlen Daten zu Motiven, 
Entstehungsgeschichten, Erfolgsgeschichten sowie zur Wirksamkeit von Maßnahmen.  
 Das Ministerium für Schule und Bildung initiiert in der ersten Jahreshälfte 
2019 einen Workshop mit dem Landeskriminalamt, in dem die Bedarfe für e i-
ne Verbesserung der Daten beraten werden. Anschließend vergibt das Mini s-
terium für Schule und Bildung  einen Forschungsauftrag. In wissenschaftlicher 
Begleitung werden Daten an Schulen erfasst.  
 Die Digitalisierung an Schulen wird genutzt, um schnell und zuverlässig das 
notwendige Datenmaterial zu erhalten. 
 Der wissenschaftliche Diskurs wird themenzentrier t in effizienten Austausc h-
gruppen zwischen Wissenschaft und Praxis weitergeführt. Die daraus gewo n-
nenen Erkenntnisse werden dem schulischen Handeln, u.a. durch gezielte 
Fortbildungen für Lehrkräfte, zugänglich gemacht.  
 Die regelmäßigen Dienstbesprechungen  zwischen Schulaufsicht und Schulle i-
tungen werden zur Rückmeldung konkreter Entwicklungen genutzt. 
 Das Schulministerium führt regelmäßig in jeder Bezirksregierung, nach Mö g-
lichkeit im Jahresrhythmus, Dialogveranstaltungen mit Kommunen, zivilgesel l-
schaftlichen Organisationen und Schulaufsicht durch. 
 Bereits bestehende Maßnahmen werden evaluiert und auf ihre Effizienz und 
Nachhaltigkeit überprüft. 
 Die Errichtung von G ewaltschutzkonzepten an Schulen , inklusive der Schut z-
konzepte, gegen sexuellen Missbrauch wird überprüft.

Stand: 17. Mai 2019 
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Maßnahme 2:  
Wir stärken die schulpsychologischen Dienste als zentrale Ansprechpartner der Schulen 
und der örtlichen staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Partner. 
1. Zentrale Einrichtungen der örtlichen Z usammenarbeit sind die  von Land und 
Kommunen gemeinsam getragenen schulps ychologischen Dienste. Schulpsych o-
logische Dienste gibt es in allen Kreisen und krei sfreien Städten. Im Jahr 2018 
stehen den schulpsychologischen Diensten 3 57 Stellen zur Verfügung, davon 18 9 
Stellen des Landes und 168 Stellen der Kommunen. La ndesweit gibt es somit eine 
Stelle für eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsych ologen für etwa 7.300 
Schülerinnen und Schüler. Gleichwohl gibt es zwischen den Gebietskörperscha f-
ten noch zum Teil deu tliche Unterschie de. Es gilt diese Unterschi ede auszugle i-
chen. 
 Das Land stellt weitere Stellen für die schulpsychologischen Dienste zur Ve r-
fügung und wirbt bei den Kommunen dafür, ebenfalls ihre Stellen aufzust o-
cken. Im Jahr 2019 hat das Land bereits acht weitere Stellen für Schulpsycho-
loginnen und Schulpsychologen  zur Verfügung gestellt.  Der Ausbau der 
Schulpsychologie insbesondere im Bereich der Kindeswohlgefährdung wird 
vorangetrieben. Weitere Stellen hierfür werden geschaffen. 
 Das Land plant Die Schulpsychologie mit wei teren 100 Stellen zu unterstü t-
zen. In den 100 Stellen sind mindestens 54 Stellen für Schulpsychologinnen 
und Schulpsychologen enthalte n, die für den Kinderschutz Ver antwortung 
tragen sollen. Schwerpun kte sind: die Beratung von Schu len für Schutzko n-
zepte im  Rahmen v on Gewaltschutzkonzepten, insbe sondere zur Sexuellen 
Gewalt, Professionalisierung von Lehrkräften, Beratungslehrkräften, Verne t-
zung im Kontext eines landesweiten Fachkonzepts „wirksamer Kinderschutz". 
2. Grundlage der Arbeit der Schulpsycholog ischen Dienste ist das von Land und G e-
bietskörperschaften in einer Kooperationsve reinbarung vereinbarte gemeinsame 
Einsatzmanagement. In allen schulpsycholog ischen Diensten gibt es darüber hi n-
aus jeweils mindestens eine Person mit einer no tfallpsychologischen Ausbildung 
für Krisenfälle.  
3. Die Vernetzung der schulps ychologischen Dienste mit der Polizei, mit örtlichen 
Einrichtungen der Jugendhilfe und Jugenda rbeit sowie mit Einrichtungen zur Pr ä-
vention und Intervention bei Antisemitismus, gru ppenbezogener Menschenfeind-
lichkeit, Rechts - und Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Wegweiser 
oder den Mobilen Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus wird gefördert.  
 Die Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanag e-
ment (LaSP) übernimmt die Veran twortung für die Koordinationsarbeit der 
Vernetzung. 
 Das Land stellt allen schulpsychologischen Diensten ab dem 01.08.2019 insg e-
samt 54 Stellen zur Verfügung, die mit erfahrenen sozialpädagogischen Fach-
kräften oder Beratungslehrkräften besetzt werden sollen.

Stand: 17. Mai 2019 
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 Das Land wird in den Folgejahren einen weiteren Ausbau prüfen. 
Maßnahme 3:  
Wir konkretisieren die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit von Schulen mit 
örtlichen Partnern zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. 
1. Der gemeinsame Runderlass von Schul -, Innen-, Justiz-, Gesundheits- und Jugendmi-
nisterium zur „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkr i-
minalität“ vom 22.8.2014 wird konkretisiert. Die Schulen erhalten mehr Klarheit da r-
über, wann und au f welchen Wegen Gewaltdelikte gemeldet und angezeigt werden 
müssen.  
 Der überarbeitete Erlass soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.  
 Eine Handreichung mit weiterführenden Erklärungen wird hierzu erarbeitet 
und Schulen zur Verfügung gestellt. 
2. Wir prüfen gemeinsam mit den zuständigen Einrichtungen auf Bundes - und Landes-
ebene, ob ggf. für bestimmte Delikte wie Antisemitismus, Meldepflichten eingeführt 
werden sollen und können. Vorbild ist dabei die Arbeit der „Recherche - und Informa-
tionsstelle Antisemitismus“ (RIAS) in Berlin. 
3. Wir ermutigen die Schulen bestehende curriculare und organisatorische Spielräume 
zu nutzen, in Unterricht und in außerunterrichtlichen Angeboten präventive Ma ß-
nahmen zu Demokratie und Wertevermittlung einzuführen und zu verankern.  
 
Maßnahme 4:  
Wir stärken Schulleitungen bei der Prävention und beim Einschreiten gegen jede Form 
von Gewalt. 
1. Die Schulaufsicht wird mit Unterstützung der „Landesstelle Schulpsychologie und 
Schulpsychologisches Krisenm anagement“ (LaSP ) und der „La ndespräventionsstelle 
gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen“ (LPS) das Thema „Gewalt im U mfeld von 
Schule“ in den Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen regelmäßig auf die T a-
gesordnung setzen. Zu den Unterstützungsleistungen der LaSP und der LPS gehören 
beispielsweise die Bereitstellung von Material sowie die Vermittlung von g eeigneten 
Referentinnen und Referenten. 
 Das Ministerium für Schule und Bildung beabsichtigt gemeinsam mit den B e-
zirksregierungen und mit der QUA -LiS, das Thema stärk er als bisher in den 
Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Schulleitungen aufzunehmen.  
 Die Themenbereiche Kindeswohlgefährdung, sexuelle Gewalt und sexuelle r 
Missbrauch als auch Mobbing in der Schule sind mindestens einmal im Jahr, 
innerhalb jeder Schulg emeinschaft, in einem geeigneten Rahmen zu themati-
sieren. Diese kann in Form von Lehrerkonferenzen, pädagogischen Tagen , 
Projektwochen oder Fortbildungsmaßnahmen erfolgen. Auch andere geeigne-
te Formate können gewählt werden.

Stand: 17. Mai 2019 
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 Ziel ist es, die einzelnen Maß nahmen den Schulgemeinschaften transparent 
zu machen, um das Sicherheitsgefühl der Schülerinnen und Schüler zu verbe s-
sern. 
2. Das Land unterstützt länderübergreifende Programme gegen Gewalt, Mobbing und 
Ausgrenzung und bindet sie in bestehende Systeme ein. 
 Das Ministerium für Schule und Bildung  arbeitet eng mit dem Bundesministe-
rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  zur Umsetzung des 
Programms „Anti-Mobbing-Profis – Respekt Coaches“ zusammen und orga-
nisiert jährlich Netzwerktreffen zum Austausch, zur Koordinierung und zur 
Abstimmung mit Landesstellen und -programmen. 
3. Schulisches Handeln und Projekte müssen stets de n Anforderungen der UN -
Kinderrechtskonvention sowie der gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.  
 Das Ministerium für Schule un d Bildung entwickelt einen praxisorientierten 
Fallkatalog und stellt diesen den Schulen zur Verfügung. 
 
Maßnahme 5:  
Wir stärken Schulen durch konkrete Beratung und Begleitung sowie durch landesweit 
unterstützte Schulentwicklungsprogramme. 
1. Der R underlass des MSW v. 02.05.2017 „Ber atungstätigkeiten von Lehrerinnen und 
Lehrern in der Schule“ empfiehlt die Entwicklung schuleigener Beratungs - und Inter-
ventionskonzepte und die Ei nrichtung schulischer Teams für Beratung, Gewal tprä-
vention und Krisenintervention.  
 Schulaufsicht und schulpsychologische Dienste werden Schulen mehr noch als 
bisher bei Entwicklung und Einrichtung dieser Teams unterstützen. 
 Zielgenaue, themenzentrierte Unterstü tzung, wie z. B. im Bereich des Ki n-
desmissbrauchs, wird durch die schulpsychologischen Dienste gewährleistet. 
 Schulen werden in diesem Rahmen befähigt und unterstützt, bewährte Ko n-
zepte, wie das der kollegialen Beratung , im Rahmen der Weiterentwicklung 
ihres schuleigenen Beratungskonzepts effizient zu nutzen und nachhalti g zu 
verankern. 
2. Das bundesweite Programm „Schule ohne Rassi smus – Schule mit Courage“ (S oR – 
SmC) wird zurzeit in über 800 Schulen Nordrhein-Westfalens umgesetzt. Partner sind 
die Landesweite Koord inierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI), die 
GEW und das DGB -Bildungswerk. Das Programm wird vor allem von engagierten 
Schülerinnen und Schülern getragen.  
 Das Landesprogramm wird weiterentwickelt und verlängert.  
Dabei sollen nach Möglichkeit die LandesschülerInnenvertretung, das SV -Bildungswerk oder 
auch der Landesjugendring stärker als bisher einbezogen werden.

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 Für die nachhaltige Verankerung des Pr ogramms wird – auch in Zusammenar-
beit mit den schulpsychologischen Diensten und der „Landesstelle Schulps y-
chologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement“ (LaSP) die kontinuier-
liche Unterstützung auf regionaler Ebene weiterentwickelt.  
3. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet das Bildungsvorhaben „Demokratie 
für mich“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW, das an 21 Berufskollegs p i-
lotiert wird. "Demokratie für mich" verbindet Demokratie - und Sprachlernen und soll 
junge geflüchtete und migrierte Menschen bei der Identitätsbildung in der Fremde 
unterstützen.  
4. Das Ministerium für Schule und Bildung begleitet gemeinsam mit dem Ministerium 
des Innern die die regelmäßig stattfindenden Präventionstage „Für Demokratie – ge-
gen Rechtsextremismus“ für Schülerinnen und Schüler der Landeszentrale für polit i-
sche Bildung. 
 Das Land wird gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern 
dafür werben, dass sich Schulen mehr noch als bisher an landes - und bu n-
desweit angelegten Programmen zur Förderung von Dem okratie und Respekt 
sowie gegen Gewalt und Diskriminierung beteiligen. Beispielhaft g enannt sind 
das Buddy -Kinderrechte-Programm, das sic h vorwiegend an Grun dschulen 
richtet, das Programm „Demokr atisch handeln“ und das nordrhein -
westfälische Programm „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“. 
5. Das Schulministerium sorgt gemeinsam mit QUA-LiS dafür, dass Inhalte der Demokra-
tie und Wert evermittlung noch stärker als bisher in die schul ische Arbeit, in Lehrpl ä-
ne und Fortbildungsmaßnahmen einfließen.  
 Der Referenzrahmen Schulqualität wird regelmäßig ergänzt. Dafür können die 
Ressourcen des Bundesprogramms “OPENION“ genutzt werden, das von 
QUA-LiS durchgeführt wird. 
6. Viele Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW greifen Themen aus den 
Bereichen Gewalt, sexueller Missbrauch, Rassismus und Rechtsextr emismus rege l-
mäßig in speziellen Formaten für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärte rn 
auf.  
 Das Ministerium für Schule und Bildung u nterstützt die Zentren bei der Au s-
bildung von Multiplikatoren und bei der Durchführung von Veranstaltungen  
7. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Initiative des Unabhängigen 
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). 
 Die Zusammenarbeit wird inte nsiviert und die Einrichtung von Schutzkonze p-
ten an Schulen wird nachgehalten.

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Maßnahme 6:  
Wir führen jeweils im Frühjahr 2020 und im Frühjahr 2022 eine „Woche für Demokratie 
und Respekt“ durch. 
 Schulen erhalten Gelegenheit, in einem Wettbewerb mit künstlerischen Mitteln, 
beispielsweise in einem Theaterstück oder einem Videobeitrag, ihre Vorhaben 
oder ihre Sicht auf gesellschaftliche Entwicklungen für Demokratie und Respekt 
sowie gegen jede Form von Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlic h-
keit zu dokumentieren.  
 Die besten Beiträge werden in einer öffentlichen Veranstaltung ausgezeichnet. 
 Begleitend werden in der „Woche für Demokratie und Respekt“ weitere Vera n-
staltungen mit unterschiedlichen Partnern zum Thema durchgeführt. 
 
Maßnahme 7:  
Wir stellen Schulaufsicht, den Schulen, Kommunen und allen beteiligten Partnern Materi-
alien zum Thema zur Verfügung.  
1. Die „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagem ent“ 
(LaSP) erarbeitet gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern, M a-
terialien für Schulen. Vorbilder sind die seit 2016 den Schulen zur Verfügung stehe n-
den Materialien des Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch 
(UBSKM) sowie das bereits im Herbst 2018 gemeinsam mit den jüdischen Gemei n-
den, SABRA, dem Landeskriminalamt und der Landeszentrale für politische Bildung 
Nordrhein-Westfalen erstellte Material zum Thema Antisemitismus. 
 Im Jahr 2019 erarbeitet die LaSP  Materialien zu den Themen Rechtsextremi s-
mus, Linksextremismus, Salafismus und Islamismus, Antiziganismus sowie 
Homophobie. 
2. Der Notfallordner wird von dem schulischen Krisenmanagement im Ministerium für 
Schule und Bildung und der „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches 
Krisenmanagement“ (LaSP) kontinuierlich ergänzt. 
 Die Neuauflage des Notfallordners mit allen Aktualisierungen und Ergänzu n-
gen ist für das Jahr 2020 sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form g e-
plant. 
3. Die LaSP und die LPS stellen Materialien zusammen und dokumentieren bewährte 
und seriöse Angebote für Deeskalations - und Zivilcourage-Trainings in Schulen sowie 
gute erfolgreiche Modelle schulischer Beratungskonzepte und der Arbeit schulischer 
Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention.  
 Die LaSP unterstützt die Vermit tlung entsprechender Inhalte an die Schulps y-
chologie als Multiplikator für die bedarfsorientierte Implementation in Sch u-
len.

Stand: 17. Mai 2019 
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 Alle Materialien werden auf www.schulpsychologie.nrw.de veröffentlicht 
bzw. verlinkt. Sie enthalten auch didaktische Modelle. Darüber hinaus werden 
auf den Seiten von QUA -LiS konkrete unterrichtspraktische Modelle verö f-
fentlicht (z.B. im Lehrplannavigator). 
 Schulen werden Che cklisten mit Qualitätskriterien für schulische Gewaltpr ä-
ventionstrainings zur Verfügung gestellt. Sie erhalten hierzu schulformspezif i-
sche Beratung bei der LaSP und der LPS.  
 
Maßnahme 8:  
Wir sorgen für die Fortbildung von Lehr- und Fachkräften im Rahmen der Themen dieses 
Aktionsplans. 
1. Im Schuljahr 2018/2019 nehmen rund 150 Lehrkräfte an der Fortbildungsmaßnahme 
für Beratungslehrkräfte teil. Beratungslehrkräfte sind Schlüsselpersonen bei Aufbau 
und Pflege der schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävent ion und Kriseninte r-
vention.  
 Die Maßnahme wird bedarfsgerecht ausgeweitet und inhaltlich nach Bedarf 
ergänzt.  
2. Gemeinsam mit Bezirksregierungen, QUA -LiS und Landesjugendämtern werden en t-
sprechende Fortbildungsmaßnahmen für Schulsozialarbeiterinnen und Schu lsozialar-
beiter durchgeführt. 
3. Fachkräfte der offenen Ganztagsschule im Primarbereich erhalten über die vom 
MKFFI bereitgestellten Fortbildungsmittel für die OGS Gelegenheit zu einschlägiger 
Fortbildung.  
4. Das Land unterstützt im Falle unterschiedlicher Anst ellungsträgerschaften von Lehr - 
und Fachkräften in den Schulen die gemeinsame Teilnahme an Fortbildungsma ß-
nahmen.  
5. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Landeszentrale für politische 
Bildung Nordrhein-Westfalen jährlich bei der Durchführun g verschiedener Veranstal-
tungen für schulische und außerschulische Fachkräfte. Hierzu zählen Angebote wie 
Veranstaltungsreihen "Vielfältiger Islam versus gewaltbereiter Salafismus" oder "Ei n-
stiegsprozesse in den Rechtsextremismus und Islamismus". 
 
Maßnahme 9:  
Wir werden Lehr- und Fachkräften in Schulen Gelegenheit geben, konkrete Gewalterfah-
rungen anzuzeigen und zu bearbeiten. 
1. Das Ministerium für Schule und Bildung beauftragt externe Dienstleister ergänzend 
zu dem bestehenden System der Sozialen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpar t-
ner, über die „Sprechzeit“ ein Auffangsystem einzurichten, über das Lehr - und Fach-

Stand: 17. Mai 2019 
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kräfte der Schulen an 7 Tagen in der ´Woche und 24 Stunden am Tag akute psychoso-
ziale Probleme besprechen können und das bei Bedarf auch weiterführende Ber a-
tung, Hilfe und Unterstützung vermittelt.  
2. Schulpsychologie als vor Ort fest installierter und bekannter Partner von  Schulen un-
terstützt betroffene Lehr - und Fachkräfte durch individuelle Beratung, Coaching und 
Supervision und stärkt damit sowohl die individuelle Resilienz als auch die Komp e-
tenz im Umgang mit schwierigen und belastenden Situationen im Schulalltag. Aus 
solchen Beratungen im Einzelfall können sich Impulse für eine Weiterentwicklung des 
schuleigenen Konzepts im Umgang mit und der Prävention von Gewalt ergeben aber 
auch Impulse für das Thema Lehrergesundheit. Bei Bedarf unterstützt Schulpsychol o-
gie dann entsprechende Schulentwicklung passgenau und nachhaltig. 
 
Maßnahme 10:  
Wir pflegen den Dialog mit der Öffentlichkeit. 
1. Inhalte und Ergebnisse der Maßnahmen werden regelmäßig in Pressekonferenzen 
der Schul- und Bildungsministerin, je nach Thema gemeinsam mit verschiedenen Ex-
pertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Öffentlichkeit vorgestellt. 
2. Die Ministerin wird Inhalte und Ergebnisse in Hintergrundgesprächen sowie in N a-
menartikeln in Zeitungen und Zeitschriften zur Diskussion stellen. 
3. Das Minist erium für Schule und Weiterbildung führt gemeinsam mit der Deutschen 
Gesellschaft für Demokratiepädagogik und der Stiftung Mercator in zweijährigem 
Turnus „Demokratietage“ durch. Der fünfte Demokratietag findet 2020 statt, der 
sechste 2022.  
 Das Ministeriu m für Schule und Bildung evaluiert jährlich die gewonnenen 
Gesamtergebnisse und Erkenntnisse des Aktionsplans und stellt diese g e-
meinsam mit den erhobenen Daten der Öffentlichkeit vor.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3122/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.11.2023
Erstellt
28.09.2023 09:13