1577/2020
Holweider Autobahnbrücke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2250 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1577/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 Holweider Autobahnbrücke Beantwortung einer Anfrage des Einzelmandatsträger Tücks (FDP) zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 22.01.2018 Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 22.01.2018 wurde durch den Einzelmandatsträger Tücks (FDP) folgende Anfrage gestellt: Die Autobahnbrückenüberführung in Holweide an der Wichheimer Straße fällt schon seit längerem durch starke Verschmutzung auf. Insbesondere Graffitis wären hier zu nennen. Daneben sind aber auch witterungsbedingte Verschmutzungen und starke Moosablagerungen zu erkennen. Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist der Verwaltung die Verschmutzung der oben genannten Brücke bekannt? 2. Ist es geplant die Graffitiverschmutzungen zu entfernen? 3. Wird zusätzlich das Moos entfernt? 4. Die Brücke wurde mit grauem Beton erbaut. Wäre eventuell ein Neu- /Erstanstrich empfeh- lenswert? Die Zuständigkeit der betreffenden Autobahnüberführung liegt bei Straßen NRW, von dort liegt fol- gende Stellungnahme vor: Zu 1. und 2.: Graffitis an Bauwerken stellen grundsätzlich ein großes Problem dar. Die Erfahrung zeigt, dass gerei- nigte Flächen sehr schnell wieder besprüht werden. Seit geraumer Zeit werden deshalb seitens des Landesbetriebes Straßen NRW nur noch Graffitis mit politischen oder sexistischen Inhalten entfernt. In jüngster Zeit - auf Initiative von z. B. Schulen – lässt der Landesbetrieb an beschmutzten Bauwer- ken Gestaltungsaktionen mit bestimmten Auflagen zu. Dabei werden Bauwerksflächen auf Kosten der Initiatoren durch Aufbringung von Graffitis künstlerisch gestaltet. Die Gestaltung verbessert das Ge- samtbild und wird von den illegalen Sprayern bisher nicht beschädigt. Eine derartige Vorgehensweise wäre auch an der Holweider Überführung mit bestimmten Auflagen denkbar. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb nur die Kosten der 1. Grundreinigung übernehmen kann. Zu 3. und 4: Es sind zur Zeit keine weiteren Maßnahmen geplant
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wichheimer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1577/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.05.2020
- Erstellt
- 26.05.2020 10:06