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1577/2020

Holweider Autobahnbrücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1577/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.06.2020 
 
Holweider Autobahnbrücke 
Beantwortung einer Anfrage des Einzelmandatsträger Tücks (FDP) zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 22.01.2018 
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 22.01.2018 wurde durch den Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) folgende Anfrage gestellt: 
 
Die Autobahnbrückenüberführung in Holweide an der Wichheimer Straße fällt schon seit längerem 
durch starke Verschmutzung auf. Insbesondere Graffitis wären hier zu nennen. Daneben sind aber 
auch witterungsbedingte Verschmutzungen und starke Moosablagerungen zu erkennen. 
 
Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Ist der Verwaltung die Verschmutzung der oben genannten Brücke bekannt? 
2. Ist es geplant die Graffitiverschmutzungen zu entfernen? 
3. Wird zusätzlich das Moos entfernt? 
4. Die Brücke wurde mit grauem Beton erbaut. Wäre eventuell ein Neu- /Erstanstrich empfeh-
lenswert? 
 
Die Zuständigkeit der betreffenden Autobahnüberführung liegt bei Straßen NRW, von dort liegt fol-
gende Stellungnahme vor: 
 
Zu 1. und 2.: 
Graffitis an Bauwerken stellen grundsätzlich ein großes Problem dar. Die Erfahrung zeigt, dass gerei-
nigte Flächen sehr schnell wieder besprüht werden. Seit geraumer Zeit werden deshalb seitens des 
Landesbetriebes Straßen NRW nur noch Graffitis mit politischen oder sexistischen Inhalten entfernt. 
In jüngster Zeit - auf Initiative von z. B. Schulen – lässt der Landesbetrieb an beschmutzten Bauwer-
ken Gestaltungsaktionen mit bestimmten Auflagen zu. Dabei werden Bauwerksflächen auf Kosten der 
Initiatoren durch Aufbringung von Graffitis künstlerisch gestaltet. Die Gestaltung verbessert das Ge-
samtbild und wird von den illegalen Sprayern bisher nicht beschädigt. 
 
Eine derartige Vorgehensweise wäre auch an der Holweider Überführung mit bestimmten Auflagen 
denkbar.  
 
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb nur die Kosten der 1.  Grundreinigung 
übernehmen kann. 
 
Zu 3. und 4: 
Es sind zur Zeit keine weiteren Maßnahmen geplant

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wichheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
1577/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.05.2020
Erstellt
26.05.2020 10:06