2138/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO - "Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" - AZ 84/21 S
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 AZ 84/21 S Vorlagen-Nummer 04.06.2021 2138/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 21.06.2021 Gesundheitsausschuss 31.08.2021 Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 Bürgereingabe gem. § 24 GO - "Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" - AZ 84/21 S Die Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5 eines Petenten und die Antwort der Verwaltung werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beigefügt zu Kenntnis gegeben. gez. Höver
Antwortschreiben
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/ 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-2 Mö 01.06.2021 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" Akten- zeichen 84/21 S Sehr geehrte Frau sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.03.2021, in dem Sie Fragen zum G 5-Ausbau auf dem Kölner Stadtgebiet stellen. Da sich mit diesem Thema verschiedene städtische Dienststellen befasst haben, hat es etwas Zeit in Anspruch genommen, um eine gemeinsame Stellung- nahme einzuholen. Beteiligt waren das Liegenschaftsamt, das Gesundheitsamt, das Stadt- planungsamt, das Rechtsamt sowie das federführende Amt für Informationsverarbei- tung.Stellungnahme zur o.g. Bürgereingabe: 1. Frage: Wurde oder wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich das 5G-Netz ausgebaut? Wenn ja: Wo wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits 5G -Masten installiert und aktiviert? Auf fiskalischen städtischen Grundstücken wurden durch die Stadt Köln seit 1998 mindes- tens 25 Flächen oder Aufbauten zwecks Aufstellen von Mobilfunkmasten an Provider vermie- tet. Ob diese inzwischen auf 5 G umgerüstet haben, entzieht sich der Kenntnis der Verwal- tung, da die Mietverträge technologieneutral formuliert sind. Die weitaus überwiegende Anzahl von Mobilfunkantennen befindet sich auf nichtstädtischen Gebäuden. Die Anzahl und Art dieser Antennen ist nicht bekannt, da die Mobilfunkbetreiber die Stadt Köln nicht über entsprechende Aufbauten informieren müssen und auch keine Ge- nehmigung durch die Stadt Köln erforderlich ist. 2. Frage: Seite 2 / 3 Wann haben Ihre Gremien welche Entscheidungen getroffen, um den Ausbau von 5G zu ermöglichen? Wenn es zu dem Abstimmungsverhalten eine Namensliste gibt, dann bitte ich um Übermittlung. Die unter Ziffer 1 genannten Vermietungen wurden nach stadtinterner Beteiligung aller Fachämter durch die je nach Standort zuständigen Ausschüsse und teilweise durch den Rat der Stadt Köln genehmigt. Dies erfolgt nicht als namentliche Abstimmung. Zudem hat der Rat der Stadt Köln den Gigabit Masterplan Cologne 2025 am 9. Juli 2019 einstimmig beschlossen. D ieser stellt auf eine aktive Rolle der Stadt Köln beim Ausbau des 5G-Netzes ab, insbesondere auch durch Bereitstellung städtischer Infrastruktur für Anten- nenaufbauten (Dachflächen, Stromanschlüsse, Glasfaseranbindungen für die Antennen). 3. Frage: Sind Sie sich der Gefahren und zu erwartenden Schäden aufgrund gepulster hochfre- quenter Strahlung / elektromagnetischer Felder bewusst? Die Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder –26. BImSchV) vom 14.08.2013 müssen ein- gehalten werden. Dies wird durch Vorlage einer sog. Standortbescheinigung der Bundes- netzagentur nachgewiesen, die Aussagen darüber enthält, ob die Schutzabstände, die spe- ziell zum Schutz von Personen gelten, eingehalt en werden. In der Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts ist geklärt, dass die in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte die menschliche Gesundheit hinreichend vor den schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder schützen (BVerfG , Beschluss vom 24.01.2007, 1 BvR 382/05; VG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2010, 1 K 478/09).Gesundheitliche und immissionsschutz- fachliche Aspekte sind mit Vorlage dieser Standortbescheinigung abgeklärt. Standortbe- scheinigungen können von Nachbarn im Wege de r Anfechtungsklage vor dem Verwaltungs- gericht angefochten werden. Auf die Ertei lung der Standortbescheinigung hat die Stadtver- waltung keinen Einfluss. 4. Frage: Wann und in welcher Form haben Sie die Öffentlichkeit in die Planungen zum Ausbau von 5G einbezogen? In welcher Form wurde die Öffentlichkeit hierbei im Detail auch über die zu erwarten- den Gefahren und Schäden einer EMF -Belastung durch 5G -Masten und über die Haf- tungsfragen im Falle von Schäden durch 5G informiert? Der Gigabit Masterplan Cologne 20 25 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz vom dama- ligen Stadtdirektor Herrn Dr. Stephan Keller vorgestellt. Im Gegensatz zum Maßnahmenpaket 2 „Nutzung von Förderungen für die Reduktion der „weißen Flecken“, bei dem die Stadt Köln ein Förderprojekt in die Wege geleitet hat, fehlt beim Maßnahmenpaket 4 „5G -Ausbau als Chance nutzen“ direkter Einfluss auf die Netzpla- nungen der Provider. Es ist lediglich möglich, das Ziel des flächendeckenden 5G -Ausbaues durch Unterstützung bei der Bereitstellung von Funkinfras truktur zu erreichen. Dazu finden aktuell grundsätzliche wirtschaftliche Prüfungen statt. Im weiteren Verlauf werden auch ge- sundheitliche Aspekte berücksichtigt. Sofern sich Umsetzungsmaßnahmen ergeben, wird die Verwaltung in Form von Pressekonferenzen oder –mitteilungen hierüber informieren. 5. Frage: Sind bauplanungsrechtliche Maßnahmen (wie Veränderungssperren etc.) beabsichtigt oder schon realisiert worden, mit denen der Ausbau eines 5G -Mobilfunknetzes in Ih- Seite 3 rem Zuständigkeitsbereich verhindert oder zumi ndest räumlich eingeschränkt werden soll? Weder zum 5G-Ausbau noch zur Verhinderung zum 5G-Ausbau wurden bisher bauleitplane- rische Maßnahmen getroffen. Ich hoffe Ihnen mit den Ausführungen weitergeholfen zu haben. Ihr Anliegen und die Stel- lungnahme der Ve rwaltung werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Rossbach von der Breit- bandkoordination des Amtes für Informationsverarbeitung, thomas.rossbach@stadt-koeln.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Eingabe gem § 24 GO
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ae nl Stadt Kal n NM Io des Sa or Abgang über [] Büro OB Ül Dezernat! Uber den / die mit Durchschriften für / 14 Sn eg ob- 117 Die Oberbürgermeisterin a aachen | Henriette Reker EZ adt Köln N | Historisches Rathaus np. — - 50667 Köln-Innenstadt BR: Ein er März 2021 Per Fax: 0221-22211 Die VAR. j Ä % Hees, a Abstimmungmit_____ mit, Bearbeitung in eigener Zuständigkeit ee 5 der Bitte um Ei Antwortschreiben zur Unterschrift = ., ingan ee Oo Ds Da ! au | Stellungnahme | N | an den Petitionsausschuss der Stadt köln DIR EEE EEE RT une E Eingabe an Ihren Petitionsausschuss mit wichtigen Fragen und Anregungen zum Ausbau von 56 Sehr geehrte Damen und Herren, da wir in Ihrem Zuständigkeitsbereich unseren Wohnsitz haben und Ihre Behörde untere Bauaufsichtsbehörde ist, möchten: wir Ihnen: im: Interesse: aller- Menschen;. die im: Rahmen: des bundesweit geplanten Ausbaus von 5G schon von gepulster hochfrequenter Strahlung betroffen sind oder in Zukunft noch betroffen sein werden, einige Fragen übermitteln, und wir möchten Sie bitten, sich angemessen mit diesen Fragen zu befassen und mir eine angemessene Antwort zu übermitteln. Die in jeder Hinsicht seriösen Quellen, aus denen sich die Berechtigung dieser Fragen ergibt benennen wir nachfolgend kurz und fassen zusammen. Hier unsere Fragen: 1.Frage: Wurde oder wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich das 5G-Netz ausgebaut? Wenn ja: Wo wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits 56-Masten installiert und aktiviert? 2.Frage: Wann haben Ihre Gremien (Gemeinderat / Kreistag) welche Entscheidungen getroffen, um den Ausbau von 5G zu ermöglichen? Wenn es zu dem Abstimmungsverhalten eine Namensliste gibt, dann bitte ich um Übermittlung. 3.Frage: Sind Sie sich der Gefahren und zu erwartenden Schäden auf Grund gepulster hochfrequenter Strahlung / elektromagnetischer Felder (EMF) bewusst? Zusatzfragen: Haben Sie vor Ihrer Entscheidung über den Ausbau von 5G wegen der Gefahren und absehbaren Schäden durch die mit 5G verbundene EMF-Belastung sachverständig beraten lassen oder sachverständige Gutachten eingeholt? Wenn ja: Um welche Sachverständigen und welche Gutachten handelt es sich dabei? Durch welches Auswahlverfahren bzw. welche Auswahlkriterien haben Sie gewährleistet, dass diese Sachverständigen wirklich von der Mobilfunkindustrie unabhängig sind? Haben Sie die Sachverständigen insbesondere danach befragt, ob und in welcher sie schon für die Mobilfunkindustrie tätig waren, die mit dem Ausbau von 5G befasst sind? Wann und wo können solche Gutachten in Ihrer Behörde eingesehen werden? Wollten oder wollen Sie trotz dieser Kenntnisse den (weiteren) Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes zulassen? Wenn ja: Warum? Auf Grund welcher Erwägungen wollen Sie dem Ausbau von 5G gegenüber den Bedenken zu den gesundheitlichen Gefahren und Risiken von 5G-EMF-Belastung den Vorrang einräumen? Wurde hierbei insbesondere auch die Frage geklärt, wer in der Haftung steht, wenn es infolge der 5G- Exposition zu Schäden an der Gesundheit der Menschen und an der Natur kommt? 4.Frage: Wann und in welcher Form haben Sie die Öffentlichkeit in die Planungen zum Ausbau von 5G einbezogen? In Welcher Form wurde die Öffentlichkeit hierbei im Detail auch über die zu erwartenden Gefahren und Schäden einer EMF-Belastung durch 5G-Masten und über die Haftungsfragen im Falle von Schäden durch 5G informiert? 5.Frage: Sind bauplanungsrechtlichen Maßnahmen (wie Veränderungssperren etc.) beabsichtigt oder schon realisiert worden, mit denen der Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes in Ihrem Zuständigkeitsbereich verhindert oder zumindest räumlich eingeschränkt werden soll? Erläuterungen zu unseren Fragen: Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur eine bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, eine bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Im Interesse unser aller Gesundheit möchten wir uns daher mit obigen Fragen daher über den Stand des 5G Ausbaus informieren und gleichzeitig umgehend über die in zahlreichen existierenden wissenschaftlichen Studien informieren die Gefahren der insbesondere der 5. Generation der Mobilfunktechnik belegen. Dieses Vorsorgeprinzip ist aber letztlich ohnehin nur eine Ausprägung der Pflicht des Staates, „sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren.“ Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat): „In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1<42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>). Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG — 2 BvR 1676/10) Diese Schutzpflicht ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt. Es gibt bereits seit_vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftlich Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 56 festgestellten) Gefahren der gepulsten Hochfrequenzstrahlung durch Mobilfunktechnologie. Von daher ist es m.E. von allergrößter Bedeutung, dass alle kommunalen Mandatsträger sich in vollem Umfange ihrer baurechtlichen Planungsmittel bewusst sind, um auf die Herausforderungen dieser 5G- Mobilfunktechnologie angemessen reagieren zu können. Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased- Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt. Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 uW/m?, bzw. wenigen tausend uW/m?2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 uW/m? (UMTS). Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt. Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel: www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g- wirklich/23852384-all.html. Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 — 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend uW/m? zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind. Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche etc. auf die Dauer ausgleichen wird können. Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G- Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden - also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte. Zur Einführung in die planungsrechtliche Dimension der Mobilfunkproblematik möchte ich auf die Broschüre „Mobilfunk durch hoheitliche Planung verbindlich steuern“ hinweisen, die im Web u.a. unter dem Link https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2021/01/Mobilfunk-durch- hoheitliche-Planung-verbindlich-steuern.pdf vollständig und kostenlos abrufbar ist. Zum ersten Einstieg in die 5G-Materie empfiehlt sich u.a. die (kostenlose) Broschüre „Mobilfunk — die verschwiegene Gefahr“, 5. Auflage, von Klaus Weber, Im Web kostenlos abrufbar u.a. unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Mobilfunk-die- verschwiegene-Gefahr-5.-Auflage-Klaus-Weber.pdf Eines der besten und umfangreichsten Bücher zu EMF-Belastung dürfte „Stress durch Strom und Strahlung - Band 1” des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Dieses Buch sollte m.E. jeder - nicht nur jeder Anti-5G-Aktivist — haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren. Von Wolfgang Maes sei auch folgendes Vortragsskript empfohlen: https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden online nachbestellbare und zwar kostenpflichtige, aber m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, siehe: https://www.expresszeitung.com Sehr empfehlenswert ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen. Weiter hat sich u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht — ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat -in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN - Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos kostenlos abrufbar unter: https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der- strahlenbelastung/ Unter folgendem Link ist das Skriptum von Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University: https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird derzeit als eines der fundiertesten herumgereicht und auch von Prof. Adikofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. https://www.jrseco.com/de/eu-forschung-reflex-zeigt-dna-schaeden-durch-strahlung-von- mobilfunkgeraeten-und-handys/ Ein Forschungsbericht der Medizinischen Universität Wien (u.a.) mit dem Titel „ATHEM-2 - Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich“ aus dem Jahre 2016 bestätigt ebenfalls die Gefahren von EMF und ist im Volltext unter folgendem Link abrufbar: https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.769605&portal=auvaportal Zu den besten und am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B — „möglicherweise krebserregend“ — einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, daMobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1- „eindeutig krebserregend“ - eingestuft werden müsste. Siehe von Hardell (u.a.) aktuell die NTP-Studie vonL. Hardell, M. Carlsberg und L. Hedendahl (in deutsch): https://www.emfdata.org/de/dokumentationen/detail?id=247 Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema „gepulste Hochfrequenzstrahlung“ findet sich auch unter: hitp://www.diagnose-funk.org Um ein angemessenes Interesse an dieser Problematik zu wecken, reicht m.E. schon das folgende kurze YouTube-Video mit Dr. Dietrich Klinghardt, da es einen Zusammenhang aufzeigt von auffällig hohen Sterberaten an Orten, wo 5G-Mobilfunknetze aktiv sind: https://www.youtube.com/watch?v=FAymhD3EkeE&featuresemb_logo Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt in dem vorgenannten Video werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt, siehe z.B. 1. Studie „5G Technology and induction of coronavirus in skin cells“ von M. Fioranelli, A. Seherin et al. https://de.scribd.com/document/470042130/Fiora-Nell-i#download 2. Unter dem Link: https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and- coronavirus-outbreaks/ wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat): „The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“ Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar: orrelation-coronavirus-5G- Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf? _cf chl jschl tk =ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb8486814e4- hitps://www.stopS5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of- a a 1593512528-0- AUS85k_mIZO0O _MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AMOahviZTfNc92gHUVWS3CCskiRPveCvmigH m8TO7y YzahHi- e2Xmybk\n _PTdjmi_EshRNfAlc5dWOjdg8Qe2dmidoddU rü2yws xboxLyWF aDringbsinulplasts JdMftNHswitwhm u9bFmcp7025m4z2UxuOH7Z_ Og kZfuzWw27: 3 XPkaBPJNAHnb8pHQYOKHHOylOoFXtLO92CDZp iLTNGkKCOGKCIXOIU 3: „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR — Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link: Dort heißt es zusammenfassend u.a. (Zitat): „Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“ 4. Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise auch bereits auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung — die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und — aufgrund erwiesener Immunsuppression — zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe NElp5.//KIAUSTDUENNEN EN SOE-SENWEECNL- Ga 5, Dass 5G-Strahlung Corona-Erkrankungen verursachen kann, bestätigt nunmehr auch die Studie der US-Behörde NIH, siehe: nschlag-us-behörde-nih-bestätigt-Sg-strahlung-kann-corona- ErKlanKUNBeEN-VEerufsachen 6. Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in einer jüngsten Studie angesprochen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat (Quelle: hitps://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS BRI(2020)64617 2_DE.pdf). Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde — und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenninissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.” Bereits aufgrund der bisher vorliegenden — erdrückenden - Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.) Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert — ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde. IV. Wenn Sie sich nun die Frage stellen, ob die Mobilfunk-Industrie denn nichts von diesen Gefahren wusste, dann kann ich Sie auf die „Kleinheubacher Berichte“ aus den Jahren 1991/1992 hinweisen, die diese Frage eindeutig beantworten hilft, siehe: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Kleinheubacher- Berichte-Band-35 _OCR.pdf V. Einer der aktivsten 5G-Kritiker in Deutschland ist Ulrich Weiner, der auf seiner Homepage viele Informationen anbietet: https://ul-we.de/tag/5g/ Er ist sicherlich bereit und in der Lage, Sie in solchen Fragen sachverständig zu beraten. Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe: http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit- praevention-therapie/ und den Bamberger Appell, siehe: http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention- therapie-gesundheit/ und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012,,, siehe: http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk- praevention-therapie-gesundheit/ Hier einige Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und vernetzen sich immer mehr 5G kritische Initiativen bezüglich 56): https://www.attention-5g.eu/?I=de https://ul-we.de/tag/5g/ In freudiger Erwartung Ihrer Antworten zu meinen obigen Fragen verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Pr. “
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2138/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.06.2021
- Erstellt
- 02.06.2021 10:57