Mandari Insight

2138/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO - "Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" - AZ 84/21 S

Mitteilung Ausschuss 24.06.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Antwortschreiben

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Eingabe gem § 24 GO

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Mitteilung Ausschuss

598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
AZ 84/21 S 
Vorlagen-Nummer  04.06.2021 
 2138/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 21.06.2021 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 
 
Bürgereingabe gem. § 24 GO - "Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" - AZ 84/21 S 
Die Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5 eines Petenten und die Antwort der Verwaltung 
werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beigefügt zu Kenntnis 
gegeben. 
 
gez. Höver

Antwortschreiben

6408 Zeichen

/ 2  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-2 Mö  01.06.2021 
 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fragen und Anregungen zum Ausbau von G 5" Akten-
zeichen 84/21 S 
 
Sehr geehrte Frau    
sehr geehrter Herr   
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.03.2021, in dem Sie Fragen zum G 5-Ausbau auf dem 
Kölner Stadtgebiet stellen. Da sich mit diesem Thema verschiedene städtische Dienststellen 
befasst haben, hat es etwas Zeit in Anspruch genommen, um eine gemeinsame Stellung-
nahme einzuholen. Beteiligt waren das Liegenschaftsamt, das Gesundheitsamt, das Stadt-
planungsamt, das Rechtsamt sowie das federführende Amt für Informationsverarbei-
tung.Stellungnahme zur o.g. Bürgereingabe: 
1. Frage: 
Wurde oder wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich das 5G-Netz ausgebaut? 
Wenn ja: Wo wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits 5G -Masten installiert und 
aktiviert? 
Auf fiskalischen städtischen  Grundstücken wurden durch die Stadt Köln seit 1998 mindes-
tens 25 Flächen oder Aufbauten zwecks Aufstellen von Mobilfunkmasten an Provider vermie-
tet. Ob diese inzwischen auf 5 G umgerüstet haben, entzieht sich der Kenntnis der Verwal-
tung, da die Mietverträge technologieneutral formuliert sind. 
Die weitaus überwiegende Anzahl von Mobilfunkantennen befindet sich auf nichtstädtischen 
Gebäuden. Die Anzahl und Art dieser Antennen ist nicht bekannt, da die Mobilfunkbetreiber 
die Stadt Köln nicht über entsprechende Aufbauten informieren müssen und auch keine Ge-
nehmigung durch die Stadt Köln erforderlich ist. 
 
2. Frage:

Seite 2 
 
/ 3  
 
 
Wann haben Ihre Gremien welche  Entscheidungen getroffen, um den Ausbau von 5G 
zu ermöglichen? Wenn es zu dem Abstimmungsverhalten eine Namensliste gibt, dann 
bitte ich um Übermittlung. 
Die unter Ziffer 1 genannten Vermietungen wurden nach stadtinterner Beteiligung aller 
Fachämter durch die je nach Standort zuständigen Ausschüsse und teilweise durch den Rat 
der Stadt Köln genehmigt. Dies erfolgt nicht als namentliche Abstimmung. 
Zudem hat der Rat der Stadt Köln den Gigabit Masterplan Cologne 2025 am 9. Juli 2019 
einstimmig beschlossen. D ieser stellt auf eine aktive Rolle der Stadt Köln beim Ausbau des 
5G-Netzes ab, insbesondere auch durch Bereitstellung städtischer Infrastruktur für Anten-
nenaufbauten (Dachflächen, Stromanschlüsse, Glasfaseranbindungen für die Antennen). 
 
3. Frage: 
Sind Sie sich der Gefahren und zu erwartenden Schäden aufgrund gepulster hochfre-
quenter Strahlung / elektromagnetischer Felder bewusst? 
Die Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes 
(Verordnung über elektromagnetische Felder –26. BImSchV) vom 14.08.2013 müssen ein-
gehalten werden. Dies wird durch Vorlage einer sog. Standortbescheinigung der Bundes-
netzagentur nachgewiesen, die Aussagen darüber enthält, ob die Schutzabstände, die spe-
ziell zum Schutz von Personen gelten, eingehalt en werden. In der Rechtsprechung des Bun-
desverfassungsgerichts ist geklärt, dass die in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte 
die menschliche Gesundheit hinreichend vor den schädlichen Wirkungen hochfrequenter 
elektromagnetischer Felder schützen (BVerfG , Beschluss vom 24.01.2007, 1 BvR 382/05; 
VG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2010, 1 K 478/09).Gesundheitliche und immissionsschutz-
fachliche Aspekte sind mit Vorlage dieser Standortbescheinigung abgeklärt. Standortbe-
scheinigungen können von Nachbarn im Wege de r Anfechtungsklage vor dem Verwaltungs-
gericht angefochten werden. Auf die Ertei lung der Standortbescheinigung hat die Stadtver-
waltung keinen Einfluss. 
 
4. Frage:  
Wann und in welcher Form haben Sie die Öffentlichkeit in die Planungen zum Ausbau 
von 5G einbezogen? 
In welcher Form wurde die Öffentlichkeit hierbei im Detail auch über die zu erwarten-
den Gefahren und Schäden einer EMF -Belastung durch 5G -Masten und über die Haf-
tungsfragen im Falle von Schäden durch 5G informiert? 
Der Gigabit Masterplan Cologne 20 25 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz vom dama-
ligen Stadtdirektor Herrn Dr. Stephan Keller vorgestellt.  
Im Gegensatz zum Maßnahmenpaket 2 „Nutzung von Förderungen für die Reduktion der 
„weißen Flecken“, bei dem die Stadt Köln ein Förderprojekt in die Wege geleitet hat, fehlt 
beim Maßnahmenpaket 4 „5G -Ausbau als Chance nutzen“ direkter Einfluss auf die Netzpla-
nungen der Provider. Es ist lediglich möglich, das Ziel des flächendeckenden 5G -Ausbaues 
durch Unterstützung bei der Bereitstellung von Funkinfras truktur zu erreichen. Dazu finden 
aktuell grundsätzliche wirtschaftliche Prüfungen statt. Im weiteren Verlauf werden auch ge-
sundheitliche Aspekte berücksichtigt. Sofern sich Umsetzungsmaßnahmen ergeben, wird die 
Verwaltung in Form von Pressekonferenzen oder –mitteilungen hierüber informieren. 
5. Frage: 
Sind bauplanungsrechtliche Maßnahmen (wie Veränderungssperren etc.) beabsichtigt 
oder schon realisiert worden, mit denen der Ausbau eines 5G -Mobilfunknetzes in Ih-

Seite 3 
 
  
 
 
rem Zuständigkeitsbereich verhindert oder zumi ndest räumlich eingeschränkt werden 
soll? 
Weder zum 5G-Ausbau noch zur Verhinderung zum 5G-Ausbau wurden bisher bauleitplane-
rische Maßnahmen getroffen. 
 
Ich hoffe Ihnen mit den Ausführungen weitergeholfen zu haben. Ihr Anliegen und die Stel-
lungnahme der Ve rwaltung werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden zur Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Rossbach von der Breit-
bandkoordination des Amtes für Informationsverarbeitung, thomas.rossbach@stadt-koeln.de. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Eingabe gem § 24 GO

22702 Zeichen

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Historisches Rathaus np. — -
50667 Köln-Innenstadt BR: Ein er März 2021
Per Fax: 0221-22211

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an den Petitionsausschuss der Stadt köln DIR

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Eingabe an Ihren Petitionsausschuss mit wichtigen Fragen und Anregungen zum Ausbau von 56

Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir in Ihrem Zuständigkeitsbereich unseren Wohnsitz haben und Ihre Behörde untere
Bauaufsichtsbehörde ist, möchten: wir Ihnen: im: Interesse: aller- Menschen;. die im: Rahmen: des
bundesweit geplanten Ausbaus von 5G schon von gepulster hochfrequenter Strahlung betroffen sind
oder in Zukunft noch betroffen sein werden, einige Fragen übermitteln, und wir möchten Sie bitten,
sich angemessen mit diesen Fragen zu befassen und mir eine angemessene Antwort zu übermitteln.
Die in jeder Hinsicht seriösen Quellen, aus denen sich die Berechtigung dieser Fragen ergibt benennen
wir nachfolgend kurz und fassen zusammen.

Hier unsere Fragen:

1.Frage:

Wurde oder wird in Ihrem Zuständigkeitsbereich das 5G-Netz ausgebaut?
Wenn ja:

Wo wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich bereits 56-Masten installiert und aktiviert?

2.Frage:

Wann haben Ihre Gremien (Gemeinderat / Kreistag) welche Entscheidungen getroffen, um den Ausbau
von 5G zu ermöglichen?

Wenn es zu dem Abstimmungsverhalten eine Namensliste gibt, dann bitte ich um Übermittlung.

3.Frage:

Sind Sie sich der Gefahren und zu erwartenden Schäden auf Grund gepulster hochfrequenter Strahlung
/ elektromagnetischer Felder (EMF) bewusst?

Zusatzfragen:

Haben Sie vor Ihrer Entscheidung über den Ausbau von 5G wegen der Gefahren und absehbaren
Schäden durch die mit 5G verbundene EMF-Belastung sachverständig beraten lassen oder
sachverständige Gutachten eingeholt?

Wenn ja: Um welche Sachverständigen und welche Gutachten handelt es sich dabei?

Durch welches Auswahlverfahren bzw. welche Auswahlkriterien haben Sie gewährleistet, dass diese
Sachverständigen wirklich von der Mobilfunkindustrie unabhängig sind? Haben Sie die
Sachverständigen insbesondere danach befragt, ob und in welcher sie schon für die Mobilfunkindustrie
tätig waren, die mit dem Ausbau von 5G befasst sind?

Wann und wo können solche Gutachten in Ihrer Behörde eingesehen werden?

Wollten oder wollen Sie trotz dieser Kenntnisse den (weiteren) Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes
zulassen?

Wenn ja: Warum? Auf Grund welcher Erwägungen wollen Sie dem Ausbau von 5G gegenüber den
Bedenken zu den gesundheitlichen Gefahren und Risiken von 5G-EMF-Belastung den Vorrang
einräumen?

Wurde hierbei insbesondere auch die Frage geklärt, wer in der Haftung steht, wenn es infolge der 5G-
Exposition zu Schäden an der Gesundheit der Menschen und an der Natur kommt?

4.Frage:

Wann und in welcher Form haben Sie die Öffentlichkeit in die Planungen zum Ausbau von 5G
einbezogen?

In Welcher Form wurde die Öffentlichkeit hierbei im Detail auch über die zu erwartenden Gefahren
und Schäden einer EMF-Belastung durch 5G-Masten und über die Haftungsfragen im Falle von Schäden
durch 5G informiert?

5.Frage:
Sind bauplanungsrechtlichen Maßnahmen (wie Veränderungssperren etc.) beabsichtigt oder schon

realisiert worden, mit denen der Ausbau eines 5G-Mobilfunknetzes in Ihrem Zuständigkeitsbereich
verhindert oder zumindest räumlich eingeschränkt werden soll?

Erläuterungen zu unseren Fragen:

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann
nur eine bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, eine bestehende Möglichkeit der
Unschädlichkeit hingegen nicht. Im Interesse unser aller Gesundheit möchten wir uns daher mit
obigen Fragen daher über den Stand des 5G Ausbaus informieren und gleichzeitig umgehend über
die in zahlreichen existierenden wissenschaftlichen Studien informieren die Gefahren der
insbesondere der 5. Generation der Mobilfunktechnik belegen.

Dieses Vorsorgeprinzip ist aber letztlich ohnehin nur eine Ausprägung der Pflicht des Staates, „sich
schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor
rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren.“ Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt
(Zitat):

„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz1 GG das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen
Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das
geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der
Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>).
Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben
zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1<42>;
46, 160 <164>; 49, 89 <141f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch
hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1,
95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der
vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl.
BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt
nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur
dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder
die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene
Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG —
2 BvR 1676/10)

Diese Schutzpflicht ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein
Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Es gibt bereits seit_vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftlich Studien und
Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 56 festgestellten) Gefahren der gepulsten
Hochfrequenzstrahlung durch Mobilfunktechnologie.

Von daher ist es m.E. von allergrößter Bedeutung, dass alle kommunalen Mandatsträger sich in vollem
Umfange ihrer baurechtlichen Planungsmittel bewusst sind, um auf die Herausforderungen dieser 5G-
Mobilfunktechnologie angemessen reagieren zu können.

Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-
Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch
unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und
nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels
und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an
Studien belegt.

Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700
wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt
wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 uW/m?, bzw. wenigen
tausend uW/m?2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen

(rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert

stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft
entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 uW/m? (UMTS).

Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz
beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass

Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.

Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die
Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie
findet sich im Tagesspiegel:

www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-

wirklich/23852384-all.html.

Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit
einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 — 150 Metern geplanten 5G
Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren
tausend bis hunderttausend uW/m? zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam
Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz
wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch
unerforscht sind.

Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und
Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die
hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche etc.

auf die Dauer ausgleichen wird können.

Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern
im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und
Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-
Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden - also insbesondere Risikogruppen,

die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.

Zur Einführung in die planungsrechtliche Dimension der Mobilfunkproblematik möchte ich auf die
Broschüre „Mobilfunk durch hoheitliche Planung verbindlich steuern“ hinweisen, die im Web u.a. unter
dem Link

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2021/01/Mobilfunk-durch-
hoheitliche-Planung-verbindlich-steuern.pdf

vollständig und kostenlos abrufbar ist.

Zum ersten Einstieg in die 5G-Materie empfiehlt sich u.a. die (kostenlose) Broschüre „Mobilfunk — die
verschwiegene Gefahr“, 5. Auflage, von Klaus Weber, Im Web kostenlos abrufbar u.a. unter:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Mobilfunk-die-
verschwiegene-Gefahr-5.-Auflage-Klaus-Weber.pdf

Eines der besten und umfangreichsten Bücher zu EMF-Belastung dürfte „Stress durch Strom und
Strahlung - Band 1” des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000
Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik bietet, gerade auch mit sehr vielen
Einzelfalldarstellungen und Quellen.

Dieses Buch sollte m.E. jeder - nicht nur jeder Anti-5G-Aktivist — haben, der sich über die Gefahren
durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren.

Von Wolfgang Maes sei auch folgendes Vortragsskript empfohlen:
https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf

Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden
online nachbestellbare und zwar kostenpflichtige, aber m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der
ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, siehe:

https://www.expresszeitung.com

Sehr empfehlenswert ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von
Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von
EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.

Weiter hat sich u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht — ein Mann, der sich jahrzehntelang,
auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat -in seinem Forschungsbericht
„Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN - Wissenschaftlich
begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute
Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung
gegeben, für jeden kostenlos kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-
strahlenbelastung/

Unter folgendem Link ist das Skriptum von Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der
profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und
Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird derzeit
als eines der fundiertesten herumgereicht und auch von Prof. Adikofer, dem seinerzeit. Leiter der
europäischen REFLEX-Studie, empfohlen.

https://www.jrseco.com/de/eu-forschung-reflex-zeigt-dna-schaeden-durch-strahlung-von-
mobilfunkgeraeten-und-handys/

Ein Forschungsbericht der Medizinischen Universität Wien (u.a.) mit dem Titel „ATHEM-2 -
Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich“ aus dem
Jahre 2016 bestätigt ebenfalls die Gefahren von EMF und ist im Volltext unter folgendem Link abrufbar:

https://www.auva.at/cdscontent/?contentid=10007.769605&portal=auvaportal

Zu den besten und am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen
von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am
Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer
der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse
2B — „möglicherweise krebserregend“ — einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten
mittlerweile als überholt, daMobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender
Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1- „eindeutig krebserregend“ - eingestuft werden müsste.

Siehe von Hardell (u.a.) aktuell die NTP-Studie vonL. Hardell, M. Carlsberg und L. Hedendahl (in
deutsch):

https://www.emfdata.org/de/dokumentationen/detail?id=247

Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden
Forschungsstand zum Thema „gepulste Hochfrequenzstrahlung“ findet sich auch unter:

hitp://www.diagnose-funk.org

Um ein angemessenes Interesse an dieser Problematik zu wecken, reicht m.E. schon das folgende kurze
YouTube-Video mit Dr. Dietrich Klinghardt, da es einen Zusammenhang aufzeigt von auffällig hohen
Sterberaten an Orten, wo 5G-Mobilfunknetze aktiv sind:

https://www.youtube.com/watch?v=FAymhD3EkeE&featuresemb_logo

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt in dem vorgenannten Video werden auch durch andere
Veröffentlichungen bestätigt, siehe z.B.

1.

Studie „5G Technology and induction of coronavirus in skin cells“ von M. Fioranelli, A. Seherin et al.
https://de.scribd.com/document/470042130/Fiora-Nell-i#download

2.

Unter dem Link:

https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and-

coronavirus-outbreaks/

wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und
(vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):

„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability
that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic
radiation exposure by 5G Networks.“

Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von
Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:

orrelation-coronavirus-5G-
Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf? _cf chl jschl tk =ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb8486814e4-

hitps://www.stopS5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-
a
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3:

„Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR — Institut für Urfeldforschung“,
abrufbar unter dem Link:

Dort heißt es zusammenfassend u.a. (Zitat):

„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz
arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft
absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom
Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer
mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum
Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“

4.

Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise auch bereits auf das hin,
was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden
Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als
„Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene
Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung — die sich durch das geplante 5G
Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und — aufgrund
erwiesener Immunsuppression — zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und
gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe

NElp5.//KIAUSTDUENNEN EN SOE-SENWEECNL- Ga

5,

Dass 5G-Strahlung Corona-Erkrankungen verursachen kann, bestätigt nunmehr auch die Studie der
US-Behörde NIH, siehe:

nschlag-us-behörde-nih-bestätigt-Sg-strahlung-kann-corona-

ErKlanKUNBeEN-VEerufsachen

6.

Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung
werden auch in einer jüngsten Studie angesprochen, die das Europäische Parlament zu dem Thema
angefordert hat

(Quelle: hitps://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS BRI(2020)64617

2_DE.pdf).

Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft
einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen
Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren
Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf

hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen
würde — und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete
Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der
Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von
Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach
Inkenninissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird,
wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.”

Bereits aufgrund der bisher vorliegenden — erdrückenden - Studienlage ist es nur naheliegend, wenn
man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser
Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker
ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und
militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit
einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von
„grippeähnlichen“ Symptomen.)

Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu
wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig
und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten
offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt
flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso
unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von
Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit
„Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert — ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer
Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im
Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen
würde.

IV.

Wenn Sie sich nun die Frage stellen, ob die Mobilfunk-Industrie denn nichts von diesen Gefahren
wusste, dann kann ich Sie auf die „Kleinheubacher Berichte“ aus den Jahren 1991/1992 hinweisen, die
diese Frage eindeutig beantworten hilft, siehe:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Kleinheubacher-
Berichte-Band-35 _OCR.pdf
V.

Einer der aktivsten 5G-Kritiker in Deutschland ist Ulrich Weiner, der auf seiner Homepage viele
Informationen anbietet:

https://ul-we.de/tag/5g/
Er ist sicherlich bereit und in der Lage, Sie in solchen Fragen sachverständig zu beraten.

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen,
um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie
hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-
praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-
therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012,,, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-
praevention-therapie-gesundheit/

Hier einige Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und
vernetzen sich immer mehr 5G kritische Initiativen bezüglich 56):

https://www.attention-5g.eu/?I=de
https://ul-we.de/tag/5g/

In freudiger Erwartung Ihrer Antworten zu meinen obigen Fragen verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Pr.

“

Beratungsverlauf (3)

21.06.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.08.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Heumarkt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2138/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.06.2021
Erstellt
02.06.2021 10:57