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2008/0005

Rechtsbehelfe zum Planfeststellungsbeschluss anlässlich des beantragten Ausbaus des Frankfurter Flughafens - Nordwestvariante -

Magistratsvorlage 20.12.2007

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2008/0005

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2008/0005

3462 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.01.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Agenda-Büro 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat III 
 
Amt: Rechtsamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0005 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Rechtsbehelfe zum Planfeststellungsbeschluss anlässlich des beantragten 
Ausbaus des Frankfurter Flughafens - Nordwestvariante - 
 
Vorlage vom: 20.12.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Beauftragung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Berghäuser, zu prüfen, ob der der Stadt 
zugestellte Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens den von der 
Stadt im Planfeststellungsverfahren mi t Stellungnahmen vom 01.03.2005 und 29.03.2007 
erhobenen Einwendungen und Forderungen Rechnung trägt, wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründung:
 
 
Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser hat die Interessen der Stadt gemäß Beschlüssen der 
städtischen Gremien bisher im Planfeststellungsverfahren wegen des Ausbaus des 
Frankfurter Flughafens vertreten. Ein Mandat, den Planfeststellungsbeschluss darauf zu 
prüfen, ob den Einwendungen und Forderungen der Stadt Rechnung getragen worden ist, 
wurde bislang nicht erteilt. Nach der Presseberichterstattung am 19.12.2007 war damit zu 
rechnen, dass der am 18.12.2007 vom Hessischen Wirtschafts– und Verkehrsminister 
unterzeichnete Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau den Kommunen am 
07.01.2008 zugestellt wird. Das bedeutet, dass die Frist für die Erhebung von 
Rechtsbehelfen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 07.02.2008 abläuft. 
 
Aufgrund der zu erwartenden Zustellung am 07.01. des neuen Jahres und aufgrund der 
Tatsache, dass der Magistrat erstmals am 16.01.2008 wieder tagt, hat der 
Oberbürgermeister im Vorgriff auf einen Magistratsbeschluss entschieden, Dr. Berghäuser 
mit der Prüfung zu beauftragen, ob den Einwendungen und Forderungen der Stadt im 
Planfeststellungsbeschluss Rechnung getragen worden ist. Ohne diese Beauftragung wäre 
eine fachanwaltliche Prüfung erst nach dem 16.01.2008 möglich gewesen. Die damit zur 
Prüfung des Beschlusse s und gegebenenfalls weiterer Verf ahrensschritte zu r Verfügung 
stehende Zeit bis zum 07.02.2008 wäre angesichts des Umfangs des 
Planfeststellungsbeschlusses von 2.515 Seiten nicht ausreichend gewesen. 
 
Wegen dieser Dringlichkeit war der Oberbürgermeister nach § 70 Abs. 3 HGO berechtigt, 
den Prüfauftrag zu erteilen. Er soll nunmehr durch den Magistrat bestätigt werden. 
 
Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser wird am 21.01.2008 einen schriftlichen Bericht über das 
Ergebnis seiner Prüfung vorlegen. Dieser Bericht soll den Magistratsmitgliedern am 
gleichen Tag zugestellt werden, so dass in der Magistratssitzung am 23.01.2008 eine 
Entscheidung darüber getroffen werden kann, welche weiteren Verfahrensschritte eventuell 
eingeleitet werden sollen. Die endgültige Entscheidung hierüber hat die 
Stadtverordnetenversammlung in ihre r Sitzung am 29.01.2008 zu treffen. 
 
Darmstadt, den 20.12.2007 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann  Wolfgang Glenz  Klaus Feuchtinger 
Oberbürgermeister  Bürgermeister  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0005
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.12.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00