2008/0005
Rechtsbehelfe zum Planfeststellungsbeschluss anlässlich des beantragten Ausbaus des Frankfurter Flughafens - Nordwestvariante -
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2008/0005
3462 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 08.01.2008 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Agenda-Büro Dezernat I Dezernat II Dezernat III Amt: Rechtsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0005 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Rechtsbehelfe zum Planfeststellungsbeschluss anlässlich des beantragten Ausbaus des Frankfurter Flughafens - Nordwestvariante - Vorlage vom: 20.12.2007 Beschlussvorschlag: Der Beauftragung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Berghäuser, zu prüfen, ob der der Stadt zugestellte Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens den von der Stadt im Planfeststellungsverfahren mi t Stellungnahmen vom 01.03.2005 und 29.03.2007 erhobenen Einwendungen und Forderungen Rechnung trägt, wird zugestimmt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung: Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser hat die Interessen der Stadt gemäß Beschlüssen der städtischen Gremien bisher im Planfeststellungsverfahren wegen des Ausbaus des Frankfurter Flughafens vertreten. Ein Mandat, den Planfeststellungsbeschluss darauf zu prüfen, ob den Einwendungen und Forderungen der Stadt Rechnung getragen worden ist, wurde bislang nicht erteilt. Nach der Presseberichterstattung am 19.12.2007 war damit zu rechnen, dass der am 18.12.2007 vom Hessischen Wirtschafts– und Verkehrsminister unterzeichnete Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau den Kommunen am 07.01.2008 zugestellt wird. Das bedeutet, dass die Frist für die Erhebung von Rechtsbehelfen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof am 07.02.2008 abläuft. Aufgrund der zu erwartenden Zustellung am 07.01. des neuen Jahres und aufgrund der Tatsache, dass der Magistrat erstmals am 16.01.2008 wieder tagt, hat der Oberbürgermeister im Vorgriff auf einen Magistratsbeschluss entschieden, Dr. Berghäuser mit der Prüfung zu beauftragen, ob den Einwendungen und Forderungen der Stadt im Planfeststellungsbeschluss Rechnung getragen worden ist. Ohne diese Beauftragung wäre eine fachanwaltliche Prüfung erst nach dem 16.01.2008 möglich gewesen. Die damit zur Prüfung des Beschlusse s und gegebenenfalls weiterer Verf ahrensschritte zu r Verfügung stehende Zeit bis zum 07.02.2008 wäre angesichts des Umfangs des Planfeststellungsbeschlusses von 2.515 Seiten nicht ausreichend gewesen. Wegen dieser Dringlichkeit war der Oberbürgermeister nach § 70 Abs. 3 HGO berechtigt, den Prüfauftrag zu erteilen. Er soll nunmehr durch den Magistrat bestätigt werden. Herr Rechtsanwalt Dr. Berghäuser wird am 21.01.2008 einen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung vorlegen. Dieser Bericht soll den Magistratsmitgliedern am gleichen Tag zugestellt werden, so dass in der Magistratssitzung am 23.01.2008 eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, welche weiteren Verfahrensschritte eventuell eingeleitet werden sollen. Die endgültige Entscheidung hierüber hat die Stadtverordnetenversammlung in ihre r Sitzung am 29.01.2008 zu treffen. Darmstadt, den 20.12.2007 Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0005
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.12.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00