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V/0118/2022

Wahl einer Schiedsperson und Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup

Vorlagen 15.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 10.03.2022, TOP 6.1

Anlage A

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Anlage A

1307 Zeichen

Anlage A zur V/0118/2022
Kurzüberblick
Wahl einer Schiedsperson und Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk
Münster-Gievenbeck/Sentrup.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte
Beilegung von Konflikten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0110 Recht
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von
Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

2973 Zeichen

V/0118/2022
V/0118/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wahl einer Schiedsperson und Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 6
Münster-Gievenbeck/Sentrup
Beratungsfolge
10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Bezirksvertretung Münster-West nimmt zur Kenntnis, dass Frau Jäckle auch weiterhin für
das Amt der Schiedsperson und Frau Bohn und Frau Sayaf-Rodrigues sowohl für das Amt der
Schiedsperson als auch für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zur Verfügung
stehen und alle Bewerberinnen ihren Wohnsitz im Bezirk Gievenbeck/Sentrup haben.
2. Als Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup wird gewählt
…………..
3. Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6 Münster-Gievenbeck/Sentrup wird gewählt
…………..
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Frau Anne Jäckle ist bereits seit 15 Jahren als Schiedsfrau im Bezirk Gievenbeck/Sentrup tätig. Ihre
dritte Amtszeit endet im März 2022, so dass eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich ist.
Frau Jäckle, 56 Jahre alt, hat bereits umfangreiche Erfahrungen als Schiedsfrau gesammelt und übt
diese Tätigkeit mit Freude aus. Im Falle ihrer Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-West
steht Frau Jäckle auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Rechts- und Ausländeramt
17.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kistler
T elefon:492-3025
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0118/2022
Frau Petra Bohn, 50 Jahre alt, und Frau Diana Sayaf-Rodrigues, 41 Jahre alt, waren bislang noch
nicht als Schiedsfrau tätig, haben sich aber auch bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die
Bezirksvertretung das Amt der Schiedsfrau zu übernehmen.
Herr Michael Trippe ist seit 10 Jahren als stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-
Gievenbeck/Sentrup tätig. Seine Amtszeit endet im Mai 2022. Herr Trippe steht für eine weitere
Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Frau Bohn und Frau Sayaf-Rodrigues haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die
Bezirksvertretung das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen.
Weitere Bewerbungen für dieses Ehrenamt liegen hier nicht vor.
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür
geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann,
wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet
hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung
in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind,
werden von allen Bewerberinnen erfüllt.
I. V.
gez.
Zeller
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0118/2022
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2022
Erstellt
14.02.2022 13:34