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3140/2025

GEW Köln AG: BRUNATA METRONA GmbH und METRONA GmbH - Sitzverlegung nach Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2757 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3140/2025 
Freigabedatum 
 03.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
GEW Köln AG: BRUNATA METRONA GmbH und METRONA GmbH - Sitzverlegung nach 
Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Anpassung der Gesellschaftsverträge der BRUNATA 
METRONA GmbH und der METRONA GmbH zur Sitzverlegung von Hürth nach Köln gemäß 
der Vorlage einverstanden. 
 
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbe-
hörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen 
dieses Beschlusses als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt 
Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Be-
schlusses nicht verändert wird. 
 
 
Finanzausschuss 15.12.2025 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Hintergrund und Ausgangssituation 
Die BRUNATA METRONA GmbH (nachfolgend BRUNATA METRONA genannt), eine 
100%ige Tochter der GEW Köln AG, und die METRONA GmbH (nachfolgend METRONA ge-
nannt), eine 100%ige Tochter der BRUNATA METRONA GmbH, wollen ihren Hauptsitz von 
Hürth nach Köln verlegen. Aus diesem Grund soll der Sitz beider Gesellschaften in dem jewei-
ligen Gesellschaftsvertrag geändert werden. 
 
Hintergrund der Sitzverlegung ist, dass für das Bestandsgebäude der beiden Gesellschaften 
in Hürth altersbedingt erheblicher – technischer und insbesondere energetischer – Sanie-
rungsbedarf besteht. Nach aktualisierter Schätzung würden die Kosten heute – je nach Um-
fang der Maßnahmen – im Bereich zwischen 25 und 40 Mio. Euro liegen. 
 
Aufgrund aktueller Umzugsmaßnahmen innerhalb des Stadtwerke Köln Konzerns wurde ein 
Gebäude am Standort der Stadtwerke Köln GmbH am Parkgürtel 26 in Köln als attraktive 
Standortoption verfügbar.  
 
Die Gesellschafter, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen sehen in dieser Option, neben der 
Verfügbarkeit attraktiver Flächen, auch wirtschaftliche und strategische Chancen für die Inten-
sivierung der Zusammenarbeit im Stadtwerke Köln Konzern. 
 
2. Gremienbefassungen 
Neben der Beschlussfassung im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der 
BRUNATA METRONA und der Gesellschafterversammlung der METRONA ist auch die Zustim-
mung des Rates der Stadt Köln erforderlich. 
Es ist beabsichtigt, die Sitzänderungen nach Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln in seiner 
Sitzung am 16.12.2025 im ersten Quartal 2026 in den Gesellschaftsverträgen umsetzen zu las-
sen.

Beratungsverlauf (2)

15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.12.2025 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3140/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.12.2025
Erstellt
06.11.2025 14:12