3140/2025
GEW Köln AG: BRUNATA METRONA GmbH und METRONA GmbH - Sitzverlegung nach Köln
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Beschlussvorlage Rat
2757 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3140/2025 Freigabedatum 03.12.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff GEW Köln AG: BRUNATA METRONA GmbH und METRONA GmbH - Sitzverlegung nach Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich mit der Anpassung der Gesellschaftsverträge der BRUNATA METRONA GmbH und der METRONA GmbH zur Sitzverlegung von Hürth nach Köln gemäß der Vorlage einverstanden. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbe- hörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen dieses Beschlusses als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Be- schlusses nicht verändert wird. Finanzausschuss 15.12.2025 Rat 16.12.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrund und Ausgangssituation Die BRUNATA METRONA GmbH (nachfolgend BRUNATA METRONA genannt), eine 100%ige Tochter der GEW Köln AG, und die METRONA GmbH (nachfolgend METRONA ge- nannt), eine 100%ige Tochter der BRUNATA METRONA GmbH, wollen ihren Hauptsitz von Hürth nach Köln verlegen. Aus diesem Grund soll der Sitz beider Gesellschaften in dem jewei- ligen Gesellschaftsvertrag geändert werden. Hintergrund der Sitzverlegung ist, dass für das Bestandsgebäude der beiden Gesellschaften in Hürth altersbedingt erheblicher – technischer und insbesondere energetischer – Sanie- rungsbedarf besteht. Nach aktualisierter Schätzung würden die Kosten heute – je nach Um- fang der Maßnahmen – im Bereich zwischen 25 und 40 Mio. Euro liegen. Aufgrund aktueller Umzugsmaßnahmen innerhalb des Stadtwerke Köln Konzerns wurde ein Gebäude am Standort der Stadtwerke Köln GmbH am Parkgürtel 26 in Köln als attraktive Standortoption verfügbar. Die Gesellschafter, Aufsichtsräte und Geschäftsführungen sehen in dieser Option, neben der Verfügbarkeit attraktiver Flächen, auch wirtschaftliche und strategische Chancen für die Inten- sivierung der Zusammenarbeit im Stadtwerke Köln Konzern. 2. Gremienbefassungen Neben der Beschlussfassung im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der BRUNATA METRONA und der Gesellschafterversammlung der METRONA ist auch die Zustim- mung des Rates der Stadt Köln erforderlich. Es ist beabsichtigt, die Sitzänderungen nach Beschlussfassung im Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 16.12.2025 im ersten Quartal 2026 in den Gesellschaftsverträgen umsetzen zu las- sen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3140/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.12.2025
- Erstellt
- 06.11.2025 14:12