AN/0714/2021
Ladestation Bezirksrathaus
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Sachstandsbericht BV
1197 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/0714/2021
Stand: 10.11.2023
Sachstandsbericht
Ladestation Bezirksrathaus
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-
Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt erneut ihre einstimmig gefällten Beschlüsse vom
31.8.2020, (Top 8.1.11, AN 0980/2020) und vom 1.2.2021 (TOP 8.1.5, AN 0134/2021):
Sie fordert unverändert den Bau einer Ladestation (also zwei Ladepunkte) für E-Autos.
Diese Ladestation ist entweder in der Tiefgarage des Bezirksrathauses oder unmittelbar am Stra-
ßenrand - gut sichtbar - vor dem Bezirksrathaus, also an der Aachener Straße oder an der Stolber-
ger Straße, zu errichten.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Stadtwerke Köln GmbH hat im Auftrag der Stadt in unmittelbarer Nähe des Bezirksrathau-
ses Lindenthal an der Aachener Straße 222 eine Ladesäule mit 22 kW Ladeleistung aufge-
stellt und am 31.03.2022 in Betrieb genommen.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung sieht den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal damit als erledigt an.
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP
2905 Zeichen
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
Gerd Kaspar / FDP
Lothar Müller / Die Linke
in der Bezirksvertretung 3 – Lindenthal
An:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 25.März 2021
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Lindenthal am 26.4.2021 zu setzen:
Antrag
Die Bezirksvertretung Lindenthal bekräftigt erneut ihre einstimmig gefällten
Beschlüsse vom 31.8.2020, (Top 8.1.11, AN 0980/2020) und vom 1.2.2021 (TOP
8.1.5, AN 0134/2021):
Sie fordert unverändert den Bau einer Ladestation (also zwei Ladepunkte) für E-
Autos.
Diese Ladestation ist entweder in der Tiefgarage des Bezirksrathauses oder
unmittelbar am Straßenrand - gut sichtbar - vor dem Bezirksrathaus, also an der
Aachener Straße oder an der Stolberger Straße, zu errichten.
Begründung
Die ablehnende Argumentation der Verwaltung (TOP 11.2.1 (0625/2021) in der
Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 15.3.2012 ist sachlich unbegründet:
Auch ein Mieter hat das Recht, eine Lademöglichkeit in dem Keller/Tiefgarage des
gemieteten Objektes zu errichten.
Die Bundesregierung hat mit dem “ Bundesgesetz zur Förderung der Elektromobilität
und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ von September 2020
den Einbau von Lademöglichkeiten an der Wohnung wie z. B. in der gemeinsamen
Tiefgarage erleichtert, u. a. durch den Wegfall der früher geforderten Einstimmigkeit
der Eigentümer.
Diese Gesetzesnovellierung ermöglicht jedem Mieter den grundsätzlichen
Rechtsanspruch auf eine Ladestation in der gemeinsamen Tiefgarage auf eigene
Kosten. Mieter können solcherart bauliche Veränderungen nun von ihrem Vermieter
verlangen. Mieter ist in diesem Fall die Stadt Köln.
Die ablehnende Stellungnahme der Verwaltung steht mit den Zielen der Stadt im
Widerspruch: So sollen bis Sommer 21 im öffentlichen Raum 400 Ladepunkte
eingerichtet werden (Arbeitsprogramm der Stadtverwaltung 2021). Entsprechend
kontraproduktiv ist die Haltung der Verwaltung zu den klimapolitischen Zielen der
Stadt.
Hier wird mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, CO2 Emissionen zu
vermeiden, nachlässig umgegangen; besonders und gerade an/in einem
Bezirksrathaus muss die klimapolitische Ausrichtung der Stadt für BürgerInnen
erkennbar und erlebbar sein. Die öffentliche Hand hat hier Vorbildcharakter.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lara Schneider gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion
gez. Lothar Müller/ Die Linke gez. Gerd Kaspar / FDP
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0714/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.04.2021
- Erstellt
- 12.04.2021 15:26