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0625/2024

Strukturförderfonds 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 25.04.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.2024, TOP 10.18

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss vom 30.04.2024

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Anlage 1 Förderprogramm 2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

12743 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
51 
Vorlagen-Nummer 
 0625/2024 
Freigabedatum 25.04.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2024  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I.  
a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende „Förderprogramm für Zuwendun-
gen aus dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie (Ju-
gendamt) und beauftragen das Jugendamt mit der Umsetzung. 
Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendar-
beit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) im Umfang von 2.600.000€ aus 
dem Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
II. 
Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern für Schulso-
zialarbeit an Grundschulen im Haushaltsjahr 2024 an. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 542.300 € aus 
dem Strukturförderfonds werden im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung 
in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15-Trans-
feraufwendungen, zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese 
Haushaltsmittel im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsgerecht und zweckentspre-
chend umzuschichten. 
 
III. 
Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener 
Ganztagsschulen im Haushaltsjahr 2024 an. 
 
Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.433.200 € 
aus dem Strukturförderfonds werden im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick-
lung in der Produktgruppe 0301, Kostenträger, in der Teilplanzeile Schulträgeraufga-
ben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung 
Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 
Finanzausschuss 06.05.2024

2 
gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Haushaltsmittel im Rahmen der Bewirt-
schaftung bedarfsgerecht und zweckentsprechend umzuschichten.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. 
Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage 
nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. 
Eine umgehende Beschlussfassung ist erforderlich, damit den in Frage kommenden 
antragstellenden Trägern Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden kann. 
Begründung:  
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender För-
derungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 
10.11.2022 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. 
Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung 
(Session 3258/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf die betroffenen

4 
Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit 
dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensa-
tion dieser Kostenentwicklung erhalten können. 
Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden För-
dermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Perso-
nal- und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwen-
dungsnachweis zu belegen.  
Mit Beschluss vom 07.12.2023 stockte der Rat die für das Haushaltsjahr 2024 zur 
Verfügung gestellten Mittel auf 10 Mio. Euro auf (Session AN/2179/2023). Gleichzeitig 
wurde die Verwaltung beauftragt die Förderkriterien unter Berücksichtigung der ge-
setzlichen Regularien in Bezug auf die Erbringung von Eigenanteilen der Träger zu 
überprüfen und wo dies möglich ist, auf ein Minimum abzusenken. 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För-
derungen wurde dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport für das Haushaltsjahr 
2024 ein Betrag von 4.625.500 € zugeteilt. Davon für den Bereich Sport vorgesehene 
50.000 Euro werden mit dieser Vorlage nicht weiter aufgegriffen. 
I. Jugendförderung und Kita 
Von dem o.g. Betrag entfallen zunächst 2.600.000 € auf den Jugendbereich. 
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur so-
wie der in den Ratsbeschlüssen vom 10.11.2022 und 07.12.2023 formulierten Maßga-
ben hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) nun zur Umsetzung ein 
angepasstes Förderprogramm für das Haushaltsjahr 2024 konzipiert (siehe Anlage). 
Die Deckelung des Höchstbetrages von 5% der Basisförderung ist auf 8,8 % angeho-
ben worden. Unter der Berücksichtigung einer haushaltsmäßigen Dynamisierung von 
1,2% entspricht dies im Ergebnis dem politischen Willen, der eine Übernahme der 
durchschnittlich 10%igen Tarifkostensteigerungen vorsah. Dies erfolgt unter der Prä-
misse, dass durchschnittlich 80 % der Gesamtförderung den Bedarfen für Personal-
aufwendungen entsprechen. 
Zur Reduzierung des verwaltungsmäßigen Aufwandes strebt die Verwaltung darüber 
hinaus im Bereich der Verwendungsnachweisführung eine Veränderung an. So ist 
vorgesehen, dass die Träger die Mittelverwendung zusammen mit der Basisförderung 
nachweisen, da nur so der ungedeckte Mehrbedarf ermittelt werden kann. 
Die Verwaltung beabsichtigt so auch bereits bei der Verwendungsnachweisprüfung 
2023 vorzugehen. 
Mit dem Beschluss zur Ausweitung des Strukturförderfonds erteilte der Rat der Ver-
waltung den Auftrag zu prüfen, inwieweit ebenfalls eine Kompensation der Tarifkos-
tensteigerung in der Kindertagesbetreuung erfolgen kann. 
Die Verwaltung befindet sich hinsichtlich der Kita-Finanzierung aktuell noch in Prü-
fung. Die sich zusätzlich aus der ab 01.08.2024 gültigen KiBiz-Anpassung ergeben-
den Belastungen für den städtischen Haushalt erfordern eine ganzheitliche Betrach-
tung gemeinsam mit der Betrachtung der Bedarfe für das aktuell laufende Kita-Jahr. 
 
II. Schulsozialarbeit 
Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Schulsozialarbeit an Grund-
schulen in Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und ande-
ren finanziellen Mehrbelastungen betroffen sind, sucht die Stadt Köln nach Unterstüt-
zungsmöglichkeiten. Ziel ist es, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft der 
Schulsozialarbeit beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu

5 
führen, dass Träger ihre Tätigkeit in der Schulsozialarbeit kurz- bis mittelfristig been-
den und ggf. Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ih-
rer Eltern zu verhindern. 
 
Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW erfolgt im Rahmen des Lande-
sprogramms zur Förderung von Schulsozialarbeit keine Weitergabe der Tariferhöhun-
gen an die Träger bzw. Kommunen, die die Förderung weiterleiten. Auch wird keine 
anders begründete Anhebung der Landesfördersumme in Aussicht gestellt. Den drin-
genden Appell der Stadt Köln und anderer Kommunen an das Land auf ein Tätigwer-
den unterstützt der Städtetag NRW fortlaufend und fordert von dieser Seite vehement 
eine höhere finanzielle Unterstützung der Schulsozialarbeit. Bisher zeigt sich diesbe-
züglich kein Erfolg. 
 
Unter Berücksichtigung der Bedarfe aus Tarifkostensteigerungen wie auch der vor-
handenen Dynamisierung von Fördermitteln wurde ermittelt, dass zur Deckung der 
Bedarfe rd. 542.300 Euro aus dem Strukturförderfonds für die Unterstützung der 
Struktursicherung in der Schulsozialarbeit verwendet werden können. 
 
Auf diese Weise ist es möglich, den Trägern der Schulsozialarbeit auf Antrag im 
Haushaltsjahr 2024 einen zusätzlichen Förderbetrag aus kommunalen Mitteln in Höhe 
von jeweils max. 4.995,28 Euro pro Stelle auszuzahlen, sofern der bestehende Basis-
fördersatz inkl. Tariferhöhungen der Schulsozialarbeit nicht ausreichend ist.  
 
III. OGS 
Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Offenen Ganztagsschulen in 
Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen finanzi-
ellen Mehrbelastungen betroffen sind, sucht der Schulträger nach Unterstützungsmög-
lichkeiten. Ziel ist es, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganz-
tags beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu führen, dass 
Träger ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insol-
venz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern zu ver-
hindern, insbesondere im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsan-
spruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026. 
 
Die Stadt Köln unterstützt den Offenen Ganztag bereits mit deutlich höheren Förder-
mitteln, als nach dem Landeserlass vorgesehenen ist und sieht somit im vorliegenden 
Kontext das Land NRW in der primären finanziellen Verantwortung. Seitens des Minis-
teriums für Schule und Bildung NRW bzw. der Landesregierung NRW ist allerdings 
keine über die reguläre Erhöhung der Landesfördermittel (jährliche Erhöhung um 3% 
ab 01.08. eines Jahres) hinausgehende finanzielle Unterstützung der Träger bzw. 
Kommunen ab 2024 ff. erfolgt, obwohl dieses Problem durch den Schulträger schrift-
lich kommuniziert wurde. Den dahingehenden, dringenden Appell der Stadt Köln und 
anderer Kommunen an das Land auf ein Tätigwerden unterstützt der Städtetag NRW 
fortlaufend und fordert von dieser Seite vehement eine finanzielle Absicherung des Of-
fenen Ganztages.  
 
Im vergangenen Jahr erfolgte eine Unterstützung der Ganztagsträger mit den nicht 
mehr benötigten Mitteln aus dem Strukturförderfonds 2023 (vgl. dazu Session-Nr. 
3574/2023). Im Rahmen der Erhöhung der Mittel für den Strukturförderfonds 2024 hat 
der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Verwaltung aufgefor-
dert zu prüfen, wie in den pflichtigen Bereichen ausreichende Finanzierungen zum 
Ausgleich der gestiegenen Personalkosten sichergestellt werden können. Sofern die 
Mittel aus dem Strukturförderfonds 2024 nicht vollständig benötigt werden, können 
diese Mittel auch zur Abfederung von Personalkostensteigerungen in den pflichtigen

6 
Bereichen eingesetzt werden (vgl. dazu TOP 3.1.11 der genannten Sitzung). 
 
Es wurde ermittelt, dass nach Deckung der Bedarfe in den freiwilligen Bereichen rd. 
1,433 Millionen Euro für die Unterstützung der Struktursicherung im pflichtigen Offe-
nen Ganztag verwendet werden können.  
 
Da die tatsächlichen Bedarfe jedoch höher liegen, beabsichtigt die Verwaltung diese 
Summe um weitere rd. 1,9 Millionen Euro aufzustocken, die im Kalenderjahr 2023 im 
Bereich der OGS im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen als Restmittel verblieben sind und zur Übertragung in das Haushalts-
jahr 2024 anstehen.  
 
In Summe werden insgesamt rd. 3,33 Mio. Euro zur Struktursicherung im Bereich 
OGS eingesetzt. Ergänzt um die 800.000 Euro des Rettungspaketes OGS aus dem 
laufenden Schuljahr 2023/2024 wird damit den im Jugendhilfeausschuss benannten 
Bedarfen von rd. 4,2 Mio. Euro annähernd entsprochen.  
 
Mit der zur Verfügung stehenden Summe ist es möglich, den Trägern der Offenen 
Ganztagsschulen sowohl im zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 als auch im ersten 
Schulhalbjahr 2024/2025 pro Kind einen zusätzlichen Förderbetrag aus kommunalen 
Mitteln in Höhe von jeweils 48 Euro auszuzahlen. Als weitere unterstützende Maß-
nahme im Laufe des Kalenderjahres erhalten die Träger auch im Rahmen der Ver-
wendungsnachweise des Schuljahres 2023/2024 die Möglichkeit, trägerinterne Um-
verteilungen von kommunalen Restmitteln zur Deckung von finanziellen Defiziten an 
anderen Offenen Ganztagsschulen jeweils desselben Trägers vorzunehmen. 
 
Anlage

Anlage 2 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss vom 30.04.2024

3221 Zeichen

Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Wolf 
Telefon: (0221) 221 24954 
E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de  
 
Datum: 01.05.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 
öffentlich 
Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024 
AN/0709/2024 
 
Beschluss nach gemeinsamer mündlicher Beratung in der Sitzung : 
I. 
a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende Förderprogramm für Zuwendungen 
aus dem Strukturförderfonds des Amtes Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) mit 
den nachfolgenden Veränderungen:  
„Das Förderprogramm 2024 (Anhang 1) wird wie folgt geändert: 
„Fördergegenstand “,  
Gefördert werden: 
a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der E nergiekosten/ Betriebs- 
kosten (in Folge des Ukraine-Krieges) : 
Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendun- 
gen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbin- 
dung mit den gestiegenen Beschaffungskosten (Vergleichspreis 31.12.2021).  
b) Mehraufwendung im Bereich der Personalaufwendungen in Folge der Tarif- 
steigerungen“ Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die 
nicht bereits durch die Basisförderung abgedeckt sind.  
 
Auf der Basis des Förderprogramms können zusätzliche Mittel zunächst 
bis zu einer Höhe von maximal 10% der veranschlagten Gesamtförder- 
summe (die Veranschlagungen von 2023 und 2024 beinhalten bereits an- 
genommene Tarifsteigerungen) beantragt oder gefördert werden.“ 
 
Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Am- 
tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendar- 
beit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) sowie 0606 und der Konnexi- 
tätsmittel gem. der Session-Vorlage 2975/2022, Anlage 4  aus dem Strukturförder- 
fonds zur Verfügung gestellt.

II. Der Jugendhilfeausschuss erkennt die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offe- 
ner Ganztagsschulen im Haushaltjahr 2024 an. Um die Strukturen des Offenen Ganz- 
tags auch in Hinblick auf den Rechtsanspruch zu stabilisieren, ist es Ziel, die Träger 
der OGS jeweils für das zweite Schulhalbjahr 2023/24 und das erste Schulhalbjahr 
2024/25 pro Kind mit einem pauschalen Förderbetrag von mindestens 48 € zu unter- 
stützen  
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden für das zweite Schul- 
halbjahr 2023/24 die 48 Euro pro Kind an die Träger ausgezahlt . 
Für das erste Schulhalbjahr 2024/25 fordern wir die Verwaltung auf, entspre- 
chend des Ratsbeschlusses einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und 
dem JHA vor der Sommerpause vorzulegen. Hierfür können auch Restmittel aus 
dem Strukturförderfonds verwendet werden.  
 
Abstimmungsergebnis: 
• 14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), CDU-Fraktion (2), SPD-
Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln 
e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritä- 
tische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1) 
• keine Gegenstimmen 
• keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt . 
Herr Peters (SKM Köln e.V.) stimmt stellvertretend ab für Herrn Krücker (Caritasverband 
Köln e.V.)

Anlage 1 Förderprogramm 2024

5082 Zeichen

... 
 
 
Förderprogramm: Strukturförderfonds 
 
Zielsetzung des Förderprogrammes 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender 
Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln in den Haushaltsjahren 
2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung 
entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf 
die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu 
entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur 
Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. 
Für das Haushaltsjahr 2024 erhöhte der Rat mit Beschluss vom 07.12.2023 den Fonds auf 
gesamtstädtisch 10 Mio. Euro. 
Dem Jugendbereich steht hierfür der Betrag von 2.600.000 Euro zur Verfügung. 
Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- 
und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis 
zu belegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. 
 
Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind ausschließlich freie Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Köln, die 
kommunal (Köln), landes- (NRW) oder bundesweit gemäß § 75 SGB VIII (achtes 
Sozialgesetzbuch) anerkannt sind und bereits eine anderweitige Energie- und / oder 
Personalkostenförderung der Jugend- oder Schulverwaltung erhalten (Basisförderung). 
Träger, die vollständig in öffentlich-rechtlicher Verantwortung stehen, sind jedoch 
ausgeschlossen (Jugendzentren). 
 
Fördergegenstand 
Gefördert werden: 
a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten. 
Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendungen 
ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbindung mit den 
gestiegenen Beschaffungspreisen (Vergleichszeitpunkt 31.12.2021). 
b) Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen. 
Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die 
Basisförderung abgedeckt werden. 
Unter der Prämisse, dass 80% der Gesamtförderung der Personalkostenförderung 
entspricht, wird der Höchstbetrag der Förderung auf 8,8% dieser 80% der Basisförderung 
festgelegt.

- 2 - 
... 
 
Förderzeitraum 
Das Förderprogramm wird für das Haushaltsjahr 2024 aufgelegt. 
 
Voraussetzungen für eine Förderung 
Vorausgesetzt wird, dass der Fördermittelempfänger Maßnahmen zur Energieeinsparung 
entwickelt und umsetzt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass sich der Empfänger um 
anderweitig, vorrangig einzusetzende Fördermittel des Landes und/oder Bundes bemüht. 
 
Antragsstellung 
Der Antrag ist schriftlich oder per eMail zu stellen an:  
 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
510/62 – Fördermittelmanagement 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
eMail: 51-Foerdermittel@Stadt-Koeln.de 
 
Über die Anträge wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
entschieden. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.  
Die Fördersumme wird ausnahmslos bargeldlos bei Bestandskraft des Bescheides 
überwiesen. 
Die Anträge sind bis zum 30.09.2024 zu stellen. 
 
Verwendungsnachweis 
Der Verwendungsnachweis ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis der Basis-
förderung von dem Fördermittelempfänger unaufgefordert vorzulegen: 
 Eine Erklärung des Trägers über den angefallenen Energieverbrauch und die ihm im 
Zuge des Ukrainekrieges zugestellten Preiserhöhung 
 Weiterhin gibt der Träger eine Erklärung über die von ihm umgesetzten 
Energieeinsparmaßnahmen sowie anderweitig beantragten Fördermittel und Hilfen des 
Bundes und Landes ab. 
Die Prüfung der Mittelverwendung erfolgt zusammen und nach den Regularien der Förder-
bedingungen, die der Basisförderung zugrunde liegen. Werden Mittel nicht verausgabt wird 
die Förderung ganz oder anteilig zurückgefordert. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck 
eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine 
Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. es können bereits 
gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht, nicht 
ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden.

- 3 - 
 
Die Verwaltung behält sich vor, eine belegmäßige Prüfung der Mittelverwendung 
vorzunehmen. Zugrundeliegende Belege hat der Antragsteller 10 Jahre aufzubewahren und 
auf Verlangen der Stadt Köln vorzulegen. 
 
Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer 
nachträglich höheren Förderung.

Beratungsverlauf (2)

30.04.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0625/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.04.2024
Erstellt
15.02.2024 18:01