0625/2024
Strukturförderfonds 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/6 51 Vorlagen-Nummer 0625/2024 Freigabedatum 25.04.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderfonds 2024 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: I. a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende „Förderprogramm für Zuwendun- gen aus dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie (Ju- gendamt) und beauftragen das Jugendamt mit der Umsetzung. Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Am- tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendar- beit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) im Umfang von 2.600.000€ aus dem Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. II. Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern für Schulso- zialarbeit an Grundschulen im Haushaltsjahr 2024 an. Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 542.300 € aus dem Strukturförderfonds werden im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15-Trans- feraufwendungen, zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Haushaltsmittel im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsgerecht und zweckentspre- chend umzuschichten. III. Die Fachausschüsse erkennen die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener Ganztagsschulen im Haushaltsjahr 2024 an. Die erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.433.200 € aus dem Strukturförderfonds werden im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick- lung in der Produktgruppe 0301, Kostenträger, in der Teilplanzeile Schulträgeraufga- ben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, zur Verfügung Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Finanzausschuss 06.05.2024 2 gestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Haushaltsmittel im Rahmen der Bewirt- schaftung bedarfsgerecht und zweckentsprechend umzuschichten. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine umgehende Beschlussfassung ist erforderlich, damit den in Frage kommenden antragstellenden Trägern Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden kann. Begründung: Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender För- derungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 10.11.2022 in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung (Session 3258/2022). Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf die betroffenen 4 Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensa- tion dieser Kostenentwicklung erhalten können. Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden För- dermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Perso- nal- und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwen- dungsnachweis zu belegen. Mit Beschluss vom 07.12.2023 stockte der Rat die für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung gestellten Mittel auf 10 Mio. Euro auf (Session AN/2179/2023). Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Förderkriterien unter Berücksichtigung der ge- setzlichen Regularien in Bezug auf die Erbringung von Eigenanteilen der Träger zu überprüfen und wo dies möglich ist, auf ein Minimum abzusenken. Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige För- derungen wurde dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport für das Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 4.625.500 € zugeteilt. Davon für den Bereich Sport vorgesehene 50.000 Euro werden mit dieser Vorlage nicht weiter aufgegriffen. I. Jugendförderung und Kita Von dem o.g. Betrag entfallen zunächst 2.600.000 € auf den Jugendbereich. Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur so- wie der in den Ratsbeschlüssen vom 10.11.2022 und 07.12.2023 formulierten Maßga- ben hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) nun zur Umsetzung ein angepasstes Förderprogramm für das Haushaltsjahr 2024 konzipiert (siehe Anlage). Die Deckelung des Höchstbetrages von 5% der Basisförderung ist auf 8,8 % angeho- ben worden. Unter der Berücksichtigung einer haushaltsmäßigen Dynamisierung von 1,2% entspricht dies im Ergebnis dem politischen Willen, der eine Übernahme der durchschnittlich 10%igen Tarifkostensteigerungen vorsah. Dies erfolgt unter der Prä- misse, dass durchschnittlich 80 % der Gesamtförderung den Bedarfen für Personal- aufwendungen entsprechen. Zur Reduzierung des verwaltungsmäßigen Aufwandes strebt die Verwaltung darüber hinaus im Bereich der Verwendungsnachweisführung eine Veränderung an. So ist vorgesehen, dass die Träger die Mittelverwendung zusammen mit der Basisförderung nachweisen, da nur so der ungedeckte Mehrbedarf ermittelt werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt so auch bereits bei der Verwendungsnachweisprüfung 2023 vorzugehen. Mit dem Beschluss zur Ausweitung des Strukturförderfonds erteilte der Rat der Ver- waltung den Auftrag zu prüfen, inwieweit ebenfalls eine Kompensation der Tarifkos- tensteigerung in der Kindertagesbetreuung erfolgen kann. Die Verwaltung befindet sich hinsichtlich der Kita-Finanzierung aktuell noch in Prü- fung. Die sich zusätzlich aus der ab 01.08.2024 gültigen KiBiz-Anpassung ergeben- den Belastungen für den städtischen Haushalt erfordern eine ganzheitliche Betrach- tung gemeinsam mit der Betrachtung der Bedarfe für das aktuell laufende Kita-Jahr. II. Schulsozialarbeit Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Schulsozialarbeit an Grund- schulen in Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und ande- ren finanziellen Mehrbelastungen betroffen sind, sucht die Stadt Köln nach Unterstüt- zungsmöglichkeiten. Ziel ist es, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft der Schulsozialarbeit beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu 5 führen, dass Träger ihre Tätigkeit in der Schulsozialarbeit kurz- bis mittelfristig been- den und ggf. Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ih- rer Eltern zu verhindern. Seitens des Ministeriums für Schule und Bildung NRW erfolgt im Rahmen des Lande- sprogramms zur Förderung von Schulsozialarbeit keine Weitergabe der Tariferhöhun- gen an die Träger bzw. Kommunen, die die Förderung weiterleiten. Auch wird keine anders begründete Anhebung der Landesfördersumme in Aussicht gestellt. Den drin- genden Appell der Stadt Köln und anderer Kommunen an das Land auf ein Tätigwer- den unterstützt der Städtetag NRW fortlaufend und fordert von dieser Seite vehement eine höhere finanzielle Unterstützung der Schulsozialarbeit. Bisher zeigt sich diesbe- züglich kein Erfolg. Unter Berücksichtigung der Bedarfe aus Tarifkostensteigerungen wie auch der vor- handenen Dynamisierung von Fördermitteln wurde ermittelt, dass zur Deckung der Bedarfe rd. 542.300 Euro aus dem Strukturförderfonds für die Unterstützung der Struktursicherung in der Schulsozialarbeit verwendet werden können. Auf diese Weise ist es möglich, den Trägern der Schulsozialarbeit auf Antrag im Haushaltsjahr 2024 einen zusätzlichen Förderbetrag aus kommunalen Mitteln in Höhe von jeweils max. 4.995,28 Euro pro Stelle auszuzahlen, sofern der bestehende Basis- fördersatz inkl. Tariferhöhungen der Schulsozialarbeit nicht ausreichend ist. III. OGS Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Trägern von Offenen Ganztagsschulen in Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen finanzi- ellen Mehrbelastungen betroffen sind, sucht der Schulträger nach Unterstützungsmög- lichkeiten. Ziel ist es, zur Struktursicherung der Trägerlandschaft des Offenen Ganz- tags beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu führen, dass Träger ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig beenden und ggf. Insol- venz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern zu ver- hindern, insbesondere im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsan- spruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026. Die Stadt Köln unterstützt den Offenen Ganztag bereits mit deutlich höheren Förder- mitteln, als nach dem Landeserlass vorgesehenen ist und sieht somit im vorliegenden Kontext das Land NRW in der primären finanziellen Verantwortung. Seitens des Minis- teriums für Schule und Bildung NRW bzw. der Landesregierung NRW ist allerdings keine über die reguläre Erhöhung der Landesfördermittel (jährliche Erhöhung um 3% ab 01.08. eines Jahres) hinausgehende finanzielle Unterstützung der Träger bzw. Kommunen ab 2024 ff. erfolgt, obwohl dieses Problem durch den Schulträger schrift- lich kommuniziert wurde. Den dahingehenden, dringenden Appell der Stadt Köln und anderer Kommunen an das Land auf ein Tätigwerden unterstützt der Städtetag NRW fortlaufend und fordert von dieser Seite vehement eine finanzielle Absicherung des Of- fenen Ganztages. Im vergangenen Jahr erfolgte eine Unterstützung der Ganztagsträger mit den nicht mehr benötigten Mitteln aus dem Strukturförderfonds 2023 (vgl. dazu Session-Nr. 3574/2023). Im Rahmen der Erhöhung der Mittel für den Strukturförderfonds 2024 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 07.12.2023 die Verwaltung aufgefor- dert zu prüfen, wie in den pflichtigen Bereichen ausreichende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Personalkosten sichergestellt werden können. Sofern die Mittel aus dem Strukturförderfonds 2024 nicht vollständig benötigt werden, können diese Mittel auch zur Abfederung von Personalkostensteigerungen in den pflichtigen 6 Bereichen eingesetzt werden (vgl. dazu TOP 3.1.11 der genannten Sitzung). Es wurde ermittelt, dass nach Deckung der Bedarfe in den freiwilligen Bereichen rd. 1,433 Millionen Euro für die Unterstützung der Struktursicherung im pflichtigen Offe- nen Ganztag verwendet werden können. Da die tatsächlichen Bedarfe jedoch höher liegen, beabsichtigt die Verwaltung diese Summe um weitere rd. 1,9 Millionen Euro aufzustocken, die im Kalenderjahr 2023 im Bereich der OGS im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen als Restmittel verblieben sind und zur Übertragung in das Haushalts- jahr 2024 anstehen. In Summe werden insgesamt rd. 3,33 Mio. Euro zur Struktursicherung im Bereich OGS eingesetzt. Ergänzt um die 800.000 Euro des Rettungspaketes OGS aus dem laufenden Schuljahr 2023/2024 wird damit den im Jugendhilfeausschuss benannten Bedarfen von rd. 4,2 Mio. Euro annähernd entsprochen. Mit der zur Verfügung stehenden Summe ist es möglich, den Trägern der Offenen Ganztagsschulen sowohl im zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 als auch im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 pro Kind einen zusätzlichen Förderbetrag aus kommunalen Mitteln in Höhe von jeweils 48 Euro auszuzahlen. Als weitere unterstützende Maß- nahme im Laufe des Kalenderjahres erhalten die Träger auch im Rahmen der Ver- wendungsnachweise des Schuljahres 2023/2024 die Möglichkeit, trägerinterne Um- verteilungen von kommunalen Restmitteln zur Deckung von finanziellen Defiziten an anderen Offenen Ganztagsschulen jeweils desselben Trägers vorzunehmen. Anlage
Anlage 2 Vorabauszug Jugendhilfeausschuss vom 30.04.2024
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Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 01.05.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 öffentlich Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024 AN/0709/2024 Beschluss nach gemeinsamer mündlicher Beratung in der Sitzung : I. a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Amtes Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) mit den nachfolgenden Veränderungen: „Das Förderprogramm 2024 (Anhang 1) wird wie folgt geändert: „Fördergegenstand “, Gefördert werden: a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der E nergiekosten/ Betriebs- kosten (in Folge des Ukraine-Krieges) : Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendun- gen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbin- dung mit den gestiegenen Beschaffungskosten (Vergleichspreis 31.12.2021). b) Mehraufwendung im Bereich der Personalaufwendungen in Folge der Tarif- steigerungen“ Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die Basisförderung abgedeckt sind. Auf der Basis des Förderprogramms können zusätzliche Mittel zunächst bis zu einer Höhe von maximal 10% der veranschlagten Gesamtförder- summe (die Veranschlagungen von 2023 und 2024 beinhalten bereits an- genommene Tarifsteigerungen) beantragt oder gefördert werden.“ Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Am- tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendar- beit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) sowie 0606 und der Konnexi- tätsmittel gem. der Session-Vorlage 2975/2022, Anlage 4 aus dem Strukturförder- fonds zur Verfügung gestellt. II. Der Jugendhilfeausschuss erkennt die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offe- ner Ganztagsschulen im Haushaltjahr 2024 an. Um die Strukturen des Offenen Ganz- tags auch in Hinblick auf den Rechtsanspruch zu stabilisieren, ist es Ziel, die Träger der OGS jeweils für das zweite Schulhalbjahr 2023/24 und das erste Schulhalbjahr 2024/25 pro Kind mit einem pauschalen Förderbetrag von mindestens 48 € zu unter- stützen Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden für das zweite Schul- halbjahr 2023/24 die 48 Euro pro Kind an die Träger ausgezahlt . Für das erste Schulhalbjahr 2024/25 fordern wir die Verwaltung auf, entspre- chend des Ratsbeschlusses einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und dem JHA vor der Sommerpause vorzulegen. Hierfür können auch Restmittel aus dem Strukturförderfonds verwendet werden. Abstimmungsergebnis: • 14 Zustimmungen: Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ( 3), CDU-Fraktion (2), SPD- Fraktion (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritä- tische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1) • keine Gegenstimmen • keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt . Herr Peters (SKM Köln e.V.) stimmt stellvertretend ab für Herrn Krücker (Caritasverband Köln e.V.)
Anlage 1 Förderprogramm 2024
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... Förderprogramm: Strukturförderfonds Zielsetzung des Förderprogrammes Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Für das Haushaltsjahr 2024 erhöhte der Rat mit Beschluss vom 07.12.2023 den Fonds auf gesamtstädtisch 10 Mio. Euro. Dem Jugendbereich steht hierfür der Betrag von 2.600.000 Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis zu belegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind ausschließlich freie Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Köln, die kommunal (Köln), landes- (NRW) oder bundesweit gemäß § 75 SGB VIII (achtes Sozialgesetzbuch) anerkannt sind und bereits eine anderweitige Energie- und / oder Personalkostenförderung der Jugend- oder Schulverwaltung erhalten (Basisförderung). Träger, die vollständig in öffentlich-rechtlicher Verantwortung stehen, sind jedoch ausgeschlossen (Jugendzentren). Fördergegenstand Gefördert werden: a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten. Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendungen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbindung mit den gestiegenen Beschaffungspreisen (Vergleichszeitpunkt 31.12.2021). b) Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen. Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die Basisförderung abgedeckt werden. Unter der Prämisse, dass 80% der Gesamtförderung der Personalkostenförderung entspricht, wird der Höchstbetrag der Förderung auf 8,8% dieser 80% der Basisförderung festgelegt. - 2 - ... Förderzeitraum Das Förderprogramm wird für das Haushaltsjahr 2024 aufgelegt. Voraussetzungen für eine Förderung Vorausgesetzt wird, dass der Fördermittelempfänger Maßnahmen zur Energieeinsparung entwickelt und umsetzt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass sich der Empfänger um anderweitig, vorrangig einzusetzende Fördermittel des Landes und/oder Bundes bemüht. Antragsstellung Der Antrag ist schriftlich oder per eMail zu stellen an: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie 510/62 – Fördermittelmanagement Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln eMail: 51-Foerdermittel@Stadt-Koeln.de Über die Anträge wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Fördersumme wird ausnahmslos bargeldlos bei Bestandskraft des Bescheides überwiesen. Die Anträge sind bis zum 30.09.2024 zu stellen. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist zusammen mit dem Verwendungsnachweis der Basis- förderung von dem Fördermittelempfänger unaufgefordert vorzulegen: Eine Erklärung des Trägers über den angefallenen Energieverbrauch und die ihm im Zuge des Ukrainekrieges zugestellten Preiserhöhung Weiterhin gibt der Träger eine Erklärung über die von ihm umgesetzten Energieeinsparmaßnahmen sowie anderweitig beantragten Fördermittel und Hilfen des Bundes und Landes ab. Die Prüfung der Mittelverwendung erfolgt zusammen und nach den Regularien der Förder- bedingungen, die der Basisförderung zugrunde liegen. Werden Mittel nicht verausgabt wird die Förderung ganz oder anteilig zurückgefordert. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. es können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden. - 3 - Die Verwaltung behält sich vor, eine belegmäßige Prüfung der Mittelverwendung vorzunehmen. Zugrundeliegende Belege hat der Antragsteller 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Stadt Köln vorzulegen. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer nachträglich höheren Förderung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0625/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 15.02.2024 18:01