Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "No Limits e.V."
Beschlussvorlage Ausschuss 0378/2026 vom 26.02.2026
Stand: Am 05.05.2026 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage_3_Schutzkonzept_No_Limits
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1 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags nach §8a SGB Vlll 2 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Startseite 1 Gliederung 2 1. Vorwort 3-4 2. Bausteine des Kinderschutzes und des Schutzau:rags für Jugendliche 2.1 Verfahrensanweisung und Prozessbeschreibung 2.2 Verfahrensbeschreibung und Checkliste in Jugendeinrichtungen bei Pro- jekten und weiteren Veranstaltungen 2.3 Kinderschutzkonzept anhand eines Beispiels 2.3.1 Niedrigschwelliger Zugang und Transparenz 2.3.2 Der Rahmen 2.3.3 Die Durchführung - Szenario 1-4 2.4 Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Gefährdung nach § 8a SGB VIII für Kinder und Jugendliche bei einmaligen sowie -langfristigen V orhaben 4-11 3. Verhaltenskodex 3.1 Nähe und Distanz 3.2 Medien und Jugendschutz 3.3 Geschenke und Zuwendungen 3.4 Umgang mit Verstößen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen den Kodex 12-14 4. PrävenEon als bester Schutz für Kinder und Jugendliche im No Limits e.V.14 5. Datenschutz ist Kinderschutz 14 6. Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeitenden 15 7. Kontaktdaten 16-19 3 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 1. Vorwort Dieses Konzept beschreibt im Detail unsere Maßnahmen zur Wahrnehmung des Schutzau5rags und zur Gewährleistung der persönlichen Eignung des Personals, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Der No Limits e.V. verpflichtet sich, den Schutzau5rag nach §8a SGB Vlll ernst zu nehmen und die persönliche Eignung des Personals nach § 72a SGB Vlll sicherzustellen. Standardgemäß prüfen wir für alle Vereinsbe- teiligten Personen im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen ihre Eignung durch die Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Beachtung gesetzlicher Vorgaben (Datenschutz), und notwendiger Verfahrensabläufe (Dokumentabonspflichten nach § 8 a KJHG) wird in allen Aspekten des Kinderschutzes/ Schutzau5rags für Jugendliche vom Träger durch einfache und gut handhabbare Vorgaben und Dokumen- tabonsraster unterstützt. Die Weiterentwicklung dieses Seengs wird durch Maßnahmen des Qualitätsma- nagements und durch Fortbildungsmaßnahmen zur Weiterqualifizierung gesichert. Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört zu unseren Pflichten als Verein und als Träger. Zu- gleich schützen wir auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Einschätzung, ob das Wohl des Kindes gefährdet ist und somit eine Interven bon des Jugendamtes notwendig ist, gehört zu den schwierigsten Aufgaben einer pädagogischen Fachkra5. Das Ziel der Kinder- schutzkonzepbon des Trägers No Limits e.V. besteht darin, die in der Organisabon täbgen Fachkrä5e über ihre Verantwortung aufzuklären, für die Problemabk „Kinderschutz" zu sensibilisieren und zeigt verbindli- che Handlungsabläufe auf, wie bei einer vermuteten oder auch akuten Kindeswohlgefährdung vorzugehen ist. Die Inhalte der Konzepbon werden jährlich, spätestens aber alle zwei Jahre aktualisiert und in geeigne- ter Form an die Teams unseres Vereins getragen (z.B. Fachvortrag, Seminare, Teamschulungen, im Rahmen einer Beratung etc.). Wie im pädagogischen Konzept des No Limits e.V. festgehalten ist, gehen alle Anstrengungen in der offe- nen Jugendarbeit dahin, Kindern und Jugendlichen die Förderung ihres Wohlergehens und ihrer körperli- chen, geisbgen und seelischen Entwicklung in den verschiedenen sozialen Einrichtungen zu sichern. Aus der Mitwirkung in dieser Verantwortungsgemeinscha5 ergeben sich für den No Limits e.V. zwei als gleich- werbg anzusehende Leitziele. Diese lauten: a) die Begleitung und Beratung (ggf. auch Meldung) hilfesuchender Kinder und Jugendlicher bei der Arbkulabon und bei der Durchsetzung ihrer Schutzbedürfnisse unter altersgemäße Einbeziehung der Betroffenen und in sorgfälbger situabv abzuwägender Absbmmung mit den Verantwortlichen im Umfeld (Eltern, Lehrkrä5e, Gefährdungssofortdienst etc.). b) die akbve Gestaltung in der durch den No Limits e.V. organisierten Projekten, Kurse und Veran- staltungen in (Jugendzentren, Schulen, Freizeitmaßnahmen etc.) als sichere Schutzorte für Kinder und Jugendliche, in denen diese sich entspannt und ohne Angst vor Übergriffen Driper frei enqal- ten können. Die fachlich verantwortlichen Mitwirkenden in der Organisabon streben mit hoher Sensibilität an, die Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und ihnen beratend und akbv handelnd zur Seite zu stehen. Gewichbge Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wie auch eine Gefährdung Ju- gendlicher werden von den Fachkrä5en umgehend im Team beraten. Ziel ist eine abgesicherte Verifizie- rung der Wahrnehmungen und eine Absbmmung wirksamer Schutzmaßnahmen, die zum Wohl des Kin- des/des Jugendlichen einzuleiten sind, die von qualifizierten Kinderschutzfachkrä5en des Trägers, die den Verein im Prozess beraten und bei der Erstellung und Umsetzung des individuellen Schutzkonzepts unter- stützen. Die Fallverantwortung bleibt dabei immer vor Ort. Der Fokus der Handelnden soll dabei immer auf die Kinder und Jugendlichen gerichtet sein. Für die Fachkrä5e in der Jugendarbeit heißt dies, dass sie ihre ganze Kra5 dafür einsetzen, Jugendliche bei der Umsetzung ihrer Schutzbedürfnisse zu begleiten und zu stützen. In den zusammenarbeitenden Einrichtungen (insbesondere Jugendzentren und Schulen) tragen die Mitwirkenden in gemeinsamer Verantwortung mit den Mitarbeitern und Lehrkrä5en dazu bei, dass Eltern gefährdeter Kinder in ihrem Erziehungshandeln akbv Hilfe in Anspruch nehmen und unterstützen diese bei der Realisierung vereinbarter Schutzkonzepte. 4 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Zur Zielerreichung gehört für uns auch der akbve Aurau und die vertrauensvolle Zusammenarbeit in ei- nem Netzwerk von Fachdiensten sowie Einrichtungen und Insbtubonen, die Hilfeangebote für überforder- te Familien, erkrankte Eltern oder auch unzureichende Lebensbedingungen von Familien mit Kindern bie- ten können. Damit erschließen wir für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und ihre Familien mulb- professionelle Kompetenzen und Unterstützungsleistungen. Dort, wo wir gemeinsam mit anderen Part- nern dieser Aufgabe nachkommen (z.B. Schule, Jugendeinrichtungen, Veranstalter), streben wir ein ge - meinsames Leitbild, gemeinsame Fortbildung und nicht zuletzt abgesbmmtes Handeln miteinander zum Wohle der Kinder und Jugendlichen an. Damit unser Verein als Schutzort wahrgenommen und genutzt werden kann, achten die Fachkrä 5e auf eine gewalqreie, angsqreie und vertrauenerweckende Atmosphäre in den Einrichtungen. Akbv stellen sie sicher, dass Bedrohungen oder Übergriffe in den Einrichtungen selbst, sei es durch erwachsene Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter oder durch Gleichaltrige (Peer-Gewalt) geächtet und unterbunden werden. Hier- zu werden von Seiten des Trägers in enger Zusammenarbeit mit den Handelnden vor Ort Handlungsleitli- nien erarbeitet, die dazu beitragen „blinde Flecken“ wie Gegebenheiten oder Orte, die eine Gefährdung für Kinder oder Jugendliche begünsbgen, zu entdecken und zu beseibgen. 2. Bausteine des Kinderschutzes und des Schutzau:rags für Jugendliche 2.1 Verfahrensanweisung und Prozessbeschreibung Die Klärung eines komplizierten sozialen Sachverhalts wie der Gefährdung des Wohlergehens eines Kindes oder Jugendlichen verlangt sehr viel Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Fachkompetenz. Das Verfahren des No Limits e.V. stellt sicher, dass diese Anforderung in den uns bekannt werdenden Fällen eingehalten wird – es bildet daher eine wichbge Basis für das Handeln. Fragen zum Verfahren können jederzeit an die koordinie- rende Leitungsperson oder pädagogische Fachkra5 gerichtet werden. Die Checkliste in ihrer aktuellen Ver- sion zur Gefährdungseinschätzung wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. 2.2 Verfahrensbeschreibung und Checkliste bei Projekten und weiteren Veranstaltungen Wir sind uns unserer besonderen Rolle als Träger ohne festen Ort bewusst. Aus diesem Hintergrund wurde eine Checkliste angeferbgt um in jeglichem Raum den Kinderschutz zu gewährleisten. Die Wahrnehmung des Schutzau5rages für Kinder und Jugendliche regelt Paragraph 8a SGB VIII. Besteht eine unmipelbare Gefährdung, wird immer den „Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst (GSD)“ des Jugend- amtes im Stadtbezirk informiert (vgl. Kap. 6 Anlaufstellen und Gesprächspartner). Was wird unternommen Wer kümmert sich Dazu gehört Schrip 1 Ein Kind / Jugendlicher fällt bei dem Vorhaben bzw. bei einer Maßnah- me des Trägers auf Alle Vereinsmitglieder – Honorarkrä5e und Eh- renamtliche Szenen und Verhaltens- Beobachtungen mit Da- tum noberen, nicht be- werten, neutral erfassen Schrip 2 Vorstand informieren. Erstgespräche mit dem Betroffenen Kind oder. Jungendlichem Klärung – wer wird fall- verantwortliche Fach- kra5? Ist die Person ggfs. Vom Haus in dem das Projekt aktuell umgesetzt wird Fallverantwortliche Per- son sollte die Vertrau- ensperson sein. Man kann muss aber noch nicht die pädagogische Fachkra5 dazuziehen. Schrip 3 Durchführung einer Ge- fährdungseinschätzung im Team anhand der Checkliste Fallverantwortliche Per- son Anlegen einer Fallakte und Dokumentabon der Gefährdungseinschät- zung in Akte 5 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Gibt es ausreichende Hinweise auf eine Gefährdung des Schutzes für das Kind/den Jugendlichen? Schritt 4 Bei JA Einzelgespräche mit der Fachkra5 und Einschät- zung des Betroffenen Kindes/Jugendlichen Fallverantwortliche Fach- kra5. Pädagogische Fach- kra5 Bei NEIN Weitere Beobachtung der Gesamtsituabon. Ten- denzen niederschreiben. Entscheidung: Gibt es ausreichende Hinweise auf eine Gefährung des Schutzes für das Kind/ den Jugendli- chen? Bei JA = akute Gefährdung Unmipelbar Meldung an den Gefährdungssofort- dienst der Stadt Köln – weiter mit Schrip 7 Zum Teil Ja/ zum Teil nein Anzeichen für Gefähr- dung liegen vor, ihre Be- wertung ist unsicher Bei Nein Keine Kindeswohlgefährdung, ggf. andere Problemlage und daher andere Hilfe notwendig Ende des Prozesses und Schließung der Akte Situabv entscheiden Je nach Fallkonstellabon, Alter und Reife/Selbststeuerungskompetenz des betreffenden Kindes/Jugendlichen sind hier altersangemessen die weiteren Schripe – insbesondere die Einbeziehung der Sorgeberechbgten - zu prüfen. Schritt 5 Kind Informabonen der Sorge- berechbgten / des Kindes zu Hinweisen auf Gefähr- dung des Schutzes für Kind, und Klärung, wel- che Hilfen erforderlich sind Fallverantwortliche Fach- kra5 ggf. mit KollegIn Dokumentabon der Ge- spräche Schritt 5 Jugendliche/ r Beratung mit dem Ju- gendlichen zu Hinweisen auf Gefährdung des Schutzes und Klärung, ob Sorgeberechbgte einbe- zogen werden Fallverantwortliche Fach- kra5 ggf. mit KollegIn oder Leitung Dokumentabon der Ge- spräche Schrip 6 Kind Angebot konkreter Hilfe an Sorgeberechbgte durch den Träger selbst oder Vermiplung konkre- ter Hilfe durch andere Einrichtungen Fallverantwortliche Fach- kra5 Vereinbarung zur Hilfe in Schutzplan festhalten und unterschreiben las- sen eindeubge Termin- planung vereinbaren 6 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Schrip 6 Jugendliche/ r Vereinbarung eines Schutzplans durch den Träger oder Vermiplung konkreter Hilfe durch andere Einrichtungen ggf. mit oder ohne Sorgebe- rechbgte Fallverantwortliche Fach- kra5 Vereinbarung zur Hilfe in Schutzplan festhalten und unterschreiben las- sen eindeubge Termin- planung vereinbaren Entscheidung: Kongruente Problemsicht der Betroffenen? Hilfe wird angenommen? Fähigkeit zur Hilfean- nahme ist vorhanden? Sorgeberechbgte/Kind/Jugendlicher nehmen Hilfe nicht an. Keine Verbesserung der Situa- bon Meldung an den Gefährdungssofortdienst der Stadt Köln Sorgeberechbge/Kind/Ju- gendliche/r nehmen Hilfe an. Situabon bessert sich. Weitere Begleitung des Prozesses Schrip 7 - Meldung an den Gefährdungsso- fortdienst auf Dokumentvorla- ge – - Kopie der Mel- dung an die koordinierende Kinderschutz- fachkra5 in der Fachberatung Fallverantwortliche Fach- kra5 mit Leitung und Kinder- schutzfachkra5 - Vorlage aus Qua- litätshandbuch verwenden - Fallübergabe an GSD mit Akten - Fallinformabon an koordinierende Kinderschutzfach- kra5 in der Fach- beratung zu stat. Zwecken Schrip 8 Prozess überprüfen Ergebnis absbmmen Fallverantwortliche Fach- kra5 Ggf. mit Leitung und Kinder- schutzfachkra5 Ergebnis dokumenberen Ggf. Fallakte schließen 7 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 2.3 Kinderschutzkonzept anhand eines Beispiels Fallbeispiel: Offene Tanzwoche beim Tanzverein NoLimits e.V. Der Verein NoLimits e.V. veranstaltet die „Offene Tanzwoche“, die sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren richtet. Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Voranmeldung möglich, um allen Kin- dern unabhängig von Herkun5, Einkommen oder Bildungsstand den Zugang zu Tanz, Bewegung und Ge- meinscha5 zu ermöglichen. 2.3.1 Niedrigschwelliger Zugang und Transparenz Das Projekt wird in einem Jugendhaus der Kölner Stadt stawinden. Bevor die Woche startet wird ein in- ternes Meebng durchgeführt. Eine Teilnahmepflicht für alle Mitarbeitenden, die während der Woche mit- arbeiten, wird vorausgesetzt um am Projekt teilzunehmen. Neben den logisbschen und strukturellen Plä- nen wird von der pädagogischen Fachkra5 eine Sensibilisierung zum Thema Kinderschutzaxrags durchge- führt. Themenpunkte sind unteranderem: • der Umgang mit Nähe und Distanz, • Regeln zum Schutz der Teilnehmenden, • Ansprechpartner bei Sorgen oder Vorfällen. Darüber hinaus ist die Mitarbeit am Projekt an den Nachweis eines erweiterten Führungszeugnis, welches nicht älter als 6 Monate ist, geknüp5. 2.3.2 Der Rahmen Die Teilnahme ist offen, kostenfrei und freiwillig. Man kann jederzeit einsteigen oder abbrechen, ganz nach eigenem Interesse und Wohlbefinden. Ziele der offenen Projekte von NoLimits sind: Türöffner für Tanzinteressierte zu sein, Freude an Bewegung und Musik erleben, neue Tanzrhythmen und Bewegungen kennenlernen, Kreabvität und Körpergefühl fördern und Gemeinscha5 und Respekt im Miteinander erle- ben. Das Projekt wird von erfahrenen Tanzdozent:innen begleitet und pädagogisch unterstützt. Während der Woche ist eine weitere pädagogische Fachkra5 punktuell vor Ort. Diese übernimmt: • die Schulung und Reflexion der ehrenamtlichen Tanztrainer:innen zum Thema Nähe-Distanz, • das Monitoring der Gruppendynamik und • das Anleiten von Kindergruppen in sensiblen Situabonen (z. B. Konflikten). 2.3.3 Die Durchführung Zu Beginn stellt sich jede Person im Raum vor. Es werden die Rollen der einzelnen Mitarbeitenden (künst- lerische Fachkra5, pädagogische Fachkra5 etc.) verdeutlicht. Es wird klar kommuniziert, dass die Teilnah- me freiwillig ist und wer der Ansprechpartner für Sorgen oder Unsicherheiten ist. 8 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Szenario 1: Ein Kind weist Verhaltensauffälligkeiten auf Weist ein Kind Verhaltensauffälligkeiten auf wird nach der Checkliste mit dem Kind weitergearbeitet. Pragmabsch wird erst durch Gespräche mit dem Ansprechpartner das Problem versucht zu bewälbgen. Sollte dies nicht gelingen grei5 die pädagogische Fachkra5 ein und bietet ein Einzelgespräch in einem se- paraten Raum an. Fühlt sich das Kind “einfach nicht mehr Wohl in der Gruppe” wird die Gruppe ebenfalls separat darauf aufmerksam gemacht und drum gebeten eine Lösung zu finden. Hil5 dies nicht und das Kind weist keine Mobvabon mehr auf, wird dem Kind nochmal mitgeteilt das hier alles freiwillig geschieht und Sie mit keinem Zwang kommen muss. Szenario 2: Ein Mitarbeitender weist grenzüberschreitendes Verhalten auf Selbstverständlich wird die mitarbeitende Person unverzüglich vom Vorstand, dem/r Projektleiter/in oder anderen Mitarbeitenden darauf aufmerksam gemacht. Weist die Person ihr Fehlverhalten ab müssen wir uns gezwungen sehen diese Person mit direkter Wirkung aus dem Projekt zu enqernen, um das Wohl der Kinder & Jugendlichen zu wahren. Im Einzelfall wird ein vertrauliches Gespräch mit der betroffenen teil- nehmenden Person geführt, um die Situabon einfühlsam zu klären, das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Im Nachhinein wird der Vorstand das erneute Gespräch mit dem Mitarbeitenden aufsuchen, welches konkrete Fehlverhalten zum Enqernen führte. Szenario 3: Streit zwischen den Kinder & Jugendlichen Im Falle eines Streites zwischen den Teilnehmenden trip die Fachkra5/Dozent/in unmipelbar an die Kin- der heran, spricht sie ruhig an und trennt sie ggf. räumlich, um Abstand und Beruhigung zu ermöglichen. Als erste Opbon wird eine kurze Klärung vor Ort (wenn möglich) durchgeführt. Kleinere Missverständnisse oder Konflikte werden direkt vor Ort geklärt – durch akbves Zuhören, Nachfragen („Was ist passiert?“), Perspekbvwechsel („Wie hast du dich gefühlt?“) und das gemeinsame Finden von Lösungen. Darauf würde ein Einzelgespräch im separaten Raum bei Bedarf folgen. Ist die Situabon komplexer oder emobonal auf- geladen, nutzt die Fachkra5 den separaten Gesprächsraum. Dort können betroffene Kinder in ruhiger At- mosphäre einzeln oder im kleinen Rahmen begleitet werden. Szenario 4: EskalaEon In Situabonen die zu eskalieren scheinen wird frühzeibg auf weitere Maßnahmen zurückgegriffen. Zeigt sich, dass ein Kind besonders belastet ist, wiederholt auffällig wird oder Unterstützung benöbgt, werden die Erziehungsberechbgten zeitnah und transparent informiert. Ziel ist eine konstrukbve Zusammenarbeit im Sinne des Kindes. Besteht ein konkreter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, ist die pädagogische Fachkra5 laut § 8a SGB VIII verpflichtet, den Vorfall zu prüfen und ggf. das Jugendamt einzuschalten. Dies geschieht stets unter Berücksichbgung des Schutzau5rags und in enger Absbmmung mit den zuständigen Stellen vertraulich, sachlich und im Sinne des Kindes. Insgesamt wird in allen beschrieben Szenarien im Anschluss das geschehene im Gruppenkontext bespro- chen. Darüber hinaus werden Vorfälle jeglicher Art strikt dokumenbert. 9 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 2.4 Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Gefährdung nach § 8 a SGB VIII für Kinder und Jugendliche bei einmaligen sowie -langfristigen Vorhaben Datum: Bearbeiter/ in: Name des/ der Kinder/ Jugendlichen _______________________ Alter ______________ Adresse____________________________________________ Telefon_____________ Anlass für die Risikoeinschätzung Dokumenbert auf Doku-Bogen am: Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen Körperliche Entwicklung (Wachstums- und Reifungs- vorgänge) Kognibve Entwicklung (Ausbildung der Wahrnehmung, Sprache, Wissen, Denken, Mobvabon) Soziale Entwicklung (beobachtbare Veränderungen der Verhaltensmuster, Gefühlen, Einstellungen) Emobonale Entwicklung (Veränderung im Ausdruck der Gefühle, Erkennen der Gefühle, Regulabon der Gefühle) Indikatoren für eine Kindeswohlgefähr- dung (siehe dazu ggf. auch bei Punkt …) Ernährungssituabon Körperpflege Schlafsituabon Kleidung Schutz vor Gefahren Betreuungssituabon (bei Bedarf) Gesundheitliche Vor-und Fürsorge Spielverhalten Erziehungssituabon Gewährung alters- angemessener Freiräume Emobonale Situabon Risikofaktoren Beim Jgdl (z.B. Behinderung, Frühgeburt, Krankheit) 10 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Bei den Eltern (z.B. Psychische Erkrankung Suchter- krankung) In der Familie (z.B. Trennung, Scheidung, Gewalt in der Partnerscha5 Soziales Umfeld (z.B. Isolabon, Armut, Bildungsman- gel) Schutzfaktoren Beim Jgdl (z.B. Aussehen, Temperament/ Kontakqreu- digkeit Bei den Eltern (z.B. Stabilität, Fähigkeit, Hilfe anzunehmen) In der Familie (z.B. stabiles Familiensystem, Alltags- struktur, Konflikqähigkeit, Verwandtscha5) Soziales Umfeld (z.B. Nachbarscha5, soziale Infrastruk- tur) Haltung der Eltern bezüglich der Gefähr- dung des Kindes/Jugendlichen Muper/Vater Verantwortung Fürsorge Schuldzuweisung an das Kind /den Jugendlichen und/oder andere Fähigkeit der Eltern, Gefahren für das Kind/den Jugendlichen abzuwenden Muper/Vater Kognibve Fähigkeit Emobonale Fähigkeit Umsetzungsvermögen Kooperationsbereitschaft der Eltern gegenüber Hilfeinstitutionen Muper/Vater Zuverlässigkeit Offenheit über eigene Lebenssituabon Offenheit für Hilfe Verständnis für Sichtweise der Helfer/innen 11 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Abschließende Einschätzung des Gefährdungsrisikos ◊Es besteht eine akute Gefährdung Direkte Meldung an das Gefährdungssofortdienst mit Meldebogen ◊Es besteht derzeit keine akute Gefährdung Weitere Beobachtung einleiten und Folgeeinschätzung terminieren ◊Es besteht langfrisbg eine physische und/oder psychische Gefährdung Schutzplan formulieren ◊Es besteht keine Gefährdung. InformaEonen zum Beratungsprozess ◊Beratung im Team ist erfolgt ◊Rücksprache mit Leitung ist erfolgt ◊Weiterer Beratungsbedarf ist gegeben durch___________________________ ◊Kontakt zur Familie besteht/ ◊besteht nicht ◊Kontakt zur insoweit erfahrenen Fachkra5 (Kinderschutzfachkra5) besteht/ ◊besteht nicht Mögliche Schutzmaßnahmen für das Kind/den-die Jugendliche/n Nach persönlicher Einschätzung der bearbeitenden Fachkra5/Fachkrä5e könnten ggf. folgende Maßnah- men helfen, die Gefährdung des Kindes/Jugendlichen abzuwenden: Köln, den ………………………….. …………………………………………… Unterschri5 Fachkra5/ggf. Fachkrä5e Veränderungsbereitschaft der Eltern (Hilfeakzep- tanz) Muper/Vater Eigene Lösungsvorstellungen Leidensdruck Konkretes Bild ihrer Zukun5 1. 2. 3. 4. 5. 12 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 3. Verhaltenskodex Alle Mitwirkenden des No Limits e.V. verpflichten sich zur Einhaltung des Schutzkonzeptes. Die Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen und Grenzverletzungen zu schützen, ist hochrangiges pädagogisches Ziel. Daher wünschen wir von unseren Beteiligten die Einhaltung besbmmter Verhaltensregeln, mit denen wir vorrangig natürlich unseren Respekt gegenüber dem Selbstbesbmmungsrecht der Kinder und Jugendli- chen ausdrücken. Für jede Mitwirkung gilt Transparenz im pädagogischen Handeln, die Themabsierung eines angemessenen pädagogischen Verhaltens in allen Teams sowie der Schutz aller Menschen, die mit uns arbeiten, damit sie vor Falschbezichbgungen bewahrt werden. 3.1 Nähe und Distanz Grundsätzlich ist bei der Aufgabenwahrnehmung auf eine angemessene und professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz zu den betreuten Kindern und Jugendlichen zu achten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen daher sicher, dass •private Kontakte nur dem pädagogischen Au5rag entsprechend gestaltet werden, •im Dienst angemessene Kleidung getragen wird, •Gesprächssituabonen fachlich und professionell ausgerichtet sind, •die individuellen und kulturellen Schamgrenzen sowie die Selbstbesbmmungs- und Mit- besbmmungsrechte der Kinder und Jugendlichen respekbert werden. Die Kommunikabon mit Kindern und Jugendlichen ist mit hoher Sensibilität zu führen. Insbesondere sind sexualisierte und gewalpäbge Sprachinhalte und die unbedingte Tabuisierung bloßstellender, missachten- der oder abfälliger Bemerkungen bewusst zu vermeiden. • Kinder und Jugendliche haben ein Recht, mit ihrem Namen angesprochen zu werden. Die Ver - wendung von Verniedlichungsformen (z.B. Herzchen) oder anderen Spitznamen ist gewissenha5 zu prüfen – insbesondere auch bei ausländisch klingenden Spitznamen. • Bei privaten (auch medialen) Kontakten zu Kindern und Jugendlichen appellieren wir an die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter, die professionelle Rolle zu wahren und dort keinen Einblick in in- bme persönliche Angelegenheiten zu gewähren. • Beim Zusammensein mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen ist die Inbmsphäre strikt zu respekberen. Insbesondere bei allen Formen der Körperpflege ist das Recht der Kinder und Ju- gendlichen auf Inbmität zu sichern. Bei gemeinsamer Unterbringung sind die Zimmer oder Zelte der Kinder und Jugendlichen als Privatsphäre zu betrachten. • Im täglichen Miteinander ist auf die fachliche Angemessenheit von Körperkontakten zu achten (z.B. beim Spenden von Trost oder der Hilfestellung beim Sport). Körperkontakt ohne eine fachli- che Indikabon sollte zum eigenen Schutz tunlichst vermieden werden und – falls doch einmal ein Körperkontakt aus Versehen sehr inbm ist (z.B. unbeabsichbgtes Berühren der Genitalien) – wird das Team informiert und zum Schutz vor späteren Anschuldigungen eine Eintragung ins Teambuch vorgenommen. Etwaige Irritabonen oder Unwohlsein seitens der teilnehmenden Person werden offen und einfühlsam angesprochen - stets altersgerecht, freiwillig und in einem geschützen Rah- men. • Grundsätzlich gilt: Nur Berührungen an Händen, Armen und Füßen sind zulässig, sofern sie zuvor angekündigt und von der teilnehmenden Person akzepbert wurden. Alle anderen Körperbereiche sind zu vermeiden, um die persönliche Integrität zu wahren und Missverständnisse zu verhindern. Ergänzend zur internen Reflexion und Qualitätssicherung wird die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen regelmäßig durch eine externe pädagogische Fachkra5 begleitet. Diese Fachkra5 verfügt über eine päd- agogische Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium im sozial-, erziehungs- oder bildungswissen - scha5lichen Bereich. Ihre Aufgabe ist es, das pädagogische Geschehen beobachtend, beratend und unter- 13 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche stützend zu begleiten, um sowohl die Objekbvität im pädagogischen Handeln als auch den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. • Die externe Fachkra5 steht den Mitarbeitenden vertraulich zur Reflexion von Nähe-Distanz-Erfah- rungen, Grenzsituabonen oder Unsicherheiten zur Verfügung. • In regelmäßigen Abständen führt sie Teamberatungen oder Supervisionen durch, in denen das pädagogische Handeln analysiert und professionell weiterentwickelt wird. • Gleichzeibg fungiert sie als neutrale Ansprechperson für Kinder und Jugendliche, wenn diese An- liegen oder Beschwerden haben, die sie nicht direkt an das Betreuungsteam richten möchten. Diese externe Begleitung trägt wesentlich dazu bei, eine transparente, professionelle und sichere Atmo- sphäre für alle Beteiligten zu schaffen und den Kinderschutz nachhalbg zu stärken. Im Bedarfsfall und nach vorheriger Prüfung kann außerdem eine Rücksprache mit pädagogisch verant - wortlichen Mitarbeitenden des jeweiligen Kooperabonspartners erfolgen, um Maßnahmen im Sinne des Kinderschutzes oder zur fachlichen Weiterentwicklung abzusbmmen. 3.2 Medien und Jugendschutz •Im Umgang mit und bei der Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken erwarten wir von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie gegen jede Form von Diskriminierung, gewalpäbges oder sexisbsches Verhalten und Mobbing Stellung beziehen. Die Nutzung pornografischer, rassis- bscher oder terrorisbscher Inhalte auf Geräten des Vereins wird konsequent unterbunden. •Film- und Fotomaterial, welches im Rahmen von Arbeitszusammenhängen entstanden ist, darf nur für berufliche Zwecke des Trägers genutzt und unter strikter Beachtung der Gesetze zum Per- sönlichkeitsschutz veröffentlicht werden. •Grundsätzlich sind in der pädagogischen Arbeit bei den Vorhaben die Regelungen des Jugend - schutzgesetzes zu beachten. 3.3 Geschenke und Zuwendungen •Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche, die in keinem Zusammenhang mit konkreten pädagogischen Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter stehen, sind fachlich unzulässig, weil sie ein einzelnes Kind oder Jugendlichen bevorzu- gen. •Die persönliche Annahme von Geld oder Sachgeschenken von Kindern, Jugendlichen oder deren Familien ist abzulehnen. Ausgenommen davon ist selbst Gebasteltes oder Geschenke ohne mate- riellen Wert. Angebote einer vergüteten Täbgkeit von Eltern oder Verwandten der uns anvertrau- ten Kinder und Jugendlichen (z. B. Babysiperdienste, Nachhilfe) führen zu Interessenkonflikten und werden daher nicht angenommen. Vielmehr wird Hilfestellung geboten, wie diese Bedarfe durch andere Einrichtungen gedeckt werden könnten. 3.4 Umgang mit Verstößen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen den Kodex •Grenzverletzungen und Übergriffe, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitsverpflichtung wahrnehmen, sind den Vorgesetzten unverzüglich mitzuteilen. Die Beobach- tungen sind umgehend schri5lich zu dokumenberen. Die Leitung entscheidet im Rahmen ihrer Verantwortung und ggf. in Rücksprache mit der Geschä5sführung über weitere einzuleitende Maßnahmen. •Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während Projekten bzw. Vorhaben verdächbgt werden, Kinder oder Jugendliche nicht grenzachtend behandelt zu haben, Übergriffe oder sogar Miss- brauch betrieben zu haben, ist sofort eine Meldung an den Vorstand vorzunehmen. Von Seiten 14 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche der Geschä5sführung wird die betreffende Mitarbeiterin oder der betreffende Mitarbeiter zum eigenen Schutz, umgehend bis zur Klärung der Vorwürfe vom Dienst freigestellt. Zur sachgerech- ten Aulärung der Tatbestände ist eine Konfrontabon der Kinder und Jugendlichen mit den be- troffenen Mitarbeiter/innen unzulässig, da dadurch ggf. unrichbge Darstellungen entstehen kön- nen. Eine Aulärung von strafrechtlich relevanten Tatbeständen ist Aufgabe der verantwortlichen Behörden und nicht des Vereins. •Eine Weitergabe von Informabonen über Verstöße gegen die Vorgaben der Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in dem Verein an Dripe (Eltern, Presse, Fachkollegen ande- rer Einrichtungen, Jugendamt etc.) ist nicht gestapet. Dies obliegt bei Bedarf des Vorstands. Wir bipen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie Mitwirkenden uns die Kenntnis dieses Verhaltenskodexes mit Unterschri5 zu bestäbgen. 4. PrävenEon als bester Schutz für Kinder und Jugendliche im No Limits e.V. Die Qualität der Vorhaben im Sinne des Kindesschutz, bemisst sich vor allem an der Prävenbonsarbeit, die vom Verein geleistet wird, damit es bei Projekten und Vorhaben nicht zu Grenzverletzungen unter den Kindern und Jugendlichen sowie an Kindern und Jugendlichen kommt. Übergriffe und Grenzverletzungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Kindern und Jugendlichen sollen so unterbunden und – wenn es geschieht – zeitnah aufgedeckt und beendet werden. Zur Prävenbonsarbeit gehören folgende Komponenten: 1.Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses von jedem Lehrenden (Projektleitung, Dozent, pädagodische Fachkra5 etc.) 2.Selbstverpflichtungserklärung von jedem Lehrenden 3.Themabsierung von Kindeswohlgefährdung und Vorgehen im akuten Fall bei jedem Vorstellungs- gespräch 4.Informabonen und Fortbildungen für gesamtes Team 5. Schaffung einer Kultur der Achtsamkeit und Grenzachtung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen 6. Benennung eines ersten Ansprechpartners oder einer Vertrauensperson für Betroffene (intern und extern) 7. Auslegen von Informabonen zu Anlauf- und Beratungsstellen 8. Hinweis auf Schutzkonzept in Arbeits- und Kooperabonsverträgen In vielen Einrichtungen in denen No Limits e.V. ihre Projekte umsetzt, gehören die oben genannten Bau- steine der Prävenbonsarbeit zum Standard. Darüber hinaus verfolgt No Limits e.V. das Ziel diese selbst ge- setzten hohen Qualitätsansprüchen der Prävenbonsarbeit bei jedem Vorhaben und bei der jeder Person gerecht zu werden. 5. Datenschutz ist Kinderschutz Der Schutz persönlicher Daten ist ein wichbger Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes und unabdingbar für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Verein. Er findet allerdings dort seine Gren- zen, wo elementare Interessen Driper berührt sind. Dies gilt in besonderer Weise für den Kinderschutz. Der Paragraph §62 Abs. 3Punkt 2.dSGB VI- bspw. bemächbgt das Jugendamt, ohne die vorherige Einwilli- gung der Eltern, Informabonen, die das Kind betreffen, beim Träger einzuholen. 15 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 6. Maßnahmen zur Schulung der Mitarbeitenden Der Schutz von Kindern vor Gefährdungen gehört zu den zentralen Aufgaben unseres Vereins. Um diesem Au5rag gerecht zu werden, müssen alle Mitarbeitenden (Hauptamtliche, Freiberufler/innen, Ehrenamtli- che etc.) über fundiertes Wissen im Bereich Kinderschutz verfügen und sicher im Umgang mit möglichen Verdachtsfällen sein. No Limits e.V. verfolgt daher ein umfassendes Schulungskonzept, das auf Prävenbon, Sensibilisierung und Handlungssicherheit abzielt. Unsere Maßnahmen lauten wie folgt: Einführungsschulung für neue Mitarbeitende Alle neuen Mitarbeitenden nehmen zu Beginn ihrer Täbgkeit an einer verpflichtenden Einführungsschu- lung zum Thema Kinderschutz teil. Diese vermipelt grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen (z. B. § 8a SGB VIII), informiert über mögliche Anzeichen von Kindeswohlgefährdung und erläutert das interne Verfahren bei Verdachtsfällen. Die Schulung wird durch ein Vorstandsmitglied mit entsprechender Qualifikabon oder eine externe, päd- agogisch geschulte Fachkra5 durchgeführt, die über fundierten Wissen im Bereich Kinderschutz verfügt und für diese Aufgabe ausdrücklich beau5ragt ist. Regelmäßige Fortbildungen und Fallbesprechungen Zur Verbefung und Auffrischung des Wissens finden mindestens 1x jährlich verpflichtende Fortbildungen stap. Ergänzt wird dieses Angebot durch regelmäßige Fallbesprechungen im Team, die den professionellen Umgang mit Unsicherheiten und schwierigen Situabonen fördern. Kinderschutzkonzept als Lei`aden No Limits e.V. verfügt über ein schri5lich fixiertes Verhaltenskodex (s.o.), das allen Mitarbeitenden zugäng- lich ist. Dieses enthält klare Verfahrensschripe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Ansprechpartner*innen sowie Hinweise auf externe Beratungsstellen. Benennung von Ansprechpartner/Innen Bei allen Projekten und Vorhaben werden Ansprechpartner/innen benannt, zusätzlich wird eine externe pädagogische Kra5 vorgestellt. Letztere Person begleitet punktuell den Verlauf des Vorhabens dabei ist die Person geschult (pädagogische Fachkra5) und berät bei Unsicherheiten. Zudem unterstützt Sie bei der Einschätzung von Risiken und begleitet ggf. die weiteren Schripe in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Förderung einer offenen KommunikaEonskultur Das zentrale Ziel ist die Etablierung einer Kultur der Achtsamkeit und Offenheit, in der Mitarbeitende er- mubgt werden, Beobachtungen und Bedenken frühzeibg anzusprechen. Durch regelmäßige Teamsitzun- gen, Supervisionen und eine wertschätzende Fehlerkultur soll das Vertrauen in den kollegialen Austausch gestärkt werden. 16 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche 7. Kontaktdaten Dieser Abschnip enthält Kontakte, die während der Fallarbeit im Rahmen einer Gefährdung des Kindes- wohl bzw. einer Gefährdung Jugendlicher hilfreich sind. Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Chorwei- ler Stadthaus Chorweiler Athener Ring 4 50765 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-96999 Frau Löcker Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421 50825 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-94999 Frau Ueberberg Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-91999 Herr Scharrenberg Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Kalk Telefon 0221 - 221-98999 Herr Hotopp Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Linden- thal Sachgebietsleitung GSD Bezirksrathaus Lindenthal Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221 - 221-93999 Herr Haufer Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Mülheim Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2 a 51065 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-99999 Frau Locker Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Nippes Bezirksrathaus Nippes, Neusser Straße 450 50733 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-95999 Frau Kümmeler Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Porz Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-97999 Frau Kümmeler 17 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) Rodenkir- chen Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstraße 85 50996 Köln Sachgebietsleitung GSD Telefon 0221 - 221-92999 Herr Düppe Kinderschutzbund / Kinderschutz-Zentrum Köln Bonner Straße 151 50968 Köln Telefon 0221 - 57777-0 Zartbitter e.V . Sachsenring 2-4 50677 Köln Telefon 0221 - 312050 18 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Immer wieder wird im Prozess um vermutete Gefährdungen für Kinder und Jugendliche auch die Vermip- lung geeigneter Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ein gewichbges Thema sein. Dabei stellt sich häufig die Frage, an wen sich der Verein oder die Familie bzw. sich der Jugendliche f ür welches Problem wenden kann. Dazu eine kurze Übersicht. Beobachtet werden Ansprechpartner sind Mögliche Hilfeansätze sind Hinweise auf Erkran- kungen, Beeinträchb- gungen der körperli- chen Entwicklung und Sinnesfunkbonen Kinderarzt/Facharzt • Ärztliche Behandlung • Weitere medizinische und neurolo- gische Diagnosbk • Logopädie, Ergotherapie, Physio- therapie • Kinderpsychatrische Diagnosbk und Therapie Hinweise auf grundle- gende Mängel in der familiären Versorgung, Betreuung oder auf Gefährdung Jugendamt/ASD •Betreuung durch ASD •erzieherische Hilfen Für das Problem der Familie/des Jugendli- chen gibt es ein spe- zialisiertes Hilfsange- bot? Spezialberatungsstelle •Sozialberatung •Beratung für Zuwandererfamilien •Ehe- /Lebensberatung •Frauenspezifische Beratung Liegen Lern- oder Leis- tungsprobleme in der Schule oder in der pädagogischen Ganz- tagsbetreuung vor? Gibt es schulinterne Probleme oder Krisen- situabonen? Schulpsychologischer Dienst Schulberatungslehrer •(Psychologische) Diagnosbk und Beratung von Schülern, Eltern, Lehrkrä5en und päd. Fachkrä5en, •Organisabonsberatung, •Fortbildung, •Krisenintervenbon Verhaltensprobleme, Hinweise auf erziehe- rische Probleme oder familiäre Beziehungs- probleme Erziehungsberatung •(Psychologische) Diagnosbk •Beratung von Eltern und Bezugs- personen •Familientherapie, •pädagogisch therapeubsche Maß- nahmen 19 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Psychologische Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Mipelstr. 52-54, 50672 Köln, Tel: 0221- 92 58 430 Kath. Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Arnold-von-Siegen-Straße 5, 50678 Köln 0221- 60 60 85 40 20 Konzept zur Wahrnehmung des Schutzau5rags für Kinder und Jugendliche Bertha-Sander-Straße 25 50829 Köln +49 15111945736 info@nolimits-ev.de www.nolimits-ev.de -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/510/62 Vorlagen-Nummer 0378/2026 Freigabedatum 26.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: "No Limits e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - beschließt, den Trä- ger „No Limits e.V.“, Geschäftsanschrift: Bertha-Sander-Str. 25, 50829 Köln als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „No Limits e.V.“, Geschäftsanschrift: Bertha-Sander-Str. 25, 50829 Köln, wurde am 01.06.2020 gegründet und mit Sitz in Köln am 26.08.2020 beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 20507 eingetragen. Der Verein beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. „No Limits e.V.“ hat sich auf moderne Tanzpädagogik spezialisiert und setzt seit Vereinsgrün- dung vielfältige Projekte und Workshops im Bereich Breakdance und anderen modernen Tanzstilen sowie im Kunstbereich um. Soziales Lernen, Spaß und die Stärkung des Selbstbe- wusstseins der Teilnehmenden stehen dabei in einem besonderen Fokus. Auch in der inklusi- ven Arbeit hat der Verein bereits erste Erfahrungen gesammelt. Im Rahmen der fachpädago- gischen Prüfung als Teil des Anerkennungsverfahrens fanden mehrere Gesprächstermine mit dem Vereinsvorstand statt und ein Besuch eines Breakdance-Workshops. Außerdem wurde das pädagogische Konzept und das Kinderschutzkonzept fachpädagogisch geprüft. Der Ver- ein ist stadtweit in Netzwerken organisiert und kooperiert mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Der Verein benennt unter anderem als Vereinszweck in seiner Satzung: - Förderung von Jugendhilfe und Kultur - Urbaner Tanz und andere urbane Aktivitäten. Das pädagogische Konzept sowie das Kinderschutzkonzept sind fachlich fundiert. Der Ver- einsvorstand konnte in Gesprächsterminen darstellen, wie die Vereinsziele pädagogisch sinn- voll umgesetzt sowie realistisch erreicht werden sollen und der Kinderschutz in den Maßnah- men des Vereins sichergestellt wird. Der Vorstand des Vereins nimmt regelmäßig an pädago- gischen Fortbildungen teil. Herr Kalenda (Vorstandsmitglied) verfügt über ein pädagogisches Hochschulstudium. Herr Kolb (Vorstandmitglied) hat an der städtischen Fortbildung „Entwick- lung von Institutionellen Schutzkonzepten“ teilgenommen. Insofern konnte festgestellt werden, dass die Mitarbeitenden des Vereins pädagogisch fachlich qualifiziert sind. In seiner Arbeit kooperiert der Träger oftmals mit anderen Akteuren in der Kinder- und Ju- gendarbeit und ist im Stadtgebiet sinnvoll vernetzt. Es finden regelmäßig Angebote in Jugend- einrichtungen und in einem Bürgerzentrum statt. Der Verein wurde vom Finanzamt Köln – Nord als gemeinnützig anerkannt. Ein Freistellungs- bescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vom 02.03.2023 liegt vor. Den Vereinsvorstand bilden: - Mario Eckel - Martin Gut, - Kasangana Kalenda, - Dennis Kolb, - Kristina Kolb Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des „No Limits e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 3 Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig und verfolgt ge- meinnützige Ziele. Die fachlichen und personellen Voraussetzungen des Vereinsvorstands und der Vereinsmitglieder lassen erwarten, dass „No Limits e.V.“ einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind. Außerdem leistet der Verein nach seiner Vereinssatzung, dem pädagogischen Konzept und dem Kinderschutz- konzept eine förderliche Arbeit, die den Zielen des Grundgesetzes entspricht. „No Limits e. V.“ ist nachweislich seit mehr als drei Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tä- tig und erfüllt sämtliche Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein ist gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Anlagen: Die Satzung, das pädagogische Konzept und das Kinderschutzkonzept sind als Anlagen 1-3 in Session unter Nr. 0378/2026 hinterlegt. -
Anlage_2_Päd._Konzept_No_Limits
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Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. Pädagogisches Rahmenkonzept No Limits e.V. Bertha-Sander-Straße 25 50829 Köln info@nolimits-ev.de www.nolimits-ev.de 1 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 1. Ursprung und Verantwortung des Vereins 1.1 Ausgangspunkt und Geschichte 1.2 Der Verein im Kontext der Persönlichkeitsentwicklung 3-4 2. Leitbild und pädagogische Ziele 2.1 Leitbild 2.2 Pädagogische Ziele 4-5 3. Der Sozialraum 3.1 Bedürfnisse und spezifische Problemlagen der Ziel- gruppe 3.2 Soziales Lernen 3.3 ParOzipaOon 3.4 Gender Mainstreaming 6-8 4. Arbeitsschwerpunkte 4.1 Projektarbeit 4.2 Ferienprogramme 4.3 Kurse, Workshops und Veranstaltungen 4.4 Personal und Team 4.5 Projektzeiten 8-10 5. Tabellarische Darstellung der Angebote 11 Vorstand 12 2 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 1.Ursprung und Verantwortung des Vereins 1.1 Ausgangspunkt und Geschichte No Limits e.V. wurde im Jahr 2020 gegründet. Der Verein entstand aus dem Zusammenschluss von Tänzern, Pädagogen, Künstlern und ehrenamtlich engagierten Personen. Seinen Ursprung fand der Verein 2021 mit einem digitalen Tanzprojekt während der Corona-Pandemie. No Limits e.V. ist eine gemeinnützige OrganisaOon, die vor allem Tanzangebote, kreaOve Kunstpro- jekte und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche umsetzt – im Rahmen bürgerscha_lichen En- gagements. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über staatliche Förderprogramme und Spenden. Ergänzend gibt es mialerweile auch regelmäßige Kurse, mit deren Einnahmen andere Bereiche der Vereinsarbeit micinanziert werden. Der Verein steht allen Menschen offen – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkun_, Religion oder Weltanschauung. Der Schwerpunkt liegt auf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Entsprechend richtet sich die pädagogische Arbeit in erster Linie an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren aus sozial benachteiligten Stadaeilen Kölns. Die Konzepte des Vereins orienOeren sich an der Lebenswelt, den Interessen und Bedürfnissen die- ser Zielgruppe. Von Beginn an war das Ziel der Gründer, Kindern und Jugendlichen Räume für Be- wegung, Kunst, Ausdruck und NachhalOgkeit zu bieten – mit besonderem Fokus auf außerschulische Bildungsprojekte und pädagogisch begleitete Freizeitangebote vor Ort. Mit einem starken Netzwerk aus qualifizierten Fachkrä_en möchte No Limits e.V. dazu beitragen, eine vielfälOge und gesunde Gesellscha_ aufzubauen – in der Menschen mit unterschiedlichen kul- turellen Hintergründen und MigraOonsgeschichten gleichberechOgt teilhaben können. 1.2 Der Verein im Kontext der Persönlichkeitsentwicklung durch Kunst, Kultur und Bewegung Unser Verein versteht Persönlichkeitsentwicklung als einen ganzheitlichen Prozess, der körperliche, psychische, soziale und kulturelle Aspekte miteinander verbindet. Im Mi aelpunkt stehen dabei künstlerische und kulturelle Ausdrucksformen, die durch Bewegung als krea Oves Miael ergänzt werden. Ziel ist es, verschiedene Ebenen menschlicher Entwicklung zu fördern und erlebbar zu ma- chen. Ein zentraler Ansatz von No Limits e.V. ist es, Kindern und Jugendlichen durch krea Ove Projekte, Tanzworkshops und künstlerische Kurse Raum für ihre persönliche Encaltung zu bieten. Diese An- gebote fördern nicht nur die körperliche AkOvität, sondern stärken auch emoOonale und soziale Kompetenzen sowie die kreaOve Ausdruckskra_. Insbesondere durch Tanz und Performance entste- hen KommunikaOonsformen, die über Sprache hinausgehen und interkulturelles Verständnis be- günsOgen. Unterschiede in sozialer Herkun_, Fähigkeiten oder Sprache werden durch gemeinsames Erleben und Gestalten überwunden – das stärkt Zugehörigkeit und Gemeinscha_. Der besondere Mehrwert dieser Angebote liegt in der Verbindung von Kunst, Kultur und Bewegung. Die eingesetzten tanzpädagogischen Methoden fördern Sozialverhalten, Körperwahrnehmung, Ko- ordinaOon sowie audiOve und visuelle Reize gleichermaßen. Der kreaOve Prozess steht dabei im Vordergrund – frei von Leistungsdruck. So können die Teilnehmenden eigene Gefühlswelten entde- cken und ausdrücken. 3 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. In einer zunehmend digitalen Welt, in der viele Kinder mehr Zeit vor Bildschirmen als in Bewegung verbringen, setzt No Limits e.V. bewusst einen kreaOven, bewegungsorienOerten Gegenimpuls. Die künstlerischen AkOvitäten bieten eine Möglichkeit, innere Empfindungen spielerisch in Bewegung umzusetzen – und dadurch ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln. Diese Form der Persön- lichkeitsentwicklung fördert neben der KreaOvität und den sozialen Fähigkeiten, wesentlich zu einer gesunden, ganzheitlichen Entwicklung bei. Gesundheit verstehen wir dabei als posiOven Nebeneffekt dieses ganzheitlichen Ansatzes. Durch die regelmäßige IntegraOon von Tanz, Bewegung und kreaOvem Ausdruck in den Alltag wird sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit gestärkt – ganz ohne Leistungsdruck oder Zwang. Im Vordergrund stehen Freude, Ausdruck und gemeinsames Erleben. Daraus entsteht die Basis für eine nachhalOge, gesunde Lebensweise. 2. Leitbild und pädagogische Ziele 2.1 Leitbild No Limits e.V. ist parteipoliOsch und konfessionell neutral. Der Verein steht für GleichberechOgung, Offenheit und ein respektvolles Miteinander. Wir setzen uns klar gegen Rassismus, Diskriminierung, religiösen FanaOsmus und jede Form von Gewalt ein. Grundlage unserer Arbeit ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – besonders der Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Wir glauben daran, dass Veränderung nur gemeinsam gelingt. Deshalb schaffen wir Räume, in de- nen Kinder und Jugendliche sich frei encalten, ausprobieren und gegenseiOg stärken können – un- abhängig von Herkun_, Geschlecht oder sozialem Hintergrund. Unser Ziel ist es, junge Menschen durch Bewegung und Kunst miteinander zu verbinden. Dabei steht die gleichberechOgte Teilhabe aller im Vordergrund. Unsere pädagogische Arbeit richtet sich besonders an Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Lebenslagen, mit und ohne MigraOonsge- schichte. Wir schaffen kreaOve Bildungsräume außerhalb von Schule und Medien, in denen Kinder lernen, sich selbst und andere besser zu verstehen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf urbanen Tanzkünsten, besonders auf Breaking und Hip- Hop. Diese SOle sprechen junge Menschen direkt an, weil sie aus ihrer Lebenswelt stammen und ihre Sprache sprechen. Tanz ist für uns mehr als Bewegung – er ist Ausdruck, KommunikaOon, Iden- Otät und Gemeinscha_. Durch Breaking, Hip-Hop und andere urbane SOle fördern wir Körperwahr- nehmung, KoordinaOon, Selbstbewusstsein, Ausdauer, Rhythmusgefühl und Teamgeist. GleichzeiOg lernen die Teilnehmenden, Regeln zu respekOeren, Konflikte fair auszutragen und sich mit Respekt in Gruppen zu bewegen. Das alles sind wichOge soziale Kompetenzen, die sie auch außerhalb des Tanzraums brauchen. Bei unserer Arbeit orienOeren wir uns an den Grundbedürfnissen junger Menschen: Bewegung, Ausdruck, Erleben, Zugehörigkeit und MitbesOmmung. Unsere Projekte, Workshops und Kurse er- möglichen Kindern und Jugendlichen, sich neue Räume, Werte und Verhaltensweisen auf eigene Weise anzueignen. So fördern wir eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. 4 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. Ein weiteres Ziel ist die Förderung des Nachwuchses innerhalb der urbanen Tanzszene. Wir bieten jungen Talenten Trainingsmöglichkeiten, Bühnenprojekte und die Teilnahme an Weabewerben an, bei denen sie sich weiterentwickeln und mit anderen vernetzen können. So tragen wir zur langfrisO- gen Stärkung der Szene und zur Sichtbarkeit von Jugendkultur bei. Tanzprojekte – insbesondere Tanztheater oder gemeinsam entwickelte Stücke – können wichOge Bildungsimpulse setzen. Sie fördern Selbstvertrauen, Körperbewusstsein, kreaOve Problemlösung und soziale Verantwortung. Im Vergleich zum schulischen Lernen ist der Zugang über Tanz o_ un- miaelbarer, erlebnisreicher und nachhalOger. Denn Tanz scham Räume, in denen Kinder und Jugendliche sie selbst sein dürfen. Hier können sie sich ausdrücken, ihre Geschichte erzählen und ihre eigenen Stärken entdecken. Kunst macht neugierig auf das Unbekannte – und öffnet den Blick für neue Wege 2.2 Pädagogische Ziele Die Arbeit des Vereins richtet sich nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen SGB VIII/ KJHG auf der Basis der SelbstbesOmmung, Mitverantwortung und Beteiligung, GleichberechOgung und Rück- sichtnahme. Die folgenden Ziele sind Grundlage unserer pädagogischen Arbeit, wie sich diese in ihren Ausführungen aus dem generellen Au_rag der Jugendhilfe §1 Abs. 1 SGB VIII / KJHG ableiten lassen: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer ei- genverantwortlichen und gemeinscha_sfähigen Persönlichkeit.“ Das Wirken des Vereins bezieht sich auf Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, die Bereitstellung von Möglichkeiten für kreaOven Ausdruck und der Entwicklung von Fähigkeiten, die für die eigene SelbstopOmierung als auch für den Austausch mit anderen die Basis darstellt: 1. Förderung der Selbstständigkeit und SelbsaäOgkeit 2. Förderung von Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein 3. Ermöglichung von Primärerfahrungen 4. Entwicklung der Bewegungsfähigkeit, Motorik 5. Entwicklung handwerklicher Fähigkeit 6. Erweiterung kreaOver Fähigkeit 7. Förderung der KooperaOonsfähigkeit 8. Förderung von sozialer Verantwortung 9. Bewusstsein für gesunde Ernährung schaffen 10. ParOzipaOon, im Sinne der Beteiligung und MitbesOmmung der Zielgruppe 11. Ganzheitliche Förderung der Kinder und Jugendlichen 12. BedarfsorienOerte Angebote schaffen 13. Ermöglichung von sinnvoller Freizeitgestaltung 14. Freiwilligkeit 15. Sozialräumliche Vernetzung 16. Weiterentwicklung von Konzepten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 17. Offenheit und VielschichOgkeit der Angebotsstruktur 18. Wirtscha_lichkeit 5 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 3. Der Sozialraum Die Besonderheit des No Limits e.V. ist, dass Projekte, Kurse und soziale Veranstaltungen in verschie- denen sozialen Brennpunkten der Stadt organisiert und durchgeführt werden. Dazu gehören un - teranderem Chorweiler, Ehrenfeld und Köln-Porz. Der Verein kann auf eine gute Vernetzung mit ver- schiedenen OrganisaOonen aus den Brennpunktgebieten zurückgreifen. Hierzu zählt u.a. das Jugend- zentrum Northside, die Glashüae Köln-Porz, das Bürgerzentrum Ehrenfeld, das Jugendzentrum Gren- gel und verschiedene Schulen: u.a. die Max-Planck-Realschule und die Kopernikus Hauptschule. Die Fachkra_ des No Limits e.V. nimmt an den Teamsitzungen der Einrichtungen teil, und es werden all- jährlich gemeinsame Projekte geplant und durchgeführt. In den Sommerferien zum Beispiel, bietet der No Limits e.V. mit dem Bauspielplatz Senkelsgraben e.V. das gemeinsame Projekt „Hip Hop Sum- mer Holidays“ an. Die Sozialraumanalyse der Stadt Köln aus dem Jahre 2010 erbrachte einen deutlichen Handlungsbe- darf für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Stadaeil Porz. Was für diesen Stadaeil im Beson- deren gilt wie BevölkerungsansOeg, höherer Unterstützungsbedarf der Familien und wachsendender Anteil an Menschen mit MigraOonshintergrund, ist auch für die anderen Stadaeile wesentlich in ihren Strukturen wie z.B. eine hohe Jugendarbeitslosigkeit und erhöhtes Armutsrisiko. Das nachfolgende Schaubild aus der Sozialraumanalyse gibt hierüber einen guten Überblick. 6 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 3.1 Bedürfnisse und spezifische Problemlagen der Zielgruppe Kriminalität, besonders Gewalt und Drogenkonsum, gehören zur Lebenswelt der Jugendlichen in den o.g. Stadaeilen. Verbale und körperliche Gewalt wird häufig als sinnvolles Miael zur KonfliktbewälO- gung angesehen. Kinder und Jugendliche erfahren auch, dass sie im öffentlichen Raum unerwünscht sind und höchstens geduldet werden. Die Lebensfelder der Jugendlichen (Familie, Beziehungen, Schu- le und Arbeit) sind in den Stadaeilen gesellscha_lichen Veränderungen ausgesetzt. Auslöser für diese Umgestaltungen sind die Jugend- und Medienkultur, eine wachsende Mobilität, die Entdeckung der Jugend als bedeutenden Wirtscha_sfaktor auch für die FreizeiOndustrie, zunehmender Mangel an Freiräumen durch Urbanisierung, Auflösung der tradiOonellen Familienstruktur, IdenOfikaOon über Trends (Freizeit, Musik, Sport, Mode), hohe Jugendarbeitslosigkeit, Verlängerung der Ausbildungszei- ten, Zuspitzung von ethnischen Konflikten. Der größte Teil der Kinder und Jugendlichen nutzen die Angebote unseres Vereins, die Projekte und Kurse, regelmäßig, o_ mehrmals pro Woche. Unsere Zielgruppe zeigt jedoch verstärkt PerspekOvlo- sigkeit durch eine geringe Schulbildung auf. Die überwiegende Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen besucht vor allem die Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen. Gymnasiasten sind in der Gruppe des Stammpublikums weniger präsent. Von vielen Kinder und Jugendlichen beider Geschlechter wer- den ein stark patriarchalisch geprägte Rollenverständnis und klassische Lebensentwürfe gezeigt und gelebt. Bei vielen Besuchern kann ein Mangel an - aus gesellscha_licher Sicht - posiOven Vorbildern festgestellt werden. Gerade in Zeiten der Verunsicherung brauchen junge Menschen während ihrer Entwicklungsphase Begleitung, die sie in der Auseinandersetzung mit den sich veränderten, gesell- scha_lichen Bedingungen unterstützt und ihnen in dieser schwierigen Phase sowohl einen geschütz- ten Raum, als auch pädagogische Unterstützung und Beratung gewährleistet. Sie benö Ogen einen Raum, in dem sie sich in Selbstständigkeit üben können, um sich dann mit neuen Kompetenzen auch außerhalb dieses geschützten Rahmens zu bewegen. Der No Limits e.V. erreicht durch die Nieder - schwelligkeit seines Angebotes viele Menschen, die in der oben beschriebenen Weise Hilfestellung benöOgen. Teilweise wird der Verein somit für einige Kinder zur „zweiten Familie“, in der sie sich auf- gehoben, geschützt und unterstützt fühlen. 3.2 Soziales Lernen Soziales Lernen findet in den erwähnten Stadaeilen zwar auch ‚auf der Straße staa‘, bedeutet aber im ursprünglichen Sinne die Entwicklung sozialer und emoOonaler Kompetenzen eines Menschen mit IntegraOon in die Gesellscha_. Dies erfolgt im Rahmen der zwischenmenschlichen InterakOon, u.a. durch die Verinnerlichung von Verhaltensmustern persönlicher Vorbilder. Individuen lernen im besten Falle, sich in unterschiedliche Gruppen und Formen einzubringen und den Umgang mit den Mitglie- dern zu erproben. Soziales Lernen muss als lebenslanger Prozess gesehen werden. Daher ist es die Querschniasaufgabe in allen pädagogischen Bereichen des Vereins soziales Lernen nachhalOg zu för- dern und mit unseren KooperaOonspartnern zusammen zu arbeiten. Im Fokus unserer Arbeit steht die Entwicklung von Wahrnehmungsfähigkeit, Kontakcähigkeit, Kom- munikaOonsfähigkeit, Empathie, KooperaOon, Konflikcähigkeit und Zivilcourage. So verstanden um- schreibt Soziales Lernen die Bereitscha_, die eigene Wahrnehmung zu schärfen, um eigene Vorurtei- le, Klischees und Illusionen zu hinterfragen und ihnen konsequent zu begegnen. In der Offenen Kin- der- und Jugendarbeit werden Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Biografie befähigt, sozia- le Kompetenzen zu erlangen. 7 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 3.3 ParOzipaOon ParOzipaOon ist ein zentraler Schlüssel für die Umsetzung erfolgreicher Entwicklungs- und Bildungs- prozessen, denn ohne akOve Beteiligung der Kinder kann Bildung, wenn sie erfolgreich vermi aelt werden soll, kaum gelingen. Nach den UNICEF Kinderrechten ist die Mitwirkung, Mitgestaltung und MitbesOmmung der Kinder und Jugendlichen an den Entscheidungen, da wo sie ihre Person und alle sie berührenden Angelegenheiten betreffen, wünschenswert und essenziell. ParOzipaOon ist das Fun- dament einer demokraOschen Gesellscha_, die von ihren Mitgliedern akOv mitgestaltet wird. AkOve Teilnahme eröffnet Kindern und Jugendlichen vielfälOge Lernerfahrungen, fördert ihr Selbstbewusst- sein und damit ihre Resilienz. Sie erhalten Freiräume, lernen für ihre eigenen Ideen, Bedürfnisse und Wünsche selbstbesOmmt ein- zustehen und damit auf reale Entscheidungen und Entscheidungsverfahren wesentlich Ein fluss zu nehmen. ParOzipaOon bedeutet, Entscheidungen, die das eigene Leben und das Leben der Gemein- scha_ betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Der Verein versteht es als die altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Themen und Entscheidungen. Die Formen orienOeren sich an den Kompetenzen und variieren je nach Altersgrup- pe. Die individuellen Interessen laufen unter Umständen der Entscheidung der Gemeinscha_ entge- gen. Die Möglichkeit, die eigenen Interessen gegen die der Gemeinscha_ abzuwägen und an der Ent- scheidung mitwirken zu können, stärkt das Kind und spielt daher eine große Rolle im Hinblick auf die PrävenOon von Kindeswohlgefährdung. 3.4 Gender Mainstreaming Nach der DefiniOon des Bundesministeriums für Familie, Frauen und Jugend bedeutet „Gender Main- streaming“ die BerücksichOgung der unterschiedlichen LebenssituaOonen und Interessen von Frauen und Männern, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt. Für die Offenen Kinder- und Jugend- arbeit bedeutet es, dass die Kategorie Geschlecht in allen Ebenen als Querschniasaufgabe mitzuden- ken und bei Entscheidungsprozessen zu berücksichOgen (geschlechtsbewusst) ist und zum Ziel hat, die GleichberechOgung zwischen den Geschlechtern zu erreichen und zu fördern (gleichstellungsori- enOert). Die pädagogisch betreuten Angebote des Vereins geben den Kindern und Jugendlichen Hilfe- stellung, die eigene IdenOtät zu finden, die sowohl durch das Empfinden der GleichberechOgung und GleichwerOgkeit der Geschlechter geprägt ist. Durch entsprechende Angebote und Förderung sollen eigene wie tradierte Rollenbilder hinterfragt, überprü_ und ggf. korrigiert werden. 4. Arbeitsschwerpunkte 4.1 Projektarbeit Der Kernbereich unserer Vereinsarbeit sind die sozialen Projekte. In diesem Sinne verstehen wir unter Offener Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung möglich zu machen, d.h. Kinder und Jugendli- chen eine Plaxorm zu kreieren, die sie freiwillig besuchen können, in denen sie sich mit Gleichaltri- gen treffen und einen ExperimenOerraum zur Verfügung haben, in dem sie sich verwirklichen können. Bei der Gestaltung der Vereinsangebote liegt das Augenmerk besonders auf der Abwechslung und VielseiOgkeit, ohne dabei die Interessen, Problemlagen und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen außer Acht zu lassen. Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit den Erfahrungs-, Entspannungs-, Er- lebnis- und ExperimenOerraum anzubieten und sie bei deren Planung und Gestaltung mit einzubin- den ist Ziel des Vereins. 8 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. Soziale SchlüsselqualifikaOonen sollen die Kinder- und Jugendlichen dazu befähigen, sich kriOsch und konstrukOv mit den gesellscha_lichen Realitäten und ihrer eigenen Rolle darin auseinanderzusetzen. Dabei sind uns folgende Themenschwerpunkte auch für die Gruppenarbeit besonders wichOg: • Vermialung von Verantwortungsgefühl • Vermialung von Selbstbewusstsein • Förderung zur Gruppenfähigkeit und der KooperaOonsbereitscha_ • Konflikcähigkeit durch Förderung der Dialogbereitscha_ • Die Kinder und Jugendlichen dazu befähigen, solidarisch konstrukOv ihre Bedürfnisse zu formulieren und umzusetzen. • Hilfe zur Selbständigkeit • die IntegraOon durch das Kennenlernen und AkzepOeren unterschiedlicher Kulturen • das verantwortungsvolles Umgehen mit der eigenen Umgebung und den Mitmenschen • die Verbesserung der individuellen LebenssituaOon durch Beratung in spezifischen Lebenslagen • das Erweitern der kreaOven Möglichkeiten Grundsätzlich ermöglicht Projektarbeit durch ihren meist zeitlich begrenzten Rahmen aktuelle The- menstellungen angemessen pädagogisch und flexibel zu bearbeiten. Projekte bieten zudem eine Ba- sis für themenspezifische Vernetzung, die sich sowohl auf den Sozialraum, als auch darüber hinaus erstrecken kann und im Sinne des Synergie-Effektes in der Lage ist, Ressourcen zu bündeln. Der No Limits e.V. hat seit 2020 folgende Projekte, die über einen längeren Zeitraum (6-12 Monate) staage- funden haben, und für die es zusätzliches, speziell ausgebildetes Personal gab: -Tanzprojekt mit eigenem digitalen Film (während der Coronazeit) -Tanzprojekt mit Vorbereitung auf eine Tanzshow -Theaterprojekt mit Bühnenau_ria -GraffiO-Projekt mit Ausstellung der entstandenen Gemälden -Rap-Projekt mit eigener KomposiOon einer Musikstücks, welches einem Publikum prä- senOert wurde Sollte eines der Kinder aufweisen sich mit der ThemaOk Tanz noch Oefer zu beschä_igen werden dem Kind alle weiteren Projekte mitgeteilt, wo die etablierteren Tänzer/innen sich befinden. 4.2 Ferienprogramme Zu allen Schulferienzeiten bietet der No Limits e.V, bei großer Nachfrage, ein Ferienprogramm in grö- ßerem Umfang an. Je nach Förderung kann in den Ferien, ehrenamtlich Essen zubereitet und für die Teilnehmenden ein Paket an Sachgegenständen zur Verfügung gestellt, was sehr posiOv aufgenom- men wird. Jedes Ferienprogramm ist für alle Kinder und Jugendlichen kostenlos und kann ohne Vor- kenntnisse besucht werden. Diese Art von Niederschwelligkeit ist gerade für die Zielgruppe aus Brennpunktregionen bedeutsam, da nur wenige Kinder Ferienreisen mit den Eltern unternehmen (können). Die kreaOve Gestaltung der Ferienprogramme mit Ausflügen, verschiedenen Festlichkeiten und Projekten macht einen großen Anteil der jährlichen Angebote des Vereins aus, was höhere Pro- jektzeiten und ein mehr an Personal erfordert wie z.B. Ehrenamtliche. 9 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 4.3 Kurse, Workshops und Veranstaltungen Der Verein bietet ein umfangreiches Programm aus den Bereichen Tanz-, Erlebnis-, Kunst- und Spiel- pädagogik. Es besteht täglich bzw. regelmäßig ein Tanzangebot, welches urbane und zeitgenössische Tänze, Tanztheater und Konzipierung von eigenen Choreografien beinhaltet. Das bewusste Wahr- nehmen seiner Körpers, eine Zusammenarbeit in einer Gruppe und die krea Ove Encaltung stehen dabei im Fokus. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der sportlich- und freizeitorienOerten Arbeit. Der Verein bietet offene Trainingsmöglichkeiten und Kurse an, bei welchen Kinder und Jugendlichen frei Tanzen, sich austauschen und neue Bewegungen üben können. Regelmäßig werden Workshops in anderen Kunscormen wie Zeichnen und Musik organsiert, in de- nen Kinder und Jugendliche InspiraOonen finden und sich ein breit aufgestelltes Verständnis für die Kunst aneignen können Bei regelmäßigen Tanzau_riaen und Bühnenshows zeigen die Kinder und Jugendlichen sich selber, einem Publikum und ihren Eltern was sie gelernt haben. Auf dieses Ziel arbeiten sie gemeinsam hin und bereiten sich als Team vor. Sie lernen Verantwortung zu übernehmen und das Miteinander wird gestärkt. O_ werden in diesen Momenten Erfahrungen gemacht, woran man sich gern noch Zeit da- nach posiOv erinnert. 4.4 Personal und Team Das Personal wird hauptsächlich aus Fördermiaeln oder Spenden finanziert. Die Vereinsarbeit erfolgt ehrenamtlich. Zur Planung und Programmgestaltung, OrganisaOon und InformaOonsaustausch trim sich die Fachkra_ regelmäßig. Für alle pädagogischen Belange finden, je nach personeller Besetzung, Teambesprechungen staa. Alle Beteiligten des No Limits e.V. begleiten SituaOonen des sozialen Lernens und sind sich darüber bewusst, dass sie in erster Linie als Rollenmodell fungieren. Sie unterstützen die IntegraOon neuer Teilnehmenden und bieten Gelegenheit zur Reflexion individueller Verhaltensmuster. Für das Fach- personal bedeutet dies, dass es nicht nur der professionellen Auseinandersetzung mit der Lebenswelt der Kindern und Jugendlichen bedarf, sondern ebenso einer ReflekOon der eigenen Verhaltensweise und des Rollenbildes, denn sie selbst treten den Kindern und Jugendlichen als reale Personen und Vorbilder gegenüber. 4.5 Projektzeiten Der No Limits e.V. ist aktuell mit mehreren Projekten in verschiedenen Stadaeilen Kölns akOv. In Zu- sammenarbeit mit Jugendzentren und Schulen finden wöchentliche Tanz- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche staa – unter anderem in Porz, Ehrenfeld und Chorweiler. Die Kurse und Workshops finden in der Regel nachmiaags bis in die frühen Abendstunden staa, meist zwischen 16:00 und 20:00 Uhr. Angeboten werden unter anderem Hip-Hop, Breakdance, und Tanztheater, sowie offene Trainingsformate. In den Schulferien organisiert der Verein regelmäßig intensive Projektwochen mit täglichen Angebo- ten, zuletzt im Bürgerzentrum Ehrenfeld. Alle geförderten Angebote sind kostenfrei, niederschwellig und richten sich besonders an Kinder und Jugendliche mit eingeschränktem Zugang zu kultureller Bildung. 10 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. 5. Tabellarische Darstellung der Angebote Kostenfreie Projekte KreaOve Arbeit an einem gemeinsamen Thema (z. B. Natur, IdenOtät, Viel- falt) Entwicklung eigener Choreografien, Gemeinsames Training in der Gruppe, Abschlussaufführung oder PräsentaOon Förderung von: • Selbstbewusstsein • Teamfähigkeit und KooperaOon • Körpergefühl und KoordinaOon • KreaOvität und Ausdruck Workshops Intensive Einheiten zu besOmmten TanzsOlen oder Themen (z. B. Breaking Basics, Freestyle, Empowerment durch Tanz) Lernen neuer Moves und Techniken Austausch mit professionellen Tänzern Förderung von: • Tanztechnik und Musikalität • Fokus und Disziplin • Kulturellem Verständnis (z. B. Hip-Hop-Kultur) • KurzfrisOgem Projektlernen Kurse • Regelmäßige wöchentliche Einheiten (z. B. Hip-Hop, Breakdance) • Au{au von Fähigkeiten über längere Zeit • Fester Gruppenrahmen und stabile Betreuung • Förderung von: ◦ Bewegung und Fitness ◦ Sozialen Strukturen und Gruppendynamik ◦ Ausdauer, MoOvaOon, Verlässlichkeit ◦ Entwicklung eigener tänzerischer IdenOtät Veranstaltungen Teilnahme an Shows, Baales oder Bühnenprojekten, Möglichkeit zur Prä- sentaOon des Erlernten, Begegnung mit anderen Tanzgruppen Förderung von: • Au_riaserfahrung und Mut • Anerkennung und Selbstwirksamkeit • Netzwerken innerhalb der Tanzszene • Stolz auf eigene Leistung 11 Pädagogisches Rahmenkonzept des No Limits e.V. Köln im Juni 2025 Der Vorstand No Limits e.V. Bertha-Sander-Straße 25 , 50829 Köln 1. Vorstandsvorsitzender: Dennis Kolb, 2. Vorstandsvorsitzender: Mario Eckel, KassenwarOn: KrisOna Kolb, Schri_- führer: MarOn Gut, Pädagogischer Vorstand: Kasangana Kalenda Vereinskonto: DE84 3704 0044 0120 1540 00 | BIC COBADEFFXXX | Commerzbank 12 -
Anlage_1_Satzung_No_Limits
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Satzung Köln, den 12. Februar 2025 Inhalt §1 Name und Sitz……………………………………………………………………………. 2 §2 Zweck des Vereins………………………………………………………………………. 2 §3 Gemeinnützigkeit………………………………………………………………………… 3 §4 Mitgliedschaft………………………………………………………………………………3 §5 Mitgliedsbeiträge…………………………………………………………………………..4 §6 Organe des Vereins……………………………………………………………………… 4 §7 Mitgliederversammlung………………………………………………………………….. 4 §8 Einberufung der Mitgliederversammlung………………………………………………. 5 §9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung……………………………………….. 5 §10 Der Vorstand……………………………………………………………………………….6 §11 Geschäftsjahr………………………………………………………………………………7 §12 Auflösung des Vereins…………………………………………………………………….7 von 1 7 § 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen „No Limits“. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Köln. (3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“. § 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist a) die Förderung der Jugendhilfe, b) die Förderung von Kunst und Kultur c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens d) die Förderung des Sports e) die Förderung der Entwicklungsarbeit (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. die Durchführung von Projekttagen, interkulturellen Veranstaltungen, Workshops und Lehrgängen in Bereichen der bildenden und darstellenden Künste und des Sports, als auch durch eigene Aktivitäten in diesen und sonstigen kulturellen Bereichen. 2. die Vernetzung von Künstlern, Sportlern, Musikern, Ernährungsberatern, Entwicklungshelfern und Sozialpädagogen untereinander so wie ihre Anbindung an interkulturellen und sozialen Einrichtungen. 3. die Vernetzung interkultureller Kreise miteinander und Durchführung interkultureller Veranstaltungen zur Förderung der Integration und des kulturellen Lebens. 4. die Förderung des Tanzsportes als Leistungs-, Breiten-, Freizeit-, Schul-, Senioren- und Gesundheitssport. von 2 7 § 3 Gemeinnützigkeit (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige, natürliche Person und juristische Person werden. Juristische Personen können fördernde Mitglieder werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand schriftlich zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Eine Ablehnung braucht nicht begründet zu werden. (2) Die Mitgliedschaft endet a) durch Tod oder – bei juristischen Personen – durch Auflösung, b) durch Austritt, c) durch Ausschluss, (3) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres zulässig. (4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand. Im Übrigen ist dem Auszuschließenden vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (5) Gegen die Ablehnung der Aufnahme und gegen den Ausschluss aus dem Verein kann die betroffene Person binnen eines Monats nach Zugang der Entscheidung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Die Beschwerde gegen den Ausschluss hat aufschiebende Wirkung. (6) Die Mitgliederversammlung kann jede natürliche und juristische Person, die sich besonders verdient hat zum Ehrenmitglied ernennen. von 3 7 § 5 Mitgliedsbeiträge (1) Die Mitglieder haben einen Geldbeitrag zu leisten, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. § 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand. § 7 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern. (2) Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Kassenprüfer, 2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, 3. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, 4. Beschlussfassung über Beschwerden gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags und gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstandes, 5. Ernennung von Ehrenmitgliedern, 6. Genehmigung des Haushaltsplans und Entgegennahme des Jahresberichts und sonstiger Berichte des Vorstandes, 7. Entlastung des Vorstands. (3) Einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal eines Jahres, findet die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins statt. Weitere (außerordentliche) Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich vom Vorstand verlangt wird. (4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist. Den Protokollführer bestimmt die Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Vereinsmitglieder. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person von Versammlungsleiter und Protokollführer, die Tagesordnung sowie die gefassten Beschlüsse samt Art der Abstimmung und Abstimmungsergebnissen enthalten. von 4 7 § 8 Einberufung der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die letzte vom Mitglied schriftlich bekanntgegebenen Adresse unter Angabe der Tagesordnung. Mitglieder, die dem Verein eine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, können auch durch Übermittlung einer E-Mail an die zuletzt in Textform mitgeteilte E-Mail-Adresse geladen werden, wenn das Mitglied nicht in Textform anderes mitgeteilt hat. Die Ladungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. (2) Jedes Mitglied kann beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Geht ein solcher Antrag spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand ein, ist die Tagesordnung zu Beginn der Mitgliederversammlung entsprechend zu ergänzen. Geht er später ein oder wird er erst in der Mitgliederversammlung gestellt, beschließt die Mitgliederversammlung über die Zulassung. § 9 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel aller Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit hat der Vorstand innerhalb eines Monats eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese zweite Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig, wenn hierauf in der Einladung hingewiesen wurde. Für deren Ladung gelten im Übrigen die allgemeinen Ladungsbestimmungen. (2) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch der 2. Vorsitzende verhindert, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter aus dem Kreis der Vereinsmitglieder. Bei Wahlen kann der Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem anderen Vereinsmitglied oder einem Wahlausschuss übertragen werden. (3) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn mindestens ein Viertel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt. (4) Soweit in gegenwärtiger Satzung nicht ausdrücklich anders bestimmt, fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen ist jedoch erforderlich für: von 5 7 1. die Änderung der Satzung, 2. die Auflösung des Vereins, 3. die Zulassung von nachträglichen Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung. (5) Für Wahlen gelten die Bestimmungen über die Beschlussfassung entsprechend. Der Versammlungsleiter kann dabei bestimmen, dass über mehrere zu wählende Ämter in einem Wahlgang abgestimmt wird. Erreicht jedoch im ersten Wahlgang kein Kandidat die einfache Mehrheit, ist die Wahl zu wiederholen. Erreicht auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat die einfache Mehrheit, genügt im dritten und in weiteren Wahlgängen die relative Mehrheit. Erreicht auch nach mindestens drei Wahlgänge kein Kandidat eine Mehrheit, kann der Versammlungsleiter bestimmen, dass das Los entscheidet. § 10 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Vorstandsmitglied für Pädagogik. (2) Der Vorstand wird auf 5 Kalenderjahre gewählt, jedoch bleiben die Vorstandsmitglieder so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist, allerdings längstens sechs Monate über den Ablauf der Amtszeit hinaus. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig, z. B. durch Rücktritt oder Tod, aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen. (3) Zu den Wahlen zum Vorstand dürfen nur volljährige Personen kandidieren. (4) Die Mitglieder des Vorstands können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Über Art und Höhe der Vergütung entscheidet die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Die Vergütung darf nicht unangemessen hoch sein und muss dem Grundsatz der Selbstlosigkeit nach § 55 der Abgabenordnung entsprechen. Zuständig für die Ausarbeitung, den Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Vergütungsverträgen ist der Vorstand, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung. (5) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands (1.Vorsitzende, 2.Vorsitzende, Kassenwart, Schriftführer und dem Vorstandsmitglied für Pädagogik) vertreten. (6) Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (7) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Er ist befugt, Personen einzustellen und zu entlassen. (8) Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn drei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung ein. von 6 7 Er leitet die Vorstandssitzung. Über die Sitzungen ist ein Protokoll durch den Schriftführer anzufertigen und von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben. § 11 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 12 Auflösung des Vereins Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Jugendhilfe in den Bereichen der bildenden und darstellenden Künste. Errichtet zu Köln, den 12.02.2025 1. Vorstandsvorsitzender Dennis Kolb 2. Vorstandsvorsitzender Mario Eckel 3. Schatzmeisterin Kristina Kolb 4. Schriftführer Martin Gut 5. Vorstandsmitglied für Pädagogik Kasangana Kalenda von 7 7
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