Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße
Mitteilung BV 2874/2023 vom 05.09.2023
Stand: Am 21.09.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Mitteilung BV
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 2874/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße Einwohnerfrage: Fragen zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße Liegt eine Planung für den Bereich Albermann- Ecke Buchforststaße vor? a) Ist Abriss, Neubau oder anderes geplant? b) Was wird aus der unmittelbar benachbarten autofreien Zone in der Albermann- straße? c) Wenn es einen Neubau geben sollte: Wie groß soll der Neubau werden? d) Ist der dort aktuell vorhandene Baumbestand gefährdet? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage a) Ist Abriss, Neubau oder anderes geplant? Antwort der Verwaltung: Für keines der Grundstücke an der Ecke Albermannstr. zur Buchforststr. liegt der Verwaltung aktuell eine Anzeige oder ein Antrag auf Bautätigkeit vor. Frage b) Was wird aus der unmittelbar benachbarten autofreien Zone in der Alber- mannstraße? Antwort der Verwaltung: Für den angefragten Bereich der Albermannstr. liegt der Ver- waltung aktuell kein Antrag auf Baumaßnahmendurchführung vor. 2 Frage c) Wenn es einen Neubau geben sollte: Wie groß soll der Neubau werden? Antwort der Verwaltung: Wie schon in Antwort zu Frage a) angeführt, liegt der Verwal- tung für keines der Grundstücke an der Ecke Albermannstr. zur Buchforststr. eine ak- tuelle Information vor. Frage d) Ist der dort aktuell vorhandene Baumbestand gefährdet? Antwort der Verwaltung: Für den angefragten Bereich der Albermannstr. liegt der Ver- waltung kein Fällantrag für etwaig geschützten Baumbestand vor.“
Beratungsverlauf
-
21.09.2023
TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz