2874/2023
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1824 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 2874/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße Einwohnerfrage: Fragen zur Planung eines Neubaus im Bereich Albermann- Ecke Buchforststraße Liegt eine Planung für den Bereich Albermann- Ecke Buchforststaße vor? a) Ist Abriss, Neubau oder anderes geplant? b) Was wird aus der unmittelbar benachbarten autofreien Zone in der Albermann- straße? c) Wenn es einen Neubau geben sollte: Wie groß soll der Neubau werden? d) Ist der dort aktuell vorhandene Baumbestand gefährdet? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage a) Ist Abriss, Neubau oder anderes geplant? Antwort der Verwaltung: Für keines der Grundstücke an der Ecke Albermannstr. zur Buchforststr. liegt der Verwaltung aktuell eine Anzeige oder ein Antrag auf Bautätigkeit vor. Frage b) Was wird aus der unmittelbar benachbarten autofreien Zone in der Alber- mannstraße? Antwort der Verwaltung: Für den angefragten Bereich der Albermannstr. liegt der Ver- waltung aktuell kein Antrag auf Baumaßnahmendurchführung vor. 2 Frage c) Wenn es einen Neubau geben sollte: Wie groß soll der Neubau werden? Antwort der Verwaltung: Wie schon in Antwort zu Frage a) angeführt, liegt der Verwal- tung für keines der Grundstücke an der Ecke Albermannstr. zur Buchforststr. eine ak- tuelle Information vor. Frage d) Ist der dort aktuell vorhandene Baumbestand gefährdet? Antwort der Verwaltung: Für den angefragten Bereich der Albermannstr. liegt der Ver- waltung kein Fällantrag für etwaig geschützten Baumbestand vor.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2874/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 05.09.2023
- Erstellt
- 05.09.2023 12:29