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0975/2023

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.12

Anlage 3 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) vom 05.06.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld zur geplanten Fünfzügigkeit

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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

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Anlage 3 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) vom 05.06.2023

1343 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 93313 
Fax: (0221)  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de
Datum: 05.06.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 05.06.2023 
öffentlich 
9.2.5 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher 
Straße, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 
112422, zum Schuljahr 2024/25 
0975/2023 
geänderter Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schul-
nummer 112422, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, um einen Zug
von derzeit vier auf zukünftig fünf Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem
Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-West-
falen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Die Anlage 1 soll bei der Umsetzung berücksichtigt werden 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig beschlossen 
nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Müller (Linke), Frau Berthmann 
Anlage 3

Beschlussvorlage Rat

12251 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0975/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße, 
Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 
2024/25  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schulnummer 112422, Gei-
lenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, um einen Zug von derzeit vier auf zukünftig 
fünf Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 
 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ver-
waltungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  3.250 € (5/12 
PK von 7.800 €) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    jährliche PK 
7.800 € € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
 
Die Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schulnummer 112422, Gei-
lenkircher Straße52, 50933 Köln, wird aktuell als vierzügige Grundschule im Stadtbezirk Lin-
denthal, Stadtteil Braunsfeld, geführt. 
 
Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu-
len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät-
ze“ wurde beschlossen, am Standort Geilenkircher Straße 52 sechs Klassenräume, zwei 
Ganztagsbetreuungsräume und Nebenräume einschließlich einen Ersatz von zwei Räumen in 
einem abgängigen Fertigbau durch die Errichtung von Modulbauten neu zu schaffen. Hie r-
durch ermöglicht sich eine schulrechtliche Erweiterung von vier auf fünf Züge an der Grund-
schule, die ebenfalls in besagter Beschlussvorlage thematisiert wurde. 
 
Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten für die GGS Geilenkircher Straße ist zum 
Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Daher sollte die schulrechtliche Änderung der Zügigkeit eben-
falls zum Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot

3 
des offenen Ganztages. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch-
schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Grundschule in Braunsfeld anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klas-
senbildung gemäß § 6a der Vorordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen können zukünftig bis zu 25 zusätzliche Plätze eingerichtet werden, wodurch 
jährlich bis zu 125 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden können. 
 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 in Braunsfeld unter 
der Maßnahmennummer M31a geführt und wie folgt beschrieben: 
 
„• Mit Vorlage 1849/2018 hatte die Verwaltung im Rahmen des Containerprogramms 
2019 bis 2021 die Untersuchung des Standortes angekündigt. Ziel ist es, kurzfristig – neben 
dem Austausch der Bestandscontainer – zusätzliche Räume (vier Klassen - und 2 OGS -
Räume) zu gewinnen. 
• Unabhängig von der temporären Containerlösung soll am Standort Geilenkircher Stra-
ße die Prüfung erfolgen, ob dort dauerhaft erweitert werden kann. Parallel ist auch die Suche 
nach einem geeigneten weiteren Grundschulstandort im Stadtteil Braunsfeld (und Müngers-
dorf) fortzuführen. Je nach Lage des potentiellen Standortes könnten damit Bedarfe aus der 
und für die Planungsregion Braunsfeld/Müngersdorf gedeckt werden. Oder es könnte sich ein 
Szenario ergeben, in dem mit einem neuen Standort Bedarfe aus und für Braunsfeld und Eh-
renfeld gedeckt werden könnten. 
• Das Erweiterungsprojekt ist neu in die Schulbaumaßnahmenliste aufzunehmen. Mög-
licherweise ergibt sich dabei die Gelegenheit, die Erweiterung mit der angekündigten Gene-
ralinstandsetzung der Turnhalle im Sinne der Asset-Strategie zu kombinieren.“ 
 
Beschlussvorlage 3278/2021 ist das Ergebnis der Prüfung.  Die Auskömmlichkeit der Raum-
kapazitäten, einschließlich OGS-Räumlichkeiten für eine volle Fünfzügigkeit ist nach der Er-
richtung der Modulbauten gegeben. Für den Sportunterricht sind ergänzende Lösungen erfor-
derlich. 
 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
Bestand 
Die GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 ist die einzige öffentliche Grundschule im Stadt-
teil Braunsfeld und wird derzeit vierzügig geführt. 
 
Als weitere private Grundschule im Stadtteil Braunsfeld ist die Bilingo-Grundschule Stolberger 
Straße zu nennen, die mit jährlich bis zu zwei Eingangsklassen auf die im Stadtteil verfügba-
ren Grundschulplätze einzahlt. Die Schule hat jedoch einen überregionalen Einzugsbereich. 
 
Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 415 Schüler*innen an der GGS Braunsfeld geführt.  
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Braunsfeld 
für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023-
2035 zwischen 90 und 110 Kindern zu verorten. Dies entspräche dem jährlichen Bedarf von 
rd. vier bis fünf Eingangsklassen.  
 
Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Braunsfeld vom 31.12.2021 könnten bei 
unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 und einfacher Fortschreibung der Kinderzahlen Ein-
schulungen in einem Korridor zwischen rd. 100 und 160 Kindern möglich sein. Dies entsprä-
che einem Platzbedarf von rd. vier bis sieben Eingangsklassen in den kommenden Jahren. In 
der Altersgruppe der Kinder zwischen drei und sechs Jahren liegt die Jahrgangsstärke bei rd. 
100 Kindern, in der Altersgruppe unter drei Jahren liegen die starken Jahrgänge. Es ist jedoch

4 
fraglich, inwieweit diese Kinder tatsächlich in fünf oder sechs Jahren noch in Gänze im Stadt-
teil Braunsfeld leben werden. Nach Einwohnerprognose, die durchschnittliche Wanderungs-
bewegungen in Rechnung stellt, wird dies nicht der Fall sein. 
 
Durch die Erweiterung der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, wird  die Zahl der 
Grundschulplätze mittel- und langfristig voraussichtlich so auskömmlich sein, dass die aktuell 
erwartbaren Einschulungen wohnortnah, also im Stadtteil, möglich sein sollten. 
 
Mit der vorliegenden, beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Braunsfeld auf 5 Züge 
gewinnt der Schulstandort bis zu 25 Schulplätze pro Jahrgang (nach durchschnittlichem Klas-
senbildungswert 23 Plätze). Aufbauend stehen der Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 
125 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Der Schulstandort Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld gewinnt durch den Modul-
bau acht Räume als Unterrichtsräume/Mehrzweckräume/Raum für den Offenen Ganztag so-
wie Nebenräume. Das Bestandsgebäude ist auf vier Züge ausgelegt. Durch die Modulbauten 
entstehen ausreichende Platzkapazitäten für durchgängig fünf Grundschulzüge. 
 
Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Gemeinschaftsgrundschule bis zu 500 Schü-
ler*innen führen. Zur Deckung des Bedarfs an Sportübungszeiten, die über die Kapazität der 
Sportübungseinheit am Standort hinausgeht, ist die Nutzung von externen Räumen erforder-
lich und vorgesehen. 
 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld hat in ihrer Sitzung am 10. Mai 
2023 über die Änderung der Zügigkeit beraten und eine Stellungnahme abgegeben. Die Ver-
waltung empfiehlt unabhängig von dieser Stellungnahme, die Zügigkeit zu erweitern und so 
die Kapazitäten zu nutzen, die durch die neuen Raume in Modulbauweise entstehen.  
 
(5) Personalkosten 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrun dschule Braunsfeld, Geilenkircher 
Straße 52, zum Schuljahr 2024/25 entsteht ein zusätzlicher Bedarf für das Schulsekretariat in 
Höhe von insg. 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftigte in der EG 6 TVöD. Dieser Stellenanteil 
löst somit Personalkosten in Höhe von jährlich insg. 7.800 € aus. Die Finanzierung für diesen 
Stellenanteil wurde im Personalaufwandsbudget sichergestellt. 
 
An der GGS Geilenkircher Straße ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grund-
lage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche.  
Durch die Inbetriebnahme der Modulbauten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der 
Bewertung. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in eng er Zusammenarbeit und

5 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, das s der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem 
erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög-
licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im 
Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünf-
tige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserwei-
terung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung 
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, 
50933 Köln

Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld zur geplanten Fünfzügigkeit

9889 Zeichen

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld (Eigenname), 
Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 
2024/25 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld vom 10.05.2023 zur 
Vorlage 0975/2023 
1. Generelle Haltung der Schulkonferenz 
Die Schulkonferenz befürwortet unter dem Hintergrund des Grundschulplatzmangels 
im Stadtgebiet die Zügigkeitserweiterung, es bedarf aber neben d er Aufstellung o.g. 
Modulbauten noch weiterer Maßnahmen, die spätestens zum 01.01.2024 in einem 
Stufenkonzept zu berücksichtigen sind.  
2. Ausgangslage 
Mit der Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von 
Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend 
notwendiger zusätzlicher Schulplätze“ wurde beschlossen, am Standort Geilenkircher 
Straße 52 sechs Klassenräume, zwei Ganztagsbetreuungsräume und Nebenräume 
einschließlich weiterer zwei Räumen in einem abgängigen Fert igbau durch die 
Errichtung von Modulbauten neu zu schaffen.  
Hierdurch ermöglicht sich „formal gesehen“ innerhalb der gegebenen 
Mangelverwaltung der kommunalen Schulentwicklungsplanung eine schulrechtliche 
Erweiterung von vier auf fünf Züge an der o. g. Gr undschule. Die geplante 
Inbetriebnahme der Modulbauten für die GGS Braunsfeld ist zum Schuljahr 2024/25 
vorgesehen.  
3. Stufenkonzept  
Statt zu beschreiben, warum eine Zügigkeitserweiterung ein bereits aus allen Nähten 
platzendes, gegebenes Raumkonzept und ei n qualitätsorientiertes Schulleben am 
Standort Braunsfeld weiter belastet, möchte die Schulgemeinschaft aufzeigen, was es 
dringend braucht, damit eine Zügigkeitserweiterung am o.g. Standort überhaupt 
nachhaltig und den qualitativen Standards entsprechend gelingen kann. 
Die in der Vorlage beschriebene Auskömmlichkeit der Raumkapazitäten, 
einschließlich der OGS-Räumlichkeiten für eine volle Fünfzügigkeit ist, entgegen der 
positiven Bewertung der Vorlage NICHT gegeben.  
Nur durch Berücksichtigung der nachstehe nden Gelingensbedingungen kann am 
Standort GGS Braunsfeld langfristig ein Qualitätsversprechen, 
Bildungsgerechtigkeit für Kinder  und institutioneller Kinderschutz sichergestellt 
bleiben.  
4. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen                  
Eine maximale Ausweitung der Schülerzahl über alleinige Bereitstellung von 
Klassenzimmern bringt das gesamte Schulsystem der GGS Braunsfeld an seine 
Belastungsgrenze:

a. Raum/Platzkonzept 
(1) Schulhof 
Durch die dem Modulbau zugeschlagene Fläche wird die Größ e des innerstädtisch 
bereits knapp bemessenen Schulhofes weiter minimiert, wobei sich die Anzahl der 
anwesenden Schülerinnen und Schüler um 1/5 erhöht. Wir fordern den Schulträger 
auf, die Restgröße des Schulhofes zu ermitteln und zu prüfen, ob diese Größe für eine 
fünfzügige Grundschule überhaupt noch ausreichend ist. Nach unserer Recherche ist 
mit einem Wert von 5m² pro Schüler*in zu rechnen. Ist dieser Wert nicht ausreichend, 
sollte unbedingt ämterübergreifend der Standort des abgebauten Spielplatzes – 
Nutzung nur noch als Hundeklo berücksichtigt und der Schule zugewiesen werden.  
Wir bitten ferner zu prüfen, ob die Beschattung (keine Sonnensegel/Tarp vorhanden) 
im Sommer nach Abschluss der Arbeiten überhaupt hinreichend war/ist. Es gibt ferner 
bereits eine unzureichende Anzahl an Sitzplätzen. Der vorhandene Spielbereich wird 
während der Arbeiten weitestgehend abgebaut werden müssen. Wo soll dieser wieder 
aufgebaut werden?  
Man könnte dabei auch direkt an eine Entsiegelung denken…  
(2) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden 
Übergeordnete Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits 
jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend gegeben. Auch der Außenbereich ist hierfür 
nicht annähernd qualifiziert (fehlende Sitzmöglichkeiten, Beschattung (…)). 
Wir erinnern hier an die Selbstlernräume der Stadt Köln: https://www.stadt-
koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/20865/index.html 
(3) Fachräume 
Bei 18 Klassen (zurzeit sind an der GGS Braunsfeld 2 Mehrklassen) sind ein 
Musikraum und ein Kunstraum für die lehrplangerechte Beschulung NICHT 
ausreichend. Es werden 20 Klassen sein. Bei der Stundentafel an einer Grundschule 
ist dies nicht mit einem Fachraum pro Fach getan!  
(4) Turnhalle 
Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 soll jede Schule für verlässlichen 
Sportunterricht/Schwimmunterricht sorgen.  
Die Hallenkapazität wird bereits im 4 -zügigen Betrieb durch die Nutzung externer 
Sportstätten (ASV) aufgestockt; mit dem Zeitverlust der An- und Abfahrt.  
Bei 5 Klassen/Jahrgang werden gemäß Lehrplan benötigt: 50 Turnhallen -
Stunden/Woche (5x3h im 1., 2. und 4. Jhg. plus „nur“ 5x1h im 3. Jhg. aufgrund des 
stattfindenden Schwimmunterrichts in diesem Jahrgang). 
Daher muss es unbedingt mehr Hallenzeiten geben. Langfristig könnte eine Sanierung 
und Aufstockung der bestehenden Turnhalle in Betracht kommen. 
(5) Schwimmzeiten 
Bereits jetzt muss die Schulgemeinschaft auf die „nullte“ Stunde ausweichen, um alle 
Kinder eines Jahrgangs mit Mehrklasse jedenfalls zu einer kurzen Schwimmeinheit ins 
Wasser zu bekommen. Die Schwimmzeit muss bei der Zügigkeitserweiterung 
unbedingt mitberücksichtigt werden.

(6) Mensa  
Es werden sodann bis zu 500 Kinder auch an der Schule Mittagessen wollen – bald 
auch mit Rechtsanspruch. Die GGS Braunsfeld hat allerdings weder eine Mensa noch 
einen designierten Essenssaal. Die Kinder werden in ausgeklügelten Schichten durch 
die Aula und den davorliegenden Flur zum Mittagessen durchgeschleust. 
Gegebenenfalls ist eine Sanierung und Aufstockung des „OGS -Traktes“ in Betracht 
gezogen werden. 
Mensen gibt es auch an Kölner Grundschulen: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-
verwaltung/gebaeudewirtschaft-der-stadt-koeln/eine-mensa-fuer-jeden-
geschmack?cnw_autotranslate=de 
(7) Aula 
Die Aula kann bereits jetzt noch nicht einmal einen Jahrgang samt Eltern unterbringen. 
Hier muss unbedingt eine Erweiterung gedacht werden.  
(8) Weitere räumliche Engpässe 
Ein Sanitätsraum steht darüber hinaus auch nicht zur Verfügung. 
Das Lehrer*innenzimmer ist für die der zeit anwesenden Lehrkräfte schon begrenzt, 
weitere Schränke für Unterlagen/Literatur usw. können dort nicht mehr untergebracht 
werden und müssten alternativ geplant werden. 
Ferner ist, auch wenn die Modulbauten eigene sanitäre Anlagen vorhalten, der 
Zustand und die Menge an sanitären Anlagen im Zuge dieser massiven Mehrbelastung 
für diesen Standort mitzudenken. 
b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa 
Neben einem akuten Platz - und eklatanten Personalmangel in der OGTS, die in 
Trägerschaft der AWO liegt, ist der bestehende Küchenbereich insgesamt zu klein, um 
für weitere 100 Kinder Speisen bereitstellen zu können. Es gibt keinen Personal -
/Versammlungsraum für das Personal des offenen Ganztages. Eine Erweiterung wird 
die Organisation sowie die Aufsicht durch die O GTS vor große Herausforderungen 
stellen. 
c. Digitale Ausstattung 
Die Qualifizierung der Schule mit digitalen Endgeräten (Tablets) liegt im 
Minimalbereich (60 IPads für derzeit rund 420 Schüler*innen). Touchpanels sollen 
kurzfristig eingebaut werden.  
Die WLAN-Ausleuchtung ist nicht flächendeckend zufriedenstellend. 
Die WLAN-Anbindung des Modulbaus muss sichergestellt sein. Der Modulbau muss 
ebenfalls mit digitalen Tafeln ausgestattet sein, damit für Lehrkräfte und Kinder aller 
Klassen gleichwertige Ausgangsvoraussetzungen und Bildungsgerechtigkeit gegeben 
ist.

5. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens 
a. Verkehrssituation 
Die innerstädtische Parksituation und auch die drohende Ausweitung von 
Anwohnerparkplätzen belastet das Schulleben derzeit immens und von ein em 
gesicherten Schulweg für Kinder kann morgens nicht mehr gesprochen werden. Trotz 
implementiertem, eigeninitiativem Lots*innendienst und der Unterstützung durch 
Ordnungsbehörden etabliert sich nach kürzester Zeit wieder „das Recht des Stärkeren“ 
(hier: Auto fahrender Erwachsener) 
 Die Geilenkircher Strasse muss morgens verkehrsberuhigt oder durch deutlich 
höhere polizeiliche Präsenz zum Schutz der Kinder im Blick gehalten werden.  
 KISS and GO Parkplätze müssen für einen Zeitraum von 7.45 bis 8.15 Uhr fest 
ausgewiesen werden 
 Die Projektidee der Stadt „SICHERE SCHULSTRASSE“ muss zeitnah für die 
Geilenkircher Straße übernommen werden. 
 Ein Mindestkontingent an Lehrerparkplätzen oder ein Mitdenken von 
Ansprüchen auf Anwohnerparkplätze für Lehrkräfte sollte bedacht werden (Sie 
unterstützen bei der Beförderung von Lehrmaterialien oder Sportutensilien, bei 
Teilhabeeinschränkungen von Lehrkräften und sichern langfristig 
Personalzufriedenheit und - bindung) 
 Die Anzahl der Fahrrad - und Rollerständer für Kinder und Erwachsene muss 
geprüft und angepasst werden.  
b. Personal 
Die in der Vorlage beschriebenen anfallenden reinen Personalkosten im Bereich 
Schulsekretariat sind nicht wie angegeben auskömmlich. Eine Erweiterung im 
beschriebenen Umfang bedeutet die Begleitung, U nterstützung und Verwaltung von 
weiteren 100 Familien und deren Kinder, was von Schulleitung, Kollegium, 
angegliedertem OGS -Träger und OHNE schulsozialpädagogische Unterstützung in 
der Schuleingangsphase nicht allein mit einer Aufstockung von rund 5 Wochenstunden 
gestemmt werden kann. 
Insbesondere in der Übergangsphase von einer 4 zu einer 5 -zügigen Ausweitung ist 
zur konzeptionellen Implementierung, Eingliederung und Ausweitung des 
Betreuungsumfangs ein erweitertes Budget vorzusehen und auf die 
Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen (z.B. für Supervision, 
Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement). 
Auch die sich neu ergebenen Anforderungen an Schulleitung müssen jedenfalls in 
der Anfangszeit durch eine Stundenaufstockung flankiert werden, damit mitgeltende 
Prozesse optimiert und verstetigt werden können.

Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Geilenkircher Straße 52
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Stolberger Straße
  • Schulstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
0975/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
16.03.2023 16:47