0975/2023
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 2024/25
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Anlage 3 Vorabauszug BV 3 (Lindenthal) vom 05.06.2023
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 93313 Fax: (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 05.06.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.06.2023 öffentlich 9.2.5 Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 2024/25 0975/2023 geänderter Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schul- nummer 112422, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, um einen Zug von derzeit vier auf zukünftig fünf Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-West- falen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Die Anlage 1 soll bei der Umsetzung berücksichtigt werden Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Fiedler (SPD), Herr Müller (Linke), Frau Berthmann Anlage 3
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0975/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Geilenkircher Straße, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schulnummer 112422, Gei- lenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, um einen Zug von derzeit vier auf zukünftig fünf Züge zu erweitern. Der Beschluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ver- waltungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 05.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.250 € (5/12 PK von 7.800 €) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen jährliche PK 7.800 € € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße, Schulnummer 112422, Gei- lenkircher Straße52, 50933 Köln, wird aktuell als vierzügige Grundschule im Stadtbezirk Lin- denthal, Stadtteil Braunsfeld, geführt. Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu- len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät- ze“ wurde beschlossen, am Standort Geilenkircher Straße 52 sechs Klassenräume, zwei Ganztagsbetreuungsräume und Nebenräume einschließlich einen Ersatz von zwei Räumen in einem abgängigen Fertigbau durch die Errichtung von Modulbauten neu zu schaffen. Hie r- durch ermöglicht sich eine schulrechtliche Erweiterung von vier auf fünf Züge an der Grund- schule, die ebenfalls in besagter Beschlussvorlage thematisiert wurde. Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten für die GGS Geilenkircher Straße ist zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Daher sollte die schulrechtliche Änderung der Zügigkeit eben- falls zum Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot 3 des offenen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch- schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Grundschule in Braunsfeld anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klas- senbildung gemäß § 6a der Vorordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nord- rhein-Westfalen können zukünftig bis zu 25 zusätzliche Plätze eingerichtet werden, wodurch jährlich bis zu 125 Schüler*innen an der Grundschule aufgenommen werden können. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 in Braunsfeld unter der Maßnahmennummer M31a geführt und wie folgt beschrieben: „• Mit Vorlage 1849/2018 hatte die Verwaltung im Rahmen des Containerprogramms 2019 bis 2021 die Untersuchung des Standortes angekündigt. Ziel ist es, kurzfristig – neben dem Austausch der Bestandscontainer – zusätzliche Räume (vier Klassen - und 2 OGS - Räume) zu gewinnen. • Unabhängig von der temporären Containerlösung soll am Standort Geilenkircher Stra- ße die Prüfung erfolgen, ob dort dauerhaft erweitert werden kann. Parallel ist auch die Suche nach einem geeigneten weiteren Grundschulstandort im Stadtteil Braunsfeld (und Müngers- dorf) fortzuführen. Je nach Lage des potentiellen Standortes könnten damit Bedarfe aus der und für die Planungsregion Braunsfeld/Müngersdorf gedeckt werden. Oder es könnte sich ein Szenario ergeben, in dem mit einem neuen Standort Bedarfe aus und für Braunsfeld und Eh- renfeld gedeckt werden könnten. • Das Erweiterungsprojekt ist neu in die Schulbaumaßnahmenliste aufzunehmen. Mög- licherweise ergibt sich dabei die Gelegenheit, die Erweiterung mit der angekündigten Gene- ralinstandsetzung der Turnhalle im Sinne der Asset-Strategie zu kombinieren.“ Beschlussvorlage 3278/2021 ist das Ergebnis der Prüfung. Die Auskömmlichkeit der Raum- kapazitäten, einschließlich OGS-Räumlichkeiten für eine volle Fünfzügigkeit ist nach der Er- richtung der Modulbauten gegeben. Für den Sportunterricht sind ergänzende Lösungen erfor- derlich. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Die GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 ist die einzige öffentliche Grundschule im Stadt- teil Braunsfeld und wird derzeit vierzügig geführt. Als weitere private Grundschule im Stadtteil Braunsfeld ist die Bilingo-Grundschule Stolberger Straße zu nennen, die mit jährlich bis zu zwei Eingangsklassen auf die im Stadtteil verfügba- ren Grundschulplätze einzahlt. Die Schule hat jedoch einen überregionalen Einzugsbereich. Im Schuljahr 2022/23 werden rd. 415 Schüler*innen an der GGS Braunsfeld geführt. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Braunsfeld für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023- 2035 zwischen 90 und 110 Kindern zu verorten. Dies entspräche dem jährlichen Bedarf von rd. vier bis fünf Eingangsklassen. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Braunsfeld vom 31.12.2021 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 und einfacher Fortschreibung der Kinderzahlen Ein- schulungen in einem Korridor zwischen rd. 100 und 160 Kindern möglich sein. Dies entsprä- che einem Platzbedarf von rd. vier bis sieben Eingangsklassen in den kommenden Jahren. In der Altersgruppe der Kinder zwischen drei und sechs Jahren liegt die Jahrgangsstärke bei rd. 100 Kindern, in der Altersgruppe unter drei Jahren liegen die starken Jahrgänge. Es ist jedoch 4 fraglich, inwieweit diese Kinder tatsächlich in fünf oder sechs Jahren noch in Gänze im Stadt- teil Braunsfeld leben werden. Nach Einwohnerprognose, die durchschnittliche Wanderungs- bewegungen in Rechnung stellt, wird dies nicht der Fall sein. Durch die Erweiterung der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, wird die Zahl der Grundschulplätze mittel- und langfristig voraussichtlich so auskömmlich sein, dass die aktuell erwartbaren Einschulungen wohnortnah, also im Stadtteil, möglich sein sollten. Mit der vorliegenden, beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Braunsfeld auf 5 Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 25 Schulplätze pro Jahrgang (nach durchschnittlichem Klas- senbildungswert 23 Plätze). Aufbauend stehen der Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 125 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Der Schulstandort Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld gewinnt durch den Modul- bau acht Räume als Unterrichtsräume/Mehrzweckräume/Raum für den Offenen Ganztag so- wie Nebenräume. Das Bestandsgebäude ist auf vier Züge ausgelegt. Durch die Modulbauten entstehen ausreichende Platzkapazitäten für durchgängig fünf Grundschulzüge. Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Gemeinschaftsgrundschule bis zu 500 Schü- ler*innen führen. Zur Deckung des Bedarfs an Sportübungszeiten, die über die Kapazität der Sportübungseinheit am Standort hinausgeht, ist die Nutzung von externen Räumen erforder- lich und vorgesehen. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld hat in ihrer Sitzung am 10. Mai 2023 über die Änderung der Zügigkeit beraten und eine Stellungnahme abgegeben. Die Ver- waltung empfiehlt unabhängig von dieser Stellungnahme, die Zügigkeit zu erweitern und so die Kapazitäten zu nutzen, die durch die neuen Raume in Modulbauweise entstehen. (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrun dschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, zum Schuljahr 2024/25 entsteht ein zusätzlicher Bedarf für das Schulsekretariat in Höhe von insg. 0,13 Stelle Verwaltungsbeschäftigte in der EG 6 TVöD. Dieser Stellenanteil löst somit Personalkosten in Höhe von jährlich insg. 7.800 € aus. Die Finanzierung für diesen Stellenanteil wurde im Personalaufwandsbudget sichergestellt. An der GGS Geilenkircher Straße ist bereits eine Schulhausmeisterstelle vorhanden. Grund- lage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch die Inbetriebnahme der Modulbauten bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewertung. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in eng er Zusammenarbeit und 5 gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, das s der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines mög- licherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünf- tige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserwei- terung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln
Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld zur geplanten Fünfzügigkeit
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Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Braunsfeld (Eigenname), Geilenkircher Straße 52, 50933 Köln-Braunsfeld, Schulnr. 112422, zum Schuljahr 2024/25 Stellungnahme der Schulkonferenz der GGS Braunsfeld vom 10.05.2023 zur Vorlage 0975/2023 1. Generelle Haltung der Schulkonferenz Die Schulkonferenz befürwortet unter dem Hintergrund des Grundschulplatzmangels im Stadtgebiet die Zügigkeitserweiterung, es bedarf aber neben d er Aufstellung o.g. Modulbauten noch weiterer Maßnahmen, die spätestens zum 01.01.2024 in einem Stufenkonzept zu berücksichtigen sind. 2. Ausgangslage Mit der Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schulen zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplätze“ wurde beschlossen, am Standort Geilenkircher Straße 52 sechs Klassenräume, zwei Ganztagsbetreuungsräume und Nebenräume einschließlich weiterer zwei Räumen in einem abgängigen Fert igbau durch die Errichtung von Modulbauten neu zu schaffen. Hierdurch ermöglicht sich „formal gesehen“ innerhalb der gegebenen Mangelverwaltung der kommunalen Schulentwicklungsplanung eine schulrechtliche Erweiterung von vier auf fünf Züge an der o. g. Gr undschule. Die geplante Inbetriebnahme der Modulbauten für die GGS Braunsfeld ist zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen. 3. Stufenkonzept Statt zu beschreiben, warum eine Zügigkeitserweiterung ein bereits aus allen Nähten platzendes, gegebenes Raumkonzept und ei n qualitätsorientiertes Schulleben am Standort Braunsfeld weiter belastet, möchte die Schulgemeinschaft aufzeigen, was es dringend braucht, damit eine Zügigkeitserweiterung am o.g. Standort überhaupt nachhaltig und den qualitativen Standards entsprechend gelingen kann. Die in der Vorlage beschriebene Auskömmlichkeit der Raumkapazitäten, einschließlich der OGS-Räumlichkeiten für eine volle Fünfzügigkeit ist, entgegen der positiven Bewertung der Vorlage NICHT gegeben. Nur durch Berücksichtigung der nachstehe nden Gelingensbedingungen kann am Standort GGS Braunsfeld langfristig ein Qualitätsversprechen, Bildungsgerechtigkeit für Kinder und institutioneller Kinderschutz sichergestellt bleiben. 4. Gelingensbedingungen vom Schulträger zu berücksichtigen Eine maximale Ausweitung der Schülerzahl über alleinige Bereitstellung von Klassenzimmern bringt das gesamte Schulsystem der GGS Braunsfeld an seine Belastungsgrenze: a. Raum/Platzkonzept (1) Schulhof Durch die dem Modulbau zugeschlagene Fläche wird die Größ e des innerstädtisch bereits knapp bemessenen Schulhofes weiter minimiert, wobei sich die Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler um 1/5 erhöht. Wir fordern den Schulträger auf, die Restgröße des Schulhofes zu ermitteln und zu prüfen, ob diese Größe für eine fünfzügige Grundschule überhaupt noch ausreichend ist. Nach unserer Recherche ist mit einem Wert von 5m² pro Schüler*in zu rechnen. Ist dieser Wert nicht ausreichend, sollte unbedingt ämterübergreifend der Standort des abgebauten Spielplatzes – Nutzung nur noch als Hundeklo berücksichtigt und der Schule zugewiesen werden. Wir bitten ferner zu prüfen, ob die Beschattung (keine Sonnensegel/Tarp vorhanden) im Sommer nach Abschluss der Arbeiten überhaupt hinreichend war/ist. Es gibt ferner bereits eine unzureichende Anzahl an Sitzplätzen. Der vorhandene Spielbereich wird während der Arbeiten weitestgehend abgebaut werden müssen. Wo soll dieser wieder aufgebaut werden? Man könnte dabei auch direkt an eine Entsiegelung denken… (2) Keine Räume für Kleingruppenarbeit vorhanden Übergeordnete Räume für Kleingruppenarbeit oder differenziertes Lernen sind bereits jetzt nicht dem Lehrplan entsprechend gegeben. Auch der Außenbereich ist hierfür nicht annähernd qualifiziert (fehlende Sitzmöglichkeiten, Beschattung (…)). Wir erinnern hier an die Selbstlernräume der Stadt Köln: https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/20865/index.html (3) Fachräume Bei 18 Klassen (zurzeit sind an der GGS Braunsfeld 2 Mehrklassen) sind ein Musikraum und ein Kunstraum für die lehrplangerechte Beschulung NICHT ausreichend. Es werden 20 Klassen sein. Bei der Stundentafel an einer Grundschule ist dies nicht mit einem Fachraum pro Fach getan! (4) Turnhalle Gemäß Schulreferenzrahmen NRW Punkt 3.6.2 soll jede Schule für verlässlichen Sportunterricht/Schwimmunterricht sorgen. Die Hallenkapazität wird bereits im 4 -zügigen Betrieb durch die Nutzung externer Sportstätten (ASV) aufgestockt; mit dem Zeitverlust der An- und Abfahrt. Bei 5 Klassen/Jahrgang werden gemäß Lehrplan benötigt: 50 Turnhallen - Stunden/Woche (5x3h im 1., 2. und 4. Jhg. plus „nur“ 5x1h im 3. Jhg. aufgrund des stattfindenden Schwimmunterrichts in diesem Jahrgang). Daher muss es unbedingt mehr Hallenzeiten geben. Langfristig könnte eine Sanierung und Aufstockung der bestehenden Turnhalle in Betracht kommen. (5) Schwimmzeiten Bereits jetzt muss die Schulgemeinschaft auf die „nullte“ Stunde ausweichen, um alle Kinder eines Jahrgangs mit Mehrklasse jedenfalls zu einer kurzen Schwimmeinheit ins Wasser zu bekommen. Die Schwimmzeit muss bei der Zügigkeitserweiterung unbedingt mitberücksichtigt werden. (6) Mensa Es werden sodann bis zu 500 Kinder auch an der Schule Mittagessen wollen – bald auch mit Rechtsanspruch. Die GGS Braunsfeld hat allerdings weder eine Mensa noch einen designierten Essenssaal. Die Kinder werden in ausgeklügelten Schichten durch die Aula und den davorliegenden Flur zum Mittagessen durchgeschleust. Gegebenenfalls ist eine Sanierung und Aufstockung des „OGS -Traktes“ in Betracht gezogen werden. Mensen gibt es auch an Kölner Grundschulen: https://www.stadt-koeln.de/politik-und- verwaltung/gebaeudewirtschaft-der-stadt-koeln/eine-mensa-fuer-jeden- geschmack?cnw_autotranslate=de (7) Aula Die Aula kann bereits jetzt noch nicht einmal einen Jahrgang samt Eltern unterbringen. Hier muss unbedingt eine Erweiterung gedacht werden. (8) Weitere räumliche Engpässe Ein Sanitätsraum steht darüber hinaus auch nicht zur Verfügung. Das Lehrer*innenzimmer ist für die der zeit anwesenden Lehrkräfte schon begrenzt, weitere Schränke für Unterlagen/Literatur usw. können dort nicht mehr untergebracht werden und müssten alternativ geplant werden. Ferner ist, auch wenn die Modulbauten eigene sanitäre Anlagen vorhalten, der Zustand und die Menge an sanitären Anlagen im Zuge dieser massiven Mehrbelastung für diesen Standort mitzudenken. b. Offener Ganztag/Personalmangel/Mensa Neben einem akuten Platz - und eklatanten Personalmangel in der OGTS, die in Trägerschaft der AWO liegt, ist der bestehende Küchenbereich insgesamt zu klein, um für weitere 100 Kinder Speisen bereitstellen zu können. Es gibt keinen Personal - /Versammlungsraum für das Personal des offenen Ganztages. Eine Erweiterung wird die Organisation sowie die Aufsicht durch die O GTS vor große Herausforderungen stellen. c. Digitale Ausstattung Die Qualifizierung der Schule mit digitalen Endgeräten (Tablets) liegt im Minimalbereich (60 IPads für derzeit rund 420 Schüler*innen). Touchpanels sollen kurzfristig eingebaut werden. Die WLAN-Ausleuchtung ist nicht flächendeckend zufriedenstellend. Die WLAN-Anbindung des Modulbaus muss sichergestellt sein. Der Modulbau muss ebenfalls mit digitalen Tafeln ausgestattet sein, damit für Lehrkräfte und Kinder aller Klassen gleichwertige Ausgangsvoraussetzungen und Bildungsgerechtigkeit gegeben ist. 5. Weitere Aspekte des qualitativen Schullebens a. Verkehrssituation Die innerstädtische Parksituation und auch die drohende Ausweitung von Anwohnerparkplätzen belastet das Schulleben derzeit immens und von ein em gesicherten Schulweg für Kinder kann morgens nicht mehr gesprochen werden. Trotz implementiertem, eigeninitiativem Lots*innendienst und der Unterstützung durch Ordnungsbehörden etabliert sich nach kürzester Zeit wieder „das Recht des Stärkeren“ (hier: Auto fahrender Erwachsener) Die Geilenkircher Strasse muss morgens verkehrsberuhigt oder durch deutlich höhere polizeiliche Präsenz zum Schutz der Kinder im Blick gehalten werden. KISS and GO Parkplätze müssen für einen Zeitraum von 7.45 bis 8.15 Uhr fest ausgewiesen werden Die Projektidee der Stadt „SICHERE SCHULSTRASSE“ muss zeitnah für die Geilenkircher Straße übernommen werden. Ein Mindestkontingent an Lehrerparkplätzen oder ein Mitdenken von Ansprüchen auf Anwohnerparkplätze für Lehrkräfte sollte bedacht werden (Sie unterstützen bei der Beförderung von Lehrmaterialien oder Sportutensilien, bei Teilhabeeinschränkungen von Lehrkräften und sichern langfristig Personalzufriedenheit und - bindung) Die Anzahl der Fahrrad - und Rollerständer für Kinder und Erwachsene muss geprüft und angepasst werden. b. Personal Die in der Vorlage beschriebenen anfallenden reinen Personalkosten im Bereich Schulsekretariat sind nicht wie angegeben auskömmlich. Eine Erweiterung im beschriebenen Umfang bedeutet die Begleitung, U nterstützung und Verwaltung von weiteren 100 Familien und deren Kinder, was von Schulleitung, Kollegium, angegliedertem OGS -Träger und OHNE schulsozialpädagogische Unterstützung in der Schuleingangsphase nicht allein mit einer Aufstockung von rund 5 Wochenstunden gestemmt werden kann. Insbesondere in der Übergangsphase von einer 4 zu einer 5 -zügigen Ausweitung ist zur konzeptionellen Implementierung, Eingliederung und Ausweitung des Betreuungsumfangs ein erweitertes Budget vorzusehen und auf die Entwicklungsbedarfe der Schulgemeinschaft abzustimmen (z.B. für Supervision, Konzeptionsbegleitung, Übergangsmanagement). Auch die sich neu ergebenen Anforderungen an Schulleitung müssen jedenfalls in der Anfangszeit durch eine Stundenaufstockung flankiert werden, damit mitgeltende Prozesse optimiert und verstetigt werden können.
Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungOrte (5)
- Geilenkircher Straße 52
- Willy-Brandt-Platz 3
- Stolberger Straße
- Schulstraße
- Straße 5
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Details
- Aktenzeichen
- 0975/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 16.03.2023 16:47