3212/2024
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 1 - Aufwand
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 23.100,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Das Budget des Dezernatsbüros IV für Bildung, Jugend und Sport ist für das Jahr 2024 aufgrund gestiegener Leasingkosten nicht mehr auskömmlich. Der Abschluss der Leasingverträge fand nach der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 statt, sodass die höheren Kosten nicht mehr berücksichtigt werden konnten. 23.100,00 € 0801 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. IV / 52 2 Üpl. 45.000,00 € 412.737,45 € 542.300,00 € 2.072.856,18 € 460.400,66 € 2.275.139,38 € 69.958,93 € 46.783,00 € 1.433.200,00 € 0101 0504 0604 0604 0416 0504 1401 1301 0604 15 Transferauf- wendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Gem. Dringlichkeitsantrag AN/2179/2023 vom 07.12.2023 wurde der Strukturförderfonds von 5 Mio. € in 2023 auf 10 Mio. € in 2024 angehoben. Die Anhebung wird finanziert durch die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende (2.362.426,41 €), die auf den 01.07.2024 vorgezogen wurde und die durch Ermächtigungsübertragung aus 2024 bereitgestellten Restmittel aus dem Strukturförderfonds 2023 (2.637.573,59 €). Gem. Mitteilung 0169/2024 an den Finanzausschuss ist die Aufteilung der Mittel durch die Verwaltung auf die Dezernate nach aktueller Bedarfslage vorgenommen worden. 7.262.868,34 € 95.507,26 € 1601 0801 15 Transferauf- wendungen Dez. OB / 01, 16 Dez. IV / 40, 51, 52 Dez. V / 50 Dez. VII / 41 Dez. VIII / 57 und 67 3 Üpl. 30.516.000,00 € 1601 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendun gen Der HPL 23/24 wurde in 2022 zur Niedrigzinsphase aufgestellt, so dass die konkrete Zinsentwicklung nicht absehbar war. Es ergeben sich Mehraufwendungen von rund 30,5 Mio. € in der TPZ 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Eine Deckung kann aus den Schlüsselzuweisungen erfolgen, die laut Festsetzungsbescheid vom 24.01.2024 höher als geplant ausfallen. 30.516.000,00 € 1601 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Dez. II / 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 Üpl. 35.000,00 € 0111 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Das Budget des Dezernatsbüros III Mobilität ist aufgrund nicht vorhersehbarer Projekte für das Jahr 2024 nicht mehr auskömmlich. Im Einzelnen geht es um die folgenden Maßnahmen: Strategietagungen Dezernat III Mobilität, Neuanschaffung Hardware, Fortführung von Prozessmanagement-Maßnahmen, Workshops mit Dezernat VI zur verbesserten Kommunikation und Priorisierung von Projekten. Eine Deckung steht im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zur Verfügung. Die Mittel werden dort nicht in der erwarteten Höhe abfließen. 35.000,00 € 1202 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. III / 69 5 Üpl. 7.900.000,00 € 0212 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Aufgrund höherer vertraglich gebundener Zahlungen an die Leistungserbringer im Rettungsdienst infolge angepasster Verträge an die Kliniken der Stadt Köln sowie den freiberuflichen Notäzt*innen ergibt sich ein Mehrbedarf. 7.900.000,00 € 1601 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. I / 37 6 Üpl. 1.073.100,00 € 1301 11 Personalaufwen- dungen Der Rat beschloss am 20.06.2022,die Umsetzung des Konzepts Make or Buy Baumpflege und beauftragte die Verwaltung mit der Einrichtung von 19 Mehrstellen (099/2022). Die Ratsvorlage beinhaltete, dass.die Mehrstellen aus eingesparten Sachaufwendungen für Fremdvergabe Baumpflege finanziert werden. 1.073.100,00 € 1301 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez. VIII / 67 7 Üpl. 17.202,41 € 0206 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für das Haushaltsjähr 2024 wurden zunächst Kassenmittel in Höhe von 2.393.800,00 € angemeldet. Die vom Verwaltungsrat der CVUA am 21.06.2023 einstimmig beschlossene Entgeltordnung für 2024 sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.411.002,41 € vor. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 17.202,41 € 1501 6 Kostenerstattung und Kostenumlage Dez. II 8 Üpl. 50.000,00 € 1707 15 Transferauf- wendungen Der Antrag auf Stiftungsmittel durch die Kliniken der Stadt Köln an den Gemeinsamen Hospitalstiftungsfonds sind höher als ursprünglich geplant. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage Erträge über ausreichende Mittel. 50.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. II / 20 Seite 2 Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 9 Üpl. 100.000,00 € 1709 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zum Anlagevermögen der Stiftung Johann-Heinrich Glaren gehört die Liegenschaft Florenzer Str. 74 in Köln-Chorweiler mit insgesamt 13 Wohneinheiten. Baujahr des Objekts ist 1997. Aufgrund von zahlreichen Feuchtigkeitsschäden wurde ein Gutachten erstellt. Danach ist die Sanierung von Dach- und Fassade erforderlich. Neben den veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln werden weitere Mittel in Höhe von 100.000 € benötigt. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage Instandhaltung über ausreichende Mittel. 100.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. II / 20 10 Üpl. 80.000,00 € 1713 15 Transferauf- wendungen Die Anträge auf Stiftungsmittel an den Hermann-Frank-Fonds sind höher als ursprünglich geplant. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage Erträge über ausreichende Mittel. 80.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. II / 20 11 Üpl. 400.000,00 € 1703 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zum Anlagevermögen der Waisenhausstiftung gehört die Liegenschaft Athener Ring 26-30 in Köln-Chorweiler mit insgesamt 27 Wohneinheiten. Baujahr des Objekts ist 1997. Aufgrund von zahlreichen Feuchtigkeitsschäden wurde ein Gutachten erstellt. Danach ist die Sanierung von Dach-und Fassade erforderlich. Neben den veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln werden weitere Mittel in Höhe von 400.000 € benötigt. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage Instandhaltung über ausreichende Mittel. 400.000,00 € 1601 16 Sonstige ordentl. Aufwendungen Dez. II / 20 Seite 3
Anlage 2 - Auszahlungen
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl 250.000,00 € 0106 9 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Mit Beschluss vom 22.01.2024 (Vorlage 3174 /2023) hat der Digitalisierungsausschuss den Bedarf zur Ergänzungsbeschaffung eines weiteren Mandanten (Site Lizenz) der bereits beim Historischem Archiv genutzten Standardsoftware "ACT APro" für das Zentrale Aktendepot anerkannt. 250.000,00 € 0104 9 Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez. I / Amt 1000 2 Üpl. 22.000.000,00 € 0606 14 Transferaus- zahlungen Das Amt für Kinder, Jugend und Familie benötigt eine überplanmäßige Bereitstellung von 22 Mio.€ für die Sicherstellung seiner Zahlungsfähigkeit. Seit dem Berichtswesen 04/2024 ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie aufgefordert, eine monatliche Sonder-Prognose zur weiteren Entwicklung der Leistungen für die Hilfen zur Erziehung vorzulegen und die Entwicklungen der Auszahlungen und Einzahlungen zu überwachen und eine drohende Zahlungsunfähigkeit durch rechtzeitige üpl-Beantragung von Deckungsmitteln abzuwenden. 22.000.000,00 € 1601 14 Transferaus- zahlungen Dez. IV / 51 3 Üpl. 22.100.000,00 € 0606 14 Transferaus- zahlungen Das Amt für Kinder, Jugend und Familie benötigt eine weitere überplanmäßige Bereitstellung von 22, 1 Mio. €. 22.100.000,00 € 1601 14 Transferaus- zahlungen Dez. IV / 51 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 12.11.2024 3212/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 12.11.2024 Rat 14.11.2024 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2023/2024 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli- chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 2 keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Florenzer Straße 74
- Athener Ring 26
- Straße 7
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Details
- Aktenzeichen
- 3212/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 12.11.2024
- Erstellt
- 17.10.2024 10:06