Mandari Insight

3212/2024

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2023/2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 12.11.2024

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Anlage 1 - Aufwand

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Ansehen

Anlage 2 - Auszahlungen

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Ansehen

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Ansehen

Anlage 1 - Aufwand

6815 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
1 Üpl. 23.100,00 € 0111 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Das Budget des Dezernatsbüros IV für Bildung, Jugend und Sport ist 
für das Jahr 2024 aufgrund gestiegener Leasingkosten nicht mehr 
auskömmlich. Der Abschluss der Leasingverträge fand nach der 
Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 statt, sodass die höheren Kosten 
nicht mehr berücksichtigt werden konnten. 
23.100,00 € 0801 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. IV /  
52 
2 Üpl. 45.000,00 €
412.737,45 €
542.300,00 €
2.072.856,18 €
460.400,66 €
2.275.139,38 €
69.958,93 €
46.783,00 €
1.433.200,00 €
0101 
0504 
0604 
0604 
0416 
0504 
1401 
1301 
0604 
15 
Transferauf- 
wendungen 
13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Gem. Dringlichkeitsantrag AN/2179/2023 vom 07.12.2023 wurde der 
Strukturförderfonds von 5 Mio. € in 2023 auf 10 Mio. € in 2024 
angehoben. Die Anhebung wird finanziert durch die Ausweitung der 
Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende (2.362.426,41 €), die auf 
den 01.07.2024 vorgezogen wurde und die durch 
Ermächtigungsübertragung aus 2024 bereitgestellten Restmittel aus 
dem Strukturförderfonds 2023 (2.637.573,59 €). 
Gem. Mitteilung 0169/2024 an den Finanzausschuss ist die Aufteilung 
der Mittel durch die Verwaltung auf die Dezernate nach aktueller 
Bedarfslage vorgenommen worden. 
7.262.868,34 €
95.507,26 €
1601 
0801 
15 
Transferauf- 
wendungen 
Dez. OB / 
01, 16 
Dez. IV / 
40, 51, 52 
Dez. V / 50 
Dez. VII / 
41 
Dez. VIII / 
57 und 67 
3 Üpl. 30.516.000,00 € 1601 20 
Zinsen und 
sonstige 
Finanzaufwendun 
gen 
Der HPL 23/24 wurde in 2022 zur Niedrigzinsphase aufgestellt, so 
dass die konkrete Zinsentwicklung nicht absehbar war. Es ergeben 
sich Mehraufwendungen von rund 30,5 Mio. € in der TPZ 20 - Zinsen 
und sonst. Finanzaufwendungen. 
Eine Deckung kann aus den Schlüsselzuweisungen erfolgen, die laut 
Festsetzungsbescheid vom 24.01.2024 höher als geplant ausfallen. 
30.516.000,00 € 1601 2
Zuwendungen 
und allgemeine 
Umlagen 
Dez. II / 20 
über- und außerplanmäßiger Aufwand 
Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023/2024 
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 
Seite 1

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4 Üpl. 35.000,00 € 0111 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Das Budget des Dezernatsbüros III Mobilität ist aufgrund nicht 
vorhersehbarer Projekte für das Jahr 2024 nicht mehr auskömmlich. 
Im Einzelnen geht es um die folgenden Maßnahmen: 
Strategietagungen Dezernat III Mobilität, Neuanschaffung Hardware, 
Fortführung von Prozessmanagement-Maßnahmen, Workshops mit 
Dezernat VI zur verbesserten Kommunikation und Priorisierung von 
Projekten. 
Eine Deckung steht im Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
zur Verfügung. Die Mittel werden dort nicht in der erwarteten Höhe 
abfließen. 
35.000,00 € 1202 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. III / 69 
5 Üpl. 7.900.000,00 € 0212 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Aufgrund höherer vertraglich gebundener Zahlungen an die 
Leistungserbringer im Rettungsdienst infolge angepasster Verträge an 
die Kliniken der Stadt Köln sowie den freiberuflichen Notäzt*innen 
ergibt sich ein Mehrbedarf. 
7.900.000,00 € 1601 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. I / 37 
6 Üpl. 1.073.100,00 € 1301 11 
Personalaufwen- 
dungen 
Der Rat beschloss am 20.06.2022,die Umsetzung des Konzepts Make 
or Buy Baumpflege und beauftragte die Verwaltung mit der 
Einrichtung von 19 Mehrstellen (099/2022). Die Ratsvorlage 
beinhaltete, dass.die Mehrstellen aus eingesparten 
Sachaufwendungen für Fremdvergabe Baumpflege finanziert werden. 
1.073.100,00 € 1301 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez. VIII / 
67 
7 Üpl. 17.202,41 € 0206 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Für das Haushaltsjähr 2024 wurden zunächst Kassenmittel in Höhe 
von 2.393.800,00 € angemeldet. Die vom Verwaltungsrat der CVUA 
am 21.06.2023 einstimmig beschlossene Entgeltordnung für 2024 
sieht jedoch für die Stadt Köln einen Anteil in Höhe von 2.411.002,41 
€ vor. 
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aufgrund einer Rückforderung 
bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderung. 
17.202,41 € 1501 6
Kostenerstattung 
und 
Kostenumlage 
Dez. II 
8 Üpl. 50.000,00 € 1707 15 
Transferauf- 
wendungen 
Der Antrag auf Stiftungsmittel durch die Kliniken der Stadt Köln an 
den Gemeinsamen Hospitalstiftungsfonds sind höher als ursprünglich 
geplant. Die Stiftung verfügt in ihrer Sonderrücklage Erträge über 
ausreichende Mittel. 
50.000,00 € 1601 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Dez. II / 20 
Seite 2

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. 
/ 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Dez. / Amt 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
9 Üpl. 100.000,00 € 1709 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Zum Anlagevermögen der Stiftung Johann-Heinrich Glaren gehört die 
Liegenschaft Florenzer Str. 74 in Köln-Chorweiler mit insgesamt 13 
Wohneinheiten. Baujahr des Objekts ist 1997. Aufgrund von 
zahlreichen Feuchtigkeitsschäden wurde ein Gutachten erstellt. 
Danach ist die Sanierung von Dach- und Fassade erforderlich. Neben 
den veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln werden weitere Mittel in 
Höhe von 100.000 € benötigt. Die Stiftung verfügt in ihrer 
Sonderrücklage Instandhaltung über ausreichende Mittel. 
100.000,00 € 1601 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Dez. II / 20 
10 Üpl. 80.000,00 € 1713 15 
Transferauf- 
wendungen 
Die Anträge auf Stiftungsmittel an den Hermann-Frank-Fonds sind 
höher als ursprünglich geplant. Die Stiftung verfügt in ihrer 
Sonderrücklage Erträge über ausreichende Mittel. 
80.000,00 € 1601 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Dez. II / 20 
11 Üpl. 400.000,00 € 1703 13 
Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen 
Zum Anlagevermögen der Waisenhausstiftung gehört die 
Liegenschaft Athener Ring 26-30 in Köln-Chorweiler mit insgesamt 27 
Wohneinheiten. Baujahr des Objekts ist 1997. Aufgrund von 
zahlreichen Feuchtigkeitsschäden wurde ein Gutachten erstellt. 
Danach ist die Sanierung von Dach-und Fassade erforderlich. Neben 
den veranschlagten Bauunterhaltungsmitteln werden weitere Mittel in 
Höhe von 400.000 € benötigt. Die Stiftung verfügt in ihrer 
Sonderrücklage Instandhaltung über ausreichende Mittel. 
400.000,00 € 1601 16 
Sonstige ordentl. 
Aufwendungen 
Dez. II / 20 
Seite 3

Anlage 2 - Auszahlungen

1749 Zeichen

Fach- 
dezernat 
Nr. üpl. / 
apl. 
Betrag Teil- 
plan 
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 
1 Üpl 250.000,00 € 0106 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
Mit Beschluss vom 22.01.2024 (Vorlage 3174 
/2023) hat der Digitalisierungsausschuss den 
Bedarf zur Ergänzungsbeschaffung eines weiteren 
Mandanten (Site Lizenz) der bereits beim 
Historischem Archiv genutzten Standardsoftware 
"ACT APro" für das Zentrale Aktendepot anerkannt. 
250.000,00 € 0104 9
Auszahlung für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen 
Dez. I / 
Amt 1000 
2 Üpl. 22.000.000,00 € 0606 14 
Transferaus- 
zahlungen 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie benötigt 
eine überplanmäßige Bereitstellung von 22 Mio.€ 
für die Sicherstellung seiner Zahlungsfähigkeit.  
Seit dem Berichtswesen 04/2024 ist das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie aufgefordert, eine 
monatliche Sonder-Prognose zur weiteren 
Entwicklung der Leistungen für die Hilfen zur 
Erziehung vorzulegen und die Entwicklungen der 
Auszahlungen und Einzahlungen zu überwachen 
und eine drohende Zahlungsunfähigkeit durch 
rechtzeitige üpl-Beantragung von Deckungsmitteln 
abzuwenden. 
22.000.000,00 € 1601 14 
Transferaus- 
zahlungen 
Dez. IV / 
51 
3 Üpl. 22.100.000,00 € 0606 14 
Transferaus- 
zahlungen 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie benötigt 
eine weitere überplanmäßige Bereitstellung von 22, 
1 Mio. €. 
22.100.000,00 € 1601 14 
Transferaus- 
zahlungen 
Dez. IV / 
51 
über- und außerplanmäßige Auszahlungen 
Deckung 
Anlage 2 
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023/2024 
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3059 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 12.11.2024 
 3212/2024 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Rat 14.11.2024 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2023 und 2024 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung 
mit der Haushaltssatzung 2023/2024 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2023/2024 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die Stiftungsrücklagen erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen bewegli-
chen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel 
des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen 
werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus

2 
 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.11.2024 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Florenzer Straße 74
  • Athener Ring 26
  • Straße 7

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Details

Aktenzeichen
3212/2024
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
12.11.2024
Erstellt
17.10.2024 10:06