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AN/0382/2020

Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Einmündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 11.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2020

Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0382-2020

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Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0382-2020

2310 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
 
HP Fischer 
Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. 
E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de  
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzende r der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com  
 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.03.2020 
 AN/0382/2020 
 
Antrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, zu TOP 7.4 
-Tischvorlage- 
 
Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Ein-
mündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.2020 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0271/2020 auf die Tages-
ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2020 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
Punkt 1 des vorliegenden Antrags ist zu ersetzen durch folgenden neuen Punkt 1: 
1. Die sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten 
Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus-
Gelände, ist neu zu bepflanzen und gegen Befahren zu sichern. 
 
Punkt 2 des vorliegenden Antrags ist zu ersetzen durch folgenden neuen Punkt 2: 
2. Das in der Grünflächenordnung der Stadt Köln vorgesehene Parkverbot auf 
Grünflächen ist hier, wie in der Wevelinghovener Straße/Ecke Krefelder Straße 
bis zur Wickerather Straße in Köln-Nippes, durchzusetzen. Ein Parken auf der 
verbliebenen Fahrbahn dürfte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

2 
 
 
 
 
 
Punkte 3 und 4 des vorliegenden Antrags werden erhalten. 
 
Punkt 5 wird ergänzt und lautet: 
5. Die Kreuzung des Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum Beispiel 
Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen. 
 
 
Die Begründung erfolgt mündlich! 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
HP Fischer   Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender 
der Fraktion DIE LINKE.   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Wevelinghovener Straße
  • Krefelder Straße
  • Rather Kirchweg
  • Pohlstadtsweg
  • Neubrücker Ring

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Details

Aktenzeichen
AN/0382/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
11.03.2020
Erstellt
11.03.2020 09:28