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Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Einmündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0382/2020 vom 11.03.2020

Stand: Am 12.03.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Änderungsantrag_Grüne_LINKE_AN-0382-2020

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk HP Fischer Fraktionsvorsitzende r der Fraktion DIE LINKE. E-Mail: Linke-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzende r der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.03.2020 AN/0382/2020 Antrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2020, zu TOP 7.4 -Tischvorlage- Lkw-Parken auf dem Rather Kirchweg zwischen Pohlstadtsweg und der Ein- mündung Neubrücker Ring in Köln-Brück/-Neubrück Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.03.2020 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag AN/0271/2020 auf die Tages- ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2020 zu setzen: Beschluss: Punkt 1 des vorliegenden Antrags ist zu ersetzen durch folgenden neuen Punkt 1: 1. Die sich im städtischen Besitz befindliche unbefestigte Grünfläche am rechten Fahrbahnrand des Rather Kirchwegs hin zur ehemaligen Baumschule Madaus- Gelände, ist neu zu bepflanzen und gegen Befahren zu sichern. Punkt 2 des vorliegenden Antrags ist zu ersetzen durch folgenden neuen Punkt 2: 2. Das in der Grünflächenordnung der Stadt Köln vorgesehene Parkverbot auf Grünflächen ist hier, wie in der Wevelinghovener Straße/Ecke Krefelder Straße bis zur Wickerather Straße in Köln-Nippes, durchzusetzen. Ein Parken auf der verbliebenen Fahrbahn dürfte gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. 2 Punkte 3 und 4 des vorliegenden Antrags werden erhalten. Punkt 5 wird ergänzt und lautet: 5. Die Kreuzung des Fuß-/Radwegs ist mittels geeigneter Mittel, wie zum Beispiel Fahrbahnmarkierungen, sichtbar zu machen. Die Begründung erfolgt mündlich! Mit freundlichen Grüßen HP Fischer Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf

  1. 12.03.2020

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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