A-N/0014/2025
Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller und E-Scooter
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Originalantrag
1515 Zeichen
SPD-Fraktion in der BV-Nord Münster, 13.05.2025 Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller und E-Scooter Die BV-Nord möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Entwicklung des Parkzonenkonzepts für E- Tretroller und E-Scooter nach der weitgehend erfolgten Implementierung in der Innenstadt baldmöglichst auf Kinderhaus und Coerde auszuweiten. Begründung: E-Tretroller und E-Scooter sind im Rahmen der Verkehrswende als Verkehrsmittel für „die letzte Meile“ nicht mehr wegzudenken und erfüllen in vielen Fällen auch ihren Zweck. Leider ist zu beobachten, dass viele NutzerInnen von E-Tretrollern und E-Scootern diese nach Beendigung der Fahrt unsachgemäß oder gar verkehrsordnungswidrig abstellen. Sie stehen oder liegen oft mitten im Weg. Dies schafft Probleme für Menschen, die mobili- tätseingeschränkt sind, insbesondere ältere Menschen, die auf Gehstock, Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind oder eine Sehschwäche haben. Das in der Innenstadt und einigen Ausfallstraßen eingeführte Parkzonenkonzept führt dazu, dass E-Tretroller/E-Scooter nur noch in bestimmten örtlich begrenzten Bereichen abgestellt werden können, da ansonsten die von den Nutzenden zu zahlende Zeit nicht stoppt. Da sich auch im Bereich Kinderhaus und Coerde die Beschwerden mehren, scheint eine baldige Ausdehnung des Konzepts auf diese Stadtteile notwendig. Weitere Begründung mündlich. Kolbert Borker Görlich Benadio Hilbig Igelbrink Kiewit Lamken Stienemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0014/2025
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 22.05.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 15:12