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4240/2021

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

Mitteilung BV 29.12.2021

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Nächste Beratung: Beirat Porz Mitte, Sitzung am 31.03.2022, TOP 5.1.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

10354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/152 
152/2 
Vorlagen-Nummer 29.12.2021 
 4240/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.12.2021 
Beirat Porz Mitte 2022 
 
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 
hier: Stellungnahme zu den Empfehlungen des Beirates  und den Anträgen AN/2331/2021 
sowie AN/2327/2021 
In der Sitzung des Beirates  am 21.09.2021 wurde der Verwaltungsvorschlag der Fortschreibung des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes  vorgestellt. 
 
Der Beirat hat in der Sitzung zwei Beschlussempfehlungen gefasst. 
 
1. Es wird beantragt, der Bezirksvertretung Porz zu empfehlen,  
folgende Maßnahmen aus dem ISEK 2018 in die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwick-
lungskonzeptes aufzunehmen und eine Weiterführung zu verfolgen: 
a.  „Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal“  
b. „Lichtkonzept Porzer Brücken“. 
 
2. Es wird beantragt, der Bezirksvertretung Porz zu empfehlen, dass bei den Maßnahmen „Umge-
staltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwertung der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard 
und der Neuen Mitte Porz“, die Leistungsphase 3 möglichst bis Ende 2023 fertiggestellt werden 
soll. 
 
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.11.2021 beschlossenen Ersetzungsanträge 
AN/2331/2021 sowie AN/2327/2021 beantragen die gleichen Inhalte in Bezug auf die Beschlussemp-
fehlungen Nr. 1a und 2 des Beirates.  
 
Die nachfolgenden Ausführungen und aktuellen Sachstände zu den betroffenen Maßnahmen bezie-
hen sich daher sowohl auf die o.g. Beschlussempfehlungen des Beirates als auch auf die o.g. Erset-
zungsanträge: 
 
1. Machbarkeitsstudie Schulareal 
 
Die Verlagerung des Berufskollegs wird erst in 10 bis 15 Jahren vollendet sein (vergleiche Be-
schluss des Rates zur Schulbaumaßnahmenliste). Unabhängig von der Verlagerung des Be-
rufskollegs wird die Grundschule auf ihrem bisherigen Standort neu errichtet werden. Die Ver-
waltung prüft aktuell erneut, in welcher Form und in welchem zeitlichen Rahmen die Aufstellung 
eines Nutzungskonzeptes für das Schulareal möglich ist. Die Erhaltung und Erweiterung der 
grünen Infrastruktur wird dabei eine zentrale Aufgabenstellung sein.

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2. Lichtkonzept Porzer Brücken 
 
Die Beleuchtung der Porzer Brücken erfüllt nach jetzigen Erkenntnissen die DIN-Normen. Dar-
über hinausgehende Handlungsnotwendigkeiten sind der Verwaltung nicht bekannt. Den Antrag 
Nr. 2226/2021 wird das Amt für Verkehrsmanagement gesondert beantworten.  
Das Lichtkonzept Porzer Brücken kann nach jetzigem Stand nicht mehr wie geplant umgesetzt 
werden, da für die Hälfte der betroffenen Brücken eine anderweitige Aufwertung erfolgen wird. 
 
Folgende Brücken hat das bisherige Konzept neben dem Bereich der Stadtbahnhaltestelle 
Porz-Markt umfasst: 
 
a. Tunnelbau unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße 
b. Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur Alfred-Nobel-
Straße 
c. Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Bergerstraße 
d. Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alf-
red-Moritz Platz 
 
Erläuterung zu den geplanten anderweitigen Aufwertungen der unter Punkt c und d genannten 
Brücken 
 
c. Die Brücke über die Bahntrasse auf der Bergerstraße wird voraussichtlich ab 2027 abgeris-
sen und neu gebaut werden.  
 
d. Das Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz und 
Alfred-Moritz-Platz ist bereits als Maßnahmenvorschlag in der Fortschreibung des  
ISEK aufgenommen. Der Beschluss der BV Porz vom 02.09.2021 zum Antrag AN/1706/2021 
wird in diesem Zusammenhang geprüft. 
 
Die Brücken an der Steinstraße sowie Rather Straße liegen außerhalb des ISEK-Gebietes. 
Auch hierzu wird auf die gesonderte Beantwortung des Antrages 2226/2021 verwiesen. 
 
Die Verwaltung wird im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
prüfen, inwieweit eine angepasste Maßnahme (Lichtkonzept) zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. 
im Rahmen einer Fortschreibung, aufgenommen werden kann.  
 
 
3. Zeitplanung der Maßnahmen „Umgestaltung der Bahnhofstraße“ und „Aufwertung der 
Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard und der Neuen Mitte Porz“ 
 
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Baumaßnahmen, die jetzt verbindlich als Bausteine 
des Förderprogramms mit Drittmittelfinanzierung in das umfangreiche Arbeitsprogramm der 
Fachämter aufgenommen werden. 
 
Mit Beschluss des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte (Vorlage-Nr. 3629/2008) am 23.03.2010 
wurden zahlreiche Planungs- und Handlungsempfehlungen für das Planungsgebiet Porz Mitte 
durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Unter Punkt 5.14 ist dort die Attraktivierung der Zu-
gänge zum Rheinufer vom Friedrich-Ebert-Platz über die Brücke und über die Bahnhofstraße 
als kurzfristig umzusetzende Planungs- und Handlungsempfehlung aufgeführt.  
 
Unter Einbindung der Porzer Stadtgesellschaft in Form eines Runden Tisches wurde in dem 
sich anschließenden Prozess die Ausgestaltung und Umsetzung der Planungs- und Hand-
lungsempfehlungen des Entwicklungskonzeptes priorisiert und begleitet. Konsens bestand ins-
besondere darin, dass der Fokus der Umsetzung ab dem Jahr 2010 auf die zukünftige Nutzung 
der leerstehenden Hertie-Immobilie und die damit verbundene städtische Tiefgarage gesetzt 
werden soll. Ergebnis dieser Weiterentwicklung ist der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 
10.09.2015 (Vorlagen-Nr. 1725/2015) zur Umsetzung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
zur „Revitalisierung der Innenstadt von Porz vom 11.02.2015“. Mit diesem Beschluss wurde die

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Verwaltung beauftragt, das in der Machbarkeitsstudie aufgezeigte städtebauliche Planungskon-
zept in der Variante B1 (Abriss der Hertie-Immobilie sowie Neubau von drei neuen Gebäuden) 
umzusetzen. Die in den Folgejahren durchgeführte Umsetzung zur Revitalisierung des Porzer 
Zentrums wird mit der Neugestaltung des Freiraumes auf dem Friedrich-Ebert-Platz im Jahr 
2023 im direkten Anschluss an die von der Modernen Stadt entwickelte Neue Mitte ihren Ab-
schluss finden. 
 
Um die Erneuerung und Aufwertung von Porz Mitte über Städtebauförderung fortzusetzen, wur-
de aus den Planungs- und Handlungsempfehlungen des Entwicklungskonzepts Porz Mitte das 
Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) entwickelt und 2018 vom Rat der Stadt Köln be-
schlossen. Dieses enthält keine eigenständige Maßnahme zur Bahnhofstraße oder der Verbin-
dungsachse zwischen dem Rheinboulevard und der Neuen Mitte Porz. Die Aufwertung der 
Wegeverbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rheinufer, wurden als Bestandteil der 
Maßnahme „Freiraumplanerischer Wettbewerb Friedrich-Ebert-Platz und Innenstadt Porz“ mit-
betrachtet. Das Stadtplanungsamt hat den freiraumplanerischen Wettbewerb von Dezember 
2018 bis April 2019 durchgeführt.  
 
In der Fortschreibung zum ISEK Porz Mitte werden die im Wettbewerb definierten Verbindungs-
achsen Bahnhofstraße sowie der Verbindungsachse zwischen Rheinboulevard zur Neuen Mitte 
(inkl. Fußgängerbrücke über Hauptstraße) nun als zwei neue bauliche Maßnahmen aufgenom-
men, für die eine Förderbeantragung  geprüft wird.  
 
Nach der verwaltungsinternen Abstimmung ist die Fertigstellung der Leistungsphase 3 (Ent-
wurfsplanung) durch die Fachämter bei beiden Maßnahmen für Mitte 2025 anvisiert. Der Pla-
nungsbeginn ist nach Ratsbeschluss des fortgeschriebenen Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes (ISEK) Porz Mitte sowie Aufnahme des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes in das 
Städtebauförderprogramm durch das Land NRW geplant.  
 
Begründung der Zeitplanung: 
Erst nach Ratsbeschluss und Einreichen des beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungs-
konzeptes an das Land NRW werden die neuen Maßnahmen als Fördermaßnahme angemel-
det. Auf dieser Basis ist der Start der Planung möglich und ist in Abstimmung mit den personel-
len Ressourcen des zuständigen Fachamtes eingeplant.  
 
Für den Planungsprozess bis zur Leistungsphase 3 ist regelmäßig ein Zeitfenster von 18 bis 24 
Monaten zugrunde zu legen. Dieser beinhaltet die Einholung eines Bedarfsfeststellungsbe-
schlusses, die Beauftragung an ein externes Planungsbüro sowie das Bearbeiten und Abstim-
men der Leistungsphasen 1-3 einschließlich mindestens einer Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Ein weiterer zentraler Aspekt der Zeitplanung betrifft die vertraglichen Festlegungen zur Nieder-
legung des Dechant-Scheben-Hauses. Die entstehenden Freiflächen sollen Bestandteil der 
Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofstraße“ sein und eine attraktive Durchwegung zur Neuen 
Mitte schaffen. Die Niederlegung einschließlich Eigentumsübergang zur Stadt Köln erfolgt ge-
mäß der getroffenen vertraglichen Regelung bis spätestens 2027. Der Eigentumsübergang an 
die Stadt Köln schafft erst die formale Voraussetzung für die avisierte Beantragung von Städte-
baufördermitteln. 
 
Die geplanten Maßnahmen in der Neuen Mitte Porz sind so aufeinander abgestimmt, dass die 
grundsätzliche Erreichbarkeit der Geschäfte über den gesamten Zeitraum sichergestellt wird. 
Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Frequenz und der Umsatz des Einzelhandels gesi-
chert und schrittweise gesteigert werden kann. Die Freiraumgestaltung auf dem Friedrich-Ebert-
Platz wird nach derzeitiger Planung im Jahr 2023 abgeschlossen, so dass damit und durch die 
Maßnahmen im „Sofortprogramm Innenstadt NRW“ erste Schritte zu einer Attraktivierung um-
gesetzt werden können. 
 
Hinweise zum Umfang der Maßnahmen 
Die Gestaltung der Fußgängerquerung über die Hauptstraße im Zuge der Bahnhofstraße ist als 
Bestandteil der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) von Steinstraße bis Mühlen-

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straße“ enthalten. Eine Prüfung der Anregung „Roter Teppich sowie Berücksichtigung einer an-
gepassten Verkehrsinfrastruktur“ wird im Rahmen des ab 2022 durchzuführenden Planungs- 
und Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses der Maßnahme „Umgestaltung der Hauptstraße (Porz) 
von Steinstraße bis Mühlenstraße“ erfolgen. 
 
 
Alle eingegangenen Anregungen zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 
aus der Beiratssitzung vom 21.09.2021 sowie auch aus der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 
27.09.2021 bis 10.10.2021 werden ausgewertet und den betreffenden politischen Gremien zur 
Kenntnis vorgelegt. 
 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

27.01.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.03.2022 Beirat Porz Mitte
TOP 5.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Bahnhofstraße
  • Kaiserstraße
  • Friedrichstraße
  • Bergerstraße
  • Steinstraße
  • Rather Straße
  • Mühlenstraße
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Alfred-Nobel-Straße
  • Hauptstraße
  • Markt
  • Straße C

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Details

Aktenzeichen
4240/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.12.2021
Erstellt
03.12.2021 06:30