2989/2018
Wahl einer Stadtkämmerin / eines Stadtkämmerers und Beigeordneten für Dez. II - Finanzen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/5 Vorlagen-Nummer 2989/2018 Freigabedatum 26.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl einer Stadtkämmerin / eines Stadtkämmerers und Beigeordneten für Dez. II - Finanzen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt N.N. zur Stadtkämmerin / zum Stadtkämmerer für die Dauer von acht Jahren. Als Ge- schäftskreis wird ihr / ihm das Dezernat II - Finanzen (Kämmerei und Steueramt) übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 Bundesbesoldungsordnung (BBO) gezahlt. Rat 08.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Stelle der Stadtkämmerin / des Stadtkämmerers und der / des Beigeordneten für das Dezernat II – Finanzen wird zum 07.12.2018 vakant. In der Sitzung des Rates am 05.07.2018 wurde die Beauf- tragung eines Personalberatungsunternehmens (PBU) zur Unterstützung des o.g. Besetzungsverfah- rens beschlossen. Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. An die Fachkompetenz einer Stadtkämmerin beziehungsweise eines Stadtkämme- rers werden nach der GO NRW besondere Anforderungen gestellt. Die erforderlichen besonderen Kenntnisse finden sich in §§ 80, 81, 83, 93, 95, 96, 101, 103, 104 und 116 der GO NRW. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Das Personalberatungs- unternehmen zfm – Zentrum für Management und Personalberatung, Bonn wurde in Umsetzung des Ratsbeschluss vom 05.07.2018 mit der Personalsuche beauftragt. Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren informiert. Eine Information über das Auswahler- gebnis sowie die vorliegenden Bewerbungen erfolgt vor der Ratssitzung.
Anlage Informationen zur vorgeschlagene Bewerberin
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Anlage zur Beschlussvorlage 2989/2018 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Rat wählt Frau Prof. Dr. Dörte Diemert zur Stadtkämmerin für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihr das Dezernat II - Finanzen (Kämmerei und Steueramt) übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezüge nach der Besoldungsgruppe B 8 Bundesbesoldungsordnung (BBO) gezahlt. 2. Information zur vorgeschlagenen Bewerberin Frau Prof. Dr. Diemert schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften 1998 mit der ersten juristischen Staatsprüfung erfolgreich ab. Danach folgten 2002 die Promotion am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und 2004 die zweite juristische Staatsprüfung. Im Anschluss leitete sie das Freiherr-vom- Stein-Institut an der Universität Münster. Von 2007 bis 2008 war sie für den Landkreistag NRW und danach bis 2016 zunächst als Referentin, seit 2014 als Hauptreferentin für Kommunalfinanzen beim Deutschen Städtetag in Köln tätig. 2016 wurde sie zur Stadtkämmerin und Dezernentin für Finanzen, Wahlen und Europaangelegenheiten der Stadt Duisburg gewählt. Im letzten Jahr bestellte der Rat sie außerdem zur Stadtdirektorin. Frau Prof. Dr. Diemert ist Mitglied in diversen Aufsichtsräten und Gremien, wie unter anderen im Vorstand des Verbands kommunaler Unternehmen NRW, im Vorstand des Fachverbands der Kämmerer in NRW und im Kompetenzzentrum Nachhaltige Kommunale Finanzpolitik der Universität Münster. Sie ist langjährige Lehrbeauftragte für Kommunalfinanzen und seit 2016 Honorarprofessorin an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster. 3. Information zum weiteren Verfahren Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalberatungsunternehmens zur Verfügung gestellt und eine Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ermöglicht. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2989/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2018
- Erstellt
- 10.09.2018 08:22