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Parkhaus Chorweiler

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1431/2019 vom 02.05.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Schw Az Vorlagen-Nummer 1431/2019 Freigabedatum am 29.04.2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Parkhaus Chorweiler Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 1. Gibt es bereits eine Regelung zu erweiterten Öffnungszeiten des Parkhauses? 2. Ist es möglich, das Parkhaus bis 24 Uhr zu öffnen, damit z.B. auch Besucher von Veranstaltungen im Bürgerzentrum dort ihr Auto abste llen können? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1:  Eine 24-stündige Öffnungszeit des öffentlichen Parkhauses ist nach Auskunft der ECE nicht mö g- lich, allerdings existiert bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit des Dauerparkens. Zu 2:  Der Parkhausbetreiber wird einen Veranstaltungstarif analog Parkhauses Lanxess Arena einführen, Kosten 3,- € zur Veranstaltung  Es wird nur das EG des Parkhauses genutzt, die Parkebenen 1. und 2. OG bleiben weiterhin ve r- schlossen.  Am Abend der Veranstaltung wird diese Funktion am Kassenautomaten ab 18.00 Uhr zur Verf ü- gung gestellt, sodass der Besucher vor der Veranstaltung die Gebühr entrichtet.  Nach der Veranstaltung bleibt ausreichend Zeit das Parkhaus zu verlassen, im Idealfall bis morgens um 07.30 Uhr, auf jeden Fall bis mindestens 2 Std. nach Veranstaltungsende.  Die Beleuchtung des Parkhauses bleibt im EG auf 1/3 heruntergeschaltet.  Es wird kein Wachdienst nach 21.30 Uhr im Parkhaus sein  Die Kassenautomaten im OG sind nach 20:30 Uhr nicht mehr erreichbar, der im EG wird gegen 21.00 Uhr mittels Rollgitter gegen A ufbrechen gesichert, eine Bedienung ist möglich.  Das Bürgerzentrum wird die ECE rechtzeitig (14 Tage vorher) über Veranstaltungen informieren.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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