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AN/0412/2020

Keine Ruine in der City: Parkhausgrundstück Auf dem Hunnenrücken/Enggasse/Tunisstraße muss entwickelt werden (Altstadt/Nord), Antrag SPD

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 12.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 5.1.1

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Antrag nach § 3 (SPD BV1)

3160 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
Herrn Bezirksamtsleiter  
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0412/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Innenstadt 
zu setzen: 
 
Keine Ruine in der City: Parkhausgrundstück Auf dem Hunnenrücken / Enggasse /  
Tunisstraße muss entwickelt werden (Altstadt/Nord) 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den bestehenden Bebauungsplan für die Fläche des Par k-
hauses Auf dem Hunnenrücken/Enggasse/Tunisstraße, der die Bebauung „Parkhaus“ festsetzt, 
in Hotelnutzung/Gewerbe und Wohnnutzung zu ändern. 
Ferner wird die Verwaltung aufgefordert, zur Sicherung der städtebaulichen Maßnahmen das 
besondere Vorkaufsrecht für die Stadt Köln (s. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) anzuwenden. 
 
Begründung 
1. Das Parkhaus Auf de m Hunnenrücken/Enggasse/Tunisstraße (Altstadt/Nord) wird nicht 
mehr bewirtschaftet und steht nun schon seit Jahren leer. Deshalb hatte die SPD -Fraktion 
bereits am 08.02.2016 eine Anfrage bezüglich der Pläne der Eigentümer mit diesem Par k-
haus gestellt (AN/1 390/2016). Daraufhin teilte die Verwaltung am 09.02.2017 mit (AN 
4145/2016), dass das stillgelegte Parkhaus Auf dem Hunnenrücken einer größeren Eige n-
tümergemeinschaft gehört und von der Firma Greif & Contzen verwaltet wird. Schon Mitte 
2015 hätten zwischen dem Dezernat Stadtentwicklung, Planen und Bauen und dem Verwal-
ter Gespräche stattgefunden mit der Zielsetzung, eine Aufwertung des Standortes durch 
Abbruch und Neubau mit der Lage adäquaten Nutzungen zu erwirken. 
2. In einer weiteren Mitteilung informierte die Verwaltung am 17.05.2018 auf eine erneute An-
frage der SPD -Fraktion, dass weitere Gespräche zwischen Verwaltung und einem mögl i-
chen Vorhabenträger, der das Grundstück erwerben möchte, stattgefunden hätten und mitt-
lerweile ein Konzept zum Abriss und zum N eubau für ein Hotel unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Stellplatzverpflichtungen vorliegen würde. Die Vorstellungen des Vorhabenträ-
gers würden sich auf eine Hotelnutzung richten (1628/2018).  
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt-koeln.de 
web  www.koelnspd.de

- 2 - 
 
3. Nach Informationen aus der Presse soll das Parkhaus mittlerweile einem früheren Mitbetrei-
ber allein gehören . Den geplanten Hotelneubau plant die Verwaltung derzeit ohne neuen 
Bebauungsplan zu genehmigen. Da dies die Zustimmung der Nachbarn erfordert, ist zu be-
fürchten, dass sich die Abstimmungsprozesse noch länger hinziehen und das Parkhaus wei-
ter verkommt.  
Es kann nicht im Sinne der Stadt sein, dass ein Grundstück in solch exponierter Lage mitten 
in der City, welches für Wohnraum und Gewerbe zur Verfügung stehen sollte, ungenutzt und 
entwickelt bleibt. Ein Parkhaus als Ruine braucht Köln nicht! 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Enggasse
  • Tunisstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Auf dem Hunnenrücken

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Details

Aktenzeichen
AN/0412/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
12.03.2020
Erstellt
12.03.2020 13:49