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V/0951/2020

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 29.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 18.02.2021, TOP 5.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1417 Zeichen

Anlage A zur V/0951/2020 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres  
Miteinander erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte  
Beilegung von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1916 Zeichen

V/0951/2020 
V/0951/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: 
 
Herr Peter Smidt 
 
Herr Smidt ist 60 Jahre alt und wohnt im Bezirk St.Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Herr Rettig war 25 Jahre lang als stellvertretender Schiedsmann in St.Mauritz tätig. Aus Altersgrün-
den steht er für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl 
erforderlich. 
Herr Peter Smidt hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-
Ost, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 besti mmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
04.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0951/2020 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Smidt erfüllt. 
 
I.V. 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0951/2020
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2020
Erstellt
29.10.2020 10:27