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0459/2017

Beantwortung der Anfrage der FREIEN WÄHLER KÖLN vom 15.12.2016 betreffend "Kein Baubeginn Rondorf Nord-West ohne konkrete ÖPNV-Planung" (AN/2118/2016)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 10.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

4639 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 makr ma 
Vorlagen-Nummer 10.02.2017 
 0459/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 14.02.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der FREIEN WÄHLER KÖLN vom 15.12.2016 betreffend 
"Kein Baubeginn Rondorf Nord-West ohne konkrete ÖPNV-Planung" (AN/2118/2016) 
 
Text der Anfrage: 
 
1. Warum wird nicht umgehend mit der Planung einer funktionierenden Anbindung der Ortslagen 
Rondorf und Umgebung an das Stadtgebiet begonnen? 
 
2. Wo wird konkret die geplante ÖPNV-Trasse der Baustufe 4 der Nord-Süd-Bahn zwischen den 
Haltepunkten Arnoldhöhe und dem Ortsende Rondorf verlaufen? 
 
3. Welche Gründe sprechen für oder gegen eine ÖPNV-Trasse, die sowohl mit Bussen wie mit 
Schienenfahrzeugen befahren werden kann? 
 
4. Welches Verfahren wählt die Verwaltung für eine regelmäßige, aktive Bürgerbeteiligung - je 
nach Inhalten in Zusammenarbeit mit der KVB und den Investoren? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu 1. 
Ausgangslage: 
 
Die Ortslage Rondorf ist in den 70er und 80er Jahren stark aufgesiedelt worden und hat mit den Dör-
fern Hochkirchen, Höningen, Konraderhöhe und einem Teil der Giesdorfer Höfe mittlerweile circa 
10 000 Einwohner erreicht. Allerdings ist die Verkehrsinfrastruktur nicht im gleichen Maße mitentwi-
ckelt und ausgebaut worden. Sie besteht im Wesentlichen noch aus einem dörflich geprägten Stra-
ßensystem. So müssen in Rondorf insbesondere drei Straßen die Hauptlast des heutigen Straßen-
verkehrs aufnehmen, ohne dass hierfür ein ausreichend dimensionierter Straßenraum zur Verfügung 
steht. Dies sind die Rondorfer Hauptstraße, die Kapellenstraße sowie Rodenkirchener Straße. 
 
Entlastungsstraße: 
 
Aufgrund der bereits angespannten Verkehrssituation der Ortslage – hier insbesondere im Bereich 
der Rodenkirchener Straße – wird eine Entlastungsstraße nördlich der geplanten Neubebauung vor-
geschlagen, die sowohl die neue Siedlung erschließt, als auch den vorhandenen Durchgangsverkehr 
auf der Rodenkirchener Straße in Rondorf aufnimmt.

2 
 
 
Die Entlastungsstraße soll nordöstlich der Rodenkirchener Straße 28 angebunden und im weiteren 
Verlauf parallel zum Autobahnkreuz Köln-Süd in Richtung Westen geführt werden. Sie quert an-
schließend den Weißdornweg und verläuft zwischen der Autobahn A 4 und dem bestehenden Kies-
grubensee entlang in Richtung Westen. Vor der Kleingartenanlage Schneebergthal knickt die Er-
schließung nach Süden ab und verläuft anschließend westlich der St. George’s School über die Hu-
sarenstraße bis zur Bödinger Straße.  
 
Verkehrskonzept: 
 
Im Zusammenhang mit der Planung zur Bebauung von Rondorf Nord-West ist ein Verkehrskonzept 
erstellt worden. Auf Grundlage dieses jetzt vorliegenden Konzeptes ist es möglich, konkrete Vor-
schläge zur Verbesserung zu entwickeln. Dieser Planungsschritt wird zurzeit abgearbeitet. Daran 
schließt sich ein Planverfahren (B-Plan oder Planfeststellung) an und es sind Vereinbarungen mit 
dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen und die Finanzie-
rung sicherzustellen. 
 
 
zu 2. 
Erste Überlegungen zur Trassenführung einer Verlängerung der Stadtbahnlinie bis Köln-Rondorf be-
ziehungsweise Köln-Meschenich wurden bereits im Jahr 1997 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
(Drucksachen-Nr. 1808/097). Hierbei wurden sowohl Trassenvarianten westlich, als auch östlich von 
Rondorf sowie einer Trassenführung durch den Ortskern betrachtet.  
 
Das derzeitige städtebauliche Planungskonzept sieht eine Trassenvariante westlich von Rondorf und 
eine entsprechende Freihaltetrasse vor. 
 
Für die Umsetzung ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich.  
 
 
zu 3. 
Eine Trasse, die eventuell in Teilbereichen vorab mit dem Bus befahren werden kann, wird mit in die 
derzeitige Variantenüberlegung einbezogen beziehungsweise geprüft. 
 
 
zu 4. 
Zur planerischen Bewältigung der geplanten Ortserweiterung ist ein Bebauungsplanverfahren erfor-
derlich. Die im Rahmen eines solchen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch vorgesehene 
Bürgerbeteiligung wird erfolgen. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Plangebietes werden die 
Bürgerinnen und Bürger noch zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Wie bereits erwähnt, ist 
zur planerischen Vorbereitung der Verlängerung der Stadtbahnlinie ein separates Planfeststellungs-
verfahren erforderlich. Auch in diesem Verfahren ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Bürger-
beteiligung wird in enger Zusammenarbeit zwischen den betroffenen städtischen Dienststellen, der 
KVB und den Investoren erfolgen 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0459/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
10.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27