0459/2017
Beantwortung der Anfrage der FREIEN WÄHLER KÖLN vom 15.12.2016 betreffend "Kein Baubeginn Rondorf Nord-West ohne konkrete ÖPNV-Planung" (AN/2118/2016)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
4639 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 makr ma Vorlagen-Nummer 10.02.2017 0459/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 14.02.2017 Beantwortung der Anfrage der FREIEN WÄHLER KÖLN vom 15.12.2016 betreffend "Kein Baubeginn Rondorf Nord-West ohne konkrete ÖPNV-Planung" (AN/2118/2016) Text der Anfrage: 1. Warum wird nicht umgehend mit der Planung einer funktionierenden Anbindung der Ortslagen Rondorf und Umgebung an das Stadtgebiet begonnen? 2. Wo wird konkret die geplante ÖPNV-Trasse der Baustufe 4 der Nord-Süd-Bahn zwischen den Haltepunkten Arnoldhöhe und dem Ortsende Rondorf verlaufen? 3. Welche Gründe sprechen für oder gegen eine ÖPNV-Trasse, die sowohl mit Bussen wie mit Schienenfahrzeugen befahren werden kann? 4. Welches Verfahren wählt die Verwaltung für eine regelmäßige, aktive Bürgerbeteiligung - je nach Inhalten in Zusammenarbeit mit der KVB und den Investoren? Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Ausgangslage: Die Ortslage Rondorf ist in den 70er und 80er Jahren stark aufgesiedelt worden und hat mit den Dör- fern Hochkirchen, Höningen, Konraderhöhe und einem Teil der Giesdorfer Höfe mittlerweile circa 10 000 Einwohner erreicht. Allerdings ist die Verkehrsinfrastruktur nicht im gleichen Maße mitentwi- ckelt und ausgebaut worden. Sie besteht im Wesentlichen noch aus einem dörflich geprägten Stra- ßensystem. So müssen in Rondorf insbesondere drei Straßen die Hauptlast des heutigen Straßen- verkehrs aufnehmen, ohne dass hierfür ein ausreichend dimensionierter Straßenraum zur Verfügung steht. Dies sind die Rondorfer Hauptstraße, die Kapellenstraße sowie Rodenkirchener Straße. Entlastungsstraße: Aufgrund der bereits angespannten Verkehrssituation der Ortslage – hier insbesondere im Bereich der Rodenkirchener Straße – wird eine Entlastungsstraße nördlich der geplanten Neubebauung vor- geschlagen, die sowohl die neue Siedlung erschließt, als auch den vorhandenen Durchgangsverkehr auf der Rodenkirchener Straße in Rondorf aufnimmt. 2 Die Entlastungsstraße soll nordöstlich der Rodenkirchener Straße 28 angebunden und im weiteren Verlauf parallel zum Autobahnkreuz Köln-Süd in Richtung Westen geführt werden. Sie quert an- schließend den Weißdornweg und verläuft zwischen der Autobahn A 4 und dem bestehenden Kies- grubensee entlang in Richtung Westen. Vor der Kleingartenanlage Schneebergthal knickt die Er- schließung nach Süden ab und verläuft anschließend westlich der St. George’s School über die Hu- sarenstraße bis zur Bödinger Straße. Verkehrskonzept: Im Zusammenhang mit der Planung zur Bebauung von Rondorf Nord-West ist ein Verkehrskonzept erstellt worden. Auf Grundlage dieses jetzt vorliegenden Konzeptes ist es möglich, konkrete Vor- schläge zur Verbesserung zu entwickeln. Dieser Planungsschritt wird zurzeit abgearbeitet. Daran schließt sich ein Planverfahren (B-Plan oder Planfeststellung) an und es sind Vereinbarungen mit dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW abzuschließen und die Finanzie- rung sicherzustellen. zu 2. Erste Überlegungen zur Trassenführung einer Verlängerung der Stadtbahnlinie bis Köln-Rondorf be- ziehungsweise Köln-Meschenich wurden bereits im Jahr 1997 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Drucksachen-Nr. 1808/097). Hierbei wurden sowohl Trassenvarianten westlich, als auch östlich von Rondorf sowie einer Trassenführung durch den Ortskern betrachtet. Das derzeitige städtebauliche Planungskonzept sieht eine Trassenvariante westlich von Rondorf und eine entsprechende Freihaltetrasse vor. Für die Umsetzung ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. zu 3. Eine Trasse, die eventuell in Teilbereichen vorab mit dem Bus befahren werden kann, wird mit in die derzeitige Variantenüberlegung einbezogen beziehungsweise geprüft. zu 4. Zur planerischen Bewältigung der geplanten Ortserweiterung ist ein Bebauungsplanverfahren erfor- derlich. Die im Rahmen eines solchen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch vorgesehene Bürgerbeteiligung wird erfolgen. Aufgrund der Größe und Bedeutung des Plangebietes werden die Bürgerinnen und Bürger noch zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Wie bereits erwähnt, ist zur planerischen Vorbereitung der Verlängerung der Stadtbahnlinie ein separates Planfeststellungs- verfahren erforderlich. Auch in diesem Verfahren ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Bürger- beteiligung wird in enger Zusammenarbeit zwischen den betroffenen städtischen Dienststellen, der KVB und den Investoren erfolgen gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0459/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27