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3023/2020

Unterpflasterung von Parkbänken in Schutzgebieten

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 01.12.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 26.04.2021, TOP 2.1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 17.11.2020 
 3023/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 01.02.2021 
 
Unterpflasterung von Parkbänken in Schutzgebieten 
 
Anfrage: von Frau Euler-Bertram  
 
In mehreren Landschaftsschutzgebieten, besonders in der Westhovener Aue, ist mir aufgefallen, dass 
die Bänke immer häufiger eine recht große Unterpflasterung aufweisen. Oft ist, selbst wenn kein Pa-
pierkorb danebensteht, auch dafür noch ein Bereich gepflastert. 
 
Da die Bänke z.B. in der Westhovener Aue einem viel geringeren Nutzungsdruck ausgesetzt sind als 
z.B. in Parkanlagen, ist diese Vorgehensweise übertrieben und führt nur zu einer überflüssigen Ver-
siegelung im LSG. 
 
Wer ist für diese Maßnahmen verantwortlich, was sind die Gründe für die Versiegelung und gibt es 
Kriterien, nach denen entschieden wird, ob eine Pflasterung erforderlich ist oder nicht? Werden u.U. 
Geldmittel eingesetzt, die sinnvoller für andere Maßnahmen im Landschaftsschutz verwendet werden 
könnten? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Aufstellen von Bänken in öffentlichen Grünflächen, die in der Regel auch als Landschaftsschutz-
gebiete ausgewiesen sind, erfolgt in der Regel durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. 
In vielen Fällen werden die Bänke von Bürger*innen über die Kölner Grün Stiftung gespendet.  
 
Für die Aufstellung der Bänke wurden Standards formuliert (Grünhandbuch), die zum einen aus den 
Erfahrungen des Amtes als auch aus übergeordneten Vorgaben resultieren. So muss festgestellt 
werden, dass der Bereich vor der Bank (Fußaufstellfläche) stark durch die Nutzung beansprucht wird 
und hier Vertiefungen (Bildung von Pfützen) entstehen, die eine Nutzung der Bänke einschränken. 
Darüber hinaus schreiben die Vorgaben für ein „Barrierefreies Köln“ vor, dass neben einer Bank eine 
ausreichend große Aufstellfläche für einen Rollstuhl angeboten werden muss. Beide Vorgaben haben 
dazu geführt, dass als Standardvorgabe für die Aufstellung einer neuen Sitzbank, auch die Unter-
pflasterung und die Pflasterung einer Rollstuhlaufstellfläche definiert wurden. Bei bestehenden Bank-
standorten wird die Unterpflasterung sukzessive umgesetzt. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1.1 Antrag / Anfrage

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • In der Westhovener Aue

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Details

Aktenzeichen
3023/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
01.12.2020
Erstellt
15.10.2020 12:27