V/0338/2018
Verzicht auf eine Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0338/2018 V/0338/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verzicht auf eine Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf die Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße wird verzichtet. 2. Ein Geschichtswettbewerb an Schulen zum Thema umstrittene Straßennamen wird nicht durc h- geführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch andere Formate das Thema umstrittene Straßennamen in der Öffentlichkeit zu diskutieren. 4. Die Anregung Nr. 2016-00053 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen zunächst keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Zu 1.: Mit der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2016-00053 wird erneut vorgeschlagen, die Von-Einem- Straße, die nach dem General Karl von Einem (1853-1934) benannt ist, umzubenennen bzw. umzu- widmen nach dem österreichischen Komponisten Gottfried von Einem (1918 – 1996). Zur Begrün- dung wird auf einen gleichlautenden Antrag aus dem Jahr 2013 verwiesen, über den die BV Mitte in Ihrer Sitzung am 12.11.2013 mehrheitlich entschieden hatte mit dem Ergebnis, vorläufig auf eine Um- Vermessungs- und Katasteramt 09.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tegtmeier Telefon: 492 62 00 Tegtmeier@stadt- muenster.de - 2 - V/0338/2018 benennung zu verzichten. Da sich seit diesem Zeitpunkt die Sachlage nicht verändert hat, schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin auf eine Umbenennung zu verzichten. Zu 2.: Gleichzeitig zu dem Beschluss, auf eine Umbenennung der Von-Einem-Straße vorläufig zu verzich- ten, hatte die BV Mitte die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Durchführung eines Ge- schichtswettbewerbes an Schulen (finanzielle und organisatorische Voraussetzungen) zu entwickeln, der sich mit dem Thema umstrittener Straßennamen in Münster beschäftigt. Nach Auswertung der Wettbewerbsergebnisse sollte dann über den weiteren Umgang mit den untersuchten Namen ent- schieden werden. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Geschichtswettbewerb an Schulen aus verschiedenen Gründen nicht praktikabel ist: Wenn Schülerinnen und Schüler sich durch Forschungstätigkeiten an Wettbewerben beteiligen, dann dient das ihrem eigenen Wohl und ggf. noch dem Wohl der Schule. Derartige Wettbewerbe sollen junge Menschen ermutigen, sich selbstständig und interessegeleitet mit ihrer Umwelt, ihrer Geschichte, naturwissenschaftlichen Phänomenen o.Ä. zu beschäftigen. Sie sollen i.d.R. wissen- schaftspropädeutische Arbeitstechniken erlernen und anwenden, ihren Horizont erweitern und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit als individualisiertes Subjekt in einer globalisierten Umwelt machen. Dafür bedarf es eines pädagogischen Rahmens und auch eines pädagogischen Schutz- raumes, der Fehler erlaubt und in dem durch behutsame, sachgemäße Anleitung Arbeits- und Erkenntnisfortschritte ermöglicht werden. Dies ist nicht vorstellbar im Kontext einer öffentlich ge- führten, womöglich emotional aufgeladenen Debatte. Es kommt hinzu, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte durch die normalen unterrichtlichen Anforderungen und eine Vielzahl von Bildungs- und Wettbewerbsan- geboten bereits gut ausgelastet sind, insbesondere im Kontext von G8. Noch ein weiterer Wett- bewerb würde ganz sicher eher als Belastung denn als Gewinn empfunden. Eine Annäherung an Karl von Einem (aber auch andere Namensgeber) ist nur mit akademischer Professionalität zu leisten, wenn als Ergebnis eine Bewertung stehen soll, und mögliche Ergeb- nisse als Grundlage für Entscheidungen zu Umbenennungen bzw. Umwidmungen von Straßen dienen sollen. Grundkenntnisse der Preußisch-Deutschen Militärgeschichte, wie z.B. dem Dua- lismus zwischen dem Preußischem Kriegsministerium und Großem Generalstab oder dem Auf- kommen des „neuen Militarismus“ (Stig Förster), könnten selbst von Absolventen der Ge- schichtswissenschaft nicht mehr ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ebenso ist der Umgang mit den Primärquellen, etwa der 1933 erschienenen Autobiographie, quellenkritisch so an- spruchsvoll, dass angemessene Bewertungsergebnisse im Rahmen von Schul- bzw. Schülerpro- jekten nicht erwartet werden können. Um eine fundierte Grundlage für mögliche Straßenumbenennungen zu bekommen, könnte ebenso wie in den Jahren 2010/11 bei der Diskussion um Namensgeber, die an Unrechtstaten des NS- Regimes maßgeblich beteiligt waren oder das NS-Regime aktiv unterstützt haben, eine Kommission unter wissenschaftlicher Begleitung eingesetzt werden, die entsprechende Empfehlungen an die je- weils zuständigen politischen Gremien geben könnte. Ebenfalls müsste parallel oder anschließend eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne (Ausstellung, Infoabende) initiiert werden, um die Bür- - 3 - V/0338/2018 gerinnen und Bürger bei möglichen Umbenennungsvorschlägen zu informieren und von der Notwen- digkeit der Umbenennungen zu überzeugen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber auch gezeigt, dass sich insbesondere Anwohner und Anwohnerinnen der betroffenen Straßen trotz der Argumentationslage und entsprechender Informationen meist gegen Umbenennungen wenden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas der Verstrickung von Namensgebern einiger Stra- ßen in Unrechtstaten des NS-Regimes bzw. der aktiven Unterstützung des NS-Regimes war es rück- blickend vertretbar, dieses hohe finanzielle und personelle Engagement für die Vorbereitung und Um- setzung der Entscheidung für Rat und betroffene Bezirksvertretungen aufgebracht zu haben. Als Al- ternative für den vorgeschlagenen Geschichtswettbewerb an Schulen zur Untersuchung von weiteren (weniger) belasteten Straßennamen oder Straßennamensgebern kann die Verwaltung diesen hohen Ressourceneinsatz jedoch nicht empfehlen. Zu 3.: Unabhängig von der Entscheidung, die Von-Einem-Straße nicht umzubenennen oder umzuwidmen, ist jedoch eine Auseinandersetzung mit Karl von Einem für Münster, Stadt des Westfälischen Frie- dens und von Wissenschaft und Kultur, durchaus sinnvoll. Möchte man hierbei trotz o.g. Argumente Schulen einbeziehen, könnte dies z.B. in einer Projektarbeit (eines Geschichtsleistungskurses) erfolgen, welche aber extern durch einen Historiker begleitet wer- den sollte. Auch eine Facharbeit, wie sie in der Q1 zu leisten ist, könnte sich einer Diskussion um die Straßen- benennung annehmen. Darüber hinaus könnte ein Thementag zu belasteten Straßennamen in der Villa ten Hompel, dem Stadtarchiv, der Volkshochschule oder in den allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. Ei- ne/einen Historiker/in mit pädagogischer Kompetenz sollte dafür exemplarisches Material vorbereiten und im Format eines Thementages bereitstellen. Selbstständige Historiker/Büros (z.B. HISTORY- SERVICE oder Büro für Geschichte & Historische Kommunikation) haben zu diesem Themenfeld bereits Angebote durchgeführt und könnten dazu einen Workshop anbieten. Die Verwaltung macht jedoch darauf aufmerksam, dass für den Einsatz externer Historiker Kosten anfallen werden. In Vertretung Denstorff Stadtbaurat Anlage: Anregung Nr. 2016-00053 - 4 - V/0338/2018
Anlage-zu-V-338-2018
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Anregung Nr. 2016-00053
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Von-Einem-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0338/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37