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V/0338/2018

Verzicht auf eine Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße

Vorlagen 24.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 19.06.2018, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7237 Zeichen

V/0338/2018 
V/0338/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verzicht auf eine Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf die Umbenennung bzw. Umwidmung der Von-Einem-Straße wird verzichtet. 
2. Ein Geschichtswettbewerb an Schulen zum Thema umstrittene Straßennamen wird nicht durc h-
geführt. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch andere Formate das Thema umstrittene Straßennamen in 
der Öffentlichkeit zu diskutieren. 
4. Die Anregung Nr. 2016-00053 ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen zunächst keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
Mit der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 2016-00053 wird erneut vorgeschlagen, die Von-Einem-
Straße, die nach dem General Karl von Einem (1853-1934) benannt ist, umzubenennen bzw. umzu-
widmen nach dem österreichischen Komponisten Gottfried von Einem (1918 – 1996). Zur Begrün-
dung wird auf einen gleichlautenden Antrag aus dem Jahr 2013 verwiesen, über den die BV Mitte in 
Ihrer Sitzung am 12.11.2013 mehrheitlich entschieden hatte mit dem Ergebnis, vorläufig auf eine Um-
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
09.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Tegtmeier 
Telefon: 492 62 00 
Tegtmeier@stadt-
muenster.de

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V/0338/2018 
benennung zu verzichten. Da sich seit diesem Zeitpunkt die Sachlage nicht verändert hat, schlägt die 
Verwaltung vor, auch weiterhin auf eine Umbenennung zu verzichten. 
 
Zu 2.: 
Gleichzeitig zu dem Beschluss, auf eine Umbenennung der Von-Einem-Straße vorläufig zu verzich-
ten, hatte die BV Mitte die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Durchführung eines Ge-
schichtswettbewerbes an Schulen (finanzielle und organisatorische Voraussetzungen) zu entwickeln, 
der sich mit dem Thema umstrittener Straßennamen in Münster beschäftigt. Nach Auswertung der 
Wettbewerbsergebnisse sollte dann über den weiteren Umgang mit den untersuchten Namen ent-
schieden werden. 
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Geschichtswettbewerb an Schulen aus verschiedenen 
Gründen nicht praktikabel ist: 
 Wenn Schülerinnen und Schüler sich durch Forschungstätigkeiten an Wettbewerben beteiligen, 
dann dient das ihrem eigenen Wohl und ggf. noch dem Wohl der Schule. Derartige Wettbewerbe 
sollen junge Menschen ermutigen, sich selbstständig und interessegeleitet mit ihrer Umwelt, ihrer 
Geschichte, naturwissenschaftlichen Phänomenen o.Ä. zu beschäftigen. Sie sollen i.d.R. wissen-
schaftspropädeutische Arbeitstechniken erlernen und anwenden, ihren Horizont erweitern und 
die Erfahrung von Selbstwirksamkeit als individualisiertes Subjekt in einer globalisierten Umwelt 
machen. Dafür bedarf es eines pädagogischen Rahmens und auch eines pädagogischen Schutz-
raumes, der Fehler erlaubt und in dem durch behutsame, sachgemäße Anleitung Arbeits- und 
Erkenntnisfortschritte ermöglicht werden. Dies ist nicht vorstellbar im Kontext einer öffentlich ge-
führten, womöglich emotional aufgeladenen Debatte. 
 Es kommt hinzu, dass zahlreiche Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte durch die 
normalen unterrichtlichen Anforderungen und eine Vielzahl von Bildungs- und Wettbewerbsan-
geboten bereits gut ausgelastet sind, insbesondere im Kontext von G8. Noch ein weiterer Wett-
bewerb würde ganz sicher eher als Belastung denn als Gewinn empfunden. 
 Eine Annäherung an Karl von Einem (aber auch andere Namensgeber) ist nur mit akademischer 
Professionalität zu leisten, wenn als Ergebnis eine Bewertung stehen soll, und mögliche Ergeb-
nisse als Grundlage für Entscheidungen zu Umbenennungen bzw. Umwidmungen von Straßen 
dienen sollen. Grundkenntnisse der Preußisch-Deutschen Militärgeschichte, wie z.B. dem Dua-
lismus zwischen dem Preußischem Kriegsministerium und Großem Generalstab oder dem Auf-
kommen des „neuen Militarismus“ (Stig Förster), könnten selbst von Absolventen der Ge-
schichtswissenschaft nicht mehr ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ebenso ist der Umgang 
mit den Primärquellen, etwa der 1933 erschienenen Autobiographie, quellenkritisch so an-
spruchsvoll, dass angemessene Bewertungsergebnisse im Rahmen von Schul- bzw. Schülerpro-
jekten nicht erwartet werden können. 
 
Um eine fundierte Grundlage für mögliche Straßenumbenennungen zu bekommen, könnte ebenso 
wie in den Jahren 2010/11 bei der Diskussion um Namensgeber, die an Unrechtstaten des NS-
Regimes maßgeblich beteiligt waren oder das NS-Regime aktiv unterstützt haben, eine Kommission 
unter wissenschaftlicher Begleitung eingesetzt werden, die entsprechende Empfehlungen an die je-
weils zuständigen politischen Gremien geben könnte. Ebenfalls müsste parallel oder anschließend 
eine entsprechende Öffentlichkeitskampagne (Ausstellung, Infoabende) initiiert werden, um die Bür-

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gerinnen und Bürger bei möglichen Umbenennungsvorschlägen zu informieren und von der Notwen-
digkeit der Umbenennungen zu überzeugen. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber 
auch gezeigt, dass sich insbesondere Anwohner und Anwohnerinnen der betroffenen Straßen trotz 
der Argumentationslage und entsprechender Informationen meist gegen Umbenennungen wenden. 
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Themas der Verstrickung von Namensgebern einiger Stra-
ßen in Unrechtstaten des NS-Regimes bzw. der aktiven Unterstützung des NS-Regimes war es rück-
blickend vertretbar, dieses hohe finanzielle und personelle Engagement für die Vorbereitung und Um-
setzung der Entscheidung für Rat und betroffene Bezirksvertretungen aufgebracht zu haben. Als Al-
ternative für den vorgeschlagenen Geschichtswettbewerb an Schulen zur Untersuchung von weiteren 
(weniger) belasteten Straßennamen oder Straßennamensgebern kann die Verwaltung diesen hohen 
Ressourceneinsatz jedoch nicht empfehlen. 
Zu 3.: 
Unabhängig von der Entscheidung, die Von-Einem-Straße nicht umzubenennen oder umzuwidmen, 
ist jedoch eine Auseinandersetzung mit Karl von Einem für Münster, Stadt des Westfälischen Frie-
dens und von Wissenschaft und Kultur, durchaus sinnvoll.  
Möchte man hierbei trotz o.g. Argumente Schulen einbeziehen, könnte dies z.B. in einer Projektarbeit 
(eines Geschichtsleistungskurses) erfolgen, welche aber extern durch einen Historiker begleitet wer-
den sollte. 
Auch eine Facharbeit, wie sie in der Q1 zu leisten ist, könnte sich einer Diskussion um die Straßen-
benennung annehmen. 
Darüber hinaus könnte ein Thementag zu belasteten Straßennamen in der Villa ten Hompel, dem 
Stadtarchiv, der Volkshochschule oder in den allgemeinbildenden Schulen durchgeführt werden. Ei-
ne/einen Historiker/in mit pädagogischer Kompetenz sollte dafür exemplarisches Material vorbereiten 
und im Format eines Thementages bereitstellen. Selbstständige Historiker/Büros (z.B. HISTORY-
SERVICE oder Büro für Geschichte & Historische Kommunikation) haben zu diesem Themenfeld 
bereits Angebote durchgeführt und könnten dazu einen Workshop anbieten. 
Die Verwaltung macht jedoch darauf aufmerksam, dass für den Einsatz externer Historiker Kosten 
anfallen werden. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: Anregung Nr. 2016-00053

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V/0338/2018

Anlage-zu-V-338-2018

23 Zeichen

Anregung Nr. 2016-00053

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Von-Einem-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0338/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37