1272/2024
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln
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Anlage 1_Update_Verfahrensstände_06.06.2024
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Anlage 1 zur Vorlage 1272/2024 Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln hier: Aktualisierung des Sachstandes (Stand 6. Mai 2024) Neuaufstellung Regionalplan Köln Mit Schreiben vom 6. Mai 2024 informierte die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde die Kreise und kreisfreien Städte im Planungsbezirk darüber, dass sich der Zeitplan des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans nach hinten verschieben wird. Hintergrund der Verzögerung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21. März 2024, welches voraussichtlich evidente Auswirkungen auf die laufende Regionalplanung haben wird. In diesem Urteil erklärt das Oberverwaltungsgericht Münster den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan – welcher zentrale rechtliche Grundlage für die o.g. Neuaufstellung des Regionalplans ist – für unwirksam. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil des OVG auf die Landesplanung und im Weiteren auch auf die Regionalplanung haben wird, wird derzeit durch die Landesplanungsbehörde geprüft. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtswirksam ist, so ist bereits absehbar, dass es weiterer Überarbeitung des Regionalplanentwurfs Köln bedarf. Eine aktualisierte Verfahrenszeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Ebenso hat sich die Verfahrenszeitplanung zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien nach Aussage der Bezirksplanungsbehörde geändert und wird sich verzögern. Hintergrund ist zum einen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Februar 2024, welches sich in der Urteilsbegründung kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Die Landesregierung prüft aktuell das Urteil und seine Konsequenzen. Zum anderen sind es neuerliche planerische Erkenntnisse, die einer sorgfältigen und umfassenden Behandlung vor Vorlage des Planentwurfes bedürfen. Eine aktualisierte Verfahrenszeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die politischen Gremien werden wie angekündigt über den Fortgang der Verfahren sowie die inhaltlichen Beiträge informiert.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
IX/151/2
Vorlagen-Nummer 19.04.2024
1272/2024
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024
Verkehrsausschuss 11.06.2024
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit1 24.06.2024
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese.
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen
Teilplänen zu behandeln.
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die
Sachlichen Teilpläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstel-
lungsverfahren bzw. in Vorbereitung.
Es ist ausdrücklicher politischer Wille des Regionalrats, die benannten Verfahren bis Ende
2024 und damit vor den anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 zu abzuschließen.
Dieses Ziel verfolgt die Absicht, allen Akteur*innen im Raum zeitnah Handlungsperspektive
und Planungssicherheit zu geben und die Vorgaben des Landes – hier in Bezug auf die Plan-
inhalte des Teilplan Erneuerbare Energien – einzuhalten.
Um diese zeitliche Vorgabe realistisch umsetzen zu können, beschloss der Regionalrat am
12.05.2023 Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung in den Verfahren (siehe hierzu zuletzt
Vorlage Nr. 1856/2023).
1 Erweiterung der Beratungsfolge am 14.06.2024.
2
Nachfolgend finden sich zu den einzelnen Plänen Informationen zum Verfahrensstand und
den für die Stadt Köln in 2024 anstehenden maßgeblichen Verfahrensschritten.
Neuaufstellung Regionalplan Köln
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis eines Planent-
wurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln die Durchführung seiner
ersten öffentlichen Auslegung (07.02. bis 31.08.2022). Im Rahmen der Offenlage nutzte die
Stadt Köln die Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom Rat der Stadt am 20.06.2022 be-
schlossen wurde (vgl. Vorlage Nr. 1159/2022).
Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte in den vergangenen Monaten die
Auswertung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbei-
tung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den über-
arbeiteten Planentwurf und die Durchführung einer zweiten Offenlage vom Regionalrat in sei-
ner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der
zweiten öffentlichen Auslegung ist für den Zeitraum 02.07 bis 02.08.2024 vorgesehen. Die öf-
fentliche Auslegung ist inhaltlich beschränkt auf gegenüber dem Planentwurf vom 10.12.2021
geänderte Planinhalte.
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf
Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2022 prüfen und entsprechend Stel-
lung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halbjahr
2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe
Es besteht ein dringendes Planerfordernis im Regierungsbezirk Köln, um nach Aberkennung
der eignungsgebietlichen Wirkung der bestehenden Bereiche für die Sicherung und den Ab-
bau oberflächennaher Bodenschätze bzw. Abgrabungsbereiche (BSAB) durch die Verwal-
tungsgerichtsbarkeit NRW das Abgrabungsgeschehen zielgerichtet steuern zu können und
den massiv ansteigenden Förderraten von Lockergestein zu begegnen.
Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss für einen Sachlichen
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Die erste Offenlage fand im Jahr 2020 statt, während
derer die Stadt Köln die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrnahm.
Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte die Auswertung der während der
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die
Regionalplanungsbehörde.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den über-
arbeiteten Planentwurf und die Durchführung einer zweiten Offenlage vom Regionalrat in sei-
ner Sitzung im Mai 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der zweiten öffentlichen
Auslegung ist vor der Sommerpause 2024 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung ist inhaltlich
beschränkt auf gegenüber dem Planentwurf vom 13.03.2020 geänderte Planinhalte.
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf
Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 prüfen und entsprechend Stel-
lung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halbjahr
2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.
Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
3
Vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landes-
ebene in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) und der im Verfahren befindlichen Ände-
rung des LEP NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitet die Regionalplanungs-
behörde in Abstimmung mit dem Regionalrat derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teil-
plans Erneuerbare Energien vor. Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog. Windenergiebe-
reiche (WEB) im Sinne einer Positivplanung. Gemäß Vorgabe des Landes sind Windenergie-
bereiche (WEB) im Umfang von rund 16.000 ha zur Umsetzung des Flächenziels im Pla-
nungsbezirk (Bezirksregierung Köln) festzulegen. Die räumliche Identifikation der entspre-
chenden Bereiche erfolgt durch die Regionalplanungsbehörde auf Grundlage eines definierten
planerischen Konzeptes sowie einer differenzierten Raumanalyse. Eine präzise Erläuterung
des planerischen Vorgehens erfolgt mit Vorlage des Planentwurfs zur Beschlussfassung
durch den Regionalrat.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den Auf-
stellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen Auslegung vom Regionalrat in sei-
ner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der
öffentlichen Auslegung ist für den Zeitraum 02.07 bis 02.08.2024 vorgesehen.
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung den Planentwurf prüfen und
Stellung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halb-
jahr 2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv
begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und
Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan-
genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie be-
schrieben leitend.
Die politischen Gremien werden wie angekündigt über den Fortgang der Verfahren sowie die
inhaltlichen Beiträge informiert.
Gez. Haack
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1272/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.06.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 14:22