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1272/2024

Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln

Mitteilung Ausschuss 14.06.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 24.06.2024, TOP 7.2

Anlage 1_Update_Verfahrensstände_06.06.2024

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Anlage 1_Update_Verfahrensstände_06.06.2024

2233 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage 1272/2024 
 
 
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln 
hier: Aktualisierung des Sachstandes (Stand 6. Mai 2024) 
 
Neuaufstellung Regionalplan Köln 
Mit Schreiben vom 6. Mai 2024 informierte die Bezirksregierung Köln als 
Regionalplanungsbehörde die Kreise und kreisfreien Städte im Planungsbezirk darüber, 
dass sich der Zeitplan des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans nach hinten 
verschieben wird. 
Hintergrund der Verzögerung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom  
21. März 2024, welches voraussichtlich evidente Auswirkungen auf die laufende 
Regionalplanung haben wird. In diesem Urteil erklärt das Oberverwaltungsgericht Münster 
den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum 
Landesentwicklungsplan – welcher zentrale rechtliche Grundlage für die o.g. Neuaufstellung 
des Regionalplans ist – für unwirksam. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil des OVG 
auf die Landesplanung und im Weiteren auch auf die Regionalplanung haben wird, wird 
derzeit durch die Landesplanungsbehörde geprüft.   
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtswirksam ist, so ist bereits absehbar, dass es weiterer 
Überarbeitung des Regionalplanentwurfs Köln bedarf.   
Eine aktualisierte Verfahrenszeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien 
Ebenso hat sich die Verfahrenszeitplanung zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans 
Erneuerbare Energien nach Aussage der Bezirksplanungsbehörde geändert und wird sich 
verzögern.  
Hintergrund ist zum einen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Februar 
2024, welches sich in der Urteilsbegründung kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 
(Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Die Landesregierung prüft aktuell das Urteil und 
seine Konsequenzen. Zum anderen sind es neuerliche planerische Erkenntnisse, die einer 
sorgfältigen und umfassenden Behandlung vor Vorlage des Planentwurfes bedürfen.  
Eine aktualisierte Verfahrenszeitplanung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.  
 
Die politischen Gremien werden wie angekündigt über den Fortgang der Verfahren sowie die 
inhaltlichen Beiträge informiert.

Mitteilung Ausschuss

7918 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 19.04.2024 
 1272/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit1 24.06.2024 
 
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln 
  
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans 
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie 
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. 
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde 
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen 
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus 
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen 
Teilplänen zu behandeln.  
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die 
Sachlichen Teilpläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstel-
lungsverfahren bzw. in Vorbereitung.  
Es ist ausdrücklicher politischer Wille des Regionalrats, die benannten Verfahren bis Ende 
2024 und damit vor den anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 zu abzuschließen. 
Dieses Ziel verfolgt die Absicht, allen Akteur*innen im Raum zeitnah Handlungsperspektive 
und Planungssicherheit zu geben und die Vorgaben des Landes – hier in Bezug auf die Plan-
inhalte des Teilplan Erneuerbare Energien – einzuhalten. 
Um diese zeitliche Vorgabe realistisch umsetzen zu können, beschloss der Regionalrat am 
12.05.2023 Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung in den Verfahren (siehe hierzu zuletzt 
Vorlage Nr. 1856/2023). 
                                                 
1 Erweiterung der Beratungsfolge am 14.06.2024.

2 
 
Nachfolgend finden sich zu den einzelnen Plänen Informationen zum Verfahrensstand und 
den für die Stadt Köln in 2024 anstehenden maßgeblichen Verfahrensschritten.  
 
Neuaufstellung Regionalplan Köln 
In seiner Sitzung am 10. Dezember 2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis eines Planent-
wurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln die Durchführung seiner 
ersten öffentlichen Auslegung (07.02. bis 31.08.2022). Im Rahmen der Offenlage nutzte die 
Stadt Köln die Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom Rat der Stadt am 20.06.2022 be-
schlossen wurde (vgl. Vorlage Nr. 1159/2022).  
Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte in den vergangenen Monaten die 
Auswertung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbei-
tung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den über-
arbeiteten Planentwurf und die Durchführung einer zweiten Offenlage vom Regionalrat in sei-
ner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der 
zweiten öffentlichen Auslegung ist für den Zeitraum 02.07 bis 02.08.2024 vorgesehen. Die öf-
fentliche Auslegung ist inhaltlich beschränkt auf gegenüber dem Planentwurf vom 10.12.2021 
geänderte Planinhalte. 
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf 
Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2022 prüfen und entsprechend Stel-
lung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halbjahr 
2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
Es besteht ein dringendes Planerfordernis im Regierungsbezirk Köln, um nach Aberkennung 
der eignungsgebietlichen Wirkung der bestehenden Bereiche für die Sicherung und den Ab-
bau oberflächennaher Bodenschätze bzw. Abgrabungsbereiche (BSAB) durch die Verwal-
tungsgerichtsbarkeit NRW das Abgrabungsgeschehen zielgerichtet steuern zu können und 
den massiv ansteigenden Förderraten von Lockergestein zu begegnen.  
Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss für einen Sachlichen 
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Die erste Offenlage fand im Jahr 2020 statt, während 
derer die Stadt Köln die Gelegenheit zur Stellungnahme wahrnahm.  
Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte die Auswertung der während der 
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die 
Regionalplanungsbehörde.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den über-
arbeiteten Planentwurf und die Durchführung einer zweiten Offenlage vom Regionalrat in sei-
ner Sitzung im Mai 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der zweiten öffentlichen 
Auslegung ist vor der Sommerpause 2024 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung ist inhaltlich 
beschränkt auf gegenüber dem Planentwurf vom 13.03.2020 geänderte Planinhalte. 
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf 
Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2020 prüfen und entsprechend Stel-
lung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halbjahr 
2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.  
 
Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

3 
 
Vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landes-
ebene in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) und der im Verfahren befindlichen Ände-
rung des LEP NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitet die Regionalplanungs-
behörde in Abstimmung mit dem Regionalrat derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teil-
plans Erneuerbare Energien vor. Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog. Windenergiebe-
reiche (WEB) im Sinne einer Positivplanung. Gemäß Vorgabe des Landes sind Windenergie-
bereiche (WEB) im Umfang von rund 16.000 ha zur Umsetzung des Flächenziels im Pla-
nungsbezirk (Bezirksregierung Köln) festzulegen. Die räumliche Identifikation der entspre-
chenden Bereiche erfolgt durch die Regionalplanungsbehörde auf Grundlage eines definierten 
planerischen Konzeptes sowie einer differenzierten Raumanalyse. Eine präzise Erläuterung 
des planerischen Vorgehens erfolgt mit Vorlage des Planentwurfs zur Beschlussfassung 
durch den Regionalrat.  
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den Auf-
stellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen Auslegung vom Regionalrat in sei-
ner letzten Sitzung vor der Sommerpause 2024 beschließen zu lassen. Die Durchführung der 
öffentlichen Auslegung ist für den Zeitraum 02.07 bis 02.08.2024 vorgesehen.  
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung den Planentwurf prüfen und 
Stellung nehmen. Diese Stellungnahme wird den zuständigen Gremien des Rates im 2. Halb-
jahr 2024 in einer Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden.  
 
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv 
begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und 
Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan-
genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie be-
schrieben leitend.  
Die politischen Gremien werden wie angekündigt über den Fortgang der Verfahren sowie die 
inhaltlichen Beiträge informiert.  
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (4)

25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2024 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2024 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1272/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.06.2024
Erstellt
12.04.2024 14:22