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V/0101/2025

Regenwasserpumpwerk Kanalstraße-Ring

Vorlagen 26.02.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.05.2025, TOP 5.12

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Eckdaten Schneckenpumpwerk

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Anlage 2: Grundriss_Schnitt

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Anlage A

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Anlage 1: Lageplan_Schneckenpumpwerk

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Ansehen

Beschlussvorlage

15532 Zeichen

V/0101/2025 
V/0101/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Regenwasserpumpwerk Kanalstraße-Ring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Planung (Anlagen 1 - 3) und der baulichen Ausführung des Regenwasser-
pumpwerks Kanalstraße – Cheruskerring wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von 5.200.000 € entste-
hen. Einnahmen aus Beitragen oder Fördermittel werden nicht erwa rtet. Die genannte Maßnahme 
wird gänzlich aus den Abwassergebühren refinanziert. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1101 
 
Abwasserbeseitigung 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0015 Pumpwerke / Kläranlagen,  
Neubau / Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2026 1.500.000   
   2027 1.500.000  
   2028 1.500.000  
   2029 700.000  
Summe aller Auszahlungen  5.200.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
02.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Zurborn 
Telefon: 492-6946 
Zurborn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0101/2025 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für Auszahlungen sind im Haushaltsplan 2025 
bei der o. g. Investitionsmaßnahme teilweise in Höhe von 3 Mio. Euro veranschlagt. Der darüber hin-
aus zur Finanzierung erforderliche Mehrbedarf wird in den Haushaltsplanentwurf 2026 aufgenommen 
und innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für Planung, Bau und Wirtschaft kompensiert. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt der Finanzier-
barkeit steht und der Rat im Rahm en der Haushaltssatzung 2026 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - 
und Finanzplanung die erforderlichen Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Das geplante Regenwasserpumpwerk Kanalstraße-Cheruskerring wird im Abwasserbeseitigungskon-
zept gemeinsam mit der Maßnahme Kanalstraße Süd (ABK 7. Fortschreibung 2021 – 2026) unter der 
Maßnahmenart A2 – hydraulische Sanierung mit der Nr. 1.1.694 geführt. 
Die hier aufgeführten Maßnahmen tragen zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung 
und Nachhaltigkeitsstrategie bei: 
    
 
 
  
  
  
 
 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: 
"Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" (Vorlage V/0669/2019) 
 Kapitel 2.1 „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische 
Vielfalt ist verbessert: Maßnahme U2 „Fließgewässer- und Oberflächengewässerschutz“ 
 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der 
Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) 
 Maßnahme A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen 
 
Von der Bezirksregierung Münster wurde für das Einzugsgebiet der Ems die Hochwasserrisikoma-
nagementplanung NRW aufgestellt. Unter dem Punkt T01 -02 (Planung von Einzelmaßnahmen des 
technischen Hochwasserschutzes) sind Erhöhungen der Aa-Seitenwände im Einzugsbereich der o.g. 
Maßnahme geplant. Diese Maßnahmen sind zum Schutz des Kreuzviertels gegenüber einem hun-
dertjährigen Gewässerhochwasser der Aa notwendig. Der Schutz gegenüber diesen Hochwässern ist 
eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gewässerbewirtschaftungsbehörde, in diesem Fall der Stadt 
Münster. Das hier zur Vorlage gebrachte Pumpwerk ist Voraussetzung für den Bau  dieser Hochwas-
serschutzmaßnahme. 
Das Regenwasser des gesamten Kreuzviertels (inklusive Friesen - und Cheruskerring) wird im Be-
reich der Kanalstraße durch vier Einleitungsstellen in die Münstersche Aa eingeleitet. Die Einleitungs-
stellen werden mit Rückschlagklappen ausgestattet, damit ein hoher Wasserstand im Gewässer nicht 
über die Kanalisation ins Gebiet zurückstauen kann. Bei hohen Aa-Wasserständen ist eine ordnungs-
gemäße Regenwasserentwässerung des Kreuzviertels und des Rings im Freigefälle nicht gesichert. 
Die vorgesehene Erhöhung der Seitenwände wird diese Situation weiter verschärfen.

- 3 - 
V/0101/2025 
Um die Entwässerung des Kreuzviertels und Rings sicherzustellen und gleichzeitig die erforderliche 
Hinterlandentwässerung bei hohen Aa-Wasserständen zu gewährleisten, ist der Bau eines Regen-
wasserpumpwerks erforderlich. 
 
Die Auswirkungen des geplanten Pumpwerks auf den Überflutungsschutz wird in den folgenden Gra-
fiken dargestellt: 
 
 
 
Bestandssituation 
 
 
1. Starkregen mit einer großen Intensität = jenseits des Bemessungsbereichs der Kanalisation (vgl. 
Starkregengefahrenkarten). 
2. Der Wasserstand in der Münsterschen Aa ist sehr hoch. Um ein rückwärtiges Eindringen von 
Wasser aus der Aa in die Kanalisation zur vermeiden, werden Rückschlagklappen eingesetzt. 
3. Durch den hohen Wasserstand in der Münsterschen Aa ist eine Entwäs serung im freien Gefälle 
aus dem Kanalnetz nicht mehr möglich. 
4. Durch den Starkregen wird die Kanalisation vollständig gefüllt. Das Wasser kann nicht in die 
Münstersche Aa ablaufen (Punkt 3) und läuft aus dem Schachtdeckel auf die Straßenoberfläche 
über. 
5. Durch das aus der Kanalisation überlaufende Wasser und den auf die Oberflächen fallenden 
Starkregen entstehen Überflutungen. Das Wasser sammelt sich in tiefliegenden Bereichen und 
kann hier zu Schäden an und in Gebäuden führen.

- 4 - 
V/0101/2025 
 
Situation mit Pumpwerk  
 
 
1. Starkregen mit einer großen Intensität = jenseits des Bemessungsbereichs der Kanalisation (vgl. 
Starkregengefahrenkarten). 
2. Der Wasserstand in der Münsterschen Aa ist sehr hoch. Um ein rückwärtiges Eindringen von 
Wasser aus der Aa in die Kanalisation zur vermeiden, werden Rückschlagklappen eingesetzt. 
3. Durch den hohen Wasserstand in der Münsterschen Aa ist eine Entwässerung im freien Gefälle 
aus dem Kanalnetz nicht mehr möglich. 
4. Durch den Starkregen wird die Kanalisation vollständig gefüllt. Das neu gebaute P umpwerk för-
dert das Wasser aus der Kanalisation mit Hilfe der großen Schneckenpumpen über die Uferwän-
de in die Münstersche Aa, so dass die Wassermengen über das Gewässer abgeleitet werden 
können. 
5. Überflutungen durch Wasseraustritt aus den Schachtdeckeln de r Kanalisation werden bestmög-
lich verhindert. Durch den auf die Oberflächen fallenden Starkregen verbleibt zeitweise Wasser im 
Bereich von Senken ohne Anschluss an die Kanalisation bis es versickert oder verdunstet. Das 
Risiko von Schäden an und in Gebäuden wird weitestgehend minimiert.

- 5 - 
V/0101/2025 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die Kanalstraße südlich des Cheruskerringes einschließlich des angrenzenden Bereiches des 
Kreuzviertels war vom Starkregenereignis im Juli 2014 stark betroffen. Aufgrund dieses Ereignisses 
hat das Amt für Mobilität und Tiefbau die vorhandene Kanalisation hydraulisch nachgerechnet und mit 
den Oberflächenabflüssen (vgl. Starkregengefahrenkarten) gekoppelt simuliert. Parallel dazu hat die 
Bezirksregierung Münster die Abflüsse der Aa als Bestandteil der EU-Hochwasserrisikomanagement-
Richtlinie berechnet.  
Die folgenden Maßnahmen sind Ergebnis dieser beiden Berechnungen und müssen sowohl zur Ein-
haltung der entwässerungstechnischen Standards als auch zur Vorbeugung von möglichen Scha-
densersatzansprüchen gegenüber der Stadt umgesetzt werden: 
 
1. Bau eines neuen Regenwasserpumpwerkes zur Sicherstellung der Entwässerung bei  
hohen Aa-Wasserständen. 
2. Verbesserung des Hochwasserschutzes der Aa (Schutzziel: hundertjähriges Hochwasser) 
durch Erhöhung der westlichen Uferwände zwischen Zeppelinstraße und Rjasanstraße. 
3. Vergrößerung der Regenwasserkanalisation in der südlichen Kanalstraße, im Cheruskerring 
und in der Maximilianstraße im Anschluss an den Bau des Regenwasserpumpwerks.  
 
Der Bau des Regenwasserpumpwerks  muss als erste Maßnahme durchgeführt werden. Die Anlage 
bildet die Grundvoraussetzung für eine gesicherte Vorflut der Hinterlandentwässerung bei erhöhten 
Aa-Wasserständen und nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen durch die Erhöhung der 
Uferwände. 
Der Pumpwerksstandort muss am Tiefpunkt des Plangebietes in unmittelbarer Nähe zur Aa liegen. 
Aufgrund der Topographie und der hochverdichteten urbanen Lage ist dafür nur der vorhandene „pro-
visorische“ Parkplatz im Kreuzungsbereich Kanalstraße/ Cheruskerring als Standort geeignet. Diese 
Fläche ist im gültigen B -Plan Nr. 426 als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Nach Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt und dem Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit ist der Bau 
des Pumpwerkes planungsrechtlich auf Grundlage des vorhandenen B-Plans möglich. 
Das Pumpwerk wird als Schneckenpumpwerk konzipiert. Vorgesehen sind drei Schnecken mit elekt-
rischem Antrieb, die das Regenwasser im Bedarfsfall aus der Kanalisation in die Aa fördern. Die 
Schaltung der einzeln en Schnecken erfolgt bedarfsweise in Abhängigkeit der Höhe der Abflüsse. 
Nach den Berechnungssimulationen wird das Pumpwerk im Mittel 12-mal jährlich in Funktion treten. 
Für die Stromversorgung ist die Erstellung einer externen Trafokompaktstation (TKS) erforderlich. Da 
dieses Bauwerk als Teil der kritischen Infrastruktur auch bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung 
funktionieren muss, ist ebenfalls eine Netzersatzanlage (NEA) im Dieselbetrieb vorzusehen. Aufgrund 
von technischen, unfall- und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften müssen NEA und TKS in separa-
ten Gebäuden untergebracht werden.   
Bedingt durch die Größe und die Anordnung der Schnecken erfordert das Pumpwe rk eine Grundflä-
che von 230 m² und eine Höhe von 8 m. Aufgrund der zentralen Lage am Eingang des Kreuzviertels 
soll das technische Gebäude eine Fassade erhalten, die zum einen der Minderung von Lärmemissio-
nen Rechnung trägt und sich zum anderen in das städ tebauliche Gesamtbild einfügt. Für eine mög-
lichst nachhaltige und ökologisch verträgliche Gestaltung erhält der große, offen gestaltete Bereich 
der Pumpen eine Photovoltaikanlage auf einem Trägersystem. Die flache Überdachung des Betriebs-
bereichs wird begrünt. Die Gebäude für die NEA und TKS sind mit einer Gesamtgrundfläche von 70 
m² und einer Höhe von 2,5 m vorzusehen. Die beiden Gebäude werden platzsparend im direkten Um-
feld platziert und erhalten eine gemeinsame Einhausung entsprechend der Gestaltung des 
Pumpwerks.  
Zur Freimachung des Baufeldes müssen  an der Aa fünf Bäume entfernt werden. In Abstimmung mit 
dem Amt fü r Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit werden diese Bäume ebenso kompen-

- 6 - 
V/0101/2025 
siert wie die geringfügige Reduzierung des Überflutungsraumes der Aa. Des Weiteren muss die vor-
handene 110-KV-Starkstromleitung der Westnetz GmbH aus dieser Fläche verlegt werden. Da diese 
Leitung nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt, greift der Konzessionsvertrag nicht. Nach juristischer 
Prüfung sind die Kosten in Höhe von 500.000 € durch die Stadt Münster zu tragen und bereits in den 
o.g. Kosten enthalten. 
Damit die Wasserm engen aus dem Kreuzviertel zum geplanten Pumpwerk gelangen, werden die vor-
handenen Regenwasserkanäle im Cheruskerring, der Kanalstraße und der Maximilianstraße in den 
kommenden Jahren erneuert und entsprechend der hydraulischen Anforderungen optimiert. Sob ald 
die Ausführungsplanungen für diese Sanierungen vorliegen, werden diese den Gremien zur Be-
schlussfassung vorgelegt. Die Gestaltung der angrenzenden Verkehrs- und Freiflächen wird ebenfalls 
in gesonderten Vorlagen detailliert vorgestellt und den entsprec henden Gremien zur Beschlussfas-
sung vorgelegt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die o.g. Baumaßnahmen werden funktional und zeitlich detailliert aufeinander abgestimmt. Dadurch 
wird sowohl die notwendige Anpassung der Anschlussbereiche als auch eine bestmögliche Nutzung 
der zentralen Flächen gewährleistet. Die Koordination der einzelnen Bauabschnitte ermöglicht eine 
effektive technische Umsetzung in Einklang mit einer geringstmöglichen Beeinträchtigung der An-
wohner*innen und Verkehrsteilnehmenden. Dennoch sind Verkehrsbehinderungen während der Bau-
durchführung auch bei optimaler Verkehrsplanung und Durchführung der Maßnahme  nicht gänzlich 
zu vermeiden. 
Durch die Optimierung der Größe und Lage des geplanten Gebäudes wird der vorhandene Baumbe-
stand soweit wie möglich  geschützt. Im Zulaufbereich entfallen fünf Bäume. Für eine schonende 
punktuelle Einleitung der anfallenden Wassermengen in die Aa sind zum Schutz des Gewässers 
zwingend Befestigungen erforderlich, die ebenfalls auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. 
Diese Maßnahmen wurden im Vorfeld mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ab-
gestimmt. Sowohl die weitere Bauvorbereitung als auch die Baudurchführung werden vom Amt 67 
begleitet. 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 3. Quartal 2026 
vorgesehen. Die Bauzeit des Pumpwerks mit anschließender Herstellung der Fassade wird voraus-
sichtlich 26 Monate betragen. Eine witte rungsbedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausge-
schlossen werden. 
 
 
Reduktionsvariante 
 
Die Bemessung und Planung der Baumaßnahme wurde nach den Mindestanforderungen der aktuel-
len Gesetze, Verordnungen und techni schen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind 
demzufolge nicht möglich. 
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Für den B au des Pumpwerks  fallen keine Beiträge an. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus 
den Abwassergebühren refinanziert. Zuschüsse Dritter werden nicht erwartet.  
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Sämtliche für die Maßnahme erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen werden detailliert mit den 
Aufsichtsbehörden abgestimmt und fristgerecht beantragt:

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V/0101/2025 
o Baugenehmigung 
o § 58 LWG: Netzanzeige 
o § 8 WHG: Erlaubnis, Bewilligung zur Benutzung eines Gewässers 
 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
 
7. Information/Kommunikation der Baumaßnahme 
 
Im Zuge der weiteren Vorbereitungen für diese Maßnahme sowie im Rahmen der baulichen Umset-
zung werden an die projektspezifischen Adressatengruppen angepasste Informationen und Beteili-
gungen durchgeführt. Die zentrale Lage unmittelbar am Eingang des Kreuzviertels sowie die Inan-
spruchnahme von Flächen in diesem intensiv urban genutzten Bereich im Zusammenspiel mit dem 
Freiraum an der Aa erfordern eine intensive b egleitende Kommunikation. Auch die Lage des Stand-
orts an einer maßgeblichen Verkehrsachse begründet diesen Anspruch. 
Ziel ist es, die Notwendigkeit der Maßnahme zum Schutz der Bewohner*innen des Kreuzviertels 
transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren und die betroffenen Adressat*innen wie z.B. An-
wohner*innen und Eigentümer*innen bestmöglich in die weiteren Schritte einzubinden. Verkehrsteil-
nehmende werden im Zuge des baulichen Fortschritts z.B. mittels Beschilderungen über den Hinter-
grund und das Ziel der Maßnahme sowie den Umfang möglicher verkehrlicher Einschränkungen in-
formiert. Stadtintern erfolgen laufend intensive Abstimmungen der funktionalen Zusammenhänge und 
der zeitlichen Taktung der einzelnen Maßnahmen, um die Baustellen-bedingten Einschränkungen auf 
das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan Schneckenpumpwerk 
Anlage 2: Grundriss Schnitt 
Anlage 3: Eckdaten Schneckenpumpwerk

Anlage 3 Eckdaten Schneckenpumpwerk

493 Zeichen

V/0101/2025 – Regenwasserpumpwerk Kanalstraße-Ring
• Gebäudemaße
 Hauptgebäude: 13 x 18 x 8 m, 5 m tief (kleineres 
Mehrfamilienhaus)
 Nebengebäude: 2,5  x 11 x 2,5 m (Doppelgarage)
• Technik: 3 Schneckenpumpen ø 2,60 m, Leistung 6 m³/s 
 Füllung Sportbecken Schwimmbad Mitte in 2 Min.
 Betrieb: ca. 12-15 Mal pro Jahr
• Städtebauliche Einbindung – angepasste Fassadengestaltung
• Bauzeit ca. 3 Jahre: 3.Q 2026 – 2.Q 2029
• Gesamtkosten: ca. 5,2 Mio €
Anlage 3 - Eckdaten Schneckenpumpwerk

Anlage 2: Grundriss_Schnitt

2659 Zeichen

4.00
Ø 2.601.00Ø 2.601.00Ø 2.6013.00
6.0017.50
Antrieb 1
Antrieb 2
Antrieb 3
Zulauf 1DN 1000
Zulauf 2DN 1000
A
0.30
0.400.40 0.900.90
0.90
A
vollvergossenes Deckwerk mitWasserbausteinen LMB 40/20014 Schaltschränke, 0,8m x 0,6m2.00~3.40
Absperrschieber
Absperrschieber
Restentleerungspumpe
Wartungs-klappe
Wartungs-klappe
AblaufDN 150
0.307.300.40
10.70
Förderschnecke 1Waschbecken
B B
CC
DD
Bohrpfahlwand
0.250.300.300.150.250.300.250.300.150.15
Förderschnecke 2
EE
0,5 %
1,0 %
monolithisches Betontor
FF
BohrpfahlwandFörderschnecke 3
SpundwandBetonsporn
Voraushubebene
50.30 HQ100 Aa= 52.57
35°
8.43
1.10
Hochbau6.60Pumpensumpf4.00
Parkplatz Gewässerparzelle Münstersche Aa
Antrieb
ZulaufDN 1000
53.572.60Füllpunkt
Sturzpunkt
1.692.64
5.241.84
4.830.50
0.40
0.300.40
Bohrpfahlwand0.60 Bohrpfahlwand0.60Einzelbohrpfähle0.60
Stahlbetonbalken UrgeländeSohle= ~ 50.25 mNHN
GrünstreifenGehwegRadweg
Absperrschieber
2.00
48.61
53.00 54.81Wartungs-klappeSchaltschränke
0.303.40 0.600.30
7.91
Attika
OK Fels, Tiefe 12m(Felshorizont gem.Baugrundgutachten)
PumpensumpfRestentleerungspumpe
3.27Voraushub WSP
30 cm Auflastschichtaus Hartkalksteinschotter
2.00
Bauwasserstand48.5050.50 SpundwandBetonsporn
PV-Anlage
0.40
Krananlage
Einstiegssicherung
10.50
vollvergossenes Deckwerkmit WasserbausteinenLMB 40/200
Schnitt A-A
MQ-Abflusshöhe= ~ 50.60 mNHN
GrundrissGrundriss
0.07
0.06
0,5 %
TastpunktStahltrog
vorh. 110 kV Leitung
Ermittlung der Fassadengestaltungerfolgt in separatem Architektenwettbewerb
Blattgröße: 1135 x 297 mm, A = 0.34 m²Gespeichert: 24.02.25 12:01:25  /  Plotdatum:  25.02.25 07:29:27 mehlenN:\spw2305995\03_Pl\11_BIM\02_ACAD\03_Entw\Pläne SPW_Pumpwerk _verschoben.dwg / Layout: Grundriss +Schnitt
02461 : 100 810 m
Plot 25.02.2025
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
1 : 
_K-135B-3.1
Lageplan1: 100
17.05.23FiIs/ MeIn17.05.23AMSchneckenpumpwerk Münster     Münster-Mitte/Schlachthof
Grundriss und Schnitt A-ASchneckenpumpwerk
Björnsen Beratende Ingenieure GmbHMaria Trost 3, 56070 KoblenzTelefon +49 261 8851-0, Telefax +49 261 8851-191info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.deNiederlassung Münster
ENTWURFSPLANUNG
Lagehinweis:Koordinatensystem ETRS89-UTM32 (EPSG 25832 / UTM32NDatengrundlagen:1. Kataster und Kanalbestand von Stadt Münster zur Verfügung gestellt. (Stand 2023)2. Versorgungsleitungen heruntergeladen und digitalisiert (Stand 2023)
ZeichenerklärungStahlbetonWasserbausteineSauberkeitsschichtanstehender BodenAuflastschicht ausBestandsgeländeHartkalksteinschotter

Anlage A

1555 Zeichen

Anlage A zur V/0101/2025 
 
Kurzüberblick 
Im Bereich der Kanalstraße-Cheruskerring soll ein Regenwasserpumpwerk gebaut werden. Die 
ABK-Maßnahme 1.1.694 wird damit umgesetzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2028 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 5.200.000€ zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1101 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
Beeinflussung der finanziellen Auswirkung: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Anlage 1: Lageplan_Schneckenpumpwerk

1205 Zeichen

G
G
G A
51
IV
II
53
IV
IIIIII
2 a2
IV57 III92
4
9055III
856
661
853
244
662
237
532
858
602
110kV
TKS3.1m x 2.4mNEA2.5m x 8mVorrats-tank
Lublinring
Kanalstraße
Fluchtwege
Einhausungsbereich
Blattgröße: 765 x 420 mm, A = 0.32 m²Gespeichert: 24.02.25 12:01:06  /  Plotdatum:  25.02.25 07:30:01 mehlenN:\spw2305995\03_Pl\11_BIM\02_ACAD\03_Entw\Entwurf Schneckenpumpwerk 2.dwg / Layout: 250 (2)
N
Plot 25.02.2025
Blatt-Nr.:
Bezirk/ Stadtteil:
Anlage-Nr.:Plan-Nr.:Projekt-Nr.:
MaßstabLageplanLängen    1 :        /  Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüftgenehmigt:
i. A.
Münster, den
Amt für Mobilität und Tiefbau
1 : 
_K-135B-2.1
Lageplan1: 25025003.05.2024FiIs/ MeIn03.05.2024AMSchneckenpumpwerk Münster     Münster-Mitte/Schlachthof
Björnsen Beratende Ingenieure GmbHMaria Trost 3, 56070 KoblenzTelefon +49 261 8851-0, Telefax +49 261 8851-191info@bjoernsen.de, www.bjoernsen.deNiederlassung Münster
Lagehinweis:Koordinatensystem ETRS89-UTM32 (EPSG 25832 / UTM32NDatengrundlagen:1. Kataster und Kanalbestand von Stadt Münster zur Verfügung gestellt. (Stand 2023)2. Versorgungsleitungen heruntergeladen und digitalisiert (Stand 2023)
0510 1 : 25025 m2015
Lageplan SchneckenpumpwerkENTWURFSPLANUNG

Beratungsverlauf (2)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kanalstraße
  • Maximilianstraße
  • Cheruskerring
  • Lublinring
  • Zeppelinstraße
  • Rjasanstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0101/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2025
Erstellt
26.02.2025 09:35