V/0498/2018
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Südost, 1. Halbjahr 2018
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Anlage 1
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Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Jubiläum Einzelver-
anstaltung
Besondere gesell-
schaftliche
Anlässe und
Aktivitäten
Pflege des
Ortsbildes
Umwelt- und
Naturschutz-
maßnahmen
Kultur-
förderung
Zuschuss
in €
1 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152 X 1.500,00
2 Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V. 35 X 300,00
3
Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V. 35
X 0,00
4 Kath. Öffentl. Bücherei St. Bernhard 30 X 500,00
5
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft
X 500,00
6
Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St.
Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 103 X
360,00
7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424
X 1.800,00
8 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 29 X
500,00
9 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB
X 300,00
10 Offener Kulturkreis Münster-Wolbeck X 500,00
11 KG Pängelanton e.V.
Förderverein Denkmallok e.V. X 750,00
12 Achatius-Nikolai Bruderschaft Wolbeck 398 X X 1.000,00
13 Rassekaninchenzuchtverein W467
Wolbeck 13 X
300,00
14 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 203 X 902,36
15 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 203 X 320,00
- 2 -
16 Heimatverein Wolbeck 425 X 250,00
17 Seniorengemeinschaft St. Bernhard
Angelmodde-West 30 X 200,00
18 Ökomenischer Eine-Welt-Kreis
St. Nikolaus Wolbeck e.V. 185 X 500,00
19 Orts- und Schützenverein Gremmendorf
von 1923 e.V. 121
X 300,00
20 Orts- und Schützenverein Gremmendorf
von 1923 e.V. 121
X 300,00
21 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck
St. Achatius e.V. 235
X 500,00
22 HSG Gremmendorf-Angelmodde 229 X X 500,00
23 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 121 X 2.500,00
24 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 130 X 300,00
25 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 130 X 500,00
Anlage A
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Anlage A zur V/0498/2018 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2018 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse nach Richtlinien werden zwei Mal jährlich gewährt. Im Jahr 2018 wurde dafür ein Budget Höhe von 29.260 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 2
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Anlage 2 Präambel Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r- anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt- bezirk Münster-Südost beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be- zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden im Stadtteil wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind für besondere Einzelveranstaltungen für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten für die Pflege des Ortsbildes für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen für Kulturförderung. Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n- gereicht werden. 4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r- wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n- träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner- halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen. Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im Internet verfügbar. 10. Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. Bezirksvertretung Münster-Südost
Beschlussvorlage
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V/0498/2018 V/0498/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Südost; 1. Halbjahr 2018 Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen mit Ausnahme des unter 3. bezeichneten Antrags erhalten die aufgeführten Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 2. Der Antrag des Gewerbevereins Gremmendorf-Angelmodde (lfd. Nr. 3 in Anlage 1) wird zu- rückgestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 15.382,36 Begründung: Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e- tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen Richtlinien (in der Fassung des Beschlusses vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. Bezirksverwaltung Münster- Südost 25.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Groh Telefon: 02506/9319-160 GrohK@stadt-muenster.de - 2 - V/0498/2018 zu 1. Insgesamt gingen 25 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind in der Ta- belle (Anlage 1) zusammengefasst. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. zu 2. Der Antragsinhalt entspricht grundsätzlich den Richtlinien; es wird jedoch geprüft, ob eine Umset- zung der beantragten Maßnahme mit anderen Mitteln möglich ist. Der Antrag wird so lange zurück- gestellt. I.A. gez. Groh Anlagen: Anlage A Anlage 1 Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0498/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37