Mandari Insight

V/0498/2018

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Südost, 1. Halbjahr 2018

Vorlagen 25.05.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.06.2018, TOP 4.4

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

1840 Zeichen

Anlage 1 
 
Nr. Verein Mit-
glieder 
Jubiläum Einzelver- 
anstaltung 
Besondere gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Ortsbildes  
 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss  
in € 
1 KulturVorOrt Wolbeck e.V. 152      X 1.500,00 
2 Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V. 35    X   300,00 
3 
Gewerbeverein Gremmendorf-
Angelmodde e.V. 35   
 
X   0,00 
4 Kath. Öffentl. Bücherei St. Bernhard 30  X     500,00 
5 
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft    
 
X    500,00 
6 
Aktive Senioren der Pfarrgemeinde St. 
Nikolaus Münster, Kirchort St. Bernhard 103  X 
 
   360,00 
7 KG ZiBoMo Wolbeck e.V. 424    
X    1.800,00 
8 Rassegeflügelzuchtverein Phönix Münster 29  X  
    500,00 
9 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus 
Seniorengemeinschaft St. Ida im HdB      
X    300,00 
10 Offener Kulturkreis Münster-Wolbeck       X 500,00 
11 KG Pängelanton e.V. 
Förderverein Denkmallok e.V.     X   750,00 
12 Achatius-Nikolai Bruderschaft Wolbeck 398    X  X 1.000,00 
13 Rassekaninchenzuchtverein W467 
Wolbeck 13  X  
    300,00 
14 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 203      X 902,36 
15 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 203  X     320,00

- 2 - 
16 Heimatverein Wolbeck  425   X    250,00 
17 Seniorengemeinschaft St. Bernhard 
Angelmodde-West 30  X     200,00 
18 Ökomenischer Eine-Welt-Kreis  
St. Nikolaus Wolbeck e.V. 185   X    500,00 
19 Orts- und Schützenverein Gremmendorf  
von 1923 e.V. 121    
X    300,00 
20 Orts- und Schützenverein Gremmendorf  
von 1923 e.V. 121    
X    300,00 
21 Förderkreis Haus Heidhorn Wolbeck  
St. Achatius e.V. 235    
X    500,00 
22 HSG Gremmendorf-Angelmodde 229 X     X 500,00 
23 Gewerbeverein Wolbeck e.V. 121    X   2.500,00 
24 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 130 X            300,00 
25 Heimatfreunde Angelmodde e.V. 130      X 500,00

Anlage A

1709 Zeichen

Anlage A zur V/0498/2018 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 1. Halbjahr 2018 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk Südost.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse nach Richtlinien werden zwei Mal jährlich gewährt. Im Jahr 2018 
wurde dafür ein Budget Höhe von 29.260 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost 
zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Anlage 2

3397 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher  und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Ve r-
anstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, d ie bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Bu chstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für  Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschü sse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Finanzmittel n und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Ve r-
wendung des gewährten Zuschusses verlangen. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen  und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie nicht den 
erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchgeführt werden . 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inner-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beschlussvorlage

2357 Zeichen

V/0498/2018 
V/0498/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Südost; 1. Halbjahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen 
mit Ausnahme des unter 3. bezeichneten Antrags erhalten die aufgeführten Zuschüsse für  
Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und Aktivi täten, die 
Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
2. Der Antrag des Gewerbevereins Gremmendorf-Angelmodde (lfd. Nr. 3 in Anlage 1) wird zu-
rückgestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 15.382,36  
 
 
 
Begründung: 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksvertr e-
tung Münster -Südost am 03.06.2008 beschlossenen  Richtlinien (in der Fassung des Beschlusses 
vom 17.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Verein i-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost (Anlage 2) bewilligt. 
Bezirksverwaltung Münster-
Südost 
 
25.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Groh 
Telefon: 02506/9319-160 
GrohK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0498/2018 
 
 
zu 1. 
Insgesamt gingen 25 Anträge termingerecht in der Bezirksverwaltung Südost ein. Sie sind  in der Ta-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit der Vereinigung. 
 
zu 2. 
Der Antragsinhalt entspricht grundsätzlich den Richtlinien; es wird jedoch geprüft, ob eine Umset-
zung der beantragten Maßnahme mit anderen Mitteln möglich ist. Der Antrag wird so lange zurück-
gestellt. 
 
 
 
I.A.  
 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1  Zuschussliste / Übersicht über die eingegangenen Anträge 
Anlage 2  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0498/2018
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37