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2602/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 zur „Förderung der Organspendeerklärungen im Rahmen von Behördengängen von Kölner*innen“

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.09.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 29.10.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4139 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/34/342 
 
Vorlagen-Nummer 13.09.2024 
 2602/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
Gesundheitsausschuss 29.10.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 11.06.2024 zur "Förderung der 
Organspendeerklärungen im Rahmen von Behördengängen von Kölner*innen" 
Mit der Anfrage AN/0891/2024 stellt die Fraktion Volt die folgenden Fragen: 
 
1. Welche Strategien verfolgt die Stadt bisher, um die Spendenbereitschaft der Kölner*innen 
zu erhöhen?  
2. Wie informiert die Stadt Köln über das Organspende-Register?  
3. Kann den Bürger*innen während Amtsgängen Raum zu Informationen hinsichtlich einer 
Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organ- bzw. Gewebespende gegeben werden, 
z.B. indem Infomaterial in den Wartebereichen in den verschiedenen Stellen mit Kunden-
kontakt etc. zu finden ist? 
4. Können Anreize zur Entscheidungsfindung von Verwaltungsseite gegeben werden, z.B. in 
Form von Werbebuttons bei den Online-Angeboten der Stadt Köln, die z.B. zum Online 
Register führen, besonders bei denen die Online Ausweisfunktion vonnöten ist?  
5. Darf eine Abfrage für oder gegen eine Organ- bzw. Gewebespende im Rahmen eines 
Amtsgangs (bspw. bei der Beantragung von persönlichen Dokumenten), integriert wer-
den? Z.B. bei Online Anträgen in Form einer Verlinkung; möchten Sie sich auch noch ins 
Organspendenregister eintragen lassen? Oder indem der Flyer mit heraustrennbaren Or-
ganspendeausweis beigelegt wird? 
 
 
Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit: 
 
Zu Frage 1: 
Die Erhöhung der Spendenbereitschaft für Organspenden wird immer wieder durch den Bund 
thematisiert, entsprechende Informationskampagnen, strategische Weiterentwicklungen sowie 
Rechtsänderungen werden von dort forciert. Mit der letzten Änderung des Transplantationsge-
setzes wurde dieses um die Beratung zu Organ- und Gewebespenden durch die jeweiligen 
Hausärzte ergänzt. Darüber hinaus sollen diese auch regelmäßig auf die Möglichkeiten in Zu-
sammenhang mit der Erklärung zur Organ- und Gewebespende hinweisen. 
 
Zu den Fragen 2 und 3: 
Wie in den Vorschriften des Transplantationsgesetzes festgelegt, händigen die Kundenzen-
tren der Stadt Köln den Bürger*innen bei der Beantragung, Verlängerung oder persönlichen

2 
 
Abholung von Ausweisdokumenten sowie von eID-Karten bei Bedarf den Organspendeaus-
weis sowie Infomaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (auch in leichter 
Sprache) aus und verweisen auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten bezie-
hungsweise das Organspende-Register.  
 
Zu den Fragen 4 und 5: 
Das Versenden von Flyern – selbst wenn es im Zusammenhang mit anderen Informations-
schreiben oder dergleichen erfolgen sollte – würde die Bereitstellung zusätzlicher Ressour-
cen, beispielsweise Portokosten, erfordern, die derzeit nicht in den Finanzplanungen für die 
nächsten Jahre vorgesehen sind. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Kampagnen 
zur Organspende bundesweit von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch-
geführt werden, ist eine Umsetzung insofern begrenzt zielführend. 
 
Im Zuge der Gleichbehandlung mit anderen, ebenso wichtigen Gesundheitsthemen wie etwa 
Blutspende, Stammzellenspende etc. ist das Einfügen eines Werbebuttons für die Organ-
spende oder von Verlinkungen auf das Organspende-Register in den einzelnen Online-Ange-
boten oder Online-Anträgen seitens der Verwaltung nicht angedacht. Darüber hinaus führen 
Verweise auf Dienstleistungen, die nicht dem ursprünglichen Anliegen der Bürger*innen ent-
sprechen, zu einem Informationsüberangebot und erschweren diesen ein bedarfsgerechtes 
Auffinden ihrer Anliegen auf der städtischen Internetseite. 
 
Sinnvoll ist eine Verlinkung auf den städtischen Internetseiten zur Organspende; außerdem 
werden Bürger*innen auf das Thema über die Aufrufanlage der Kundenzentren aufmerksam 
gemacht. Die Verwaltung wird diese Punkte umsetzen. 
 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.10.2024 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2602/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.09.2024
Erstellt
27.08.2024 08:50