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2279/2022

Masterplan Stadtgrün

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.1

Anlage 9 - Kapitel 7 Abbild 3 Leitbild Grüne Infrastruktur Köln

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Anlage 11 - Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Stadtentwicklungsausschusses 01.12.2022

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Anlage 1 - Masterplan Stadtgrün - Urfassung ohne Inhaltsverzeichnis

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Anlage 10 - Kapitel 8 Abbild 1 Konflikte Leitbild

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Anlage 6 - Kapitel 6 Abbild 5 Funktionskarte Produktion hochauflösend

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Anlage 12 - Beantwortung Nachfrage VOLT_Masterplan Stadtklima

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Anlage 14 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023

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Anlage 3 - Kapitel 6 Abbild 2 Funktionskarte StadtNatur hochauflösend

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Anlage 4 - Kapitel 6 Abbild 3 Funktionskarte Klima Umwelt 4a hochauflösend

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Anlage 4 - Kapitel 6 Abbild 3 Funktionskarte Klima Umwelt 4a

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Anlage 6 - Kapitel 6 Abbild 5 Funktionskarte Produktion

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 8 - Kapitel 7 Abbild 2 Analyse Strategiegrün hochauflösend

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Anlage 2 - Kapitel 6 Abbild 1 Funktionskarte Erholung

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Anlage 7 - Kapitel 7 Abbild 1 Analyse 1 bis17

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Anlage 10 - Kapitel 8 Abbild 1 Konflikte Leitbild hochauflösend

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Anlage 2 - Kapitel 6 Abbild 1 Funktionskarte Erholung hochauflösend

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Anlage 9 - Kapitel 7 Abbild 3 Leitbild Grüne Infrastruktur hochauflösend

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Anlage 1 - Masterplan Stadtgrün - mit Inhaltsverzeichnis und in höherer Auflösung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 3 - Kapitel 6 Abbild 2 Funktionskarte Stadt Natur

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Anlage 5 - Kapitel 6 Abbild 4 Funktionskarte Klima Umwelt 4b

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Anlage 5 - Kapitel 6 Abbild 4 Funktionskarte Klima Umwelt 4b hochauflösend

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Anlage 8 - Kapitel 7 Abbild 2 Analyse Strategiegrün

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Anlage 7 - Abbild 1 Analyse 1 bis 17 hochauflösend

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Anlage 13 - Beantwortung Fragen SPD_Masterplan Stadtgrün

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Anlage 12 - Beantwortung Nachfrage VOLT_Masterplan Stadtklima

7596 Zeichen

1 
 
Anlage 12 Masterplan Stadtgrün, Daten zum Stadtklima 
Mündliche Anfrage der VOLT-Fraktion 
Die VOLT-Fraktion fragt aus welchem Grunde auf der Funktionskarte die Darstellung für Köln 
deutlich von der Darstellung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen (LANUV) differiert. In diesem Zusammenhang wird um Darstellung der 
Auswirkungen auf die Betrachtung der Kaltluftversorgung durch die Verwaltung gebeten. 
Stellungnahme Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz  
Die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW 
basieren auf einer Klimasimulation, die in dem Fachbericht Nr. 86 zur Klimaanalyse Nordrhein 
Westfalen beschrieben sind. Für die Kölner Bucht werden die nächtlichen Kaltluftströme im 
Klimaatlas NRW dargestellt (https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-karte). Diese 
Darstellung beruht auf Modellierungen durch das Büro Geo-Net mit dem Klimamodell FITNAH. 
Für Köln gibt es detailliertere Darstellungen aus eigenen Klimauntersuchungen bzw. aus 
Modellierungen für Städtebauprojekte. 
Die Daten des Masterplan Stadtgrün basieren auf den Ergebnissen der Klimasimulation, die 
im Auftrag der Stadt Köln zur Entwicklung eines Neuen Stadtteils Köln Kreuzfeld durch das 
Ingenieurbüro LOHMEYER GmbH Juli 2020 mit dem Modell KLAM_21 erstellt wurden. 
Grundlage der Untersuchung ist die Belüftungssituation während typischer 
Strahlungswetterlagen, also Hochdruckwetterlagen mit wolkenlosem Himmel, hohen solaren 
Einstrahlungen und einem schwachen überlagerten synoptischen Wind. In den Nachtstunden 
nach diesen bioklimatisch belastenden Wetterlagen prägen sich bodennah lokalklimatische 
Besonderheiten besonders stark aus.  
Zur Untersuchung der klimaökologischen Situation im Rahmen von Planungsprozessen 
werden stadtklimatische Modelle herangezogen, um die bodennahe klimatische Belastung 
sowie Temperaturentwicklung darzustellen und Minderungsmaßnahmen abzuleiten. Für die 
Planung des Stadtteils Kreuzfeld hat das Büro Lohmeyer die Kaltluftmodellierung auf einen 
großräumigen Untersuchungsraum entlang der Kölner Bucht ausgedehnt, unter Einbeziehung 
der heranfließenden Kaltluft aus den Tälern der Ahr, Sieg und des Rheins. 
Zur Validierung wurden die Ergebnisse mit den Messdaten von meteorologischen 
Messstationen im Untersuchungsraum abgeglichen. Die in dem Masterplan eingetragenen 
Kaltluftströme stellen die Volumenstromdichte für den Zeitpunkt 8 Stunden nach 
Sonnenuntergang während einer strahlungsarmen Wetterlage dar. Die unterschiedliche Dicke 
der Pfeile gibt die Intensität des Kaltluftstroms wieder. Alle Stationen haben ein deutliches 
Maximum in südlicher bzw. südöstlicher Windrichtung.  
Ein ähnliches Ergebnis liefert das Büro PEUTZ für die Planung Rondorf Nord-West. 
Die Bedeutung der Leitwirkung des Rheintals für bodennahe Windsysteme bei bestimmten 
Wetterlagen ist bereits aus der Literatur1 2 bekannt und wurde zuletzt in einer Auswertung 
meteorologischer Daten langjähriger Messungen des DWD (Deutscher Wetterdienst) und des 
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) an verschiedenen 
Standorten im Rheintal durch das Umweltamt zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst 
veröffentlicht (Fachzeitschrift Immissionsschutz, 01/2022).  
                                                
1 Bendix, J. (2004). Geländeklimatotlogie. Stuttgart: Gebrüder Borntraeger Verlagsbuchhandlung Berlin. 
2 Klaus, D., Fett, M., Poth, A., Rechmann, M., & Voss, M. (1997). Beziehungen zwischen synoptischer und lokaler 
Windzirkulation und der Schadstoffbelastung in der südlichen Niederrheinischen Tieflandsbucht. Bericht 
Geographie Landeskunde, Bd. 71, H.2, S. 255-284.

2 
 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/windsysteme_rheintalwind_esv_2022.pdf 
 
Verkürzt kann die Dynamik in der Kölner Bucht wie folgt zusammengefasst werden: 
Im Verlaufe einer austauscharmen Sommernacht strömt aus dem relativ schmalen und tief 
eingeschnittenen Rheintal am Ende des Siebengebirges akkumulierte Kaltluft als 
Siebengebirgswind in die sich öffnende Kölner Bucht, in der bereits seit Beginn der Nacht unter 
den entsprechenden mikroklimatischen Voraussetzungen Kaltluft auf geeigneten Freiflächen 
gebildet wurde. Beide Kaltluftmassen zusammen beginnen in der fortgeschrittenen Nacht, 
gravitativ den leicht abfallenden Rheinterrassen folgend, talabwärts nach Nordwesten zu 
strömen. Die Stationen am bergischen Höhenrand sind stark durch die Kaltluftabflüsse der 
Seitentäler und von Hangabwinden geprägt. 
Daraus folgt, dass sich ein Zusammenspiel von lokalen und regionalen Phänomenen ergibt. 
In der Auswertung der stündlichen Stationsauswertungen in der o.g. Veröffentlichung ist 
erkennbar, dass sich die SSE-Anströmung bereits langsam um 01:00 Uhr entwickelt (S.11) 
und die lokalen Flurwindsysteme überlagert werden. 
 
Der Abgleich der von Geo-Net simulierten Modellergebnisse mit den Ergebnissen der 
Messstationsauswertungen im Stadtgebiet zeigt Unplausibilitäten auf. 
In den folgenden Abbildungen sind die Kaltluftströme aus den Modellergebnissen von Geo-
Net an den Standorten der meteorologischen Messstationen (rotes Kreuz) abgebildet. 
 
An der Station Köln-Chorweiler zeigen die Kaltluftströme im Modell keine eindeutige 
Windrichtung, während die Messstation über einen langjährigen Zeitraum während 
strahlungsreicher Wetterlagen eine deutliche südöstliche Windrichtung als Hauptwindrichtung 
aufzeigt: 
 
Abbildung 1: links dargestellt sind die Modellergebnisse von Geo-Net in Höhe der Messstation Chorweiler, 
Windrose rechts.

3 
 
An der Station Köln-Rodenkirchen zeigen die Kaltluftströme im Modell eine überwiegend 
westliche Windrichtung, während die Messstation über einen langjährigen Zeitraum während 
strahlungsreicher Wetterlagen eine deutliche südöstliche Windrichtung als Hauptwindrichtung 
aufweist: 
 
Abbildung 2: links dargestellt sind die Modellergebnisse von Geo-Net in Höhe der Messstation Rodenkirchen, 
Windrose rechts. 
 
An der Station Niederkassel zeigen die Kaltluftströme im Modell diffus in völlig unterschiedliche 
Richtungen, während die Messstation über einen langjährigen Zeitraum während 
strahlungsreicher Wetterlagen eine deutliche südöstliche Windrichtung als Hauptwindrichtung 
aufzeigt: 
 
Abbildung 3: links dargestellt sind die Modellergebnisse von Geo-Net in Höhe der Messstation Niederkassel, 
Windrose rechts.

4 
 
Lediglich an der Messstation Köln Flughafen bildet das Strömungsverhalten aus der 
Simulation von Geo-Net die Strömungsdynamik an der Messstation nachvollziehbar ab. 
Allerdings ist diese nicht repräsentativ für den Rest des Stadtgebietes. An allen anderen 
Messstationen kommt die Simulation von Geo-Net zu unplausiblen Ergebnissen.  
Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt hatte zu dieser Fragestellung Kontakt mit dem Büro 
Geo-Net aufgenommen, da modelltechnisch die Voraussetzungen, um die Kaltluftdynamik 
korrekt abzubilden, vorliegen. Bisher hat jedoch offensichtlich kein Abgleich der 
Simulationsergebnisse mit Messdaten stattgefunden. 
 
Das Landesumweltamt plant für den Klimaatlas NRW eine Aktualisierung der 
Kaltluftmodellierungen. In diesem Zusammenhang hat das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt das LANUV NRW auf die Bedeutung der Validierung des Modells mit 
Messdaten hingewiesen, um fehlerhafte Darstellungen in der landesweiten Simulation zu 
vermeiden. Letztlich hängen die Ergebnisse von Simulationen von der Qualität der 
Modellierung ab und müssen anhand gemessener Daten überprüft bzw. validiert werden. 
Dies soll im Rahmen der Aktualisierung Berücksichtigung finden.

Anlage 14 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023

7047 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 221-32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
 
Datum: 20.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 18. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 16.03.2023 
öffentlich 
6.2 Ratsvorlage betreffend "Masterplan Stadtgrün" 
2279/2022 
6.2.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE FRAKTION zu 2279/2022 Mas-
terplan Stadtgrün - Grünflächen rechtssicher schützen 
AN/2251/2022 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig abgelehnt. 
 
6.2.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Masterplan Stadtgrün 
(2279/2022) – TOP 6.2 
AN/0243/2023 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und 
der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. 
 
6.2.3 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grü-
nen, der CDU-Fraktion, der Fraktion VOLT zur Vorlage Masterplan 
Stadtgrün - 2279/2022 
AN/0003/2023/1

Der Stadtentwicklungsantrag beschließt gemäß Änderungsantrag AN/0003/2023/1 
(Änderungen fett): 
  
I Beschluss:  
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Annahme fol-
genden Beschlusses: 
 
Der Rat beschließt den Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) als gesamtstädtische 
strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung 
der grünen Infrastruktur. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für 
künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belan-
gen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und 
freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Viel-
falt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes 
ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt ge-
währleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die 
sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschluss-
fassenden Gremien in den Vorlagen darzulegen. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennut-
zungsplans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend 
ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, 
zu berücksichtigen und je nach Ergebnis zu sichern. Die Verwaltung wird beauf-
tragt nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes für den Regierungsbe-
zirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächen-
nutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen 
Gremien vorzulegen.  
Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen 
verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadt-
grün für die verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Be-
bauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Master-
plan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizi-
tanalyse) weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der 
Ebene der Stadtbezirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu er-
mitteln und aufzuzeigen. Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel 
soll es sein, in den dicht bebauten und unterversorgten Stadtbezirken eine gerechte 
Verteilung von Grünflächen herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 
weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Freiflächenpotenziale der 
Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerechten Verteilung von Grünflächen“ 
mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versorgungsanalyse der neun Stadtbe-
zirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und 
der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. 
 
II Beschluss über die so geänderte Beschussvorlage: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Köln die Annahme fol-
genden Beschlusses (Änderungen fett): 
 
Der Rat beschließt den Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) als gesamtstädtische 
strategische Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung 
der grünen Infrastruktur. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für

künftige räumliche Planungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belan-
gen, zum Beispiel für Bauleitpläne. Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und 
freiraumplanerischen Belange zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Viel-
falt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und des natürlichen Klimaschutzes 
ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt ge-
währleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingungen, die 
sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschluss-
fassenden Gremien in den Vorlagen darzulegen. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennut-
zungsplans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend 
ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, 
zu berücksichtigen und je nach Ergebnis zu sichern. Die Verwaltung wird beauf-
tragt nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes für den Regierungsbe-
zirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächen-
nutzungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen 
Gremien vorzulegen.  
Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen 
verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadt-
grün für die verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Be-
bauungspläne mit konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Master-
plan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizi-
tanalyse) weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der 
Ebene der Stadtbezirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu er-
mitteln und aufzuzeigen. Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel 
soll es sein, in den dicht bebauten und unterversorgten Stadtbezirken eine gerechte 
Verteilung von Grünflächen herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die 
weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Freiflächenpotenziale der 
Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerechten Verteilung von Grünflächen“ 
mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versorgungsanalyse der neun Stadtbe-
zirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen. 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Beschlussvorlage:  
 
Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion mehrheitlich zuge-
stimmt.  
 
Hinweis: Die Ursprungsvorlage hat sich durch die Annahme des Änderungsantrages 
AN/0003/2023/1 erledigt.

Anlage 1 - Masterplan Stadtgrün - mit Inhaltsverzeichnis und in höherer Auflösung

99304 Zeichen

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
Amt für Landschaftspflege & Grünflächen

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 1
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1) Anlass ......................................... ................................................... .................................2 
2) Methodische Vorgehensweise ..................... ................................................... .................4 
3) Vorhandene Grün- und Freiflächenkonzepte ....... ................................................... .........6 
a) Historisches Grün- und Freiflächennetz ......... ................................................... .......... 6 
b) Grün- und Freiflächenplan ...................... ................................................... ................. 7 
c) Grünversorgung ................................. ................................................... ...................... 8 
d) RegioGrün und Strategiekonzept Rheinschiene..... ................................................... .. 8 
e) Impuls Äußerer Grüngürtel 2012 ................. ................................................... ............. 9 
4) Das Kölner Stadtgrün im Überblick .............. ................................................... .................9 
5) Ziele und Aussagen übergeordneter Planungskonzep te................................................ 12 
a) Agglomerationskonzept der Region Köln/Bonn ..... ................................................... ..12 
b) Agglomerationsprogramm der Region Köln/Bonn .... ..................................................1 3 
c) Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ..... ................................................... .......14 
d) Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 (Entw urf) .............................................. ..16 
e) Grüner Masterplan .............................. ................................................... ....................17 
6. Grünraumfunktionen des Kölner Stadtgrüns ....... ................................................... ........ 17 
7. Leitbild Grüne Infrastruktur ................... ................................................... ...................... 25 
8. Raum- und landschaftsplanerischer Abgleich ..... ................................................... ........ 29 
a) Regionalplan ................................... ................................................... ........................29 
b) Flächennutzungsplan ............................ ................................................... ..................30 
c) Landschaftsplan................................. ................................................... .....................30 
d) Bebauungspläne ................................. ................................................... ....................30 
9. Defizitanalyse ................................. ................................................... ............................ 31 
10. Handlungsempfehlungen ......................... ................................................... ................... 34 
a) Handlungsempfehlung ............................ ................................................... ................35 
Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die Region .................................................35 
b) Handlungsempfehlung ............................ ................................................... ................36 
Sicherung und Entwicklung der gesamtstädtischen grünen Infrastruktur...........................36 
c) Handlungsempfehlung ............................ ................................................... ................39 
Verbesserung der Grünversorgung und Stärkung der ökologischen und klimatischen 
Resilienz in den Stadtbezirken ....................................................................... ...............39

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 2
 
Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 
1) Anlass  
 
Köln verfügt über ein gesamtstädtisches Grün- und F reiflächennetz, das auf den Generalbe- 
bauungsplan aus den 1920er Jahren von Fritz Schumacher zurückzuführen ist. Folgende Ge- 
nerationen haben an dieser Vorgabe festgehalten und  diese entsprechend den jeweiligen 
städtebaulichen und grünplanerischen Vorstellungen weiterentwickelt. 
 
Heute verfügt die Stadt Köln über ein Grundgerüst e iner grünen Infrastruktur, das eine opti- 
male Grundlage für die Herausforderungen unserer Zeit bietet. Vorliegende gesamtstädtische 
städtebauliche und regionale Konzepte und Strategien zeigen jedoch, dass vor allem im Bal- 
lungsraum der Rheinschiene eine strategisch und lan gfristig ausgerichtete Grün- und Frei- 
raumplanung unabdingbar ist, um den Herausforderung en des Wachstums und des Klima- 
wandels gerecht zu werden. 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zur Erarbeitung eines 
Masterplan Stadtgrün gefasst. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Verwaltung beauftragt 
„einen Masterplan Grün Köln mit den folgenden Maßgaben aufzustellen: 
 
Der Masterplan Grün dient der Sicherung der vorhand enen Grüngürtel, der Grün- 
züge sowie der Komplettierung der grünen Strukturen in Köln und einer damit ein- 
hergehenden Verbesserung des Stadtklimas, sowie der  Aufenthalts- und Erho- 
lungsfunktion für die Kölner Bevölkerung. 
 
In einem ersten Schritt soll das vorhandene Kölner Grünsystem im Hinblick auf 
seine planungsrechtliche Absicherung und die bestehenden Planungskonzepte er- 
fasst werden, sowie - so nicht vorhanden - durch no twendige Maßnahmen (Land- 
schaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan …) gesichert und qualifiziert 
werden. 
 
In einem weiteren Schritt sollen die unter Berücksichtigung der Vorgaben der Köl- 
ner Perspektiven 2030 und des Agglomerationskonzept es identifizierten Flächen 
(insbesondere solcher mit sehr intensiver Nutzung w ie im bestehenden Inneren 
Grüngürtel) aufgezeigt werden. Hierbei sollen die P otenziale für eine ökologische 
Aufwertung (Biotopverbund) für natürliche Retention s- und Regenwasserneubil- 
dung (City-Polder) und die stadtklimatische Bedeutung (Stadt- und Lokalklima) dar- 
gestellt und in das zu erstellende Gesamtkonzept eingebunden werden, sowie ihre 
Weiterentwicklung konzipiert werden. 
 
Bei der Identifizierung von stadträumlich relevante n Flächen sind nicht mehr not- 
wendige Verkehrsflächen auf ihre Entsiegelungsmögli chkeiten hin zu überprüfen 
und im Masterplan entsprechend zu kennzeichnen. Unt erversorgte Stadträume 
sind bei der Planung von grünen Korridoren in die R egion hinein zu berücksichti- 
gen.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 3
Für den Masterplan Grün werden alle bisher erarbeit en Konzepte (Landschafts- 
plan, Kölner Perspektiven 2030, Masterplan für die Kölner Innenstadt, Impuls Grün, 
Agglomerationskonzept) überprüft und ggfs. angepasst. 
 
Begründung: 
 
„Ich stelle die Freiflächen voran, weil sie in der städtebaulichen Arbeit in mancher Hin- 
sicht die schwierigsten und wichtigsten Aufgaben mit sich bringen. Bauflächen entste- 
hen, auch wenn man sich nicht um sie kümmert; Freiflächen verschwinden, wenn man 
sich nicht um sie kümmert.“ Fritz Schumacher, 1932 
 
Köln verfügt über ein weitreichendes Netz von Grüngürteln und Grünflächen, das unter- 
schiedliche Bestände und Qualitäten aufweist. Die wachsende Stadt stellt zunehmende 
Anforderungen an Freizeit- und Erholungsflächen. Es gilt, diese Anforderungen zu er- 
fassen und die Bestände mit Blick auf den Klimawand el für die Zukunft anzupassen, 
zu sichern und auszubauen. Der Masterplan Grün soll für zukünftige stadtentwicklungs- 
politische Entscheidungen eine Grundlage und Referenz bilden.“ 
 
 
Herausforderungen 
 
Wie viele andere Städte, so muss sich auch Köln den  Herausforderungen globaler Entwick- 
lungen, wie dem anhaltenden Stadtwachstum, dem mitt lerweile spürbaren Klimawandel, der 
erforderlichen Mobilitätswende, dem demografischen Wandel und den daraus resultierenden 
Folgen und Herausforderungen stellen 
 
Hiermit einhergehend sind auch die urbanen Grün- und Freiflächen stetigen Herausforderun- 
gen ausgesetzt. So geht die unverändert hohe Wachst umsdynamik trotz aller Bemühungen 
und Anreize zur Flächenreduzierung weiterhin mit einem hohen Flächenbedarf und einem ent- 
sprechenden Druck auf die verbliebenen Freiräume ei nher. Ziel muss es deshalb sein, die 
Grün- und Freiflächen stärker zu sichern und im Sinne einer grünen Infrastruktur weiterzuent- 
wickeln, dies sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht.  
 
Dies auch vor dem Hintergrund der Bedeutung urbaner  Grün- und Freiräume für die Frisch- 
und Kaltluftproduktion sowie die Darbietung von Tri nk- und Grundwasser. Die Auswirkungen 
des Klimawandels stellen die Grün- und Freiflächen zusätzlich vor neue Herausforderungen. 
Ohne eine Anpassung an die Klimafolgen durch Vernet zung, durch eine Erhöhung der Bio- 
diversität und durch eine Anpassung der Nutzungen, wird der Freiraum seine vielfältigen Leis- 
tungen und Funktionen für die Lebens- und Umweltqua lität nicht nachhaltig aufrechterhalten 
können.  
 
Die urbanen Grün- und Freiräume sind einem starken Nutzungsdruck durch die Naherholung 
ausgesetzt, den es zukünftig durch multifunktionale  Gestaltungen zu kanalisieren gilt. Doch 
auch eine Wertschätzung für die standortnahe Produktion von Lebensmitteln, den schonenden 
Umgang sowie die Versorgung mit natürlichen Ressour cen, sind Entwicklungen, die stärker 
zu berücksichtigen sind. 
 
Vernetzt und multifunktional müssen Grün- und Freif lächen auf allen Maßstabsebenen vom 
Stadtteil bis zur Region weiterentwickelt und nachhaltig als grüne Infrastruktur gesichert wer- 
den für ihre vielfältigen Leistungen – von der Anpassung an den Klimawandel bis zur landwirt- 
schaftlichen Produktion.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 4
Aus diesem Grund ist die Erstellung einer strategis ch-konzeptionellen Grün- und Freiraum- 
konzeption mit dem Fokus auf den Funktionen des Sta dtgrüns erforderlich. Ziel dieser Kon- 
zeption ist die Aufbereitung der Funktionen urbaner Grün- und Freiflächen, die Vermittlung der 
Herausforderungen und Bedeutungen ihrer Ökosystemle istungen für die Stadt und hieraus 
abgeleitet die Identifizierung einer strategischen Konzeption für eine grüne Infrastruktur.  
 
 
2) Methodische Vorgehensweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dieser Vorgabe folgend wird im Folgenden zunächst eine Analyse der Grün- und Freiflächen, 
bezogen auf das gesamte Stadtgebiet, durchgeführt. Diese Analyse basiert auf der Herausar- 
beitung und Darstellung der jeweiligen Grünfunktion en und Ökosystemleistungen der Grün- 
und Freiflächen. In der Schichtung und Überlagerung wird deutlich, dass bestimmte Grün- und 
Freiflächen, mehrere Funktionen im Sinne einer Multicodierung erfüllen und somit für das ge- 
plante strategische Grün- und Freiflächennetz von besonderer Bedeutung sind.  
 
Aus dieser Überlagerung zeichnet sich das Grundgerü st für eine grüne Infrastruktur ab. Er- 
gänzt wird dies durch vorliegende grünplanerische und städtebauliche Rahmenplanungen, wie 
z.B. RegioGrün, Rahmenplan Braunsfeld Müngersdorf/Ehrenfeld (Zielbild für die Kölner West- 
stadt), Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd, Impuls Äu ßerer Grüngürtel etc., so dass in der Zu- 
sammenschau ein räumliches Leitbild der grünen Infrastruktur, also dem strategischen Grün- 
und Freiflächennetz (= Grünsystem), formuliert werden kann.  
 
Ein Abgleich dieses Leitbildes mit den planungsrech tlichen Vorgaben des Landschaftsplans, 
des Regional- und Flächennutzungsplanes und der im räumlichen Zusammenhang stehenden 
Bebauungspläne zeigt auf, inwieweit dieses räumliche Konzept planungsrechtlich abgesichert 
ist, oder wo aktueller Handlungsbedarf besteht. 
 
Eine anschließende Defizitanalyse auf der Grundlage  der Parameter Kronendeckungsgrad 
und Versiegelungsgrad zeigt den akuten Handlungsbed arf bezogen auf die jeweils unterver- 
sorgten Stadtteile und Stadtbezirke auf. Hierauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen 
formuliert, um in weiteren, vertiefenden Schritten die Vorgaben des Ratsbeschlusses zur Ver- 
besserung der Versorgung mit Grün- und Freiflächen auf der Ebene der Stadtbezirke und unter 
Beteiligung der Öffentlichkeit fortzuführen. 
 
Grüne  
Infrastruktur 
Köln 
Analysephase, Rahmenbedingungen 
Erarbeitung eines räumlich-strategi- 
schen Leitbilds auf der Grundlage  
einer Analyse und Überlagerung von 
Grünfunktionen 
Defizitanalyse  
Aufzeigen von räumlichen und inhalt- 
lichen Schwerpunkten 
Aufzeigen von  
Handlungsempfehlungen

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 5
Der vorliegende Masterplan Stadtgrün bildet die übe rgeordnete und räumlich-strategische 
Vorgabe für die Entwicklung des Kölner Grün- und Fr eiflächennetzes für die kommenden 
Jahre. Das formulierte Leitbild baut auf der historischen Entwicklung des Kölner Grüns auf und 
zeigt die künftigen Ansätze für dessen Weiterentwicklung. 
Der Masterplan dient der Planungssicherheit und ist  somit ein wesentlicher Beitrag für die 
städtebauliche Entwicklung, die Anpassung an den Klimawandel und die Sicherung der natür- 
lichen Lebensgrundlagen in Köln.  
 
Darüber hinaus werden Handlungsempfehlungen zur inh altlichen Ausrichtung der Grün- und 
Freiflächenstrategie formuliert, mit dem Ziel die Funktionen zu sichern und weiter auszubauen 
und die Bedeutung des Kölner Grüns für den Klimawan del, die Biodiversität und als Lebens- 
grundlage der Bürger*innen zu erhöhen. 
 
Die hier gewählte methodische Vorgehensweise basier t auf einer vorherigen Analyse ver- 
schiedener kommunaler Ansätze zur Erarbeitung von Grün- und Freiflächenkonzeptionen, die 
in anderen Städten (z.B. Hamburg, Leipzig, Hannover) in jüngster Vergangenheit durchgeführt 
wurden. 
1 Insbesondere die Vorgehensweise der Stadt Wien zur  Erarbeitung ihres „Leitbild 
Grünräume Wien“ in 2020, zeigte einen pragmatischen und nachvollziehbaren Methodischen 
Ansatz auf, an dem sich diese Erarbeitung im Wesent lichen orientiert. 2 Aber auch wissen- 
schaftliche und allgemeine Untersuchungen und Ausarbeitungen zur Analyse und Bewertung 
der Funktionen und Ökosystemleistungen von Grün- und Freiflächen wurden herangezogen. 3 
 
„Leitbild Grünräume Wien 
Dieses Leitbild ist die räumlich-strategische Vorgabe für die Bewahrung und Entwicklung 
der Wiener Grün- und Freiräume für das 21. Jahrhundert. Es setzt die historische Tradi- 
tion der Wiener Grünraumplanung fort und sichert ty pische Wiener Landschaftsräume 
sowie regional wirksame Großgrünräume. Durch die Sicherung und Entwicklung der grü- 
nen und blauen Infrastruktur leistet es einen zentr alen Beitrag zur Bewältigung des Kli- 
mawandels. Es erhält die hohe Lebensqualität in Wien…“ Erläuterungen zum Leitbild 
 
 
Begriffsdefinition 
 
Um für die weitere Vorgehensweise eine einheitliche  Begrifflichkeit herzustellen, wird auf die 
Definition des Umweltbundsamtes für die Begriffe „S tadtgrün“ und „Grüne Infrastruktur“ (Ur- 
bane blau-grüne Infrastruktur) zurückgegriffen. 
4  
Demnach umfasst das Stadtgrün  alle Formen grüner und unbebauter Freiräume und la nd- 
wirtschaftlicher Nutzflächen. Dies erfolgt auch vor  dem Hintergrund der hier durchgeführten 
methodischen Vorgehensweise, bei der zunächst alle Grün- und Freiflächen (= Stadtgrün) 
                                                 
1 Masterplan Grün – Leipzig grün-blau 2030 https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedho- 
efe/masterplan-gruen 
Qualitätsoffensive Freiraum Hamburg https://www.hamburg.de/qualitaetsoffensive-freiraum/ 
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Han- 
nover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Wirtschaft-und-Umwelt/Fachbereich-Umwelt-und-Stadtgrün/Stadtgrün-2030 
2 Leitbild Grünräume Wien: https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/step/step2025/fachkonzepte/gruen-freiraum/leit- 
bild-gruenraeume.html 
3 Vgl. Technische Universität Dresden: https://tu-dresden.de/bu/architektur/ila/lp/forschung/forschungsprojekte/abgeschlossene-
forschungsprojekte/urbane-waelder. Institut für ökologische Wirtschaftsforschung: https://www.ioew.de/fileadmin/user_up- 
load/BILDER_und_Downloaddateien/Publikationen/2018/Stadtgr%C3%BCn_Wertsch%C3%A4tzen_Modul_1_Synthesebericht. 
pdf 
4 Um ein einheitliches Begriffsverständnis als Grundlage für die Umfrage herzustellen, werden nachfolgend zentrale Begriffe 
definiert: 
Stadtgrün - „Stadtgrün umfasst alle Formen grüner Freiräume und begrünter Gebäude in Städten. Auch private Gärten, land- 
wirtschaftliche Nutzflächen, Bauwerksgrün sowie Pflanzen an und auf Infrastruktureinrichtungen gehören dazu.“ (BMUB 2015: 
7) 
Urbane grün-blaue Infrastruktur - „Urbane grün-blaue Infrastruktur ist ein Netzwerk aus naturnahen und gestalteten Flächen und 
Elementen in Städten, die so geplant und unterhalten werden, dass sie gemeinsam eine hohe Qualität in Hinblick auf Nutzbar- 
keit, biologische Vielfalt und Ästhetik aufweisen und ein breites Spektrum an Ökosystemleistungen bringen. Alle Arten von ve- 
getations- und wassergeprägten Flächen und Einzelelementen können Bestandteile der grün-blauen Infrastruktur sein oder wer- 
den, unabhängig von Besitzverhältnissen und Entstehung.“ (BfN 2017: 3) 
Quelle https://www.umfrageonline.com/s/f27102a Umweltbundesamtes

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 6
analysiert und hierauf aufbauend das strategische Grün- und Freiflächennetz (= Grüne Infra- 
struktur) herausarbeitet wird. 
 
Im Rahmen dieser Ausarbeitung wird bewusst der Begriff der „ Grünen Infrastruktur “ verwen- 
det. Die Gründe hierfür sind, eine klare Abgrenzung zur „Grauen Infrastruktur“, ein Anerkennen 
der infrastrukturellen Bedeutung von Grün- und Freiflächen, sowie eine bewusste Anknüpfung 
an die strukturellen Vorgaben der Europäischen Union. 
 
„Die Europäische Union definiert Grüne Infrastruktur (GI) als „ein strategisch geplantes Netz- 
werk von natürlichen und naturnahen Gebieten mit anderen Umweltmerkmalen, die so konzi- 
piert und gemanagt werden, dass sie eine breite Pal ette von Ökosystemleistungen wie Was- 
serreinigung, Luftqualität, Erholungsraum sowie Klimaschutz und -anpassung erbringen. Die- 
ses Netzwerk von grünen (Land) und blauen (Wasser) Flächen kann die Umweltbedingungen 
und damit die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen verbessern.“ 
5 
 
Die Grüne Infrastruktur bildet somit das strategisc h geplante Grün- und Freiflächennetz, be- 
stehend aus unterschiedlichen Bestandteilen, die im Einzelnen und vor allem im Verbund ein 
breites Spektrum unterschiedlicher Ökosystemdienstleistungen erbringen. Lediglich die Exis- 
tenz vereinzelter Grün- und Freiraumelementen reicht jedoch nicht aus, um von Grüner Infra- 
struktur zu sprechen. Erst der strategische ausgeri chtete Verbund der Elemente rechtfertigt 
dies. 
6  
 
„Wo hochwertige grüne und blaue Infrastrukturen Extremwetterereignisse abmildern kön- 
nen, sollten Kommunen auf naturbasierte Lösungen zu rückgreifen. Gut gestaltete und 
unterhaltene sowie vernetzte grüne und blaue Infras trukturen bilden die Grundlage für 
ein gesundes Lebensumfeld. Sie erhöhen die Anpassun gsfähigkeit von Städten an den 
Klimawandel und tragen zur Entwicklung der Biodiversität bei.“ Neue Leipzig Charta 7  
 
 
3) Vorhandene Grün- und Freiflächenkonzepte 
 
a) Historisches Grün- und Freiflächennetz 
 
Das Kölner Grünsystem kann in seiner Ausformung und  Dimension als einzigartig in Europa 
bezeichnet werden. Auffallend ist die Kontinuität, mit der nachfolgende Generationen hierauf 
aufgebaut und weitergearbeitet haben, ohne die Grundform der vernetzten Grün- und Freiflä- 
chen in Frage zu stellen.  
 
Der Grundstein für das heutige Grün- und Freiflächennetz wurde 
in den 1920er Jahren von dem Städtebauer Fritz Schu macher 
und dem damaligen Oberbürgermeister Konrad Adenauer , ge- 
legt.  
Die formale Ausgestaltung des Grün- und Freiflächen netzes 
knüpft sowohl an die Ideen einer Gliederung der Großstadt durch 
Grünringe, als auch an den damals zeitgemäßen städt ebauli- 
chen Zielvorstellungen eines radial gegliederten St adtkörpers 
an. So entstanden im Bereich des inneren preußische n Befesti- 
gungsrayons der Innere Grüngürtel und im Bereich des äußeren 
Rayons der Äußere Grüngürtel. Für Schumacher war da rüber 
                                                 
5 John, H.; etal: Handbuch Grüne Infrastruktur. Dresden 2019, S. 7 
6 European Commission 2013, S. 9 
7 Bundesinstitut für Bau-, stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.): Neue Leipzig Charta, S. 16/17, Bonn 2021

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Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 7
hinaus vor allem die Anlage radialer Grünverbindung en von großer Bedeutung, so dass das 
gesamtstädtische Grünsystem eine radartige Grundstr uktur erhielt. Weite Teile des Kölner 
Grünsystems konnten bis in die 1930er Jahre als zusammenhängende Volksparke ausgebaut 
werden.  
 
“Dieses Thema berührt nach meiner innersten Überzeugung eine der wichtigsten Aufgaben, die 
wir in Köln zu erfüllen haben, und zwar aus zwei Gründen: 
Erstens: Das, was man auf dem Gebiete der Grünfläch enpolitik in einer in Entwicklung begrif- 
fenen Stadt versäumt hat, läßt sich niemals wieder einholen. Gelände, das der Bebauung über- 
geben worden ist, wächst dadurch derartig im Werte,  dass man es später niemals wieder in 
größerem Maßstabe für Grünflächen in Anspruch nehmen kann. 
Zweitens halte ich das Thema deswegen für so wichtig, weil es gerade für die Stadt Köln eine 
besondere Bedeutung hat.” Adenauer 1930 
 
Das von Schumacher vorgegebene Grundgerüst des Grün - und Freiflächennetzes hat sich 
trotz wechselnder städtebaulicher Leitbilder (Schwarz-Plan, Stadtentwicklungskonzept 1978) 
bis heute als besonders tragfähig erwiesen. Mit dieser städtebaulichen und grünplanerischen 
Kontinuität über Jahrzehnte hinweg, hebt sich Köln ganz deutlich von anderen Städten im 
deutschsprachigen Raum ab, die ebenfalls im 20. Jahrhundert vergleichbare Konzepte aufge- 
stellt haben, diese aber nur ansatzweise oder gar nicht verwirklichen konnten.  
Die auf den historischen Planungen und Konzepten zu rückzuführende Grundstruktur des 
Grün- und Freiflächennetzes blieb die Grundlage für  das jeweilige städtebauliche und grün- 
planerische Handeln der letzten 100 Jahre.  
Diese allgemein als tragfähig erachtete Grünstruktur bildete somit die räumlich-funktionale Ku- 
lisse bzw. das Bezugssystem für die freiraumplaneri schen Bestrebungen auch der kommen- 
den Jahre.  
 
 
b) Grün- und Freiflächenplan 
 
Die Notwendigkeit, ökologische Belange stärker zu berücksichti- 
gen bzw. einen Ausgleich zwischen den Funktionen „E rholung“ 
und „Naturschutz“ zu bewirken und darüber hinaus die eigenen 
Tätigkeiten zielorientiert zu lenken, beförderten 1995 das Vorha- 
ben, eine einheitliche, langfristig angelegte gesam tstädtische 
Grünentwicklungskonzeption zu erarbeiten. Auf der G rundlage 
einer umfassenden Bestandserhebung wurden die Leitlinien der 
künftigen Grün- und Freiflächenentwicklung als Fortführung des 
historischen Grünsystems festgelegt.  
Befördert wurde dieses Vorhaben durch die erstmalige Veranke- 
rung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Bundesna- 
turschutzgesetz und im Baugesetzbuch, welche das Erfordernis 
brachte, die Kompensationsmaßnahmen so zu steuern, dass die 
entsprechenden Flächen einen Beitrag zur Komplettie rung der 
bestehenden Grünstruktur und zur Umsetzung der gesa mtstäd- 
tische Freiraumkonzeption leisten konnten. 
Die Auswahl der Flächen für die Kompensationsfläche npools er- 
folgte unter Beachtung der Darstellungen des Fläche nnutzungsplans bzw. der Entwicklungs- 
ziele des Landschaftsplans.

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Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 8
 
c) Grünversorgung 
 
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und Ein wohnerwe- 
sen wurde Mitte der 1990er Jahre eine erste Versorgungsanalyse 
durchgeführt, um auf der Grundlage verschiedener Fr eiflächen- 
arten Kennwerte über die stadtteilbezogenen Grünflächenversor- 
gung zu ermitteln. Die Analyse stützt sich auf die Verschneidung 
der zunächst digital erfassten Planungsdaten der Bestandskartei 
der öffentlichen Grünflächen mit den quartiersbezogenen Bevöl- 
kerungsdaten. Auf dieser Basis wurden folgende Aspe kte er- 
fasst:  
 Flächenversorgung auf Stadtteilebene 
 Anlagenbezogene Bewertung der Freiflächen  
 Erreichbarkeit der Freiflächen 
 Lagegunst. 
Die Bewertung der Freiflächenversorgung wurde anhand einer Ordi- 
nalskala („unter-, über-, durchschnittlich”) vorgenommen und er- 
möglicht so die Identifizierung von Defiziten in de n jeweiligen 
Stadtteilen bzw. Bezirken.  
 
d) RegioGrün und Strategiekonzept Rhein- 
schiene 
 
Im Rahmen der Regionale 2010 wurde erstmals für die gesamte 
Region ein Masterplan:grün erarbeitet. Aufbauend au f diesem 
Masterplan hat die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit dem Rhein-
Erft-Kreis und den Nachbarstädten das Projekt RegioGrün erar- 
beitet. RegioGrün entwickelt – aufbauend auf dem hi storischen 
Erbe der Kölner Grün- und Freiflächenkonzeption – f ünf Frei- 
raumkorridore, welche in radialer Ausprägung ausgeh end vom Äu- 
ßeren Grüngürtel die Erftaue und die bewaldete Vill e erreichen, diese Landschaftselemente 
quasi zu einem dritten Grüngürtel machen und insges amt geeignet sind, den suburban ge- 
prägten Raum zu gliedern, zu strukturieren und Einfluss auf die Siedlungsentwicklung zu neh- 
men. Im rechtsrheinischen Teil werden drei Korridore ausgewiesen, welche die Verbindung zu 
den Waldgebieten des Bergischen Landes herstellen.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 9
 
Aufbauend auf den Konzepten RegioGrün, dem „Grünen Fächer“ 
der Stadt Leverkusen und dem „Grünen C“ der Stadt Bonn wurde 
für die Rheinschiene erstmals ein Landschafts-Strategiekonzept 
erarbeitet. Die Abgrenzung der Landschaftskorridore folgt natur- 
räumlichen Zusammenhängen und kulturlandschaftlichen Bezü- 
gen.  
In der Aussageschärfe bleibt das Strategiekonzept j edoch abs- 
trakter als RegioGrün. Dargestellt sind die Teilräume des Freiflä- 
chennetzes, differenziert in Wälder, Gewässer und o ffene Flä- 
chen. Dabei sind landwirtschaftliche Flächen, Grünl and und 
Acker sowie öffentlich Grünflächen zusammengefasst. 
 
e) Impuls Äußerer Grüngürtel 2012 
 
Liegen mit den regionalen Konzeptionen RegioGrün un d Strate- 
giekonzept Rheinschiene langfristige Konzepte vor, in welche die 
räumliche Entwicklung des Kölner Grün- und Freifläc hennetzes 
eingebunden ist, so zeigte sich, dass sich auch die Funktion der 
bestehenden Kölner Grüngürtel verändert. Der Äußere Grüngür- 
tel, der zu Beginn der 1920er Jahre noch die Funkti on eines die 
Stadt umgebenden und abschirmenden Wald- und Wiesen gür- 
tels erhielt, wird nun zum „Mittleren Grüngürtel“, der eingebunden 
in die regionale Grünentwicklung zusätzlich als Aus gleichsraum 
für die Bevölkerung der wachsenden Umlandgemeinden dient. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde 2012 mit Unterstützung  der Köl- 
ner Grün Stiftung ein Entwicklungsplan für den gesamten beste- 
henden Äußeren Grüngürtel erarbeitet. Unter dem Arb eitstitel 
Grüngürtel: Impuls 2012 wurde der Bereich des Äußer en Grün- 
gürtels sowohl auf der linken als auch auf der rechten Rheinseite 
mit einer Fläche von 2.800 ha und einer Ausdehnung von 42 km 
planerisch überarbeitet. 
Ziel war es den Äußeren Grüngürtel auf beiden Rhein seiten als 
grünen Ring aus öffentlichen nutzbaren Freiräumen zu erhalten und 
zu vervollständigen, diesen durchgängig erlebbar zu machen und ihn für die Bevölkerung der 
angrenzenden Wohnquartiere wie für die Gesamtstadtb evölkerung zu qualifizieren. Der Äu- 
ßere Grüngürtel ist aufgrund seiner Dimension in der Lage, gleichzeitig Aufgaben der Naher- 
holung, der Natur-und Landschaftsentwicklung, des Klima- und Hochwasserschutzes und der 
Stadtgestaltung zu erfüllen. 
Der Entwicklungsplan “Äußerer Kölner Grüngürtel“ gilt als grundsätzliche Handlungsempfeh- 
lung und strategische Zielausrichtung für die zukün ftige Entwicklung und Unterhaltung des 
Äußeren Grüngürtels.  
 
Wesentliche Teile des rechtsrheinischen Äußeren Grü ngürtels konnten über das EFRE-
Förderprogramm Grüne Infrastruktur bis 2022 aufgewertet und gesichert werden. 
 
 
4) Das Kölner Stadtgrün im Überblick

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 10 
 
Das Kölner Stadtgrün setzt sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Grünelementen zu- 
sammen. Ein Auszug aus dem Grün- und Freiflächenkataster des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen gibt hierzu einen Überblick.  
 
 
 
Grün- und Parkanlagen 
 
Gesamtfläche Grün- Parkanlagen 24.836 qm 
(ohne Teiche) 
Parkanlagen je Einwohner 23 qm 
 
Gesamtfläche/Anzahl Kinderspielplätze 735 
Anzahl Bewegungsparcours 65 
 
 
 
 
Straßenbäume  
 
Anzahl Straßenbäume 80.000 Stück 
Straßenbäume je Einwohner 0,07 Stück 
 
Hauptbaumarten: Linde, Platane, Ahorn 
Ziel: Vielfalt erhöhen, Anzahl erhöhen, Teilnahme a n GALK-
Straßenbaumtest 
 
 
 
 
Landschaftsplan - Schutzgebiete 
 
Die beiden Landschaftspläne der Stadt Köln umfas- 
sen eine Fläche von knapp 250 km² und damit 55 % 
des Kölner Stadtgebietes. Die anderen 45 % gelten 
als Innenbereich und liegen außerhalb des Geltungs-
bereiches des Landschaftsplans. Von der Gesamtflä- 
che Kölns sind mittlerweile 58 % als Schutzgebiet aus- 
gewiesen, davon 9 % als Naturschutzgebiet, 40 % als  Landschaftsschutzgebiet und 9 % 
als geschützter Landschaftsbestandteil (siehe Abbildung 1 und 2). Damit ist über 90 % des 
Außenbereichs bzw. des Geltungsbereiches des Landsc haftsplans naturschutzrechtlich 
geschützt. Darüber hinaus sind verschiedene Natursc hutzgebiete als FFH (Flora-Fauna-
Habitat-Gebiet) als europäische Schutzgebiete festgesetzt.  
 
Gesamtlänge Bäche 57.015 m  
Wald in Schutzgebieten:  
Naturschutzgebiete 350 ha  
Landschaftsschutzgebiete 3.360 ha  
Wasserschutzgebiete 2.500 ha

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Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 11 
 
 
Stadt-Wald 
 
Die Stadt Köln verfügte bis Ende des 19. Jahrhunder ts 
über keinen nennenswerten Waldbesitz. Erst vor etwa  
hundert Jahren begann, mit der großflächigen Auffor s- 
tung landwirtschaftlicher Flächen und umfangreichen  
Waldankäufen, ein forstliches Aufbauwerk, das beisp iel- 
haft für die Waldvermehrung im großstädtischen Bal-
lungsraum ist. Ausgangspunkt dieser Entwicklung am An- 
fang des 20. Jahrhunderts, war die Notwendigkeit für die 
Stadtbevölkerung wohnungsnahe Erholungsmöglichkei- 
ten zu schaffen. Mit dem Äußeren Grüngürtel begann auch 
im linksrheinischen Stadtgebiet die Anlage umfangreicher Waldflächen.  
 
Gesamtfläche Wald: 6.000 ha 
Städtischer Wald (incl. Rheinenergie) 4.000 ha 
Wald pro Einwohner: 64 qm 
 
Der Waldanteil an der Gesamtfläche des Stadtgebietes beträgt 17%. (zum Vergleich: Düs- 
seldorf/Essen 12%, Dortmund 11%, Land NRW 27%)   
 
Arboreten:  
Dünnwald, Äußerer Grüngürtel-Dürener Straße, Forstbotanischer Garten 
 
Wildparke: 
Dünnwald, Brück, Lindenthaler Tierpark, Gut Leidenhausen 
 
 
 
 
Naturentwicklungswald 
 
Insgesamt sind 520 ha der städtischen Waldfläche al s Na- 
turentwicklungswald ausgewiesen – das sind 16 % der städti- 
schen Waldfläche. Die Naturwälder repräsentieren das Spekt- 
rum natürlicher Waldgesellschaften. Aufgrund der Baumarten- 
zusammensetzung ist die Entwicklung einer naturnahe n Ve- 
getation möglich. 
 
Waldlabor 
 
Das 25 ha große Waldlabor (2010) in Junkersdorf ist  ein Experimentierfeld, das beispiel- 
haft zeigt, welche Baumarten in Zeiten des Klimawan dels besonders geeignet sind. Die 
Erkenntnisse werden zum Aufbau klimastabiler Wälder in Köln genutzt.  
 
Ökosystemleistungen 
 
CO 2 Bindung: oberirdische Holzmasse: 750.000 to (200 to/ha Waldfläche) 
CO 2 Bindung: unterirdische Biomasse: 340.000 to (90 to/ha Waldfläche Schätzwert) 
Gesamt CO 2 Bindung städtischer Wald 1,09 Millionen Tonnen (rd 1 Tonne/pro Einwohner) 
Jährliche CO 2 Bindung durch Holzzuwachs: 30.000 to (8 to/ha Waldfläche) 
Sauerstoffproduktion städtischer Wald: 29.000 to/Jahr (7,6 to/ha/Jahr, Quelle: ÖSL Rem- 
scheid)

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Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 12 
 
 
 
 
 
Stadtnatur 
Gesamtfläche artenreiche Wiesen ca. 150 ha 
Anzahl Stadtnaturparks 18, Fläche 1.873 
 
 
 
 
Kleingärten 
Städtische Kleingärten.  11.784  544 ha 
Private Kleingärten:   2.797  109 ha 
 
Gesamt:   14.581  653 ha 
 
 
 
5) Ziele und Aussagen übergeordneter Planungskonzepte 
 
Das allgemeine Wachstum der Städte und die spürbaren Folgen des Klimawandels, haben in 
den letzten Jahren dazu geführt, dass sowohl städtebauliche, grünplanerische als auch klima- 
bezogene Konzepte auf unterschiedlichen Ebenen in Köln und in der Region Köln/Bonn erar- 
beitet wurden. Die für diese Ausarbeitung relevanten Konzepte werden in Bezug auf ihre Aus- 
sagen hinsichtlich Grün- und Freiflächen im Folgenden kurz aufgeführt. Diese Aussagen bilden 
den Rahmen für die vorliegende Untersuchung, sie be stätigen aber auch die Notwendigkeit 
einer stärkeren Konkretisierung der zum Teil allgem ein gehaltenen Aussagen und vor allem 
eine stärke räumliche Verortung und Abgrenzung.  
Alle aufgeführten Konzepte unterstreichen eindrucksvoll die Bedeutung von Grün- und Freiflä- 
chen für die Stadtentwicklung, für eine gesunde Leb ensgrundlage, für den Arten- und Bio- 
topschutz und somit für die Biodiversität, sowie für die Klimaanpassung. 
 
a) Agglomerationskonzept der Region Köln/Bonn 
 
Die Region Köln/Bonn hat vor dem Hintergrund der vi elfältigen 
Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und un ter- 
schiedlicher Nutzungsansprüche an den Raum ein umfassendes 
Agglomerationskonzept erarbeitet. 
8  
 
Das Agglomerationskonzept formuliert Perspektiven f ür eine 
raumverträgliche und integrierte Siedlungs-, Mobilitäts- und Frei- 
raumentwicklung in der Region im Zeithorizont bis 2 040+. Das 
Konzept wurde in einem kooperativen Dialog- und Planungspro- 
zess unter intensiver Beteiligung von Fachakteuren aus Kommu- 
nen und Institutionen der Region, der Regionalplanu ngsbehör- 
den Köln und Düsseldorf sowie mit Unterstützung meh rerer inter- 
disziplinärer Planungsteams und externer Fachexperten entwickelt. 
                                                 
8 Vgl. https://www.region-koeln-bonn.de/?id=988

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 13 
 
Handlungsleitend war die Frage, wie ein guter Raumz ustand der sich dynamisch verändern- 
den, in weiten Teilen wachsende Agglomeration Regio n Köln/Bonn im Jahr 2040 aussehen 
und ein planerischer Weg dorthin gestaltet werden könnte. Dabei galt und gilt es, eine weitere 
Entwicklung der Region grundsätzlich zu ermöglichen , die zum Teil widerstrebenden Raum- 
ansprüche in Einklang zu bringen, unterschiedliche Prägungen und Zukunftsfragen der Teil- 
räume zu berücksichtigen und eine zwischen den Stan dorten und Teilbereichen der Region 
arbeitsteilige, profilierte Entwicklung zu ermöglichen. Kurzum: eine Region in Balance zu ge- 
stalten. 
 
In Hinblick auf die Teilstrategie Freiraum & Landsc haft wird davon ausgegangen, dass das 
weitere Siedlungswachstum und der prognostizierte Klimawandel den Druck auf die Freiräume 
und Landschaften und damit auch die Notwendigkeit zu deren Sicherung und qualitativen Wei- 
terentwicklung erhöhen wird. Angestrebt wird deshal b die Entwicklung eines robusten Grün- 
und Freiraumnetzes als grün-blaue Infrastruktur der Region. 
 
„Mit der Teilstrategie „Freiraum & Landschaft“ gilt es, die vorhandenen Freiraumqualitäten zu stärken, mitei- 
nander zu verknüpfen und entsprechend ihrer Begabungen auszubauen, um dem Flächenverbrauch ein ro- 
bustes Freiraumgerüst entgegenzusetzen. Ziel ist daher die Vernetzung der Landschaftsräume zu einer blau-
grünen Infrastruktur für die Region Köln/Bonn, die die Vielfalt der Freiräume abbildet und auch über die Gren- 
zen der Region hinaus Verknüpfungen schafft.“ 9  
 
Um diese Zielsetzung zu erreichen werden acht Grundprinzipien für die Teilstrategie Freiraum 
& Landschaft formuliert: 
 
[ 1 ] Blau-Grüne Infrastrukturen für die Region aufbauen 
[ 2 ] Schutz unzerschnittener, verkehrsarmer Räume sowie freihalten von Naturschutz, 
FFH- sowie Überschwemmungsgebieten 
[ 3 ] Waldgürtel mit Retentions- und bioklimatischer Ausgleichsfunktion 
[ 4 ] Trinkwasser und Kaltluftversorgung im regionalen Verbund 
[ 5 ] Regionale Lebensmittelproduktion 
[ 6 ] Neue Identitäten und Qualitäten für überformte Räume 
[ 7 ] Multicodierung der Freiräume 
[ 8 ] An- und Einbindung bedeutender Strukturen außerhalb der Region. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung und der formulierten Prinzipien, wird für die Region 
Köln/Bonn ein Strukturbild für die Weiterentwicklung eines Grün- und Freiflächennetzes aus- 
gearbeitet. Dieses Strukturbild ist eine übergeordnete Vorgabe für den Masterplan Stadtgrün 
der Stadt Köln. 
 
 
b) Agglomerationsprogramm der Region Köln/Bonn 
 
Aufbauend auf dem Agglomerationskonzept und der Regionale Klimawandelvorsorgestrategie 
wird zurzeit das Agglomerationsprogramm erarbeitet.  
 
„Mit dem Agglomerationsprogramm Region Köln/Bonn erarbeitet die Region Köln/Bonn ... ein 
konzeptbasiertes, räumliches Entwicklungsprogramm mit integriertem Ansatz, das speziell auf 
die lokalen Besonderheiten und Bedarfe der Region a bgestimmt ist. Ziele sind die Operatio- 
nalisierung und Weiterentwicklung der programmatischen Ziele, Handlungsempfehlungen und 
Entwicklungsprinzipien der Dachstrategien in Form k onkreter beispielhafter Projekte, Kon- 
zepte und Kooperationen sowie deren Einbindung in e inen strategischen Handlungsrah- 
men.“ 
10  
                                                 
9 Region Köln Bonn e.V. (Hrsg.) Agglomerationskonzept Region Köln/Bonn. Köln 2020, S. 41 
10  Text Region Köln/Bonn e.V. (www.agglomerationsprogramm.de)

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Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 14 
 
 
„Der Strategische Handlungsrahmen enthält programmatische Aussagen und Leitlinien, um einen 
Orientierungsrahmen für eine integrierte Raumentwicklung in der Region Köln/Bonn zu setzen und 
Handlungsschwerpunkte zu begründen. ... Im Strategischen Handlungsrahmen werden übergeord- 
nete Grundsätze formuliert, die den Zielzustand und damit die besonderen Qualitäten einer Region 
in Balance umreißen. Querschnittsaufgaben greifen E ntwicklungstrends auf, die in allen Hand- 
lungsschwerpunkten und Projekten eine wichtige Rolle spielen.“ 11   
 
Im Rahmen des Strategischen Handlungsrahmens werden  sieben Programmlinien ausgear- 
beitet, die sich auf die zukunftsrelevanten regionalen Aufgabenstellungen konzentrieren. Hie- 
raus abgeleitet werden strategische Ziele und Handlungsprinzipien formuliert. 
 
Für die vorliegende Ausarbeitung sind folgende Programmlinien von Bedeutung (Auszug): 
[ PL 3 ] Siedlungsstrukturen an die Klimawandelfolgen anpassen 
Ziel dieser Programmlinie ist es, robuste, klimawandelangepasste Siedlungsstrukturen 
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu schaffen. 
[ PL 4 ] Regionale grün-blaue Infrastrukturen aufbauen, vernetzen und betreiben 
Ziel ist es, ein robustes Freiraumgerüst für die Re gion Köln/Bonn aufzubauen und zu 
sichern. 
[ PL 5 ] Ressourcen der Region nachhaltig und zukunftsorientiert nutzen 
 
Auf der Grundlage des Strategischen Handlungsrahmen s und der formulierten Programmli- 
nien, Zielen und Handlungsempfehlungen werden im Zu ge des Agglomerationsprogramms 
drei Entwicklungspfade als eigenständige Konzepte erarbeitet. Der „Entwicklungspfad 2: Frei- 
raum – Entwicklung eines Land-Use-Plan 2040“ hat da s Ziel ein durchgängiges, strategisch 
geplanten Freiraumnetzwerkes für die gesamte Region Köln/Bonn zu erarbeiten. Die Umset- 
zung erfolgt in 2022, so dass die Ausarbeitung Masterplan Stadtgrün als Beitrag hier einfließen 
kann. 
 
„Insbesondere in der Region Köln/Bonn gilt es daher, die urbanen Freiräume und die Landschaft 
mit ihren vielfältigen, aber oftmals noch nicht hinreichend berücksichtigten Funktionen als essenzi- 
elle Infrastrukturen herauszuarbeiten. Was bisher i n der Region Köln/Bonn fehlt, ist eine strate- 
gisch-konzeptionelle Klammer mit Fokus auf die Funk tionen der Landschaft und urbanen Frei- 
räume. Ziel der regionalen Freiraumstrategie LAND USE ist daher die Aufbereitung der Funktionen 
urbaner Freiräume und der Landschaft als wichtige Infrastruktur, die Vermittlung der Herausforde- 
rungen und Bedeutungen ihrer Ökosystemleistungen fü r die Region nach innen und außen, die 
Identifizierung thematischer und räumlicher Schwerp unkte und die Zusammenführung in einem 
Handlungsrahmen.“ 12  
 
 
c) Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
 
Vor den Herausforderungen der globalen Entwicklungen wie dem Stadtwachstum, dem Klima- 
wandel, der Mobilitätswende, dem demografischen Wandel und den Folgen der Globalisierung 
und Digitalisierung wurde die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ erarbeitet. Diese be- 
inhaltet sowohl ein gesamtstädtisches Zielgerüst, als auch ein räumliches Leitbild mit strategi- 
schen Ansätzen.  
 
Im Rahmen des gesamtstädtischen Zielgerüstes werden fünf Leitsätze  und daraus abgeleitet 
Teilziele für das künftige Handeln formuliert. (Auszug) Die freiraumbezogenen Leitsätze bilden 
die Vorgabe für die Ausarbeitung des Masterplan Stadtgrün und werden im Folgenden aufge- 
griffen und inhaltlich und räumlich konkretisiert. 
 
Leitsatz 1: Köln sorgt für kompakte und lebenswerte Quartiere 
Ziel 1.4 Köln sorgt für attraktive Parks, Plätze, Straßen und sichere öffentliche Räume. 
                                                 
11  Entwurf „Der strategische Handlungsrahmen“ Entwurf 12/2021 
12  Text Region Köln/Bonn

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 15 
 
 
Leitsatz 4: Köln stärkt seine Rolle als vielfältig vernetzte Metropole.  
Ziel 4.3 Köln stärkt sein grünes Freiraumnetz und entwickelt es in die Region weiter. 
 
Leitsatz 5: Köln wächst klimagerecht und umweltfreundlich und sorgt für gesunde Lebensver- 
hältnisse.  
Ziel 5.1 Köln fördert Bewegung und Sport. 
Sport und Freiflächen nach Möglichkeit öffnen und mehrfach nutzen 
Ziel 5.3 Köln betreibt eine konsequente Klimawandelanpassung. 
Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln und Kühlung der Quartiere ergrei- 
fen; Retentionsflächen an Gewässern ausbauen; Versickerungs- und Auffang- 
möglichkeiten für Starkregenereignisse verbessern; Grüne Freiräume als „Luft- 
filter“ sichern 
 
Hieraus abgeleitet werden auf der stadträumlichen Perspektive zehn Handlungsempfehlungen 
beschreiben, welche die wichtigsten Aufgabenfelder für die zukünftige räumliche Stadtentwick- 
lung aufzeigen und wie Köln die formulierten Ziele erreichen will. (Auszug)  
 
1: Klimagerecht leben 
Köln hat sich das Ziel gesetzt, durch sein aktives Handeln das Klima zu schützen und sich an 
die Folgen des Klimawandels anzupassen. 
„… Landschaftspflege, Grünflächenplanung und die Be wirtschaftung von Böden sind 
nachhaltig und klimagerecht zu gestalten. Biotope m it hoher Artenvielfalt sind beson- 
ders zu sichern. Als klimagerechte Stadt sorgt Köln für die Freihaltung von Kaltluftent- 
stehungsgebieten und Frischluftschneisen als stadtk limatische Ausgleichsflächen. 
Eine gesteigerte Durchgrünung der Stadt mit einer V ernetzung von Grün- und unbe- 
bauten Freiflächen,…“ 
13  
 
4: Frei-Raum 
Durch Stadtwachstum und Klimawandel verändern sich die Funktionen der grünblauen Infra- 
strukturen und die Ansprüche an Grün- und Freiflächen. 
„Die urbanen Freiräume der Stadt werden daher zukünftig als Teil eines Systems mul- 
tifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klim aanpassung (Kühlung und Frisch- 
luft), Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahr ungsproduktion behandelt. Auf der 
Basis des Kölner Grünsystems werden die unterschiedlichen Funktionen und Ansprü- 
che an die Grün- und Freiflächen koordiniert, Nutzungskonflikte aufgelöst und Möglich- 
keiten für die Entwicklung neuer Freiräume konsequent genutzt.“ 
14  
 
Abgeleitet aus den Leitsätzen und den Handlungsempf ehlungen erfolgt eine räumliche Ana- 
lyse aus der bezogen auf das Grün- und Freiraumnetz folgende Erkenntnis gezogen wird: 
 
I: Kölns grüne Strukturen sind lückenhaft und nicht überall qualifiziert. 
                                                 
13  S. 122 
14  S. 126

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 16 
 
„Aufgrund der historischen Entwicklung der Stadt is t 
das innerstädtische Grünsystem vor allem linksrhei-
nisch sehr ausgeprägt und nahezu durchgängig vor- 
handen. Lediglich im Norden fehlt der Ringschluss im 
Äußeren Grüngürtel, im Süden fehlt er im Inneren 
Grüngürtel sowie auf der rechtsrheinischen Seite. 
Linksrheinisch ist der Äußere Grüngürtel darüber hin- 
aus vielfältig programmiert (Parks, Sportanlagen 
etc.), rechtsrheinisch hingegen bestehen noch Auf- 
wertungspotenziale. 
 
Die grünen Korridore in die Region sind sowohl links- 
als auch rechtsrheinisch noch nicht voll ausgebilde t 
und bedürfen der weiteren Ausformulierung. Außer- 
halb des Äußeren Grüngürtels befinden sich auf Köl-
ner Stadtgebiet signifikante Flächen für die Land- und 
Forstwirtschaft mit regionaler Bedeutung.“ 
15  
 
Aus den vorgenannten Zielen und Handlungsempfehlungen werden fünf thematische Zielkar- 
ten entwickelt, die strategische Empfehlungen für die stadträumliche Entwicklung beinhalten. 
Die Zielkarten dienen als Diskussionsgrundlage und Prüfinstrument, da sie zu einem bestimm- 
ten Raum jeweils mehrere Handlungserfordernisse, ab er auch potenzielle Nutzungskonkur- 
renzen aufzeigen, die es bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen und zu klären gilt. 
 
Zielkarte: Grün und Klima: Sicherung und Qualifizie rung der Grünsysteme und Vorsorge für 
den Klimawandel 
 
Schlüsselprojekt 
Aufbauend auf den Zielen der Stadtstrategie werden Schlüsselprojekte herausgearbeitet, die  
die Handlungsempfehlungen in konkretes Handeln übersetzen. Das Projekt Masterplan Stadt- 
grün ist eines dieser Schlüsselprojekte. 
 
d) Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 (Entw urf) 
 
Der Nachhaltigkeitsbericht ist Teil der „Kölner Per spektiven 2030+“. Es wird herausgestellt, 
dass sich Köln den Herausforderungen aktueller Trends und Entwicklungen wie Bevölkerungs- 
wachstum, demografischer Wandel, Klimawandel, ökonomischer Strukturwandel und den Fol- 
gen der Globalisierung und Digitalisierung stellen muss. Dabei spielt das Leitprinzip der Resi- 
lienz, also die Widerstandsfähigkeit der Stadt gege nüber Herausforderungen und Krisen un- 
terschiedlichster Art, eine besondere Rolle. 
 
„Durch Stadtwachstum und Klimawandel verändern sich  gleichzeitig Funktionen der 
grün-blauen Infrastrukturen und die Ansprüche an Gr ün- und Freiflächen. Die urbanen Frei- 
räume der Stadt werden in der Handlungsempfehlung „ Frei-Raum“ als Teil eines Systems 
multifunktionaler Räume für Erholung, Aufenthalt, K limaanpassung (Kühlung und Frischluft), 
Naturschutz und Biodiversität sowie der Nahrungsproduktion behandelt.“ 
16   
  
                                                 
15  S. 171 
16  Nachhaltigkeitsbericht, Entwurf, S. 10

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 17 
 
 
e) Grüner Masterplan  
 
Im Rahmen des „Dialoges Kölner Klimawandel“ wurde 2011-2013, mit umfangreicher Beteili- 
gung unterschiedlicher Akteursgruppen, ein Grüner M asterplan erarbeitet, der vom Rat der 
Stadt Köln angenommen wurde.  
 
Die Ziele und Maßnahmen zum Thema Grün- und Freiflä chen werden im Folgenden aufge- 
führt. 
 
„Das Kölner Grünsystem gehört mit seiner Ausdehnung und dem Grad seiner Durchdrin- 
gung der Stadt zu den größten städtischen Grünsystemen in Europa. Bereits die frühen 
Planungen dieses in Stufen immer wieder gewachsenen Stadtgrüns thematisierten seine 
wichtigen Funktionen für das Stadtklima und die Lufthygiene.“ Grüner Masterplan, S. 47 
 
Der dreifache Beitrag des Kölner Grünsystems (mikroklimatisch und lufthygienisch, Minderung 
des (Freizeit ‐)Verkehrsaufkommens durch innenstadtnahe Grünanlage n, seine sozialen und 
kulturellen Funktionen) rechtfertigen den Erhalt un d Ausbau dieses Systems in einer wach- 
senden Stadt mit folgenden Zielen: 
 
1. Wahrnehmung stärken  
Das Grünsystem erhalten und Engagement für dessen Erhalt und Pflege (ein)fordern:  
 
2. Grünflächen als Nachhaltigkeitsfaktor hervorheben  
a. Klimabilanz des Grünsystems einführen, integrieren und führen - „Klimakraft deutlich 
machen“. Anhand einer regelmäßig aktualisierten Kli ma-Bilanzierung (CO2- und 
Frischluftfunktionen) den Wert und die Veränderungen der Klimafunktionen des städti- 
schen Grünflächensystems kenntlich machen.  
b. Städtischen Grünflächenanteil erhalten und für B ebauungspläne festschreiben: Bei 
Baumaßnahmen sollen im Außenbereich zu 100% Ausgleichsflächen geschaffen wer- 
den. Im Innenbereich sollen für Baumaßnahmen keine Grünflächen in Anspruch ge- 
nommen werden und falls doch, muss ein 100%-iger Ausgleich erfolgen. Die Qualitäten 
der so entstehenden Grünflächen müssen hinsichtlich Bepflanzungsarten, Zugänglich- 
keit u.ä. verbindlich festgeschrieben werden.  
 
3. Grünflächengerechtigkeit herstellen  
a. Dicht bebaute und unterversorgte Stadtteile vers orgen: Grün auch in Stadtteilen 
schaffen, in denen übliche Begrünungen nicht möglich sind.  
b. Grün für Bürger heute adaptieren: Das Grünsystem muss an die wachsende Bewoh- 
nerschaft und ihre veränderten (zeitgemäßen) Nutzungen angepasst werden.  
c. Recht auf Wildnis - Recht auf Park: Ausgeglichenes Verhältnis von Park- und „Wild- 
nis“-Anteil schaffen. Die städtische „Wildnis“ ist in ihrer ökologischen aber auch ihrer 
Erlebnisqualität so schützenswert wie die klassisch e Parklandschaft. Beide bedürfen 
als anthropogene Grünflächen der Pflege zum Erhalt. 
 
 
6. Grünraumfunktionen des Kölner Stadtgrüns 
 
Das Kölner Stadtgrün ist wesentlicher Bestandteil der Stadtstruktur. In seiner systematischen 
und planmäßigen Anordnung geht die Grundstruktur des Grün- und Freiflächennetzes auf den 
Generalbebauungsplan (1923) von Fritz Schumacher zu rück. Schon damals war es das Ziel 
für die wachsende Großstadt ausreichend Grünflächen für die Erholung zu schaffen. Der Äu- 
ßere Grüngürtel sollte darüber hinaus, als die Stadt umgreifender Wald- und Wiesengürtel, die

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 18 
 
Umwelteinflüsse aus dem damals aktiven Tagebaubetri eb im Bereich der Ville abmildern. 
Auch die umfangreichen linksrheinischen Aufforstung en nach dem II. Weltkrieg dienten der 
Abschirmung der Industriegebiete und Autobahnen und der Filterung von Schadstoffen. 
 
Das heutige Stadtgrün erfüllt dagegen sehr vielfält ige und zum Teil sich auch überlagernde 
Nutzungsansprüche und Funktionen und muss sehr unte rschiedlichen Nutzungsintensitäten 
standhalten. Im Weißbuch Stadtgrün wird hierzu allg emein ausgeführt. „Anstelle einer eindi- 
mensionalen funktionalen Zuordnung müssen Freiräume  daher im Sinne einer „Multicodie- 
rung“ parallel soziale, ökologische, ökonomische und technische Funktionen übernehmen.“
17   
 
Die zahlreichen Funktionen des einzigartigen Kölner Grünsystems werden angesichts steigen- 
der Bevölkerungszahlen und der Auswirkungen des Klimawandels zukünftig immer wichtiger, 
geraten aber auch zunehmend unter Druck. Perspektive 2030 S. 230 
 
Aufgrund dieser „Multicodierung“ der Funktionen wird dem Stadtgrün heute allgemein eine 
wichtige Rolle für eine nachhaltige Stadtentwicklung zugeordnet.  
Offene und großflächige Grün- und Freiflächen könne n darüber hinaus die durch den Klima- 
wandel hervorgerufenen Belastungen (Wärmebelastung, Extremereignisse wie Hitzeperioden 
und Starkregenereignisse) abmildern oder reduzieren. Ebenso übernimmt das Stadtgrün auch 
soziale und gesundheitliche Funktionen. Stadtgrün verbessert das Stadtklima und fördert die 
nächtliche Abkühlung und den Frischluftaustausch un d somit die Gesundheit der Bürger*in- 
nen. Dies ist auch in Hinblick auf eine wachsende und zugleich alternde Stadtbevölkerung von 
Bedeutung.  
Ebenso wirkt sich Stadtgrün positiv auf das psychosoziale Wohlbefinden und die Entwicklung 
von Kindern aus, die Räume brauchen, um sich zu bew egen. Stadtgrün bietet den Raum für 
gemeinsame Sport- und Freizeitaktivitäten. Vom Fußballspielen und Grillen bis hin zum Treff- 
punkt von Hundebesitzern. Grünanlagen gehören zu de n wichtigsten öffentlichen Räumen. 
Auch die Kleingärten und Orte des urbanen Gärtnerns verbessern das Stadtklima und fördern 
das soziale Miteinander aller Altersgruppen. 
Vor dem Hintergrund des Artensterbens erlangt das S tadtgrün verstärkt ökologische Bedeu- 
tung, die in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln ist. 
Bei aller Unterschiedlichkeit können die Elemente des Stadtgrüns unterschiedliche Funktionen 
erbringen und durch die Vernetzung untereinander die Lebensbedingungen in Köln insgesamt 
verbessern. 
 
                                                 
17  Weißbuch Stadtgrün S. 15 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/down- 
loads/DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/weissbuch-
stadtgruen.pdf;jsessionid=783B9EF8C3CC157F93DE8C8B76E8E8B1.2_cid364?__blob=publicationFile&v=4

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 19 
 
 
 
Dieser Vorgabe folgend wird als vorbereitender Schr itt zur Formulierung eines Leitbildes zu- 
nächst eine Analyse der Grünraumfunktionen des Stad tgrüns, bezogen auf das gesamte 
Stadtgebiet durchgeführt. Den einzelnen Funktionen werden Nutzungsarten bzw. -flächen zu- 
geordnet. Zum Teil ist ein Flächenbezug nicht mögli ch (z.B. Kaltluftströme), so dass auf flä- 
chenbezogene Daten (z.B. Kaltluft-Volumenstrom, kli mawirksame Freiflächen) zurückgegrif- 
fen werden muss. Zur besseren Übersicht werden die einzelnen Grünraumfunktionen zu vier 
(fünf) Teilgruppen zusammengefasst und dargestellt. 
18   
 
Teilgruppe: Erholung 
Die öffentlichen Grünflächen sind bedeutende Elemente für Erholungssuchende im di- 
rekten und weiteren Wohnumfeld. Sie bieten die Grun dlage für die aktive Freizeitnut- 
zung und Naturerlebnisse (Wandern, Radfahren...) sowie ruhige Orte als Ausgleich für 
den hektischen Alltag. Vor allem öffentliche Grünflächen mit einem naturnahen Zustand 
tragen zur Förderung der Gesundheit bei.  
 
                                                 
18  Diese methodische Vorgehensweise orientiert sich an dem „Leitbild Grünräume Neu“ der Stadt Wien. 
https://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/strategien/step/step2025/fachkonzepte/gruen-freiraum/leitbild-gruenraeume.html

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 20 
 
 
Grünraumfunktion  Datenquelle  
  
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche Amtliches Lie genschafts- 
katasterinformationssys- 
tem 
(ALKIS) 
Wald ALKIS 
Friedhof ALKIS 
Regio Grün Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen (67) 
 
 
Teilgruppe: Stadt Natur 
Die biologische Vielfalt ist die Grundlage für ein breites Spektrum urbaner Ökosystem- 
leistungen. Es gilt diese zu erhalten und zu förder n, als Beitrag zum Natur-und Arten- 
schutz und für eine lebenswerte Stadt. Mehr als die  Hälfte des Stadtgebietes ist über 
den Landschaftsplan geschützt. Aufgrund der bessere n Darstellbarkeit werden die 
großflächigen Landschaftsschutzgebiete nicht berücksichtigt.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 21 
 
 
Grünraumfunktion  Datenquelle  
  
FFH-Gebiet NW 67 
Naturschutzgebiet 67 
Geschützter Landschaftsbestandteil GLB 67 
Geschütztes Biotop § 30 BNatSchG LANUV 2022 
Kompensationsfläche 67 
Biotopverbund Landesamt für Natur, Um- 
welt- und Verbraucher- 
schutz NRW 
(LANUV), 2022 
Obstwiese 67  
Artenreiche Wiese 67 
Beweidungsfläche 67  
Naturwaldentwicklungsfläche 67 
Wildnisgebiete LANUV (LANUV), 2022 
Stadt-Natur-Park 67 
Fließgewässer ALKIS 
Stehendes Gewässer ALKIS 
 
 
Teilgruppe: Umwelt/Klima 
Der Klimawandel und seine Folgen werden sich in Zukunft weiter verstärken: Die Tem- 
peratur wird weiter ansteigen und Extremereignisse,  wie Hitzewellen und Starkregen, 
werden häufiger auftreten. Um auf der einen Seite d ie Risiken eines sich ändernden 
Klimas möglichst gering zu halten, gilt es Grün- und Freiflächen resilienter zu gestalten. 
Zum anderen müssen die Räume neue Funktionen erfüll en (Retentionsraum und Re- 
genrückhalt, Frisch- und Kaltluftproduktion, …). Aufgrund der besseren Lesbarkeit wer- 
den für diese Teilgruppe zwei Pläne ausgearbeitet u nd weniger aussagekräftige Fak- 
toren (z.B. Wasserschutzzone 3 ff) nicht dargestellt. 
 
Grünraumfunktion  Datenquelle  
4 a  
Starkregen Vorsorgepotential Stadt Entwässerungs 
Betriebe Köln AöR 
(StEB) 
Ermitteltes Überschwemmungsgebiet LANUV 2022 
Hochwasser 100 LANUV 2022 
Wasserschutzgebiet Geogrundlagen 
Böden mit hohem Biotoppotential Amt für Umwelt- & V er- 
braucherschutz, (57) 
Bodenschutzpotential 57

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 22 
 
 
 
Grünraumfunktion  Datenquelle  
4 b  
Kaltluft-Volumenstrom 57 
Klimaaktiver Boden 57 
Freiraum mit hohem Kühlungspotential 57 
Klimawirksame Freifläche 57, Planungshinweis- 
karte 2019

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 23

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 24 
 
Teilgruppe: Produktion 
Die Grün- und Freiflächen bieten unterschiedliche Ökosystemleistungen und Ressour- 
cen, sichern Trinkwasser und Frischluft als essenzielle Lebensgrundlagen, sind Stand- 
orte zur Lebensmittelproduktion und stellen die Grundlage für eine wirtschaftliche Nut- 
zung. 
 
Grünraumfunktion  Datenquelle:  
  
Obstwiese 67 
Kleingarten 67 
Kinderspielplatz 67 
Friedhof 67 
Städtischer Wald 67 
Beweidung 67 
Landwirtschaft Amt für Liegenschaf- 
ten, Vermessung und 
Kataster, 23 
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche 67 
Kiesgrube ALKIS 
Sonstiger Wald ALKIS

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 25 
 
7. Leitbild Grüne Infrastruktur 
 
Auf der Grundlage der Analyse der Grünraumfunktione n erfolgt eine anschließende Schich- 
tung und Überlagerung der einzelnen Funktionen, zunächst für jede Teilgruppe, dann für alle 
Teilgruppen zusammen. Hierbei wird deutlich, dass b estimmte Grün- und Freiflächen, eine 
Vielzahl von Funktionen erfüllen und somit für das strategische Grün- und Freiflächennetz 
(Grüne Infrastruktur) von besonderer Bedeutung sind. Die Schichtung und Überlagerung der 
Grünraumfunktionen erfolgt in einem Raster von 10x1 0m. Der Maximalwert pro Grünraum- 
funktion ist gleich eins. Funktionen, die in sich eine Wertung tragen, wie z.B. Bodenschutzpo- 
tenzial, werden in verhältnismäßigen Abstufungen kleiner eins gewertet. 
 
Aus der Gesamtüberlagerung zeichnet sich zunächst das gesamte Stadtgrün in seiner unter- 
schiedlichen Funktionsüberlagerung (Multicodierung) ab. Zur Abgrenzung der Grün- und Frei- 
flächen, die für das strategische Konzeption der grünen Infrastruktur von Bedeutung sind, wur- 
den Flächen mit mehr als sieben Funktionen und bis zu siebzehn Funktionen ausgewählt. 
Diese Flächen bilden das über die Funktionsanalyse ermittelte Grundgerüst des Grün- und 
Freiflächennetzes.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 26 
 
 
Ergänzt bzw. überlagert wird dieses Grundgerüst dur ch vorliegende und zum Teil beschlos- 
sene grünplanerische und städtebauliche Rahmenplanu ngen, wie z.B. Rahmenplan Brauns- 
feld Müngersdorf/Ehrenfeld (Zielbild für die Kölner Weststadt), Parkstadt Süd Innerer Grüngür- 
tel, der Umriss Impuls Äußerer Grüngürtel, bestehende öffentliche Grünflächen (Grünflächen- 
kataster) etc., so dass in der Zusammenschau das räumliche Leitbild der grünen Infrastruktur, 
also dem strategischen Grün- und Freiflächennetz (= Grünsystem), dargestellt werden kann.  
 
 
 
Auf dem Leitbild der grünen Infrastruktur aufbauend, werden bestimmten Bereichen des Stadt- 
grüns Leitbildkategorien zugeordnet. Diese orientieren sich an den Ergebnissen der Grünfunk- 
tionsanalyse sowie den grünplanerischen und städtebaulichen Vorgaben sowie des bestehen- 
den Grünflächenkatasters. Die im Folgenden mit der Leitbildkategorie „Immergrün“ und „Zu- 
kunftsgrün“ bezeichneten Flächen bilden die grüne Infrastruktur.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 27 
 
 
Leitbildkategorie: 
 
Immergrün 
Diese Flächen sind für immer als multifunktionale G rün- und Freiräume gesi- 
chert. Dieser Kategorie werden alle multifunktionalen Flächen, innerstädtische 
Grünflächen, der Innere und Äußere Grüngürtel mit den verbindenden radialen 
Grünzügen sowie die hochwertigen und geschützten Naturschutzflächen zuge- 
ordnet. Die Flächen des Immergrüns dürfen nicht beb aut oder die Räume in 
ihrer Fläche und Funktion beeinträchtigt werden. Bei schon festgesetzten Bau- 
leit-Planungen, die das Immergrün einschließen, ist  dieses in Funktionen und 
Umfang zu sichern, zu qualifizieren und wo möglich zu erweitern. Dies kann 
auch in Form eines geänderten Flächenumgriffs erfolgen 
 
Zukunftsgrün 
Diese Flächen bilden aufgrund ihrer großen Bedeutung und ihrer multicodierten 
Grünflächenfunktionen zusammen mit den „Immergrün-Flächen“ die grüne Inf- 
rastruktur. Aufgrund der jeweiligen Funktionszuordnung und -überlagerung be- 
steht hier ein großes Potenzial in Hinblick auf eine ökologische, klimatische oder 
erholungsbezogene Aufwertung. Bei schon festgesetzt en Bauleit-Planungen, 
die das Zukunftsgrün einschließen, ist die Funktion der Flächen im räumlichen 
Zusammenhang der grünen Infrastruktur zu erhalten und insbesondere in öko- 
logischer, klimatischer und erholungsbezogener Hinsicht aufzuwerten.  
 
Potenzialgrün 
Die Grünfunktionen dieser Grün- und Freiflächen sol lten erhalten und konse- 
quent als potenzielle Vernetzungselemente der grünen Infrastruktur weiterent- 
wickelt werden. Insbesondere deren klimatische Funk tion ist für das gesamt- 
städtische Klima dauerhaft zu sichern.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 28 
 
 
 
Im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen der Kategorien 
Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur ausge- 
wiesen werden. 
 
Das Leitbild grüne Infrastruktur ist die räumlich-s trategische Vorgabe für die Sicherung und 
Entwicklung des Kölner Stadtgrüns und setzt die his torische Tradition der Kölner Grün- und 
Freiflächenplanung fort. Es greift die strategische n Ziele der übergeordneten Planungskon- 
zepte wie das Agglomerationsprogramm der Region Köln Bonn und die Vorgaben der Stadt- 
strategie Perspektiven 2030 auf und konkretisiert die dort getroffenen Aussagen inhaltlich und 
räumlich. 
 
Strategische Ziele: 
 
 Sicherung eines hochfunktionalen und robusten Grün - und Freiflächennetzes als grüne 
Infrastruktur und dessen Weiterentwicklung in die Region. 
 Sicherung und Schaffung urbaner Grün- und Freiräum e in den Stadtbezirken.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 29 
 
 Stärkung der Ökosystemdienstleistungen der grünen Infrastruktur als Teil eines Sys- 
tems multifunktionaler Grün- und Freiräume mit hohe r klimaökologischer Ausgleichs- 
und Retentionsfunktion, Biodiversität- und Natursch utzfunktion, erholungs- und ge- 
sundheitsfördernden Funktionen sowie für die Nahrungsproduktion. 
 
Das strategische Grün- und Freiflächennetz bildet die grüne Infrastruktur, die aus unterschied- 
lichen Grün- und Freiflächen besteht und die im Einzelnen und vor allem im Verbund ein brei- 
tes Spektrum von Funktionen und Ökosystemdienstleistungen erbringt. Die grüne Infrastruktur 
sichert die hohe Lebensqualität in Köln und ist ein  wesentlicher Beitrag zur Bewältigung des 
Klimawandels. 
Die grüne Infrastruktur ist Lebensraum von Pflanzen  und Tieren und somit unverzichtbar für 
Biodiversität und Biotopverbund. Sie sorgt für Luft hygiene und reguliert den Wasserhaushalt 
und das Stadtklima. Sie produziert, sammelt und transportiert Kaltluft und trägt damit wesent- 
lich zur Vermeidung von Überhitzungsphänomenen bei. 
 
 
8. Raum- und landschaftsplanerischer Abgleich 
 
Durch die Festlegung der grünen Infrastruktur werden Grün- und Freiflächen gekennzeichnet, 
die nachhaltig zu sichern und planungsrechtlich abgesichert werden. Dadurch werden plane- 
rische Grundlagen für die Stadtentwicklung und die Stadtplanung geschaffen. 
Mit der Verschneidung des räumlichen Leitbilds der grünen Infrastruktur und den geplanten 
Ausweisungen zu den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie den Gewerbe- und In- 
dustrieansiedlungsbereichen (GIB) des Regionalplans (Entwurf Stand 12/2021), des aktuellen 
Flächennutzungsplans, des Landschaftsplans sowie vo n Bebauungsplänen, werden gegen- 
sätzliche Aussagen hervorgehoben. 
 
Im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungsplans sollen die Flächen der Kategorien 
Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung für die grüne Infrastruktur ausge- 
wiesen werden. Dort, wo Bauflächen im Bereich der g rünen Infrastruktur ausgewiesen sind, 
sollen verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Maßgaben des Masterplans Stadt- 
grün für die verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Bebauungs- 
pläne konträre Festsetzungen formulieren, sollen di ese überprüft und ggf. sukzessive aufge- 
hoben werden. 
 
a) Regionalplan 
 
Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10 . Dezember 2021 auf Grundlage der von 
der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsver- 
fahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der bisherige Regionalplan wurde vor ca. 
21 Jahren aufgestellt. Danach wurden immer wieder Teilbereiche geändert.  
Der Regionalplan bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle 
zwischen der Landesentwicklungsplanung und der komm unalen Bauleitplanung sowie den 
raumbedeutsamen Fachplanungen. Der Regionalplan Köln gilt für den gesamten Regierungs- 
bezirk Köln. Mit der Neuaufstellung sollen bisher s achliche Teilabschnitte (vorbeugender 
Hochwasserschutz, Abbau von Lockergesteinen sowie erneuerbare Energien) mit in den Re- 
gionalplan vereint werden. 
Dieser Untersuchung wurde der vom Regionalrat Köln beschlossene Entwurfsstand des Re- 
gionalplans vom Dezember 2021 zu Grunde gelegt.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 30 
 
b) Flächennutzungsplan 
 
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennut zung für das gesamte Stadtgebiet in 
Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Stadt, indem er sowohl die 
bereits vorhandenen als auch die längerfristig beab sichtigten Nutzungen von Grundstücken 
darstellt. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde selbst und andere Behörden ver- 
bindlich. Der Flächennutzungsplan wurde 1982 letztmalig als Gesamtplan erarbeitet und auf- 
gestellt. Seitdem gab es nur teilräumliche Änderungen und Anpassungen. 
 
c) Landschaftsplan  
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln trat am 13.05.1991 als Satzung in Kraft. Für die Wahner 
Heide gilt seit dem 14.6.2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide). 
Zielsetzung des Landschaftsplans ist der Schutz und  die Entwicklung der Biodiversität, der 
Erhaltung und Förderung der Funktionen des Naturhau shalts und des Erholungswertes der 
Landschaft, auch unter Berücksichtigung weiterer Herausforderungen wie des Klimawandels.  
Die beiden Landschaftspläne der Stadt Köln umfassen  aktuell eine Fläche von gut 206 km² 
und damit 49 % des Kölner Stadtgebietes. Die andere n 51 % gelten als Innenbereich gem. 
dem §34 BauGB und liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplans.  
 
d) Bebauungspläne 
 
Ein Bebauungsplan setzt als „verbindlicher Bauleitplan“ für Teilflächen einer Gemeinde die Art 
und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen 
Verkehrsflächen fest.  
Bebauungspläne sind mit ihren „Festsetzungen“ gegenüber jedermann verbindlich. 
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die B-Pläne mit räumlicher Nähe zum Kölner Grün- 
system hinsichtlich ihrer Festsetzungen überprüft. Abweichungen, hinsichtlich der grünen Be- 
lange, zwischen der Realität und der Planung wurden aufgezeigt. Die größten Abweichungen 
bestehen entlang von Verkehrsachsen und Knotenpunkten. Dort wurden in der Planung deut- 
lich mehr Verkehrsflächen ausgewiesen als tatsächli ch umgesetzt wurden. Dennoch besteht 
hier Baurecht für die aktuell begrünten Flächen. Beispiele sind hier das Niehler-Ei, der Niehler 
Gürtel oder Teile des Inneren Grüngürtels (Stadt-Autobahn)

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 31 
 
 
 
 
9. Defizitanalyse 
 
Entsprechend des Ratsauftrages zur Erarbeitung eines Masterplans Stadtgrün sollen in einem 
weiteren Schritt Grün- und Freiflächen mit hoher Nu tzungsintensität, mit hohem Potenzial für 
eine ökologische Aufwertung und mit stadtklimatisch er Bedeutung identifiziert werden. „Bei 
der Identifizierung von stadträumlich relevanten Flächen sind nicht mehr notwendige Verkehrs- 
flächen auf ihre Entsiegelungsmöglichkeiten hin zu überprüfen und im Masterplan entspre- 
chend zu kennzeichnen. Unterversorgte Stadträume si nd bei der Planung von grünen Korri- 
doren in die Region hinein zu berücksichtigen.“ 
 
Um dieser Zielvorgabe gerecht zu werden bedarf es e iner weitergehenden Betrachtung auf 
einer anderen Maßstabsebene. Die Herausarbeitung ei ner Grün- und Freiflächenkonzeption 
als grüne Infrastruktur fand zunächst auf der gesam tstädtischen Maßstabsebene statt. Die

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 32 
 
Erfüllung des weitergehende Ratsauftrages soll dage gen auf der Ebene der Stadtbezirke 
durchgeführt werden, damit konkrete Maßnahmen zur V erbesserung der Grün- und Freiflä- 
chensituation (Grünflächengerechtigkeit) formuliert werden können. 
 
Da ein solches Vorhaben unabdingbar mit einer Öffen tlichkeitsbeteiligung durchgeführt wer- 
den muss, sollen zunächst die Stadtbezirke identifiziert werden, die in Hinblick auf die Versor- 
gung mit Grün- und Freiflächen, ein hohes Defizit a ufweisen. In der zweiten Bearbeitungs- 
phase werden dann jeweils zwei Stadtbezirke pro Jah r weitergehend analysiert und die Po- 
tenzialflächen und Entsiegelungsmöglichkeiten aufgezeigt. 
Um hier eine Rangfolge der zu analysierenden Stadtbezirke zu erhalten, werden im Rahmen 
der Versorgungsanalyse zwei Parameter ausgewertet und zusammengefasst. Zum einen der 
Grad der Versiegelung und zum anderen der Grad der Kronenbedeckung, jeweils bezogen auf 
die Fläche des Stadtteils bzw. des Stadtbezirkes. 
Die Analyse erfolgt auf der Grundlage vorhandener D aten des Amtes für Landschaftspflege 
und Grünflächen und einer Bachelorarbeit zur Versiegelung. Die Analyse erhebt nicht den An- 
spruch einer wissenschaftlich fundierten Vorgehensweise, sie dient lediglich der Orientierung 
und Priorisierung. 
 
1) Kronenbedeckungsgrad  
 
Neben den Straßenbäumen hat insbesondere der gesamt e öffentliche und private Baumbe- 
stand eine hohe Bedeutung für das Klima und die Ökologie in den Stadtteilen. Auf der Grund- 
lage von Befliegungsdaten lassen sich die konkreten  Standorte und die Kronendurchmesser 
aller Bäume ermitteln. Der Überdeckungsgrad der Kro nen in Bezug zur Gesamtfläche des 
Stadtteils, lässt Rückschlüsse auf die Durchgrünung des Stadtteils zu. 
 
2)  Versiegelungsgrad  
 
Der Versiegelungsgrad ist ein Indikator für ein Defizit an ökologisch und klimatisch wirksamen 
Flächen. Da noch keine systematisch erfassten gesamtstädtischen Daten vorliegen, wird auf

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 33 
 
die GIS-basierte Ausarbeitung einer Bachelorarbeit zurückgegriffen. Demnach weist das Köl- 
ner Stadtgebiet insgesamt einen Versiegelungsgrad von 34,45% (24.574 ha) auf. Daten liegen 
differenziert auch auf der Stadtteilebene vor. 19  
 
 
 
Durch die Übereinanderlagerung der Ergebnisse der beiden Defizitanalysen werden die Stadt- 
bezirke aufgeführt, die eine gute oder schlechtere Grünversorgung aufweisen. Hierbei treten 
die hochverdichteten Stadtbezirke wie die Innenstadt, Ehrenfeld, Nippes und Kalk besonders 
hervor. Auf der Grundlage dieser Übereinanderlageru ng wird vorgeschlagen in der zweiten 
Projektphase zunächst für die Stadtbezirke Ehrenfel d und Nippes eine eingehendere Unter- 
suchung in Hinblick auf eine Verbesserung der Grünsituation durchzuführen.  
 
 
 
 
 
                                                 
19  Siethoff, J.: Ermittlung der Flächenversiegelung im Kölner Stadtgebiet – Eine GIS-Analyse basierend auf hochaufgelösten 
Orthophotos und ALKIS-Daten. Bachelorarbeit Universität Köln. 2021

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 34 
 
10. Handlungsempfehlungen  
 
Aufbauend auf dem Leitbild grüne Infrastruktur und der Versorgungsanalyse werden Hand- 
lungsempfehlungen sowie daraus abgeleitete Handlung sfelder und Projekte für die weitere 
Entwicklung des gesamtstädtischen Grün- und Freiraumnetzes formuliert. Die drei abgegrenz- 
ten Handlungsempfehlungen bauen auf den Vorgaben de r Stadtstrategie Perspektive 2030+ 
auf und konkretisieren diese für die künftige Grün- und Freiflächenplanung. Sie bilden die Vor- 
gabe für die regionale, die gesamtstädtische und di e bezirksorientierte Flächenentwicklung 
insbesondere für Grün- und Freiflächen. 
 
Die aus den Handlungsempfehlungen abgeleiteten Hand lungsschwerpunkte und Referenz- 
projekte dienen als Grundlage für die weitere Entwi cklung und Sicherung der gesamtstädti- 
schen Grün- und Freiflächenkonzeption (grüne Infras truktur), als auch als Vorgabe und Ziel- 
formulierung für die eingehendere Betrachtung auf d er Ebene der Stadtbezirke. Auf dieser 
Betrachtungsebene sollen in einem anschließenden Schritt räumlich abgrenzbare und konkret 
formuliert Maßnahmen sowie längerfristige Perspekti ven und Projekte zur Verbesserung der 
Grünversorgung auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden. 
 
Ziel ist es, die grüne Infrastruktur dauerhaft als Lebensgrundlage für künftige Generationen zu 
sichern. Die Grün- und Freiflächen der grünen Infrastruktur sind deshalb dauerhaft und nach- 
haltig zu sichern. Die Grün- und Freiflächen des Zu kunftsgrün sind sukzessiv in ihren Grün- 
funktionen aufzuwerten. Hieraus abgeleitet werden f olgende Handlungsempfehlungen und 
Handlungsschwerpunkte formuliert: 
 
Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die Region 
 Regionale Zusammenhänge mitdenken 
 
Sicherung und Entwicklung der gesamtstädtischen grünen Infrastruktur  
 Weiterentwicklung der rechtlichen und informellen Planungsgrundlagen 
 Grün- und Freiflächen für Erholung, Biodiversität und natürlichen Klima- 
schutz stärker vernetzen 
 Artenvielfalt im Stadtgrün fördern 
 
Verbesserung der Grünversorgung und Stärkung der ökologischen und klimati- 
schen Resilienz in den Stadtbezirken  
 Öffentliche Grün- und Freiflächen anlegen, qualifi zieren und weiterentwi- 
ckeln. 
 Stadtgrün sozialverträglich und gesundheitsfördern d entwickeln 
 Urbanes Gärtnern fördern 
 Stadtgrün naturnah fördern  
 Stadtgrün klimaresilient ausgestalten

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 35 
 
 
a) Handlungsempfehlung 
Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur in die Region 
 
Die Region Köln/Bonn hat mit dem Agglomerationskonz ept und 
der Klimawandelvorsorgestrategie die Vorgaben für eine räumli- 
che und klimagerechte Entwicklung erarbeitet. Über das Agglo- 
merationsprogramm soll diese Vorgabe weiter konkretisiert wer- 
den, hierfür wird als eigenständiges Konzept eine regionale Frei- 
raumstrategie erarbeitet. 
 
Die Region geht dabei von dem Verständnis aus, dass die urba- 
nen Freiräume und die Landschaft essenzielle Lebensadern des 
Siedlungsraums sind. Vernetzt und multifunktional m üssen sie 
auf allen Maßstabsebenen vom Quartier bis zur Regio n weiter- 
entwickelt und fit gemacht werden für ihre vielfältigen Leistungen 
– von der Anpassung an den Klimawandel bis zur landwirtschaft- 
lichen Produktion. Hervorgehoben wird, dass insbeso ndere die 
Auswirkungen des Klimawandels den regionalen Freira um zusätzlich vor neue Herausforde- 
rungen stellen: ohne eine Anpassung an die Klimafolgen durch Vernetzung, neue Bewirtschaf- 
tungsarten und Nutzungen wird der Freiraum seine vielfältigen Leistungen und Funktionen für 
die Lebens- und Umweltqualität nicht nachhaltig aufrechterhalten können.  
 
Daher gilt es insbesondere für die Region Köln/Bonn , die urbanen Freiräume und die Land- 
schaft mit ihren vielfältigen, aber oftmals noch ni cht hinreichend berücksichtigten Funktionen 
als essenzielle Infrastrukturen herauszuarbeiten. Was bisher in der Region Köln/Bonn fehlt, ist 
eine strategisch-konzeptionelle Klammer mit Fokus auf die Funktionen der Landschaft und der 
urbanen Freiräume. Ziel der noch zu erarbeitenden regionalen Freiraumstrategie LAND USE 
ist es daher, die Aufbereitung der Funktionen urbaner Freiräume und der Landschaft als wich- 
tige Infrastruktur, die Vermittlung der Herausforderungen und Bedeutungen ihrer Ökosystem- 
leistungen für die Region nach innen und außen, die Identifizierung thematischer und räumli- 
cher Schwerpunkte und die Zusammenführung in einem Handlungsrahmen aufzuzeigen.  
 
Handlungsschwerpunkte 
 
Regionale Zusammenhänge mitdenken 
 
 Fortführung der Zusammenarbeit im Rahmen „Stadt Um land.NRW“ (S.U.N) sowie die 
Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn (K&RN) und Metro-KlimaLab; 
 Weitere Qualifizierung des Konzeptes RegioGrün 
 Weitere Ausarbeitung des Agglomerationsprogramms 
 Einbringen der Vorgaben Masterplan Stadtgrün in de n regionalen LAND USE Plan des 
Agglomerationsprogramms

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 36 
 
 
b) Handlungsempfehlung  
Sicherung und Entwicklung der gesamtstädtischen grünen Infrastruktur  
 
Das urbane Stadtgrün bildet ein System multifunktio naler Räume für Erholung, Aufenthalt, 
Klimaanpassung (Kühlung und Frischluft), Naturschut z und Biodiversität sowie für die Nah- 
rungsproduktion. Dies bezieht sich insbesondere auc h auf die verstärkte Übernahme von 
Funktionen zur Anpassung an den Klimawandel. Hierzu müssen auch die zusammenhängen- 
den Grün- und Freiflächen außerhalb des Äußeren Grü ngürtels gesichert werden, damit die 
bestehenden Kaltluftströme nicht daran gehindert we rden, so tief wie möglich in die innere 
Stadt vorzudringen. Damit diese Flächen ihre natürliche Klimaschutzfunktion erhalten können, 
müssen die Grünstrukturen angepasst und die Grün- und Freiflächen grundsätzlich weiter aus- 
gebaut und gesichert werden. 
 
Für die Weiterentwicklung der grünen Infrastruktur sind unter Berücksichtigung ökologischer, 
stadtklimatischer, städtebaulicher sowie kulturelle r und gesellschaftlicher Aspekte vor allem 
für die Teilbereiche des „Zukunftsgrün“ klare Vorgaben für Funktionen, Flächenanteile, Pro- 
grammatik und Gestaltung aufzustellen. 
 
Die Teilbereiche des „Immergrüns“ sind dagegen dauerhaft gesichert und sollen dort wo sich 
die Chance ergibt konsequent weiterentwickelt werden. So gilt es vor allem die Lückenschlie- 
ßungen im nördlichen Teil des Äußeren Grüngürtels, im südlichen Teil des Inneren Grüngür- 
tels sowie im rechtsrheinischen Stadtgebiet konzeptionell weiter zu qualifizieren. Zwischen den 
beiden Grüngürteln sind sowohl links- als auch rech tsrheinisch grüne Trittsteine und Verbin- 
dungen zu schaffen, die ökologische, klimatische und soziale Mehrwerte bieten. Der Ausbau 
der grünen Infrastruktur bietet auch im Sinne eines natürlichen Klimaschutzes die Chance, die 
Attraktivität angrenzender Siedlungsgebiete zu stärken und die Lebensqualität der Bewohne- 
rinnen und Bewohner zu erhöhen.  
Ökologisch besonders wertvolle Flächen haben dabei einen hohen Erhaltungs-, Weiterent- 
wicklungs- und Schutzstatus. Hierunter fallen sowohl ertragreiche landwirtschaftliche Flächen, 
Freiflächen für den Funktionserhalt des Naturhausha lts, artenreiche Flächen für Natur- und 
Landschaftsschutz (unter anderem FFH-Gebiete) und Flächen für den Funktionserhalt der Bi- 
otopvernetzung zum Schutz der Biodiversität. 
 
Handlungsschwerpunkte  
 
Weiterentwicklung der rechtlichen und informellen Planungsgrundlagen 
 
 Fortschreibung der Landschaftspläne 
 Konsequente Aufstellung von Grünordnungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung 
 Konsequente Anwendung des Kooperativen Baulandmode ls zur Sicherung von öffent- 
lichem Grün und Spielplätzen im Rahmen von Wohnbauprojekten 
 Fortschreibung der Festsetzung von Kompensationsfl ächenpools im Rahmen der Flä- 
chennutzungsplanänderung 
 Erstellung einer integrierten Grünversorgungsanaly se (Grünflächengerechtigkeit) zur 
Feststellung von Orientierungs- und Kennwerten für das Stadtgrün, sowohl auf gesamt- 
städtischer als auch bezirksbezogener Ebene. 
 Klimaleistungen (Klimakraft) des Stadtgrüns system atisch als Grundlage zur Verbes- 
serung des natürlichen Klimaschutzes ermitteln und kontinuierlich fortschreiben 
 Erstellung einer Grüngestaltungssatzung zur Erhöhu ng des Grünanteils im baulichen 
Innenbereich (§34) als Vorgabe für die bauliche Entwicklung

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 37 
 
 Überarbeitung der Baumschutzsatzung zur Verbesseru ng des Baumschutzes 
 Fortschreibung der Kleingartenordnung zur Förderun g einer ökologischen und nach- 
haltigen Kleingartennutzung 
 Anpassung der Friedhofssatzung 
 Sicherung landwirtschaftlicher Flächen zur Produkt ion regionaler Lebensmittel 
 Konsequente Berücksichtigung klimaaktiver Flächen in der Flächennutzungsplanung 
(Mitteilung an den Stadtentwicklungsausschuss 1081/2017). 
 
Projekt: Grünordnungsplan 
 
Wesentliche Grundlage zur Berücksichtigung und Aufarbeiten der Belange von Natur und 
Landschaft sowie von Grün- und Freiflächen in der B auleitplanung (Bebauungspläne) ist 
die Erstellung einer umfassenden Grünordnungsplanung als Grundlage für die städtebau- 
liche Abwägung. 
 
 
 
Projekt: Kleingartenordnung 
 
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses  Klima, Umwelt und Grün wurde 
im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Kleingartenordnung überarbeitet. Ziel war es die Vor- 
gaben zur Nutzung und Ausgestaltung der Kleingärten stärker an ökologischen und nach- 
haltigen Kriterien auszurichten. Im Rahmen einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung konn- 
ten Anregungen von Kleingärtner*innen eingebracht werden. 
 
 
 
 
Grün- und Freiflächen für Erholung, Biodiversität u nd natürlichen Klimaschutz stärker 
vernetzen 
 
 In städtebaulichen Rahmenplänen die Grünvernetzung  mit der grünen Infrastruktur 
stärker berücksichtigen und festschreiben  
 Stärkung der erholungs- und gesundheitsfördernden Grünfunktionen durch infrastruk- 
turelle Aufwertungsmaßnahmen in bestehenden Grün- und Freiflächen 
 Das gesamtstädtische Biotopverbundkonzept weiteren twickeln 
 Konsequente Planung und Umsetzung von Kompensation smaßnahmen in Kompensa- 
tionsflächenpools 
 Aufbau eines kommunalen Ökokontos 
 
Projekt: Grünzug Nippes 
 
Der Grünzug Nippes entsteht in einem Bereich, der jahrzehntelang als Verkehrstrasse frei- 
gehalten wurde. Das Umdenken im Rahmen der „Verkehr swende“ ermöglicht nun die 
Schaffung eines durchgängigen Grünzuges inmitten de s dichtbebauten Bezirks Nippes. 
Die Ausgestaltung erfolgt im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
 
 
Projekt: Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd 
 
100 Jahre nach Fertigstellung des Inneren Grüngürtels besteht im Rahmen des Gesamt- 
projektes Parkstadt die Möglichkeit den Inneren Grüngürtel im Süden bis an den Rhein zu 
führen.  
Im Rahmen einer breit angelegten Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung zur Ausge- 
staltung der 32 ha großen Grünfläche bis zum Entwurf qualifiziert.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 38 
 
 
Artenvielfalt im Stadtgrün fördern 
 
 Wälder erhalten, vermehren und zu naturnahen Laubw ald entwickeln 
 Naturwaldflächen aufwerten z.B. durch Rückbau von Wegen und ausweiten 
 Öffentliche Grünflächen und Friedhöfe naturnah wei terentwickeln 
 Kleingartenanlagen naturnah weiterentwickeln 
 Fließgewässer entsprechend der europäischen Wasser rahmenrichtlinie renaturieren 
und ökologisch aufwerten 
 Anlage von Kleinstgewässern zur Sicherung und Förd erung seltener Arten 
 Niedermoore als natürlichen Klimaschutz sichern un d wiederherstellen  
 Anlage und kontinuierliche Verbesserung der Pflege  von Obstwiesen 
 Ökologische Landwirtschaft auf städtischen Flächen   
 Neuausweisung und Erweiterung von Naturschutzgebie ten mit dem Ziel Anteil von 
10% an der Gesamtfläche 
 Ausreichende Ressourcen zur Umsetzung von Entwickl ungs-, Pflege- und Erschlie- 
ßungsmaßnahmen 
 Förderprogramme zur Artenvielfalt entwickeln 
 Verwendung einheimischer Arten zur Stärkung der Bi odiversität 
 Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien zur Neuverpachtung landwirtschaftli- 
cher Flächen 
 
 
Projekt: ISEK Äußerer Grüngürtel Nord 
 
Aufbauend auf dem Impulsprojekt Äußerer Grüngürtel wurde ein integriertes städte- 
baulich- grünplanerisches Konzept zur Sicherung, Au fwertung und Ausbau des Äu- 
ßeren Grüngürtels im links- und rechtsrheinischen N orden erarbeitet. Das ISEK soll 
als Grundlage für eine Bewerbung im Rahmen des EFRE-Aufrufes Grüne Infrastruk- 
tur dienen. 
 
 
 
Projekt: Renaturierung Merheimer Bruch 
 
Das Merheimer Bruch wird durch eine ehemaligen Rheinschlinge geprägt, in der ehe- 
mals der Flehbach und der Bruchbach versickerten. Im Rahmen einer Machbarkeits- 
studie soll geprüft werden, ob das Niedermoor renaturiert und die Müllablagerungen 
aus den 1930er Jahren beseitigt werden können. 
 
 
 
Projekt: Anlage Kleingewässer 
 
Kleingewässer, die temporär auch trockenfallen können, haben eine hohe ökologische Be- 
deutung für das natürliche Ökosystem. Systematisch sollen solche Kleingewässer in der 
Landschaft, aber auch an geeigneten Stellen in Grünanlagen angelegt werden.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 39 
 
c) Handlungsempfehlung 
Verbesserung der Grünversorgung und Stärkung der ökologischen und kli- 
matischen Resilienz in den Stadtbezirken  
 
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln (Entwurf)  stellt fest, 
dass das urbane Stadtgrün als Teil eines Systems multifunktio- 
naler Räume für Erholung, Aufenthalt, Klimaanpassung, Natur- 
schutz und Biodiversität sowie der Nahrungsprodukti on zu be- 
handeln ist. Unterschiedliche Funktionen und Ansprü che müs- 
sen koordiniert werden, um Nutzungskonflikte zu lös en und 
Möglichkeiten für die Entwicklung neuer Freiräume zu nutzen. 
20  
 
Hierbei kommt beim Schutz der Biodiversität eine be sondere 
Bedeutung zu. Biologische Vielfalt - also die Vielf alt von Arten, 
deren genetischer Variationen sowie der Lebensräume  - stellt 
eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für den Mensc hen dar. 
Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind zentral für die Re- 
gulations- und Leistungsfähigkeit sowie die Produkt ivität von 
Ökosystemen und des Naturhaushalts. Sauberes Wasser  und 
saubere Luft, Stoffkreisläufe, die Nahrungsmittelproduktion, die 
menschliche Erholung in der Natur - all diese Aspek te beruhen 
auf dem Erhalt der Vielfalt. 
Mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biodiversität in Kommunen" (2010) hat sich die Stadt 
Köln zu der Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt. Durch den Beitritt zum Bündnis 
"Kommunen für biologische Vielfalt e. V." (2017) wurde dieses Anliegen weiter bekräftigt. 
Für das Engagement für eine naturnahe Grünflächenpflege und -gestaltung wurde Köln 2019 
mit dem Label "StadtGrün naturnah" ausgezeichnet. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens 
wurde ein Gesamtkonzept für eine naturnahe Grünpfle ge der Grünanlagen erarbeitet. Das 
Konzept umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen zur ökol ogischen Aufwertung unter Einbezug 
der Bürger*innen. Das integrative Konzept „essbare Stadt“ ergänzt diesen Ansatz für mehr 
Ökologie in der Grünflächenpflege und -gestaltung. Auch die Bewirtschaftung des Kölner Wal- 
des erfolgt seit vielen Jahren dem FSC-Standard. Von den insgesamt 4.000 ha Erholungswald 
könnten mittlerweile 500 ha als Naturwaldentwicklungsgebiete festgesetzt werden. 
 
Insbesondere für die dichtbebauten Stadtteile mit h ohen Versiegelungsgraden und geringer 
Grünflächenversorgung sind die Folgen des Klimawandels und der damit verbundenen Hitze- 
entwicklung weitaus gravierender. Gleichzeitig ist hier auch das Gefährdungspotenzial von 
Starkregenereignissen wesentlich höher. Bei allen innerstädtischen städtebaulichen Projekten 
muss deshalb konsequent das Prinzip der vierfachen Innenentwicklung und der „Schwamm- 
stadt“ umgesetzt werden.  
Damit die vorhandenen Grünflächen ihre natürliche K limaschutzfunktion erhalten können, 
müssen die Grünstrukturen angepasst und die Grün- und Freiflächen grundsätzlich weiter aus- 
gebaut, gesichert und gegenüber den Klimafolgen res ilienter ausgestaltet werden. Vorhan- 
dene und ausreichend dimensionierte Grünflächen wir ken einen effektiven Abtransport lokal 
entstehender Wärmestrahlung durch aufgeheizte Straß en- und Fassadenflächen entgegen. 
Darüber hinaus sind auch lokale und kleinteilige Maßnahmen, wie Dach- und Fassadenbegrü- 
nung und weitergehende Möglichkeiten der Verschattung und Verdunstung umzusetzen. 
 
Im Rahmen von städtebauliche Konversionsmaßnahmen müssen ausreichend Grünfläche ge- 
schaffen werden und auch die Entsiegelung von Straß en und Plätzen muss zur Schaffung 
                                                 
20  Zentrales Handlungsfeld. Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Köln 2022 (Entwurf)

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 40 
 
begrünter Flächen konsequenter genutzt werden. Hier zu soll ein systematisches Entsiege- 
lungskataster aufgebaut werden. Dies kann auch dazu  beitragen die Umsetzung dezentraler 
Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung zu fördern . Neben der Stärkung des natürli- 
chen Wasserhaushalts ist dies mit umfangreichen pos itiven Effekten u.a. für das Stadtklima, 
das Stadtbild und die biologische Vielfalt verknüpf t und führt so zu einer Verbesserung der 
Lebensqualität im urbanen Raum. Lebenswerte Städte gestalten bedeutet, Wasser und Grün 
in die Stadtquartiere zurückzuholen. 21  
 
Gleichzeitig gilt es aber auch die Grünflächen in d en Stadtquartieren für die Menschen zu 
sichern und für die Erholungsnutzung weiter zu entw ickeln. Zusätzliche Grünflächen können 
hierbei zur Entlastung bestehender Flächen beitragen. Aber auch die Aufwertung bestehender 
Grünflächen kann dazu beitragen, auf veränderte Nut zungsanforderungen einzugehen und 
ggf. Nutzungskonflikten entgegen zu wirken. Dazu ge hören auch die Aufwertung und Pflege 
bestehender urbaner Freiräume.  
Von großer Bedeutung bei all diesen Vorgaben ist es, die Öffentlichkeit durch geeignete For- 
mate intensiv und von Beginn an in den Veränderungsprozess einzubinden. 
 
 
Handlungsschwerpunkte 
 
Öffentliche Grün- und Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln. 
 
 Vielfältig nutzbare Grünflächen fachgerecht planen , anlegen und unterhalten 
 Schaffung von öffentlichen Grünflächen in den Voro rten 
 Ausweisung von weiteren StadtnaturParks in den sta dtbezirken 
 Grünflächen müssen an die wachsende Bewohnerschaft  und ihre veränderten (zeitge- 
mäßen) Nutzungen angepasst werden 
 Beteiligung der Bevölkerung im Zuge des Planungspr ozesses 
 Historisches Stadtgrün als kulturelles Erbe sicher n 
 Konsequente Anwendung und Weiterentwicklung der Gr ünstandards 
 Entwicklung eines Bemessungsmaßstabes zur Bereitst ellung nachhaltiger Personal- 
ausstattung 
 Naturnahe Gestaltung der Freiflächen öffentlicher Gebäude und Bildungseinrichtungen 
einschließlich der städtischen Wohnanlagen 
 
Projekt: Grünanlage Glashüttenstraße 
 
Im Rahmen des ISEK Gesamtkonzeptes Porz Mitte wird die multifunktionale Grünfläche 
Glashütten Straße entwickelt. Eine sehr intensiv geführte Öffentlichkeitsbeteiligung und ein 
konstruktiver Austausch mit der Bezirksvertretung führten zu einer hohen Akzeptanz des 
vorliegenden Entwurfes. Die Ausgestaltung der Grünfläche wird dem sozialen Umfeld und 
der Lage in Porz-Mitte gerecht. 
 
Projekt: StadtnaturPark 
 
Aufbauend auf dem Konzept StadtGrün naturnah wurden in jedem Stadtbezirk Stadtnatur- 
Parks angelegt. Dies sind bestehende Grünanlagen, die in ihrer Pflege und Unterhaltung 
extensiver und gezielt ökologischer gepflegt werden . Die StadtnaturParks sollen ausge- 
weitet werden 
 
 
  
                                                 
21  Strategiekonzept „Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 41 
 
Stadtgrün sozialverträglich und gesundheitsfördernd entwickeln 
 
 vorhandene Grünflächen barrierefrei umgestalten 
 Öffentliches Grün sauberer machen 
 Aufwertung der Friedhöfe als Orte ruhiger Naherhol ung 
 Erweiterung und Ausbau von öffentlichen Sport- und  Bewegungsangeboten auf Grund- 
lage der Sportentwicklungsplanung 
 Erweiterung und Ausbau von öffentlichen Spielplätz en 
 Anpassung/Optimierung der Infrastruktur in den Grü nanlagen (z.B. schattenspen- 
dende Unterstände mit Sitzmöglichkeiten, Wasseranschlüsse, Toiletten, Trinkbrunnen) 
 Partizipation fördern  
 Weiterführung der Spendenprojekte „1.000 Bäume für  Köln“ und „Ein Wald für Köln“ 
und Bereitstellung von Flächen zur Aufforstung 
 Patenschaften fördern und pflegen 
 Umweltbildung fördern – Umweltbildungsangebote wei ter ausbauen 
 Sicherung ruhiger und lärmarmer Orte aus der Lärma ktionsplanung. 
 Artenschutzmaßnahmen anhand von Leitarten kommuniz ieren 
 
 
Projekt: Patenschaften 
 
Die Einbindung der Bürger*innen in die Pflege und Unterhaltung des Kölner Grüns, fördert 
die Identifikation und das Verantwortungsbewusstsei n. Vor allem die vielen Gießpaten- 
schaften und Baumpatenschaften werden aktiv von der Verwaltung unterstützt. Die Kölner 
Grün Stiftung unterstützt in vielen Bereich die Pfl ege aufwendig gestalteter Staudenflä- 
chen. 
 
 
 
Projekt: Kölner Grün Stiftung 
 
Die Kölner Grün Stiftung verfolgt das Ziel die Kölner Grünflächen aktiv für die Bürger*innen 
zu sichern und aufzuwerten. Eine Vielzahl von gemei nsamen Projekten konnten bisher 
umgesetzt werden um vor allem Sanierungsdefizite un d Einsparvorgaben aufzufangen. 
Mit den Spendenprojekten „1.000 Bäume für Köln“ und „1.000 Bänke für Köln“ konnten 
eine Vielzahl an Straßenbäumen gepflanzt und Bänke aufgestellt werden. 
 
 
Projekt: Ein Wald für Köln 
 
Das Spendenprojekt „Ein Wald für Köln“ fördert die Vermehrung des Kölner Waldes und 
spricht gezielt die Bürger*innen an. In Zusammenarbeit mit der Schutzgemeinschaft Deut- 
scher Wald Köln e.V. werden die Spenden gezielt für die Neuanlage von Wald verwendet. 
 
 
 
Urbanes Gärtnern fördern 
 
 Initiativen für Gemeinschaftsgärten fördern und un terstützen 
 Förderprogramm für Gemeinschaftsgärten verstetigen  
 Kleingärten und Grabeland dauerhaft sichern und au sbauen 
 Einrichtung von Gartenlaboren im Stadtbezirk förde rn 
 Konzept ‚Essbare Stadt‘ kontinuierlich fortschreib en 
 Fortführung der Obstwiesenkommission und Sicherung  der finanziellen Ressourcen 
zur Pflege der Obstwiesen

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 42 
 
 
Projekt: Gartenlabore 
 
Urbanes gärtnern in der Stadt wird verstärkt nachge fragt. Die Fläche für Kleingärten ist 
kaum vermehrbar. Im Rahmen eines EFRE geförderten Projektes konnten im Rahmen ei- 
nes Gartenlabors alternative Formen des Gärtnerns erarbeitet werden. Aufgrund des gro- 
ßen Erfolges dieses Projektes sollen in den Stadtbe zirken weitere Gartenlabore angelegt 
werden. 
 
 
 
Stadtgrün naturnah fördern 
 
 Schaffung von Naturerlebnisräumen (Beschluss Rat 1 0.09.2020)  
 Stadtgrün ökologischer ausrichten und unterhalten  
 Rezertifizierung Stadtgrün naturnah 
 Anlage von Hecken- und Saumstrukturen fördern und pflegen 
 Anlage von artenreichen Wiesen und Blühstreifen fö rdern und pflegen 
 Anlage von Mini-Urwäldern in den Stadtbezirken aus weiten 
 Weiterentwicklung des Beweidungskonzeptes 
 Aufbau eines Erhaltungskonzeptes für seltene Obstb aumsorten 
 Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen zur Ob stwiesenpflege 
 Ausrichtung des Maschineparks an naturnahe Pflege 
 Wildbienenprojekt auf öffentlichen Flächen 
 Sukzessive Umstrukturierung der Wechselbeetbepflan zungen von jährlich mehrfa- 
chen Zierpflanzenbepflanzungen hin zu heimischen Staudenmischungen 
 
 
Projekt: Stadtgrün Naturnah 
 
Das Konzept Stadtgrün Naturnah wurde im Rahmen des Zertifizierungsprojektes Kommu- 
nen für biologische Vielfalt erarbeitet. Eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten verfolgt 
das Ziel, die Unterhaltung und Pflege der öffentlic hen Grünanlagen stärker an ökologi- 
schen Gesichtspunkten auszurichten. Eine Rezertifizierung wird Mitte 2022 beantragt. 
 
 
Projekt: Mini-Urwald 
 
Erstmals wurde auf einer ca. 3.000 qm großen Fläche  in Neuehrenfeld eine Mini-Urwald 
angelegt. In enger Zusammenarbeit mit der Waldschule Köln und Unterstützung der Haupt- 
schule Baadenberger Straße wurde die Fläche aufgefo rstet. Die Schule wird das Projekt 
in ihr pädagogisches Konzept einbauen. 
 
 
Projekt: Heckenprojekt 
 
Auf der Grundlage eines umfangreichen Kartierungspr ojektes des BUND konnten eine 
Vielzahl von Flächen zur Anlage von Heckenstrukturen ausfindig gemacht werden. Hecken 
sind sowohl wichtige Lebensräume für verschiedene T ierarten, als auch Verbindungsele- 
mente im Biotopverbund.

Masterplan Stadtgrün 
Grüne Infrastruktur Köln 
 
 
 43 
 
 
Stadtgrün klimaresilient ausgestalten 
 
 Maßnahmen zur Vermeidung von Hitzeinseln und Kühlu ng in den Quartieren ergreifen 
 Versickerungs- und Auffangmöglichkeiten für Starkr egenereignisse in Grün- und Frei- 
flächen schaffen und verbessern 
 den Straßenraum aufwerten durch Versickerungsmögli chkeiten und Bepflanzung  
 Systematischer Aufbau eines Entsiegelungskataster und Entsiegelung konsequent 
umsetzen 
 Klimaangepasste, nachhaltige Pflanz- und Pflegekon zepte entwickeln 
 Straßenbaumkonzepte für jeden Stadtbezirk fortschr eiben  
 den langjährigen Straßenbaumtest evaluieren und fo rtschreiben  
 die Standortbedingungen für Straßenbäume im Bestan d verbessern, z.B. durch Ent- 
siegelung, abpollern etc. 
 Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen zur An passung und Nachpflanzung des 
Baumbestandes in Grünanlagen 
 Klimaresilienz des Waldes durch Naturverjüngung un d Ergänzung mit klimastabilen 
Baumarten verbessern 
 Erhalt von Kaltluftentstehungsgebieten 
 Intensivierung und langfristige Fortführung des Be grünungsprograms „Grün Hoch 
Drei“. 
 
 
Projekt: Wasser muss zum Baum 
 
Straßenbäume sind extremen Standortvoraussetzungen ausgesetzt. Ein hoher Versiege- 
lungsgrad führt dazu, dass die Zufuhr von Regenwass er stark reduziert ist. Im Rahmen 
des vom Bundesinnenministerium geförderten Projektes sollen drei Versuchsanordnungen 
umgesetzt werden, bei denen dem Baum gezielt Regenwasser von den umliegenden Flä- 
chen zugeführt wird. Im Herbst/Winter 2022/23 erfolgt die erste Umsetzungsreihe. 
 
 
Projekt: Straßenbaumtest 
 
Durch den fortschreitenden Klimawandel verschlechtern sich die Standortvoraussetzungen 
für die Straßenbäume zunehmend. Eine Vielzahl der b isher verwendeten Baumarten ist 
diesen Veränderungen nicht angepasst. Im Rahmen des  bundesweiten GALK-
Straßenbaumtests werden deshalb „neue“ geeignete Baumarten getestet. Die Stadt Köln 
nimmt an diesem Test teil.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

5752 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2279/2022
Stand: 27.10.2025 
Sachstandsbericht  
Masterplan Stadtgrün 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt den Masterplan Stadtgrün (Fachplanung) als gesamtstädtische strategi-
sche Vorgabe zur Sicherung des Stadtgrüns und zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Inf-
rastruktur. Der Masterplan Stadtgrün bildet eine wichtige Vorgabe für künftige räumliche Pla-
nungen, Entwicklungen und Abwägung mit anderen Belangen, zum Beispiel für Bauleitpläne. 
Hierdurch wird gewährleistet, dass die grün- und freiraumplanerischen Belange zum Schutz 
und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt, der gerechten Verteilung von Grünflächen und 
des natürlichen Klimaschutzes ausreichend Berücksichtigung finden und eine nachhaltige Ent-
wicklung der Stadt gewährleistet wird. Bei Bauleitplanverfahren sind die örtlichen Bedingun-
gen, die sich durch den Beschluss zum Masterplan Stadtgrün ergeben, den beschlussfassen-
den Gremien in den Vorlagen darzulegen. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen einer Überarbeitung des Flächennutzungs-
plans die Flächen der Kategorien Immergrün und Zukunftsgrün entsprechend ihrer Bedeutung 
für die grüne Infrastruktur im Rahmen der Abwägung darzustellen, zu berücksichtigen und je 
nach Ergebnis zu sichern.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Inkrafttreten des neuen Regionalplanes für den Re-
gierungsbezirk Köln einen Zeit- Maßnahmenplan für eine Anpassung des Kölner Flächennut-
zungsplanes (FNP) an den Regionalplan zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzule-
gen. Dort, wo Bauflächen im Bereich der grünen Infrastruktur ausgewiesen sind, sollen ver-
bindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vorgaben des Masterplans Stadtgrün für die 
verbindliche Bauleitplanung formuliert werden. Dort, wo rechtskräftige Bebauungspläne mit 
konträren Festsetzungen fortgeschrieben werden, ist der Masterplan Stadtgrün als wichtige 
Vorgabe in der Abwägung zu berücksichtigen.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der Prioritätensetzung (Defizitanalyse) 
weitergehende und detailliertere Grün- und Freiflächenpotenziale auf der Ebene der Stadtbe-
zirke in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen zu ermitteln und aufzuzeigen. 
Hierbei ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Ziel soll es sein, in den dicht bebau-
ten und unterversorgten Stadtbezirken eine gerechte Verteilung von Grünflächen herzustellen.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitergehende Ermittlung der detaillierten Grün- und Frei-
flächenpotenziale der Stadtbezirke im Jahr 2023 im Sinne der „gerechten Verteilung von 
Grünflächen“ mit Ehrenfeld und Kalk zu beginnen. Die Versorgungsanalyse der neun Stadtbe-
zirke ist bis zum Jahr 2027 abzuschließen.

2 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der neue Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wurde am 11.07.2025 durch den Regi-
onalrat Köln beschlossen. Das Stadtplanungsamt bereitet derzeit die Neuaufstellung des Flä-
chennutzungsplanes der Stadt Köln vor. Eine Beteiligung der Gremien ist für 2026 geplant. Es 
ist vorgesehen, den Masterplan Stadtgrün im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennut-
zungsplanes als wesentlichen Abwägungsbelang zu berücksichtigen. 
Im Stadtbezirk Kalk wurde ab Juni 2023 eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchge-
führt. Die Ergebnisse hat die Verwaltung der zuständigen Bezirksvertretung durch die Vorlage 
4035/2023 im Januar 2024 mitgeteilt. Die Dokumentation wurde auf dem Meinungsportal der 
Stadt Köln und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
 
Im Stadtbezirk Ehrenfeld wurde ab Juni 2023 eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Die Ergebnisse hat die Verwaltung der zuständigen Bezirksvertretung durch die 
Vorlage 4032/2023 im Januar 2024 mitgeteilt. Die Dokumentation wurde auf dem Meinungs-
portal der Stadt Köln und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
 
Im Stadtbezirk Nippes wurde im ersten Halbjahr 2024 eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteili-
gung durchgeführt. Die Ergebnisse hat die Verwaltung der zuständigen Bezirksvertretung 
durch die Vorlage 2665/2024 im September 2024 mitgeteilt. Die Dokumentation wurde auf 
dem Meinungsportal der Stadt Köln und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
 
Im Stadtbezirk Mülheim wurde im zweiten Halbjahr 2024 eine zweistufige Öffentlichkeitsbetei-
ligung durchgeführt. Die Ergebnisse hat die Verwaltung der zuständigen Bezirksvertretung 
durch die Vorlage 3309/2024 im Dezember 2024 mitgeteilt. Die Dokumentation wurde auf 
dem Meinungsportal der Stadt Köln und im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
 
Im Stadtbezirk Chorweiler wurde im ersten Halbjahr 2025 eine zweistufige Öffentlichkeitsbe-
teiligung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zurzeit ausgewertet und der zuständigen Be-
zirksvertretung voraussichtlich im Dezember 2025 mitgeteilt. Der Sitzungstermin im Dezember 
2025 wurde noch nicht terminiert. 
 
Im Stadtbezirk Porz wurde im zweiten Halbjahr 2025 eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteili-
gung durchgeführt. Die Ergebnisse werden zurzeit ausgewertet und der zuständigen Bezirks-
vertretung voraussichtlich im Dezember 2025 mitgeteilt. 
 
 
Nächste Schritte: 
Beauftragung des begleitenden Büros (Moderation, Durchführung, Auswertung und Dokumen-
tation) für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtbezirk Rodenkirchen. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligungen für die weiteren Stadtbezirke sind geplant für: 
Rodenkirchen  Frühjahr 2026 
Lindenthal  Sommer 2026 
Innenstadt  Frühjahr 2027 
Zusammenführung aller Ergebnisse aus den neun Stadtbezirken und Fortschreibung des 
Masterplan Stadtgrün ab dem 2. Halbjahr 2027 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
November 2026

Anlage 3 - Kapitel 6 Abbild 2 Funktionskarte Stadt Natur

326 Zeichen

Masterplan Stadtgrün
Grüne Infrastruktur Köln

Stadt Natur

Seschüizter Landschaftsbestadteil
KUTI Naturschutzgebiet

333 Biotopverbund
EEermooven

N seseruies Biop 562

"3 Obstiese

El rennen

ER sreisnosucne

BER Netasszeie_Lanıv

ER wienisgeviete_tanu

TEEN netumaisentwierungstachen Kan
EB seanaren

ER eaenasser

ER seems

Anlage 5 - Kapitel 6 Abbild 4 Funktionskarte Klima Umwelt 4b

250 Zeichen

Masterplan Stadtgrün
Grüne Infrastruktur Köln

Klima/Umwelt 4B
Kaltluft-Volumenstrom m?/s
t <5000

tr 5001 - 10000
| > 10000

Klimaaktiver Boden

imaaktiver Boden

Freiraum mit hohem Kühlungspotential
gering

Klimawirksame Freifläche

u stark wirksam

Anlage 8 - Kapitel 7 Abbild 2 Analyse Strategiegrün

273 Zeichen

‚Grüne Infrastruktur Köln

mil Wasserfläche

‚Analysekarte 1a
Nur Freiflächen

Y StadtGrün

Schutzgebiete N, GLB

GG

4

N Kompensationsflächen
Ybi Geschützte Biotope, 862
Bw 17 Freiraumfunktionen

|
|
1 7 Freiraumfunktionen.
si 6 Freiraumfunktionen
1 5 Freiraumfunktionen.

Anlage 13 - Beantwortung Fragen SPD_Masterplan Stadtgrün

11816 Zeichen

Anlage 13 „Masterplan Stadtgrün“ 
 
STEA-Sitzung 01.12.2022  
Mündliche Anfrage SPD Fraktion  
 
 
1. Die Anlagen zur Vorlage sind im Ratsinformationssystem und im Internet in zu 
geringer Auflösung eingestellt. Eine genaue Lokalisierung der Flächen / Kate-
gorien ist nicht möglich und die Vorlage damit nicht zu angemessen zu bera-
ten. Es wird um Abhilfe bis zur nächsten STEA-Sitzung gebeten. Kann ein In-
haltsverzeichnis erstellt werden? 
 
Das Konzept „Masterplan Stadtgrün“ wurde auf gesamtstädtischer Ebene er-
arbeitet. Die Pläne sind daher im Maßstab 1:35.000 angelegt worden. Das 
entspricht einer Druckgröße von 90x90cm (kein DIN-Format). Die Flächendar-
stellungen sind in dieser Maßstabsebene – wie auch in vergleichbaren groß-
maßstäblichen Planwerken (z.B. FNP, Landschaftsplan o.ä.) nicht parzellen-
scharf dargestellt. Die zugrundeliegende topografische Karte erlaubt maß-
stabsbedingt keine genauere Darstellung/Schärfe. Eine detailliertere Bearbei-
tung und Darstellung von Flächen ist in der darauffolgenden Betrachtung auf 
Bezirksebene vorgesehen. 
 
Als Anlage für die Beschlussvorlage wurden die Pläne in einer geringen Auflö-
sung ins Ratsinformationssystem eingestellt. Die Verwaltung hat die Pläne in 
höherer Auflösung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. 
 
Hier ist auch der Text mit ergänztem Inhaltsverzeichnis hinterlegt. 
 
 
2. Nach welchen Kriterien wurden im Einzelnen die Flächen ausgewählt, die den 
Kategorien Zukunftsgrün und Potenzialgrün zugeordnet wurden? 
 
Die gesamte Analyse wurde Gis-basiert durchgeführt. Hierbei wurden den be-
stehenden Stadtgrün-Flächen, aufgeteilt in ein Raster von 10x10, jeweils die 
dort ermittelten Grünraumfunktionen zugeordnet. Insgesamt wurden die Grün-
raumfunktionen in fünf Teilgruppen aufgeteilt. (vgl. Funktionskarten 1-5 ) 
Die „einfache“ Aggregation der ermittelten Grünraumfunktionen ergab für jede 
Fläche eine bestimmte Anzahl an Funktionen. Je höher die Anzahl an Funktio-
nen – je bedeutender die Flächen für das Gesamtgrünsystem. Auf dieser 
Grundlage fand dann die Abgrenzung der Leitbildkategorien „Immergrün“, „Zu-
kunftsgrün“ und „Potenzialgrün“ statt.  
 
Flächen, die 9 und mehr (bis zu 17) Grünraumfunktionen aufweisen, wurden 
der Leitbildkategorie „Immergrün“ zugeordnet. (vgl. Karte Analyse 1-17) Dieser 
Kategorie wurden darüber hinaus auch alle Flächen zugeordnet, die aus sich 
heraus durch Gesetz, Satzung oder Ratsbeschluss geschützt sind. (vgl. Karte 
Analyse Strategiegrün) Hierzu zählen z.B. Schutzgebiete wie NSG, GLB, §62 
Biotope gem. LNatschG, Ausgleichsflächen oder Bestandteile des historischen 
Kölner Grünsystems (IGG, ÄGG, Radiale Verbindungen, große solitäre Parks 
oder Friedhöfe sowie denkmalgeschützte Anlagen).

Die Flächen, die 6 bis 8 Grünraumfunktionen aufweisen, wurden aufgrund ih-
rer relativ hohen Multifunktionalität der Leitbildkategorie „Zukunftsgrün“ zuge-
ordnet. Diese Flächen, können durch gezielte Aufwertungsmaßnahmen höher-
wertig gestaltet werden. 
 
Alle Flächen, die weniger als 6 Grünraumfunktionen aufweisen wurden der 
Leitbildkategorie „Potenzialgrün* zugeordnet. 
 
 
3. Was versteht die Verwaltung unter „Grünflächengerechtigkeit“? 
 
Die in der Ausarbeitung Masterplan Stadtgrün durchgeführte einfache und nur 
auf zwei Parameter beschränkte Defizitanalyse in Kapitel 9 hat gezeigt, dass 
die einzelnen Stadtbezirke in Hinblick auf Versiegelung und Kronenbede-
ckungsgrad sehr unterschiedliche Versorgungsgrade aufweisen. Eine im Jahr 
2000 durchgeführte Analyse der Grünflächenversorgung hatte ebenfalls große 
Unterschiede in der Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in den einzelnen 
Stadtbezirken aufgezeigt. 
 
Zielsetzung sollte es deshalb aus sozialen, klimatischen und ökologischen 
Gründen sein, den Anteil der pro Kopf zur Verfügung stehenden öffentlich zu-
gänglichen Grünfläche (in qm) in einem Stadtteil oder Bezirk so ausgewogen 
wie möglich zu gestalten. 
 
 
4. Der Regionalplan befindet sich derzeit in der Beratung bei Bezirksregierung 
und Regionalrat. Welcher Stand der bzw. welcher Stand der städtische Stel-
lungnahme wurde bei der Vorlage berücksichtigt? Aus den Festlegungen des 
Regionalplans sollen weitere städtische Pläne wie FNP und B-Pläne entwi-
ckelt werden. Bereits jetzt ist erkennbar, dass im Stadtgebiet Köln die Flä-
chenbedarfe für Wohnen und Gewerbe nicht angemessen nachgewiesen wer-
den können. 
a. Warum wird vor der Beschlussfassung des Masterplans Stadtgrün 
nicht zunächst die Beschlussfassung über den Regionalplan abge-
wartet und die Planungen insoweit abzustimmen? 
b. Bei vorheriger Beschlussfassung über den Masterplan Grün: Wie 
soll mit zukünftigen Konflikten zwischen Festsetzungen im Regional-
plan und dem Masterplan Stadtgrün umgegangen werden? 
 
Grundsätzlich muss an dieser Stelle zunächst einmal die Verbindlichkeit eines 
solchen Masterplans Stadtgrün festgestellt werden.  
Bei dem Masterplan Stadtgrün handelt es sich um eine fachliche Stellung-
nahme (Gutachten) mit informellem, sektoralem und nicht konsensorientiertem 
Charakter. Es fand somit auch keine Abwägung mit anderen Belangen statt. 
Der Masterplan hat keine formelle und somit rechtsverbindliche Bedeutung. 
 
Zu a.: Der Masterplan ist eine informelle und strategisch langfristig ausgerich-
tete Planung, die die fachlichen Grundzüge der kommunalen Freiraumentwick-
lung aufzeigt. Sollten formelle und rechtsverbindliche Festsetzungen (z.B. Re-
gionalplan, Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) den Aussagen des

Masterplans entgegenstehen, so sind die Aussagen des Masterplans nichtig 
und müssen angepasst werden. 
 
Zu b.: Wie im Textteil des Masterplanes beschrieben, wurde bei Abschluss der 
Untersuchung Masterplan Stadtgrün der Entwurfsstand des Regionalplanes 
mit Stand vom November 2021 berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Einbringung 
der Beschlussvorlage des Masterplanes, lag der Beschluss des Rates zum 
Regionalplan noch nicht vor. Sollte der Regionalplan abschließend andere 
Festsetzungen treffen, müsste der Masterplan entsprechend angepasst wer-
den.  
 
 
5. Welche Auswirkungen hätte die Beschlussfassung auf Potenzialflächen für 
den Wohnungsbau (z. B. Kreuzfeld oder Zündorf Süd)? 
 
Wie oben erwähnt handelt es sich bei dem Masterplan um eine informelle Pla-
nung. Rechtsverbindliche Festsetzung des Flächennutzungsplans und der Be-
bauungspläne werden hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Wohnbauflächen 
Kreuzfeld und Zündorf Süd sind rechtsverbindlich im Flächennutzungsplan 
dargestellt. 
Solche festgesetzten Flächen oder bereits konkret beschlossene bzw. in der 
Planung befindliche Großprojekte wurden bei der Erstellung des Masterplans 
grundsätzlich ausgespart.  
 
 
6. Es wird um nähere Erläuterung – ggf. anhand von Beispielen – gebeten, was 
die Verwaltung unter „verbindliche Vorgaben für die Berücksichtigung der Vor-
gaben des Masterplans Stadtgrün für die verbildliche Bauleitplanung“ versteht 
bzw. wie im Konfliktfall „der Masterplan Stadtgrün als wichtige Vorgabe in der 
Abwägung berücksichtigt“ werden soll. Wie soll konkret mit Konflikten umge-
gangen werden? Wie weit reicht die Bindungswirkung der Beschlussfassung 
im Hinblick auf die nachfolgende Bauleitplanung?  
 
Grundsätzlich haben informelle Planungen wie der Masterplan Stadtgrün 
keine Rechtsverbindlichkeit, sie stellen vielmehr eine fachplanerische Grund-
lage dar.  
Informelle Fachplanungen bilden jedoch eine wesentliche Grundlage für die im 
Rahmen der Bauleitplanung durchzuführende Abwägung. So sind bei der Auf-
stellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander 
und untereinander gerecht abzuwägen. Der Masterplan Stadtgrün bildet somit 
einen Belang neben anderen abzuwägenden Belangen. Die Abschließende 
Abwägung erfolgt durch den Rat der Stadt Köln. 
Durch die Formulierung des Beschlusstextes unterstreicht der Rat der Stadt 
Köln die ihm hohe Bedeutung des Stadtgrüns in Hinblick auf Erholung, Klima 
und Biodiversität als „wichtige Vorgabe“, bezieht dies aber eindeutig auf die 
rechtlich vorgegeben Abwägung mit anderen Belangen. 
In Hinblick auf die künftige Bauleitplanung bedeutet dies, das erstmals mit 
dem Masterplan eine gesamtstädtische Zielformulierung für das Stadtgrün vor-
liegt, die im Rahmen der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen ist.

7. Wie soll der Masterplan Stadtgrün an zukünftige Entwicklungen und Erforder-
nisse angepasst werden? Ist eine Evaluation geplant?  
 
Eine Anpassung und Weiterentwicklung des vorliegenden gesamtstädtischen 
Masterplans Stadtgrün erfolgt in der anschließenden Untersuchung auf der 
Ebene der Stadtbezirke. Hier werden auf Bezirksebene die gesamtstädtischen 
Vorgaben reflektiert und unter Beteiligung der Bürger*innen ergänzt, konkreti-
siert und fortgeschrieben. Nach Durchführung dieser weiteren Bearbeitungs-
schrittes in allen neun Bezirken, werden die Teilergebnisse zusammengeführt 
und somit eine Evaluation der gesamtstädtischen Planung durchgeführt. 
 
8. Die Bezirksvertretungen haben ein Anhörungsrecht in Fragen der Stadtent-
wicklung soweit bezirkliche Belange betroffen sind. Mit der Festlegung von Ka-
tegorien und der Vorgabe insoweit den FNP anzupassen bzw. die Kategorien 
in B-Plänen zu berücksichtigen, werden auch bezirkliche Belange berührt. Wa-
rum wurde dennoch darauf verzichtet, die Bezirksvertretungen im Wege der 
Anhörung zu beteiligen? 
 
Es wird nicht darauf verzichtet die Bezirksvertretungen entsprechend einzube-
ziehen, ganz im Gegenteil. 
 
Die hier vorliegende Analyse und Zielformulierung des Masterplans Stadtgrün 
basiert auf einem methodischen Ansatz, der zurückgreift auf tatsächliche 
Grünraumfunktionen, die z.B. gesetzlich, durch Ratsbeschluss oder überge-
ordnete Fachvorgaben auf Landesebene vorgegeben sind. In der weiteren Be-
arbeitung wurden diese Vorgaben, ohne eine Bewertung durchzuführen, ag-
gregiert und zu einer Zielformulierung zusammengeführt.  
 
Durch diese methodische Vorgehensweise konnte zum einen eine gesamt-
städtische Vorgabe zur nachhaltigen Entwicklung der grünen Infrastruktur auf-
gezeigt werden, zum anderen aber auch eine Basisgrundlage für die weitere 
Ausgestaltung und Fortschreibung auf Bezirksebene geschaffen werden. 
 
Wie unter Frage 7. beschrieben erfolgt im Anschluss die Analysephase auf der 
Ebene aller neun Stadtbezirke sowohl in enger Abstimmung mit den Bezirks-
vertretungen und unter Einbeziehung der Bürger*innen. Nach Abschluss die-
ser zweiten Phase wird für jeden Stadtbezirk ein eigener „Masterplan Bezirks-
grün“ vorliegen, als Vorgabe für eine bezirksorientierte Weiterentwicklung des 
Bezirksgrüns. 
 
 
9. Die Vorlage stellt Defizite in der Grünversorgung insbesondere in den Stadtbe-
zirken Innenstadt, Ehrenfeld, Nippes und Kalk fest (S. 30). Warum werden für 
weitere Bearbeitung zunächst die Stadtbezirke Ehrenfeld und Nippes vorge-
schlagen und nicht jeweils ein links- und ein rechtsrheinisch gelegener Bezirk?  
 
Die Durchführung der Defizitanalyse stellt keinen Anspruch auf methodische 
Vollständigkeit. 
Ziel ist es in der zweiten Phase Masterplan alle neun Stadtbezirke zu untersu-
chen. Aus Kapazitätsgründen kann diese Analyse jedoch nur schrittweise er-

folgen. Die Verwaltung beabsichtigt je zwei Stadtbezirke gleichzeitig und in-
nerhalb eines Jahres zu untersuchen. Aus diesem Grunde wurde eine „fachli-
che Argumentation“ gesucht um die erste Priorität zu setzen. 
Selbstverständlich kann diese Priorität vom Rat der Stadt Köln anders gesetzt 
werden. 
 
 
10. Wo ist der Grünzug Zündorf Wahn geblieben. Wird er nicht mehr von der Ver-
waltung verfolgt? 
 
Der Grünzug Zündorf/Wahn ist im Zuge des Masterplan Stadtgrüns berück-
sichtigt worden. Die Flächen des Grünzuges wurden durch Kompensations-
maßnahmen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ICE-Anbindung-
Flughafen gesichert.

Beratungsverlauf (3)

24.11.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2279/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.01.2023
Erstellt
18.07.2022 14:21