V/0278/2023
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2023
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Beschlussvorlage
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V/0278/2023 V/0278/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost für das 1. Halbjahr 2023 Beratungsfolge 25.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder Jubiläen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2023 Zeile 15 Transferaufwendungen 15.180 bereitgestellt 20.390 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonsti- ger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorla- ge). Amt für Bürger - und Ratsservice 03.05.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schnell Telefon: 492-1620 oder 492 - 1660 SchnellC@stadt- muenster.de - 2 - V/0278/2023 Die aufgeführten Vereine haben einen Zuschussantrag gestellt. Unter Berücksichtigung der in den Vorjahren gewährten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfes wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüssen in einer Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-Ost am 27.04.2023 ausgesprochen. Diese sol- len nun von der Bezirksvertretung Münster-Ost beschlossen werden. Im Auftrag gez. Schnell Anlagen: Anlage A Anlage1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-Ost Anlage 2: Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 1 - Richtlinien
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Verein i- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, J u- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Ge sangvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darübe r hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berüc k- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unter- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Hau shaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erfo rderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. und 30.09. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Ver- waltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.01.2022 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0278/2023 Kurzüberblick Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe- zirk Münster-Ost Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breiter Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Ost.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2023 wurde ein Budget für Transferleistungen in Höhe von 20.390 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Ost zur Verfü- gung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin- dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen.
Anlage 2 - Zuschussliste
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Anlage 2
Nr.
Vereine Mitglieder
Lfd.
Auf-
wdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veran-
staltg./
Projekt
Zuschuss
€
1. Bürgerschützen Handorf e.V. 415 X X 300
2. Bürgerschützen Sudmühle 1920 e.V. 130 X 300
3. Carneval Club Turmuhlen e.V. 90 X 250
4. DieWerseKultur.de X 500
5. Eintracht Münster 400 X 500
6. Gemeinde St. Margareta X 500
7. Handorfer Kantorei e. V. 48 X 300
8. Handorfer Kaufmannsgilde 55 X 1.000
9. Handorfer Netzwerk Jugend e.V. 11 X 500
10. Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 170 X 300
11. Heimatverein Handorf e.V. 887 X 1.000
12. IG Kleiner Dahlkamp e.V. 112 X 500
13. Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Margareta 270 X 500
14. Katholische Öffentliche Bücherei (KÖB) St. Petronilla 17 X 380
15. kfd St. Josef Gelmer 76 X 150
Anlage 2
Nr.
Vereine Mitglieder
Lfd.
Auf-
wdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veran-
staltg./
Projekt
Zuschuss
€
16. kfd St. Konrad 108 X X 150
17. kfd St. Petronilla X 150
18. KGV Große-Dahlkamp e.V. Münster von 1921 154 X 500
19. Kuratorium Mehrzweckhalle Gelmer X 2.000
20. MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 19 X 300
21. Ökumenisches Sozialbüro Münster-Ost - X 500
22. Schützenbruderschaft
St. Hubertus Pötterhoek e. V. von 1857 191 X 300
23. Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. 202 X
24. Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. – Jugendschützenwett-
kamp 202 X 300
25. Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. – Schießriege und Fah-
nenschläger 202 X
26. Schützenbruderschaft St. Vinzenz Dorbaum e.V. 60 X 300
27. Seniorenbüro Mauritz-Ost - Demenznetz Mauritz-Ost,
Lokale Allianz für Menschen mit Demenz 48 X
28. Seniorenbüro Mauritz-Ost - Digitalwerkstatt der Initiative „Älter werden in
Mauritz-Ost“ 25 X
29. Seniorenbüro Mauritz-Ost - Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 445 X 1.000
30. Seniorenbüro Mauritz-Ost - Initiative „Älter werden in Mauritz-Ost“ 440 X
Anlage 2
Nr.
Vereine Mitglieder
Lfd.
Auf-
wdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veran-
staltg./
Projekt
Zuschuss
€
31. Seniorenbüro Mauritz-Ost - Projekt „Mutmachbriefe in Mauritz-Ost“ 440 X
32. SG DJK Dyckburg e.V: 287 X 500
33. TC Handorf e.V. 477 X 500
34. Tierfreunde Münster Tierschutzverein e.V. 700 X 200
35. TSV Handorf - Fußballferienfreizeit 2179 X 500
36. TSV Handorf – Sommerfest 2179 X 500
37. TuS Saxonia Münster e.V. von 1883 1127 X 500
15.180
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0278/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 28.04.2023 13:12