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V/0628/2024

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Gemeinnützige FSP GmbH Münster

Vorlagen 09.10.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 21.11.2024, TOP 10

Anlage 6: Jahresbericht 2023

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Ansehen

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag

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Ansehen

Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätisichen Landesverband NRW

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Ansehen

Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee

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Ansehen

Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister

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Ansehen

Anlage 1: Antrag auf Anerkennung

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Ansehen

Anlage 6: Jahresbericht 2023

28832 Zeichen

GEMEINNÜTZIGE FSP GMBH MÜNSTER  
JAHRESBERICHT 2023
Reha-Zentrum
Integrationsfachdienst (IFD)
Jugendhilfemaßnahmen
Tagesstätten
Wohnstätten

2

3
Vorwort
 Themenvorwort des Geschäftsführers Jörg Barlsen                                4
BERICHT REHA-ZENTRUM
Jahresbericht 2023 des Reha-Zentrum 6
BERICHT DES INTEGRATIONSFACHDIENSTS (IFD)
Jahresbericht 2023 des Integrationsfachdienst 9
BERICHT JUGENDHILFEMAßNAHMEN
Jahresbericht 2023 Jugendhilfemaßnahmen 11
BERICHT DER TAGESSTÄTTE ZENTRUM & NORD
Jahresbericht 2023 der Tagesstätte Zentrum & Nord 14
BERICHT DER WOHNSTÄTTEN
Jahresbericht 2023 der Wohnstätten 18
GEMEINNÜTZIGE FSP GMBH MÜNSTER
INHALT

4
Jörg Barlsen
VORWORT
 2023 EIN JAHR DES WANDELS
Jörg Barlsen
Geschäftsführung der Gemeinnützigen FSP GmbH
Liebe Leserinnen und Leser,
2023 war ein Jahr des Wandels, der Innovation und der Weiterentwicklung für die Gemeinnützige FSP GmbH. 
Besonders prägend war in diesem Jahr die Gründung der Stiftung Teilhabe Münster, die nun als alleinige 
Gesellschafterin der Gemeinnützigen FSP GmbH fungiert, die aus dem alten Verein FSP-Für Soziale Teilhabe 
und Psychische Gesundheit hervorgegangen ist. Dies ist nicht nur eine institutionelle Neuausrichtung, 
sondern auch ein wichtiger Schritt, um unsere gemeinnützigen Ziele langfristig und nachhaltig umzusetzen.
In diesem Jahr haben wir unser Angebot weiter ausgebaut und gezielt an den Bedürfnissen der Menschen 
orientiert, die wir unterstützen. 
Der Integrationsfachdienst (IFD) konnte sein Portfolio erweitern, um noch passgenauer auf die Bedürfnisse 
unserer Klient:innen einzugehen. Ebenso wurde im Reha-Zentrum das Konzept erfolgreich um berufliche 
Rehabilitationsangebote erweitert, um den Rehabiltand:innen eine umfassende Unterstützung auf ihrem 
Weg in die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu bieten.
In der Jugendhilfe haben wir eine wesentliche Weiterentwicklung vorgenommen: Die Implementierung 
psychotherapeutischer Kompetenzen in unser Team ist ein bedeutender Schritt, um die psychosozialen 
Bedürfnisse junger Menschen noch gezielter und umfassender zu adressieren. Dies ist ein weiterer Baustein, 
um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten.
Auch die Tagesstätten haben sich 2023 weiterentwickelt. Die Neueröffnung von Räumlichkeiten und die 
Anpassung der Leistungen an die sich verändernden Bedarfe der Nutzer ermöglichen uns, noch besser 
auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzugehen und den Menschen, die unsere Angebote nutzen, eine 
möglichst optimale Unterstützung zu bieten.
Der Jahresbericht 2023 gibt Ihnen einen detaillierten Einblick in all diese Entwicklungen und stellt die 
vielfältigen Projekte und ihre Ergebnisse vor. Unsere Arbeit bleibt dabei immer den Werten der sozialen 
Teilhabe und der psychischen Gesundheit verpflichtet, die für uns das Fundament jeglichen Handelns 
darstellen.
Ich danke allen danken, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben – sei es durch Ihre Arbeit, Ihre 
Unterstützung oder Ihre Partnerschaft. Gemeinsam werden wir weiterhin für die psychische Gesundheit und 
soziale Teilhabe aller Menschen bemühen.
Mit herzlichen Grüßen,
In diesem Jahr haben wir unser Angebot weiter ausgebaut und gezielt an den Bedürfnissen der 
Menschen orientiert, die wir unterstützen.

5

6
2023
Reha - Zentrum
Jahresbericht 2023
Unser Reha-Zentrum ist eine Rehabilitationseinrichtung für 
Menschen mit psychischen Erkrankungen und unterstützt 
diese nach Abschluss der Akutbehandlung bei der Integration 
in den Lebens- und Arbeitsalltag. Ziel ist die Förderung der 
gesundheitlichen Stabilität und der Alltagskompetenz sowie 
das Testen von Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit für eine 
Ausbildung oder Arbeit. Das Reha-Zentrum bietet insgesamt 
25 stationäre und mittlerweile 19 ganztägig ambulante 
Behandlungsplätze an. 
Die Anforderungen an die Behandlung der 
Rehabilitand:innen haben sich in den letzten Jahren stark 
verändert, was unter anderem auf ein deutlich breiteres 
Diagnosespektrum, eine Zunahme von Komorbiditäten 
(insbesondere mit Persönlichkeitsstörungen) und einer 
gesunkenen Altersstruktur zurückzuführen ist. Dadurch 
hat sich ein sehr heterogenes Bild von Rehabilitand:innen 
entwickelt, das erhebliche Unterschiede in Ressourcen, 
Bedarfen, Bedürfnissen und Zielen aufweist. Diese 
veränderten Anforderungen führten dazu, dass das bisherige 
Rehabilitationskonzept keine passgenaue Maßnahme mehr 
für einen Teil der Rehabilitand:innen darstellte. 
Daher wurde im Jahr 2021 konzeptuell eine Trennung 
zwischen medizinischer und beruflicher Phase der 
Rehabilitation entwickelt und mit dem federführenden 
Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung Westfalen) 
vertraglich vereinbart. Das Ziel des neuen Konzeptes 
ist es, besser auf die beschriebenen unterschiedlichen 
Voraussetzungen der Rehabilitand:innen eingehen 
zu können. In der medizinischen Phase stehen 
weiterhin zunächst die psychische Stabilisierung, die 
Entwicklung eines effektiven Krankheitsmanagement, 
die Alltagsstrukturierung und -bewältigung im Fokus. 
Die Erörterung beruflicher Fragen erfolgt hier noch 
nachrangig. Im weiteren Rehabilitationsverlauf wird 
angestrebt, die Therapien sukzessive auf Leistungen 
zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verlagern. Erfüllen 
die Rehabilitand:innen bestimmte Voraussetzungen (z.B. 
hinreichende Belastbarkeit, stabile medikamentöse 
Einstellung, hohes Maß an beruflicher Motivation), wird in 
einem dreitägigen Fähigkeits-Assessment geprüft, ob ein 
Wechsel in die berufliche Phase erfolgen kann. Dieser Wechsel 
des Rehabilitationsschwerpunktes (Ziel: Wiederherstellung 
der Erwerbsfähigkeit und die Integration in den ersten 
Arbeitsmarkt) ist sowohl mit einem Wechsel des Standortes 
(von Mecklenbeck in die Zweigstelle „Bremer Straße“) als 
auch mit einem Wechsel des Behandlungsteams verbunden. 
Die Intention der oben beschriebenen Trennung ist nicht nur, 
das Bewusstsein der Rehabilitand:innen für die veränderten 
Ziele zu stärken, sondern außerdem zwei Elemente in der 
beruflichen Rehabilitationsphase erfahrbar zu machen: 
(1) die (dosierte) Konfrontation mit den Anforderungen 
des allgemeinen Arbeitsmarktes und (2) die Möglichkeit, 
diese Erfahrungen frei von Leistungsbewertungen zu 
reflektieren und geeignete Bewältigungsstrategien zum 
Umgang mit etwaigen Belastungssituationen zu entwickeln. 
Ersteres erfolgt im Rahmen des neuen Behandlungsteams 
der beruflichen Rehabilitationsphase und letzteres 
mit dem Personal und in den Räumlichkeiten der 
medizinischen Rehabilitationsphase. Ein idealtypischer 
Rehabilitationsverlauf wird im Folgenden grafisch 
dargestellt:
Idealtypischer Rehabilitationsverlauf mit beiden Phasen
Abb. 1: Idealtypischer Rehabilitationsverlauf mit beiden Phasen

7
Bei Rehabilitand:innen, die die Rehabilitation zu Lasten 
der Deutschen Rentenversicherung absolvieren, bleibt 
der Leistungsträger für beide Phasen identisch. Die 
Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die 
Kosten für die berufliche Phase jedoch nicht. Um den 
Rehabilitand:innen, die über die gesetzliche Krankenkasse 
die Rehabilitation absolvieren, ebenfalls den Zugang zur 
berufliche Rehabilitationsphase zu ermöglichen, konnte 
die FSP gGmbH mit der Bundesarbeitsagentur einen 
zusätzlichen Kooperationspartner und Leistungsträger 
gewinnen. Im Mai 2022 konnte ein Belegungsvertrag mit der 
Bundesarbeitsagentur geschlossen werden. Ein zusätzlicher 
Vorteil dieser Kooperation ist, dass durch diesen Vertrag die 
berufliche Phase auch losgelöst von der medizinischen Phase 
in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass die 
Reha-Berater:innen der Bundesarbeitsagentur durch diese 
Kooperation Direktzuweisungen für die berufliche Phase im 
Rahmen einer LTA-Maßnahme (Leistungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben) vornehmen können. 
Im Jahr 2022 wurden von der medizinischen Phase 
insgesamt 8 Personen in die berufliche Phase überführt, 
wobei die angestrebte Vermittlungsquote in eine 
sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgrund von 
Maßnahmenabbrüche und zu geringer Stabilität der 
Rehabilitand:innen noch nicht erreicht werden konnte. Im 
Dezember 2022 erfolgten die ersten Direktzuweisungen 
von der Bundesarbeitsagentur, sodass sich das Klientel 
in der beruflichen Rehabilitation nochmals veränderte. 
Dies führte dazu, dass im Laufe des Jahres 2023 nochmals 
therapeutische Angebote und Prozesse in ihrer Passung für 
das Klientel optimiert wurden. 
Des Weiteren wurde die Schnittstelle von medizinischer 
und beruflicher Rehabilitation zunehmend standardisiert, 
sodass die Kommunikation und die Abläufe zwischen 
medizinischer und beruflicher Rehabilitation reibungsärmer 
verliefen. Basierend auf den gesammelten Erfahrungen der 
bisherigen Rehabilitationsverläufe, konnten detailliertere 
Anforderungskriterien für die berufliche Rehabilitation 
erstellt werden. Dadurch verbesserte sich die Auswahl der 
Rehabilitand:innen in der medizinischen Phase, für die ein 
Wechsel in die berufliche Rehabilitation infrage kam. Dies 
schien einen positiven Einfluss auf die deutliche Erhöhung 
der Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige 
Tätigkeit am Ende der beruflichen Rehabilitationsphase 
(Gesamtquote 2023: 73%) zu haben.
Neben der konzeptuellen Weiterentwicklung der 
beruflichen Rehabilitationsphase wurde parallel dazu 
auch für die medizinische Rehabilitationsphase das 
therapeutische Konzept umfassend überarbeitet. 
Ursächlich hierfür waren ebenfalls Veränderungen an die 
Anforderungen der medizinischen Rehabilitation durch die 
Rehabilitand:innen, aber auch durch die Leistungsträger. 
Die Implementierung der neuen Standardprozesse und des 
neuen Therapieprogramms ist für das Frühjahr 2024 geplant.

8

9
2023
Integrationsfachdienst (IFD)
Jahresbericht 2023
Das Jahr 2023 war geprägt von vielfältigen Entwicklungen 
und der erfolgreichen Fortführung unserer Maßnahmen. 
Trotz politischer Rahmenbedingungen, die zu einer 
Reduzierung der Mittel führten, konnten wir gemeinsam mit 
unseren Partnern und Kostenträgern weiterhin Menschen 
mit besonderem Unterstützungsbedarf begleiten und 
fördern.
Unsere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Münster 
blieb auch im Jahr 2023 sehr positiv. Trotz notwendiger 
Anpassungen bei den Stundenkontingenten in einigen 
Bereichen konnten wir weiterhin gezielt Menschen 
unterstützen, insbesondere solche mit psychischen 
Belastungen.
Im Januar begannen wir, unser Angebot für 
Arbeitsgelegenheiten (AGH) weiter auszubauen, um es für 
die Kund:innen des Jobcenters attraktiver zu gestalten. 
Unsere Kooperationen, wie etwa mit dem Klara-Stift, 
entwickelten sich ebenfalls positiv, und es konnten neue 
Maßnahmen initiiert werden, die insbesondere im Bereich 
der Rehabilitation und Wiedereingliederung weitere 
Fortschritte brachten.
Ein bedeutender Schritt war auch die engere 
Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung 
(DRV), um bestehende Auftragsrückgänge abzufangen und 
eine noch gezieltere Unterstützung der Kund:innen zu 
gewährleisten. Diese Bemühungen zeigten im Jahresverlauf 
besonders in der Zusammenarbeit mit der DRV Bund Erfolge.
Ein weiteres Kernthema des Jahres war die hohe Auslastung 
in den Bereichen 
Übergang Schule-
Beruf und 
Begleitende Hilfen. 
Gemeinsam mit 
unseren Partnern, wie dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL), konnten Lösungsansätze entwickelt werden, 
um die Beratungsintensität weiter zu verbessern und 
zusätzliche Projektstellen zu schaffen, die speziell auf die 
Begleitung von Schüler:innen fokussieren.
Darüber hinaus konnten wir im Bereich der Begleitenden 
Hilfen weitere Fortschritte erzielen, indem wir unsere 
Angebote gezielt ausgebaut und weiterentwickelt 
haben. Die zusätzliche Unterstützung für Menschen mit 
Sehbehinderung wurde durch Fortbildungsmaßnahmen 
gestärkt, was die Qualität unserer Dienstleistungen weiter 
steigert.
Im Sommer wurden Anträge zur Verlängerung von Maßnahmen 
wie Arbeitsgelegenheiten und Jobcoaching angestoßen, die 
in enger Abstimmung mit den entsprechenden Kostenträgern 
geplant wurden. Durch neue Projekte, wie eine zusätzliche 
AGH-Stelle im Freilichtmuseum, konnten wir unser Angebot 
für unterschiedliche Zielgruppen weiter diversifizieren.
Im Bereich Jobcoaching haben wir erste Schritte zur 
Unterstützung von Menschen mit Gehörlosigkeit 
unternommen. Diese Initiative wird auch 2024 weiterverfolgt, 
um noch mehr Menschen eine individuelle und passgenaue 
Unterstützung bieten zu können.
Auch im Bereich Netzwerkpflege und Kooperation 
konnten wir zahlreiche Erfolge verbuchen. Verschiedene 
Institutionen, wie die Schwerbehindertenvertretung der 
Bundespolizei und der Medizinische Dienst, zeigten großes 
Interesse an unserer Arbeit, und wir konnten uns weiter als 
wichtiger Partner in der Unterstützung von Menschen mit 
Behinderungen etablieren.
Fazit
Trotz der Herausforderungen des Jahres 2023 konnten

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wir unsere Angebote nicht nur aufrechterhalten, sondern 
auch gezielt ausbauen und an die Bedürfnisse unserer 
Kund:innen anpassen. Unsere enge Zusammenarbeit mit 
den Kostenträgern und anderen Partnern ermöglicht es uns, 
weiterhin positive Veränderungen im Leben der Menschen 
zu bewirken. Wir freuen uns auf das Jahr 2024, in dem 
wir gemeinsam neue Wege beschreiten und noch mehr 
Menschen in ihrem Alltag unterstützen werden.

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2023
Jugendhilfemaßnahmen
Jahresbericht 2023
Im Jahr 2023 konnten die stationäre Jugendhilfemaßnahmen 
in der Piusallee und an den Loddenbüschen der 
gemeinnützigen FSP GmbH eine Gesamtzahl 19 Wohnplätzen 
für Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen im Alter von 
14 bis 21 Jahren bereitstellen. Das vorrangige Ziel bestand 
darin, diesen jungen Menschen ein stabiles Umfeld zu bieten 
und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. Dabei setzte 
sich der bereits in den vergangenen Jahren beobachtete 
Trend einer veränderten Zielgruppe fort. Im Jahr 2023 
zeichneten sich die Anfragen und Neuaufnahmen besonders 
durch eine auffällig hohe Komorbidität der Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen aus, wobei 
viele dieser Komorbiditäten 
im Zusammenhang mit 
Persönlichkeitsstörungen  
standen. Diese Entwicklung 
brachte neue dynamische 
Herausforderungen sowohl für 
die Bewohnenden als auch für 
die Mitarbeitenden mit sich.
Die Mitarbeitenden setzten dabei 
ihre fachliche Expertise gezielt 
ein, flexibel auf verschiedene 
Herausforderungen zu 
reagieren und gleichzeitig eine 
unterstützende und fördernde 
Umgebung zu schaffen, um den 
individuellen Bedürfnissen 
der Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen gerecht zu werden. 
Regelmäßige Supervision, 
fachärztliche Beratung, sowie 
pädagogische Beratung durch 
unseren Kooperationspartner vom VSE e.V trugen dazu 
bei, die Mitarbeiter in ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu 
unterstützen.
Die Veränderung der Zielgruppe diente als Anlass, das 
bestehende Konzept zu überarbeiten, um die langfristig 
effektivere Bewältigung der veränderten Anforderungen zu 
ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil dieser Überarbeitung 
ist die Integration eines/einer Psychologischen 
Psychotherapeuten/Psychotherapeutin in das Konzept. 
Bereits im Aufnahmeprozess werden gemeinsam mit den 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Maßnahmen und 
Ziele besprochen, um eine Verbesserung der Stabilität 
während der Wartezeit und in der Anfangszeit in der 
Wohngruppe zu erreichen.
Der/die Psychologische Psychotherapeutin wird darüber 
hinaus eine zentrale Rolle dabei spielen, einen ständigen 
supervisorischen Rahmen für das Team zu schaffen. Dies

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beinhaltet die Unterstützung des Teams bei der Reflexion 
ihrer Arbeit, der Besprechung von Herausforderungen 
und der gemeinsamen Entwicklung von Lösungsansätzen. 
Die Aufgaben umfassen auch die Initiierung, Pflege und 
Weiterentwicklung von Kooperationen mit externen 
Institutionen, Organisationen und Fachleuten, die für die 
Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen relevant sind. Insbesondere bei der Auswahl 
und Vermittlung in eine passende ambulante Therapie 
wird der/die Psychologische Psychotherapeutin unsere 
(angehenden) Bewohner*innen unterstützen.
Die erfolgreiche Kooperation mit der Kinder- und 
Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Münster dient 
als positives Beispiel. In der Ende 2022 getroffenen 
Kooperationsvereinbarung wurden klar die Aufgaben und 
Möglichkeiten der Kooperationspartner festgehalten. 
Unter anderem ermöglicht dies unseren Bewohnerinnen 
bereits vor einer schwerwiegenden Krise eine 
Behandlungsvereinbarung mit der Klinik für den Ernstfall 
zu treffen. Diese Form der Kooperation hat sich als äußerst 
wirkungsvoll erwiesen, indem sie bestehende Ängste bei 
den Bewohnerinnen verringert, die Compliance erhöht und 
den Mitarbeitenden eine verbesserte Handlungssicherheit 
bietet.
Wie bedanken uns bei allen Kooperationspartnern für die 
vertrauensvolle Zusammenarbeit.

13

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2023
Tagesstätte Zentrum
Jahresbericht 2023
Nach einer langen Umbauphase der Immobilie an der 
Bremer Straße konnte die Tagesstätte im Mai 2023 ihre 
sanierten Räume im 1. OG beziehen. Die hellen und 
lichtdurchfluteten Räume sorgen für eine freundliche und 
frische Atmosphäre. Anders als zuvor befindet sich die 
Einrichtung nun komplett auf einer Etage und ist mit dem 
Aufzug erreichbar. Die neue Tagesstätte bietet neben zwei 
Kreativräumen, einem PC-Raum, einem Besprechungsraum 
und einem Multifunktionsraum, ein einladendes 
Wohnzimmer sowie eine große Küche mit vielen Sitzplätzen. 
Neben der Funktionalität und einer hochwertigen 
Ausstattung laden die Räume zum Austausch untereinander 
ein, bieten aber auch die Möglichkeit sich zurückzuziehen. 
Von den Besucher:innen wurden die Räumlichkeiten 
sehr gut angenommen. Um die neuen Räume auch den 
Kooperationspartner: innen zu zeigen, wurde im August ein 
Tag der offenen Tür veranstaltet, welcher gut angenommen 
wurde. Im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit und weiteren 
Vernetzung wurde der jährliche Adventsbasar auf einen 
Freitagnachmittag gelegt. So war es möglich, neben 
Interessierten, Nachbar: innen und Angehörigen auch mit 
vielen Professionellen in den Austausch zukommen und 
über die Einrichtung zu informieren.
Im Jahr 2023 betreute das Team der Tagesstätte insgesamt 
43 Klient: innen, davon 31 Frauen und 12 Männer. Die 
Vollauslastung konnte nicht erreicht werden, was sich 
rückblickend auf die veränderte Klient:innen-Struktur sowie 
deren Bedürfnisse zurückführen lässt. Über das gesamte Jahr 
wurden 28 Infotermine durchgeführt. In der Folge konnten 
15 Neuaufnahmen realisiert werden. Von diesen konnten 
immerhin 11 Klient: innen längerfristig, d.h. länger als zwei 
Monate angegliedert 
werden. Vier der 
Neuaufnahmen  
beendeten den 
Tagesstättenaufenthalt innerhalb kürzester Zeit nach 
Aufnahme.
Es musste festgestellt werden, dass nach der COVID-19 
Pandemie die durchschnittliche Anwesenheitszeit der 
einzelnen Besucher: innen pro Monat gesunken ist. 
Beispielhaft wurden die Monate November 2019 und 
November 2023 verglichen. Im November 2019 nutzten die 
Klient:innen die Einrichtung durchschnittlich 58 Stunden 
im Monat, im November 2023 lediglich noch 42 Stunden. 
Damit einher ging häufig eine Reduzierung der Besuchstage. 
Nach Angaben der Klient:innen fühlten sich viele weniger 
belastbar und trauten sich nur zwei Anwesenheitstage zu. 
Dies spiegelt auch die geringe Teilnahme an der Ferienfreizeit 
wider, die erstmals nur mit sechs Personen anstatt wie üblich 
mit zwölf Personen stattfand. Im Jahresverlauf ging die 
Teilnahme an den Nachmittagsgruppen zurück. Dies konnte 
durch eine veränderte Struktur der Anwesenheitszeiten 
teilweise aufgefangen werden. So wurde der Tag flexibler 
gestaltet und das Ankommen zur Kaffeepause um 10:30Uhr 
ermöglicht. Hierdurch wurde es für Klient:innen mit geringer 
Belastbarkeit möglich, auch an den Nachmittagsgruppen 
teilzunehmen. Zusätzlich wurde das Gruppenangebot 
erweitert und soll auch im kommenden Jahr weiter 
ausgebaut werden.
Zum Ende des Jahres 2023 erreichten die Tagesstätte mehrere 
Anfragen von Interessent:innen aus der Altersgruppe 
zwischen 20 und 30 Jahren. Im Hinblick auf diese Zielgruppe 
und deren Bedarfe sollen weitere Gruppenangebote initiiert 
werden. Im Rahmen
der Partizipation und Mitbestimmung werden die 
Klient:innen beteiligt und sollen auch bezüglich der Planung 
neuer Angebote einbezogen werden. Die Klient:innen sollen 
die Möglichkeit bekommen eine Zukunftsperspektive zu

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erarbeiten, ihre Belastbarkeit zu erhöhen und bei Bedarf an 
alternative, weiterführende oder zusätzliche Maßnahmen 
angebunden werden. Dies soll vermehrt in Projektgruppen 
stattfinden. Diese werden modular aufgebaut sein, um 
punktuelle Bedarfe abzudecken. Es wird beispielsweise eine 
Recovery-Gruppe die acht Gruppeneinheiten beinhaltet, 
in denen Ressourcen und Fähigkeiten der Teilnehmer 
herausgearbeitet angeboten werden.
Tagesstätte Nord
Jahresbericht 2023
Im Norden von Münster betreibt die Gemeinnützige FSP 
GmbH (für soziale Teilhabe und psychische Gesundheit) seit 
vielen Jahren eine Einrichtung, die tagesstrukturierende 
Angebote im Rahmen einer Tagesstätte anbietet.
Die Tagesstätte bietet Menschen mit psychischer Erkrankung 
konkrete Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer 
Alltagsanforderungen. Ein verbindlicher Wochenplan bietet 
Struktur, greift aber auch immer die individuellen Bedürfnisse 
und Wünsche der Besucherinnen und Besucher auf. Die 
Fachkräfte aus dem pädagogischen Team unterstützen 
bei der Entwicklung einer sinnvollen Tagesstruktur und 
bei einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. Dafür wird 
jeweils ein individueller Plan erstellt.
Dazu gehören u.a. gemeinschaftliches Kochen und 
alltagspraktisches Training, kreatives Gestalten, Arbeits- 
und Beschäftigungsangebote, Bewegung, Entspannung, 
Ausflüge, Projektgruppen, Einzel- und Gruppengespräche. 
Soziale Kompetenz und alltagspraktische Fertigkeiten 
werden so wirksam aktiviert und gefördert.
Im Jahre 2023 nahmen 16 Besucher:innern und Besucher 
das Angebot der Tagesstätte in Anspruch; zu gleichen Teilen 
Männer und Frauen. Es konnte 4 Neuzugänge begrüßt werden 
und 5 Menschen haben im Laufe des Jahres das Angebot 
der Tagesstätte verlassen. Die angestrebte Vollauslastung 
konnte nicht ganz erreicht werden. Gründe hierfür sind noch 
immer zu sehen in den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie. 
So zeigten die Besucherinnen und Besucher der Tagesstätte 
eine reduziertere Belastbarkeit. Zudem konnten sich diese 
nach der Pandemie nur schwer wieder in die bestehenden 
Strukturen der Tagesstätte einfinden. Außerdem zeigte sich 
die allgemeine Tendenz ausschließlich 
an den Beschäftigungsangeboten 
der Zuverdienst Firma teilnehmen zu 
wollen, für die es ein kleines Entgelt 
gibt und die Gruppenangebote der 
Tagesstätte zu meiden. (Bisher war der 
Tagesplan der Tagesstätten Besucher so 
strukturiert, dass der Vormittag in den

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Arbeitsbereichen angeboten wurde und Gruppenaktivitäten 
auf den Nachmittag fielen).
Um diesen beiden Faktoren entgegenzuwirken, wurde der 
Wochenplan umgestellt. Nun liegen die Gruppenangebote 
eher im Vormittags-, die Beschäftigungsangebote dagegen 
im Nachmittagsbereich. Dies erwies sich als erfolgreiche 
Strategie; im Laufe des Jahres konnte eine steigende 
Konstanz in der Nutzung der Gruppenangebote festgestellt 
werden.
Klassische Angebote wie eine einwöchige Ferienfreizeit, 
Betriebsausflüge, und gemeinsame Feiern wie das 
Sommerfest und die Weihnachtsfeier konnten auch im Jahr 
2023 wieder stattfinden.
Anfang des Jahres 2023 zog die Einrichtung in neue 
Räumlichkeiten an der Salzmannstrasse 88. Der neue 
Standort befindet sich in ca. 800 Meter Entfernung vom 
alten Standort am Nienkamp. Damit konnte sichergestellt 
werden, dass alle Besucherinnen und Besucher die 
bekannten ÖPNV-Verbindungen nutzen können. 
Die Einrichtung verfügt nun über großzügigere und 
freundlichere Räumlichkeiten und umfangreichere 
Lagerkapazitäten, was gerade mit Blick auf die 
Beschäftigungsangebote positiv zu bewerten ist.
Zudem befindet sich nun ein kleiner Innenhof auf dem 
Gelände, der gerne und vielfach genutzt und im Rahmen 
des Tagesstätten Angebotes “Garten” bunt und mit vielen 
Pflanzen gestaltet wird.
Perspektivisch ist geplant, die Tagesstätten Angebote 
zu erweitern um Themen wie “Gesunde Lebensweise” 
(gesunde Ernährung, Backen, Herstellen von Müsli, 
Körperwahrnehmung, Beratung durch Externe zu Themen 
wie Diabetes Mellitus, etc.) sowie einem deutlichen 
Ausbau der Bewegungsangebote (walken, spazieren gehen, 
Dehnungen, Gymnastikangebote, Schwimmen, etc.).

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2023
Wohnstätten
Jahresbericht 2023
Einleitung
Das Jahr 2023 war für die Wohnstätten der Gemeinnützigen 
FSP GmbH geprägt von positiven Entwicklungen und einer 
kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Angebote. 
Im Zentrum unserer Arbeit stand die fortlaufende 
Individualisierung der Hilfen und die Vorbereitung auf 
die nächste Phase des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), 
mit dem Ziel, die bestmögliche Unterstützung für unsere 
Bewohner:innen sicherzustellen. Zusätzlich haben wir Pläne 
für die Erweiterung unserer Wohnstätten umgesetzt, die 
unseren Bewohner:innen in den kommenden Jahren neue 
Möglichkeiten bieten werden.
Individualisierung der Hilfen
Die zunehmende Individualisierung der Hilfen war auch 2023 
ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Das Ziel bestand 
darin, allen Bewohner:innen ein möglichst selbstbestimmtes 
Leben zu ermöglichen, indem auf persönliche Wünsche 
und Bedürfnisse stärker eingegangen wurde. Dies 
geschah in enger Abstimmung mit den Bewohner:innen 
und ihren Angehörigen. So wurden maßgeschneiderte 
Betreuungspläne entwickelt, die auf die individuellen 
Lebenssituationen und Vorlieben abgestimmt sind.
Ein Schwerpunkt lag auf der Förderung der Eigenständigkeit. 
Durch gezielte pädagogische Maßnahmen und mehr 
Selbstbestimmungsräume im Alltag konnten wir erreichen, 
dass sich die Bewohner:innen aktiver in ihre Tagesabläufe 
einbringen und mehr Verantwortung übernehmen. 
Diese individuelle Unterstützung stärkte nicht nur das 
Selbstvertrauen, sondern erhöhte auch die allgemeine 
Zufriedenheit spürbar
Vorbereitung auf die Umstellungsphase des BTHG
Im Rahmen der weiteren Umsetzung des 
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben wir unsere Konzepte 
und Prozesse erfolgreich an die neuen Anforderungen 
angepasst. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft die bestmögliche 
Unterstützung zu bieten und gleichzeitig die Teilhabe am 
gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen und 
Schulungen haben wir unser Team darauf vorbereitet, die 
bevorstehenden Veränderungen erfolgreich umzusetzen. 
Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz und 
Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten.
Zufriedenheit der Bewohner
Die Zufriedenheit unserer Bewohner ist ein zentraler 
Maßstab für unsere Arbeit. Im Jahr 2023 führte die 
Gemeinnützige FSP GmbH erneut eine umfassende 
Befragung der Bewohner durch, um Feedback zu den Wohn- 
und Betreuungsbedingungen zu sammeln. Die Ergebnisse 
zeigten, dass die große Mehrheit der Bewohner mit der 
Betreuung und den Wohnbedingungen sehr zufrieden 
ist. Besonders hervorgehoben wurde die persönliche 
Ansprache und die Rücksichtnahme auf individuelle 
Wünsche, die durch die fortlaufende Individualisierung der 
Hilfen ermöglicht wurde.
Auch im Bereich der Freizeitgestaltung und sozialen 
Teilhabe wurden positive Rückmeldungen gegeben. 
Verschiedene Projekte und Aktivitäten, die von kulturellen 
Veranstaltungen bis hin zu sportlichen und kreativen 
Angeboten reichten, sorgten dafür, dass sich die Bewohner 
aktiv am gemeinschaftlichen Leben beteiligen konnten
Ausblick: 
Neues Gebäude für die Wohnstätte Südviertel
Ein bedeutendes Projekt des Jahres 2023 war die Planung 
eines neuen Gebäudes für die Wohnstätte Südviertel, das 
voraussichtlich 2025 bezugsfertig sein wird. Der Neubau

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wird den Bewohner:innen modernste, barrierefreie 
Einzelappartements bieten und somit die Lebensqualität 
maßgeblich verbessern. Die Bewohner:innen erhalten dabei 
mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, während sie 
weiterhin die benötigte Unterstützung erhalten.
Fazit
Das Jahr 2023 war für die Wohnstätten der Gemeinnützigen 
FSP GmbH ein bedeutendes Jahr der Weiterentwicklung. 
Die zunehmende Individualisierung der Hilfen und die 
Vorbereitung auf die zweite Umstellungsphase des BTHG 
stellten wichtige Fortschritte dar. Die hohe Zufriedenheit 
der Bewohner bestätigt den eingeschlagenen Weg.
Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit 
unseren Bewohner:innen und Mitarbeitenden positive 
Veränderungen zu gestalten und die Lebensqualität unserer 
Nutzer:innen stetig zu verbessern

20
Gesellscha/f_shortt zur Entwicklung 
der Gemeindepsychiatrie
geg

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Impressum
Verantwortlich: Gemeinnützige FSP GmbH Münster
Jörg Barlsen (Geschäftsführer) · Dahlweg 112
48153 Münster · Fotos & Gestaltung: Thorben Bajanowski

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag

11973 Zeichen

Anlage
zur Urkunde UVZ-Nr. 128 / 2023
Notar Dr. Volker Stange, Münster

Geselischaftsvertrag
der
Gemeinnützige FSP GmbH

Firma und Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige FSP GmbH.

Sitz der Gesellschaft ist Münster / Westfalen.

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung

der Jugend- und Altenhilfe,
der Behindertenhilfe,
der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung, und

des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
nach 8 52 Abs. 2AO.

Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck durch

a.

den Betrieb von Einrichtungen zur Hilfe und Förderung von an der sozialen und
beruflichen Teilhabe gehinderten Menschen und von Menschen, deren berufli-
che und soziale Teilhabe gefährdet ist, insbesondere von psychisch kranken
Menschen und Personen, die gefährdet sind, psychisch krank zu werden, be-
sonders auf den Gebieten von Prävention und Rehabilitation;

die Unterstützung der (fach-)öffentlichen Meinungsbildung zur Förderung und
Verbesserung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung und Beseitigung
von Teilhabeeinschränkungen;

die Unterstützung der Bestrebungen von Initiativen und Organisationen glei-
cher oder ähnlicher Zielrichtung. Als dem Gesellschaftszweck entsprechende
Bestrebungen werden als solche angesehen, die dertheoretischen Fundierung
der praktischen Arbeit dienen, und solche, die sich aufgrund von theoretischer
Arbeit und praktischen Erfahrungen zur Verbesserung der Situation der unter
zuvor a. Genannten erweisen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlun-
gen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder
das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar

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Seite | 2

und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen.

Der Gesellschaftszweck kann auch durch das Halten von gemeinnützigen, gesell-
schaftsvertraglich auf einen dem Gesellschaftszweck entsprechenden Zweck und
Unternehmensgegenstand verpflichteten Tochter- und Enkelgesellschaften verwirk-
licht werden. Die Gesellschaft wirkt mit den hierzu berufenen Stellen der Tochter-
und Enkelgesellschaften planmäßig zusammen.

Stammkapital / Stammeinlagen

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €.

Die Stiftung Teilhabe Münster übernimmt das Stammkapital der Gesellschaft in
Höhe von 25.000,00 EUR
(Geschäftsanteil Nr. 1)

- 100 % der. Anteile an der Gesellschaft -.

Selbstlosigkeit / Mittelverwendung

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-
liche Zwecke.

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden.

Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausschei-
den aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr
als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den Buchwert ihrer geleisteten Sacheinla-
gen zurück.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Vermögensbindung

Bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke
fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten
Sacheinlagen übersteigt, an die Stiftung Teilhabe Münster, die es ausschließlich für
gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Beschlüsse über die Änderung dieses Paragraphen dürfen nur in Abstimmung mit
dem zuständigen Finanzamt durchgeführt werden.

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56

87

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Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Geschäftsführung, Vertretung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird vertreten,
a. wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein,

b. wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss
die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilen und für Rechtsge-
schäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des
8 181 BGB befreien. Der Geschäftsführer, dem die Befugnis zur alleinigen Vertre-
tung der Gesellschaft erteilt wird, sollte Geschäftsführer der Tochtergesellschaften
sein.

Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und abbe-
rufen. Die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstel-
lungsverträgen mit Geschäftsführern liegt ebenfalls bei der Gesellschafterversamm-
lung.

Dem/Den Geschäftsführer/n obliegt die Führung sämtlicher Aufgaben und Ge-
schäfte nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Be-
schlüsse der: Gesellschafterversammlung unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze und Sorgfalt in eigener Verantwortung.

Die Geschäftsführer sind an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden.
Dieses gilt insbesondere für die Vornahme folgender Rechtshandlungen:

a. der Beschluss, die Veränderung und die Aufhebung von Verträgen von grund-
sätzlicher Bedeutung,

b. der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken,

c. die Gewährung von Sicherheiten (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Bürgschaften), Eingehen von Wechselverbindlichkeiten und die Bewilligung
von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme
fremder Verbindlichkeiten,

d. alle Rechtsgeschäfte einschließlich Forderungsverzichten mit Organmitglie-
dern der Gesellschaft oder deren Angehörigen, sowie mit diesen oder der Ge-
schäftsführung nahestehenden Unternehmen; ausgenommen der Gesellschaf-
ter und ihrer Gesellschaften,

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e. sonstige nach der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zustimmungs-
pflichtigen Geschäfte.

Die Gesellschaftsversammlung kann darüber hinaus im Einzelfall Maßnahmen von
ihrer Zustimmung abhängig machen.

Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit eine Geschäftsordnung für die Ge-
schäftsführung aufstellen.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer einberufen. Jeder
Geschäftsführer ist allein einberufungsberechtigt.

Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt in Schriftform ($ 126
BGB), in elektronischer Form ($ 126 a BGB) oder in Textform ($ 126 b BGB) unter
Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei
Wochen. Mit Zustimmung aller Gesellschafter kann auf Einhaltung von Form und
Frist gemäß Satz 1 verzichtet werden. Form und Frist der Einberufung gelten als
gewahrt, wenn alle Gesellschafter an der-Gesellschaftsversammlung teilnehmen und
die Tagesordnung genehmigen.

Ein Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung nur aufgrund Voll-
macht in Textform und nur durch einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Wirt-
schaftsprüfer oder einen anderen Gesellschafter vertreten lassen. Jeder Gesellschaf-
ter ist berechtigt, zu der Gesellschafterversammlung einen beruflich zur Verschwie-
genheit verpflichteten Beistand beizuziehen und die Teilnahme einzelner oder aller
Geschäftsführer an der Gesellschaft zu verlangen.

Bis spätestens zum 30. Juni eines Geschäftsjahres hat eine Gesellschafterver-
sammlung stattzufinden, die Beschlüsse über nachfolgende Punkte zu fassen hat:

a. Feststellung des von der Geschäftsführung vorzulegenden Jahresabschlusses
für das abgelaufene Geschäftsjahr;

b. Verwendung des Bilanzgewinns;
c. Entlastung der Geschäftsführung;

d. Bestellung des Abschlussprüfers, soweit erforderlich.

Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,
wenn mehr als 50 % des Stammkapitals vertreten sind.

Ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von zwei
Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die
ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Gesellschafter bzw. des Stammka-
pitals beschlussfähig ist.

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Die Gesellschafterrersammlung wählt einen Versammlungsleiter.

Über jede Gesellschafterversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom
Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind der Ort und der
Tag der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, alle
Anträge und das Ergebnis der Abstimmung sowie die Gesellschafterbeschlüsse
aufzunehmen. Den Gesellschaftern ist unverzüglich eine Abschrift der Niederschrift
zuzuleiten.

Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten bzw. mit einer Beschluss-
fassung im Umlaufverfahren einverstanden, so können Beschlüsse auch dann ge-
fasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzli-
chen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind.

Gesellschafterbeschlüsse

Die Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht im Gesetz oder nach dieser Sat-
zung andere Mehrheiten vorgesehen sind, mit einfacher Mehrheit des vertretenen
stimmberechtigten Kapitals gefasst.

Je € 1,00 eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.

Außerhalb von Versammlungen können Gesellschafterbeschlüsse, soweit nicht
zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, sowohl durch Stimmabgabe in
Schriftform (8 126 BGB), in elektronischer Form ($ 126a BGB), in Textform ($ 126b
BGB) oder auch durch mündliche oder fernmündliche Abstimmung gefasst werden,
wenn sich sämtliche Gesellschafter mit der entsprechenden Abstimmung in einem
der vorgenannten Verfahren außerhalb einer Versammlung einverstanden erklä-
ren und an der Abstimmung teilnehmen (Vollversammlung). Außerhalb von Ver-
sammlungen gefasste Beschlüsse werden von den Geschäftsführern schriftlich
festgestellt; das Feststellungsprotokoll nebst Kopie der Stimmabgaben ist allen Ge-
sellschaftern unverzüglich zu übersenden.

Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Mona-
ten nach Empfang der Niederschrift gemäß $ 6 Abs. (7) dieses Gesellschaftsvertra-
ges durch Klage angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel
als geheilt.

Jahresabschluss, Gewinnverwendung

Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten und innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und an alle Gesellschafter zu
übersenden.

Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung.

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$10

g11

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Liquidation der Gesellschaft

Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt in den gesetzlich bestimmten Fällen.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auflösung der Gesellschaft
kann nur einstimmig gefasst werden.

Die Liquidation erfolgt durch die Geschäftsführer oder einen oder mehrere von der
Gesellschafterversammlung bestimmte Liquidatoren.

Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen ein gesetzliches
Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt
dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die nichtige oder unwirk-
same Bestimmung ist durch die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen elektronisch im Bundesanzeiger.

Eine Änderung dieses Gesellschaftsvertrages ist dem zuständigen Finanzamt an-
zuzeigen und mit diesem vor der Rechtswirksamkeit der Änderung abzustimmen.
Die neue Fassung dieses Gesellschaftsvertrages ist beim Handelsregister einzu-
reichen.

Münster, den 17.03.2023

Sti ng abe Münster

verti 14. d. Vorstand Jörg Barlsen

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Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätisichen Landesverband NRW

1418 Zeichen

== DER PARITÄTISCHE

NORDRHEIN-WESTFALEN

Der Aufsichtsrat

Bestätigung der Mitgliedschaft

Die Organisation:
Name: Gemeinnützige FSP GmbH
Sitz: Münster
Eingetr. beim Amtsgericht: Münster

ist nach Beschluss des Aufsichtsrates mit Wirkung vom 01.03.2024 Mitglied im
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Mitgliedsnummer: MO-Nr. 5851

Die Organisation

e ist damit berechtigt, die Verbandsleistungen des Paritätischen und der ihm
verbundenen Institutionen auf Landes- und kommunaler Ebene in Nordrhein-
Westfalen in Anspruch zu nehmen.

° ist ferner berechtigt, die Bezeichnung „Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband“
zu führen.

e hat im Aufnahmeverfahren verbindlich erklärt, die mit der Mitgliedschaft

verbundenen Pflichten zu erfüllen und Änderungen hinsichtlich der
satzungsgemäßen Aufgaben und der Gemeinnützigkeit, unverzüglich mitzuteilen.

AN We fin

f
Elke Schmidt-Sawatz Julian/Be Andrea Bergstermann

-Vorsitzende - - stellvertretende Vorsitzende -

B

DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e. V.

Loher Straße 7 Telefon: 0202 28 220 ‚Amtsgericht Bank für Sozialwirtschaft Stiften und Spenden:
42283 Wuppertal Telefax: 0202 28 22110 Wuppertal VR 14 39 IBAN: DE38 3702 0500 0007 3180 01 www.stiftunggemeinsamhandeln.de
www.paritaet-nrw.org mail@paritaet-nrw.org Steuer-Nr.: 131|5951|0051 BIC: BESWDE33XXX

Seite 5 von 7

Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee

56157 Zeichen

Gemeinnützige FSP GmbH  
Dahlweg 112 | 48153 Münster 
Tel.: 0251 98 62 89 10 
E-Mail: info@fsp-muenster.de | URL: www.fsp-muenster.de  
 
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 21095  
Geschäftsführung: Jörg Barlsen  Stand 09.2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sozialtherapeutische Wohneinrichtung für psychisch erkrankte Jugendliche 
und junge Volljährige nach § 35a SGB VIII 
 
 
Jugendhaus Piusallee, Jugendhaus Geiststr.

2 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Inhalt 
 
Präambel ........................................................................................................................................................................ 3 
Organisation, personelle und räumliche Ausstattung ............................................................................................ 4 
1. Trägerschaft.................................................................................................................................................................. 4 
2. Ansprechpartner .......................................................................................................................................................... 4 
3. Standort und räumliche Ausstattung ................................................................................................................... 5 
4. Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement ......................................................................................... 8 
5. Schutz bei Kindeswohlgefährdung ....................................................................................................................... 9 
Rechtsgrundlage/ Aufnahme .................................................................................................................................... 10 
Zielgruppe .................................................................................................................................................................... 10 
Ziele der Leistung ....................................................................................................................................................... 11 
Leistungsinhalte ......................................................................................................................................................... 11 
1. Fachliche Ausgestaltung der Hilfe..................................................................................................................... 11 
2. Gruppenformen ........................................................................................................................................................ 13 
3. Sozialpädagogische und therapeutische Angebote ..................................................................................... 13 
4. Erreichbarkeit / Arbeitszeiten .............................................................................................................................. 16 
5. Leitung und Beratung ............................................................................................................................................ 17 
6. Hauswirtschaft .......................................................................................................................................................... 17 
7. Platzzahl und Aufenthaltsdauer ......................................................................................................................... 17 
Arbeitsformen und Methoden ................................................................................................................................... 17 
Aufnahmeregion/ Vernetzung .................................................................................................................................. 19 
Anlage I: Psychoedukation bei Psychosen .............................................................................................................. 20 
Anlage II: E.M.O. Emotion-Motivation-Orientierung ............................................................................................. 21 
Anlage III: Skillstraining ............................................................................................................................................ 22 
Anlage IV: Recovery ................................................................................................................................................... 23 
Anlage V: Psychoedukation bei Psychischen Störungen ...................................................................................... 24 
Anlage VI: Soziales Kompetenztraining „Fit for Life“ ........................................................................................... 25 
Anlage VII: Heimrat .................................................................................................................................................... 26 
Anlage VIII: Erfassungsbogen Beschwerden .......................................................................................................... 27 
Anlage IX: Idealtypische Wochenpläne ................................................................................................................... 28 
Anlage X: Konzept Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2) ............................................................................... 30

3 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Präambel 
Die Wohneinrichtung für psychisch kranke Jugendliche und junge Volljährige versteht sich als 
eine Einrichtung an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und 
Erziehungshilfe. Sie ist für Jugendliche und junge Volljährige konzipiert, die wegen einer 
psychischen Störung seelisch behindert bzw. von einer solchen Behinderung bedroht sind und 
deren gesunde Persönlichkeitsentwicklung aufgrund dessen in Frage gestellt ist. Eine stationäre 
Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bei diesem Personenkreis nicht mehr bzw. 
noch nicht ärztlich indiziert, wobei eine unmittelbare Rückkehr in die Familie bzw. der Verbleib 
in der Familie zur Überforderung der Beteiligten und zu weiteren sozialen Belastungen führen 
würde. Für die jungen Volljährigen wäre auch der Schritt in ein eigenständiges Wohnen verfrüht, 
da zunächst die Entwicklung altersgemäßer sozialer Kompetenzen und ein angemessener 
Umgang mit den krankheitsbedingten Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen muss. Eine 
angemessene Förderung ist in der Regel in den Einrichtungen der Erziehungshilfe nicht gegeben 
bzw. nicht möglich, weil die mit der psychischen Erkrankung verbundenen 
Verhaltensauffälligkeiten und Hilfebedarfe in der Alltags- und Lebensbewältigung zu sehr im 
Vordergrund stehen. Hier sind besondere strukturelle und personelle Hilfen erforderlich, um eine 
altersgemäße Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. 
Die Wohneinrichtung für psychisch kranke Jugendliche und junge Volljährige soll die 
Kompetenzen beider relevanter Fachgebiete verbinden und in dieser Einrichtung 
Rahmenbedingungen schaffen, die eine persönliche und gesundheitliche Entwicklung der 
Jugendlichen fördern und ihnen die Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive ermöglichen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, im nachfolgenden Text nur die männliche Form 
gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren 
Lesbarkeit.

4 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Organisation, personelle und räumliche Ausstattung 
1. Trägerschaft 
Trägerin der Einrichtung ist die Gemeinnützige FSP GmbH. Die Gesellschaft ist die 
Rechtsnachfolgerin des FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V., Münster, der 
seit 1971 bestand und in Münster eine Vielzahl von Angeboten der sozialen, medizinischen und 
beruflichen Rehabilitation und gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit psychischen 
Störungen vorhält. 
Das Jugendhilfeangebot wird an zwei Standorten mit unterschiedlichen pädagogischen 
Konzepten realisiert: 
 Im Jugendhaus in der Piusallee 188, sowie in der Intensivgruppe in der Geiststr. 98 werden 
Jugendliche unterstützt, deren Hilfebedarf deutlich über dem von Bewohnern in 
„klassischen“ Erziehungshilfeeinrichtungen liegt. Ziel dieses Jugendhauses ist es, 
Jugendliche und junge Erwachsene so weit zu stabilisieren, dass Aufenthalte in der Kinder- 
und Jugendpsychiatrie nicht oder nur in Ausnahmefällen nötig sind.  
 Die Gruppe Geiststr. (2) entspricht dem Leistungsangebot einer Regeleinrichtung der 
Jugendhilfe. Hier finden Jugendliche und junge Erwachsene einen Platz, die grundsätzlich 
stabiler sind als diejenigen, die in der Piusallee oder in der Intensivgruppe Geiststr. (1) 
leben. Bei Krisen besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, auf Fachkräfte und Leistungen 
der Intensivgruppe zurückzugreifen. 
Für beide Standorte wird eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII seitens des LWL-
Jugendamtes beantragt, sowie eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Münster 
angestrebt. Die Vereinbarung zu § 8a Absatz 2 SBG VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, 
ist entsprechend der gesetzlichen Grundlage erfolgt und wird gewährleistet. 
2. Ansprechpartner 
Erster Ansprechpartner ist der Leiter der Jugendhäuser: 
Herr Markus Hindimith 
Piusallee 188 
48147 Münster 
Tel: 0251 30 29 1 
Email: m.hindimith@fsp-muenster.de

5 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
3. Standort und räumliche Ausstattung 
Piusallee 
Die Wohneinrichtung Piusallee 188 befindet sich in einem freistehenden grundrenovierten 
Gebäude in der Piusallee 188 in der Stadt Münster. Die Lage ist innenstadtnah, das Umfeld verfügt 
über eine gute Infrastruktur. Direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle. Zum Gebäude 
gehört ein großer Garten, der für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. 
14 Jugendliche bzw. jungen Erwachsene bewohnen Einzelzimmer mit 14 bis 16 qm, die sich auf 
vier Etagen verteilen.  
Die Struktur des Hauses und die Anzahl der Räume lassen es zu, dass die Zimmer flexibel und 
bedarfsorientiert belegt werden können (z.B. bei erhöhtem Betreuungsbedarf, höherem 
Ruhebedarf etc.). 
Raumaufteilung 
Souterrain/Keller 
 1 Gruppenraum 
 1 Freizeitraum/Musikraum 
 1 Waschmaschinenraum 
 1 Trockenraum 
 5 Versorgungs-/Lagerräume 
 1 Sportraum 
 
Erdgeschoss 
 4 Einzelzimmer 
 2 Bäder (davon 1 behindertengerecht) 
 1 Gemeinschaftsküche 
 1 großer Ess-/ Gemeinschaftsraum 
 1 kleiner Essraum für Jugendliche, die krankheitsbedingt kleinere 
Gruppenzusammenhänge benötigen 
 1 Besucher-WC, 1 Personal-WC 
 1 Büro 
 
1. Obergeschoss 
 5 Einzelzimmer 
 2 Bäder 
 1 Aufenthaltsraum/Teeküche 
 1 Zimmer Nachtbereitschaft

6 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
 1 Bad Nachtbereitschaft 
 1 Gesprächsraum 
 
2. Obergeschoss 
 5 Einzelzimmer 
 1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen 
 3 Bäder 
 1 Wohnzimmer/Filmraum 
 1 Küche 
 2 PC-/Interneträume 
 
Dachgeschoss 
 1 Gesprächsraum 
 1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen 
 1 Trainingsküche 
 1 Zimmer für Jugendliche mit speziellem Unterbringungsbedarf (z.B. erhöhtem 
Ruhebedarf) 
Geiststraße 
Die Wohneinrichtung Geiststr. 98 befindet sich in einem grundrenovierten Gebäude in der 
Geiststr. 98 in der Stadt Münster. Die Lage ist innenstadtnah, das Umfeld verfügt über eine gute 
Infrastruktur. Direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle.  
Im Haus befinden sich zwei Gruppen. Im Erdgeschoss und im Souterrain befindet sich die 
Verselbstständigungsgruppe Geiststr. (2) mit insgesamt sieben Einzelzimmer für junge 
Volljährige. In den oberen drei Etagen befindet sich die Intensivgruppe Geiststr. (1) mit 
insgesamt acht Einzelzimmern für Jugendliche und junge Erwachsene. 
Raumaufteilung 
Souterrain/Keller 
 2 Einzelzimmer 
 1 Gemeinschaftsküche/Essraum 
 1 Bewohnerbad 
 1 Freizeitraum/Musikraum 
 1 Waschmaschinenraum/ Trockenraum 
 1 Büro 
 1 Gästetoilette 
 4 Versorgungs-/Lagerräume

7 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Erdgeschoss 
 5 Einzelzimmer 
 2 Bäder 
 1 Gemeinschaftsküche 
 1 Wohnzimmer 
 1 Büro/ Gesprächsraum 
 
1. Obergeschoss 
 3 Einzelzimmer 
 2 Bäder 
 1 Küche/Essraum 
 1 Wohnzimmer 
 1 Büro/ Gesprächsraum 
 1 Balkon/Terrasse 
 
2. Obergeschoss 
 3 Einzelzimmer 
 1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen 
 2 Bäder 
 1 Bad Nachbereitschaft 
 1 Zimmer Nachtbereitschaft 
 
Dachgeschoss 
 2 Einzelzimmer 
 1 Bad 
Personalschlüssel 
Die Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt durch pädagogische 
Fachkräfte, ergänzt durch Psychotherapeut:innen: 
 in der Intensivgruppe im Gebäude in der Piusallee auf Basis eines Personalschlüssels von 
1: 1,17. Bei 14 Plätzen entspricht das 12 pädagogischen Vollzeitstellen. Darin enthalten 
sind 0,85 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen. 
 In der Intensivgruppe im Gebäude an der Geiststr. auf Basis eines Personalschlüssels von 
1: 1,1. Bei 8 Plätzen entspricht das 7,25 pädagogischen Vollzeitstellen. Darin enthalten 
sind 0,45 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen. 
 in der Verselbständigungsgruppe im Gebäude an der Geiststr. auf Basis eines 
Personalschlüssels von 1: 1,7. Bei 7 Plätzen entspricht das 4,1 Vollzeitstellen.  Darin 
enthalten sind 0,40 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen.

8 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
 
Die Nachtbereitschaftsdienste in den Intensivgruppen der Piusallee und der Geiststr. werden 
überwiegend von zusätzlichen Fachkräften erbracht.  
Eine stundenweise fachärztliche Fallberatung ist in den Leitungsschlüssel eingerechnet. 
Qualifikation 
Entsprechend den fachlichen Anforderungen ist das pädagogische Team multiprofessionell 
zusammengesetzt mit Qualifikationen und beruflicher Erfahrung aus den Bereichen 
Erziehungshilfe, Psychiatrie und Heilpädagogik. In der Regel werden Mitarbeiter:innen der 
Berufsgruppe Sozialarbeit/Sozialpädagogik eingesetzt. Je nach Vorerfahrung und 
Zusatzqualifikation kommen auch die Berufsgruppen Gesundheitspflege und Erzieher in Frage. 
Die Psychotherapeuten:innen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinder- und 
Jugendpsychotherapeut:in oder als psychologische Psychotherapeuten/innen.  
Diese Einrichtung erfordert bei den Mitarbeiter:innen besondere fachliche Kenntnisse, die durch 
berufsbegleitende Fortbildungen vertieft werden sollen und müssen. Dafür schafft der Träger die 
entsprechenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.  
Die Mitarbeiter:innen haben Zusatzqualifikationen in:  
 systemischer Familienberatung  
 DBT-Skillstraining für Klienten mit Borderlinestörung  
 Zertifiziertes Gruppentraining sozialer Kompetenzen „Fit for Life“ in verschiedenen 
Methoden/Techniken der Gesprächsführung, Gruppenführung, Fortbildungen über 
Wirkungsweise von Psychopharmaka etc. 
Ein Teil der Mitarbeiter:innen verfügt auch über berufliche klinische Vorerfahrungen in der 
Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Erwachsenenpsychiatrie. 
Zur Förderung der Teamentwicklung sowie Reflexion der pädagogischen Arbeit ist eine 
regelmäßige Supervision für das Fachpersonal ein notwendiger Bestandteil der Leistungen. 
4. Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement 
Die Einrichtung verfolgt ein strukturiertes und regelhaftes internes Qualitätsmanagement und 
stellt Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bewohner:innen sicher (Bewohnerbefragung, Heimbeirat, 
Schutzkonzept). Diese liegen als Anlage der Leistungsbeschreibung bei. 
Beschwerdemanagement 
Im Jugendhaus sind Beschwerden willkommen und werden als wichtiger Baustein eines gelebten 
Qualitätsmanagements verstanden. In Teamgesprächen und Supervisionen werden Fehler- und 
Beschwerdekultur des Hauses regelmäßig geprüft und hinterfragt.

9 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Bewohner und ihre Angehörigen haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu beschweren: 
 im direkten Gespräch mit Mitarbeitenden bzw. dem Bezugsbetreuer 
 schriftlich - postalisch oder über den vorhandenen „Lob- und Kritik-Kasten“ 
 über den Heimrat, der eingehende Beschwerden in regelmäßig stattfindenden 
Gesprächen mit der Leitung thematisiert  
 im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Vollversammlung aller Bewohner mit 
Mitarbeitenden des Hauses 
Über die Beschwerdemöglichkeiten werden die Bewohner:innen und ihre gesetzlichen 
Vertreter:innen bei Einzug informiert. 
Können Beschwerden nicht unmittelbar geklärt werden, werden Sie von den angesprochenen 
Mitarbeitenden auf einem Standardformular (siehe Anlage VIII) erfasst und zur weiteren 
Bearbeitung an die Einrichtungsleitung weitergegeben. Der Beschwerdeführende wird über den 
Stand der Bearbeitung informiert. 
5. Schutz bei Kindeswohlgefährdung 
Das Jugendhaus gewährleistet, 
 den Schutzauftrag gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII wahrzunehmen, 
 das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen, wenn ihm 
gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden, 
 bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos unverzüglich eine „insofern erfahrene 
Fachkraft“ (§ 8a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) hinzuzuziehen, 
 bei den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten auf die 
Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken bzw. aus seinem Leistungsbereich verfügbare 
Hilfen anzubieten, wenn er dies für erforderlich hält, 
 den Kommunalen Sozialdienst des Jugendamtes, sofern nicht eine bezirkliche 
Zuständigkeit bereits bekannt ist, unverzüglich zu informieren, wenn angenommene 
Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden oder die Hilfen 
nicht angenommen werden. 
Zur Absicherung 
 beschäftigt das Jugendhaus nur fachlich und persönlich geeignetes Personal. Die 
fachliche Eignung wird vor Einstellung i.d.R. durch Prüfung der Qualifikation und der 
beruflichen Vorerfahrungen festgestellt. Die persönliche Eignung erfolgt durch Prüfung 
des vorzulegenden polizeilichen Führungszeugnisses vor Einstellung sowie alle fünf 
Jahre während des Beschäftigungsverhältnisses. Ergänzend erfolgt vor Einstellung eine 
Prüfung der Eignung durch das Landesjugendamt.

10 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
 wird durch Fortbildungen und in Teamsitzungen und Supervisionen laufend auf eine 
offene und vertrauensvolle Teamkultur hingewirkt, die Voraussetzung für das Benennen 
von Auffälligkeiten und die Diskussion angemessener Reaktionen ist. 
Die Einrichtungsleitung stellt außerdem sicher, dass allen Mitarbeitenden die in der Vereinbarung 
zum § 8a Abs. 2 SGB VIII der Stadt Münster definierten Verfahrensabläufe bekannt sind. 
 Rechtsgrundlage/ Aufnahme 
Die Aufnahme und Hilfeleistungen erfolgen auf der Grundlage des § 35a SGB VIII in Verbindung 
mit § 41 SGB VIII. Eine Aufnahme auf Grundlage des § 34 SGB VIII kann erfolgen, wenn ein Antrag 
nach § 35a SGB VIII bereits gestellt wurde bzw. angestrebt wird. Daraus folgt, dass einer 
Aufnahme in die Wohneinrichtung immer eine Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII vorausgeht, die 
unter Federführung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erfolgt und die eine Beteiligung der 
Adressat:innen (Jugendliche, junge Volljährige und Personensorgeberechtigte) und eines Arztes 
für Kinder- und Jugendpsychiatrie zwingend voraussetzt. Die Aufnahme erfolgt auf freiwilliger 
Basis. 
Zielgruppe 
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige unabhängig des Geschlechts, im Alter 
von 14 bis 21 Jahren, bei denen als Folge einer psychischen Störung eine seelische Behinderung 
gegeben ist bzw. droht. Aufgrund dieser Behinderungen können Entwicklungsdefizite bzw. 
Verhaltensauffälligkeiten auftreten, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der sozialen 
Teilhabe führen, die Eltern nachhaltig und erheblich belasten und überfordern. Es besteht 
erhöhter erzieherischer Bedarf zur Unterstützung einer altersangemessenen 
Persönlichkeitsentwicklung, der nur durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht werden kann.  
Es muss prognostisch erwartbar sein, dass die im Hilfeplan formulierten Ziele in dem 
gegebenen Setting der Einrichtung erreichbar sind. 
Vorhergehende Diagnosen/Erkrankungen können sein:  
 Psychosen 
 depressive Störungen sowie andere erhebliche psychische Störungen, z.B. emotional 
instabile Persönlichkeitsstörungen vom Typ Borderline 
 neurotische Störungen verbunden mit weiteren Verhaltensauffälligkeiten 
Symptome der Erkrankungen sind Verhaltensauffälligkeiten, die in einer erhöhten 
Aggressionsneigung und fehlenden Kompetenzen zur konstruktiven Konfliktlösung, sozialem 
Rückzug, Leistungsverweigerung und Motivationsproblemen im schulischen Bereich, einem 
geringen Maß an Frustrationstoleranz auf der einen Seite und der Neigung zu massivem 
selbstverletzendem Verhalten bis hin zu lebensbedrohlichen Verletzungen auf der anderen Seite 
zum Ausdruck kommen.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Notfallorganisation, Erstversorgung von Wunden, ggf. Begleitung in die Chirurgie des 
Allgemeinkrankenhauses sowie die Abklärung einer eventuell notwendigen Krisenintervention in 
der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordern entsprechende Qualifikationen und 
Belastbarkeit des Personals.  
Ziele der Leistung 
Die Ausrichtung der Wohneinrichtung entspricht den im SGB VIII formulierten Zielen der 
Unterbringung in einem Heim oder einer betreuten Wohnform. Diese Ziele sind hier nur dann zu 
realisieren, wenn das Ziel der Bewältigung der mit dem Krankheitsbild bzw. der psychiatrischen 
Auffälligkeit verbundenen sozialen Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen zur Teilnahme an 
der Gemeinschaft zumindest in Teilen erreicht wird. 
In jedem Einzelfall sind weitergehende Ziele der Unterbringung und Betreuung in der 
Wohngruppe zu entwickeln. Diese Zielentwicklung ist wesentlicher Bestandteil der individuellen 
Förderung und Hilfeplanung und bezieht die Familie und das soziale Umfeld mit ein.  
Strukturell orientiert sich die Zielentwicklung an den Vorgaben der:  
 Verselbstständigung 
 Rückführung ins Elternhaus 
 Vermittlung in andere Einrichtungen der Jugendhilfe oder Sozialpsychiatrie 
Das Jugendhaus verfolgt das übergeordnete Ziel des schrittweisen Übergangs in größtmögliche 
Verselbständigung und autonome Lebensführung, soll also nicht einer langfristigen, dauerhaften 
Versorgung (Beheimatung) dienen, sondern trotz vorhandener, krankheitsbedingter 
Beeinträchtigungen Entwicklung forcieren. 
Leistungsinhalte  
1. Fachliche Ausgestaltung der Hilfe 
Wesentlich ist die Orientierung an Alltag und Normalität, der Blick auf die gesunden Anteile und 
auf die Ressourcen und Fähigkeiten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auch wenn die 
individuelle Krankheitsgeschichte und die bestehenden Verhaltensauffälligkeiten die 
Begründung für Aufnahme und Betreuung sind. Die Einrichtung bietet den Bewohnenden 
persönliche Sicherheit und Stabilität durch wiederkehrende Abläufe und durch die Verlässlichkeit 
sozialer Kontakte. Eine vertrauensvolle Bezugsbetreuung ist die wesentliche Voraussetzung für 
das Erreichen der individuellen Ziele und das „Sichwohlfühlen“ in der Wohngruppe. 
Für einen Teil der Bewohnenden wird der Tag strukturiert durch Schulbesuch, Praktikum, 
Ausbildung o.ä.. Ein Teil der Jugendlichen und jungen Volljährige kann aufgrund ihrer

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
individuellen Beeinträchtigungen zunächst noch keiner Aufgaben oder Beschäftigung außerhalb 
des Hauses wahrnehmen. Für diese werden Aufgaben und Struktur im Haus organisiert. Am 
Vormittag wird dies im Wesentlichen über Einkaufen, Kochen und andere hauswirtschaftliche 
Tätigkeiten sowie über ein hausinternes Bildungsangebot gestaltet. Ebenso findet auswärts 
einmal in der Woche eine Sportgruppe zur Aktivierung statt. Diese Angebote dienen der 
Konzentrationsförderung und der Förderung der Belastbarkeit. Wenn nötig erfolgen 
psychoedukative Einzelgespräche. 
Als weiteres tagesstrukturierendes Angebot für die Gruppe der Jugendlichen, bei denen 
Schulbesuch, Praktika etc. zeitweise krankheitsbedingt nicht oder noch nicht umgesetzt werden 
kann, ist ein zusätzliches Angebot in Form eines Tagesangebotes für Jugendliche entwickelt 
worden.  
Das Tagesangebot erfolgt in separaten Räumlichkeiten der Tagesstätte des FSP unter der 
Anleitung einer erfahrenen Fachkraft. In Abstimmung mit den Jugendlichen werden an zwei Tagen 
stundenweise Bildungs- und Beschäftigungsangebote vorgehalten.  
Damit wurde auf den gestiegenen Bedarf an kleinschrittiger Belastungserprobung reagiert. 
Darüber hinaus organisieren die Mitarbeitenden des Jugendhauses auch häufig den Transport der 
Teilnehmenden mit dem hausinternen Transporter bzw. begleiten Bewohner bei der Nutzung 
öffentlicher Verkehrsmittel, wenn diese krankheitsbedingt damit Schwierigkeiten haben.  
Vom Grundsatz her sollen die Jugendlichen und jungen Volljährigen im Hinblick auf und zur 
Teilnahme an Regeleinrichtungen sozialisiert werden, die Angebotsstruktur versteht sich so als 
eine notwendige Ergänzung und als Trainings- und Lernfeld. 
Gruppenangebote sind einem differenzierten Ansatz entsprechend in den allermeisten Fällen 
Angebote für Teilgruppen, wobei geschlechtsspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden 
können.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
2. Gruppenformen 
Jugendhaus Piusallee (Intensivgruppe) 
Die Einrichtung Piusallee umfasst (von Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich nur Plätze für 
Minderjährige und junge Volljährige mit hohem Hilfebedarf. Das Regelangebot wird in der 
Verselbstständigungsgruppe umgesetzt.  
Jugendhaus Geiststr. (1) (Intensivgruppe) 
Die Intensivgruppe in der Geiststraße entspricht dem Hilfebedarf des Jugendhaus in der 
Piusallee. 
Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2) (Regelgruppe) 
Die Verselbständigungsgruppe Geiststr. 2 setzt als wesentliches Merkmal, im Verhältnis zu den 
Intensivgruppen, ein höheres Maß an Eigenständigkeit voraus, welches von den jungen 
Volljährigen gefordert aber auch gefördert wird.  
Das Angebot wird im Erdgeschoss und Souterrain des Standorts in der Geiststr. umgesetzt und 
umfasst sieben Plätze für junge Volljährige, die in der Woche von hauptamtlichen 
Mitarbeiter:innen aus dem Fachgebiet Sozialpädagogik und Erziehungshilfe betreut werden, 
sowie stundenweise an den Wochenenden und Feiertagen von fachlich qualifizierten 
Aushilfskräften.  Die Sicherstellung einer 24-stündigen Erreichbarkeit ist gegeben. 
Ziel ist die Verselbständigung in eine eigene Wohnung mit oder ohne weitere ambulante Hilfen. 
Von inhaltlich begründeten Ausnahmen abgesehen waren die Bewohner zuvor einige Zeit in einer 
der beiden Intensivgruppen (Konzept s. Anlage X). 
3. Sozialpädagogische und therapeutische Angebote 
Psychotherapeutische Ausrichtung der Hilfen 
Die Nutzer:innen der Jugendhäuser sind aufgrund ihrer Einschränkungen nicht nur vorübergehend 
auf psychiatrische und/oder psychotherapeutische Hilfe angewiesen. Die Gemeinnützige FSP 
GmbH orientiert sich in allen Leistungsangeboten grundsätzlich an den Prinzipien der 
Gemeindepsychiatrie. Das heißt unter anderem, dass die Nutzer:innen der Angebote befähigt und 
unterstützt werden, vorhandene Hilfestrukturen im Wohnumfeld vorrangig zu nutzen. Sofern zum 
Beispiel eine regelmäßige psychiatrische Behandlung oder Psychotherapie notwendig sind, 
werden diese möglichst durch niedergelassene Fachkräfte in der Region erbracht. Die Aufgabe 
der Psychotherapeuten:innen in den Wohngruppen ist es darum nicht, selbst Psychotherapie

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
anzubieten, sondern einen psychotherapeutisch fundierten „supervisorischen Rahmen“ zu 
schaffen. Indem sie/er dem sozialpädagogischen Team einen bindungsorientierten und 
traumasensiblen Zugang im Verstehen der Bewältigungsstrategien ermöglicht, wird sicherstellt, 
dass in Gruppensituationen ein adäquates therapeutisches Milieu existiert, das die Verbesserung 
der Beziehungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie eine Stärkung der 
Verbindung zu sich selbst und anderen fördert. Weitere Aufgaben der Kinder- 
Psychotherapeuten:innen sind:  
 stabilisierende Gespräche und weitergehende Interventionen und Begleitung in 
Krisensituationen sowie nachgehende Reflexion mit den Beteiligten zur stetigen 
Verbesserung der individuellen Notfallpläne und Früherkennung von krisenhaften 
Entwicklungen 
 Motivation und Beratung hinsichtlich externer Psychotherapie; Empfehlungen 
hinsichtlich möglicher Therapieplanung oder besonderer Therapieformen 
 Konzeption, Durchführung und Supervision gruppentherapeutischer Angebote 
 Beratende Teilnahme an Teamsitzungen, Fallbesprechungen und externer Supervision 
Hilfen bei der Alltagsbewältigung 
 Bezugsbetreuung 
 Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Tagesrhythmus 
 Regelmäßige Mahlzeiten 
 Anleitung zu Körper- und Gesundheitspflege, Sicherstellung der verordneten Medikation 
 Freizeitpädagogische Maßnahmen 
 Hilfen bei der Haushaltsführung  
Individuelle Förderung 
 Beschäftigungstherapeutische und belastungstrainierende Maßnahmen 
 Förderung lebenspraktischer und handwerklicher Fertigkeiten 
 Gezieltes Angebot sportlicher Aktivitäten sowie Begleitung zu und Vermittlung von 
externen Sportangeboten und Vereinen in der Stadt  
 Besuch kultureller Veranstaltungen 
 Kunst- und Musiktherapeutische Angebote 
Eltern- und Familienarbeit 
Der Erhalt und die Förderung der Beziehungen des Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu 
Eltern und Geschwistern sowie die Rückführung in die Familie, soweit es sinnvoll und möglich 
erscheint, sind ein besonderes Anliegen der Einrichtung.  
Im Verlauf des Aufenthaltes in der Wohneinrichtung werden Besuchskontakte der Jugendlichen 
und jungen Erwachsenen in der Familie gefördert. Im Einzelfall kann hierbei deutlich werden, 
dass eine Unterbrechung der stationären Maßnahme im Sinne einer Belastungserprobung im

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
häuslichen Umfeld oder eine rasche Beendigung der stationären Maßnahme 
(Kurzzeitunterbringung) sinnvoll ist. Für diesen Fall hat der Jugendliche bzw. junge Volljährige 
die Option in die stationäre Versorgung der Einrichtung zurückkehren zu können (Bereitstellen 
eines „Notbettes“ für die Wiederaufnahme), sollte der Versuch scheitern. 
Zur Verbesserung der Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen in der Herkunftsfamilie kann 
die Familienarbeit im Einzelnen umfassen: 
 Aufklärung der Familienangehörigen über die Erkrankung und deren Folgen. 
 Entlastung der Familie, insbesondere der Eltern, von der Schuldfrage. 
 Verdeutlichen der individuellen erkrankungsbedingten Frühwarnzeichen im Verhalten 
der Jugendlichen/jungen Volljährigen zur Verhütung einer Wiedererkrankung bzw. 
krisenhafter Zuspitzungen.  
 Erörterung möglicher symptomauslösender Konflikte (Stressoren) im Familiensystem. 
 Information über hilfreiche Formen der Kommunikation und Interaktion, Unterstützung 
bei Erprobung und Umsetzung. 
 Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten und Begleitung (Hausbesuche in der 
Herkunftsfamilie). 
 Abklärung der Bedingungen für die Rückführung in das Elternhaus sowie notwendiger 
nachsorgender Hilfen. 
 Beratung und Begleitung beim “Probewohnen“, bei Reflexion und Entscheidungsfindung.  
 Externe Angehörigengruppe für die Eltern unter Leitung einer Familientherapeutin 1x 
monatlich.  
Psychologische/sozialtherapeutische Individualleistungen 
 regelmäßige Einzelgespräche mit Bezugsbetreuer:innen 
 Gruppenarbeit oder Einzelarbeit bezogen auf die unterschiedlichen Krankheitsbilder und 
die daraus resultierenden Beeinträchtigungen mit folgenden Zielen (siehe Anlagen I-VI): 
- Akzeptanz und Umgang mit der Erkrankung 
- Verhaltensmodifikation 
- Krankheitsmanagement und Verhinderung von Wiedererkrankung 
 
Im Einzelnen hält das Jugendhaus folgende Angebote vor: 
1. Psychoedukation bei Psychose-Erkrankung für Jugendliche 
2. Psychoedukation bei depressiver-Erkrankung für Jugendliche („Emo-Gruppe“= 
Emotionsregulation) 
3. „Balancegruppe“ (Modifiziertes Skilltrainings für Jugendliche mit emotional, instabilen 
Störungen (Borderline) 
4. Zusätzlich zum Skillstraining führen wir ein Konzept für eine sogenannte „Basic-Skills-
Gruppe“ für diejenigen Jugendlichen durch, die im Alltag beobachtbar emotional instabil

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
reagieren, bei denen die Diagnose aber noch nicht als gesichert gelten kann. Außerdem 
wird mit Jugendlichen, die störungsbedingt nur schwer in Gruppen eingebunden werden 
können, in Einzelkontakten Krankheitsmanagement erarbeiten. 
5. „Fit for Life-Gruppe“ Zertifiziertes Gruppentraining sozialer Kompetenzen für Jugendliche 
6. Recovery Konzept: Einbindung des Recovery-Konzepts in das Konzept der Einrichtung; 
z.Zt. personell besetzt mit einer ehemaligen Bewohnerin des Hauses, die stundenweise in 
der Einrichtung tätig ist.  
7. Umsetzung sexualpädagogischer Konzepte bzw. Vermittlung von und Begleitung zu 
externen Angeboten (z.B. pro familia) 
8. Einzelfallbezogene Kooperation mit bzw. Einbindung in die Arbeit von Angeboten der 
Drogenhilfe (Stadt Münster, Suchtambulanz) 
Ziele, Methoden und Inhalte sind im Anhang beschrieben (Anlage I-VI). 
Schulische und berufliche Förderung 
 Begleitung in Schule, Beschäftigung und Ausbildung 
 Zusammenarbeit mit Schule und Ausbildungsbetrieb 
 Hausaufgabenbetreuung 
 Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Helen-Keller-Schule (Klinikschule) ist intensiv 
und erfordert bei einigen Jugendlichen tägliche Telefonkontakte zwischen 
Mitarbeitenden und Lehrkräften bzw. regelmäßige Planungs- und 
Auswertungsgespräche, um den Schulbesuch sicher zu stellen und den Schulabschluss zu 
ermöglichen.  
 Perspektivplanung (Begleitung zur Schulberatung, Agentur für Arbeit sowie Vermittlung 
von und Begleitung zu berufsvorbereitenden Maßnahmen, Praktika etc.) 
Zusatz-Angebote 
Je nach Erfordernis können im Einzelfall zusätzliche pädagogische und therapeutische Angebote 
(z.B. Kunst-, Musik-, und Reittherapeutische Angebote oder gezielte schulische Hilfen) im Rahmen 
der Hilfeplanung mit allen Beteiligten vereinbart werden. Eine entsprechende Zusatzleistung 
wird im Hilfeplangespräch erörtert und entschieden. 
4. Erreichbarkeit / Arbeitszeiten 
Die Wohneinrichtung stellt eine Betreuung über Tag und Nacht sicher. Auch nachts ist eine 
Fachkraft im Haus. In der Regel werden die Nachtbereitschaften von explizit dafür eingestellten 
Fachkräften durchgeführt.  
Die aktiven Betreuungszeiten sind situativ variabel, finden jedoch in der Regel von 7.00 bis 22.00 
Uhr statt.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
5. Leitung und Beratung 
Aufgaben der Leitung sind  
 interne Steuerung und Koordination, Mitwirkung an der Personalauswahl 
 Außenvertretung 
 Fachliches Controlling/ Fach- und Teamberatung/ Fachaufsicht 
 Steuerung und interne Organisation 
 wirtschaftliche Angelegenheiten und Dienstplangestaltung 
 Einbindung in die Trägerstruktur 
 Konzeptentwicklung 
 Konzeptarbeit in Projektgruppen 
 Qualitätsentwicklung und Sicherung (QM System, Qualitätsdialog mit dem öffentlichen 
Jugendhilfeträger), Netzwerkarbeit und Kooperation in Gremien der Jugendhilfe und 
Sozialpsychiatrie sowie sozialräumliches Arbeiten.  
6. Hauswirtschaft 
Der Hauswirtschaftliche Dienst ergänzt die pädagogischen Fachkräfte in den Bereichen: 
 Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten 
 Reinigung der Räumlichkeiten 
 Kleidungs- und Wäschepflege 
 Hausmeister- und Gartenarbeiten 
 Anleitung zur Selbstversorgung und Verselbstständigung der jungen Menschen ist hierbei 
Aufgabe aller beteiligten Kräfte. 
7. Platzzahl und Aufenthaltsdauer 
Die Einrichtung verfügt über 14 Intensivplätze in der Piusallee, 8 Intensivplätze in der Geiststr. 
(1) und 7 Plätze in der Regelwohngruppe in der Geiststr. (2), sowie jeweils 1 Krisenplatz pro 
Standort.  
Der Aufenthalt ist entsprechend der im Hilfeplangespräch vereinbarten Zeiten begrenzt. 
Arbeitsformen und Methoden 
Prozesshaft und auf die Entwicklung der einzelnen Jugendlichen und jungen Volljährigen 
abgestimmt finden sich folgende Arbeitsformen wieder: 
 Schutzraum für die persönliche Entwicklung bieten

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
 individuelle Fähigkeiten und Stärken (wieder) beleben und entdecken 
 Förderung der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und der daraus folgenden 
Beeinträchtigungen  
 Kooperation mit den behandelnden Fachärzt:innen  
 Förderung der Auseinandersetzung mit Biographie und Familiengeschichte sowie 
Genogrammarbeit 
 Zusammenarbeit mit der Familie bzw. mit Angehörigen 
 Förderung von Alltags- und Sozialkompetenz 
 Klärung, Vorbereitung und Begleitung in Bezug auf Schule/ Praktikum/ Ausbildung 
 Entwicklung einer persönlichen Perspektive / Lebensplanung  
 Vorbereitung und Begleitung des Überganges in eine neue Lebenssituation 
 
Wo und wann immer möglich sollen sozialräumliche Verknüpfungen umgesetzt werden. Dies 
bezieht sich auf Nachbarschaft und sonstige bürgerschaftliche Aktivitäten. Die Einbeziehung von 
Ehrenamtlichen ist erwünscht und wird regelhaft umgesetzt.  
Auch hat professionelle Hilfe immer die Selbsthilfepotentiale des jungen Menschen und die 
Ressourcen des sozialen Umfeldes im Blick zu behalten.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Aufnahmeregion/ Vernetzung 
Aufnahmeregionen sind Münster und die umliegenden Kreise. Interessenten aus entfernteren 
Regionen können aus dem fachlich gebotenen Erfordernis der Gemeinde- bzw. Wohnsitznähe der 
Hilfen nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. 
Die Einrichtung ist eingebunden in ein sehr differenziertes und komplexes System der Jugendhilfe 
in Münster. Sie arbeitet insbesondere eng zusammen mit der Klinik für Kinder- und 
Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Münster, mit der psychosomatischen Abteilung der 
Kinderklinik des Universitätsklinikums Münster sowie mit niedergelassenen Ärzten für Kinder- 
und Jugendpsychiatrie. Gute Kooperationsbeziehungen bestehen auch mit den Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Kliniken in Hamm, Datteln und Marl-Sinsen sowie der Don Bosco-Klinik in 
Münster-Amelsbüren, außerdem bezüglich der jungen Volljährigen mit der LWL Klinik Münster, 
der Universitätsklinik Münster sowie den umliegenden Kliniken der Erwachsenenpsychiatrischen 
Versorgung im Umkreis Münsters. 
Um für die jungen Menschen eine bestmögliche Unterstützung auch über die Einrichtungsgrenzen 
hinaus zu erreichen, wird die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Arbeitskreisen und 
Gremien der Jugend-, Gesundheits- und Sozialhilfe gewährleistet.  
Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Krankenhausschule der Universitätsklinik, der 
Helen-Keller-Schule, wodurch die Beschulung für jeden einzelnen Jugendlichen im Rahmen der 
individuellen Möglichkeiten und Belastungsgrenzen ermöglicht wird.  
Die Zusammenarbeit mit weiteren Schulen, mit Praktikumsstellen und Trägern von Ausbildung 
und Ausbildungsförderung ist im Sinne von Eingliederung und Förderung einer eigenständigen 
Entwicklung selbstverständlich und unerlässlich.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage I: Psychoedukation bei Psychosen 
 Vermittlung von Wissen über die Erkrankung (Verlauf, Symptome, Behandlung) 
 Vorstellung des Vulnerabilitäts-Stress-Modells (vgl. Ciompi) 
 Erstellen eines Krisenplans 
 Medikamenten Edukation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quellen: 
 Günther Wienberg (1997), Schizophrenie zum Thema machen (Psychoedukation) 
 Josef Bäuml; Gabriele Pitschel –Walz und andere (2003), Arbeitsbuch: Psychoedukation 
bei schizophrenen Erkrankungen

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage II: E.M.O. Emotion-Motivation-Orientierung 
Einzel- und Gruppenangebot für Jugendliche mit einer depressiven Grunderkrankung 
Schwerpunkt des Trainings ist es ein Verständnis (Psychoedukation) für die Erkrankung 
Depression zu bekommen und individuelle Bewältigungsstrategien zu erarbeiten. 
Jugendliche sind entwicklungsbedingt oft intensiv mit ihren Gefühlen beschäftigt. Bei 
Depressionen sind diese in der Eigenwahrnehmung oft gehemmt bzw. negativ konnotiert. 
Für die Motivation ist es jedoch entscheidend eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen, 
um sich dann angemessene Ziele zu setzen. 
 Verständnis der depressiven Symptomatik erarbeiten 
 Erkennen von depressiv machenden Denkmustern/ Verhaltensweisen 
 Kognitive Umstrukturierung von Negativspiralen in zukunftsgewandte 
Bewältigungsstrategien; Überprüfung von Glaubenssätzen (emotionale Mythen) 
 Grundannahmen 
 Krisenmanagement – Frühwarnzeichen; Krisenplan  
 Medikamentenaufklärung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quellen: 
 Claas – Hinrich Lammers (2006), Emotionsbezogene Psychotherapie 
 Leslie S. Greenberg (2016), Emotionsfokussierte Therapie

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage III: Skillstraining 
Interaktives Skillstraining 
Das Interaktive Skillstraining (DBT) wurde für Menschen mit einer emotional instabile 
Persönlichkeitsstörung entwickelt. Die emotional instabile Persönlichkeitsstruktur hat zur Folge, 
dass innerer und äußerer Stress zu dysfunktionalem Verhalten führt (Selbstverletzung/ 
Risikoverhalten etc.). 
Im Skillstraining werden Fertigkeiten (Skills) erlernt, um mit den gravierenden 
Stimmungsschwankungen umzugehen. Ziel ist die verbesserte Selbstregulation. 
 
Die 5 Module des Skillstraining: 
 Achtsamkeit – Achtsamkeitsbasierte Übungen 
 Stresstoleranz – Erlernen mit Hochstress umzugehen 
 Umgang mit Gefühlen – Erlernen Gefühle angemessen zu steuern 
 Zwischenmenschliche Fertigkeiten – Soziale Kompetenz verbessern und Beziehungen 
gestalten 
 Selbstwert – Übungen zur Selbstwertsteigerung 
 
Balance Training 
Dieses Skills-Training ist für Jugendliche unter 16 Jahren entwickelt worden. Die Arbeitsblätter 
aus den Skills Modulen wurden altersentsprechend angepasst. 
In den Gruppenstunden gibt es mehr spielerische Momente und weniger Theorievermittlung. 
 
 
 
Quellen: 
 Matin Bohus; Marina Wolf-Arehult (2018), Interaktives Skillstraining für Borderline-
Patienten 
 Alice Sendera; Marina Sendera (2016), Skills Training bei Borderline- und 
Posttraumatischer Belastungsstörung 
 Gerlinde Ruth Frisch (2012), Der Gefühls- und Bedürfnisnavigator 
 Paul Stallard (2015), Kognitive Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendlichen

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage IV: Recovery 
Recovery – den ganz eigenen Weg zur Gesundung (Genesung) finden; Autonomie (zurück) 
gewinnen und Selbstbestimmung übernehmen. 
Ein positives Bild von dir bekommen, mit deinen eigenen Möglichkeiten; Experte aus eigenen 
Erfahrungen werden. 
 Nicht an die Unheilbarkeit der eigenen psychischen Erkrankung glauben 
 Kontakt aufnehmen zu Menschen, die Hoffnung vermitteln z.B. Selbsthilfegruppen 
 Eigener Experte sein/werden (Identität) – was tut mir wirklich gut? 
 Die eigene Verletzlichkeit als Ressource sehen und nicht als Schwäche! 
 Verstehen der eigenen Erkrankung auf individuelle Bedeutung hin – einordnen ins 
Lebenskonzept 
 Eine oder mehrere Aufgaben finden die Sinn machen 
Prinzipien: 
 Die Erkrankung ist ein Teil der Person und macht nicht die ganze Persönlichkeit aus 
 Durch die psychische Erkrankung habe ich Lebensbewältigung erlernt als Teil meiner 
Identität 
 Ich habe eigene Stärken/ Ressourcen und ganz individuelle Ziele 
 Hoffnung hilft mir Neues auszuprobieren; Sinn gibt Orientierung 
 Ich habe eine ganz bestimmte Bedeutung im Leben 
Persönlicher Recovery Plan 
1. Was kann ich dafür tun, um stabil zu bleiben? 
2. Was sind die Auslöser für meine Krisen; wie reagiere ich auf bestimmte Auslöser; was 
hilft mir dabei Stress zu reduzieren, um nicht in einen Symptombereich abzurutschen. 
Tagebuch führen 
3. Kann ich Vorsorgemaßnahmen treffen; einen Vorsorgeplan entwickeln?! 
4. Hilfreiche Strategien, um in einer gesundheitlichen Balance zu bleiben 
5. Wie kann ich nach einer Krise wieder Fuß fassen; Routinen entwickeln/ Unterstützung 
finden 
6. Welche Träume und Ziele habe ich in verschiedenen Lebensbereichen? 
7. Welche Vorgehensweisen gibt es zur Problemlösung – kleinschrittig 
8. Wer sollte in einer akuten Krise helfen und wie – Vorausverfügung? 
Stichwörter: Werte – Wachstum und Entdeckung – Erfahrungsberichte die Mut machen – 
Förderung von Gesundheit – Lösungsorientiert – Wahlfreiheit – Selbstbestimmung 
Quelle:   
Andreas Knuf (2016), Empowerment und Recovery

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage V: Psychoedukation bei Psychischen Störungen 
Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis; Depressive Störungen 
Aktuelles Wissen über verschiedene Störungsbilder soll den Jugendlichen befähigen mit 
verschiedenen Frühwarnzeichen und Symptomen umzugehen. 
Psychoedukation findet in der Regel im Gruppenkontext statt. Der Austausch in der Gruppe 
erzeugt zum einen ein Verständnis für die besondere Symptomatik der Erkrankung und hilft zum 
anderen Erlebtes zu verarbeiten. 
Manual Arbeit gibt den strukturellen Rahmen vor und wird den jeweiligen Bedürfnissen der 
Jugendlichen angepasst. 
 Wissenswertes über das Störungsbild (Verlauf, Symptome, Behandlung) 
 Vorstellung des Vulnerabilitäts-Stress-Modell 
 Individuelles Belastungsprofil und Bewältigungsstrategien 
 Umgang mit Krisen und Erstellung eines Krisenplanes 
 Ressourcen Aktivierung 
 Medikamenten Edukation 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quellen: 
 Groen, Petermann (2015), Depression im Kindes- und Jugendalter (Therapie – Tools) 
 Günther Wienberg (2001), Schizophrenie zum Thema machen (Psychoedukation) 
 Bäuml; Pitschel-Walz und andere (2007); Arbeitsbuch: Psychoedukation bei 
schizophrenen Erkrankungen 
 Bernd Behrendt (2009), Meine persönlichen Warnsignale

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage VI: Soziales Kompetenztraining „Fit for Life“ 
Das FIT FOR LIFE-Training sozialer Kompetenz für Jugendliche beruht auf einem Konzept, das 
aus  vier Komponenten besteht: 
1. den verfügbaren Fähigkeiten und Fertigkeiten 
2. der (wahrgenommenen) sozialen Aufgabe 
3. den Einstellungen und Wertvorstellungen des Individuums 
4. der Art und Weise seiner sozial-kognitiven Informationsverarbeitung  
Das Training orientiert sich an den Modulen: 
 Sozial in Kontakt (in der Gruppe) mit anderen Menschen sein (reden, arbeiten, streiten, 
versuchen, andere zu verstehen) 
 Kompetenzen: Fähigkeiten, Fertigkeiten, die dazu benötigt werden (Sprache, 
Körpersprache, Feingefühl, Respekt, Kritik üben und empfangen) 
 Training; Einüben von Verhalten (Rollenspiele) und Reflexion 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: 
 Fit for Life - Module und Arbeitsblätter zum Training sozialer Kompetenz für Jugendliche, 
 Gert Jugert/ Anke Rehder, Peter Notz, Franz Petermann (2017)

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage VII: Heimrat 
Der Heimrat des Jugendhauses Piusallee hat bis zu drei Mitglieder, die von den Bewohner:innen 
der Einrichtung in geheimer Wahl in der Bewohnervollversammlung gewählt werden. 
Der Heimrat des Jugendhauses Geiststr. hat bis zu drei Mitglieder (jeweils mindestens eine 
Person aus jeder Gruppe), die von den Bewohner:innen der Einrichtung in geheimer Wahl in der 
Bewohnervollversammlung gewählt werden. 
Der Heimrat ist Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und vermittelt ggf. bei Beschwerden. 
Der Heimrat kann bei Bedarf auch regelhaft ins Team kommen (1x monatlich), um Fragen, 
Wünsche, Anregungen aus der Bewohnerschaft zu thematisieren. 
Die Bewohnervollversammlung (wöchentlich) dient darüber hinaus im Rahmen der 
konzeptionellen Möglichkeiten der Mitwirkung aller Bewohner. 
Darüber hinaus gibt es einen „Lob- und Kritik-Kasten“, sowie einen „Essenswünsche“-Kasten.

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage VIII: Erfassungsbogen Beschwerden 
Erfassung der Beschwerde  
(d.h. Beschwerde: Anliegen von Klienten, Angehörigen, Mitarbeiter anderer Institutionen etc., die im persönlichen Gespräch nicht unmittelbar 
gelöst werden können) 
 
Eingang der Beschwerde am:__ __________Name d. Beschwerdeführers/in :___________________ 
Adresse des Beschwerdeführers:________________________________Tel.-Nr.:________________ 
Aufnehmender Mitarbeiter:_____________________   Zuständiger Mitarbeiter:__________________ 
 
1.1. Gegenstand der Beschwerde: 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________ 
 
1.2. Schwerpunkt der Beschwerde: 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________ 
 
1.3. Möglichkeiten zur Abhilfe aus der Sicht des Beschwerdeführens: 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________ 
 
1.4. Terminierung einer Rückmeldung – nicht unbedingt der Lösung – innerhalb von X Tagen: 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________ 
 
Bearbeitung der Beschwerde 
 
2.1. Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es? 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________ 
 
2.2. Wer muss was wann tun? Handlungsauftrag an:_______________________________________ 
 
2.3. Rücksprache notwendig mit: ______________________________________________________ 
2.4. Welche externen Stellen müssen informiert/ beteiligt werden? 
_________________________________________________________________________________ 
2.5. Sind grundsätzlich interne Konsequenzen nötigt? Wenn ja, welche?  
_________________________________________________________________________________ 
_________________________________________________________________________________ 
_________________________________________________________________________________ 
 
Rückmeldung an den Beschwerdeführer 
 
3.1. Mitteilung welche Bemühungen zur Abhilfe erfolgen: 
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________ 
 
3.2. Kontrollfrage nach maximal _____Wochen: Ist die Beschwerde nachhaltig erledigt? 
_________________________________________________________________________________ 
_________________________________________________________________________________ 
_________________________________________________________________________________ 
_________________________________________________________________________________ 
 
Datum und Unterschrift des Mitarbeitenden:___________________________________________

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 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage IX:   Idealtypische Wochenpläne 
Zeit Täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zeit Samstag Sonntag  
07:00             07:00      
Frühstück  
08:00 bis 9:00 Uhr Schulbesuch 08:00       
09:00             09:00       
10:00             10:00 Brunch Brunch   
11:00             11:00       
12:00             12:00       
13:00             13:00      
Mittagessen  
14:00 Spülen           14:00       
15:00   Hausaufgabenbetreuung (bei Bedarf) Zimmer- 
check 15:00 Kaffeetrinke
n Kaffeetrinken 
 
 
16:00   Medikamente 
stellen Freizeit- 
angebot 
Freizeit-  
angebot 
Freizeit- 
angebot 
Wochen- 
abschluss- 
runde 
16:00  
 
17:00   Bewohner-
versammlung 
17:00       
18:00     18:00       
19:00             19:00      
Abendbrot Abendessen Abendessen  
20:00             20:00       
Weitere 
Gruppenangebote
: 
Psychoeduka
- tion/      
Umgang mit 
Erkrankung 
Soziale 
Kompetenz/  
Beziehungs- 
gestaltung 
Skillgruppe  
Übungen 
zum Thema 
Balance 
Arbeits- 
therapie Ergotherapie         
            (= Idealtypischer Wochenplan für einen Jugendlichen, der zur Schule geht)

29 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
                      
Zeit Täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zeit Samstag Sonntag 
07:00             07:00     Frühstück 
08:00 bis 9:00 Uhr           08:00               
09:00 
Einkauf/ 
Kochen tägl. 
Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde 09:00      
10:00 Großeinkauf Tagesangebot/ 
Projekt Sportgruppe 
Haus-  
internes 
Bildungs-  
angebot 
Tagesstätte 10:00 Brunch Brunch  
 
11:00 11:00      
 
12:00     12:00     
 
   
13:00 Mittagessen   
Spülen Tagesstätte 
        13:00      
 
14:00 Tages-  
angebot 
      14:00      
 
15:00       Zimmer- 
check 15:00 
Kaffeetrinken Kaffeetrinken 
 
     
16:00   Medikamente 
stellen Freizeit-  
angebot 
Freizeit-  
angebot 
Freizeit-  
angebot 
Wochen- 
abschluss- 
runde 
16:00 
 
 
17:00   Bewohner-
versammlung 
17:00      
 
18:00     18:00      
 
19:00             19:00      
Abendbrot Abendessen Abendessen  
20:00             20:00      
 
Weitere 
Gruppenangebote: 
Psychoeduka- 
tion/      
Umgang mit 
Erkrankung 
Soziale 
Kompetenz/  
Beziehungs- 
gestaltung 
Skillgruppe  
Übungen zum 
Thema Balance 
Arbeits- 
therapie Ergotherapie          
           
(= Idealtypischer Wochenplan für einen Jugendlichen ohne Schulbesuch, Praktikum etc.)

30 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
Anlage X: Konzept Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2) 
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung für die Wohngruppe basiert auf dem zugrunde 
liegenden Konzept und orientiert sich an den darin formulierten Grundgedanken und 
Leistungen. 
Die Wohngruppe ist konzipiert als stationäres Regelangebot für sieben junge Volljährige ab 18 
Jahren, die zuvor im Jugendhaus Piusallee/Geiststr.(1) betreut wurden und  
 die jetzt nicht mehr das Betreuungssetting der Intensivgruppen benötigen, aber noch 
nicht in der Lage sind in einer eigenen Wohnung im betreuten Wohnen zu leben und nicht 
zurück zur Familie können oder wollen,  
 die weiterhin eine hohe Betreuungsdichte, Kontinuität und Struktur benötigen, die nur 
ein stationäres Wohnangebot gewährleisten kann, die außerhalb von schweren Krisen mit 
einer Notrufbereitschaft auskommen (in Krisen ist gegebenenfalls die Einbindung der 
Nachtbereitschaft aus der oberen Wohngruppe möglich), 
 die weiterhin noch Förderung und Unterstützung bei der Bewältigung und dem 
angemessenen Umgang mit ihren krankheitsbedingten Beeinträchtigungen 
benötigen, 
 die außerdem noch ein hohes Maß an Unterstützung bei der weiteren 
Verselbständigung im Alltag, in der Schule, der Ausbildung und der Freizeit 
benötigen, 
 die aber über so viel Eigenständigkeit verfügen, dass sie unter Anleitung der 
Betreuer selbständig wirtschaften und sich mit Unterstützung selbst versorgen 
können. 
Die Wohngruppe versteht sich als Fortsetzung des in den Intensivgruppen der Piusallee und 
Geiststr. begonnenen intensiven Prozesses der Entwicklung altersgemäßer sozialer 
Kompetenzen und dient einem schrittweisen und behutsamen Übergang in eine eigenständige 
Wohnform. 
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung einer eigenständigen Wohn- und Lebensperspektive. 
Personalkonzept 
Das Personalkonzept orientiert sich an den Vorgaben der Intensivgruppen der Jugendhäuser 
Piusallee und Geiststr. (1) 
Es findet eine Vollversorgung an fünf Tagen in der Woche statt mit maßgeblicher Beteiligung 
des hauptamtlichen Personals unter Einbindung der jeweils im Haus befindlichen 
BewohnerInnen. Am Wochenende findet ein Training zur Selbstversorgung unter Anleitung des 
pädagogischen Personals statt. 
Stundenweise ist in der Gruppe keine Betreuerpräsenz am Wochenende vorgesehen, sondern 
nur ein Bereitschaftsdienst mit telefonischer Erreichbarkeit. Das Personal ist in der Einrichtung

31 
 MHi/ JBa, Stand 09.2024 
wochentags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr anwesend (danach telefonische Rufbereitschaft). Die 
Sicherstellung einer 24-stündigen Erreichbarkeit ist gegeben. 
 
Das multiprofessionelle Team hat eine enge Anbindung an die Teamstrukturen in der 
Intensivgruppe. 
Außerdem besteht bei Bedarf die Möglichkeit für die BewohnerInnen, an therapeutischen 
Gruppenangeboten der Intensivgruppe teilzunehmen (z.B. Psychoedukation, GSK, Skillstraining 
bzw. Balancegruppe). Freizeitangebote werden in der Wohngruppe in der Regel gruppenintern 
organisiert und durchgeführt, bei größeren Angeboten auch in Zusammenarbeit mit den 
anderen Gruppen.

Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes

9549 Zeichen

Ort, Datum

Finanzamt Münster-Innenstadt 48147 Münster, 10.08.2023
Steuernummer Straße
337/5932/0148 Anton-Bruchausen-Str 1

Organisationseinheit, Telefon

VBZ3 : 0251 416-145932
Finanzverwaltung NRWV Postfach 6103 - 48136 Münster

Reinhard a a un
ANOF BUChPRÜfe, Stuart, = mb
Reinhard und Partner PartG PR
mbB, vereidigter Buchprüfer 16, Au6, 202
und Steuerberater
Pos

Stumpf 8 TEINGANg En |
42929 Wermelskirchen ll _T7

als Empfangsbevollmächtigter für Gemeinnützige FSP GmbH, Dahlweg 112, 48153 Münster

Bescheid nach $ 60a AO über die Aufhebung der gesonderten Feststellung nach $ 60a
Absatz 4 AO und erneute gesonderte Feststellung nach $ 60a Abs. 1 AO über die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Ü] Für die vorgenannte Körperschaft Für die Körperschaft

Gemeinnützige FSP GmbH

(Bezeichnung der Körperschaft)

wird der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
vom 08.05.2014 nach $ 60a Abs. 4 AO mit Wirkung ab dem 23.06.2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den 88 51, 59, 60 und 61 AO für die Satzung in der

Fassung vom 23.06.2023 nach $ 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt.

Begründung und Nebenbestimmung

Die vorgenannte Körperschaft hat die gemeinnützigkeitsrechtlich relevanten Bestimmungen ihrer Satzung
geändert. Wegen der Änderung der für die Feststellung erheblichen Verhältnisse ist’der ursprüngliche
Feststellungsbescheid nach $ 60a Abs. 4 AQ aufzuheben. Da die Satzung in ihrer neuen Fassung die
Voraussetzungen der 88 51, 59, 60 und 61 AO einhält, ist für diese eine erneute Feststellung über die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach $ 60a Abs, 1 AO durchzuführen.

Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessteuerblatt, EStG = Einkommensteuergesstz, EStDV = Einkommensteuer- ]
Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergssetz
Gem 21 - Aufhabungs-/Feststellungsbescheid zu satzungsmäßigen Voraussetzungen für bestehende Körperschaften sene 4 3
elle 1 von

Nr. 742/089-V2001 (06.22) OFD NRW St 15

Steuernummer: 337/5932/0148
Hinweise zur Feststellung

Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung ($ 63 AO) den für die Anerkennung der
Steuerbegünstigung notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden.
Diese Feststellung bindet das Finanzamt hinsichtlich der Besteuerung der Körperschaft und der
Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form'von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft
erbringen ($ 60a Absatz 1 Satz 2 AO). Die Bindungswirkung dieser Feststellung entfällt ab dem Zeitpunkt, in
dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden ($ 60a
Absatz 3 AO). Tritt beiden für die Feststellung erheblichen Verhältnissen eine Änderung ein, ist die
Feststellung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben ($ 60a Absatz 4 AO),
Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - ggf. im Rahmen einer Außenprüfung
- unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung entsprechen.

Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben,
Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen)
nachgewiesen werden ($ 63 AO). Über die Steuervergünstigungen nach den einzelnen Steuergesetzen wird
im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden.

In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb unterhält, der kein Zweckbetrieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpfliicht gegeben ist, besteht im
gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und
Gewerbesteuer wird die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht berührt.

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Selkiaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. .

Für Körperschaften, die bisher nicht nach $ 5 Abs, 1 Nr. 9 KStG sowie & 3 Nr. 6 GewStG steuerbefreit waren,

gilt Folgendes:

ÜlDie Steuerbefreiungen nach $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sowie $ 3 Nr, 6 GewStG können aufgrund des $ 60 Abs.
2 AO frühestens ab dem 01.01.20 zur Anwendung kommen.

Hinweise zur steuerbegünstigten Zwecken

Die Körperschaft fördert nach Ihrer zung] im Sinne der 88 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar

[I mildtätige Zwecke Ü kirchliche Zwecke
[X folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Jugend - und Altenhilfe (8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n)4 AO)
Förderurig der Behindertentilfe ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)
Förderung.der Erziehung-, Volks- und Berufsbildung {$ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)
e n Gesund SIEWEZENE nd der ö n
Een undh und der öffentliche! ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 3 AO)

Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Zuwendungsbestätigungen für Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,

Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.

Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter
http://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung.

Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge

X Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.

U] Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke |. S. des $ 10b Absatz 1
Satz 8 EStG gefördert werden.

Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das
Datum dieses Feststellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein
Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurden.
Die Frist ist taggenau zu berechnen (8 63 Absatz 5 AO).

Für Körperschaften, die bisher nicht nach $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sowie $ 3 Nr. 6 GewStG steuerbefreit waren,

gilt Folgendes:

[Ü] Zuwendungsbestätigungen dürfen erst für ab dem 01.01.20 erhaltene Zuwendungen ausgestellt werden
(siehe unter Hinweise zur Feststellung). Zu den Rechtsfolgen bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen
vgl. unter Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen.

Seite 2 von 3

Steuernummer: 337/5932/0148
Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuwendungen

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken
verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. j

Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene
Gewerbesteuer pauschal mit 15 % der Zuwendung angesetzt ($ 10b Absatz 4 EStG, $ 9 Absatz 3 KStG, 89
Nr. 5 GewStG). .

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte
nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen
Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden
Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei.Ihrem Finanzamt.

Rechtsbehelfsbelehrung

[Die in diesem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte können mit dem Einspruch angefochten werden. Ein
Einspruch istjedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt,
gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision
oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des
Rechtsbehelfsverfahrens.

Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu
übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem
Ihnen dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung
mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als
bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit
Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist der Tag der
Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

Bei Zusendung durch einfachen Brief außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt die Bekanntgabe einen
Monat nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist. Bei Zustellung mittels Einschreiben mit Rückschein oder durch Zustellungsersuchen ist Tag
der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.

Bei Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den sich der Einspruch
richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird. Ferner sollen die
Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.

Selte 3 von 3

Beschlussvorlage

4301 Zeichen

V/0628/2024 
V/0628/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Gemeinnützige FSP GmbH 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Gemeinnützige FSP GmbH Münster wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in 
Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 
 
2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Gemeinnützige FSP GmbH Münster hat am 18.09.2024 einen Antrag auf Anerkennung als Träger 
der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Die Gesellschaft ist die Rechtsnachfolgerin des 
FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e. V. Münster, der seit 1971 bestand. Heute 
hält der Träger eine Vielzahl an Angeboten der sozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation 
und gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit psychischen Störungen vor.  
 
Das Jugendhilfeangebot wird zurzeit in zwe i Einrichtungen (Jugendhaus Piusallee und Wohngruppe 
An den Loddenbüschen) mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten realisiert. Für diese Ange-
bote liegt eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII seitens des LWL-Jugendamtes sowie eine Leis-
tungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung gem. §§ 78a ff. SGB VIII mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien vor. Es erfolgt eine regelmäßige Belegung von jungen Menschen 
aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien g em. §§ 27, 35a 
SGB VIII. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
21.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schew emann 
Telefon: 492-5157 
Schew emann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0628/2024 
Laut Gesellschaftsvertrag mit Stand vom 17.03.2023 verfolgt der Träger u. a. den Zweck 
 
- der Jugend- und Altenhilfe 
- der Behindertenpflege 
- der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung und 
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öff entlichen Gesundheitspflege nach § 52 Abs. 2 
AO. 
 
Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck der Jugendhilfe insbesondere durch den Betrieb 
einer Einrichtung zur Hilfe und Förderung von an der sozialen und beruflichen Teilhabe gehinderten 
Menschen und von Menschen, deren berufliche und soziale Teilhabe gefährdet ist. 
 
Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: 
 
- Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) 
- Auszug aus dem Handelsregister (Anlage 3) 
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes (Anlage 4) 
- Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW (Anlage 5) 
- Jahresbericht 2023 (Anlage 6) 
- Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee (Anlage 7) 
 
Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Träger sich auf dem originären Gebiet der 
Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt.  
 
Der Träger lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erw arten, dass er einen 
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und 
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. 
 
Ein in der Jugendhilfe tätiger Träger ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, 
wenn er die v. g. Bedingungen erfüllt. Da die Gesellschaft ihren Sitz in Münster hat und örtlich tätig 
ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien 
Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. 
 
Aus der Anerkennung der Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öf-
fentliche Förderung abgeleitet werden. 
 
 
I. V. 
 
 
Gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung 
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag  
Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister  
Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes 
Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW 
Anlage 6: Jahresbericht 2023 
Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee

Anlage A

1600 Zeichen

Anlage A zur V/0628/2024 
Kurzüberblick 
Anerkennung der gemeinnützigen FSP GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 
SGB VIII. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
- Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Verbänden  
- Unterstützung und Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten  
- Ermöglichung und Erleichterung der Interaktion und Integration von jungen Menschen ent-
sprechend ihres Alters und individueller Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbe-
reichen sowie Teilhabeermöglichung im gesellschaftlichen Leben 
- Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung 
- Vermeidung und Abbau von sozialer Benachteiligung 
- Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung gem. § 75 SGB VIII erfüllt sind, ist eine Aner-
kennung unter Ausübung von pflichtgemäßen Ermessen auszusprechen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister

1789 Zeichen

Handelsregister B des Abteilung B Nummer der Firma:
Amtsgerichts Münster Wiedergabe des aktuellen HRB 21095
Registerinhalts

Abruf vom 18.09.2024 15:28

Seite 1 von 2

1. Anzahl der bisherigen Eintragungen:
2
2. a) Firma:
Gemeinnützige FSP GmbH
b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen:

Münster
Geschäftsanschrift: Dahlweg 112, 48153 Münster

c) Gegenstand des Unternehmens:

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Erziehungs-, Volks- und
Berufsbildung, und des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach $ 52 Abs. 2 AO.

3. Grund- oder Stammkapital:

25.000,00 EUR

4. a) Allgemeine Vertretungsregelung:

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft als Vertreter einer gemeinnützigen Organisation

Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Münster, "26.08.1963

5. Prokura:

6. a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2023

b) Sonstige Rechtsverhältnisse:

7. a) Tag der letzten Eintragung:

Handelsregister B des Abteilung B Nummer der Firma:
Amtsgerichts Münster Wiedergabe des aktuellen HRB 21095
Registerinhalts \

Abruf vom 18.09.2024 15:28

A | Seite 2 von 2 | 001

27.11.2023

Anlage 1: Antrag auf Anerkennung

3048 Zeichen

GB 1

Stadt Münster

Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien

Frau Nieuwenhuisen
Hafenstraße 30

48153 Münster

Münster, 18.09.2024
Az. (LWL): 50 60 0300046
Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis sowie
Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Nieuwenhuisen,
sehr geehrte Frau Süvern,
sehr geehrte Damen und Herren,

in Vorbereitung auf die Eröffnung und Inbetriebnahme des Jugendhauses in der Geiststraße 98 in
Münster sowie bezugnehmend auf die Gespräche zwischen Ihnen und Herrn Hindimith übersenden
wir Ihnen hiermit den Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für das Jugendhaus der
Gemeinnützigen FSP GmbH.

Beigefügt erhalten Sie das Antragsformular, die Konzeptunterlagen und eine Übersicht der Personal-
besetzung differenziert nach Gruppen, Versorgungsformen und Standorten.

Angesicht des momentanen Baufortschritts planen wir, die Bewohner der derzeitigen Gruppe „An
den Loddenbüschen“ ab dem 01. Dezember 2024 im Gebäude in der Geiststraße 98 unterzubringen
und zu betreuen und mit der Belegung der weiteren Gruppen dann zum 01.01.2025 zu beginnen.
Sofern wir für den Übergangszeitraum Dezember 2024 einen separaten Änderungsantrag vorlegen
sollen oder ansonsten weitere Unterlagen erforderlich sind, bitten wir um Benachrichtigung, wir
werden diese darin kurzfristig nachreichen.

Bankverbindung:

ür Sozlalwirtschaft h

Ban
IBAN DES2 3702 0500 0007 2242 00
BIC BFSWDE33KX

ster HRE2

Dr. Ulrich Fiotmann

in-Schmeink, MdB

Bei der Vorbereitung des Antrags auf Änderung der Betriebserlaubnis haben wir festgestellt, dass uns
keine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VIII vorliegt. In der Vergangen-
heit war diese Thematik über die Kooperation zwischen FSP und VSE geregelt. Da wir mittlerweile
deutlich länger als die in $ 75 Abs. (2) SGB VIII geforderten 3 Jahre in der Jugendhilfe tätig sind,
möchten wir hiermit eine eigenständige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragen.

Dazu fügen wir diesem Schreiben einen Handelsregisterauszug, den Gesellschaftsvertrag und einen
“ Gemeinnützigkeitsnachweis der Gemeinnützigen FSP GmbH bei. Auch hierzu können wir bei Bedarf
gern Unterlagen nachreichen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine entsprechende Anerkennung bestätigen und sind
selbstverständlich bereit, mit Ihnen eine Vereinbarung zu den Regelungen zur Wahrnehmung des
Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8 8 a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich
geeignetem Personal nach 8 72 a SGB VIII zu schließen bzw. einer entsprechenden Rahmen-
vereinbarung der Stadt Münster beizutreten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Unterzeichner sowie Herr Schnieder (Geschäftsstelle der Gem. FSP
GmbH) gern zur Verfügung.

Für den 03. Dezember 2024 haben wir eine kleine Eröffnungsfeier in der Geiststraße geplant. Wir
möchten Sie bitten, sich diesen Termin bereits vorzumerken. Eine gesonderte Einladung werden wir
rechtzeitig vorab versenden.

Mit freundlichen, Grüßen

—
n

Jörg Barlsen Markus Hindimith
Geschäftsführer Einrichtungsleiter

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bremer Straße
  • Piusallee 188
  • Salzmannstraße 88
  • Geiststraße 98
  • Dahlweg 112
  • Nienkamp
  • An den Loddenbüschen
  • Hafenstraße 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0628/2024
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2024
Erstellt
09.10.2024 11:41