V/0628/2024
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Gemeinnützige FSP GmbH Münster
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Anlage 6: Jahresbericht 2023
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GEMEINNÜTZIGE FSP GMBH MÜNSTER JAHRESBERICHT 2023 Reha-Zentrum Integrationsfachdienst (IFD) Jugendhilfemaßnahmen Tagesstätten Wohnstätten 2 3 Vorwort Themenvorwort des Geschäftsführers Jörg Barlsen 4 BERICHT REHA-ZENTRUM Jahresbericht 2023 des Reha-Zentrum 6 BERICHT DES INTEGRATIONSFACHDIENSTS (IFD) Jahresbericht 2023 des Integrationsfachdienst 9 BERICHT JUGENDHILFEMAßNAHMEN Jahresbericht 2023 Jugendhilfemaßnahmen 11 BERICHT DER TAGESSTÄTTE ZENTRUM & NORD Jahresbericht 2023 der Tagesstätte Zentrum & Nord 14 BERICHT DER WOHNSTÄTTEN Jahresbericht 2023 der Wohnstätten 18 GEMEINNÜTZIGE FSP GMBH MÜNSTER INHALT 4 Jörg Barlsen VORWORT 2023 EIN JAHR DES WANDELS Jörg Barlsen Geschäftsführung der Gemeinnützigen FSP GmbH Liebe Leserinnen und Leser, 2023 war ein Jahr des Wandels, der Innovation und der Weiterentwicklung für die Gemeinnützige FSP GmbH. Besonders prägend war in diesem Jahr die Gründung der Stiftung Teilhabe Münster, die nun als alleinige Gesellschafterin der Gemeinnützigen FSP GmbH fungiert, die aus dem alten Verein FSP-Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit hervorgegangen ist. Dies ist nicht nur eine institutionelle Neuausrichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um unsere gemeinnützigen Ziele langfristig und nachhaltig umzusetzen. In diesem Jahr haben wir unser Angebot weiter ausgebaut und gezielt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, die wir unterstützen. Der Integrationsfachdienst (IFD) konnte sein Portfolio erweitern, um noch passgenauer auf die Bedürfnisse unserer Klient:innen einzugehen. Ebenso wurde im Reha-Zentrum das Konzept erfolgreich um berufliche Rehabilitationsangebote erweitert, um den Rehabiltand:innen eine umfassende Unterstützung auf ihrem Weg in die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu bieten. In der Jugendhilfe haben wir eine wesentliche Weiterentwicklung vorgenommen: Die Implementierung psychotherapeutischer Kompetenzen in unser Team ist ein bedeutender Schritt, um die psychosozialen Bedürfnisse junger Menschen noch gezielter und umfassender zu adressieren. Dies ist ein weiterer Baustein, um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten. Auch die Tagesstätten haben sich 2023 weiterentwickelt. Die Neueröffnung von Räumlichkeiten und die Anpassung der Leistungen an die sich verändernden Bedarfe der Nutzer ermöglichen uns, noch besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einzugehen und den Menschen, die unsere Angebote nutzen, eine möglichst optimale Unterstützung zu bieten. Der Jahresbericht 2023 gibt Ihnen einen detaillierten Einblick in all diese Entwicklungen und stellt die vielfältigen Projekte und ihre Ergebnisse vor. Unsere Arbeit bleibt dabei immer den Werten der sozialen Teilhabe und der psychischen Gesundheit verpflichtet, die für uns das Fundament jeglichen Handelns darstellen. Ich danke allen danken, die zu diesen Erfolgen beigetragen haben – sei es durch Ihre Arbeit, Ihre Unterstützung oder Ihre Partnerschaft. Gemeinsam werden wir weiterhin für die psychische Gesundheit und soziale Teilhabe aller Menschen bemühen. Mit herzlichen Grüßen, In diesem Jahr haben wir unser Angebot weiter ausgebaut und gezielt an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, die wir unterstützen. 5 6 2023 Reha - Zentrum Jahresbericht 2023 Unser Reha-Zentrum ist eine Rehabilitationseinrichtung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und unterstützt diese nach Abschluss der Akutbehandlung bei der Integration in den Lebens- und Arbeitsalltag. Ziel ist die Förderung der gesundheitlichen Stabilität und der Alltagskompetenz sowie das Testen von Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit für eine Ausbildung oder Arbeit. Das Reha-Zentrum bietet insgesamt 25 stationäre und mittlerweile 19 ganztägig ambulante Behandlungsplätze an. Die Anforderungen an die Behandlung der Rehabilitand:innen haben sich in den letzten Jahren stark verändert, was unter anderem auf ein deutlich breiteres Diagnosespektrum, eine Zunahme von Komorbiditäten (insbesondere mit Persönlichkeitsstörungen) und einer gesunkenen Altersstruktur zurückzuführen ist. Dadurch hat sich ein sehr heterogenes Bild von Rehabilitand:innen entwickelt, das erhebliche Unterschiede in Ressourcen, Bedarfen, Bedürfnissen und Zielen aufweist. Diese veränderten Anforderungen führten dazu, dass das bisherige Rehabilitationskonzept keine passgenaue Maßnahme mehr für einen Teil der Rehabilitand:innen darstellte. Daher wurde im Jahr 2021 konzeptuell eine Trennung zwischen medizinischer und beruflicher Phase der Rehabilitation entwickelt und mit dem federführenden Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung Westfalen) vertraglich vereinbart. Das Ziel des neuen Konzeptes ist es, besser auf die beschriebenen unterschiedlichen Voraussetzungen der Rehabilitand:innen eingehen zu können. In der medizinischen Phase stehen weiterhin zunächst die psychische Stabilisierung, die Entwicklung eines effektiven Krankheitsmanagement, die Alltagsstrukturierung und -bewältigung im Fokus. Die Erörterung beruflicher Fragen erfolgt hier noch nachrangig. Im weiteren Rehabilitationsverlauf wird angestrebt, die Therapien sukzessive auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu verlagern. Erfüllen die Rehabilitand:innen bestimmte Voraussetzungen (z.B. hinreichende Belastbarkeit, stabile medikamentöse Einstellung, hohes Maß an beruflicher Motivation), wird in einem dreitägigen Fähigkeits-Assessment geprüft, ob ein Wechsel in die berufliche Phase erfolgen kann. Dieser Wechsel des Rehabilitationsschwerpunktes (Ziel: Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt) ist sowohl mit einem Wechsel des Standortes (von Mecklenbeck in die Zweigstelle „Bremer Straße“) als auch mit einem Wechsel des Behandlungsteams verbunden. Die Intention der oben beschriebenen Trennung ist nicht nur, das Bewusstsein der Rehabilitand:innen für die veränderten Ziele zu stärken, sondern außerdem zwei Elemente in der beruflichen Rehabilitationsphase erfahrbar zu machen: (1) die (dosierte) Konfrontation mit den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und (2) die Möglichkeit, diese Erfahrungen frei von Leistungsbewertungen zu reflektieren und geeignete Bewältigungsstrategien zum Umgang mit etwaigen Belastungssituationen zu entwickeln. Ersteres erfolgt im Rahmen des neuen Behandlungsteams der beruflichen Rehabilitationsphase und letzteres mit dem Personal und in den Räumlichkeiten der medizinischen Rehabilitationsphase. Ein idealtypischer Rehabilitationsverlauf wird im Folgenden grafisch dargestellt: Idealtypischer Rehabilitationsverlauf mit beiden Phasen Abb. 1: Idealtypischer Rehabilitationsverlauf mit beiden Phasen 7 Bei Rehabilitand:innen, die die Rehabilitation zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung absolvieren, bleibt der Leistungsträger für beide Phasen identisch. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die berufliche Phase jedoch nicht. Um den Rehabilitand:innen, die über die gesetzliche Krankenkasse die Rehabilitation absolvieren, ebenfalls den Zugang zur berufliche Rehabilitationsphase zu ermöglichen, konnte die FSP gGmbH mit der Bundesarbeitsagentur einen zusätzlichen Kooperationspartner und Leistungsträger gewinnen. Im Mai 2022 konnte ein Belegungsvertrag mit der Bundesarbeitsagentur geschlossen werden. Ein zusätzlicher Vorteil dieser Kooperation ist, dass durch diesen Vertrag die berufliche Phase auch losgelöst von der medizinischen Phase in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass die Reha-Berater:innen der Bundesarbeitsagentur durch diese Kooperation Direktzuweisungen für die berufliche Phase im Rahmen einer LTA-Maßnahme (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) vornehmen können. Im Jahr 2022 wurden von der medizinischen Phase insgesamt 8 Personen in die berufliche Phase überführt, wobei die angestrebte Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgrund von Maßnahmenabbrüche und zu geringer Stabilität der Rehabilitand:innen noch nicht erreicht werden konnte. Im Dezember 2022 erfolgten die ersten Direktzuweisungen von der Bundesarbeitsagentur, sodass sich das Klientel in der beruflichen Rehabilitation nochmals veränderte. Dies führte dazu, dass im Laufe des Jahres 2023 nochmals therapeutische Angebote und Prozesse in ihrer Passung für das Klientel optimiert wurden. Des Weiteren wurde die Schnittstelle von medizinischer und beruflicher Rehabilitation zunehmend standardisiert, sodass die Kommunikation und die Abläufe zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation reibungsärmer verliefen. Basierend auf den gesammelten Erfahrungen der bisherigen Rehabilitationsverläufe, konnten detailliertere Anforderungskriterien für die berufliche Rehabilitation erstellt werden. Dadurch verbesserte sich die Auswahl der Rehabilitand:innen in der medizinischen Phase, für die ein Wechsel in die berufliche Rehabilitation infrage kam. Dies schien einen positiven Einfluss auf die deutliche Erhöhung der Vermittlungsquote in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit am Ende der beruflichen Rehabilitationsphase (Gesamtquote 2023: 73%) zu haben. Neben der konzeptuellen Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitationsphase wurde parallel dazu auch für die medizinische Rehabilitationsphase das therapeutische Konzept umfassend überarbeitet. Ursächlich hierfür waren ebenfalls Veränderungen an die Anforderungen der medizinischen Rehabilitation durch die Rehabilitand:innen, aber auch durch die Leistungsträger. Die Implementierung der neuen Standardprozesse und des neuen Therapieprogramms ist für das Frühjahr 2024 geplant. 8 9 2023 Integrationsfachdienst (IFD) Jahresbericht 2023 Das Jahr 2023 war geprägt von vielfältigen Entwicklungen und der erfolgreichen Fortführung unserer Maßnahmen. Trotz politischer Rahmenbedingungen, die zu einer Reduzierung der Mittel führten, konnten wir gemeinsam mit unseren Partnern und Kostenträgern weiterhin Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf begleiten und fördern. Unsere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Münster blieb auch im Jahr 2023 sehr positiv. Trotz notwendiger Anpassungen bei den Stundenkontingenten in einigen Bereichen konnten wir weiterhin gezielt Menschen unterstützen, insbesondere solche mit psychischen Belastungen. Im Januar begannen wir, unser Angebot für Arbeitsgelegenheiten (AGH) weiter auszubauen, um es für die Kund:innen des Jobcenters attraktiver zu gestalten. Unsere Kooperationen, wie etwa mit dem Klara-Stift, entwickelten sich ebenfalls positiv, und es konnten neue Maßnahmen initiiert werden, die insbesondere im Bereich der Rehabilitation und Wiedereingliederung weitere Fortschritte brachten. Ein bedeutender Schritt war auch die engere Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV), um bestehende Auftragsrückgänge abzufangen und eine noch gezieltere Unterstützung der Kund:innen zu gewährleisten. Diese Bemühungen zeigten im Jahresverlauf besonders in der Zusammenarbeit mit der DRV Bund Erfolge. Ein weiteres Kernthema des Jahres war die hohe Auslastung in den Bereichen Übergang Schule- Beruf und Begleitende Hilfen. Gemeinsam mit unseren Partnern, wie dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe (LWL), konnten Lösungsansätze entwickelt werden, um die Beratungsintensität weiter zu verbessern und zusätzliche Projektstellen zu schaffen, die speziell auf die Begleitung von Schüler:innen fokussieren. Darüber hinaus konnten wir im Bereich der Begleitenden Hilfen weitere Fortschritte erzielen, indem wir unsere Angebote gezielt ausgebaut und weiterentwickelt haben. Die zusätzliche Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung wurde durch Fortbildungsmaßnahmen gestärkt, was die Qualität unserer Dienstleistungen weiter steigert. Im Sommer wurden Anträge zur Verlängerung von Maßnahmen wie Arbeitsgelegenheiten und Jobcoaching angestoßen, die in enger Abstimmung mit den entsprechenden Kostenträgern geplant wurden. Durch neue Projekte, wie eine zusätzliche AGH-Stelle im Freilichtmuseum, konnten wir unser Angebot für unterschiedliche Zielgruppen weiter diversifizieren. Im Bereich Jobcoaching haben wir erste Schritte zur Unterstützung von Menschen mit Gehörlosigkeit unternommen. Diese Initiative wird auch 2024 weiterverfolgt, um noch mehr Menschen eine individuelle und passgenaue Unterstützung bieten zu können. Auch im Bereich Netzwerkpflege und Kooperation konnten wir zahlreiche Erfolge verbuchen. Verschiedene Institutionen, wie die Schwerbehindertenvertretung der Bundespolizei und der Medizinische Dienst, zeigten großes Interesse an unserer Arbeit, und wir konnten uns weiter als wichtiger Partner in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen etablieren. Fazit Trotz der Herausforderungen des Jahres 2023 konnten 10 wir unsere Angebote nicht nur aufrechterhalten, sondern auch gezielt ausbauen und an die Bedürfnisse unserer Kund:innen anpassen. Unsere enge Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und anderen Partnern ermöglicht es uns, weiterhin positive Veränderungen im Leben der Menschen zu bewirken. Wir freuen uns auf das Jahr 2024, in dem wir gemeinsam neue Wege beschreiten und noch mehr Menschen in ihrem Alltag unterstützen werden. 11 2023 Jugendhilfemaßnahmen Jahresbericht 2023 Im Jahr 2023 konnten die stationäre Jugendhilfemaßnahmen in der Piusallee und an den Loddenbüschen der gemeinnützigen FSP GmbH eine Gesamtzahl 19 Wohnplätzen für Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen im Alter von 14 bis 21 Jahren bereitstellen. Das vorrangige Ziel bestand darin, diesen jungen Menschen ein stabiles Umfeld zu bieten und ihre persönliche Entwicklung zu fördern. Dabei setzte sich der bereits in den vergangenen Jahren beobachtete Trend einer veränderten Zielgruppe fort. Im Jahr 2023 zeichneten sich die Anfragen und Neuaufnahmen besonders durch eine auffällig hohe Komorbidität der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus, wobei viele dieser Komorbiditäten im Zusammenhang mit Persönlichkeitsstörungen standen. Diese Entwicklung brachte neue dynamische Herausforderungen sowohl für die Bewohnenden als auch für die Mitarbeitenden mit sich. Die Mitarbeitenden setzten dabei ihre fachliche Expertise gezielt ein, flexibel auf verschiedene Herausforderungen zu reagieren und gleichzeitig eine unterstützende und fördernde Umgebung zu schaffen, um den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht zu werden. Regelmäßige Supervision, fachärztliche Beratung, sowie pädagogische Beratung durch unseren Kooperationspartner vom VSE e.V trugen dazu bei, die Mitarbeiter in ihrer anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen. Die Veränderung der Zielgruppe diente als Anlass, das bestehende Konzept zu überarbeiten, um die langfristig effektivere Bewältigung der veränderten Anforderungen zu ermöglichen. Ein zentraler Bestandteil dieser Überarbeitung ist die Integration eines/einer Psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin in das Konzept. Bereits im Aufnahmeprozess werden gemeinsam mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Maßnahmen und Ziele besprochen, um eine Verbesserung der Stabilität während der Wartezeit und in der Anfangszeit in der Wohngruppe zu erreichen. Der/die Psychologische Psychotherapeutin wird darüber hinaus eine zentrale Rolle dabei spielen, einen ständigen supervisorischen Rahmen für das Team zu schaffen. Dies 12 beinhaltet die Unterstützung des Teams bei der Reflexion ihrer Arbeit, der Besprechung von Herausforderungen und der gemeinsamen Entwicklung von Lösungsansätzen. Die Aufgaben umfassen auch die Initiierung, Pflege und Weiterentwicklung von Kooperationen mit externen Institutionen, Organisationen und Fachleuten, die für die Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen relevant sind. Insbesondere bei der Auswahl und Vermittlung in eine passende ambulante Therapie wird der/die Psychologische Psychotherapeutin unsere (angehenden) Bewohner*innen unterstützen. Die erfolgreiche Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universitätsklinik Münster dient als positives Beispiel. In der Ende 2022 getroffenen Kooperationsvereinbarung wurden klar die Aufgaben und Möglichkeiten der Kooperationspartner festgehalten. Unter anderem ermöglicht dies unseren Bewohnerinnen bereits vor einer schwerwiegenden Krise eine Behandlungsvereinbarung mit der Klinik für den Ernstfall zu treffen. Diese Form der Kooperation hat sich als äußerst wirkungsvoll erwiesen, indem sie bestehende Ängste bei den Bewohnerinnen verringert, die Compliance erhöht und den Mitarbeitenden eine verbesserte Handlungssicherheit bietet. Wie bedanken uns bei allen Kooperationspartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. 13 14 2023 Tagesstätte Zentrum Jahresbericht 2023 Nach einer langen Umbauphase der Immobilie an der Bremer Straße konnte die Tagesstätte im Mai 2023 ihre sanierten Räume im 1. OG beziehen. Die hellen und lichtdurchfluteten Räume sorgen für eine freundliche und frische Atmosphäre. Anders als zuvor befindet sich die Einrichtung nun komplett auf einer Etage und ist mit dem Aufzug erreichbar. Die neue Tagesstätte bietet neben zwei Kreativräumen, einem PC-Raum, einem Besprechungsraum und einem Multifunktionsraum, ein einladendes Wohnzimmer sowie eine große Küche mit vielen Sitzplätzen. Neben der Funktionalität und einer hochwertigen Ausstattung laden die Räume zum Austausch untereinander ein, bieten aber auch die Möglichkeit sich zurückzuziehen. Von den Besucher:innen wurden die Räumlichkeiten sehr gut angenommen. Um die neuen Räume auch den Kooperationspartner: innen zu zeigen, wurde im August ein Tag der offenen Tür veranstaltet, welcher gut angenommen wurde. Im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Vernetzung wurde der jährliche Adventsbasar auf einen Freitagnachmittag gelegt. So war es möglich, neben Interessierten, Nachbar: innen und Angehörigen auch mit vielen Professionellen in den Austausch zukommen und über die Einrichtung zu informieren. Im Jahr 2023 betreute das Team der Tagesstätte insgesamt 43 Klient: innen, davon 31 Frauen und 12 Männer. Die Vollauslastung konnte nicht erreicht werden, was sich rückblickend auf die veränderte Klient:innen-Struktur sowie deren Bedürfnisse zurückführen lässt. Über das gesamte Jahr wurden 28 Infotermine durchgeführt. In der Folge konnten 15 Neuaufnahmen realisiert werden. Von diesen konnten immerhin 11 Klient: innen längerfristig, d.h. länger als zwei Monate angegliedert werden. Vier der Neuaufnahmen beendeten den Tagesstättenaufenthalt innerhalb kürzester Zeit nach Aufnahme. Es musste festgestellt werden, dass nach der COVID-19 Pandemie die durchschnittliche Anwesenheitszeit der einzelnen Besucher: innen pro Monat gesunken ist. Beispielhaft wurden die Monate November 2019 und November 2023 verglichen. Im November 2019 nutzten die Klient:innen die Einrichtung durchschnittlich 58 Stunden im Monat, im November 2023 lediglich noch 42 Stunden. Damit einher ging häufig eine Reduzierung der Besuchstage. Nach Angaben der Klient:innen fühlten sich viele weniger belastbar und trauten sich nur zwei Anwesenheitstage zu. Dies spiegelt auch die geringe Teilnahme an der Ferienfreizeit wider, die erstmals nur mit sechs Personen anstatt wie üblich mit zwölf Personen stattfand. Im Jahresverlauf ging die Teilnahme an den Nachmittagsgruppen zurück. Dies konnte durch eine veränderte Struktur der Anwesenheitszeiten teilweise aufgefangen werden. So wurde der Tag flexibler gestaltet und das Ankommen zur Kaffeepause um 10:30Uhr ermöglicht. Hierdurch wurde es für Klient:innen mit geringer Belastbarkeit möglich, auch an den Nachmittagsgruppen teilzunehmen. Zusätzlich wurde das Gruppenangebot erweitert und soll auch im kommenden Jahr weiter ausgebaut werden. Zum Ende des Jahres 2023 erreichten die Tagesstätte mehrere Anfragen von Interessent:innen aus der Altersgruppe zwischen 20 und 30 Jahren. Im Hinblick auf diese Zielgruppe und deren Bedarfe sollen weitere Gruppenangebote initiiert werden. Im Rahmen der Partizipation und Mitbestimmung werden die Klient:innen beteiligt und sollen auch bezüglich der Planung neuer Angebote einbezogen werden. Die Klient:innen sollen die Möglichkeit bekommen eine Zukunftsperspektive zu 15 erarbeiten, ihre Belastbarkeit zu erhöhen und bei Bedarf an alternative, weiterführende oder zusätzliche Maßnahmen angebunden werden. Dies soll vermehrt in Projektgruppen stattfinden. Diese werden modular aufgebaut sein, um punktuelle Bedarfe abzudecken. Es wird beispielsweise eine Recovery-Gruppe die acht Gruppeneinheiten beinhaltet, in denen Ressourcen und Fähigkeiten der Teilnehmer herausgearbeitet angeboten werden. Tagesstätte Nord Jahresbericht 2023 Im Norden von Münster betreibt die Gemeinnützige FSP GmbH (für soziale Teilhabe und psychische Gesundheit) seit vielen Jahren eine Einrichtung, die tagesstrukturierende Angebote im Rahmen einer Tagesstätte anbietet. Die Tagesstätte bietet Menschen mit psychischer Erkrankung konkrete Hilfestellungen bei der Bewältigung ihrer Alltagsanforderungen. Ein verbindlicher Wochenplan bietet Struktur, greift aber auch immer die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Besucherinnen und Besucher auf. Die Fachkräfte aus dem pädagogischen Team unterstützen bei der Entwicklung einer sinnvollen Tagesstruktur und bei einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. Dafür wird jeweils ein individueller Plan erstellt. Dazu gehören u.a. gemeinschaftliches Kochen und alltagspraktisches Training, kreatives Gestalten, Arbeits- und Beschäftigungsangebote, Bewegung, Entspannung, Ausflüge, Projektgruppen, Einzel- und Gruppengespräche. Soziale Kompetenz und alltagspraktische Fertigkeiten werden so wirksam aktiviert und gefördert. Im Jahre 2023 nahmen 16 Besucher:innern und Besucher das Angebot der Tagesstätte in Anspruch; zu gleichen Teilen Männer und Frauen. Es konnte 4 Neuzugänge begrüßt werden und 5 Menschen haben im Laufe des Jahres das Angebot der Tagesstätte verlassen. Die angestrebte Vollauslastung konnte nicht ganz erreicht werden. Gründe hierfür sind noch immer zu sehen in den Auswirkungen der COVID 19-Pandemie. So zeigten die Besucherinnen und Besucher der Tagesstätte eine reduziertere Belastbarkeit. Zudem konnten sich diese nach der Pandemie nur schwer wieder in die bestehenden Strukturen der Tagesstätte einfinden. Außerdem zeigte sich die allgemeine Tendenz ausschließlich an den Beschäftigungsangeboten der Zuverdienst Firma teilnehmen zu wollen, für die es ein kleines Entgelt gibt und die Gruppenangebote der Tagesstätte zu meiden. (Bisher war der Tagesplan der Tagesstätten Besucher so strukturiert, dass der Vormittag in den 16 Arbeitsbereichen angeboten wurde und Gruppenaktivitäten auf den Nachmittag fielen). Um diesen beiden Faktoren entgegenzuwirken, wurde der Wochenplan umgestellt. Nun liegen die Gruppenangebote eher im Vormittags-, die Beschäftigungsangebote dagegen im Nachmittagsbereich. Dies erwies sich als erfolgreiche Strategie; im Laufe des Jahres konnte eine steigende Konstanz in der Nutzung der Gruppenangebote festgestellt werden. Klassische Angebote wie eine einwöchige Ferienfreizeit, Betriebsausflüge, und gemeinsame Feiern wie das Sommerfest und die Weihnachtsfeier konnten auch im Jahr 2023 wieder stattfinden. Anfang des Jahres 2023 zog die Einrichtung in neue Räumlichkeiten an der Salzmannstrasse 88. Der neue Standort befindet sich in ca. 800 Meter Entfernung vom alten Standort am Nienkamp. Damit konnte sichergestellt werden, dass alle Besucherinnen und Besucher die bekannten ÖPNV-Verbindungen nutzen können. Die Einrichtung verfügt nun über großzügigere und freundlichere Räumlichkeiten und umfangreichere Lagerkapazitäten, was gerade mit Blick auf die Beschäftigungsangebote positiv zu bewerten ist. Zudem befindet sich nun ein kleiner Innenhof auf dem Gelände, der gerne und vielfach genutzt und im Rahmen des Tagesstätten Angebotes “Garten” bunt und mit vielen Pflanzen gestaltet wird. Perspektivisch ist geplant, die Tagesstätten Angebote zu erweitern um Themen wie “Gesunde Lebensweise” (gesunde Ernährung, Backen, Herstellen von Müsli, Körperwahrnehmung, Beratung durch Externe zu Themen wie Diabetes Mellitus, etc.) sowie einem deutlichen Ausbau der Bewegungsangebote (walken, spazieren gehen, Dehnungen, Gymnastikangebote, Schwimmen, etc.). 17 18 2023 Wohnstätten Jahresbericht 2023 Einleitung Das Jahr 2023 war für die Wohnstätten der Gemeinnützigen FSP GmbH geprägt von positiven Entwicklungen und einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer Angebote. Im Zentrum unserer Arbeit stand die fortlaufende Individualisierung der Hilfen und die Vorbereitung auf die nächste Phase des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), mit dem Ziel, die bestmögliche Unterstützung für unsere Bewohner:innen sicherzustellen. Zusätzlich haben wir Pläne für die Erweiterung unserer Wohnstätten umgesetzt, die unseren Bewohner:innen in den kommenden Jahren neue Möglichkeiten bieten werden. Individualisierung der Hilfen Die zunehmende Individualisierung der Hilfen war auch 2023 ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Das Ziel bestand darin, allen Bewohner:innen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, indem auf persönliche Wünsche und Bedürfnisse stärker eingegangen wurde. Dies geschah in enger Abstimmung mit den Bewohner:innen und ihren Angehörigen. So wurden maßgeschneiderte Betreuungspläne entwickelt, die auf die individuellen Lebenssituationen und Vorlieben abgestimmt sind. Ein Schwerpunkt lag auf der Förderung der Eigenständigkeit. Durch gezielte pädagogische Maßnahmen und mehr Selbstbestimmungsräume im Alltag konnten wir erreichen, dass sich die Bewohner:innen aktiver in ihre Tagesabläufe einbringen und mehr Verantwortung übernehmen. Diese individuelle Unterstützung stärkte nicht nur das Selbstvertrauen, sondern erhöhte auch die allgemeine Zufriedenheit spürbar Vorbereitung auf die Umstellungsphase des BTHG Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben wir unsere Konzepte und Prozesse erfolgreich an die neuen Anforderungen angepasst. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft die bestmögliche Unterstützung zu bieten und gleichzeitig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Durch verschiedene Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen haben wir unser Team darauf vorbereitet, die bevorstehenden Veränderungen erfolgreich umzusetzen. Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten. Zufriedenheit der Bewohner Die Zufriedenheit unserer Bewohner ist ein zentraler Maßstab für unsere Arbeit. Im Jahr 2023 führte die Gemeinnützige FSP GmbH erneut eine umfassende Befragung der Bewohner durch, um Feedback zu den Wohn- und Betreuungsbedingungen zu sammeln. Die Ergebnisse zeigten, dass die große Mehrheit der Bewohner mit der Betreuung und den Wohnbedingungen sehr zufrieden ist. Besonders hervorgehoben wurde die persönliche Ansprache und die Rücksichtnahme auf individuelle Wünsche, die durch die fortlaufende Individualisierung der Hilfen ermöglicht wurde. Auch im Bereich der Freizeitgestaltung und sozialen Teilhabe wurden positive Rückmeldungen gegeben. Verschiedene Projekte und Aktivitäten, die von kulturellen Veranstaltungen bis hin zu sportlichen und kreativen Angeboten reichten, sorgten dafür, dass sich die Bewohner aktiv am gemeinschaftlichen Leben beteiligen konnten Ausblick: Neues Gebäude für die Wohnstätte Südviertel Ein bedeutendes Projekt des Jahres 2023 war die Planung eines neuen Gebäudes für die Wohnstätte Südviertel, das voraussichtlich 2025 bezugsfertig sein wird. Der Neubau 19 wird den Bewohner:innen modernste, barrierefreie Einzelappartements bieten und somit die Lebensqualität maßgeblich verbessern. Die Bewohner:innen erhalten dabei mehr Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, während sie weiterhin die benötigte Unterstützung erhalten. Fazit Das Jahr 2023 war für die Wohnstätten der Gemeinnützigen FSP GmbH ein bedeutendes Jahr der Weiterentwicklung. Die zunehmende Individualisierung der Hilfen und die Vorbereitung auf die zweite Umstellungsphase des BTHG stellten wichtige Fortschritte dar. Die hohe Zufriedenheit der Bewohner bestätigt den eingeschlagenen Weg. Wir freuen uns darauf, weiterhin gemeinsam mit unseren Bewohner:innen und Mitarbeitenden positive Veränderungen zu gestalten und die Lebensqualität unserer Nutzer:innen stetig zu verbessern 20 Gesellscha/f_shortt zur Entwicklung der Gemeindepsychiatrie geg 21 Impressum Verantwortlich: Gemeinnützige FSP GmbH Münster Jörg Barlsen (Geschäftsführer) · Dahlweg 112 48153 Münster · Fotos & Gestaltung: Thorben Bajanowski
Anlage 2: Gesellschaftsvertrag
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Anlage zur Urkunde UVZ-Nr. 128 / 2023 Notar Dr. Volker Stange, Münster Geselischaftsvertrag der Gemeinnützige FSP GmbH Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige FSP GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Münster / Westfalen. Gegenstand des Unternehmens Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung, und des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach 8 52 Abs. 2AO. Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck durch a. den Betrieb von Einrichtungen zur Hilfe und Förderung von an der sozialen und beruflichen Teilhabe gehinderten Menschen und von Menschen, deren berufli- che und soziale Teilhabe gefährdet ist, insbesondere von psychisch kranken Menschen und Personen, die gefährdet sind, psychisch krank zu werden, be- sonders auf den Gebieten von Prävention und Rehabilitation; die Unterstützung der (fach-)öffentlichen Meinungsbildung zur Förderung und Verbesserung von Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung und Beseitigung von Teilhabeeinschränkungen; die Unterstützung der Bestrebungen von Initiativen und Organisationen glei- cher oder ähnlicher Zielrichtung. Als dem Gesellschaftszweck entsprechende Bestrebungen werden als solche angesehen, die dertheoretischen Fundierung der praktischen Arbeit dienen, und solche, die sich aufgrund von theoretischer Arbeit und praktischen Erfahrungen zur Verbesserung der Situation der unter zuvor a. Genannten erweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlun- gen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen, insbesondere sich unmittelbar Seite | 1 Seite | 2 und mittelbar an anderen Unternehmen zu beteiligen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Gesellschaftszweck kann auch durch das Halten von gemeinnützigen, gesell- schaftsvertraglich auf einen dem Gesellschaftszweck entsprechenden Zweck und Unternehmensgegenstand verpflichteten Tochter- und Enkelgesellschaften verwirk- licht werden. Die Gesellschaft wirkt mit den hierzu berufenen Stellen der Tochter- und Enkelgesellschaften planmäßig zusammen. Stammkapital / Stammeinlagen Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 €. Die Stiftung Teilhabe Münster übernimmt das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 EUR (Geschäftsanteil Nr. 1) - 100 % der. Anteile an der Gesellschaft -. Selbstlosigkeit / Mittelverwendung Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft- liche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausschei- den aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den Buchwert ihrer geleisteten Sacheinla- gen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Vermögensbindung Bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stiftung Teilhabe Münster, die es ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die Änderung dieses Paragraphen dürfen nur in Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt durchgeführt werden. Seite |2 56 87 Seite | 3 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Geschäftsführung, Vertretung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie wird vertreten, a. wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, b. wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. Die Gesellschafter können einen Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilen und für Rechtsge- schäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des 8 181 BGB befreien. Der Geschäftsführer, dem die Befugnis zur alleinigen Vertre- tung der Gesellschaft erteilt wird, sollte Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sein. Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafterversammlung bestellt und abbe- rufen. Die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung oder Beendigung von Anstel- lungsverträgen mit Geschäftsführern liegt ebenfalls bei der Gesellschafterversamm- lung. Dem/Den Geschäftsführer/n obliegt die Führung sämtlicher Aufgaben und Ge- schäfte nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Be- schlüsse der: Gesellschafterversammlung unter Beachtung kaufmännischer Grundsätze und Sorgfalt in eigener Verantwortung. Die Geschäftsführer sind an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden. Dieses gilt insbesondere für die Vornahme folgender Rechtshandlungen: a. der Beschluss, die Veränderung und die Aufhebung von Verträgen von grund- sätzlicher Bedeutung, b. der Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, c. die Gewährung von Sicherheiten (z. B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, Bürgschaften), Eingehen von Wechselverbindlichkeiten und die Bewilligung von Krediten außerhalb des üblichen Geschäftsverkehrs sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten, d. alle Rechtsgeschäfte einschließlich Forderungsverzichten mit Organmitglie- dern der Gesellschaft oder deren Angehörigen, sowie mit diesen oder der Ge- schäftsführung nahestehenden Unternehmen; ausgenommen der Gesellschaf- ter und ihrer Gesellschaften, Seite | 3 Seite | 4 e. sonstige nach der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zustimmungs- pflichtigen Geschäfte. Die Gesellschaftsversammlung kann darüber hinaus im Einzelfall Maßnahmen von ihrer Zustimmung abhängig machen. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit eine Geschäftsordnung für die Ge- schäftsführung aufstellen. Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer einberufen. Jeder Geschäftsführer ist allein einberufungsberechtigt. Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt in Schriftform ($ 126 BGB), in elektronischer Form ($ 126 a BGB) oder in Textform ($ 126 b BGB) unter Angabe von Ort, Tag, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Mit Zustimmung aller Gesellschafter kann auf Einhaltung von Form und Frist gemäß Satz 1 verzichtet werden. Form und Frist der Einberufung gelten als gewahrt, wenn alle Gesellschafter an der-Gesellschaftsversammlung teilnehmen und die Tagesordnung genehmigen. Ein Gesellschafter kann sich bei der Gesellschafterversammlung nur aufgrund Voll- macht in Textform und nur durch einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Wirt- schaftsprüfer oder einen anderen Gesellschafter vertreten lassen. Jeder Gesellschaf- ter ist berechtigt, zu der Gesellschafterversammlung einen beruflich zur Verschwie- genheit verpflichteten Beistand beizuziehen und die Teilnahme einzelner oder aller Geschäftsführer an der Gesellschaft zu verlangen. Bis spätestens zum 30. Juni eines Geschäftsjahres hat eine Gesellschafterver- sammlung stattzufinden, die Beschlüsse über nachfolgende Punkte zu fassen hat: a. Feststellung des von der Geschäftsführung vorzulegenden Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr; b. Verwendung des Bilanzgewinns; c. Entlastung der Geschäftsführung; d. Bestellung des Abschlussprüfers, soweit erforderlich. Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des Stammkapitals vertreten sind. Ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von zwei Wochen eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der vertretenen Gesellschafter bzw. des Stammka- pitals beschlussfähig ist. Seite | 4 Seite | 5 Die Gesellschafterrersammlung wählt einen Versammlungsleiter. Über jede Gesellschafterversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, alle Anträge und das Ergebnis der Abstimmung sowie die Gesellschafterbeschlüsse aufzunehmen. Den Gesellschaftern ist unverzüglich eine Abschrift der Niederschrift zuzuleiten. Sind sämtliche Gesellschafter anwesend oder vertreten bzw. mit einer Beschluss- fassung im Umlaufverfahren einverstanden, so können Beschlüsse auch dann ge- fasst werden, wenn die für die Einberufung und Ankündigung geltenden gesetzli- chen oder gesellschaftsvertraglichen Vorschriften nicht eingehalten worden sind. Gesellschafterbeschlüsse Die Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit nicht im Gesetz oder nach dieser Sat- zung andere Mehrheiten vorgesehen sind, mit einfacher Mehrheit des vertretenen stimmberechtigten Kapitals gefasst. Je € 1,00 eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Außerhalb von Versammlungen können Gesellschafterbeschlüsse, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, sowohl durch Stimmabgabe in Schriftform (8 126 BGB), in elektronischer Form ($ 126a BGB), in Textform ($ 126b BGB) oder auch durch mündliche oder fernmündliche Abstimmung gefasst werden, wenn sich sämtliche Gesellschafter mit der entsprechenden Abstimmung in einem der vorgenannten Verfahren außerhalb einer Versammlung einverstanden erklä- ren und an der Abstimmung teilnehmen (Vollversammlung). Außerhalb von Ver- sammlungen gefasste Beschlüsse werden von den Geschäftsführern schriftlich festgestellt; das Feststellungsprotokoll nebst Kopie der Stimmabgaben ist allen Ge- sellschaftern unverzüglich zu übersenden. Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Mona- ten nach Empfang der Niederschrift gemäß $ 6 Abs. (7) dieses Gesellschaftsvertra- ges durch Klage angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. Jahresabschluss, Gewinnverwendung Der Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung nach den gesetzlichen Vorschrif- ten und innerhalb der gesetzlichen Frist aufzustellen und an alle Gesellschafter zu übersenden. Über die Gewinnverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung. Seite |5 $10 g11 Seite | 6 Liquidation der Gesellschaft Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt in den gesetzlich bestimmten Fällen. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auflösung der Gesellschaft kann nur einstimmig gefasst werden. Die Liquidation erfolgt durch die Geschäftsführer oder einen oder mehrere von der Gesellschafterversammlung bestimmte Liquidatoren. Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die nichtige oder unwirk- same Bestimmung ist durch die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen elektronisch im Bundesanzeiger. Eine Änderung dieses Gesellschaftsvertrages ist dem zuständigen Finanzamt an- zuzeigen und mit diesem vor der Rechtswirksamkeit der Änderung abzustimmen. Die neue Fassung dieses Gesellschaftsvertrages ist beim Handelsregister einzu- reichen. Münster, den 17.03.2023 Sti ng abe Münster verti 14. d. Vorstand Jörg Barlsen Seite | 6
Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätisichen Landesverband NRW
1418 Zeichen
== DER PARITÄTISCHE NORDRHEIN-WESTFALEN Der Aufsichtsrat Bestätigung der Mitgliedschaft Die Organisation: Name: Gemeinnützige FSP GmbH Sitz: Münster Eingetr. beim Amtsgericht: Münster ist nach Beschluss des Aufsichtsrates mit Wirkung vom 01.03.2024 Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Mitgliedsnummer: MO-Nr. 5851 Die Organisation e ist damit berechtigt, die Verbandsleistungen des Paritätischen und der ihm verbundenen Institutionen auf Landes- und kommunaler Ebene in Nordrhein- Westfalen in Anspruch zu nehmen. ° ist ferner berechtigt, die Bezeichnung „Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband“ zu führen. e hat im Aufnahmeverfahren verbindlich erklärt, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten zu erfüllen und Änderungen hinsichtlich der satzungsgemäßen Aufgaben und der Gemeinnützigkeit, unverzüglich mitzuteilen. AN We fin f Elke Schmidt-Sawatz Julian/Be Andrea Bergstermann -Vorsitzende - - stellvertretende Vorsitzende - B DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e. V. Loher Straße 7 Telefon: 0202 28 220 ‚Amtsgericht Bank für Sozialwirtschaft Stiften und Spenden: 42283 Wuppertal Telefax: 0202 28 22110 Wuppertal VR 14 39 IBAN: DE38 3702 0500 0007 3180 01 www.stiftunggemeinsamhandeln.de www.paritaet-nrw.org mail@paritaet-nrw.org Steuer-Nr.: 131|5951|0051 BIC: BESWDE33XXX Seite 5 von 7
Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee
56157 Zeichen
Gemeinnützige FSP GmbH
Dahlweg 112 | 48153 Münster
Tel.: 0251 98 62 89 10
E-Mail: info@fsp-muenster.de | URL: www.fsp-muenster.de
Handelsregister: Amtsgericht Münster HRB 21095
Geschäftsführung: Jörg Barlsen Stand 09.2024
Sozialtherapeutische Wohneinrichtung für psychisch erkrankte Jugendliche
und junge Volljährige nach § 35a SGB VIII
Jugendhaus Piusallee, Jugendhaus Geiststr.
2
MHi/ JBa, Stand 09.2024
Inhalt
Präambel ........................................................................................................................................................................ 3
Organisation, personelle und räumliche Ausstattung ............................................................................................ 4
1. Trägerschaft.................................................................................................................................................................. 4
2. Ansprechpartner .......................................................................................................................................................... 4
3. Standort und räumliche Ausstattung ................................................................................................................... 5
4. Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement ......................................................................................... 8
5. Schutz bei Kindeswohlgefährdung ....................................................................................................................... 9
Rechtsgrundlage/ Aufnahme .................................................................................................................................... 10
Zielgruppe .................................................................................................................................................................... 10
Ziele der Leistung ....................................................................................................................................................... 11
Leistungsinhalte ......................................................................................................................................................... 11
1. Fachliche Ausgestaltung der Hilfe..................................................................................................................... 11
2. Gruppenformen ........................................................................................................................................................ 13
3. Sozialpädagogische und therapeutische Angebote ..................................................................................... 13
4. Erreichbarkeit / Arbeitszeiten .............................................................................................................................. 16
5. Leitung und Beratung ............................................................................................................................................ 17
6. Hauswirtschaft .......................................................................................................................................................... 17
7. Platzzahl und Aufenthaltsdauer ......................................................................................................................... 17
Arbeitsformen und Methoden ................................................................................................................................... 17
Aufnahmeregion/ Vernetzung .................................................................................................................................. 19
Anlage I: Psychoedukation bei Psychosen .............................................................................................................. 20
Anlage II: E.M.O. Emotion-Motivation-Orientierung ............................................................................................. 21
Anlage III: Skillstraining ............................................................................................................................................ 22
Anlage IV: Recovery ................................................................................................................................................... 23
Anlage V: Psychoedukation bei Psychischen Störungen ...................................................................................... 24
Anlage VI: Soziales Kompetenztraining „Fit for Life“ ........................................................................................... 25
Anlage VII: Heimrat .................................................................................................................................................... 26
Anlage VIII: Erfassungsbogen Beschwerden .......................................................................................................... 27
Anlage IX: Idealtypische Wochenpläne ................................................................................................................... 28
Anlage X: Konzept Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2) ............................................................................... 30
3
MHi/ JBa, Stand 09.2024
Präambel
Die Wohneinrichtung für psychisch kranke Jugendliche und junge Volljährige versteht sich als
eine Einrichtung an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und
Erziehungshilfe. Sie ist für Jugendliche und junge Volljährige konzipiert, die wegen einer
psychischen Störung seelisch behindert bzw. von einer solchen Behinderung bedroht sind und
deren gesunde Persönlichkeitsentwicklung aufgrund dessen in Frage gestellt ist. Eine stationäre
Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist bei diesem Personenkreis nicht mehr bzw.
noch nicht ärztlich indiziert, wobei eine unmittelbare Rückkehr in die Familie bzw. der Verbleib
in der Familie zur Überforderung der Beteiligten und zu weiteren sozialen Belastungen führen
würde. Für die jungen Volljährigen wäre auch der Schritt in ein eigenständiges Wohnen verfrüht,
da zunächst die Entwicklung altersgemäßer sozialer Kompetenzen und ein angemessener
Umgang mit den krankheitsbedingten Beeinträchtigungen im Vordergrund stehen muss. Eine
angemessene Förderung ist in der Regel in den Einrichtungen der Erziehungshilfe nicht gegeben
bzw. nicht möglich, weil die mit der psychischen Erkrankung verbundenen
Verhaltensauffälligkeiten und Hilfebedarfe in der Alltags- und Lebensbewältigung zu sehr im
Vordergrund stehen. Hier sind besondere strukturelle und personelle Hilfen erforderlich, um eine
altersgemäße Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Wohneinrichtung für psychisch kranke Jugendliche und junge Volljährige soll die
Kompetenzen beider relevanter Fachgebiete verbinden und in dieser Einrichtung
Rahmenbedingungen schaffen, die eine persönliche und gesundheitliche Entwicklung der
Jugendlichen fördern und ihnen die Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive ermöglichen.
Wenn bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, im nachfolgenden Text nur die männliche Form
gewählt wurde, so ist dies nicht geschlechtsspezifisch gemeint, sondern geschah ausschließlich aus Gründen der besseren
Lesbarkeit.
4
MHi/ JBa, Stand 09.2024
Organisation, personelle und räumliche Ausstattung
1. Trägerschaft
Trägerin der Einrichtung ist die Gemeinnützige FSP GmbH. Die Gesellschaft ist die
Rechtsnachfolgerin des FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e.V., Münster, der
seit 1971 bestand und in Münster eine Vielzahl von Angeboten der sozialen, medizinischen und
beruflichen Rehabilitation und gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit psychischen
Störungen vorhält.
Das Jugendhilfeangebot wird an zwei Standorten mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten realisiert:
Im Jugendhaus in der Piusallee 188, sowie in der Intensivgruppe in der Geiststr. 98 werden
Jugendliche unterstützt, deren Hilfebedarf deutlich über dem von Bewohnern in
„klassischen“ Erziehungshilfeeinrichtungen liegt. Ziel dieses Jugendhauses ist es,
Jugendliche und junge Erwachsene so weit zu stabilisieren, dass Aufenthalte in der Kinder-
und Jugendpsychiatrie nicht oder nur in Ausnahmefällen nötig sind.
Die Gruppe Geiststr. (2) entspricht dem Leistungsangebot einer Regeleinrichtung der
Jugendhilfe. Hier finden Jugendliche und junge Erwachsene einen Platz, die grundsätzlich
stabiler sind als diejenigen, die in der Piusallee oder in der Intensivgruppe Geiststr. (1)
leben. Bei Krisen besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, auf Fachkräfte und Leistungen
der Intensivgruppe zurückzugreifen.
Für beide Standorte wird eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII seitens des LWL-
Jugendamtes beantragt, sowie eine Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Münster
angestrebt. Die Vereinbarung zu § 8a Absatz 2 SBG VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
ist entsprechend der gesetzlichen Grundlage erfolgt und wird gewährleistet.
2. Ansprechpartner
Erster Ansprechpartner ist der Leiter der Jugendhäuser:
Herr Markus Hindimith
Piusallee 188
48147 Münster
Tel: 0251 30 29 1
Email: m.hindimith@fsp-muenster.de
5
MHi/ JBa, Stand 09.2024
3. Standort und räumliche Ausstattung
Piusallee
Die Wohneinrichtung Piusallee 188 befindet sich in einem freistehenden grundrenovierten
Gebäude in der Piusallee 188 in der Stadt Münster. Die Lage ist innenstadtnah, das Umfeld verfügt
über eine gute Infrastruktur. Direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle. Zum Gebäude
gehört ein großer Garten, der für Freizeitaktivitäten genutzt werden kann.
14 Jugendliche bzw. jungen Erwachsene bewohnen Einzelzimmer mit 14 bis 16 qm, die sich auf
vier Etagen verteilen.
Die Struktur des Hauses und die Anzahl der Räume lassen es zu, dass die Zimmer flexibel und
bedarfsorientiert belegt werden können (z.B. bei erhöhtem Betreuungsbedarf, höherem
Ruhebedarf etc.).
Raumaufteilung
Souterrain/Keller
1 Gruppenraum
1 Freizeitraum/Musikraum
1 Waschmaschinenraum
1 Trockenraum
5 Versorgungs-/Lagerräume
1 Sportraum
Erdgeschoss
4 Einzelzimmer
2 Bäder (davon 1 behindertengerecht)
1 Gemeinschaftsküche
1 großer Ess-/ Gemeinschaftsraum
1 kleiner Essraum für Jugendliche, die krankheitsbedingt kleinere
Gruppenzusammenhänge benötigen
1 Besucher-WC, 1 Personal-WC
1 Büro
1. Obergeschoss
5 Einzelzimmer
2 Bäder
1 Aufenthaltsraum/Teeküche
1 Zimmer Nachtbereitschaft
6
MHi/ JBa, Stand 09.2024
1 Bad Nachtbereitschaft
1 Gesprächsraum
2. Obergeschoss
5 Einzelzimmer
1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen
3 Bäder
1 Wohnzimmer/Filmraum
1 Küche
2 PC-/Interneträume
Dachgeschoss
1 Gesprächsraum
1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen
1 Trainingsküche
1 Zimmer für Jugendliche mit speziellem Unterbringungsbedarf (z.B. erhöhtem
Ruhebedarf)
Geiststraße
Die Wohneinrichtung Geiststr. 98 befindet sich in einem grundrenovierten Gebäude in der
Geiststr. 98 in der Stadt Münster. Die Lage ist innenstadtnah, das Umfeld verfügt über eine gute
Infrastruktur. Direkt vor dem Haus befindet sich eine Bushaltestelle.
Im Haus befinden sich zwei Gruppen. Im Erdgeschoss und im Souterrain befindet sich die
Verselbstständigungsgruppe Geiststr. (2) mit insgesamt sieben Einzelzimmer für junge
Volljährige. In den oberen drei Etagen befindet sich die Intensivgruppe Geiststr. (1) mit
insgesamt acht Einzelzimmern für Jugendliche und junge Erwachsene.
Raumaufteilung
Souterrain/Keller
2 Einzelzimmer
1 Gemeinschaftsküche/Essraum
1 Bewohnerbad
1 Freizeitraum/Musikraum
1 Waschmaschinenraum/ Trockenraum
1 Büro
1 Gästetoilette
4 Versorgungs-/Lagerräume
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Erdgeschoss
5 Einzelzimmer
2 Bäder
1 Gemeinschaftsküche
1 Wohnzimmer
1 Büro/ Gesprächsraum
1. Obergeschoss
3 Einzelzimmer
2 Bäder
1 Küche/Essraum
1 Wohnzimmer
1 Büro/ Gesprächsraum
1 Balkon/Terrasse
2. Obergeschoss
3 Einzelzimmer
1 Krisenzimmer für kurzfristige Wiederaufnahmen
2 Bäder
1 Bad Nachbereitschaft
1 Zimmer Nachtbereitschaft
Dachgeschoss
2 Einzelzimmer
1 Bad
Personalschlüssel
Die Unterstützung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt durch pädagogische
Fachkräfte, ergänzt durch Psychotherapeut:innen:
in der Intensivgruppe im Gebäude in der Piusallee auf Basis eines Personalschlüssels von
1: 1,17. Bei 14 Plätzen entspricht das 12 pädagogischen Vollzeitstellen. Darin enthalten
sind 0,85 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen.
In der Intensivgruppe im Gebäude an der Geiststr. auf Basis eines Personalschlüssels von
1: 1,1. Bei 8 Plätzen entspricht das 7,25 pädagogischen Vollzeitstellen. Darin enthalten
sind 0,45 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen.
in der Verselbständigungsgruppe im Gebäude an der Geiststr. auf Basis eines
Personalschlüssels von 1: 1,7. Bei 7 Plätzen entspricht das 4,1 Vollzeitstellen. Darin
enthalten sind 0,40 Vollzeitstellen für Psychotherapeut:innen.
8
MHi/ JBa, Stand 09.2024
Die Nachtbereitschaftsdienste in den Intensivgruppen der Piusallee und der Geiststr. werden
überwiegend von zusätzlichen Fachkräften erbracht.
Eine stundenweise fachärztliche Fallberatung ist in den Leitungsschlüssel eingerechnet.
Qualifikation
Entsprechend den fachlichen Anforderungen ist das pädagogische Team multiprofessionell
zusammengesetzt mit Qualifikationen und beruflicher Erfahrung aus den Bereichen
Erziehungshilfe, Psychiatrie und Heilpädagogik. In der Regel werden Mitarbeiter:innen der
Berufsgruppe Sozialarbeit/Sozialpädagogik eingesetzt. Je nach Vorerfahrung und
Zusatzqualifikation kommen auch die Berufsgruppen Gesundheitspflege und Erzieher in Frage.
Die Psychotherapeuten:innen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Kinder- und
Jugendpsychotherapeut:in oder als psychologische Psychotherapeuten/innen.
Diese Einrichtung erfordert bei den Mitarbeiter:innen besondere fachliche Kenntnisse, die durch
berufsbegleitende Fortbildungen vertieft werden sollen und müssen. Dafür schafft der Träger die
entsprechenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
Die Mitarbeiter:innen haben Zusatzqualifikationen in:
systemischer Familienberatung
DBT-Skillstraining für Klienten mit Borderlinestörung
Zertifiziertes Gruppentraining sozialer Kompetenzen „Fit for Life“ in verschiedenen
Methoden/Techniken der Gesprächsführung, Gruppenführung, Fortbildungen über
Wirkungsweise von Psychopharmaka etc.
Ein Teil der Mitarbeiter:innen verfügt auch über berufliche klinische Vorerfahrungen in der
Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Erwachsenenpsychiatrie.
Zur Förderung der Teamentwicklung sowie Reflexion der pädagogischen Arbeit ist eine
regelmäßige Supervision für das Fachpersonal ein notwendiger Bestandteil der Leistungen.
4. Qualitätsmanagement / Beschwerdemanagement
Die Einrichtung verfolgt ein strukturiertes und regelhaftes internes Qualitätsmanagement und
stellt Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bewohner:innen sicher (Bewohnerbefragung, Heimbeirat,
Schutzkonzept). Diese liegen als Anlage der Leistungsbeschreibung bei.
Beschwerdemanagement
Im Jugendhaus sind Beschwerden willkommen und werden als wichtiger Baustein eines gelebten
Qualitätsmanagements verstanden. In Teamgesprächen und Supervisionen werden Fehler- und
Beschwerdekultur des Hauses regelmäßig geprüft und hinterfragt.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Bewohner und ihre Angehörigen haben verschiedene Möglichkeiten, sich zu beschweren:
im direkten Gespräch mit Mitarbeitenden bzw. dem Bezugsbetreuer
schriftlich - postalisch oder über den vorhandenen „Lob- und Kritik-Kasten“
über den Heimrat, der eingehende Beschwerden in regelmäßig stattfindenden
Gesprächen mit der Leitung thematisiert
im Rahmen der wöchentlich stattfindenden Vollversammlung aller Bewohner mit
Mitarbeitenden des Hauses
Über die Beschwerdemöglichkeiten werden die Bewohner:innen und ihre gesetzlichen
Vertreter:innen bei Einzug informiert.
Können Beschwerden nicht unmittelbar geklärt werden, werden Sie von den angesprochenen
Mitarbeitenden auf einem Standardformular (siehe Anlage VIII) erfasst und zur weiteren
Bearbeitung an die Einrichtungsleitung weitergegeben. Der Beschwerdeführende wird über den
Stand der Bearbeitung informiert.
5. Schutz bei Kindeswohlgefährdung
Das Jugendhaus gewährleistet,
den Schutzauftrag gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII wahrzunehmen,
das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen, wenn ihm
gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung bekannt werden,
bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos unverzüglich eine „insofern erfahrene
Fachkraft“ (§ 8a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII) hinzuzuziehen,
bei den Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten auf die
Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken bzw. aus seinem Leistungsbereich verfügbare
Hilfen anzubieten, wenn er dies für erforderlich hält,
den Kommunalen Sozialdienst des Jugendamtes, sofern nicht eine bezirkliche
Zuständigkeit bereits bekannt ist, unverzüglich zu informieren, wenn angenommene
Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden oder die Hilfen
nicht angenommen werden.
Zur Absicherung
beschäftigt das Jugendhaus nur fachlich und persönlich geeignetes Personal. Die
fachliche Eignung wird vor Einstellung i.d.R. durch Prüfung der Qualifikation und der
beruflichen Vorerfahrungen festgestellt. Die persönliche Eignung erfolgt durch Prüfung
des vorzulegenden polizeilichen Führungszeugnisses vor Einstellung sowie alle fünf
Jahre während des Beschäftigungsverhältnisses. Ergänzend erfolgt vor Einstellung eine
Prüfung der Eignung durch das Landesjugendamt.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
wird durch Fortbildungen und in Teamsitzungen und Supervisionen laufend auf eine
offene und vertrauensvolle Teamkultur hingewirkt, die Voraussetzung für das Benennen
von Auffälligkeiten und die Diskussion angemessener Reaktionen ist.
Die Einrichtungsleitung stellt außerdem sicher, dass allen Mitarbeitenden die in der Vereinbarung
zum § 8a Abs. 2 SGB VIII der Stadt Münster definierten Verfahrensabläufe bekannt sind.
Rechtsgrundlage/ Aufnahme
Die Aufnahme und Hilfeleistungen erfolgen auf der Grundlage des § 35a SGB VIII in Verbindung
mit § 41 SGB VIII. Eine Aufnahme auf Grundlage des § 34 SGB VIII kann erfolgen, wenn ein Antrag
nach § 35a SGB VIII bereits gestellt wurde bzw. angestrebt wird. Daraus folgt, dass einer
Aufnahme in die Wohneinrichtung immer eine Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII vorausgeht, die
unter Federführung des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe erfolgt und die eine Beteiligung der
Adressat:innen (Jugendliche, junge Volljährige und Personensorgeberechtigte) und eines Arztes
für Kinder- und Jugendpsychiatrie zwingend voraussetzt. Die Aufnahme erfolgt auf freiwilliger
Basis.
Zielgruppe
Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige unabhängig des Geschlechts, im Alter
von 14 bis 21 Jahren, bei denen als Folge einer psychischen Störung eine seelische Behinderung
gegeben ist bzw. droht. Aufgrund dieser Behinderungen können Entwicklungsdefizite bzw.
Verhaltensauffälligkeiten auftreten, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der sozialen
Teilhabe führen, die Eltern nachhaltig und erheblich belasten und überfordern. Es besteht
erhöhter erzieherischer Bedarf zur Unterstützung einer altersangemessenen
Persönlichkeitsentwicklung, der nur durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht werden kann.
Es muss prognostisch erwartbar sein, dass die im Hilfeplan formulierten Ziele in dem
gegebenen Setting der Einrichtung erreichbar sind.
Vorhergehende Diagnosen/Erkrankungen können sein:
Psychosen
depressive Störungen sowie andere erhebliche psychische Störungen, z.B. emotional
instabile Persönlichkeitsstörungen vom Typ Borderline
neurotische Störungen verbunden mit weiteren Verhaltensauffälligkeiten
Symptome der Erkrankungen sind Verhaltensauffälligkeiten, die in einer erhöhten
Aggressionsneigung und fehlenden Kompetenzen zur konstruktiven Konfliktlösung, sozialem
Rückzug, Leistungsverweigerung und Motivationsproblemen im schulischen Bereich, einem
geringen Maß an Frustrationstoleranz auf der einen Seite und der Neigung zu massivem
selbstverletzendem Verhalten bis hin zu lebensbedrohlichen Verletzungen auf der anderen Seite
zum Ausdruck kommen.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Notfallorganisation, Erstversorgung von Wunden, ggf. Begleitung in die Chirurgie des
Allgemeinkrankenhauses sowie die Abklärung einer eventuell notwendigen Krisenintervention in
der zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrie erfordern entsprechende Qualifikationen und
Belastbarkeit des Personals.
Ziele der Leistung
Die Ausrichtung der Wohneinrichtung entspricht den im SGB VIII formulierten Zielen der
Unterbringung in einem Heim oder einer betreuten Wohnform. Diese Ziele sind hier nur dann zu
realisieren, wenn das Ziel der Bewältigung der mit dem Krankheitsbild bzw. der psychiatrischen
Auffälligkeit verbundenen sozialen Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen zur Teilnahme an
der Gemeinschaft zumindest in Teilen erreicht wird.
In jedem Einzelfall sind weitergehende Ziele der Unterbringung und Betreuung in der
Wohngruppe zu entwickeln. Diese Zielentwicklung ist wesentlicher Bestandteil der individuellen
Förderung und Hilfeplanung und bezieht die Familie und das soziale Umfeld mit ein.
Strukturell orientiert sich die Zielentwicklung an den Vorgaben der:
Verselbstständigung
Rückführung ins Elternhaus
Vermittlung in andere Einrichtungen der Jugendhilfe oder Sozialpsychiatrie
Das Jugendhaus verfolgt das übergeordnete Ziel des schrittweisen Übergangs in größtmögliche
Verselbständigung und autonome Lebensführung, soll also nicht einer langfristigen, dauerhaften
Versorgung (Beheimatung) dienen, sondern trotz vorhandener, krankheitsbedingter
Beeinträchtigungen Entwicklung forcieren.
Leistungsinhalte
1. Fachliche Ausgestaltung der Hilfe
Wesentlich ist die Orientierung an Alltag und Normalität, der Blick auf die gesunden Anteile und
auf die Ressourcen und Fähigkeiten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auch wenn die
individuelle Krankheitsgeschichte und die bestehenden Verhaltensauffälligkeiten die
Begründung für Aufnahme und Betreuung sind. Die Einrichtung bietet den Bewohnenden
persönliche Sicherheit und Stabilität durch wiederkehrende Abläufe und durch die Verlässlichkeit
sozialer Kontakte. Eine vertrauensvolle Bezugsbetreuung ist die wesentliche Voraussetzung für
das Erreichen der individuellen Ziele und das „Sichwohlfühlen“ in der Wohngruppe.
Für einen Teil der Bewohnenden wird der Tag strukturiert durch Schulbesuch, Praktikum,
Ausbildung o.ä.. Ein Teil der Jugendlichen und jungen Volljährige kann aufgrund ihrer
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
individuellen Beeinträchtigungen zunächst noch keiner Aufgaben oder Beschäftigung außerhalb
des Hauses wahrnehmen. Für diese werden Aufgaben und Struktur im Haus organisiert. Am
Vormittag wird dies im Wesentlichen über Einkaufen, Kochen und andere hauswirtschaftliche
Tätigkeiten sowie über ein hausinternes Bildungsangebot gestaltet. Ebenso findet auswärts
einmal in der Woche eine Sportgruppe zur Aktivierung statt. Diese Angebote dienen der
Konzentrationsförderung und der Förderung der Belastbarkeit. Wenn nötig erfolgen
psychoedukative Einzelgespräche.
Als weiteres tagesstrukturierendes Angebot für die Gruppe der Jugendlichen, bei denen
Schulbesuch, Praktika etc. zeitweise krankheitsbedingt nicht oder noch nicht umgesetzt werden
kann, ist ein zusätzliches Angebot in Form eines Tagesangebotes für Jugendliche entwickelt
worden.
Das Tagesangebot erfolgt in separaten Räumlichkeiten der Tagesstätte des FSP unter der
Anleitung einer erfahrenen Fachkraft. In Abstimmung mit den Jugendlichen werden an zwei Tagen
stundenweise Bildungs- und Beschäftigungsangebote vorgehalten.
Damit wurde auf den gestiegenen Bedarf an kleinschrittiger Belastungserprobung reagiert.
Darüber hinaus organisieren die Mitarbeitenden des Jugendhauses auch häufig den Transport der
Teilnehmenden mit dem hausinternen Transporter bzw. begleiten Bewohner bei der Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel, wenn diese krankheitsbedingt damit Schwierigkeiten haben.
Vom Grundsatz her sollen die Jugendlichen und jungen Volljährigen im Hinblick auf und zur
Teilnahme an Regeleinrichtungen sozialisiert werden, die Angebotsstruktur versteht sich so als
eine notwendige Ergänzung und als Trainings- und Lernfeld.
Gruppenangebote sind einem differenzierten Ansatz entsprechend in den allermeisten Fällen
Angebote für Teilgruppen, wobei geschlechtsspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden
können.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
2. Gruppenformen
Jugendhaus Piusallee (Intensivgruppe)
Die Einrichtung Piusallee umfasst (von Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich nur Plätze für
Minderjährige und junge Volljährige mit hohem Hilfebedarf. Das Regelangebot wird in der
Verselbstständigungsgruppe umgesetzt.
Jugendhaus Geiststr. (1) (Intensivgruppe)
Die Intensivgruppe in der Geiststraße entspricht dem Hilfebedarf des Jugendhaus in der
Piusallee.
Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2) (Regelgruppe)
Die Verselbständigungsgruppe Geiststr. 2 setzt als wesentliches Merkmal, im Verhältnis zu den
Intensivgruppen, ein höheres Maß an Eigenständigkeit voraus, welches von den jungen
Volljährigen gefordert aber auch gefördert wird.
Das Angebot wird im Erdgeschoss und Souterrain des Standorts in der Geiststr. umgesetzt und
umfasst sieben Plätze für junge Volljährige, die in der Woche von hauptamtlichen
Mitarbeiter:innen aus dem Fachgebiet Sozialpädagogik und Erziehungshilfe betreut werden,
sowie stundenweise an den Wochenenden und Feiertagen von fachlich qualifizierten
Aushilfskräften. Die Sicherstellung einer 24-stündigen Erreichbarkeit ist gegeben.
Ziel ist die Verselbständigung in eine eigene Wohnung mit oder ohne weitere ambulante Hilfen.
Von inhaltlich begründeten Ausnahmen abgesehen waren die Bewohner zuvor einige Zeit in einer
der beiden Intensivgruppen (Konzept s. Anlage X).
3. Sozialpädagogische und therapeutische Angebote
Psychotherapeutische Ausrichtung der Hilfen
Die Nutzer:innen der Jugendhäuser sind aufgrund ihrer Einschränkungen nicht nur vorübergehend
auf psychiatrische und/oder psychotherapeutische Hilfe angewiesen. Die Gemeinnützige FSP
GmbH orientiert sich in allen Leistungsangeboten grundsätzlich an den Prinzipien der
Gemeindepsychiatrie. Das heißt unter anderem, dass die Nutzer:innen der Angebote befähigt und
unterstützt werden, vorhandene Hilfestrukturen im Wohnumfeld vorrangig zu nutzen. Sofern zum
Beispiel eine regelmäßige psychiatrische Behandlung oder Psychotherapie notwendig sind,
werden diese möglichst durch niedergelassene Fachkräfte in der Region erbracht. Die Aufgabe
der Psychotherapeuten:innen in den Wohngruppen ist es darum nicht, selbst Psychotherapie
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
anzubieten, sondern einen psychotherapeutisch fundierten „supervisorischen Rahmen“ zu
schaffen. Indem sie/er dem sozialpädagogischen Team einen bindungsorientierten und
traumasensiblen Zugang im Verstehen der Bewältigungsstrategien ermöglicht, wird sicherstellt,
dass in Gruppensituationen ein adäquates therapeutisches Milieu existiert, das die Verbesserung
der Beziehungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie eine Stärkung der
Verbindung zu sich selbst und anderen fördert. Weitere Aufgaben der Kinder-
Psychotherapeuten:innen sind:
stabilisierende Gespräche und weitergehende Interventionen und Begleitung in
Krisensituationen sowie nachgehende Reflexion mit den Beteiligten zur stetigen
Verbesserung der individuellen Notfallpläne und Früherkennung von krisenhaften
Entwicklungen
Motivation und Beratung hinsichtlich externer Psychotherapie; Empfehlungen
hinsichtlich möglicher Therapieplanung oder besonderer Therapieformen
Konzeption, Durchführung und Supervision gruppentherapeutischer Angebote
Beratende Teilnahme an Teamsitzungen, Fallbesprechungen und externer Supervision
Hilfen bei der Alltagsbewältigung
Bezugsbetreuung
Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Tagesrhythmus
Regelmäßige Mahlzeiten
Anleitung zu Körper- und Gesundheitspflege, Sicherstellung der verordneten Medikation
Freizeitpädagogische Maßnahmen
Hilfen bei der Haushaltsführung
Individuelle Förderung
Beschäftigungstherapeutische und belastungstrainierende Maßnahmen
Förderung lebenspraktischer und handwerklicher Fertigkeiten
Gezieltes Angebot sportlicher Aktivitäten sowie Begleitung zu und Vermittlung von
externen Sportangeboten und Vereinen in der Stadt
Besuch kultureller Veranstaltungen
Kunst- und Musiktherapeutische Angebote
Eltern- und Familienarbeit
Der Erhalt und die Förderung der Beziehungen des Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu
Eltern und Geschwistern sowie die Rückführung in die Familie, soweit es sinnvoll und möglich
erscheint, sind ein besonderes Anliegen der Einrichtung.
Im Verlauf des Aufenthaltes in der Wohneinrichtung werden Besuchskontakte der Jugendlichen
und jungen Erwachsenen in der Familie gefördert. Im Einzelfall kann hierbei deutlich werden,
dass eine Unterbrechung der stationären Maßnahme im Sinne einer Belastungserprobung im
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
häuslichen Umfeld oder eine rasche Beendigung der stationären Maßnahme
(Kurzzeitunterbringung) sinnvoll ist. Für diesen Fall hat der Jugendliche bzw. junge Volljährige
die Option in die stationäre Versorgung der Einrichtung zurückkehren zu können (Bereitstellen
eines „Notbettes“ für die Wiederaufnahme), sollte der Versuch scheitern.
Zur Verbesserung der Erziehungs- und Entwicklungsbedingungen in der Herkunftsfamilie kann
die Familienarbeit im Einzelnen umfassen:
Aufklärung der Familienangehörigen über die Erkrankung und deren Folgen.
Entlastung der Familie, insbesondere der Eltern, von der Schuldfrage.
Verdeutlichen der individuellen erkrankungsbedingten Frühwarnzeichen im Verhalten
der Jugendlichen/jungen Volljährigen zur Verhütung einer Wiedererkrankung bzw.
krisenhafter Zuspitzungen.
Erörterung möglicher symptomauslösender Konflikte (Stressoren) im Familiensystem.
Information über hilfreiche Formen der Kommunikation und Interaktion, Unterstützung
bei Erprobung und Umsetzung.
Vor- und Nachbereitung von Besuchskontakten und Begleitung (Hausbesuche in der
Herkunftsfamilie).
Abklärung der Bedingungen für die Rückführung in das Elternhaus sowie notwendiger
nachsorgender Hilfen.
Beratung und Begleitung beim “Probewohnen“, bei Reflexion und Entscheidungsfindung.
Externe Angehörigengruppe für die Eltern unter Leitung einer Familientherapeutin 1x
monatlich.
Psychologische/sozialtherapeutische Individualleistungen
regelmäßige Einzelgespräche mit Bezugsbetreuer:innen
Gruppenarbeit oder Einzelarbeit bezogen auf die unterschiedlichen Krankheitsbilder und
die daraus resultierenden Beeinträchtigungen mit folgenden Zielen (siehe Anlagen I-VI):
- Akzeptanz und Umgang mit der Erkrankung
- Verhaltensmodifikation
- Krankheitsmanagement und Verhinderung von Wiedererkrankung
Im Einzelnen hält das Jugendhaus folgende Angebote vor:
1. Psychoedukation bei Psychose-Erkrankung für Jugendliche
2. Psychoedukation bei depressiver-Erkrankung für Jugendliche („Emo-Gruppe“=
Emotionsregulation)
3. „Balancegruppe“ (Modifiziertes Skilltrainings für Jugendliche mit emotional, instabilen
Störungen (Borderline)
4. Zusätzlich zum Skillstraining führen wir ein Konzept für eine sogenannte „Basic-Skills-
Gruppe“ für diejenigen Jugendlichen durch, die im Alltag beobachtbar emotional instabil
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
reagieren, bei denen die Diagnose aber noch nicht als gesichert gelten kann. Außerdem
wird mit Jugendlichen, die störungsbedingt nur schwer in Gruppen eingebunden werden
können, in Einzelkontakten Krankheitsmanagement erarbeiten.
5. „Fit for Life-Gruppe“ Zertifiziertes Gruppentraining sozialer Kompetenzen für Jugendliche
6. Recovery Konzept: Einbindung des Recovery-Konzepts in das Konzept der Einrichtung;
z.Zt. personell besetzt mit einer ehemaligen Bewohnerin des Hauses, die stundenweise in
der Einrichtung tätig ist.
7. Umsetzung sexualpädagogischer Konzepte bzw. Vermittlung von und Begleitung zu
externen Angeboten (z.B. pro familia)
8. Einzelfallbezogene Kooperation mit bzw. Einbindung in die Arbeit von Angeboten der
Drogenhilfe (Stadt Münster, Suchtambulanz)
Ziele, Methoden und Inhalte sind im Anhang beschrieben (Anlage I-VI).
Schulische und berufliche Förderung
Begleitung in Schule, Beschäftigung und Ausbildung
Zusammenarbeit mit Schule und Ausbildungsbetrieb
Hausaufgabenbetreuung
Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Helen-Keller-Schule (Klinikschule) ist intensiv
und erfordert bei einigen Jugendlichen tägliche Telefonkontakte zwischen
Mitarbeitenden und Lehrkräften bzw. regelmäßige Planungs- und
Auswertungsgespräche, um den Schulbesuch sicher zu stellen und den Schulabschluss zu
ermöglichen.
Perspektivplanung (Begleitung zur Schulberatung, Agentur für Arbeit sowie Vermittlung
von und Begleitung zu berufsvorbereitenden Maßnahmen, Praktika etc.)
Zusatz-Angebote
Je nach Erfordernis können im Einzelfall zusätzliche pädagogische und therapeutische Angebote
(z.B. Kunst-, Musik-, und Reittherapeutische Angebote oder gezielte schulische Hilfen) im Rahmen
der Hilfeplanung mit allen Beteiligten vereinbart werden. Eine entsprechende Zusatzleistung
wird im Hilfeplangespräch erörtert und entschieden.
4. Erreichbarkeit / Arbeitszeiten
Die Wohneinrichtung stellt eine Betreuung über Tag und Nacht sicher. Auch nachts ist eine
Fachkraft im Haus. In der Regel werden die Nachtbereitschaften von explizit dafür eingestellten
Fachkräften durchgeführt.
Die aktiven Betreuungszeiten sind situativ variabel, finden jedoch in der Regel von 7.00 bis 22.00
Uhr statt.
17
MHi/ JBa, Stand 09.2024
5. Leitung und Beratung
Aufgaben der Leitung sind
interne Steuerung und Koordination, Mitwirkung an der Personalauswahl
Außenvertretung
Fachliches Controlling/ Fach- und Teamberatung/ Fachaufsicht
Steuerung und interne Organisation
wirtschaftliche Angelegenheiten und Dienstplangestaltung
Einbindung in die Trägerstruktur
Konzeptentwicklung
Konzeptarbeit in Projektgruppen
Qualitätsentwicklung und Sicherung (QM System, Qualitätsdialog mit dem öffentlichen
Jugendhilfeträger), Netzwerkarbeit und Kooperation in Gremien der Jugendhilfe und
Sozialpsychiatrie sowie sozialräumliches Arbeiten.
6. Hauswirtschaft
Der Hauswirtschaftliche Dienst ergänzt die pädagogischen Fachkräfte in den Bereichen:
Einkauf und Zubereitung von Mahlzeiten
Reinigung der Räumlichkeiten
Kleidungs- und Wäschepflege
Hausmeister- und Gartenarbeiten
Anleitung zur Selbstversorgung und Verselbstständigung der jungen Menschen ist hierbei
Aufgabe aller beteiligten Kräfte.
7. Platzzahl und Aufenthaltsdauer
Die Einrichtung verfügt über 14 Intensivplätze in der Piusallee, 8 Intensivplätze in der Geiststr.
(1) und 7 Plätze in der Regelwohngruppe in der Geiststr. (2), sowie jeweils 1 Krisenplatz pro
Standort.
Der Aufenthalt ist entsprechend der im Hilfeplangespräch vereinbarten Zeiten begrenzt.
Arbeitsformen und Methoden
Prozesshaft und auf die Entwicklung der einzelnen Jugendlichen und jungen Volljährigen
abgestimmt finden sich folgende Arbeitsformen wieder:
Schutzraum für die persönliche Entwicklung bieten
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
individuelle Fähigkeiten und Stärken (wieder) beleben und entdecken
Förderung der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und der daraus folgenden
Beeinträchtigungen
Kooperation mit den behandelnden Fachärzt:innen
Förderung der Auseinandersetzung mit Biographie und Familiengeschichte sowie
Genogrammarbeit
Zusammenarbeit mit der Familie bzw. mit Angehörigen
Förderung von Alltags- und Sozialkompetenz
Klärung, Vorbereitung und Begleitung in Bezug auf Schule/ Praktikum/ Ausbildung
Entwicklung einer persönlichen Perspektive / Lebensplanung
Vorbereitung und Begleitung des Überganges in eine neue Lebenssituation
Wo und wann immer möglich sollen sozialräumliche Verknüpfungen umgesetzt werden. Dies
bezieht sich auf Nachbarschaft und sonstige bürgerschaftliche Aktivitäten. Die Einbeziehung von
Ehrenamtlichen ist erwünscht und wird regelhaft umgesetzt.
Auch hat professionelle Hilfe immer die Selbsthilfepotentiale des jungen Menschen und die
Ressourcen des sozialen Umfeldes im Blick zu behalten.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Aufnahmeregion/ Vernetzung
Aufnahmeregionen sind Münster und die umliegenden Kreise. Interessenten aus entfernteren
Regionen können aus dem fachlich gebotenen Erfordernis der Gemeinde- bzw. Wohnsitznähe der
Hilfen nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Die Einrichtung ist eingebunden in ein sehr differenziertes und komplexes System der Jugendhilfe
in Münster. Sie arbeitet insbesondere eng zusammen mit der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Münster, mit der psychosomatischen Abteilung der
Kinderklinik des Universitätsklinikums Münster sowie mit niedergelassenen Ärzten für Kinder-
und Jugendpsychiatrie. Gute Kooperationsbeziehungen bestehen auch mit den Kinder- und
Jugendpsychiatrischen Kliniken in Hamm, Datteln und Marl-Sinsen sowie der Don Bosco-Klinik in
Münster-Amelsbüren, außerdem bezüglich der jungen Volljährigen mit der LWL Klinik Münster,
der Universitätsklinik Münster sowie den umliegenden Kliniken der Erwachsenenpsychiatrischen
Versorgung im Umkreis Münsters.
Um für die jungen Menschen eine bestmögliche Unterstützung auch über die Einrichtungsgrenzen
hinaus zu erreichen, wird die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Arbeitskreisen und
Gremien der Jugend-, Gesundheits- und Sozialhilfe gewährleistet.
Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Krankenhausschule der Universitätsklinik, der
Helen-Keller-Schule, wodurch die Beschulung für jeden einzelnen Jugendlichen im Rahmen der
individuellen Möglichkeiten und Belastungsgrenzen ermöglicht wird.
Die Zusammenarbeit mit weiteren Schulen, mit Praktikumsstellen und Trägern von Ausbildung
und Ausbildungsförderung ist im Sinne von Eingliederung und Förderung einer eigenständigen
Entwicklung selbstverständlich und unerlässlich.
20
MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage I: Psychoedukation bei Psychosen
Vermittlung von Wissen über die Erkrankung (Verlauf, Symptome, Behandlung)
Vorstellung des Vulnerabilitäts-Stress-Modells (vgl. Ciompi)
Erstellen eines Krisenplans
Medikamenten Edukation
Quellen:
Günther Wienberg (1997), Schizophrenie zum Thema machen (Psychoedukation)
Josef Bäuml; Gabriele Pitschel –Walz und andere (2003), Arbeitsbuch: Psychoedukation
bei schizophrenen Erkrankungen
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage II: E.M.O. Emotion-Motivation-Orientierung
Einzel- und Gruppenangebot für Jugendliche mit einer depressiven Grunderkrankung
Schwerpunkt des Trainings ist es ein Verständnis (Psychoedukation) für die Erkrankung
Depression zu bekommen und individuelle Bewältigungsstrategien zu erarbeiten.
Jugendliche sind entwicklungsbedingt oft intensiv mit ihren Gefühlen beschäftigt. Bei
Depressionen sind diese in der Eigenwahrnehmung oft gehemmt bzw. negativ konnotiert.
Für die Motivation ist es jedoch entscheidend eigene Gefühle und Bedürfnisse wahrzunehmen,
um sich dann angemessene Ziele zu setzen.
Verständnis der depressiven Symptomatik erarbeiten
Erkennen von depressiv machenden Denkmustern/ Verhaltensweisen
Kognitive Umstrukturierung von Negativspiralen in zukunftsgewandte
Bewältigungsstrategien; Überprüfung von Glaubenssätzen (emotionale Mythen)
Grundannahmen
Krisenmanagement – Frühwarnzeichen; Krisenplan
Medikamentenaufklärung
Quellen:
Claas – Hinrich Lammers (2006), Emotionsbezogene Psychotherapie
Leslie S. Greenberg (2016), Emotionsfokussierte Therapie
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage III: Skillstraining
Interaktives Skillstraining
Das Interaktive Skillstraining (DBT) wurde für Menschen mit einer emotional instabile
Persönlichkeitsstörung entwickelt. Die emotional instabile Persönlichkeitsstruktur hat zur Folge,
dass innerer und äußerer Stress zu dysfunktionalem Verhalten führt (Selbstverletzung/
Risikoverhalten etc.).
Im Skillstraining werden Fertigkeiten (Skills) erlernt, um mit den gravierenden
Stimmungsschwankungen umzugehen. Ziel ist die verbesserte Selbstregulation.
Die 5 Module des Skillstraining:
Achtsamkeit – Achtsamkeitsbasierte Übungen
Stresstoleranz – Erlernen mit Hochstress umzugehen
Umgang mit Gefühlen – Erlernen Gefühle angemessen zu steuern
Zwischenmenschliche Fertigkeiten – Soziale Kompetenz verbessern und Beziehungen
gestalten
Selbstwert – Übungen zur Selbstwertsteigerung
Balance Training
Dieses Skills-Training ist für Jugendliche unter 16 Jahren entwickelt worden. Die Arbeitsblätter
aus den Skills Modulen wurden altersentsprechend angepasst.
In den Gruppenstunden gibt es mehr spielerische Momente und weniger Theorievermittlung.
Quellen:
Matin Bohus; Marina Wolf-Arehult (2018), Interaktives Skillstraining für Borderline-
Patienten
Alice Sendera; Marina Sendera (2016), Skills Training bei Borderline- und
Posttraumatischer Belastungsstörung
Gerlinde Ruth Frisch (2012), Der Gefühls- und Bedürfnisnavigator
Paul Stallard (2015), Kognitive Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendlichen
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage IV: Recovery
Recovery – den ganz eigenen Weg zur Gesundung (Genesung) finden; Autonomie (zurück)
gewinnen und Selbstbestimmung übernehmen.
Ein positives Bild von dir bekommen, mit deinen eigenen Möglichkeiten; Experte aus eigenen
Erfahrungen werden.
Nicht an die Unheilbarkeit der eigenen psychischen Erkrankung glauben
Kontakt aufnehmen zu Menschen, die Hoffnung vermitteln z.B. Selbsthilfegruppen
Eigener Experte sein/werden (Identität) – was tut mir wirklich gut?
Die eigene Verletzlichkeit als Ressource sehen und nicht als Schwäche!
Verstehen der eigenen Erkrankung auf individuelle Bedeutung hin – einordnen ins
Lebenskonzept
Eine oder mehrere Aufgaben finden die Sinn machen
Prinzipien:
Die Erkrankung ist ein Teil der Person und macht nicht die ganze Persönlichkeit aus
Durch die psychische Erkrankung habe ich Lebensbewältigung erlernt als Teil meiner
Identität
Ich habe eigene Stärken/ Ressourcen und ganz individuelle Ziele
Hoffnung hilft mir Neues auszuprobieren; Sinn gibt Orientierung
Ich habe eine ganz bestimmte Bedeutung im Leben
Persönlicher Recovery Plan
1. Was kann ich dafür tun, um stabil zu bleiben?
2. Was sind die Auslöser für meine Krisen; wie reagiere ich auf bestimmte Auslöser; was
hilft mir dabei Stress zu reduzieren, um nicht in einen Symptombereich abzurutschen.
Tagebuch führen
3. Kann ich Vorsorgemaßnahmen treffen; einen Vorsorgeplan entwickeln?!
4. Hilfreiche Strategien, um in einer gesundheitlichen Balance zu bleiben
5. Wie kann ich nach einer Krise wieder Fuß fassen; Routinen entwickeln/ Unterstützung
finden
6. Welche Träume und Ziele habe ich in verschiedenen Lebensbereichen?
7. Welche Vorgehensweisen gibt es zur Problemlösung – kleinschrittig
8. Wer sollte in einer akuten Krise helfen und wie – Vorausverfügung?
Stichwörter: Werte – Wachstum und Entdeckung – Erfahrungsberichte die Mut machen –
Förderung von Gesundheit – Lösungsorientiert – Wahlfreiheit – Selbstbestimmung
Quelle:
Andreas Knuf (2016), Empowerment und Recovery
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage V: Psychoedukation bei Psychischen Störungen
Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis; Depressive Störungen
Aktuelles Wissen über verschiedene Störungsbilder soll den Jugendlichen befähigen mit
verschiedenen Frühwarnzeichen und Symptomen umzugehen.
Psychoedukation findet in der Regel im Gruppenkontext statt. Der Austausch in der Gruppe
erzeugt zum einen ein Verständnis für die besondere Symptomatik der Erkrankung und hilft zum
anderen Erlebtes zu verarbeiten.
Manual Arbeit gibt den strukturellen Rahmen vor und wird den jeweiligen Bedürfnissen der
Jugendlichen angepasst.
Wissenswertes über das Störungsbild (Verlauf, Symptome, Behandlung)
Vorstellung des Vulnerabilitäts-Stress-Modell
Individuelles Belastungsprofil und Bewältigungsstrategien
Umgang mit Krisen und Erstellung eines Krisenplanes
Ressourcen Aktivierung
Medikamenten Edukation
Quellen:
Groen, Petermann (2015), Depression im Kindes- und Jugendalter (Therapie – Tools)
Günther Wienberg (2001), Schizophrenie zum Thema machen (Psychoedukation)
Bäuml; Pitschel-Walz und andere (2007); Arbeitsbuch: Psychoedukation bei
schizophrenen Erkrankungen
Bernd Behrendt (2009), Meine persönlichen Warnsignale
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage VI: Soziales Kompetenztraining „Fit for Life“
Das FIT FOR LIFE-Training sozialer Kompetenz für Jugendliche beruht auf einem Konzept, das
aus vier Komponenten besteht:
1. den verfügbaren Fähigkeiten und Fertigkeiten
2. der (wahrgenommenen) sozialen Aufgabe
3. den Einstellungen und Wertvorstellungen des Individuums
4. der Art und Weise seiner sozial-kognitiven Informationsverarbeitung
Das Training orientiert sich an den Modulen:
Sozial in Kontakt (in der Gruppe) mit anderen Menschen sein (reden, arbeiten, streiten,
versuchen, andere zu verstehen)
Kompetenzen: Fähigkeiten, Fertigkeiten, die dazu benötigt werden (Sprache,
Körpersprache, Feingefühl, Respekt, Kritik üben und empfangen)
Training; Einüben von Verhalten (Rollenspiele) und Reflexion
Quelle:
Fit for Life - Module und Arbeitsblätter zum Training sozialer Kompetenz für Jugendliche,
Gert Jugert/ Anke Rehder, Peter Notz, Franz Petermann (2017)
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage VII: Heimrat
Der Heimrat des Jugendhauses Piusallee hat bis zu drei Mitglieder, die von den Bewohner:innen
der Einrichtung in geheimer Wahl in der Bewohnervollversammlung gewählt werden.
Der Heimrat des Jugendhauses Geiststr. hat bis zu drei Mitglieder (jeweils mindestens eine
Person aus jeder Gruppe), die von den Bewohner:innen der Einrichtung in geheimer Wahl in der
Bewohnervollversammlung gewählt werden.
Der Heimrat ist Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und vermittelt ggf. bei Beschwerden.
Der Heimrat kann bei Bedarf auch regelhaft ins Team kommen (1x monatlich), um Fragen,
Wünsche, Anregungen aus der Bewohnerschaft zu thematisieren.
Die Bewohnervollversammlung (wöchentlich) dient darüber hinaus im Rahmen der
konzeptionellen Möglichkeiten der Mitwirkung aller Bewohner.
Darüber hinaus gibt es einen „Lob- und Kritik-Kasten“, sowie einen „Essenswünsche“-Kasten.
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage VIII: Erfassungsbogen Beschwerden
Erfassung der Beschwerde
(d.h. Beschwerde: Anliegen von Klienten, Angehörigen, Mitarbeiter anderer Institutionen etc., die im persönlichen Gespräch nicht unmittelbar
gelöst werden können)
Eingang der Beschwerde am:__ __________Name d. Beschwerdeführers/in :___________________
Adresse des Beschwerdeführers:________________________________Tel.-Nr.:________________
Aufnehmender Mitarbeiter:_____________________ Zuständiger Mitarbeiter:__________________
1.1. Gegenstand der Beschwerde:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________
1.2. Schwerpunkt der Beschwerde:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________
1.3. Möglichkeiten zur Abhilfe aus der Sicht des Beschwerdeführens:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________
1.4. Terminierung einer Rückmeldung – nicht unbedingt der Lösung – innerhalb von X Tagen:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________
Bearbeitung der Beschwerde
2.1. Welche Möglichkeiten der Abhilfe gibt es?
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________
2.2. Wer muss was wann tun? Handlungsauftrag an:_______________________________________
2.3. Rücksprache notwendig mit: ______________________________________________________
2.4. Welche externen Stellen müssen informiert/ beteiligt werden?
_________________________________________________________________________________
2.5. Sind grundsätzlich interne Konsequenzen nötigt? Wenn ja, welche?
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Rückmeldung an den Beschwerdeführer
3.1. Mitteilung welche Bemühungen zur Abhilfe erfolgen:
_____________________________________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________
_________________________________________
3.2. Kontrollfrage nach maximal _____Wochen: Ist die Beschwerde nachhaltig erledigt?
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________
Datum und Unterschrift des Mitarbeitenden:___________________________________________
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage IX: Idealtypische Wochenpläne
Zeit Täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zeit Samstag Sonntag
07:00 07:00
Frühstück
08:00 bis 9:00 Uhr Schulbesuch 08:00
09:00 09:00
10:00 10:00 Brunch Brunch
11:00 11:00
12:00 12:00
13:00 13:00
Mittagessen
14:00 Spülen 14:00
15:00 Hausaufgabenbetreuung (bei Bedarf) Zimmer-
check 15:00 Kaffeetrinke
n Kaffeetrinken
16:00 Medikamente
stellen Freizeit-
angebot
Freizeit-
angebot
Freizeit-
angebot
Wochen-
abschluss-
runde
16:00
17:00 Bewohner-
versammlung
17:00
18:00 18:00
19:00 19:00
Abendbrot Abendessen Abendessen
20:00 20:00
Weitere
Gruppenangebote
:
Psychoeduka
- tion/
Umgang mit
Erkrankung
Soziale
Kompetenz/
Beziehungs-
gestaltung
Skillgruppe
Übungen
zum Thema
Balance
Arbeits-
therapie Ergotherapie
(= Idealtypischer Wochenplan für einen Jugendlichen, der zur Schule geht)
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Zeit Täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zeit Samstag Sonntag
07:00 07:00 Frühstück
08:00 bis 9:00 Uhr 08:00
09:00
Einkauf/
Kochen tägl.
Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde Morgenrunde 09:00
10:00 Großeinkauf Tagesangebot/
Projekt Sportgruppe
Haus-
internes
Bildungs-
angebot
Tagesstätte 10:00 Brunch Brunch
11:00 11:00
12:00 12:00
13:00 Mittagessen
Spülen Tagesstätte
13:00
14:00 Tages-
angebot
14:00
15:00 Zimmer-
check 15:00
Kaffeetrinken Kaffeetrinken
16:00 Medikamente
stellen Freizeit-
angebot
Freizeit-
angebot
Freizeit-
angebot
Wochen-
abschluss-
runde
16:00
17:00 Bewohner-
versammlung
17:00
18:00 18:00
19:00 19:00
Abendbrot Abendessen Abendessen
20:00 20:00
Weitere
Gruppenangebote:
Psychoeduka-
tion/
Umgang mit
Erkrankung
Soziale
Kompetenz/
Beziehungs-
gestaltung
Skillgruppe
Übungen zum
Thema Balance
Arbeits-
therapie Ergotherapie
(= Idealtypischer Wochenplan für einen Jugendlichen ohne Schulbesuch, Praktikum etc.)
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
Anlage X: Konzept Verselbständigungsgruppe Geiststr. (2)
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung für die Wohngruppe basiert auf dem zugrunde
liegenden Konzept und orientiert sich an den darin formulierten Grundgedanken und
Leistungen.
Die Wohngruppe ist konzipiert als stationäres Regelangebot für sieben junge Volljährige ab 18
Jahren, die zuvor im Jugendhaus Piusallee/Geiststr.(1) betreut wurden und
die jetzt nicht mehr das Betreuungssetting der Intensivgruppen benötigen, aber noch
nicht in der Lage sind in einer eigenen Wohnung im betreuten Wohnen zu leben und nicht
zurück zur Familie können oder wollen,
die weiterhin eine hohe Betreuungsdichte, Kontinuität und Struktur benötigen, die nur
ein stationäres Wohnangebot gewährleisten kann, die außerhalb von schweren Krisen mit
einer Notrufbereitschaft auskommen (in Krisen ist gegebenenfalls die Einbindung der
Nachtbereitschaft aus der oberen Wohngruppe möglich),
die weiterhin noch Förderung und Unterstützung bei der Bewältigung und dem
angemessenen Umgang mit ihren krankheitsbedingten Beeinträchtigungen
benötigen,
die außerdem noch ein hohes Maß an Unterstützung bei der weiteren
Verselbständigung im Alltag, in der Schule, der Ausbildung und der Freizeit
benötigen,
die aber über so viel Eigenständigkeit verfügen, dass sie unter Anleitung der
Betreuer selbständig wirtschaften und sich mit Unterstützung selbst versorgen
können.
Die Wohngruppe versteht sich als Fortsetzung des in den Intensivgruppen der Piusallee und
Geiststr. begonnenen intensiven Prozesses der Entwicklung altersgemäßer sozialer
Kompetenzen und dient einem schrittweisen und behutsamen Übergang in eine eigenständige
Wohnform.
Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung einer eigenständigen Wohn- und Lebensperspektive.
Personalkonzept
Das Personalkonzept orientiert sich an den Vorgaben der Intensivgruppen der Jugendhäuser
Piusallee und Geiststr. (1)
Es findet eine Vollversorgung an fünf Tagen in der Woche statt mit maßgeblicher Beteiligung
des hauptamtlichen Personals unter Einbindung der jeweils im Haus befindlichen
BewohnerInnen. Am Wochenende findet ein Training zur Selbstversorgung unter Anleitung des
pädagogischen Personals statt.
Stundenweise ist in der Gruppe keine Betreuerpräsenz am Wochenende vorgesehen, sondern
nur ein Bereitschaftsdienst mit telefonischer Erreichbarkeit. Das Personal ist in der Einrichtung
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MHi/ JBa, Stand 09.2024
wochentags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr anwesend (danach telefonische Rufbereitschaft). Die
Sicherstellung einer 24-stündigen Erreichbarkeit ist gegeben.
Das multiprofessionelle Team hat eine enge Anbindung an die Teamstrukturen in der
Intensivgruppe.
Außerdem besteht bei Bedarf die Möglichkeit für die BewohnerInnen, an therapeutischen
Gruppenangeboten der Intensivgruppe teilzunehmen (z.B. Psychoedukation, GSK, Skillstraining
bzw. Balancegruppe). Freizeitangebote werden in der Wohngruppe in der Regel gruppenintern
organisiert und durchgeführt, bei größeren Angeboten auch in Zusammenarbeit mit den
anderen Gruppen.
Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes
9549 Zeichen
Ort, Datum
Finanzamt Münster-Innenstadt 48147 Münster, 10.08.2023
Steuernummer Straße
337/5932/0148 Anton-Bruchausen-Str 1
Organisationseinheit, Telefon
VBZ3 : 0251 416-145932
Finanzverwaltung NRWV Postfach 6103 - 48136 Münster
Reinhard a a un
ANOF BUChPRÜfe, Stuart, = mb
Reinhard und Partner PartG PR
mbB, vereidigter Buchprüfer 16, Au6, 202
und Steuerberater
Pos
Stumpf 8 TEINGANg En |
42929 Wermelskirchen ll _T7
als Empfangsbevollmächtigter für Gemeinnützige FSP GmbH, Dahlweg 112, 48153 Münster
Bescheid nach $ 60a AO über die Aufhebung der gesonderten Feststellung nach $ 60a
Absatz 4 AO und erneute gesonderte Feststellung nach $ 60a Abs. 1 AO über die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Ü] Für die vorgenannte Körperschaft Für die Körperschaft
Gemeinnützige FSP GmbH
(Bezeichnung der Körperschaft)
wird der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
vom 08.05.2014 nach $ 60a Abs. 4 AO mit Wirkung ab dem 23.06.2023 aufgehoben. Gleichzeitig wird die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den 88 51, 59, 60 und 61 AO für die Satzung in der
Fassung vom 23.06.2023 nach $ 60a Abs. 1 AO gesondert festgestellt.
Begründung und Nebenbestimmung
Die vorgenannte Körperschaft hat die gemeinnützigkeitsrechtlich relevanten Bestimmungen ihrer Satzung
geändert. Wegen der Änderung der für die Feststellung erheblichen Verhältnisse ist’der ursprüngliche
Feststellungsbescheid nach $ 60a Abs. 4 AQ aufzuheben. Da die Satzung in ihrer neuen Fassung die
Voraussetzungen der 88 51, 59, 60 und 61 AO einhält, ist für diese eine erneute Feststellung über die
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach $ 60a Abs, 1 AO durchzuführen.
Abkürzungen: AO = Abgabenordnung, BStBl = Bundessteuerblatt, EStG = Einkommensteuergesstz, EStDV = Einkommensteuer- ]
Durchführungsverordnung, GewStG = Gewerbesteuergesetz, KStG = Körperschaftsteuergssetz
Gem 21 - Aufhabungs-/Feststellungsbescheid zu satzungsmäßigen Voraussetzungen für bestehende Körperschaften sene 4 3
elle 1 von
Nr. 742/089-V2001 (06.22) OFD NRW St 15
Steuernummer: 337/5932/0148
Hinweise zur Feststellung
Eine Anerkennung, dass die tatsächliche Geschäftsführung ($ 63 AO) den für die Anerkennung der
Steuerbegünstigung notwendigen Erfordernissen entspricht, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden.
Diese Feststellung bindet das Finanzamt hinsichtlich der Besteuerung der Körperschaft und der
Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form'von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die Körperschaft
erbringen ($ 60a Absatz 1 Satz 2 AO). Die Bindungswirkung dieser Feststellung entfällt ab dem Zeitpunkt, in
dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden ($ 60a
Absatz 3 AO). Tritt beiden für die Feststellung erheblichen Verhältnissen eine Änderung ein, ist die
Feststellung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben ($ 60a Absatz 4 AO),
Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auch von der tatsächlichen
Geschäftsführung abhängt, die der Nachprüfung durch das Finanzamt - ggf. im Rahmen einer Außenprüfung
- unterliegt. Die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der
steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung entsprechen.
Dies muss durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen (insbesondere Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben,
Tätigkeitsbericht, Vermögensübersicht mit Nachweisen über Bildung und Entwicklung der Rücklagen)
nachgewiesen werden ($ 63 AO). Über die Steuervergünstigungen nach den einzelnen Steuergesetzen wird
im Rahmen des Veranlagungsverfahrens entschieden.
In jedem Falle ist die Körperschaft insoweit ertragsteuerpflichtig, als sie einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb unterhält, der kein Zweckbetrieb ist. Soweit Körperschaftsteuerpfliicht gegeben ist, besteht im
gleichen Umfang Gewerbesteuerpflicht. Durch die Gewährung der Steuerbefreiung von der Körperschaft- und
Gewerbesteuer wird die Umsatzsteuerpflicht grundsätzlich nicht berührt.
Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern sind Lohnsteuer, Selkiaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. .
Für Körperschaften, die bisher nicht nach $ 5 Abs, 1 Nr. 9 KStG sowie & 3 Nr. 6 GewStG steuerbefreit waren,
gilt Folgendes:
ÜlDie Steuerbefreiungen nach $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sowie $ 3 Nr, 6 GewStG können aufgrund des $ 60 Abs.
2 AO frühestens ab dem 01.01.20 zur Anwendung kommen.
Hinweise zur steuerbegünstigten Zwecken
Die Körperschaft fördert nach Ihrer zung] im Sinne der 88 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar
[I mildtätige Zwecke Ü kirchliche Zwecke
[X folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Jugend - und Altenhilfe (8 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n)4 AO)
Förderurig der Behindertentilfe ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO)
Förderung.der Erziehung-, Volks- und Berufsbildung {$ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)
e n Gesund SIEWEZENE nd der ö n
Een undh und der öffentliche! ($ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 3 AO)
Hinweise zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Zuwendungsbestätigungen für Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.
Die amtlichen Muster für die Ausstellung steuerlicher Zuwendungsbestätigungen stehen im Internet unter
http://www.formulare-bfinv.de als ausfüllbare Formulare zur Verfügung.
Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge
X Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen.
U] Die Körperschaft ist nicht berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck (8 50 Absatz 1 EStDV) auszustellen, weil Zwecke |. S. des $ 10b Absatz 1
Satz 8 EStG gefördert werden.
Zuwendungsbestätigungen für Spenden und ggf. Mitgliedsbeiträge dürfen nur ausgestellt werden, wenn das
Datum dieses Feststellungsbescheides nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein
Freistellungsbescheid oder keine Freistellung mittels Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurden.
Die Frist ist taggenau zu berechnen (8 63 Absatz 5 AO).
Für Körperschaften, die bisher nicht nach $ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sowie $ 3 Nr. 6 GewStG steuerbefreit waren,
gilt Folgendes:
[Ü] Zuwendungsbestätigungen dürfen erst für ab dem 01.01.20 erhaltene Zuwendungen ausgestellt werden
(siehe unter Hinweise zur Feststellung). Zu den Rechtsfolgen bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen
vgl. unter Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen.
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Steuernummer: 337/5932/0148
Haftung bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendeten Zuwendungen
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder veranlasst, dass
Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken
verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer. j
Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer mit 30 %, die entgangene
Gewerbesteuer pauschal mit 15 % der Zuwendung angesetzt ($ 10b Absatz 4 EStG, $ 9 Absatz 3 KStG, 89
Nr. 5 GewStG). .
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte
nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen
Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung. Dieses Informationsschreiben finden
Sie unter www.finanzamt.de (unter der Rubrik „Datenschutz“) oder erhalten Sie bei.Ihrem Finanzamt.
Rechtsbehelfsbelehrung
[Die in diesem Bescheid enthaltenen Verwaltungsakte können mit dem Einspruch angefochten werden. Ein
Einspruch istjedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt,
gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision
oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des
Rechtsbehelfsverfahrens.
Der Einspruch ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu
übermitteln oder dort zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem
Ihnen dieser Bescheid bekanntgegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung
mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als
bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit
Zustellungsurkunde oder mittels Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist der Tag der
Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Bei Zusendung durch einfachen Brief außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt die Bekanntgabe einen
Monat nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt
zugegangen ist. Bei Zustellung mittels Einschreiben mit Rückschein oder durch Zustellungsersuchen ist Tag
der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Bei Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den sich der Einspruch
richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten wird. Ferner sollen die
Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Selte 3 von 3
Beschlussvorlage
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V/0628/2024 V/0628/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII - Gemeinnützige FSP GmbH Münster Beratungsfolge 21.11.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Gemeinnützige FSP GmbH Münster wird gemäß § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. 2. Die Anerkennung wird im Amtsblatt der Stadt Münster veröffentlicht. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Folgekosten. Begründung: Die Gemeinnützige FSP GmbH Münster hat am 18.09.2024 einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gestellt. Die Gesellschaft ist die Rechtsnachfolgerin des FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische Gesundheit e. V. Münster, der seit 1971 bestand. Heute hält der Träger eine Vielzahl an Angeboten der sozialen, medizinischen und beruflichen Rehabilitation und gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit psychischen Störungen vor. Das Jugendhilfeangebot wird zurzeit in zwe i Einrichtungen (Jugendhaus Piusallee und Wohngruppe An den Loddenbüschen) mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten realisiert. Für diese Ange- bote liegt eine Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII seitens des LWL-Jugendamtes sowie eine Leis- tungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung gem. §§ 78a ff. SGB VIII mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien vor. Es erfolgt eine regelmäßige Belegung von jungen Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien g em. §§ 27, 35a SGB VIII. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 21.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schew emann Telefon: 492-5157 Schew emann@stadt- muenster.de - 2 - V/0628/2024 Laut Gesellschaftsvertrag mit Stand vom 17.03.2023 verfolgt der Träger u. a. den Zweck - der Jugend- und Altenhilfe - der Behindertenpflege - der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung und - des öffentlichen Gesundheitswesens und der öff entlichen Gesundheitspflege nach § 52 Abs. 2 AO. Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck der Jugendhilfe insbesondere durch den Betrieb einer Einrichtung zur Hilfe und Förderung von an der sozialen und beruflichen Teilhabe gehinderten Menschen und von Menschen, deren berufliche und soziale Teilhabe gefährdet ist. Mit dem Antrag auf Anerkennung (Anlage 1) gemäß § 75 SGB VIII wurden dem Amt für Kinder, Ju- gendliche und Familien folgende Unterlagen vorgelegt: - Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) - Auszug aus dem Handelsregister (Anlage 3) - Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes (Anlage 4) - Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW (Anlage 5) - Jahresbericht 2023 (Anlage 6) - Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee (Anlage 7) Den vorgenannten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Träger sich auf dem originären Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII betätigt und gemeinnützige Ziele verfolgt. Der Träger lässt aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erw arten, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. Ein in der Jugendhilfe tätiger Träger ist als Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anzuerkennen, wenn er die v. g. Bedingungen erfüllt. Da die Gesellschaft ihren Sitz in Münster hat und örtlich tätig ist, liegt nach § 25 AG -KJHG die Zuständigkeit für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Aus der Anerkennung der Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe kann kein Anspruch auf öf- fentliche Förderung abgeleitet werden. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag auf Anerkennung Anlage 2: Gesellschaftsvertrag Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister Anlage 4: Nachweis der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes Anlage 5: Mitgliedsbescheinigung im Paritätischen Landesverband NRW Anlage 6: Jahresbericht 2023 Anlage 7: Leistungsbeschreibung Jugendhaus Piusallee
Anlage A
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Anlage A zur V/0628/2024 Kurzüberblick Anerkennung der gemeinnützigen FSP GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII. Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit von Verbänden - Unterstützung und Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten - Ermöglichung und Erleichterung der Interaktion und Integration von jungen Menschen ent- sprechend ihres Alters und individueller Fähigkeiten in allen sie betreffenden Lebensbe- reichen sowie Teilhabeermöglichung im gesellschaftlichen Leben - Förderung junger Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung - Vermeidung und Abbau von sozialer Benachteiligung - Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII Finanzierung Produktgruppe: PG 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung gem. § 75 SGB VIII erfüllt sind, ist eine Aner- kennung unter Ausübung von pflichtgemäßen Ermessen auszusprechen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 3: Auszug aus dem Handelsregister
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Handelsregister B des Abteilung B Nummer der Firma: Amtsgerichts Münster Wiedergabe des aktuellen HRB 21095 Registerinhalts Abruf vom 18.09.2024 15:28 Seite 1 von 2 1. Anzahl der bisherigen Eintragungen: 2 2. a) Firma: Gemeinnützige FSP GmbH b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen: Münster Geschäftsanschrift: Dahlweg 112, 48153 Münster c) Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Erziehungs-, Volks- und Berufsbildung, und des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach $ 52 Abs. 2 AO. 3. Grund- oder Stammkapital: 25.000,00 EUR 4. a) Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis: Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft als Vertreter einer gemeinnützigen Organisation Rechtsgeschäfte abzuschließen: Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Münster, "26.08.1963 5. Prokura: 6. a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2023 b) Sonstige Rechtsverhältnisse: 7. a) Tag der letzten Eintragung: Handelsregister B des Abteilung B Nummer der Firma: Amtsgerichts Münster Wiedergabe des aktuellen HRB 21095 Registerinhalts \ Abruf vom 18.09.2024 15:28 A | Seite 2 von 2 | 001 27.11.2023
Anlage 1: Antrag auf Anerkennung
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GB 1 Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Frau Nieuwenhuisen Hafenstraße 30 48153 Münster Münster, 18.09.2024 Az. (LWL): 50 60 0300046 Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis sowie Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Sehr geehrte Frau Nieuwenhuisen, sehr geehrte Frau Süvern, sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung auf die Eröffnung und Inbetriebnahme des Jugendhauses in der Geiststraße 98 in Münster sowie bezugnehmend auf die Gespräche zwischen Ihnen und Herrn Hindimith übersenden wir Ihnen hiermit den Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis für das Jugendhaus der Gemeinnützigen FSP GmbH. Beigefügt erhalten Sie das Antragsformular, die Konzeptunterlagen und eine Übersicht der Personal- besetzung differenziert nach Gruppen, Versorgungsformen und Standorten. Angesicht des momentanen Baufortschritts planen wir, die Bewohner der derzeitigen Gruppe „An den Loddenbüschen“ ab dem 01. Dezember 2024 im Gebäude in der Geiststraße 98 unterzubringen und zu betreuen und mit der Belegung der weiteren Gruppen dann zum 01.01.2025 zu beginnen. Sofern wir für den Übergangszeitraum Dezember 2024 einen separaten Änderungsantrag vorlegen sollen oder ansonsten weitere Unterlagen erforderlich sind, bitten wir um Benachrichtigung, wir werden diese darin kurzfristig nachreichen. Bankverbindung: ür Sozlalwirtschaft h Ban IBAN DES2 3702 0500 0007 2242 00 BIC BFSWDE33KX ster HRE2 Dr. Ulrich Fiotmann in-Schmeink, MdB Bei der Vorbereitung des Antrags auf Änderung der Betriebserlaubnis haben wir festgestellt, dass uns keine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß $ 75 SGB VIII vorliegt. In der Vergangen- heit war diese Thematik über die Kooperation zwischen FSP und VSE geregelt. Da wir mittlerweile deutlich länger als die in $ 75 Abs. (2) SGB VIII geforderten 3 Jahre in der Jugendhilfe tätig sind, möchten wir hiermit eine eigenständige Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragen. Dazu fügen wir diesem Schreiben einen Handelsregisterauszug, den Gesellschaftsvertrag und einen “ Gemeinnützigkeitsnachweis der Gemeinnützigen FSP GmbH bei. Auch hierzu können wir bei Bedarf gern Unterlagen nachreichen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eine entsprechende Anerkennung bestätigen und sind selbstverständlich bereit, mit Ihnen eine Vereinbarung zu den Regelungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8 8 a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal nach 8 72 a SGB VIII zu schließen bzw. einer entsprechenden Rahmen- vereinbarung der Stadt Münster beizutreten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Unterzeichner sowie Herr Schnieder (Geschäftsstelle der Gem. FSP GmbH) gern zur Verfügung. Für den 03. Dezember 2024 haben wir eine kleine Eröffnungsfeier in der Geiststraße geplant. Wir möchten Sie bitten, sich diesen Termin bereits vorzumerken. Eine gesonderte Einladung werden wir rechtzeitig vorab versenden. Mit freundlichen, Grüßen — n Jörg Barlsen Markus Hindimith Geschäftsführer Einrichtungsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bremer Straße
- Piusallee 188
- Salzmannstraße 88
- Geiststraße 98
- Dahlweg 112
- Nienkamp
- An den Loddenbüschen
- Hafenstraße 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/0628/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 11:41