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2192/2018

Kontrolle der Lärm- und Schadstoffgrenzwerte des Verkehrs in Meschenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.1.15

Anlage 1 - AZ 148-15 Lärm- und Schadstoffbelastung Meschenich

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1 - AZ 148-15 Lärm- und Schadstoffbelastung Meschenich

3369 Zeichen

/ 2 
 66 17.03.2016 
663/33 Frau Billep 
 27825 
 
 
1. Schreiben an: ab: 
 
 
02/1-4  
über Dez VI 
 
Stellungnahme des Fachamtes 66 zu einer Eingabe über die Geschäftsstelle für Anre-
gungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
hier: Lärm- und Schadstoffbelastung/LKW –Durchfahrtsverbot Köln Meschenich 
Az.: 02-1600-148/15 
 
Sehr geehrte Frau Shepperson, 
 
nachfolgend übersende ich Ihnen die gewünschte Stellungnahme vom Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik zu der o. g. Eingabe: 
 
Stellungnahme: 
Mit Schreiben vom 18.11.2015 wird die Verwaltung aufgefordert, wie in der 31. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 22.01.2013 beschlossen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, 
die geeignet sind, im Stadtteil Meschnich die Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Ver-
kehr entscheidend zu reduzieren. Weiterhin wird gefordert, dass nach Abschluss der Bauar-
beiten auf der L 150 angekündigte ganztägige Durchfahrtsverbot zu erlassen und die derzeit 
mangelhafte Beschilderung des nächtlichen Durchfahrtsverbot für LKW zu überprüfen. 
 
Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anord-
nungen zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 StVO wurde nach 
Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärmgutachten erstellt. Als Er-
gebnis des Gutachtens wurde, um die durch den Autoverkehr verursachte Lärmbelästigung 
auf der Brühler Landstraße in Meschenich nachhaltig zu reduzieren, die zulässige Höchstge-
schwindigkeit in der Ortschaft, im September 2013, auf 30 km/h reduziert. Hierdurch und 
durch begleitende regelmäßige Tempokontrollen konnte eine Verringerung der Lärmimmissi-
on erzielt und die Situation für die Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Ab-
stimmung mit der Bezirksregierung Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-
Erft-Kreis ein Lkw-Durchfahrtsverbot in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. 
 
Seitens des Beschwerdeführers wird vorgetragen, dass ein ganztägiges Durchfahrtsverbot 
mit dem Hinweis abgelehnt wurde, dass bis zur Fertigstellung des Ausbaus der L 150 keine 
geeignete Ausweichstrecke zur Verfügung steht. Die Forderung, nach Fertigstellung der L 
150, ein ganztägiges Durchfahrtsverbot zu erlassen, kann derzeit nicht entsprochen werden. 
Es ist richtig, dass die L 150 auf Kölner Seite zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Der Aus-
bau der L 150 auf Brühler Seite steht jedoch noch an und soll so schnell wie möglich umge-
setzt werden. 
 
Nach Fertigstellung des gesamten Ausbaus der L 150 wird geprüft, in wie weit ein ganztägi-
ges LKW-Durchfahrtsverbot umgesetzt werden kann. 
 
Durch das Amt wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und ggfs. 
optimiert. Gleichzeitig ergehen eine Kopie des Schreibens des Beschwerdeführers und diese 
Stellungnahme an die Bezirksregierung Köln, die umliegenden Gemeinden sowie der Rhein-

- 2 - 
 
 
Erft-Kreis mit der Bitte die Lkw-Durchfahrtsverbot Beschilderung zu überprüfen und ggfs. zu 
ergänzen. Auch wird die Polizeidienststelle erneut gebeten, das Lkw-Durchfahrtsverbot ge-
zielt zu kontrollieren. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Heribert Krichel 
 
 
 
2. Durchschrift  ab: 
 
 660/0 
 Herrn Rothe  
 
 zur Mitzeichnung 
 
 
3. Durchschrift an:  ab: 
 
 Bezirksregierung Köln 
 Rhein-Erft-Kreis 
 Hürth 
 Brühl 
 
 
4. 663/33 z.Vg.

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2192/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Kontrolle der Lärm- und Schadstoffgrenzwerte des Verkehrs in Meschenich 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 
13.11.2017, TOP 7.2.6 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fra-
gen: 
 
1. „Welche Maßnahmen insbesondere nach Fertigstellung der L150 beabsichtigt sind, die Lärm- 
und Schadstoffgrenzwerte durch den Verkehr einzuhalten? 
 
2. Welche Gründe vorliegen, den vor zwei Jahren dazu durch die Initiative „aktiv für Meschenich“ 
gestellten Antrag an den Beschwerdeausschuss nicht zu behandeln? 
 
3. Welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden, endlich das Lkw-Durchfahrtsverbot nachts und 
die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h konsequent durchzusetzen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden und Anträge auf straßenverkehrsrechtliche Anord-
nungen zum Schutz vor Verkehrslärm und Schadstoffbelastung nach § 45 Straßenverkehrsord-
nung (StVO) wurde nach Vereinbarung mit der Bezirksregierung Köln ein aufwendiges Lärm-
gutachten erstellt. Als Ergebnis des Gutachtens wurde im September 2013 die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit in der Ortschaft auf 30 km/h reduziert, um die durch den Autoverkehr 
verursachte Lärmbelästigung auf der Brühler Landstraße in Meschenich nachhaltig zu reduzie-
ren. Aufgrund dieser Maßnahme und durch begleitende regelmäßige Tempokontrollen konnte 
eine spürbare Verringerung der Lärmimmission erzielt und die Situation für die Anwohnerinnen 
und Anwohner verbessert werden. Zusätzlich wurde nach Abstimmung mit der Bezirksregierung 
Köln, den umliegenden Gemeinden sowie dem Rhein-Erft-Kreis ein Lkw-Durchfahrtsverbot in 
der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eingerichtet. 
 
2. Nach einem Sachbearbeiterwechsel hat ein umfangreiches Aktenstudium ergeben, dass der vor 
zwei Jahren gestellte Antrag an den Beschwerdeausschuss durch die Initiative „ Aktiv für 
Meschenich“ am 17.03.2016 beantwortet wurde, siehe Anlage Kopie. 
 
3. Durch die Verwaltung wird die Beschilderung auf Kölner Stadtgebiet nochmals überprüft und 
ggfs. optimiert. Zur Beurteilung der aktuellen Situation wurde zusätzlich eine erneute Verkehrs-
untersuchung in Auftrag gegeben. 
 
Die L150 auf Kölner Seite ist zwischenzeitlich fertiggestellt. Der Ausbau der L150 auf Brühler 
Seite steht jedoch noch an und soll wahrscheinlich Anfang 2019 umgesetzt werden. Ein ganz-
tägiges Lkw-Durchfahrtsverbot ist nach Fertigstellung der Gesamtstrecke vorgesehen. Eine ab-
schließende Stellungnahme an den Beschwerdeausschuss erfolgt im Anschluss.

2 
 
 
Zur weiteren Verbesserung vor Ort wurde der Ordnungs- und Verkehrsdienst zudem aufgefor-
dert, verstärkt mobile Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brühler Landstraße

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Details

Aktenzeichen
2192/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.09.2018
Erstellt
27.06.2018 13:59