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V/0282/2006

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 463 Wolbeck - Gewerbegebiet östl. der Münsterstr./Grenkuhlenweg

Vorlage 11.04.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5432 Zeichen

V/0282/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 463 Wolbeck - Gewerbegebiet östl. der 
Münsterstr./Grenkuhlenweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt und dem Ingenieur-
büro Sowa / Lippstadt aufgestellten Entwurf und den Kanalerschließungsarbeiten zu. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 2.100.000 Euro geschätzt. 
Die Kosten für den 1. und 2. Bauabschnitt belaufen sich auf rund 1.470.000 €. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Kanalbaumaßnahme ist lt. Haushaltsplan 2006 (Invest.-Plan 2005 – 2009) unter der Haus-
haltsstelle 7004.950.1150.1 mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet östl. Münsterstraße“ wie folgt 
veranschlagt: 
 
2006 = 830.000,00 Euro 
(VE = 400.000,00 Euro) 
2007 = 400.000,00 Euro 
später = 556.130,00 Euro
 
zus. = 1.786.130,00 Euro 
 
Der Mehrbedarf in 2006/2007 für den 1. und 2. Bauabschnitt in Höhe von rund 240 T€ soll aus 
Einsparungen bei der HSt. 7001.950.3002.2 „Bauk. Kanalsanierung Ostviertel“ über den vorhan-
denen Deckungsring finanziert werden. Die Durchführung weiterer Bauabschnitte  steht unter dem 
Vorbehalt entsprechender Mittelbereitstellungen durch den Rat.  
 
 
 
Begründung: 
Vorlagen-Nr.: 
V/0282/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0282/2006 
Allgemeines: 
 
Das Bebauungsplangebiet Nr. 463  Wolbeck – Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Gren-
kuhlenweg liegt östlich des vorhandenen Gewerbegebietes „Wolbecker Windmühle“ und wird der-
zeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es hat eine Plangebietsgröße von insgesamt 24,2 ha, 
von der 18,7 ha als Baugrundstücks- und Straßenfläche zu entwässern ist. 
 
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im modifizierten Mischverfahren. Dabei werden 
potenziell gering verschmutzte befestigte Flächen entlang der Münsterstraße und am östlichen 
Rand des Gewerbegebietes über offene Regenwasserableiter mit Rückhaltefunktion entwässert. 
 
Bei der Planung und Bauausführung des Mischsystems für die Erschließung des Gewerbegebietes 
„Wolbecker Windmühle“ wurde ein Erweiterungsgebiet östlich der Münsterstraße bereits berück-
sichtigt. Das Schmutz- und Mischwasserpumpwerk und das Regenüberlaufbecken sind betriebs-
bereit vorhanden. Lediglich das Regenrückhaltebecken muss wesentlich erweitert werden. 
 
Die Bodenverhältnisse lassen eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht zu. 
 
Schmutz- und Mischwasserkanalisation:
 
 
Vom Pumpwerk Alter Postweg 7 wird als äußere Erschließung ein Mischwasserkanal DN 1100 – 
DN 1200 bis zum geplanten Kreisverkehr Münsterstraße gelegt. Innerhalb des Gewerbegebietes 
werden Mischwasserkanäle DN 300 bis DN 1100 gebaut. Die derzeit über Kleinkläranlagen ent-
wässernden Grundstücke Münsterstraße 96 a, 100 und 102 werden mit einem Schmutzwasserka-
nal DN 250 angebunden. 
 
Regenrückhaltebecken:
 
 
Die begrenzte Abflussleitung des Fließgewässers Nr. 3291000.3 unterhalb des Alten Postweges 
erfordert eine großzügig ausgelegte Rückhaltung der Abflüsse aus den Gewerbegebieten. Insbe-
sondere die bestehende Gewerbebebauung Wolbecker Windmühle muss auch bei lang andauern-
den Starkregenereignissen vor Überflutung geschützt werden. 
 
Die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens (RRB ) nimmt den gesamten Flächenraum zwischen 
Münsterstraße und der Trasse der gepl. Ortsumgehung Wolbeck in Anspruch. Bei einer Einstau-
höhe von 30 cm wird ein Rückhaltevolumen von 2.700 m
3 erzielt. Das RRB wird als Erdbecken 
(Trockenbecken) gebaut. Die Beckensohle und der untere Böschungsbereich werden gegen das 
Grundwasser abgedichtet. 
 
Das geplante Kanalnetz wird gemäß § 58 Abs. 1 Landeswassergesetz bei der Bezirksregierung 
angezeigt. Zur bestehenden Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz zur Einleitung von Nie-
derschlagswasser aus dem RRB in das Fließgewässer Nr. 3291000.3 ist ein entsprechender Än-
derungsantrag gestellt worden. Die Anträge für die Einleitungen aus den Regenwasserableitern in 
das v. g. Fließgewässer sind bei der Unteren Wasserbehörde gestellt worden. 
 
Die Erschließung des Bebauungsplangebietes ist in mindestens drei Bauabschnitten vorgesehen. 
Der erste Bauabschnitt 2006 umfasst den Mischwasserkanal vom Pumpwerk Alter Postweg bis zur 
Grenze Münsterstraße sowie die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens. 
 
Der zweite Bauabschnitt ab 2007 umfasst die Mischwasserkanalisation der Planstraße A bis zur 
Hochspannungs-Freileitung sowie insgesamt die Planstraßen B und E. 
 
Weitere Bauabschnitte folgen nach Bedarf in späteren Jahren. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im II. und III. Quartal 2006. Der Baube-
ginn ist für das IV. Quartal 2006 vorgesehen.

- 3 - 
V/0282/2006 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt im 
Stadtgebiet zu schaffen, werden bei Kanalbaumaßnahmen des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
  • Münsterstraße 96a
  • Wolbecker Windmühle
  • Grenkuhlenweg
  • Alter Postweg 7

Bebauungsplan Nr. 463

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0282/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37