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AN/0654/2018

Versuchter Ausschluss von der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.05.2018, TOP 6.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2861 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.04.2018 
AN/0654/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.05.2018 
 
Versuchter Ausschluss von der Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Petelkau, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des AVR zu nehmen: 
Nach einer Auftaktveranstaltung am 17.03. finden seit dem 12.04. die Arbeitstermine der 
Bürgerbeteiligung zur Ost-West-Achse statt. 
Zur Bürgerbeteiligung hatten sich zwei Personen angemeldet, die ehrenamtliche Mitglieder des 
zwölfköpfigen Kreisvorstandes des Kölner Kreisverbandes der LINKEN sind. In der Folge erhielten 
Sie jedoch keine Benachrichtigung bezüglich der Bürgerbeteiligung. Erst auf Nachfrage wurde 
ihnen seitens des federführenden Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung mitgeteilt, dass sie 
nicht zur Teilnahme an der Bürgerbeteiligung zugelassen wurden. Als Begründung des 
Ausschlusses wurde explizit darauf verwiesen, dass es sich um „Würdenträger der Partei“ 
handele. Ein einfaches Mitglied der LINKEN wurde zugelassen. 
Die beiden vom Ausschluss betroffenen Personen suchten sich anwaltliche Hilfe. Die Stadt Köln 
wurde aufgefordert, zu einer angedrohten einstweiligen Anordnung auf Zulassung zur 
Bürgerbeteiligung Stellung zu nehmen. Sie ließ daraufhin die beiden Personen zur 
Bürgerbeteiligung zu. Die Stadt Köln übernimmt zudem die Anwaltskosten der ausgeschlossenen 
Personen.

Offenbar wurden auch Mitglieder von Vereinen, die sich z.B. für die Verbesserung des 
Radverkehrs einsetzen, von der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen. 
In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Wie viele Mitglieder welcher Parteien und sonstiger Organisationen wurden von 
Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen bzw. versucht auszuschließen und 
mit welcher Begründung geschah dies? 
2. Welche Ämter waren in welcher Funktion an Entscheidungen über einen Ausschluss von 
Personen von der Bürgerbeteiligung involviert? 
3. Welche Rechtsgrundlage sah die Verwaltung ursprünglich für den Ausschluss von 
Personen von der Bürgerbeteiligung? 
4. Wie hat sich inzwischen die Position der Verwaltung geändert und welche Überlegungen 
haben zur neuen Position geführt? 
5. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung für zukünftige Bürgerbeteiligungen, auch in 
Hinsicht auf den Leitlinienprozess Bürgerbeteiligung? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

28.05.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0654/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.04.2018
Erstellt
26.04.2018 10:27