3774/2021
PARKSTADT SÜD
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Anlage 1 Kalkulation Bedarfsplanung und Verfahrensmanagement
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Anlage 1
Parkstadt Süd - Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark Stand: 12.11.2021
A Titelsumme allgemeines Wettbewerbsmanagement 26.460 €
B Titelsumme Definition der Verfahrensart des landschaftsplanerischen
und architektonischen Qualifizierungsverfahrens
5.880 €
C Titelsumme Bedarfsplanung 30.240 €
D Titelsumme
Informationsveranstaltung Öffentlichkeit
"Planungsziele Jean-Löring-Sportpark"
5.880 €
E Titelsumme Präzisierung Aufgabenstellung & Erstellung Auslobung 21.420 €
F Titelsumme Durchführung Qualifizierungsverfahren 10.080 €
G Titelsumme Vorprüfung 12.390 €
H Titelsumme Preisgerichtssitzung 5.460 €
I Titelsumme Abschluss des Verfahrens 7.350 €
J Titelsumme Honorarangebot unvorhersehbare Leistungen 5.475 €
GESAMTKOSTEN (netto) 130.635,00 €
Nebenkosten, Annahme 5 % 6.531,75 €
Zwischensumme, netto 137.166,75 €
19% MwSt 26.061,68 €
Gesamtsumme, brutto - inkl. NK 163.228,43 €
163.000 €
Leistungen Bedarfsplanung und Verfahrensmanagement landschaftsplanerisches und
architektonisches Qualifizierungsverfahren
Jean-Löring-Sportpark
Annahme Kosten Bedarfsplanung und Verfahrensmanagement, gerundet
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Anlage 2 Kalkulation Durchführung Qualifizierungsverfahren
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Anlage 2 Parkstadt Süd - Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark Stand: 12.11.2021 A Titelsumme Raummieten Verfahrensveranstaltungen netto - € B Titelsumme Möbel-/Ausstattungsmiete Verfahrensveranstaltungen netto 3.030 € C Titelsumme Technikmiete Verfahrensveranstaltungen netto 7.000 € D Titelsumme Catering netto 1.575 € E Titelsumme Druckkosten netto 900 € F Titelsumme Modellbau netto 8.000 € G Titelsumme Preisrichterhonorar netto 14.600 € H Titelsumme Preisgelder 30.000 € GESAMTKOSTEN (netto) 65.105,00 € Nebenkosten, Annahme 5 % 3.255,25 € Zwischensumme, netto 68.360,25 € 19% MwSt 12.988,45 € Gesamtsumme, brutto - inkl. NK 81.348,70 € Annahme Durchführungskosten, gerundet 81.000 € Kalkulation der Durchführungskosten landschaftsplanerisches und architektonisches Qualifizierungsverfahren Jean-Löring-Sportpark Seite 1 von 1
Anlage 3 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 21.01.2022 143 52 über Dez. IV Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 3774/2021 (Stand 19.01.2021) Parkstadt Süd Bedarfsfeststellungsbeschluss für Bedarfsplanung, Verfahrensmanagement und Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“ RPA-Nr. 2021/0784 Kosten eingereicht: rund 205.000,- € netto (244.00 0,- € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 22.12.2021 legt 52/Sportamt die Unterlagen zum beabsichtigten Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Bedarfsplanung, das Verfahrensmanagement sowie die Durchführungskosten für das landschaftsplanerische und architektonische Qualifizierungsverfahren (als Planungswettbewerb) zur Neustrukturierung des Jean-Löring- Sportpark im Projekt Parkstadt Süd vor. Als Grundlage der Bedarfsprüfung wird auf die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Köln vom 07.02.2019 (Vorlage 1250/2018, Integrierte Planung Parkstadt Süd) und vom 31.10.2019 (Vorlage 2544/2019, Änderung Flächennutzungsplan) verwiesen. Der Bedarf für diese externen Dienstleistungen wird mit den in der Dienststelle nicht vorhandenen erforderlichen spezifischen Kompetenzen im Bereich des Verfahrensmanagements und der Bedarfsplanung begründet. Die Prüfung der Unterlagen ergab folgende Feststellungen: - Gegen die Aufgabenübertragung an einen Dritten be stehen keine Einwände. - Die der Beschlussvorlage anliegenden Kostenaufste llungen (Anlage 1 und 2, Stand vom 12.11.2021) wurden nach Auskunft der Fachdienststelle auf Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren zurückliegenden Projekten erstellt. Die Kostenaufstellungen sind nachvollziehbar und angemessen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen rund 205.000,- Euro netto und gliedern sich in die Kosten für die Leistungen zur Erstellung der Bedarfsplanung und des Verfahrensmanagements in Höhe von rund 137.000 € (netto inkl. geschätzter Nebenkosten) sowie in die Kosten für die Durchführung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens (Druckkosten, Technikmiete, Preisgelder, Preisgerichtshonorar) in Höhe von rund 68.000 € (netto). - Mit Beschluss; Vorlage-Nr.1945/2020, vom 27.08.20 20 (Sportausschuss) und 07.09.2020 (Stadtentwicklungsausschuss), wurde bereits der Bedarf für eine externe - 2 - Projektsteuerung, die auch Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für die Umstrukturierung des Jean-Löring-Sportparkes beinhalteten, festgestellt. Die ursprünglich geplante Beauftragung der „moderne stadt GmbH“ mit der Projektsteuerung wurde vom Sportamt jedoch nicht weiter verfolgt, da sich das erforderliche Leistungsbild verändert hat und ein Teil der erforderlichen Leistungen nun doch durch Mitarbeitende beim Sportamt durchgeführt werden konnten. Die mit Vorlage 1945/2020 beschlossenen Investitionsauszahlungen in Höhe von 392.700 € werden nach Ihren Angaben daher nicht mehr benötigt. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich s tellvertretende Amtsleitung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 3774/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff PARKSTADT SÜD hier: Jean-Löring-Sportpark; Bedarfsprüfung für die Bedarfsplanung Verfahrensmanagement und Durchführungskosten Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark" Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss 1. beschließt die Durchführung eines landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizie- rungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“. 2. stellt den Bedarf für die Durchführung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks fest. Die Kos- ten für die erforderliche Bedarfsplanung und die Begleitung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Teilprojekt Sportpark Süd (Jean-Löring- Sportpark) werden auf ca. 205.000 € (netto, inklusive geschätzter Nebenkosten), 244.000 € (brutto) geschätzt. 3. beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Vorbereitung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean- Löring-Sportpark“. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2022. Im Haushaltsplan 2022 sind für die aufgeführten Maßnahmen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwand- sermächtigungen in Höhe von 244.000,- € veranschlagt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.03.2022 Stadtentwicklungsausschuss 10.03.2022 Sportausschuss 10.03.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 244.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Parkstadt Süd ist Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt der kommenden Jahre und bietet der Stadt große Zukunftschancen. Hier wird Köln in den nächsten Jahren zeigen, wie die Stadt von mor- gen aussieht und funktioniert, wie zukünftig gelebt, gearbeitet, gelernt und sich bewegt wird. Nach Abschluss des kooperativen Verfahrens (Vorlage Nr. 3832/2015) und der weiteren Ausformulie rung von Zielen und Qualitäten für die Parkstadt Süd im Rahmen der Integrierten Planung (Vorlage Nr. 1250/2018) soll das Projekt in die Umsetzungsphase einsteigen. Einen bedeutsamen Baustein des Projektes bildet die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks (ehem. Sportpark Süd), die aufgrund des notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsbedarfs beste- hender sportlicher Anlagen, der mit der Realisierung der Parkstadt entstehenden neuen Raumbedarfe für den Individualsport sowie der veränderten Anforderungen an Anlagen für den Leistungs- und Brei- tensport durch Drittnutzer (u.a. Schulsport, diverse ansässige Sportvereine , Universität zu Köln und der Spielbetrieb des Südstadions), erforderlich geworden ist. Insbesondere gilt es, die Erfordernisse für die Erhaltung des Betriebes des Südstadions, die aktuell auf den Flächen der Bezirkssportanlage untergebracht sind und die Belange des ansässigen Vereins S.C. Fortuna Köln e.V. entsprechend in die Neukonzipierung des Sportparks zu integrieren. 3 Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, den heutigen Sportpark in eine zukunftsfähige und somit nachhaltige Sportlandschaft zu verwandeln, die den jetzigen und zukünftigen Ansprüchen der Verei- ne, des Schulsports und der wachsenden Wohn-Bevölkerung Rechnung trägt und damit das Sport- angebot der Stadt insgesamt stärkt. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2019 die Verwal- tung, im Rahmen der Neustrukturierung des Sportparks deutlich mehr Sporthallenflächen als bislang vorhanden sowie einen weiteren vollwertigen Sportplatz zu realisieren (Vorlage Nr. 2544/2019). Grundlage der Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks muss ein planerisches Konzept sein, welches die Bedarfe der verschiedenen Akteure vor Ort so weit wie möglich in Einklang bringt, einen zukunftsfähigen Sportpark schafft und in die Gesamtplanung der Parkstadt, insbesondere in das in Erarbeitung befindliche Plankonzept des Inneren Grüngürtels, integriert ist. Die Realisierung soll bei laufendem Betrieb der bestehenden Sporthalle erfolgen, das heißt, die bestehende Sporthalle kann erst nach Errichtung der neuen Sporthalle zurückgebaut werden. Erst nach Freimachung der Fläche können die Sportfreianlagen in Gänze fertiggestellt werden. Dies erhöht die Komplexität der Pla- nungsaufgabe. Zudem ist die Schaffung von Planungsrecht mittels Bebauungsplans erforderlich. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde am 03.09.2020 gefasst (Vorlage Nr. 2167/2020). Erarbeitung Plankonzept Jean-Löring-Sportpark im landschaftsplanerischen und architektoni- schen Qualifizierungsverfahren: Um der städtebaulichen und landschaftsräumlichen Bedeutung des Projektes und seiner Rolle in der Parkstadt Süd zu entsprechen und die bestmögliche Lösung zur Entwicklung einer modernen Sport- landschaft zu erhalten, soll das Plankonzept Jean-Löring-Sportpark auf Grundlage einer differenzier- ten Bedarfsplanung und eines landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfah- rens erarbeitet und definiert werden. Die Erstellung der Bedarfsplanung, in Anlehnung an die DIN 18205, im Dialog mit den zu beteiligen- den Nutzern des Sportparks durch ein externes Büro wird als zentraler Erfolgsfaktor für die weitere Projektbearbeitung bewertet. Diese externe Leistung soll eine methodische Ermittlung der Bedürfnisse des Bauherrn zusammen mit allen jetzigen und zukünftigen Nutzern des Sportparks beinhalten, die zielgerichtet aufbereitet wird. Ziel hierbei soll die Erstellung eines mit allen Beteiligten abgestimmten Nutzerbedarfspro- gramms sein, das als Grundlage für alle weiteren Planungsentscheidungen in der weiteren Projekt- bearbeitung gelten soll. Das landschaftsplanerische und architektonische Qualifizierungsverfahren soll als interdisziplinärer Planungswettbewerb mit beschränkter Teilnehmendenzahl durchgeführt werden. Details sind in der weiteren Bearbeitung zu bestimmen. Im Ergebnis des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens liegt ein planerisches Konzept vor, welches die Vorgaben der Bedarfsplanung für den Jean-Löring-Sportpark umsetzt, Basis für die Fortführung der Bebauungsplanung inkl. seiner Beteiligungsschritte ist und Grundlage für die weitere Planung der Anlage darstellt. Ob das Ergebnis des auszulobenden landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungs- verfahrens als sogenannter vorgeschalteter Planungswettbewerb unmittelbar Grundlage für ein an- schließendes Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 in Verbin- dung mit §§ 69, 70 Abs. 2 VgV für einen interdisziplinären Planungsauftrag (Objektplanung LPH 1-9, Freianlagenplanung LPH 1-4) an einen Preisträger ist, ist in der weiteren Vorbereitung zu bestimmen. Zum Management des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens ist beabsichtigt, ein qualifiziertes Büro mit dem Verfahrensmanagement zu beauftragen. Neben dem Management, das heißt der inhaltlichen und formalen Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens, sollen diesem Büro auch die Erstellung der Bedarfsplanung für den Jean-Löring-Sportpark in Varianten inkl. Entscheidungsvorlage sowie die Beratung und Mitwirkung bei der Definition der geeigneten Art des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens übertragen werden. 4 Die Beratung bei der Verfahrensdefinition durch ein externes Büro ist aufgrund der hier vorhandenen spezifischen Kompetenzen geboten. Die Leistungen des Verfahrensmanagements landschaftsplanerisches und architektonisches Qualifi- zierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“ sollen im Einzelnen folgende Leis- tungsbausteine umfassen: Bedarfsplanung allgemeines Verfahrensmanagement Definition der Verfahrensart des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens Informationsveranstaltung Öffentlichkeit „Planungsziele Jean-Löring-Sportpark“ (optional) Präzisierung Aufgabenstellung & Erstellung Auslobung Durchführung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens mit Vorprü- fung, Preisgerichtssitzung, Dokumentation/Ausstellung Kosten und Folgekosten: Die Kosten der Leistungen Erstellung der Bedarfsplanung und des Verfahrensmanagements land- schaftsplanerisches und architektonisches Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring- Sportpark“ werden mit ca. 163.000 € (brutto inkl. geschätzter Nebenkosten) angenommen. Im Weite- ren werden für die Durchführung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungs- verfahrens (das betrifft Druckkosten, Technikmiete, Preisgelder, Preisgerichtshonorar) rund 81.000 € (brutto) Durchführungskosten kalkuliert. Detaillierte Angaben zur Kostenkalkulation finden sich in den Anlagen 1 und 2. Im Haushaltsplan 2022 sind für die aufgeführten Maßnahmen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen Aufwand- sermächtigungen in Höhe von 244.000,- € veranschlagt. Folgekosten der Vergabe der Leistungen der Bedarfsplanung und des Verfahrensmanagements landschaftsplanerisches und architektonisches Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean- Löring-Sportpark“ sowie seiner Durchführung ergeben sich auf Grundlage des Ergebnisses des Quali- fizierungsverfahrens für die konkrete Planung und Umsetzung der Sportanlage - zum einen Pla- nungskosten Objektplanung LPH 1-9 und Freianlagenplanung LPH 1-4 sowie zum anderen die Kos- ten der baulichen Herstellung. Die Kosten sind abhängig von dem Verfahrensergebnis und von den politischen Beschlüssen. Eine entsprechende Kostenermittlung für die Ausführung der Vergabe der Objektplanung sowie der Planung der Freianlagen wird zu gegebenem Zeitpunkt nach Abschluss des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens durchgeführt werden. Die Leistungen zur Erstellung der Bedarfsplanung sowie des Verfahrensmanagements landschafts- planerisches und architektonisches Qualifizierungsverfahren „Jean-Löring-Sportpark“ sollen im Rah- men einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 8 (4) Ziff. 1 UVgO vergeben werden. Die weiteren Leistungen zur Durchführung des Qualifizierungsverfahrens sollen als Direk- taufträge vergeben werden. Nächste Schritte: Nach erfolgtem Beschluss über die Erstellung einer Bedarfsplanung und Durchführung des land- schaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks und die Bedarfsfeststellung für eine Bedarfsplanung, das Verfahrensma- nagement und die Durchführungskosten des Verfahrens erfolgt unmittelbar die Vergabe der Leistun- gen für die Bedarfsplanung und des Verfahrensmanagements sowie die inhaltliche Vorbereitung des Verfahrens. Parallel erfolgt im Vorfeld des Qualifizierungsverfahrens die Bearbeitung weiterer erforderlicher gut- achterlicher Untersuchungen. 5 Über das konkrete Verfahrensdesign des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizie- rungsverfahrens (inkl. Benennung der Preisgerichtsmitglieder aus den Reihen der Gremien des Ra- tes) sowie die inhaltlichen Eckpunkte der Aufgabenstellung des landschaftsplanerischen und architek- tonischen Qualifizierungsverfahrens werden die zuständigen Gremien des Rats der Stadt Köln recht- zeitig vor Verfahrensbeginn informiert. Die Resultate des Verfahrens als Grundlage der Bauleitplanung und der weiteren planerischen Präzi- sierung des Vorhabens werden zum Beschluss vorgelegt. Vorlage Nr. 1945/2020: Bei einigen dargestellten Leistungen aus der nun vorliegenden Kostenberechnung liegen Über- schneidungen mit der Kostenaufstellung aus der Vorlage 1945/2020 vor. Die geplante Beauftragung einer externen Projektsteuerung zur Unterstützung der aktuellen Projektbearbeitung wurde nicht wei- ter verfolgt, da die Leistungen zwischenzeitlich durch Mitarbeitende beim Sportamt durchgeführt wur- den und sich das erforderliche Leistungsbild grundlegend verändert hat. Die mit Vorlage 1945/2020 beschlossenen Investitionsauszahlungen in Höhe von 392.700 € werden daher nicht mehr benötigt. Anlagen Anlage 01 Kostenkalkulation Bedarfsplanung und Verfahrensmanagement landschaftsplaneri- sches und architektonisches Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring- Sportpark“ Anlage 02 Kostenkalkulation Durchführungskosten landschaftsplanerisches und architektonisches Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“ Anlage 03 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
Anlage 4 9.2.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 07.03.2022 3774-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 07.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 07.03.2022 öffentlich 9.2.2 PARKSTADT SÜD hier: Jean-Löring-Sportpark; Bedarfsprüfung für die Bedarfsplanung Verfahrensmanagement und Durchführungskosten Qualifizierungsverfahren „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark" 3774/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Sportausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Sportausschuss 1. beschließt die Durchführung eines landschaftsplanerischen und architektoni- schen Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean- Löring-Sportpark“. 2. stellt den Bedarf für die Durchführung des landschaftsplanerischen und archi- tektonischen Qualifizierungsverfahrens für die Neustrukturierung des Jean- Löring-Sportparks fest. Die Kosten für die erforderliche Bedarfsplanung und die Begleitung des landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizie- rungsverfahrens für das Teilprojekt Sportpark Süd (Jean-Löring-Sportpark) werden auf ca. 205.000 € (netto, inklusive geschätzter Nebenkosten), 244.000 € (brutto) geschätzt. 3. beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Vorbereitung des landschafts- planerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Vorha- ben „Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark“. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung im Stadtentwicklungsausschuss am 10.03.2022. Im Haushaltsplan 2022 sind für die aufgeführten Maßnahmen im Teilergebnisplan 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 16 - sonstige or- dentliche Aufwendungen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 244.000,- € veran- schlagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Görtz, Herr Kau, Herr Dr. Zischler, Herr Schmitt)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss v. 11.06.2025
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Dezernat, Dienststelle
IV/52/521
Vorlagen-Nummer
3774/2021
Stand: 11.06.2025
Sachstandsbericht
PARKSTADT SÜD
hier: Jean-Löring-Sportpark;
Bedarfsprüfung für die Bedarfsplanung
Verfahrensmanagement und Durchführungskosten Qualifizierungsverfahren
„Neustrukturierung Jean-Löring-Sportpark"
Beschluss:
Der Sportausschuss
1. beschließt die Durchführung eines landschaftsplanerischen und architektonischen
Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustrukturierung Jean-Löring-Sport-
park“.
2. stellt den Bedarf für die Durchführung des landschaftsplanerischen und architektoni-
schen Qualifizierungsverfahrens für die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sport-
parks fest. Die Kosten für die erforderliche Bedarfsplanung und die Begleitung des
landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Teil-
projekt Sportpark Süd (Jean-Löring-Sportpark) werden auf ca. 205.000 € (netto, inklu-
sive geschätzter Nebenkosten), 244.000 € (brutto) geschätzt.
3. beauftragt die Verwaltung mit der umgehenden Vorbereitung des landschaftsplaneri-
schen und architektonischen Qualifizierungsverfahrens für das Vorhaben „Neustruktu-
rierung Jean-Löring-Sportpark“.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die erforderliche Bedarfsplanung wurde gemäß Beschluss vergeben und durchgeführt. Die
Ergebnisse dieser Nutzerbedarfsplanung liegen vor und wurden den zuständigen Gremien im
Rahmen einer Mitteilung unter der Vorlangen-Nr. 3461/2023 vorgestellt.
Die Nutzerbedarfsplanung hat in mehreren Arbeitsschritten unter Berücksichtigung und Abwä-
gung aller Belange eine neue notwendige Projektgröße (z.B. sechsfach Sporthalle und drei
Kunstrasengroßspielfelder) als Rahmenziel gesetzt.
In der aktuellen Vorprojektphase wurde im nächsten Schritt die Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln mit der Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens beauftragt.
2
Nächste Schritte:
Für die nächsten Projektschritte und die notwendigen Qualifizierungsverfahren (Vergabever-
fahren als Wettbewerb) sind im nächsten Schritt die notwendigen verwaltungsinternen Abstim-
mungen voranzutreiben und die organisatorischen Rahmenbedingungen innerhalb der über-
geordneten Struktur Parkstadt Süd zu schaffen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Mai 2026
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3774/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.01.2022
- Erstellt
- 26.10.2021 14:16