2594/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 7 am 02.09.2025 betreffend "Sportanlage Bieselwald" AN/1141/2025
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2792 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2594/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der BV 7 am 02.09.2025 betreffend "Sportanlage Bieselwald" AN/1141/2025 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2025 hier: Generalsanierung der Sportanlage Bieselwald Im Zusammenhang mit dem Sachstandsbericht der Verwaltung (Dezernat, Dienststelle IV/52/521) vom 16. Juli der Verwaltung zur Generalsanierung der Sportanlage Bieselwald bitten wir die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Finanzierungsplan für die Generalsanierung dar? Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? 2. Welche Auswirkungen hat es auf Zeit und Qualität, dass die weiteren Planungen zunächst durch städtische Mitarbeitende übernommen werden müssen und kein externes Büro eingebunden wird? 3. Werden die Nutzer – wie beispielsweise die SpVg Wahn-Grengel e.V. – ausreichend informiert und in die Kommunikation eingebunden? Stellt die Stadt dem genannten Verein, der seine beiden Hauptspielplätze (Bieselwald und Nachtigallenstraße) bereits heute in hoher Auslastung nutzt, vor allem auch während der Bauphase, alternative Trainings- und Sportflächen zur Verfügung? Wie ist die Zukunft des Sportplatzes Kriegerstraße im Grengel zu bewerten? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 1. Der aktuelle Zeit- und Finanzierungsplan für die Generalsanierung der Sportanlage Biesel- wald steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der benötigten Finanzmittel. Da im aktu- ellen Finanzhaushalt 2025/2026 keine ausreichenden Mittel eingestellt wurden, ist der zeitliche Ablauf der weiteren Leistungsphasen insbesondere des Baubeginns seitens der Verwaltung nicht absehbar. 2. Nachteilige Auswirkungen durch den Wegfall externer Planungsleistungen betreffen ledig- lich die zeitliche Perspektive, da weniger Projekte gleichzeitig bearbeitet werden können. Die benötigte Qualität der Planungsleistungen entspricht der externer Planungsleistungen. 3. Ja, die Nutzer werden im Rahmen der Planungen durch die Verwaltung in ausreichendem 2 Maße eingebunden. Die Prüfung alternativer Trainings- und Sportflächen erfolgt nach Vor- liegen der konkreten Ausführungsplanung gemeinsam mit der zuständigen Sportsachbear- beitung. Zum Sportplatz Kriegerstraße kann die Verwaltung keine Aussage treffen, da es sich nach diesseitigen Informationen um eine Liegenschaft des Bundes handelt, die weder seitens des Sportamtes noch seitens der Bezirkssportsachbearbeitung verwaltet wird. Ein Ansprechpartner für das Gelände ist nicht bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2594/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.08.2025
- Erstellt
- 20.08.2025 08:20