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V/0799/2005

Entzerrung des Fuß- und Radverkehrs auf der Windthorststraße

Vorlage 11.10.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 29.11.2005, TOP 5.3

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Antrag Nr. 95

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Ansehen

Anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage

7521 Zeichen

V/0799/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entzerrung des Fuß- und Radverkehrs auf der Windthorststraße 
Anregung/Antrag Nr. 95/2004 vom 25.05.204 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung von April 2005 (Anlage 1, 2) zur Neuordnung der Fahrradständer in der   
      Windthorststraße wird zugestimmt. 
 
2. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, den Fuß- und Radverkehr in der  
Windthorststraße durch geeignete Maßnahmen zu entzerren, wird im o. g. Rahmen gefolgt. 
Die Anregung Nr. 95/2004 ist damit erledigt (Anlage 3). 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 10.000,00 €, aber keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6307.950.1040.3 „Bauk. Str. Fahrradständer im 
Stadtgebiet“ 
2005 30.000,00  
     
 
Insgesamt: 30.000,00  
Vorlagen-Nr.: 
V/0799/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0799/2005 
Begründung: 
Mit der Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 25.05.2004 (lfd. Nr. 95/04) in der 
Bezirksvertretung Münster – Mitte wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Fuß- und 
Radverkehr in der Windthorststraße im Abschni tt zwischen Von-Vincke-Straße und Bahnhofstraße 
durch folgende Maßnahmen entzerrt werden kann: 
 
a) Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe 
b) Rückbau der Fahrradständer und Verlagerung einer entsprechenden Anzahl von Fahrrad-
abstellplätzen in die Bahnhofstr. und/oder Achtermannstraße 
c) Trennung des Fuß- und Radverkehrs auch durch bauliche Änderung des niveaugleichen 
Ausbaus und der zurzeit bestehenden verkehrlichen Gliederung der Windthorststraße 
(Aufgabe des Mischprinzips zugunsten des Separationsprinzips). 
 
Mit der gleichen Thematik hat sich der Arbeitskrei s Infrastruktur der ISG Bahnhofsviertel Münster 
e.V. beschäftigt. 
 
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten zur Entzerrung von Fuß- und Radverkehr geprüft und kommt 
zu folgendem Ergebnis: 
 
Dem heutigen Ausbau der Windthorststraße ging ein intensiver Planungs- und Diskussionsprozess 
voraus. Am Ende entschieden sich die zuständigen politischen Gremien bewusst für den heutigen 
Ausbau mit Mischung der Verkehrsarten im Mittelbereich und fußläufigen Bereichen in den Rand-
zonen. Zur Verbesserung der Aufenthaltsfunktion wurde in der südlichen Straßenhälfte eine Baum-
reihe mit Sitzbänken sowie insgesamt 48 Fahrradständern angelegt. 
 
Die Maßnahme wurde mit Städtebaufördermitteln realisiert. Da die Zweckbindungsfrist noch läuft, 
müsste bei einem Umbau mit der Rückforderung von Fördermitteln gerechnet werden. 
 
Wie im gesamten Bahnhofsumfeld besteht auch in der Windthorststraße eine hohe Nachfrage 
nach Fahrradabstellmöglichkeiten. Obwohl nur 48 Fahrradständer vorhanden sind, ergab eine ak-
tuelle Zählung 326 abgestellte Fahrräder. Diese werden um die Baumgitter bzw. Sitzbänke herum, 
an der Rückseite der Fahrradständer sowie auf den Freiflächen zwischen den Baumscheiben ab-
gestellt. Insbesondere im Abschnitt zwischen Achtermannstraße und Berliner Platz führt dieser 
Parkdruck dazu, dass zwischen der Mischverkehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen 
Geschäftszeile eine nahezu unüberwindbare Barriere besteht, die ein Ausweichen oder Hinüber-
wechseln zu den Geschäften verhindert. Die Sitzbänke sind praktisch nicht mehr benutzbar. Diese 
Situation wurde letztlich dadurch verschärft, dass auf Wunsch der Geschäftsleute in diesem Be-
reich die Fahrradständer entfernt wurden. 
 
Eine Ordnung bzw. Umsetzung von Fahrrädern ist nicht möglich, weil hierfür eine gesetzliche 
Grundlage fehlt. 
 
Die Verwaltung hat deshalb ein Konzept zur Neuordnung der Fahrradständer entwickelt, durch 
welches ein Zustellen der Sitzbänke und Baumgitter weitgehend vermieden und die Durchlässig-
keit zwischen der Mischverkehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen Geschäftszeile of-
fen gehalten werden kann. Danach werden die Fahrradständer jeweils mittig zwischen den Baum-
scheiben mit Beschickung von beiden Seiten angeordne t. Da die Radfahrer die Fläche zwischen 
Fahrradständer und Baumscheibe selbst für die Beschickung benötigen, werden diese nicht zuge-
stellt. 
 
Um die Reaktion der Radfahrer auf die neue Anordnung zu testen, hat die Verwaltung einen Fahr-
radständer versuchsweise aufgestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass diese Anordnung der 
Fahrradständer sehr gut angenommen wird, und dass das wilde Abstellen von Fahrrädern dadurch 
minimiert wird. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fahrradständer auf gesamter Länge der 
Windthorststraße nach diesem Konzept neu zu ordnen und, wo möglich, zu ergänzen. Das Ange-
bot an Fahrradständern kann dadurch um 78 auf insgesamt 126 Fahrradständer erweitert werden.

- 3 - 
V/0799/2005 
 
Gleichwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Durchlässigkeit zwischen der Mischver-
kehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen Geschäftszeile damit verbessert werden kann, 
muss auch künftig im Bereich Windthorststraße  mit frei abgestellten Fahrrädern gerechnet wer-
den. 
 
Zu den Vorschlägen im Einzelnen: 
 
Den Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe hingegen hält die Verwaltung nicht für ziel-
führend, da damit die Verweilmöglichkeiten entfallen und diese Flächen sofort zum Abstellen von 
Fahrrädern genutzt würden.  
 
Der beantragten Verlegung der Fahrradständer in die Bahnhofstr./Berliner Platz und/oder Achter-
mannstraße kann  nicht gefolgt werden. Zusätzliche Fahrradständer sind in diesen Bereichen aus 
gestalterischen bzw. verkehrlichen Gründen nicht vertretbar. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch 
kurzfristig im Bereich Herwarthstraße das Angebot an Fahrradständern zu erhöhen.  
 
Eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs im o. g. Abschnitt durch bauliche Änderung wird seitens 
der Verwaltung nicht für praktikabel gehalten. Im derzeitigen Ausbauzustand der Windthorststraße 
besteht, wie bereits ausgeführt, trotz des niveauglei chen Ausbaus eine Gliederung in eine Misch-
verkehrsfläche in Mittellage und beidseitige Gehbereiche. Die Radfahrer, die die Windthorststraße 
auf ihrem Weg zu den Fahrradständern in der Windhorststraße selbst bzw. zum Westausgang der 
Radstation durchfahren, verhalten sich in der Regel gegenüber dem Fußgängerverkehr angemes-
sen. Dies zeigt auch die durchgeführte Untersuchung zum Radverkehr in Fußgängerzonen. Da-
nach ist die Zulassung von Radverkehr in Münster auch bei höheren Fußgängerdichten vertretbar, 
weil Radfahrer und Fußgänger die Spezifika beider Verkehrsarten kennen und gegenseitig Rück-
sicht nehmen. Dementsprechend sind Interaktionen zwischen Fußgängern und Radfahrern in der 
Regel unproblematisch. Auch eine Unfallhäufung zwischen Fußgängern und Radfahrern ist bisher 
nicht bekannt. 
 
Die Umsetzung kann in Teilbereichen noch in dies em Jahr erfolgen. Seitens des Tiefbauamtes 
werden die neu zu installierenden Fahrradständer beschafft und aufgestellt. Der Umbau der vor-
handenen Fahrradständer würde im nächsten Jahr erfolgen. 
  
I. V. 
 
gez.  
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 und 2: Planung 
Anlage 3: Anregung/Antrag Nr. 95

Antrag Nr. 95

3058 Zeichen

Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL
je ren 2 2
Fr aktion in der BV Mitte

Bremer Str, 54

Anlage 3

Anregung/Antrag Nr. 95

48155 Münster der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Fon 0251 18 9958 10
Fax 0251/89958 15
gruene ratsfraktion@®muenster.de

Wwwwgruene-muenster.de vom 25.05.2004

Are
eur Vorlage V/0365/2004

„Sperrung der Windthorststraße im Abschnitt zwischen Von-
Vincke-Straße und Bahnhofstraße für den Radverkehr
Anregung gemäß S 24 GO NW vom 27.02.2004 der

Interessengemeinschaft Windthorststraße“
25.05.2004

ü Bas kenn:
jo EN SP meer ne nn yorz

Um dem Anliegen der Interessensgemeinschaft Windhorststraße gerecht
zu werden wird die Verwaltung ergänzend mit der Prüfung beauftragt, ob
der Fuß- und Radverkehr in der Windhorststraße durch folgende
Maßnahmen enizerrt werden kann:

Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe

Rückbau der Fahrradständer und Verlagerung einer entsprechenden
Anzahl von Fahrradabstellplätzen in die Bahnhofstr. und/oder
Achtermannstraße

Trennung des Fuß- und Radverkehrs auch durch bauliche Änderung
des niveaugleichen Ausbaus und der zur Zeit bestehenden
verkehrlichen Gliederung der Windhorststraße (Aufgabe des
Mischprinzips zugunsten des Separationsprinzips).

Begründung:

Der Verwaltungsvorschlag wird dem Anliegen der Interessengemeinschaft
nicht gerecht. Bedauerlicherweise entwickelt die Vorlage auch keine
Alternativen. Denn: Die Beschreibung der Situation durch die
Interessensgemeinschaft ist durchaus zutreffend.

Wir Grüne bekennen uns allerdings unmissverständlich zur
Verkehrsbedeutung der Windhorststraße gerade auch für den Radverkehr.
Eine Verdammung des Radverkehrs aus der Windhorststraße kommt für
uns keinesfalls in Betracht

Allerdings wird die Nutzung der Windhorststraße auch für den Radfahrer
mehr und mehr zur Geduldsprobe, zeitweilig sogar zur Mutprobe. Vieles

steht im Weg und nimmt dem Radfahrer wie auch dem Fußgänger den
Verkehrsfluss. Diesgilt für die wie Riegel aufgestellten Fahrradständer,
wie auch für die Sitzbänke im Bereich der Baumreihe, die ohnehin zur
Bedeutungslosigkeit verkommen sind.

Jegliches Mobiliar in der Windhorststraße, bis hin zur Leuchtenreihe
stellen Hindernisse in der für die Vielzahl von Nutzern zu engen Straße
dar. Hier setzt der erste Teil des Prüfauftrags an:

Kann ein Rückbau oder eine andere Anordnung des Mobiliars den
Verkehrsfluss steigern, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer
gegenseitig nerven?

Wäre eine bauliche Änderung der Windhorststraße, zum Beispiel die
Anlegung einer baulich abgesetzten Fahrradgasse ausgehend vom
Fußgängerüberweg Hbf sinnvoll und kostenmäfig zu ertragen,

so der zweite Teil des Prüfauftrags.

Wir Grüne bekennen uns zum Bedarf an Radabstellmöglichkeiten auch

außerhalb der Radstation. Daher ist zu prüfen, inwieweit Abstellplätze in

der Achtermannstraße in Betracht kommen. Ersatz muss auf jeden Fall

her, auch zu Lasten einiger PKW-Stellplätze. Autos können nunmehr in

or fast immer leeren Parkhaus Engelenschanze Zuflucht und Aufnahme
nden.

gez. Jörn Möltgen
und Fraktion

gez. Rudi Winter
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Windthorststraße
  • Bahnhofstraße
  • Achtermannstraße
  • Von-Vincke-Straße
  • Berliner Platz
  • Herwarthstraße
  • Engelenschanze

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0799/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37