V/0799/2005
Entzerrung des Fuß- und Radverkehrs auf der Windthorststraße
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Anlage 1
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Anlage 2
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Anlage 2
Beschlussvorlage
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V/0799/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Entzerrung des Fuß- und Radverkehrs auf der Windthorststraße
Anregung/Antrag Nr. 95/2004 vom 25.05.204 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsfolge
29.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Der Planung von April 2005 (Anlage 1, 2) zur Neuordnung der Fahrradständer in der
Windthorststraße wird zugestimmt.
2. Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, den Fuß- und Radverkehr in der
Windthorststraße durch geeignete Maßnahmen zu entzerren, wird im o. g. Rahmen gefolgt.
Die Anregung Nr. 95/2004 ist damit erledigt (Anlage 3).
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 10.000,00 €, aber keine Folgekosten
entstehen.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6307.950.1040.3 „Bauk. Str. Fahrradständer im
Stadtgebiet“
2005 30.000,00
Insgesamt: 30.000,00
Vorlagen-Nr.:
V/0799/2005
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
BoehmeS@stadt-muenster.de
Datum:
11.10.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0799/2005
Begründung:
Mit der Anregung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 25.05.2004 (lfd. Nr. 95/04) in der
Bezirksvertretung Münster – Mitte wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Fuß- und
Radverkehr in der Windthorststraße im Abschni tt zwischen Von-Vincke-Straße und Bahnhofstraße
durch folgende Maßnahmen entzerrt werden kann:
a) Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe
b) Rückbau der Fahrradständer und Verlagerung einer entsprechenden Anzahl von Fahrrad-
abstellplätzen in die Bahnhofstr. und/oder Achtermannstraße
c) Trennung des Fuß- und Radverkehrs auch durch bauliche Änderung des niveaugleichen
Ausbaus und der zurzeit bestehenden verkehrlichen Gliederung der Windthorststraße
(Aufgabe des Mischprinzips zugunsten des Separationsprinzips).
Mit der gleichen Thematik hat sich der Arbeitskrei s Infrastruktur der ISG Bahnhofsviertel Münster
e.V. beschäftigt.
Die Verwaltung hat die Möglichkeiten zur Entzerrung von Fuß- und Radverkehr geprüft und kommt
zu folgendem Ergebnis:
Dem heutigen Ausbau der Windthorststraße ging ein intensiver Planungs- und Diskussionsprozess
voraus. Am Ende entschieden sich die zuständigen politischen Gremien bewusst für den heutigen
Ausbau mit Mischung der Verkehrsarten im Mittelbereich und fußläufigen Bereichen in den Rand-
zonen. Zur Verbesserung der Aufenthaltsfunktion wurde in der südlichen Straßenhälfte eine Baum-
reihe mit Sitzbänken sowie insgesamt 48 Fahrradständern angelegt.
Die Maßnahme wurde mit Städtebaufördermitteln realisiert. Da die Zweckbindungsfrist noch läuft,
müsste bei einem Umbau mit der Rückforderung von Fördermitteln gerechnet werden.
Wie im gesamten Bahnhofsumfeld besteht auch in der Windthorststraße eine hohe Nachfrage
nach Fahrradabstellmöglichkeiten. Obwohl nur 48 Fahrradständer vorhanden sind, ergab eine ak-
tuelle Zählung 326 abgestellte Fahrräder. Diese werden um die Baumgitter bzw. Sitzbänke herum,
an der Rückseite der Fahrradständer sowie auf den Freiflächen zwischen den Baumscheiben ab-
gestellt. Insbesondere im Abschnitt zwischen Achtermannstraße und Berliner Platz führt dieser
Parkdruck dazu, dass zwischen der Mischverkehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen
Geschäftszeile eine nahezu unüberwindbare Barriere besteht, die ein Ausweichen oder Hinüber-
wechseln zu den Geschäften verhindert. Die Sitzbänke sind praktisch nicht mehr benutzbar. Diese
Situation wurde letztlich dadurch verschärft, dass auf Wunsch der Geschäftsleute in diesem Be-
reich die Fahrradständer entfernt wurden.
Eine Ordnung bzw. Umsetzung von Fahrrädern ist nicht möglich, weil hierfür eine gesetzliche
Grundlage fehlt.
Die Verwaltung hat deshalb ein Konzept zur Neuordnung der Fahrradständer entwickelt, durch
welches ein Zustellen der Sitzbänke und Baumgitter weitgehend vermieden und die Durchlässig-
keit zwischen der Mischverkehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen Geschäftszeile of-
fen gehalten werden kann. Danach werden die Fahrradständer jeweils mittig zwischen den Baum-
scheiben mit Beschickung von beiden Seiten angeordne t. Da die Radfahrer die Fläche zwischen
Fahrradständer und Baumscheibe selbst für die Beschickung benötigen, werden diese nicht zuge-
stellt.
Um die Reaktion der Radfahrer auf die neue Anordnung zu testen, hat die Verwaltung einen Fahr-
radständer versuchsweise aufgestellt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass diese Anordnung der
Fahrradständer sehr gut angenommen wird, und dass das wilde Abstellen von Fahrrädern dadurch
minimiert wird. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Fahrradständer auf gesamter Länge der
Windthorststraße nach diesem Konzept neu zu ordnen und, wo möglich, zu ergänzen. Das Ange-
bot an Fahrradständern kann dadurch um 78 auf insgesamt 126 Fahrradständer erweitert werden.
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Gleichwohl davon ausgegangen werden kann, dass die Durchlässigkeit zwischen der Mischver-
kehrsfläche und dem Gehbereich vor der südlichen Geschäftszeile damit verbessert werden kann,
muss auch künftig im Bereich Windthorststraße mit frei abgestellten Fahrrädern gerechnet wer-
den.
Zu den Vorschlägen im Einzelnen:
Den Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe hingegen hält die Verwaltung nicht für ziel-
führend, da damit die Verweilmöglichkeiten entfallen und diese Flächen sofort zum Abstellen von
Fahrrädern genutzt würden.
Der beantragten Verlegung der Fahrradständer in die Bahnhofstr./Berliner Platz und/oder Achter-
mannstraße kann nicht gefolgt werden. Zusätzliche Fahrradständer sind in diesen Bereichen aus
gestalterischen bzw. verkehrlichen Gründen nicht vertretbar. Die Verwaltung beabsichtigt jedoch
kurzfristig im Bereich Herwarthstraße das Angebot an Fahrradständern zu erhöhen.
Eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs im o. g. Abschnitt durch bauliche Änderung wird seitens
der Verwaltung nicht für praktikabel gehalten. Im derzeitigen Ausbauzustand der Windthorststraße
besteht, wie bereits ausgeführt, trotz des niveauglei chen Ausbaus eine Gliederung in eine Misch-
verkehrsfläche in Mittellage und beidseitige Gehbereiche. Die Radfahrer, die die Windthorststraße
auf ihrem Weg zu den Fahrradständern in der Windhorststraße selbst bzw. zum Westausgang der
Radstation durchfahren, verhalten sich in der Regel gegenüber dem Fußgängerverkehr angemes-
sen. Dies zeigt auch die durchgeführte Untersuchung zum Radverkehr in Fußgängerzonen. Da-
nach ist die Zulassung von Radverkehr in Münster auch bei höheren Fußgängerdichten vertretbar,
weil Radfahrer und Fußgänger die Spezifika beider Verkehrsarten kennen und gegenseitig Rück-
sicht nehmen. Dementsprechend sind Interaktionen zwischen Fußgängern und Radfahrern in der
Regel unproblematisch. Auch eine Unfallhäufung zwischen Fußgängern und Radfahrern ist bisher
nicht bekannt.
Die Umsetzung kann in Teilbereichen noch in dies em Jahr erfolgen. Seitens des Tiefbauamtes
werden die neu zu installierenden Fahrradständer beschafft und aufgestellt. Der Umbau der vor-
handenen Fahrradständer würde im nächsten Jahr erfolgen.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1 und 2: Planung
Anlage 3: Anregung/Antrag Nr. 95
Antrag Nr. 95
3058 Zeichen
Bündnis 90/Die Gr ünen/GAL je ren 2 2 Fr aktion in der BV Mitte Bremer Str, 54 Anlage 3 Anregung/Antrag Nr. 95 48155 Münster der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Fon 0251 18 9958 10 Fax 0251/89958 15 gruene ratsfraktion@®muenster.de Wwwwgruene-muenster.de vom 25.05.2004 Are eur Vorlage V/0365/2004 „Sperrung der Windthorststraße im Abschnitt zwischen Von- Vincke-Straße und Bahnhofstraße für den Radverkehr Anregung gemäß S 24 GO NW vom 27.02.2004 der Interessengemeinschaft Windthorststraße“ 25.05.2004 ü Bas kenn: jo EN SP meer ne nn yorz Um dem Anliegen der Interessensgemeinschaft Windhorststraße gerecht zu werden wird die Verwaltung ergänzend mit der Prüfung beauftragt, ob der Fuß- und Radverkehr in der Windhorststraße durch folgende Maßnahmen enizerrt werden kann: Rückbau der Sitzbänke im Bereich der Baumreihe Rückbau der Fahrradständer und Verlagerung einer entsprechenden Anzahl von Fahrradabstellplätzen in die Bahnhofstr. und/oder Achtermannstraße Trennung des Fuß- und Radverkehrs auch durch bauliche Änderung des niveaugleichen Ausbaus und der zur Zeit bestehenden verkehrlichen Gliederung der Windhorststraße (Aufgabe des Mischprinzips zugunsten des Separationsprinzips). Begründung: Der Verwaltungsvorschlag wird dem Anliegen der Interessengemeinschaft nicht gerecht. Bedauerlicherweise entwickelt die Vorlage auch keine Alternativen. Denn: Die Beschreibung der Situation durch die Interessensgemeinschaft ist durchaus zutreffend. Wir Grüne bekennen uns allerdings unmissverständlich zur Verkehrsbedeutung der Windhorststraße gerade auch für den Radverkehr. Eine Verdammung des Radverkehrs aus der Windhorststraße kommt für uns keinesfalls in Betracht Allerdings wird die Nutzung der Windhorststraße auch für den Radfahrer mehr und mehr zur Geduldsprobe, zeitweilig sogar zur Mutprobe. Vieles steht im Weg und nimmt dem Radfahrer wie auch dem Fußgänger den Verkehrsfluss. Diesgilt für die wie Riegel aufgestellten Fahrradständer, wie auch für die Sitzbänke im Bereich der Baumreihe, die ohnehin zur Bedeutungslosigkeit verkommen sind. Jegliches Mobiliar in der Windhorststraße, bis hin zur Leuchtenreihe stellen Hindernisse in der für die Vielzahl von Nutzern zu engen Straße dar. Hier setzt der erste Teil des Prüfauftrags an: Kann ein Rückbau oder eine andere Anordnung des Mobiliars den Verkehrsfluss steigern, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer gegenseitig nerven? Wäre eine bauliche Änderung der Windhorststraße, zum Beispiel die Anlegung einer baulich abgesetzten Fahrradgasse ausgehend vom Fußgängerüberweg Hbf sinnvoll und kostenmäfig zu ertragen, so der zweite Teil des Prüfauftrags. Wir Grüne bekennen uns zum Bedarf an Radabstellmöglichkeiten auch außerhalb der Radstation. Daher ist zu prüfen, inwieweit Abstellplätze in der Achtermannstraße in Betracht kommen. Ersatz muss auf jeden Fall her, auch zu Lasten einiger PKW-Stellplätze. Autos können nunmehr in or fast immer leeren Parkhaus Engelenschanze Zuflucht und Aufnahme nden. gez. Jörn Möltgen und Fraktion gez. Rudi Winter und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Windthorststraße
- Bahnhofstraße
- Achtermannstraße
- Von-Vincke-Straße
- Berliner Platz
- Herwarthstraße
- Engelenschanze
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0799/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37