V/0670/2007
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 505 "Roxeler Straße / Schmeddingstraße"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2717 Zeichen
V/0670/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 505 "Roxeler Straße / Schmeddingstraße" Beratungsfolge 18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent- wurf und den Entwässerungsarbeiten zu. II. Kosten/Folgekosten Die geschätzten Baukosten für die Trennkanalisation und das Regenrückhaltebecken betragen ca. 500.000 €. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti- onsprogramms 2007 – 2011 steht. Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. Teilfinanzplan ausgewiesen werden. Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7006.950.1770.5 Bauk. Kan. Schmeddingstra- ße BG 2008 2009 2010 600.000 0 0 Insgesamt: 600.000 Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0670/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0670/2007 Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet soll die Entwässerung im Trennsystem erfolgen. Es sind ca. 470 m Schmutzwasserkanal DN 250, ca. 560 m Regenwasserkanal DN 300 – DN 500 und ein ca. 300 m³ großes Regenrückhaltebecken erforderlich. Das Schmutzwasser wird der vorhandenen Kanalisation in der Schmeddingstraße zugeführt. Das Regenwasser wird dem Gievenbach zugeführt. Um die Forderung der Aufsichtsbehörde zur Reduzierung der Spitzenabflüsse in den Gievenbach zu erfüllen, ist der Bau des Regenrückhalte- beckens erforderlich. Das Becken wird als flache Mulde in unmittelbarer Nähe zum Gievenbach, außerhalb des Plangebietes, gebaut. Die Regenwasserversickerung ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich. Mit den Entwässerungsarbeiten soll im I. Quartal 2008 begonnen werden. Die Bauzeit wird je nach Witterung auf 6 – 8 Monate geschätzt. Der Entwurf ist nach §58 LWG bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Für die Einleitung des Nie- derschlagswassers ist eine Erlaubnis gemäß §7 WHG notwendig. Die Anträge für die Wasser- rechtsverfahren werden in Kürze eingereicht. Die Ausschreibung der Kanalbauarbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Straßenbau nach der Zu- stimmung im AUB. Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/655/2007. I. V. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
- Roxeler Straße
- Schmeddingstraße
Bebauungsplan Nr. 505
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0670/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37