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V/0670/2007

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 505 "Roxeler Straße / Schmeddingstraße"

Vorlagen 24.08.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.11.2007, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2717 Zeichen

V/0670/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung  Bebauungsplan Nr. 505 "Roxeler Straße / Schmeddingstraße" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Entwässerungsarbeiten zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten für die Trennkanalisation und das Regenrückhaltebecken betragen ca. 
500.000 €. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltsplansatzung 2008 bzw. des Finanzierungs- und Investiti-
onsprogramms 2007 – 2011 steht. 
 
Im beschlossenen Haushaltsplan 2008 wird die M aßnahme nach der NKF-Systematik im entspr. 
Teilfinanzplan ausgewiesen werden. 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7006.950.1770.5 Bauk. Kan. Schmeddingstra-
ße BG 
2008 
2009 
2010 
600.000 
0 
0 
 
Insgesamt:   600.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0670/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0670/2007 
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet soll die Entwässerung im Trennsystem 
erfolgen. Es sind ca. 470 m Schmutzwasserkanal DN 250, ca. 560 m Regenwasserkanal DN 300 – 
DN 500 und ein ca. 300 m³ großes Regenrückhaltebecken erforderlich. 
 
Das Schmutzwasser wird der vorhandenen Kanalisation in der Schmeddingstraße zugeführt. 
 
Das Regenwasser wird dem Gievenbach zugeführt. Um die Forderung der Aufsichtsbehörde zur 
Reduzierung der Spitzenabflüsse in den Gievenbach zu erfüllen, ist der Bau des Regenrückhalte-
beckens erforderlich. Das Becken wird als flache Mulde in unmittelbarer Nähe zum Gievenbach, 
außerhalb des Plangebietes, gebaut.  
 
Die Regenwasserversickerung ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich.  
 
Mit den Entwässerungsarbeiten soll im I. Quartal 2008 begonnen werden. Die Bauzeit wird je nach 
Witterung auf 6 – 8 Monate geschätzt. 
 
Der Entwurf ist nach §58 LWG bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Für die Einleitung des Nie-
derschlagswassers ist eine Erlaubnis gemäß §7 WHG notwendig. Die Anträge für die Wasser-
rechtsverfahren werden in Kürze eingereicht. 
 
Die Ausschreibung der Kanalbauarbeiten erfolgt gemeinsam mit dem Straßenbau nach der Zu-
stimmung im AUB. Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/655/2007. 
 
I. V. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

18.10.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0670/2007
Typ
Vorlagen
Datum
24.08.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37