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AN/0381/2017

Blitzer-Fiasko an der BAB3

SPD Anfrage nach § 4 10.03.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.03.2017, TOP 3.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2607 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Hauptausschusses 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.03.2017 
 
AN/0381/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 13.03.2017 
 
Blitzer-Fiasko an der BAB3 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
im Rahmen des für alle Beteiligten aufwändigen Verwaltungsverfahrens zur Rückzahlung der 
unrechtmäßig erhobenen Bußgelder hat laut aktuellen Presseberichten erst eine geringe 
Anzahl der Betroffenen einen entsprechenden Antrag gestellt, obwohl bereits seit rund einem 
Monat (von fünf Monaten bis zum Ablauf der Antragsfrist) die Möglichkeit dazu besteht.   
 
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgen-
der Fragen: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transpa-
rent und systematisch darzustellen: 
 
- Anzahl der betroffenen Bußgeldverfahren insgesamt und unterteilt nach den von  
  der Verwaltung vorgegebenen Rückabwicklungsverfahren, d.h. Bußgelder bis 250 €,  
  Bußgelder ab 250 €, Nebenfolgen (Punkte/Fahrverbote) und Kombinationen aus 
  den vorgenannten Verfahren 
- Anzahl der eingegangenen Anträge und deren Verfahrensstände, Mittelabfluss etc. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss das fortgeschriebene Zahlen-
werk als Monatsbericht regelmäßig vorzulegen.  
 
2. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung bis zum Ende der Antragsfrist 
am 30. Juni 2017 auf Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt 
die Verwaltung um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vie-
len Betroffenen die abgeforderten Gelder zurückzuerstatten?   
 
3. Wie viele Verfahren sind bereits abgeschlossen worden und wie hoch ist der Betrag 
der bereits zurückgezahlten Bußgelder?

- 2 - 
 
4. Selbst bei optimistischen Prognosen ist absehbar, dass nur ein Bruchteil der von der 
Stadt eingenommenen Geldern in Höhe von 11.726.477 € Millionen Euro tatsächlich 
zur Auszahlung kommen wird. Wie gedenkt die Verwaltung mit den vom Rat zur 
Rückzahlung bereitgestellten aber letztlich nicht zurückgezahlten Bußgeldern umzu-
gehen?  
 
Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch den Fachausschüssen AVR und Ver-
kehr in ihrer nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Hauptausschuss
TOP 3.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0381/2017
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
10.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27