AN/0381/2017
Blitzer-Fiasko an der BAB3
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SPD Anfrage nach § 4
2607 Zeichen
An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 08.03.2017 AN/0381/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.03.2017 Blitzer-Fiasko an der BAB3 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Rahmen des für alle Beteiligten aufwändigen Verwaltungsverfahrens zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Bußgelder hat laut aktuellen Presseberichten erst eine geringe Anzahl der Betroffenen einen entsprechenden Antrag gestellt, obwohl bereits seit rund einem Monat (von fünf Monaten bis zum Ablauf der Antragsfrist) die Möglichkeit dazu besteht. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgen- der Fragen: 1. Die Verwaltung wird gebeten die maßgeblichen Daten zum Antragsverfahren transpa- rent und systematisch darzustellen: - Anzahl der betroffenen Bußgeldverfahren insgesamt und unterteilt nach den von der Verwaltung vorgegebenen Rückabwicklungsverfahren, d.h. Bußgelder bis 250 €, Bußgelder ab 250 €, Nebenfolgen (Punkte/Fahrverbote) und Kombinationen aus den vorgenannten Verfahren - Anzahl der eingegangenen Anträge und deren Verfahrensstände, Mittelabfluss etc. Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss das fortgeschriebene Zahlen- werk als Monatsbericht regelmäßig vorzulegen. 2. Mit wie vielen Antragsverfahren rechnet die Verwaltung bis zum Ende der Antragsfrist am 30. Juni 2017 auf Grundlage des bisherigen Antragsverhaltens? Was unternimmt die Verwaltung um die bisherige Antragsquote deutlich zu erhöhen, um möglichst vie- len Betroffenen die abgeforderten Gelder zurückzuerstatten? 3. Wie viele Verfahren sind bereits abgeschlossen worden und wie hoch ist der Betrag der bereits zurückgezahlten Bußgelder? - 2 - 4. Selbst bei optimistischen Prognosen ist absehbar, dass nur ein Bruchteil der von der Stadt eingenommenen Geldern in Höhe von 11.726.477 € Millionen Euro tatsächlich zur Auszahlung kommen wird. Wie gedenkt die Verwaltung mit den vom Rat zur Rückzahlung bereitgestellten aber letztlich nicht zurückgezahlten Bußgeldern umzu- gehen? Die Verwaltung wird gebeten die Beantwortung auch den Fachausschüssen AVR und Ver- kehr in ihrer nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0381/2017
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 10.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27