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V/0387/2007

Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung zwischen der Kassenärz

Vorlagen 14.05.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 06.06.2007, TOP 7

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

5434 Zeichen

V/0387/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung zwischen der 
Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Vertragsentwurf zwischen der Kassenär ztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) 
und der Stadt Münster über die Teilnahme der Stadt Münster am Umsetzungskonzept zur 
medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen (Anlage 1) wird zugestimmt; die Ver-
waltung wird ermächtigt, den Vertrag mit der KVWL abzuschließen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Ge sundheitskonferenz und dem Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung in der 2. Jahreshälfte 2008 einen Erfahrungsbericht 
über die Umsetzung vorzulegen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss keine zusätzlichen Kosten zu Lasten der 
Stadt Münster erzeugt. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
2007 11.700 4700.718.5100.4 Bischof-Hermann-Stiftung; 
Zuschuss 2008 ff. jährl. 23.400
 
 
Die o. g. Finanzierung steht ab 2008 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Mittelbereitstellung durch 
den Rat. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0387/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.05.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0387/2007 
Begründung: 
 
Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme der Stadt Münster am Umsetzungskonzept zur medi-
zinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen; mit ihrem Beitritt ver-
pflichtet sich die Stadt Münster, sich an der Finanzierung des an die Bischof-Hermann-Stiftung 
angebundenen Mobilen Dienstes, der seine Arbeit am 01.07.2007 aufnehmen wird, im Umfang von 
23.400 € pro Jahr.  
Mit der Errichtung des Mobilen Dienstes und seiner im Umsetzungskonzept vorgesehenen Finan-
zierung erhalten die seitens der bzw. in Anbindung an die Bischof-Hermann-Stiftung in den 90er 
Jahren aufgenommenen Aktivitäten zur ärztlichen und pflegerischen Versorgung wohnungsloser 
Menschen eine solide institutionelle Programmstruktur. Da ein größerer Teil unter wohnungslosen 
Männern und Frauen, die gesundheitlich behandlungsbedür ftig sind, gesundheitliche Regelversor-
gungsangebote nicht in Anspruch nahm und nimmt bzw. von Regelversorgungsangeboten nicht 
erreicht werden kann, sollten jene Angebote insbesondere die gesundheitliche Grundversorgung 
Wohnungsloser sichern, jedenfalls fördern.  
Das im Rahmen des Landesprogramms „Beispielhafte Initiativen der Wohnungslosenhilfe“ bis 
31.03.2000 zunächst als Projekt initiierte Angebot „Aufsuchende Krankenpflege“ wird seit April 
2000 aus städtischen Mitteln finanziert (Personalkosten für eine Krankenpflegekraft [1,0 Stelle]). 
Das Angebot umfasst Tätigkeiten im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaft-
liche Hilfen, Hygienemaßnahmen, Kleider- und Körperpflege sowie motivationale Hilfen und Be-
gleitung.  
Ein ärztliches Versorgungsangebot für wohnungslose Menschen wurde erstmals im Rahmen des, 
von der Ärztekammer Westfalen-Lippe initiierten, Projekts „Aufsuchende Gesundheitshilfen“ be-
reitgestellt (Finanzierung als ABM, Dezember 1995 bis November 1997). Nachdem das Angebot 
noch ein weiteres Jahr fortgesetzt werden konnte, ließen sich zielgruppenspezifische ärztliche 
Versorgungsangebote  in den Folgejahren diskontinuierlich bzw. auf der Basis befristeter und eher 
provisorisch angelegter Finanzierungsarrangements vorhalten. Die Realisierung des Umsetzungs-
konzepts wird gerade die ärztliche Versorgung dauerhaft absichern. 
Das Finanzierungskonzept basiert auf durchschnittlich 100 Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr 
(Einschätzung der Bischof-Hermann-Stiftung); bei einer Behandlungspauschale von 157 € pro Pa-
tient/in und Quartal folgen daraus jährliche Kosten von 62.800 € als Kalkulationsgrundlage. Nach 
Abzug von 40 € pro Fall aus Mitteln der KVWL werden sich an den verbleibenden Kosten (117 € 
pro Fall) die gesetzliche Krankenversicherung und die KVWL mit jeweils ¼, die Stadt Münster zur 
Hälfte beteiligen:  
Träger Kostenanteile pro Fall (€) Kostenbeitrag pro Jahr (€) 
KVWL (aus Gesamtvergütung) 40,00 16.000
GKV (je Fall) 29,25 11.700
KVWL (je Fall) 29,25 11.700
Stadt Münster (je Fall) 58,50 23.400
 
Organisation und Inhalte der Angebote des Mobilen Dienstes sind in der von der Bischof-
Hermann-Stiftung vorgelegten Konzeption dargestellt (Anlage 2).  
Aus Sicht der Verwaltung bieten das landesweite Umsetzungskonzept sowie das örtliche Ange-
botskonzept eine in fachlicher wie finanzieller Perspektive solide Grundlage, ein bedarfsgerechtes 
medizinisches Versorgungsangebot für wohnungslose Menschen in Münster dauerhaft vorzuhal-
ten, das ärztliche und pflegerische Leistungen umfasst. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss 
für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung daher, sie zum Abschluss des Vertrags zu ermäch-

- 3 - 
V/0387/2007 
tigen. Die Gesundheitskonferenz und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung erhalten in der 2. Jahreshälfte 2008 einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Paal

Anlage 1

4301 Zeichen

Vertrag 
zwischen 
der 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) 
Robert-Schimrigk-Str. 4-6 
44141 Dortmund 
- vertreten durch den Vorstand - 
und 
der Stadt Münster 
Sozialamt 
Ludgeriplatz 4 
48151 Münster 
-vertreten durch den Oberbürgermeister - 
über den Beitritt am Umsetzungskonzept zur medizinischen 
Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen

§ 1 
Gegenstand des Vertrages 
Dieser Vertrag regelt die Teilnahme der Stadt Münster an der medizinischen Versor- 
gung Wohnungsloser in Westfalen-Lippe sowie die Finanzierung und Rechnungsle- 
gung durch die KVWL zur Honorierung des in der Stadt Münster vertraglich einge- 
bundenen Mobilen Dienstes. 
§ 2 
Teilnahme 
Mit Vertragsabschluss erklärt die Stadt Münster ihre Teilnahme am Umsetzungskon- 
zept zur medizinischen Versorgung Wohnungsloser in Nordrhein-Westfalen gegen- 
über der KWVL. Sie erfüllt die sich aus dem Umsetzungskonzept und diesem Vertrag 
zur Finanzierung der medizinischen Versorgung Wohnungsloser ergebenden Ver- 
pflichtungen. Die Teilnahme beginnt mit In-Kraft-Treten des Vertrages. 
§ 3 
Finanzierung 
(1) 
 Der vertraglich für die Stadt Münster eingebundene Mobile Dienst erhält eine 
Behandlungspauschale in Höhe von 157,- Euro für die in Absatz 2 angegebene 
Anzahl der versorgten Wohnungslosen im Quartal. Hiermit sind alle medizini- 
schen, insbes. arztlichen und pflegerischen Leistungen des betreffenden, ver- 
traglich eingebundenen Mobilen Dienstes abgedeckt. 
(2) 
 Diese Behandlungspauschale wird für die von dem Mobilen Dienst im Versor- 
gungskonzept in der Fassung vom 24.11.2006 angegebene Zahl (100) der zu 
versorgenden Wohnungslosen gezahlt.

(3) Da für die Vergütung des Mobilen Dienstes nach Absatz 2 mehr Wohnungslose 
berücksichtigt werden, als sich aus der Anlage 1 des Umsetzungskonzeptes zur 
medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen 
ergibt, steht die Vergütung für die zusätzlich berücksichtigten Wohnungslosen 
unter dem Vorbehalt, dass die für den Landesteil Westfalen-Lippe begrenzten 
Finanzierungsmittel insgesamt noch nicht ausgeschöpft sind. Diese Schluss- 
rechnung findet nach Ablauf eines Jahres jeweils zum 30.06. statt. 
(4) Stellt die KWVL fest, dass der Mobile Dienst nach Ablauf von 12 Monaten die 
Effizienzgrößen nach 3 6 des Vertrages zwischen der KVWL und dem Mobilen 
Dienst nicht erreicht, ist das Versorgungskonzept und die für die Vergütung 
nach Absatz 2 berücksichtigungsfähige Zahl der Wohnungslosen entsprechend 
dem tatsächlichen Bedarf einvernehmlich anzupassen. 
(5) Die Stadt Münster sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe 
und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe tragen die Behandlungs- 
pauschale von 157,- Euro nach folgendem Aufteilungsschlüssel: 
- 
 Ein Finanzierungsanteil von 40,.- Euro wird von der KVWL aus der Ge- 
samtvergütung, 
. 
 der verbleibende Finanzierungsanteil von 11 7,- Euro wird 
zu je einem Viertel (29,25 Euro) von den gesetzlichen Krankenkassen 
und der KWVL 
und 
= zur Hälfte (58,50 Euro) von der Stadt Münster 
übernommen.

$4 
Zahlung des Finanzierungsanteils 
(1) Der Finanzierungsanteil der Stadt Münster beträgt 5.850,- Euro (100 X 58,50 
Euro) je Quartal, insgesamt 23.400,- Euro im Jahr. Er wird am 15. Juli eines je- 
den Kalenderjahres fällig und ist nach Zahlungsaufforderung von der Stadt 
Münster an die KWVL zu überweisen. 
(2) Für die Stadt Münster ergeben sich mit Wirkung vom 01.07.2007 folgende Zahl- 
beträge: 
- 
 für die Zeit vom 01.07.2007 bis zum 31.12.2007: 11.700,- Euro 
- 
 für die Zeit vom 01.01.2008 an: 23.400,- Euro jährlich. 
(1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2007 in Kraft. Er kann von der KWVL und von der 
Stadt Münster mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wer- 
den. 
(2) 
 Er endet automatisch mit dem Tag, zu dem 
- das Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser 
Menschen in NRW vom 17.02.2006 ausläuft oder von einem für die Fi- 
nanzierung dieses Vertrages zuständigen Partner gekündigt oder 
- der Vertrag des Mobilen Dienstes mit der KWVL über die medizinische Ver- 
sorgung Wohnungsloser gekündigt 
wird.

Dortmund, den 23.04.2007 
Kassenärztliche Vereinigung Stadt Münster 
Westfalen-Lippe 
.................. 
I 
Der Oberbürgermeister 
1. Vorsitzender des Vorstands 
i

Anlage 2

9324 Zeichen

18-05,137 09:16 VON- Bischof-Hermann-St. +49-251-6D6313D T-2D5 PD82/008 F-562 
BISCHOF-HERFAANN-STIFTUNG bn~NSTER 
nhlyC 2 
- Haus der W~hnun~slosenhilfe - 
H d W - Bahnhofstr 62 - 48143 Monsier 
I 
Kassenärztliche Vereinigung 
Westfalen-Lippe 
rHd. Frau Henke 
Robrl-Schimrigk-Str. 4-6 
BahnnofsiraiSe 62 
48143 Münster! I 
I 
I 
Telefon 015'i < 48 U 201 
Teieiax 0251 148 45 2 77, 
44141 Dorhnund 
Unser Zeichen 
 Datum 
24.1 1.2006 
Sehr geehrte Frau Henke, 
als Anlage sende ich ihnen die Oberarbeitete Fassung unserer Konzeption für den 
Antrags auf Anerkennung und Erm6khtigung zur BPdung eines Mobilen Dienstes in 
Mit freundlichen GrüRen 
P. Bruggemann Geschäftsführer

10-05-'07 09: 17 VON- Bischof -Hermann-St . +¶Y-251-6063130 
# 
Konzeption der Bischof-Hermann-Stiftung für die Umsetzung der 
medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Münster 
Oer Triiger: 
Die Bischof-Hemann-Stiftung widmet sich traditionell alleinstehenden 
wohnungslosen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie 
benachteiligten Jugendlichen. Sie unthäR hierzu verschkdme WoW-. Theraob- 
und ~ohn~n~slosenhilfeeinrichtun~en: 
Das Kettelerhaus mit seinen Bereichen Männerwohnheim (5 f9 SGB XII), 
Jugendwohnheim (5 13.3 SGB Xlll) und die Sozialtherapeutische 
Wohneinrichtung Rn Kettelerhaus (§53 SGB XH) 
Das Christopherushaus für Männer in besonderen sozialen Schwierigkeiten 
(Se7 SGB X!!) 
Die Pension Plus ab Wohnangebot ffir psychisch kranke wohnungslose 
Menschen (567, 953 SGB XII); nrägerkooperation) 
.' \ 
,I 
 Das Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) als qualifizierte Notunterkunft für 
alleinstehende wohnungslose Mariner (80 Plätze) 
Die Notunterkunit .Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung" (HuK) als 
qualifizierte Nachtunterkunff für wohnungslose Männer (40 Plätze); 
(Tragerkooperation) 
Die Bischof-Herrnann-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, das Konzept zur 
medizinischen Versorgung, wohnungsloser Menschen für die Versorgungsregion 
MOnster umzusetzen. Dabei kann sie auf umfangreiche Erfahrung in der 
aufsuchenden Hilfe bei wohnungslosen Menschen verweisen, Angebunden an das 
Haus der Wohnungslosenhilfe wurden in den letzten Jahren aufsuchende Btztliche, 
pflegerische und sozialarbeiterische Projekte und Hilfen ftir wohnungslose Menschen 
installiert. 
bio Versorgungsregion Münster: 
- 
 Ourch die lnsellage der Stadt und ihre Funktion als Oberzentrum ist MUnster eine 
Stad! mi! einem erhöhten Aufkommen an wohnungstosen Menschen. In der Stadt 
und in unmittelbarer Nähe befinden sich 5 große psychiatrische Kliniken sowie eine 
Justizvollzugsanstalt mit 600 Haftplätzen. Daher gehen wir davon aus, dass die 
Mobilen Dienste Ca. 100 Patienten im Quartal behandeln werden. Eine 
Verbundläsung mit anderen Kommunen ist aufgrund der lnsellage der Stadt Mtinster 
nicht möglich. 
Personelle Anforderungen an den Mobilen Dienst 
Die Bischof-Hermann-Stiftung geht davon aus. dass in Münster ein Stellenumfang 
von mindestens 12 und maximal 19,25 Stunden wlichentliche Arbeitszeit für einen 
Arzt irn Mobilen Dienst. eriorddich sind. Mit einer Krankenpflegekrail in Teilzeit wird 
der Arbeitsplatz mobiler Dienst zu einer Vollzeitsielle aufgefüllt. Es entspricht 
unseren Erfahrungswerten. dass der Umfang der pflegerischen Tätigkeiten bei der 
aufsuchenden medizinischen Hilfe rnindesrens 50 % beträgt.

10-05-'87 89:17 VON- Bischof-Hermann-St, +09-251-6U63130 T-285 P@Q4/008 F-568 
Die Dienstvertrage für die Mitarbeiter werden unmittelber nach Unterzeichnung der 
Kassenärztlichen Vereinigfing Westfalen-Lippe vorgelegt. 
Wohnungslose Menschen sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen in bes~nderer 
Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Studien haben einerseits die besonders 
hohem gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser Menschen dargelegt, 
andererseits zeigen kßnnen, dass die Lebensumstände, fehlendes 
Krankheitsbewusstsein und hohe Zugangsbarrieren die Versorgung 
khadlungshedilrRigor wahnungsloser Menschen in Regelsystemen ofimaCr 
verhindern. 
FOr wohnungskse Menschen in NRW sollen mit diesem i.!mset2ungsk~nzept die 
Voraussetzungen für die medizinische Versorgung insbesondere dadurch verbessert 
wsrden, dass mobile Dienste in den großen Städten Nordrhein-LWestfalens und in 
den Kreisen mit vergleichbarer Problemlage aufsuchende medizinische Hilfen leisten 
und somit eine Reintegration dieser Personengruppc in das Sk'otem der 
gesundheitlichen Regelvsmrgung vorbereiten. 
- - 
ziel des ~msetzün~s~onze~tes ist es, eine medizinische Ersntersorgung 
clcsundheitlich behandlunqsbed0Mier und nicht andemitiq medizinisch versomtet 
&ahnungsloser ~enschen zu erreichen. Hierzu sollen so genannte Mobile ~ierkte 
für fstgeleg:e Versorgüngsregionen in NRW eingerichtet werden. 
Das Angebot des Mobifen Dienstes richte? sich an die VVohnungsIasen der Stadt 
Münster. die gesunciheiiilch behandlüngsbedtiffiig sind und nicht andeiweitig 
medizinisch versorgt werden. 
Wohnungslos ist, wer in besonderen sozialen Schwierigkeiten lebt, die nicht aus 
eigener Kraft begältigt werdan kennen und in dsr Regel nicht Dber einen 
mietvertraglicii abgesicherten Wohnraum verfügt. 
Zielsetzung: 
_1 
 Die Sicherstellung der rechtzeitigen arztficheri und pflegerischen Versorgung 
von besonders schwer erreichbzren und kranken Wehnungclosen, um in der 
Regel einen stationaren Krankenhausaufenthalt vermeiden zu können. 
Aüfsuuhende lntfiche und pfiegcrische Erst- und Basisverswgung arn 
Aufenthaltsort 
Abstimmung der Hilfen mit den notwendigen Kooperationspartnern irn Sozial- 
und Gesundhaikwesen, z.B. mit den niedergelassenen Ahn, Kliniker! und 
Fachkrankenhausern, Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohnungslosen-, 
Behinderten- und Suchtkrankenhilfe 
e SBrkung der Eigenkräf!e und des KtJrpergefOhls der Ektroqenen 
V Beratung der Zielgruppe zu gecundheitsbewusstem Verha!ten (2.B. Diabetes, 
Zahnpflege etc.) 
Die Arbeit des Mobilen Dienstes der Bischof-Hemann-Stiftung ist derauf gerichtet, 
weitergehende Versorgung durch das Regelsystem zu initiieren und sicherzustellen. 
Für die Fälle. in denen wohnunaslose Menschen keine weitergehenden, ambulanten 
oder stationären Hilfen des ~e~elversor~un~sc~stems in ~nspruch nehmen, ist das

10-05-'07 09:17 VON- Bischof-Hermann-Ct. +49-251-6063130 
vorzuhaltende Angebot an Diagnostik und Behandlung darauf ausgelegt, eine 
Grundversorgung zu gewährleisten. 
a) medinische Leistungen: 
Wund- und Noffallversorgung 
Basisdiagnostik 
Medizinische Akutvemorgung 
VorCibergehende häuslich Betreuung 
Medizinische Aufklärung 
Gesundheitsberatunn 
- 
Hygieneberatung 
Ernährungsberatung 
~uchtrnedizinische Grundversorgung 
Information und ggf. Vermittlung und weiterführende medizinische 
BeratunglBehandlung 
Koordinierung weitergehender medizinischer Maßnahmen 
Verordnung und Vergabe von Medikamenten 
Ausstellung von Einweisungen und Überweisungen 
Erstellung von amtlichen Stellungnahmen und Gutachten 
b) pflegerische ieistungon 
Grundpflege 
Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens 
Behandlungspflege:, Verbandswechsel, Verband anlegen, Haut-. Wund- und 
Parasitenbehandlung. Versorgung mit Medikamenten, medizinische Hand- 
und Fußbader 
Maßnahmen zur Körper- und Kleiderpfiege: Vollbad, Duschen, 
Kleidungswechsel. Kleiderpflege, Haarpflege, Rasur, Fui3- undloder 
Fingernagelpflege, Wasche waschen 
Maßnahmen zur Hygiene : MUllentsorgung. Reinigung des Umfeldes 
- Hauswirtschaftliche Hilfen: Motivation U. Bealeituno bei hauswirtschaftlichen 
Tätigkeiten 
Instiionalisierta interne Kooperation: 
Dienstbesprechung HdW, Dienstbesprechung Mobile Hilfen (Teilnahme des 
nTreffpunktes LoerstraReU und der aufsuchenden Beratung für Frauen) 
Meihdisches Vorgehen: 
Die fachlich methodische Vorgehensweise des Mobilen Dienstes ist niedngschwellig, 
aufsuchend, vertrauensbildend. unb0~okratisch, den Einzelfall beachtend, 
nachgehend, fallveraniwortlich und in Krisen intervenierend.

10-05'07 89:lZ VON- Bischof-Hermann-St. 149-251-6063138 
Der Mobile Dienst hat seinen Sitz im Haus der Wohnungslosenhilfe. verfügt über 
einen eigenen Ambulanzraum und kann auf die Ressourcen des Hauses 
zurückgreifen (z.8. behindertengerechte Dusche, Kleiderkammer. Krankenpfiege- 
betten etc.) Der Mobile Dienst verfüat über ein Dienstfahrzeua und Dienstfahrräder. 
- 
~i~entümerin des PKW ist die ~ischofi~ermann-~tiftun~. 
Die Anbindung des Mobilen Dienstes an das HdW trägt dem Umstand Rechnung, 
dass die Zielgruppe am ehesten in den niedrigsch&lligen Einrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe anzutreffen ist. Unsere Angebote sind unverbindlich, die Hilfen 
unbürokratisch, die Dienstleistungen bedingen sich nicht untereinander. ZusBizlich ist 
in unserem Hause die Auszahlungsstel[e Wr Wohnungslose der ARGE MOnster 
angesiedelt. Hierdurch kann jeder Wohnungslose, der seine LeistungsansprOche 
geltend machen möchte, schon im Haus der Wohnungslosenhilfe angesprochen 
werden. 
r\ 
,,. 1 
Einsatzorte: 
Notunterkünfte HdW und HuK 
Bahnhofsbereich incl. Bahnhofsmissi@n 
StadMurchgang mit Aufsuchen des Treffpunktes Loerstraße 
Unterschiedlrche "Platten", Wohnwagen, Einzeiwohnuringen 
Kanal, Hafen, Promenade 
Weitere bekannte Aufenthalkorte wohnungsloser Menschen 
Dokumentation: 
Die Dokumentation der Leistungen wird entsprechend den Vorgaben der 
Ärztekammer Wesffilen-Lippe mit der zur Verfügung gestellten Software erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludgeriplatz 4
  • Loerstraße
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0387/2007
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37