V/0387/2007
Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung zwischen der Kassenärz
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Beschlussvorlage
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V/0387/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Umsetzungskonzept zur Betreuung wohnungsloser Menschen: Beitrittsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der Stadt Münster Beratungsfolge 06.06.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Vertragsentwurf zwischen der Kassenär ztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und der Stadt Münster über die Teilnahme der Stadt Münster am Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen (Anlage 1) wird zugestimmt; die Ver- waltung wird ermächtigt, den Vertrag mit der KVWL abzuschließen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, der Ge sundheitskonferenz und dem Ausschuss für Sozia- les, Gesundheit und Arbeitsförderung in der 2. Jahreshälfte 2008 einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung vorzulegen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss keine zusätzlichen Kosten zu Lasten der Stadt Münster erzeugt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 2007 11.700 4700.718.5100.4 Bischof-Hermann-Stiftung; Zuschuss 2008 ff. jährl. 23.400 Die o. g. Finanzierung steht ab 2008 unter dem Vorbehalt der jeweiligen Mittelbereitstellung durch den Rat. Vorlagen-Nr.: V/0387/2007 Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0387/2007 Begründung: Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme der Stadt Münster am Umsetzungskonzept zur medi- zinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen; mit ihrem Beitritt ver- pflichtet sich die Stadt Münster, sich an der Finanzierung des an die Bischof-Hermann-Stiftung angebundenen Mobilen Dienstes, der seine Arbeit am 01.07.2007 aufnehmen wird, im Umfang von 23.400 € pro Jahr. Mit der Errichtung des Mobilen Dienstes und seiner im Umsetzungskonzept vorgesehenen Finan- zierung erhalten die seitens der bzw. in Anbindung an die Bischof-Hermann-Stiftung in den 90er Jahren aufgenommenen Aktivitäten zur ärztlichen und pflegerischen Versorgung wohnungsloser Menschen eine solide institutionelle Programmstruktur. Da ein größerer Teil unter wohnungslosen Männern und Frauen, die gesundheitlich behandlungsbedür ftig sind, gesundheitliche Regelversor- gungsangebote nicht in Anspruch nahm und nimmt bzw. von Regelversorgungsangeboten nicht erreicht werden kann, sollten jene Angebote insbesondere die gesundheitliche Grundversorgung Wohnungsloser sichern, jedenfalls fördern. Das im Rahmen des Landesprogramms „Beispielhafte Initiativen der Wohnungslosenhilfe“ bis 31.03.2000 zunächst als Projekt initiierte Angebot „Aufsuchende Krankenpflege“ wird seit April 2000 aus städtischen Mitteln finanziert (Personalkosten für eine Krankenpflegekraft [1,0 Stelle]). Das Angebot umfasst Tätigkeiten im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege, hauswirtschaft- liche Hilfen, Hygienemaßnahmen, Kleider- und Körperpflege sowie motivationale Hilfen und Be- gleitung. Ein ärztliches Versorgungsangebot für wohnungslose Menschen wurde erstmals im Rahmen des, von der Ärztekammer Westfalen-Lippe initiierten, Projekts „Aufsuchende Gesundheitshilfen“ be- reitgestellt (Finanzierung als ABM, Dezember 1995 bis November 1997). Nachdem das Angebot noch ein weiteres Jahr fortgesetzt werden konnte, ließen sich zielgruppenspezifische ärztliche Versorgungsangebote in den Folgejahren diskontinuierlich bzw. auf der Basis befristeter und eher provisorisch angelegter Finanzierungsarrangements vorhalten. Die Realisierung des Umsetzungs- konzepts wird gerade die ärztliche Versorgung dauerhaft absichern. Das Finanzierungskonzept basiert auf durchschnittlich 100 Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr (Einschätzung der Bischof-Hermann-Stiftung); bei einer Behandlungspauschale von 157 € pro Pa- tient/in und Quartal folgen daraus jährliche Kosten von 62.800 € als Kalkulationsgrundlage. Nach Abzug von 40 € pro Fall aus Mitteln der KVWL werden sich an den verbleibenden Kosten (117 € pro Fall) die gesetzliche Krankenversicherung und die KVWL mit jeweils ¼, die Stadt Münster zur Hälfte beteiligen: Träger Kostenanteile pro Fall (€) Kostenbeitrag pro Jahr (€) KVWL (aus Gesamtvergütung) 40,00 16.000 GKV (je Fall) 29,25 11.700 KVWL (je Fall) 29,25 11.700 Stadt Münster (je Fall) 58,50 23.400 Organisation und Inhalte der Angebote des Mobilen Dienstes sind in der von der Bischof- Hermann-Stiftung vorgelegten Konzeption dargestellt (Anlage 2). Aus Sicht der Verwaltung bieten das landesweite Umsetzungskonzept sowie das örtliche Ange- botskonzept eine in fachlicher wie finanzieller Perspektive solide Grundlage, ein bedarfsgerechtes medizinisches Versorgungsangebot für wohnungslose Menschen in Münster dauerhaft vorzuhal- ten, das ärztliche und pflegerische Leistungen umfasst. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung daher, sie zum Abschluss des Vertrags zu ermäch- - 3 - V/0387/2007 tigen. Die Gesundheitskonferenz und der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde- rung erhalten in der 2. Jahreshälfte 2008 einen Erfahrungsbericht über die Umsetzung. In Vertretung gez. Paal
Anlage 1
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Vertrag zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund - vertreten durch den Vorstand - und der Stadt Münster Sozialamt Ludgeriplatz 4 48151 Münster -vertreten durch den Oberbürgermeister - über den Beitritt am Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen § 1 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag regelt die Teilnahme der Stadt Münster an der medizinischen Versor- gung Wohnungsloser in Westfalen-Lippe sowie die Finanzierung und Rechnungsle- gung durch die KVWL zur Honorierung des in der Stadt Münster vertraglich einge- bundenen Mobilen Dienstes. § 2 Teilnahme Mit Vertragsabschluss erklärt die Stadt Münster ihre Teilnahme am Umsetzungskon- zept zur medizinischen Versorgung Wohnungsloser in Nordrhein-Westfalen gegen- über der KWVL. Sie erfüllt die sich aus dem Umsetzungskonzept und diesem Vertrag zur Finanzierung der medizinischen Versorgung Wohnungsloser ergebenden Ver- pflichtungen. Die Teilnahme beginnt mit In-Kraft-Treten des Vertrages. § 3 Finanzierung (1) Der vertraglich für die Stadt Münster eingebundene Mobile Dienst erhält eine Behandlungspauschale in Höhe von 157,- Euro für die in Absatz 2 angegebene Anzahl der versorgten Wohnungslosen im Quartal. Hiermit sind alle medizini- schen, insbes. arztlichen und pflegerischen Leistungen des betreffenden, ver- traglich eingebundenen Mobilen Dienstes abgedeckt. (2) Diese Behandlungspauschale wird für die von dem Mobilen Dienst im Versor- gungskonzept in der Fassung vom 24.11.2006 angegebene Zahl (100) der zu versorgenden Wohnungslosen gezahlt. (3) Da für die Vergütung des Mobilen Dienstes nach Absatz 2 mehr Wohnungslose berücksichtigt werden, als sich aus der Anlage 1 des Umsetzungskonzeptes zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Nordrhein-Westfalen ergibt, steht die Vergütung für die zusätzlich berücksichtigten Wohnungslosen unter dem Vorbehalt, dass die für den Landesteil Westfalen-Lippe begrenzten Finanzierungsmittel insgesamt noch nicht ausgeschöpft sind. Diese Schluss- rechnung findet nach Ablauf eines Jahres jeweils zum 30.06. statt. (4) Stellt die KWVL fest, dass der Mobile Dienst nach Ablauf von 12 Monaten die Effizienzgrößen nach 3 6 des Vertrages zwischen der KVWL und dem Mobilen Dienst nicht erreicht, ist das Versorgungskonzept und die für die Vergütung nach Absatz 2 berücksichtigungsfähige Zahl der Wohnungslosen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf einvernehmlich anzupassen. (5) Die Stadt Münster sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe tragen die Behandlungs- pauschale von 157,- Euro nach folgendem Aufteilungsschlüssel: - Ein Finanzierungsanteil von 40,.- Euro wird von der KVWL aus der Ge- samtvergütung, . der verbleibende Finanzierungsanteil von 11 7,- Euro wird zu je einem Viertel (29,25 Euro) von den gesetzlichen Krankenkassen und der KWVL und = zur Hälfte (58,50 Euro) von der Stadt Münster übernommen. $4 Zahlung des Finanzierungsanteils (1) Der Finanzierungsanteil der Stadt Münster beträgt 5.850,- Euro (100 X 58,50 Euro) je Quartal, insgesamt 23.400,- Euro im Jahr. Er wird am 15. Juli eines je- den Kalenderjahres fällig und ist nach Zahlungsaufforderung von der Stadt Münster an die KWVL zu überweisen. (2) Für die Stadt Münster ergeben sich mit Wirkung vom 01.07.2007 folgende Zahl- beträge: - für die Zeit vom 01.07.2007 bis zum 31.12.2007: 11.700,- Euro - für die Zeit vom 01.01.2008 an: 23.400,- Euro jährlich. (1) Dieser Vertrag tritt am 01.07.2007 in Kraft. Er kann von der KWVL und von der Stadt Münster mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wer- den. (2) Er endet automatisch mit dem Tag, zu dem - das Umsetzungskonzept zur medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in NRW vom 17.02.2006 ausläuft oder von einem für die Fi- nanzierung dieses Vertrages zuständigen Partner gekündigt oder - der Vertrag des Mobilen Dienstes mit der KWVL über die medizinische Ver- sorgung Wohnungsloser gekündigt wird. Dortmund, den 23.04.2007 Kassenärztliche Vereinigung Stadt Münster Westfalen-Lippe .................. I Der Oberbürgermeister 1. Vorsitzender des Vorstands i
Anlage 2
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18-05,137 09:16 VON- Bischof-Hermann-St. +49-251-6D6313D T-2D5 PD82/008 F-562 BISCHOF-HERFAANN-STIFTUNG bn~NSTER nhlyC 2 - Haus der W~hnun~slosenhilfe - H d W - Bahnhofstr 62 - 48143 Monsier I Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe rHd. Frau Henke Robrl-Schimrigk-Str. 4-6 BahnnofsiraiSe 62 48143 Münster! I I I Telefon 015'i < 48 U 201 Teieiax 0251 148 45 2 77, 44141 Dorhnund Unser Zeichen Datum 24.1 1.2006 Sehr geehrte Frau Henke, als Anlage sende ich ihnen die Oberarbeitete Fassung unserer Konzeption für den Antrags auf Anerkennung und Erm6khtigung zur BPdung eines Mobilen Dienstes in Mit freundlichen GrüRen P. Bruggemann Geschäftsführer 10-05-'07 09: 17 VON- Bischof -Hermann-St . +¶Y-251-6063130 # Konzeption der Bischof-Hermann-Stiftung für die Umsetzung der medizinischen Versorgung wohnungsloser Menschen in Münster Oer Triiger: Die Bischof-Hemann-Stiftung widmet sich traditionell alleinstehenden wohnungslosen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie benachteiligten Jugendlichen. Sie unthäR hierzu verschkdme WoW-. Theraob- und ~ohn~n~slosenhilfeeinrichtun~en: Das Kettelerhaus mit seinen Bereichen Männerwohnheim (5 f9 SGB XII), Jugendwohnheim (5 13.3 SGB Xlll) und die Sozialtherapeutische Wohneinrichtung Rn Kettelerhaus (§53 SGB XH) Das Christopherushaus für Männer in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Se7 SGB X!!) Die Pension Plus ab Wohnangebot ffir psychisch kranke wohnungslose Menschen (567, 953 SGB XII); nrägerkooperation) .' \ ,I Das Haus der Wohnungslosenhilfe (HdW) als qualifizierte Notunterkunft für alleinstehende wohnungslose Mariner (80 Plätze) Die Notunterkunit .Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung" (HuK) als qualifizierte Nachtunterkunff für wohnungslose Männer (40 Plätze); (Tragerkooperation) Die Bischof-Herrnann-Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, das Konzept zur medizinischen Versorgung, wohnungsloser Menschen für die Versorgungsregion MOnster umzusetzen. Dabei kann sie auf umfangreiche Erfahrung in der aufsuchenden Hilfe bei wohnungslosen Menschen verweisen, Angebunden an das Haus der Wohnungslosenhilfe wurden in den letzten Jahren aufsuchende Btztliche, pflegerische und sozialarbeiterische Projekte und Hilfen ftir wohnungslose Menschen installiert. bio Versorgungsregion Münster: - Ourch die lnsellage der Stadt und ihre Funktion als Oberzentrum ist MUnster eine Stad! mi! einem erhöhten Aufkommen an wohnungstosen Menschen. In der Stadt und in unmittelbarer Nähe befinden sich 5 große psychiatrische Kliniken sowie eine Justizvollzugsanstalt mit 600 Haftplätzen. Daher gehen wir davon aus, dass die Mobilen Dienste Ca. 100 Patienten im Quartal behandeln werden. Eine Verbundläsung mit anderen Kommunen ist aufgrund der lnsellage der Stadt Mtinster nicht möglich. Personelle Anforderungen an den Mobilen Dienst Die Bischof-Hermann-Stiftung geht davon aus. dass in Münster ein Stellenumfang von mindestens 12 und maximal 19,25 Stunden wlichentliche Arbeitszeit für einen Arzt irn Mobilen Dienst. eriorddich sind. Mit einer Krankenpflegekrail in Teilzeit wird der Arbeitsplatz mobiler Dienst zu einer Vollzeitsielle aufgefüllt. Es entspricht unseren Erfahrungswerten. dass der Umfang der pflegerischen Tätigkeiten bei der aufsuchenden medizinischen Hilfe rnindesrens 50 % beträgt. 10-05-'87 89:17 VON- Bischof-Hermann-St, +09-251-6U63130 T-285 P@Q4/008 F-568 Die Dienstvertrage für die Mitarbeiter werden unmittelber nach Unterzeichnung der Kassenärztlichen Vereinigfing Westfalen-Lippe vorgelegt. Wohnungslose Menschen sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen in bes~nderer Weise gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Studien haben einerseits die besonders hohem gesundheitlichen Belastungen wohnungsloser Menschen dargelegt, andererseits zeigen kßnnen, dass die Lebensumstände, fehlendes Krankheitsbewusstsein und hohe Zugangsbarrieren die Versorgung khadlungshedilrRigor wahnungsloser Menschen in Regelsystemen ofimaCr verhindern. FOr wohnungskse Menschen in NRW sollen mit diesem i.!mset2ungsk~nzept die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung insbesondere dadurch verbessert wsrden, dass mobile Dienste in den großen Städten Nordrhein-LWestfalens und in den Kreisen mit vergleichbarer Problemlage aufsuchende medizinische Hilfen leisten und somit eine Reintegration dieser Personengruppc in das Sk'otem der gesundheitlichen Regelvsmrgung vorbereiten. - - ziel des ~msetzün~s~onze~tes ist es, eine medizinische Ersntersorgung clcsundheitlich behandlunqsbed0Mier und nicht andemitiq medizinisch versomtet &ahnungsloser ~enschen zu erreichen. Hierzu sollen so genannte Mobile ~ierkte für fstgeleg:e Versorgüngsregionen in NRW eingerichtet werden. Das Angebot des Mobifen Dienstes richte? sich an die VVohnungsIasen der Stadt Münster. die gesunciheiiilch behandlüngsbedtiffiig sind und nicht andeiweitig medizinisch versorgt werden. Wohnungslos ist, wer in besonderen sozialen Schwierigkeiten lebt, die nicht aus eigener Kraft begältigt werdan kennen und in dsr Regel nicht Dber einen mietvertraglicii abgesicherten Wohnraum verfügt. Zielsetzung: _1 Die Sicherstellung der rechtzeitigen arztficheri und pflegerischen Versorgung von besonders schwer erreichbzren und kranken Wehnungclosen, um in der Regel einen stationaren Krankenhausaufenthalt vermeiden zu können. Aüfsuuhende lntfiche und pfiegcrische Erst- und Basisverswgung arn Aufenthaltsort Abstimmung der Hilfen mit den notwendigen Kooperationspartnern irn Sozial- und Gesundhaikwesen, z.B. mit den niedergelassenen Ahn, Kliniker! und Fachkrankenhausern, Beratungsstellen, Einrichtungen der Wohnungslosen-, Behinderten- und Suchtkrankenhilfe e SBrkung der Eigenkräf!e und des KtJrpergefOhls der Ektroqenen V Beratung der Zielgruppe zu gecundheitsbewusstem Verha!ten (2.B. Diabetes, Zahnpflege etc.) Die Arbeit des Mobilen Dienstes der Bischof-Hemann-Stiftung ist derauf gerichtet, weitergehende Versorgung durch das Regelsystem zu initiieren und sicherzustellen. Für die Fälle. in denen wohnunaslose Menschen keine weitergehenden, ambulanten oder stationären Hilfen des ~e~elversor~un~sc~stems in ~nspruch nehmen, ist das 10-05-'07 09:17 VON- Bischof-Hermann-Ct. +49-251-6063130 vorzuhaltende Angebot an Diagnostik und Behandlung darauf ausgelegt, eine Grundversorgung zu gewährleisten. a) medinische Leistungen: Wund- und Noffallversorgung Basisdiagnostik Medizinische Akutvemorgung VorCibergehende häuslich Betreuung Medizinische Aufklärung Gesundheitsberatunn - Hygieneberatung Ernährungsberatung ~uchtrnedizinische Grundversorgung Information und ggf. Vermittlung und weiterführende medizinische BeratunglBehandlung Koordinierung weitergehender medizinischer Maßnahmen Verordnung und Vergabe von Medikamenten Ausstellung von Einweisungen und Überweisungen Erstellung von amtlichen Stellungnahmen und Gutachten b) pflegerische ieistungon Grundpflege Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens Behandlungspflege:, Verbandswechsel, Verband anlegen, Haut-. Wund- und Parasitenbehandlung. Versorgung mit Medikamenten, medizinische Hand- und Fußbader Maßnahmen zur Körper- und Kleiderpfiege: Vollbad, Duschen, Kleidungswechsel. Kleiderpflege, Haarpflege, Rasur, Fui3- undloder Fingernagelpflege, Wasche waschen Maßnahmen zur Hygiene : MUllentsorgung. Reinigung des Umfeldes - Hauswirtschaftliche Hilfen: Motivation U. Bealeituno bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Instiionalisierta interne Kooperation: Dienstbesprechung HdW, Dienstbesprechung Mobile Hilfen (Teilnahme des nTreffpunktes LoerstraReU und der aufsuchenden Beratung für Frauen) Meihdisches Vorgehen: Die fachlich methodische Vorgehensweise des Mobilen Dienstes ist niedngschwellig, aufsuchend, vertrauensbildend. unb0~okratisch, den Einzelfall beachtend, nachgehend, fallveraniwortlich und in Krisen intervenierend. 10-05'07 89:lZ VON- Bischof-Hermann-St. 149-251-6063138 Der Mobile Dienst hat seinen Sitz im Haus der Wohnungslosenhilfe. verfügt über einen eigenen Ambulanzraum und kann auf die Ressourcen des Hauses zurückgreifen (z.8. behindertengerechte Dusche, Kleiderkammer. Krankenpfiege- betten etc.) Der Mobile Dienst verfüat über ein Dienstfahrzeua und Dienstfahrräder. - ~i~entümerin des PKW ist die ~ischofi~ermann-~tiftun~. Die Anbindung des Mobilen Dienstes an das HdW trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zielgruppe am ehesten in den niedrigsch&lligen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe anzutreffen ist. Unsere Angebote sind unverbindlich, die Hilfen unbürokratisch, die Dienstleistungen bedingen sich nicht untereinander. ZusBizlich ist in unserem Hause die Auszahlungsstel[e Wr Wohnungslose der ARGE MOnster angesiedelt. Hierdurch kann jeder Wohnungslose, der seine LeistungsansprOche geltend machen möchte, schon im Haus der Wohnungslosenhilfe angesprochen werden. r\ ,,. 1 Einsatzorte: Notunterkünfte HdW und HuK Bahnhofsbereich incl. Bahnhofsmissi@n StadMurchgang mit Aufsuchen des Treffpunktes Loerstraße Unterschiedlrche "Platten", Wohnwagen, Einzeiwohnuringen Kanal, Hafen, Promenade Weitere bekannte Aufenthalkorte wohnungsloser Menschen Dokumentation: Die Dokumentation der Leistungen wird entsprechend den Vorgaben der Ärztekammer Wesffilen-Lippe mit der zur Verfügung gestellten Software erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludgeriplatz 4
- Loerstraße
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0387/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37