V/0776/2009
Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0776/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. hier: Entscheidungen Beratungsfolge 26.11.2009 Sportausschuss Entscheidung 01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung Beschlussvorschlag: Die Stadt Münster beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Münsteraner Be- zirksvertretungen in ihren Sitzungen im Dezember 2009, nach ihrer Sportförder- richtlinie 1. unter den nachfolgenden Vorbehalten die Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns für die geplante Sanierung von Du- schen und WC im Clubhaus vom Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (ca. 7.000 € Aufwand) gemäß Vereinsantrag vom 12.11.2009. 1.1 Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Müns- ter über die Baukostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die der Tennis- und Hockeyclub am 12.11.2009 bei der Stadt Münster beantragte. 1.2. Der Tennis- und Hockeyclub muss sich eigenverantwortlich und sachbezo- gen darum bemühen, die Förderung ander er Stellen für die geplanten Bau- maßnahmen zu erhalten, die dort möglich ist. 1.3. Der Tennis- und Hockeyclub wird bei der sachgemäßen Durchführung der geplanten Baumaßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Vorlagen-Nr.: V/0776/2009 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 16.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0776/2009 Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 1.4. Die Stadt Münster verbindet ihre Genehmigung gegenüber dem Tennis- und Hockeyclub zum förderungsunschädlic hen vorzeitigen Baubeginn mit kei- nerlei Hinweise darauf, wie sie den vorliegenden Vereinsantrag auf Förde- rung der geplanten Baumaßnahmen bewertet. Wann und mit welchem Er- gebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermit- teln entscheiden wird, den der Sportverein für die geplante Baumaßnahmen beantragte, ist offen. 2. Die Stadt Münster bewilligt den folgenden acht SSB-Mitgliedsvereinen, die fristgerecht eine Sportförderung für ihre Vereinsbauten beantragten, insge- samt 52.570 € Baukostenzuschuss und insgesamt 9.462 € Zuschuss zur Förderung sozialintegrativer Schwerpunkte Verein Maßnahme Antrag vom Aufwand Baukos- kosten- zuschuss Zuschuss soz.-int. Schwer- punkte BSV Roxel Bouleanlage Tilbecker Str. 16.04.08 7.300 3.650 670 DJK SC Nien- berge Clubhauseinrichtung 26.02.09 12.000 6.000 1107 Eisenbahner- Sportverein Besandung Trainings- spielfeld 13.10.09 3.500 1.750 320 Paddelsport Münster Dachsanierung Club- haus 19.09.09 2.500 1.250 233 Reitclub St. Mauritz Sanierung Mistplatte, Außenreitplatz, Stall- trakt 13.08.08 58.000 29.000 5.113 Reit- und Fahrverein Nienberge Fenstersanierung Reit- halle 10.03.09 1.600 800 146 Reit- und Fahrverein Nienberge Sanierung Reithallen- licht 12.03.09 5.100 2.550 466 Reitclub Müns- ter- Sprakel Sanierung Reit- und Springplatz 05.02.09 9.500 4.750 874 Tennisclub 66 Sanierungen Tennisan- lage 13.08.08 6.000 3.000 533 Summe 105.500 52.750 9.462 3. Die Stadt Münster zahlt dem Eisenbah ner-Sportverein die Zuschüsse, wenn er die mindestens 25-jährige Sicherung des Trainingsspielfeldes für Sport- zwecke nachweist, unabhängig von der Frage, wer Eigentümer des Grund- stücks ist. 4. Die Stadt Münster behält sich vor, die bewilligten Zuschüsse von den vor- stehenden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Vorberei- tung, Durchführung, Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zu- schussrelevante Änderungen ergeben. Finanzierung 5.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Be- - 3 - V/0776/2009 schluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmit- telbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 5.2 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushalts- plan 2009 bei der Produktgruppe 0801 - Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten in der Zeile 15 - Transferaufwendungen - zur Verfügung. Die Stadt Münster finanziert aus den Mitteln 52.750 € Baukostenzuschüsse und 9.462 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte gemäß Be- schlussvorschlag Ziffer 2. Begründung: 1. Vereinsbaumaßnahmen und Termine Die Sportvereine, die mit einem städtischen Baukostenzuschuss auf ihren Sportanla- gen Baumaßnahmen umsetzen wollen, müssen das nach der Sportförderrichtlinie vor- geschriebene Antrags- und Förderverfahren einhalten. Dazu gehört, dass die Baumaß- nahmen erst begonnen werden dürfen, na chdem die Bezirksvertretungen zum bean- tragten städtischen Zuschuss aus der Sportförderung angehört wurden und der Sport- ausschuss darüber entschied. Dadurch ents tehen für die Sportvereine immer wieder Zeitprobleme, besonders wenn sie ihre Spor tarten saisonbezogen, auf Außensportan- lagen oder witterungsabhängig anbieten. Sofern alle Fördervoraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie gegeben sind kann der Sportausschuss den Sportvereinen den so genannten förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn genehmigen. Damit h ebt er die Abfolge von Zuschussentschei- dung und Baubeginn auf. Das kommt den Zeitplänen der Sportvereine entgegen ohne die Zuschussentscheidung der Stadt zu beeinflussen. Das heißt: der spätere Sportaus- schussbeschluss zu beantragten Zuschüsse n läuft unabhängig von der Genehmigung zum Baubeginn nach dem ursprünglichen Ve rfahren und Zeitplan. Die Genehmigung bringt den Sportvereinen Vorteile, der Stadt keine Nachteile. Der Tennis- und Hockeyclub beantragte für seine geplanten Baumaßnahmen den för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung unterstützt das Anlie- gen, die Maßnahmen so schnell als möglich umzusetzen. Die Beschlussvorschläge sind mit der Interessenvertretung der Münsteraner Sportver- eine, dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt. 2. Baukostenzuschüsse an Sportvereine Die Stadt Münster finanziert Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte für Sportvereine aus den Ermächtigungen im Haushaltsplan bei der Produktgruppe 0801 - Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten in der Zeile 15 – Transferaufwendungen. Von den Mitteln des Jahres 2009 (Baukostenzuschüsse: 350.000 €, sozial-integrative Vereinsschwerpunkte: 18.000 €) bewilligte der Sportausschuss am 17.06.09 (öffentli- che Beschlussvorlage V/0343/2009) insgesamt 264.801 € Baukostenzuschüsse und 8.291 € für sozial-integrative Schwerpunkte. Damit förderte die Stadt die Vereins- baumaßnahmen, die im Juni 2009 förderfähi g waren. Die Restmittel verblieben für die Vereinsförderung 2009 ff.. Damit wollte der Sportausschuss weitere Beschlüsse zur - 4 - V/0776/2009 Zuschussvergabe für bis dato nicht förderfähi ge Bauprojekte finanzieren, die im Laufe des Jahres 2009 zuschussfähig wurden. Zwischen Juni und November 2009 wurden weitere Vereinsbaumaßnahmen förderfä- hig, für die die Sportvereine städtische Sportförderung beantragten. Die Vereinsbau- ten sollten (sofern sie nicht schon beendet sind) so schnell als möglich gesichert fi- nanziert umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die betroffenen Sportvereine mit den v. g. Restmitteln des Jahres 2009 zu fördern. Das dient einer kontinuierlichen Sportentwicklung in den Stadtteilen, der wohnortnahen Versorgung mit Vereinssport- stätten und dem wirtschaftlichen Einsatz städtischer Haushaltsmittel. 3. Terminketten Die genannten Vereinsanträge wurden nach und nach ab Juni 2009 entscheidungsreif. Nach der Kommunalwahl ergab sich kurzfristig der Termin für die Sportausschusssit- zung. Somit konnte die Entscheidung über weitere förderfähige Vereinsanträge erst Mitte November vorbereitet werden, als die Novembersitzungen der anhörungsberech- tigten Bezirksvertretungen bereits stattgefunden hatten. Die Bezirksvertretungen wer- den 2009 noch einmal im Dezember, nach dem Sportausschuss, tagen. Die Verwal- tung schlägt eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirks- vertretungen vor, um die zeitlichen Möglichkeiten im Vereininteresse auszunutzen. Solch eine Vorbehaltsentscheidung haben politische Gremien wiederholt im Vereinsin- teresse einvernehmlich getroffen. Die Sportv ereine sind über die Wirkungen der Vor- behaltsbeschlüsse informiert. i. V. Gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Tilbecker Straße 16
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0776/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37