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V/0776/2009

Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlagen 16.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 08.12.2009, TOP 3.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8854 Zeichen

V/0776/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baukostenzuschüsse für Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  
hier: Entscheidungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.11.2009 Sportausschuss Entscheidung
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Stadt Münster beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung der Münsteraner Be-
zirksvertretungen in ihren Sitzungen im Dezember 2009, nach ihrer Sportförder-
richtlinie  
  
1. unter den nachfolgenden Vorbehalten die Genehmigung des förderungsun-
schädlichen vorzeitigen Baubeginns für die geplante Sanierung von Du-
schen und WC im Clubhaus vom Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. (ca. 
7.000 € Aufwand) gemäß Vereinsantrag vom 12.11.2009. 
 
1.1 Die Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn 
lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Müns-
ter über die Baukostenzuschüsse vollständig unbeeinflusst, die der Tennis- 
und Hockeyclub am 12.11.2009 bei der Stadt Münster beantragte. 
  
1.2. Der Tennis- und Hockeyclub muss sich eigenverantwortlich und sachbezo-
gen darum bemühen, die Förderung ander er Stellen für die geplanten Bau-
maßnahmen zu erhalten, die dort möglich ist. 
  
1.3. Der Tennis- und Hockeyclub wird bei  der sachgemäßen Durchführung der 
geplanten Baumaßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften 
einhalten. Er wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der 
Vorlagen-Nr.: 
V/0776/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0776/2009 
Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos 
möglich ist. 
  
1.4. Die Stadt Münster verbindet ihre Genehmigung gegenüber dem Tennis- und 
Hockeyclub zum förderungsunschädlic hen vorzeitigen Baubeginn mit kei-
nerlei Hinweise darauf, wie sie den vorliegenden Vereinsantrag auf Förde-
rung der geplanten Baumaßnahmen bewertet. Wann und mit welchem Er-
gebnis die Stadt Münster über den Baukostenzuschuss aus Sportfördermit-
teln entscheiden wird, den der Sportverein für die geplante Baumaßnahmen 
beantragte, ist offen. 
  
2. Die Stadt Münster bewilligt den folgenden acht SSB-Mitgliedsvereinen, die 
fristgerecht eine Sportförderung für ihre Vereinsbauten beantragten, insge-
samt 52.570 € Baukostenzuschuss und insgesamt 9.462 € Zuschuss zur 
Förderung sozialintegrativer Schwerpunkte 
 
Verein Maßnahme Antrag 
vom 
Aufwand Baukos-
kosten-
zuschuss 
Zuschuss 
soz.-int. 
Schwer-
punkte  
BSV Roxel Bouleanlage Tilbecker 
Str.  
16.04.08 7.300 3.650 670 
DJK SC Nien-
berge 
Clubhauseinrichtung  26.02.09 12.000 6.000 1107 
Eisenbahner- 
Sportverein  
Besandung Trainings-
spielfeld  
13.10.09 3.500 1.750 320 
Paddelsport 
Münster 
Dachsanierung Club-
haus 
19.09.09 2.500 1.250 233 
Reitclub St. 
Mauritz 
Sanierung Mistplatte,  
Außenreitplatz, Stall-
trakt 
13.08.08 58.000 29.000 5.113 
Reit- und 
Fahrverein 
Nienberge  
Fenstersanierung Reit-
halle 
10.03.09 1.600 800 146 
Reit- und 
Fahrverein 
Nienberge  
Sanierung Reithallen-
licht 
12.03.09 5.100 2.550 466 
Reitclub Müns-
ter- Sprakel 
Sanierung Reit- und 
Springplatz 
05.02.09 9.500 4.750 874 
Tennisclub 66 Sanierungen Tennisan-
lage 
13.08.08 6.000 3.000 533 
  Summe 105.500 52.750 9.462 
 
3. 
 
Die Stadt Münster zahlt dem Eisenbah ner-Sportverein die Zuschüsse, wenn 
er die mindestens 25-jährige Sicherung des Trainingsspielfeldes für Sport-
zwecke nachweist, unabhängig von der Frage, wer Eigentümer des Grund-
stücks ist. 
  
4. Die Stadt Münster behält sich vor, die bewilligten Zuschüsse von den vor-
stehenden Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Vorberei-
tung, Durchführung, Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zu-
schussrelevante Änderungen ergeben. 
 
Finanzierung 
5.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Be-

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V/0776/2009 
schluss zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmit-
telbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
 
5.2 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushalts-
plan 2009 bei der Produktgruppe 0801 - Sportentwicklung, Sportanlagen 
und -stätten in der Zeile 15 - Transferaufwendungen - zur Verfügung. Die 
Stadt Münster finanziert aus den Mitteln 52.750 € Baukostenzuschüsse 
und 9.462 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte gemäß Be-
schlussvorschlag Ziffer 2. 
 
Begründung: 
 
1. Vereinsbaumaßnahmen und Termine 
 
Die Sportvereine, die mit einem städtischen  Baukostenzuschuss auf ihren Sportanla-
gen Baumaßnahmen umsetzen wollen, müssen das nach der Sportförderrichtlinie vor-
geschriebene Antrags- und Förderverfahren einhalten. Dazu gehört, dass die Baumaß-
nahmen erst begonnen werden dürfen, na chdem die Bezirksvertretungen zum bean-
tragten städtischen Zuschuss aus der Sportförderung angehört wurden und der Sport-
ausschuss darüber entschied. Dadurch ents tehen für die Sportvereine immer wieder 
Zeitprobleme, besonders wenn sie ihre Spor tarten saisonbezogen, auf Außensportan-
lagen oder witterungsabhängig anbieten.  
 
Sofern alle Fördervoraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie gegeben sind kann 
der Sportausschuss den Sportvereinen den so genannten förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn genehmigen. Damit h ebt er die Abfolge von Zuschussentschei-
dung und Baubeginn auf. Das kommt den Zeitplänen der Sportvereine entgegen ohne 
die Zuschussentscheidung der Stadt zu beeinflussen. Das heißt: der spätere Sportaus-
schussbeschluss zu beantragten Zuschüsse n läuft unabhängig von der Genehmigung 
zum Baubeginn nach dem ursprünglichen Ve rfahren und Zeitplan. Die Genehmigung 
bringt den Sportvereinen Vorteile, der Stadt keine Nachteile. 
 
Der Tennis- und Hockeyclub beantragte für seine geplanten Baumaßnahmen den för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung unterstützt das Anlie-
gen, die Maßnahmen so schnell als möglich umzusetzen.  
 
Die Beschlussvorschläge sind mit der Interessenvertretung der Münsteraner Sportver-
eine, dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt.  
 
2. Baukostenzuschüsse an Sportvereine  
 
Die Stadt Münster finanziert Baukostenzuschüsse und Zuschüsse für sozial-integrative 
Schwerpunkte für Sportvereine aus den Ermächtigungen im Haushaltsplan bei der 
Produktgruppe 0801 - Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten in der Zeile 15 – 
Transferaufwendungen.  
 
Von den Mitteln des Jahres 2009 (Baukostenzuschüsse: 350.000 €, sozial-integrative 
Vereinsschwerpunkte: 18.000 €) bewilligte der Sportausschuss am 17.06.09 (öffentli-
che Beschlussvorlage V/0343/2009) insgesamt 264.801 € Baukostenzuschüsse und 
8.291 € für sozial-integrative Schwerpunkte. Damit förderte die Stadt die Vereins-
baumaßnahmen, die im Juni 2009 förderfähi g waren. Die Restmittel verblieben für die 
Vereinsförderung 2009 ff.. Damit wollte der Sportausschuss weitere Beschlüsse zur

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V/0776/2009 
Zuschussvergabe für bis dato nicht förderfähi ge Bauprojekte finanzieren, die im Laufe 
des Jahres 2009 zuschussfähig wurden. 
 
Zwischen Juni und November 2009 wurden weitere Vereinsbaumaßnahmen förderfä-
hig, für die die Sportvereine städtische Sportförderung beantragten. Die Vereinsbau-
ten sollten (sofern sie nicht schon beendet sind) so schnell als möglich gesichert fi-
nanziert umgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die betroffenen Sportvereine 
mit den v. g. Restmitteln des Jahres 2009 zu fördern. Das dient einer kontinuierlichen 
Sportentwicklung in den Stadtteilen, der wohnortnahen Versorgung mit Vereinssport-
stätten und dem wirtschaftlichen Einsatz städtischer Haushaltsmittel.  
 
3. Terminketten 
Die genannten Vereinsanträge wurden nach und nach ab Juni 2009 entscheidungsreif. 
Nach der Kommunalwahl ergab sich kurzfristig der Termin für die Sportausschusssit-
zung. Somit konnte die Entscheidung über weitere förderfähige Vereinsanträge erst 
Mitte November vorbereitet werden, als die Novembersitzungen der anhörungsberech-
tigten Bezirksvertretungen bereits stattgefunden hatten. Die Bezirksvertretungen wer-
den 2009 noch einmal im Dezember, nach dem Sportausschuss, tagen. Die Verwal-
tung schlägt eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirks-
vertretungen vor, um die zeitlichen Möglichkeiten im Vereininteresse auszunutzen. 
Solch eine Vorbehaltsentscheidung haben politische Gremien wiederholt im Vereinsin-
teresse einvernehmlich getroffen. Die Sportv ereine sind über die Wirkungen der Vor-
behaltsbeschlüsse informiert. 
 
 
i. V. 
Gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (7)

26.11.2009 Sportausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Tilbecker Straße 16

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0776/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37