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0768/2024

Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Neuwahl des Parteienvertreters der SPD in Vorstand des Bürgerschaftshauses

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 11.03.2024, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1693 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0768/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Neuwahl des Parteienvertreters der 
SPD in Vorstand des Bürgerschaftshauses  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wählt ab 18.03.2024 
 
Herrn Patrick Haiber 
 
als neuen Parteienvertreter der SPD in den Vorstand des Bürgerschaftshauses Bock-
lemünd/Mengenich e.V. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 5 der Satzung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich e.V. wählt die Be-
zirksvertretung Ehrenfeld drei Vertreter*innen der örtlichen Gliederung der im Rat der Stadt 
Köln vertretenen Parteien in den Vorstand.  
Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.06.2022 gewählte Parteienvertreter 
der SPD, Herr Walter Leitzen, hat erklärt, sein Amt im Vorstand des Bürgerschaftshauses mit 
Wirkung vom 17.03.2024 niederzulegen. 
Dies macht eine Nachwahl erforderlich. Die SPD hat hierfür Herrn Patrick Haiber vorgeschla-
gen. 
Für die Wahl ist erforderlich, dass mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf den/die jewei-
ligen zu wählenden Vertreter*in entfallen. 
Gemäß § 5 (6) a kann ein neues Vorstandsmitglied nur für den Rest der Amtszeit des ausge-
schiedenen Mitgliedes gewählt werden.  
Die Wahlzeit für den/die neugewählte Parteienvertreter*in endet somit am 19.06.2025. 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1019 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es handelt sich um eine personelle Entscheidung, welche durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
getroffen wird. Somit besteht kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0768/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2024
Erstellt
26.02.2024 14:46