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Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Neuwahl des Parteienvertreters der SPD in Vorstand des Bürgerschaftshauses

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0768/2024 vom 27.02.2024

Stand: Am 11.03.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0768/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgerschaftshaus Bocklemünd/Mengenich e.V., Neuwahl des Parteienvertreters der SPD in Vorstand des Bürgerschaftshauses Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wählt ab 18.03.2024 Herrn Patrick Haiber als neuen Parteienvertreter der SPD in den Vorstand des Bürgerschaftshauses Bock- lemünd/Mengenich e.V. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 5 der Satzung des Bürgerschaftshauses Bocklemünd/Mengenich e.V. wählt die Be- zirksvertretung Ehrenfeld drei Vertreter*innen der örtlichen Gliederung der im Rat der Stadt Köln vertretenen Parteien in den Vorstand. Der in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 20.06.2022 gewählte Parteienvertreter der SPD, Herr Walter Leitzen, hat erklärt, sein Amt im Vorstand des Bürgerschaftshauses mit Wirkung vom 17.03.2024 niederzulegen. Dies macht eine Nachwahl erforderlich. Die SPD hat hierfür Herrn Patrick Haiber vorgeschla- gen. Für die Wahl ist erforderlich, dass mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf den/die jewei- ligen zu wählenden Vertreter*in entfallen. Gemäß § 5 (6) a kann ein neues Vorstandsmitglied nur für den Rest der Amtszeit des ausge- schiedenen Mitgliedes gewählt werden. Die Wahlzeit für den/die neugewählte Parteienvertreter*in endet somit am 19.06.2025. Anlagen
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es handelt sich um eine personelle Entscheidung, welche durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld getroffen wird. Somit besteht kein Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 9.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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