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2447/2024

Betriebskostenzuschuss für ON – Neue Musik e.V. sowie Finanzierung der Lagerung des Studio für elektronische Musik des WDR im Jahr 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 30.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.11.2024, TOP 4.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

8519 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2447/2024 
Freigabedatum 30.08.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Betriebskostenzuschuss für ON – Neue Musik e.V. sowie Finanzierung der Lagerung 
des Studio für elektronische Musik des WDR im Jahr 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt: 
 
1. Die institutionelle Förderung (Betriebskostenzuschuss) für ON – Neue Musik Köln e.V. 
wird für das Jahr 2024 auf 180.000 Euro zuzüglich 100.000 Euro zur Bezuschussung 
des Festivals Orbit (ehemals Spark) festgesetzt. Der Betriebskostenzuschuss für den 
ON e.V. in 2024 beträgt somit insgesamt 280.000 Euro. 
 
2. Die anderweitige, haushaltsneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teiler-
gebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplan-
zeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „ON – Neue Musik Köln e.V.“, 
in Höhe von 30.000 Euro zur Finanzierung der Miet-, Energie- und Lagerkosten des 
Studios für elektronische Musik des WDR (SEM), hier: Teilplanzeile 16 - Sonstige or-
dentliche Aufwendungen. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  310.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Beschluss vom 03.02.2022 (4324/2021) hatte der Rat dem Ausbau des ZAMUS sowie der 
Unterbringung des Studios für elektronische Musik des WDR auf dem Helios-Gelände zuge-
stimmt. Die Mietvertragsverhandlungen zwischen dem Kölner Gesellschaft für Alte Musik 
(KGAM) e.V./Zamus und dem Eigentümer Bauwens-Adenauer konnten jedoch nicht erfolg-
reich abgeschlossen werden. Seit Sommer 2023 hat das Kulturraummanagement (KRM) da-
her begonnen, zusammen mit dem Zamus Alternativstandorte zu sondieren. Die Suche erfolgt 
weiter nach der Maßgabe eines gemeinsamen Standortes für das Zamus und das Studio für 
elektronische Musik des WDR (SEM). Losgelöst von der Standortfrage bereitet der ON – 
Neue Musik e.V. als zukünftiger Trägerverein gegenwärtig Maßnahmen zum technischen Er-
halt des Gerätebestandes und zur Weiterentwicklung des Konzepts im Hinblick auf die Wie-
derinbetriebnahme des Studios als Produktionsort vor.  
Vor dem Hintergrund der - inzwischen überholten - Projektplanung hatte der Rat auf Basis der 
Kostenprognosen nach dem Konzept „Zamus 2.0 / SEM“ (Stand 22.12.2021) für den ON - 
Neue Musik Köln e.V. ab 2024 jährliche Betriebskostenzuschüsse (Institutionelle Förderung) 
zu den Betriebs- und Personalkosten des ON – Neue Musik Köln e.V. einschließlich des Stu-
dios für elektronische Musik des WDR wie folgt beschlossen:

3 
 218.608 Euro in 2024  
 299.065 Euro in 2025 
 294.692 Euro ab 2026ff  
 
Um das oben genannte Ziel des Erhalts und Wiederinbetriebnahme zu verfolgen, hat der ON 
– Neue Musik Köln e.V. eine Task Force gebildet, der Thomas Gläßer (ON-Vorstand), Svet-
lana Maras (Hochschule für Musik Basel) und Florian Zwießler (ICEM Folkwang Universität 
der Künste Essen) angehören. Die Task Force bereitet die inhaltliche Ausarbeitung der Stel-
lenbeschreibung eines/einer technischen Leiter*in vor. Als Sofortmaßnahme soll ein*e Tonin-
genieur*in gefunden werden, welche/welcher die technische Überprüfung und Bewertung der 
Geräte vornimmt, ggf. repariert und mit Unterstützung des WDR die Inventarlisten überprüft. 
Aufbauend auf dieser qualifizierten Bewertung des Gerätebestandes soll das Konzept des zu-
künftigen Studios weiter konkretisiert werden. Mit Entscheidung für einen dauerhaften Stand-
ort soll zusammen mit Zamus und dem städtischen Kulturraummanagement ein Raumbuch 
entwickelt werden. Das Vorhaben wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Lan-
des NRW in 2024 mit Mitteln i. H. v. 50.000 € unterstützt. 
Des Weiteren bereitet die Task Force eine international besetzte Konferenz zum Studio für 
elektronische Musik vor. Eingeladen werden sollen Expert*innen für elektronische Musik so-
wie Vertreter*innen wieder in Betrieb genommener historischer Studios wie beispielsweise 
das EMS in Stockholm oder das Institute of Sonology in Den Haag. Neben dem Erfahrungs- 
und Wissensaustausch, der Ermittlung von Best-Practice-Modellen für das Kölner Studio dient 
die Konferenz zudem der internationalen Vernetzung. Für die Vorbereitung und Durchführung 
der Konferenz stellt das Kulturamt Mittel i. H. v. 30.000 € und die Sparkasse KölnBonn auf 
Vermittlung des Kulturdezernats weitere Mittel i. H. v. 10.000 € zur Verfügung. 
Der ON – Neue Musik Köln e.V. dient als Netzwerk zur Förderung zeitgenössischer Musik und 
ihrer Vermittlung durch die Vernetzung von Akteur*innen und Initiativen, der Durchführung von 
Veranstaltungen in den drei Hauptfeldern künstlerische Produktion, Musikvermittlung und Öf-
fentlichkeitsarbeit. Des Weiteren fungiert der Verein als Anlaufstelle und zentraler Treffpunkt 
zur Kommunikation und zum Informationsaustausch innerhalb der Musikszene. Neben der 
Herausgabe der zweimonatigen Publikation NOIES, der Unterstützung von Proberäumen, der 
Durchführung von Workshops zählt die Veranstaltung des Musiktheaterfestivals ORBIT (frü-
her: Spark) zu den herausragenden Veranstaltungen. Um seine Struktur zu festigen und die 
genannten Aktivitäten durchführen zu können erhält der ON – Neue Musik Köln e.V. in 2024 
weiter einen städtischen Betriebskostenzuschuss i. H. v. 180.000 € sowie einmalig 100.000 € 
zweckgebunden für die Durchführung des Musiktheaterfestivals ORBIT. Von den in 2024 so-
mit freibleibenden Fördermitteln für „ON“ sollen 30.000 Euro zur Finanzierung der Unterbrin-
gungskosten des SEM im Interim verwendet werden. 
Sobald für das Projekt „ZAMUS 2.0 / SEM“ eine neue Planung einschließlich einer neu kalku-
lierbaren Projektkosten- und Betriebskostenübersicht vorliegt, wird die Verwaltung diese dem 
Rat, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Förderbeträge, zur Beschlussfas-
sung vorlegen (analog zur Vorlage 4324/2021).  
Finanzierung:  
Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden für das Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Kul-
turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwen-
dungen Mittel für „ON – Neue Musik Köln e.V.“ in Höhe von 218.608 Euro veranschlagt. Zu-
sätzlich wurden 100.000 Euro im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) 
vom 30.09.2022 für „SPARK“ zugesetzt; die Mittel wurden durch den Ausschuss Kunst und 
Kultur in seiner Sitzung am 14.03.2022 für 2024 freigegeben (Vorlage Nr. 0487/2023). Somit 
stehen in 2024 insgesamt 318.608 Euro zur Verfügung. Das Festival wurde zwischenzeitlich 
in „Orbit“ umbenannt.  
ON – Neue Musik Köln e.V. erhält in 2024 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 
280.000 Euro. Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 38.608 Euro sollen 30.000 Euro in 
2024 für die Finanzierung der Unterbringungskosten des SEM im Interim (Miet-und Energie-
kosten) verwendet werden. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen 
zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen

4 
veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen 
wurde; über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies 
ist hier der Fall. 
Die haushaltsneutrale Umschichtung vom Teilplan des Kulturamtes, Produktgruppe 0416-Kul-
turförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 Euro ist notwendig, 
um für 2024 ein ausreichendes Budget im Teilergebnisplan des Kulturamtes, Produktgruppe 
0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu ge-
währleisten.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2447/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.08.2024
Erstellt
12.08.2024 11:23