2447/2024
Betriebskostenzuschuss für ON – Neue Musik e.V. sowie Finanzierung der Lagerung des Studio für elektronische Musik des WDR im Jahr 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 2447/2024 Freigabedatum 30.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Betriebskostenzuschuss für ON – Neue Musik e.V. sowie Finanzierung der Lagerung des Studio für elektronische Musik des WDR im Jahr 2024 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt: 1. Die institutionelle Förderung (Betriebskostenzuschuss) für ON – Neue Musik Köln e.V. wird für das Jahr 2024 auf 180.000 Euro zuzüglich 100.000 Euro zur Bezuschussung des Festivals Orbit (ehemals Spark) festgesetzt. Der Betriebskostenzuschuss für den ON e.V. in 2024 beträgt somit insgesamt 280.000 Euro. 2. Die anderweitige, haushaltsneutrale Verwendung von Zuschussmitteln aus dem Teiler- gebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplan- zeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „ON – Neue Musik Köln e.V.“, in Höhe von 30.000 Euro zur Finanzierung der Miet-, Energie- und Lagerkosten des Studios für elektronische Musik des WDR (SEM), hier: Teilplanzeile 16 - Sonstige or- dentliche Aufwendungen. Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 310.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Beschluss vom 03.02.2022 (4324/2021) hatte der Rat dem Ausbau des ZAMUS sowie der Unterbringung des Studios für elektronische Musik des WDR auf dem Helios-Gelände zuge- stimmt. Die Mietvertragsverhandlungen zwischen dem Kölner Gesellschaft für Alte Musik (KGAM) e.V./Zamus und dem Eigentümer Bauwens-Adenauer konnten jedoch nicht erfolg- reich abgeschlossen werden. Seit Sommer 2023 hat das Kulturraummanagement (KRM) da- her begonnen, zusammen mit dem Zamus Alternativstandorte zu sondieren. Die Suche erfolgt weiter nach der Maßgabe eines gemeinsamen Standortes für das Zamus und das Studio für elektronische Musik des WDR (SEM). Losgelöst von der Standortfrage bereitet der ON – Neue Musik e.V. als zukünftiger Trägerverein gegenwärtig Maßnahmen zum technischen Er- halt des Gerätebestandes und zur Weiterentwicklung des Konzepts im Hinblick auf die Wie- derinbetriebnahme des Studios als Produktionsort vor. Vor dem Hintergrund der - inzwischen überholten - Projektplanung hatte der Rat auf Basis der Kostenprognosen nach dem Konzept „Zamus 2.0 / SEM“ (Stand 22.12.2021) für den ON - Neue Musik Köln e.V. ab 2024 jährliche Betriebskostenzuschüsse (Institutionelle Förderung) zu den Betriebs- und Personalkosten des ON – Neue Musik Köln e.V. einschließlich des Stu- dios für elektronische Musik des WDR wie folgt beschlossen: 3 218.608 Euro in 2024 299.065 Euro in 2025 294.692 Euro ab 2026ff Um das oben genannte Ziel des Erhalts und Wiederinbetriebnahme zu verfolgen, hat der ON – Neue Musik Köln e.V. eine Task Force gebildet, der Thomas Gläßer (ON-Vorstand), Svet- lana Maras (Hochschule für Musik Basel) und Florian Zwießler (ICEM Folkwang Universität der Künste Essen) angehören. Die Task Force bereitet die inhaltliche Ausarbeitung der Stel- lenbeschreibung eines/einer technischen Leiter*in vor. Als Sofortmaßnahme soll ein*e Tonin- genieur*in gefunden werden, welche/welcher die technische Überprüfung und Bewertung der Geräte vornimmt, ggf. repariert und mit Unterstützung des WDR die Inventarlisten überprüft. Aufbauend auf dieser qualifizierten Bewertung des Gerätebestandes soll das Konzept des zu- künftigen Studios weiter konkretisiert werden. Mit Entscheidung für einen dauerhaften Stand- ort soll zusammen mit Zamus und dem städtischen Kulturraummanagement ein Raumbuch entwickelt werden. Das Vorhaben wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Lan- des NRW in 2024 mit Mitteln i. H. v. 50.000 € unterstützt. Des Weiteren bereitet die Task Force eine international besetzte Konferenz zum Studio für elektronische Musik vor. Eingeladen werden sollen Expert*innen für elektronische Musik so- wie Vertreter*innen wieder in Betrieb genommener historischer Studios wie beispielsweise das EMS in Stockholm oder das Institute of Sonology in Den Haag. Neben dem Erfahrungs- und Wissensaustausch, der Ermittlung von Best-Practice-Modellen für das Kölner Studio dient die Konferenz zudem der internationalen Vernetzung. Für die Vorbereitung und Durchführung der Konferenz stellt das Kulturamt Mittel i. H. v. 30.000 € und die Sparkasse KölnBonn auf Vermittlung des Kulturdezernats weitere Mittel i. H. v. 10.000 € zur Verfügung. Der ON – Neue Musik Köln e.V. dient als Netzwerk zur Förderung zeitgenössischer Musik und ihrer Vermittlung durch die Vernetzung von Akteur*innen und Initiativen, der Durchführung von Veranstaltungen in den drei Hauptfeldern künstlerische Produktion, Musikvermittlung und Öf- fentlichkeitsarbeit. Des Weiteren fungiert der Verein als Anlaufstelle und zentraler Treffpunkt zur Kommunikation und zum Informationsaustausch innerhalb der Musikszene. Neben der Herausgabe der zweimonatigen Publikation NOIES, der Unterstützung von Proberäumen, der Durchführung von Workshops zählt die Veranstaltung des Musiktheaterfestivals ORBIT (frü- her: Spark) zu den herausragenden Veranstaltungen. Um seine Struktur zu festigen und die genannten Aktivitäten durchführen zu können erhält der ON – Neue Musik Köln e.V. in 2024 weiter einen städtischen Betriebskostenzuschuss i. H. v. 180.000 € sowie einmalig 100.000 € zweckgebunden für die Durchführung des Musiktheaterfestivals ORBIT. Von den in 2024 so- mit freibleibenden Fördermitteln für „ON“ sollen 30.000 Euro zur Finanzierung der Unterbrin- gungskosten des SEM im Interim verwendet werden. Sobald für das Projekt „ZAMUS 2.0 / SEM“ eine neue Planung einschließlich einer neu kalku- lierbaren Projektkosten- und Betriebskostenübersicht vorliegt, wird die Verwaltung diese dem Rat, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Förderbeträge, zur Beschlussfas- sung vorlegen (analog zur Vorlage 4324/2021). Finanzierung: Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden für das Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Kul- turamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 - Transferaufwen- dungen Mittel für „ON – Neue Musik Köln e.V.“ in Höhe von 218.608 Euro veranschlagt. Zu- sätzlich wurden 100.000 Euro im Zuge des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 für „SPARK“ zugesetzt; die Mittel wurden durch den Ausschuss Kunst und Kultur in seiner Sitzung am 14.03.2022 für 2024 freigegeben (Vorlage Nr. 0487/2023). Somit stehen in 2024 insgesamt 318.608 Euro zur Verfügung. Das Festival wurde zwischenzeitlich in „Orbit“ umbenannt. ON – Neue Musik Köln e.V. erhält in 2024 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 280.000 Euro. Aus den verbleibenden Mitteln in Höhe von 38.608 Euro sollen 30.000 Euro in 2024 für die Finanzierung der Unterbringungskosten des SEM im Interim (Miet-und Energie- kosten) verwendet werden. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 4 veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall. Die haushaltsneutrale Umschichtung vom Teilplan des Kulturamtes, Produktgruppe 0416-Kul- turförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 Euro ist notwendig, um für 2024 ein ausreichendes Budget im Teilergebnisplan des Kulturamtes, Produktgruppe 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu ge- währleisten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2447/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.08.2024
- Erstellt
- 12.08.2024 11:23