0553/2024
Zwischennutzung Ebertplatz 2024 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe und anderweitige Verwendung von Transfermitteln
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 0553/2024 Freigabedatum 08.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zwischennutzung Ebertplatz 2024 - Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe und anderweitige Verwendung von Transfermitteln Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Rahmen des Finanzausschussbeschlusses (AN/1728/2022) vom 30.09.2022 zugesetzten Mit- tel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzmittel sollen dafür verwendet werden, künstlerisch- kreative Interventionen auf dem Ebertplatz 2024 zu ermöglichen und die bisherige Aktivierung als Best Practice-Beispiel zu dokumentieren und fortzuführen. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt zudem die anderweitige Verwendung von Zu- schussmitteln aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kul- turförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Position „Zwischennut- zung Ebertplatz“, in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2024 für die Finanzierung des unterjähri- gen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz im Rahmen von Dienstleistungen. Ausschuss Kunst und Kultur 12.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Freigabe von Mitteln zur „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2024 Mit Beschluss des Finanzausschusses vom 30.09.2022 wurden im Rahmen der Kulturförder- abgabe (AN/1728/2022) zusätzliche Fördermittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro für 2023 und 2024 bereitgestellt. Diese Zuschüsse wurden in den am 10.11.2022 vom Rat beschlossenen Haushaltsplan 2023/2024 übernommen. Die Positionen stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Hierbei handelt es sich um Mittel aus der Teil- planzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Teilergebnisplans des Kultu- ramtes, Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Die zugesetzten Mittel „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro sowie die jährli- chen Mittel für das unterjährige Kulturprogramm 2024 in Höhe von 100.000 Euro sollen zur Begleichung von Dienstleistungen des Büros „startklar a+b GmbH“ in der Rolle als Platzma- nagement für den Ebertplatz verwendet werden. Hintergrund: Das Büro „startklar a+b GmbH“ mit „raumwerk.architekten“ wurde im Zuge einer europaweiten Ausschreibung von der Stadt für das Platzmanagement in der Zwischennutzungsphase und 3 für die Vorqualifizierung des Planungsverfahrens (2024/2025) zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes ausgewählt und bereits vom federführenden Stadtplanungsamt ab Januar 2024 vertraglich beauftragt (Hintergrund: Vorlage Nr. 1939/2020, Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Umgestaltung des Ebertplatzes - Bedarfsfeststellungsbeschluss). In den Auswahlprozess war ein Begleitgremium einbezogen, das neben Pionierpartner*innen und Mitarbeiter*innen der Verwaltung auch Vertreter*innen der Politik umfasste. Platzmanagement 2024 Im 1. Quartal 2024 wird „startklar a+b GmbH“ von Kulturamt, Stadtplanungsamt und der bis- herigen externen Platzmanagerin in die Themen und laufenden operativen Arbeiten des Platz- managements eingearbeitet. Parallel wird die bisherige (Zwischen-)Nutzung 2018 bis 2023 des Ebertplatzes dokumentiert und als Best Practice-Beispiel aufbereitet. Mit einem „Team Pi- lotnutzung“ werden Potentiale für die kommenden zwei Jahre identifiziert. „startklar a+b GmbH“ wird in enger Abstimmung mit Kulturamt, Stadtplanungsamt und (Zwischen-)Nutzer*in- nen das laufende Kultur- und Soziokulturprogramm (weiter-)entwickeln und dessen Realisie- rung steuern und somit auch die für das Kulturprogramm in den Haushalt eingestellten Mittel verwalten. Die Fortführung und Neuerfindung temporärer gestalterischer und künstlerischer Interventionen verstehen startklar a+b und raumwerk.architekten dabei als Teil des Platzpro- gramms, wobei es strategisch zunehmend darum gehen wird, die dauerhafte Perspektive für den Ebertplatz vorzubereiten. Neben der Fortführung der Zwischennutzung leitet startklar a+b mit raumwerk.architekten auch die parallelen Arbeitsprogramme zu „Betrieb“, „Nutzung“ und „Raum“ im Rahmen der Vorqualifizierung des Planungsverfahrens zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes un- ter Federführung des Stadtplanungsamtes. Die Vorqualifizierung des Planungsverfahrens dient dazu, die Wettbewerbsausschreibung zur Umgestaltung des Ebertplatzes qualifiziert und im Sinne einer sogenannten „Phase 0“ vorzubereiten. Als Ergebnis der zweijährigen Pla- nungsarbeit entsteht ein Nutzungskonzept mit drei räumlichen Konzept-Skizzen. Die Auswer- tung der Vor- und Nachteile der Umbauvarianten dient als Entscheidungsgrundlage für die Po- litik und als Arbeitsgrundlage für den Planungswettbewerb zur dauerhaften Umgestaltung des Ebertplatzes. Die Freigabe des Ausschusses Kunst und Kultur für die Mittel 2023 war in der Sitzung am 06.06.2023 erfolgt (Vorlage Nr. 1563/2023). Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen Unabhängig von der Freigabe der genannten 50.000 Euro (Dienstleistungsmittel) stehen für die „Zwischennutzung Ebertplatz“ Transfermittel (Fördermittel) im Haushalt 2023/2024 in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für 2024 zur Verfügung. Es werden für die Finanzierung des unterjährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz über das Platzmanagement jedoch ausschließlich Mittel für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Eine anderweitige Verausga- bung von Transfermitteln, nun für Sach- und Dienstleistungen, ist nicht ohne einen entspre- chenden Beschluss möglich. Somit soll mit dieser Vorlage neben der o. g. Freigabe auch die haushaltsneutrale Umschichtung von Mitteln zwischen den Teilplanzeilen des Teilergebnis- plans des Kulturamtes, Produktgruppe 0416 - Kulturförderung im Umfang der genannten 100.000 Euro erfolgen (siehe hierzu unten: Finanzierung). Finanzierung: Freigabe von Mitteln zur „Interimsnutzung Ebertplatz“ 2024 Die Aufwandsermächtigung für die „Interimsnutzung Ebertplatz“ in Höhe von 50.000 Euro in 2024 steht im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Diese steht unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/24 insgesamt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 4 Im Haushaltsplan 2023/2024 wurden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 100.000 € für die „Zwischennutzung Ebertplatz“ im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferauswendungen veranschlagt. Für die Finanzierung des unterjährigen Kulturprogramms auf dem Ebertplatz in 2024 werden jedoch statt „Transferaufwendungen“ (Zuschussmittel) Mittel für Sach- und Dienstleistungen benötigt. Diese stehen im erforderlichen Umfang (i. e. 100.000 Euro) im Teilergebnisplan des Kulturamtes 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nicht zur Verfügung. Zur Deckung werden daher im Jahr 2024 aus dem Teil- ergebnisplan des Kulturamtes aus der Produktgruppe 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen, hier aus der Einzelposition „Zwischennutzung Ebertplatz“, Aufwand- sermächtigungen in Höhe von 100.000 Euro anderweitig verwendet bzw. haushaltsneutral in die Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des gleichen Teilergeb- nisplans umgeschichtet. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abwei- chende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier der Fall. Die haushaltsneutrale Umschichtung ist notwendig, um für das unterjährige Kulturprogramm auf dem Ebertplatz in 2024 über das Platzmanagement (Büro „startklar a+b GmbH“) ein aus- reichendes Budget für (Honorar-) Verträge und Beauftragungen von Dienstleistungen zu ge- währleisten. Die Maßnahme wird federführend vom Stadtplanungsamt umgesetzt. Begründung der Dringlichkeit: Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Um die ersten Aktivitäten des Platzmanagements für das Kulturpro- gramm 2024 zu finanzieren bzw. abzurechnen, benötigt das Kulturamt entsprechende Finanz- mittel für Dienstleistungen. Diese sind wie oben beschrieben aktuell nicht in einer auszahlba- ren Form vorhanden. Daher ist ein Freigabe- bzw. Umbuchungsbeschluss in der Sitzung am 12.03.2024 notwendig. Ein Beschluss erst in der nächsten Sitzung würde die Aufgabenwahr- nehmung des Platzmanagements bzw. das Kulturprogramm 2024 entsprechend verzögern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0553/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.03.2024
- Erstellt
- 07.02.2024 14:23