A-N/0011/2026
Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz
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Originalantrag - Neufassung
1783 Zeichen
1
Fraktion in der BV-Nord Fraktion in der BV-Nord
Münster, 21.05.2026
Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz
Die BV-Nord möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auf dem
Sprickmannplatz ein Alkoholverbot ausgesprochen werden kann und
das Entsprechende zu veranlassen, falls dies möglich ist.
Begründung:
Politik und örtliche Akteure am Sprickmannplatz bemühen sich seit Langem,
den Sprickmannplatz so zu gestalten, dass er für die in der Schleife
wohnenden Familien als attraktiver und familienfreundlicher Aufenthaltsort
wahrgenommen wird.
In den letzten 2 Jahren konnte durch eine Reihe zumeist baulicher
Veränderungen (bessere Beleuchtung, mehr Bänke, Blumenampeln,
neugestalteter Spielplatz etc.) eine spürbare Verbesserung der
Aufenthaltsqualität auf dem Sprickmannplatz erreicht werden.
Beim von der Polizeipräsidentin am 05.02.2026 organisierten
„Quartiersspaziergang“ wurde von den am Sprickmannplatz engagierten
Akteuren deutlich aufgezeigt, dass es ein regelhaftes Problem mit
alkoholtrinkenden Männern auf dem Platz gibt, die die Entwicklung zu einem
familienfreundlichen Platz beeinträchtigen und es gewünscht ist, durch ein
Alkoholverbot eine Handhabe zu haben.
Den Antragstellern ist bewusst, dass ein Verbot zu einer Verdrängung führen
kann und auch dieser Personenkreis ein Recht auf einen öffentlichen Platz hat.
In fußläufiger Entfernung von 100 Metern gibt es jedoch zumutbare
Ausweichmöglichkeiten, sodass ein Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz
auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllt.
Bergener Bloch Borker Kappen Meinardus
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
A-N/0011/2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- A-N/0011/2026
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 18.05.2026
- Erstellt
- 18.05.2026 11:05