Mandari Insight

A-N/0011/2026

Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz

Antrag an die BV Nord 18.05.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 09.06.2026, TOP 8.2

Originalantrag - Neufassung

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag - Neufassung

1783 Zeichen

1 
 
                                                            Fraktion in der BV-Nord             Fraktion in der BV-Nord       
         
 
 
    Münster, 21.05.2026 
  
Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz 
 
Die BV-Nord möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob auf dem 
Sprickmannplatz ein Alkoholverbot ausgesprochen werden kann und 
das Entsprechende zu veranlassen, falls dies möglich ist. 
Begründung: 
Politik und örtliche Akteure am Sprickmannplatz bemühen sich seit Langem, 
den Sprickmannplatz so zu gestalten, dass er für die in der Schleife 
wohnenden Familien als attraktiver und familienfreundlicher Aufenthaltsort 
wahrgenommen wird. 
In den letzten 2 Jahren konnte durch eine Reihe zumeist baulicher 
Veränderungen (bessere Beleuchtung, mehr Bänke, Blumenampeln, 
neugestalteter Spielplatz etc.) eine spürbare Verbesserung der 
Aufenthaltsqualität auf dem Sprickmannplatz erreicht werden. 
Beim von der Polizeipräsidentin am 05.02.2026 organisierten 
„Quartiersspaziergang“ wurde von den am Sprickmannplatz engagierten 
Akteuren deutlich aufgezeigt, dass es ein regelhaftes Problem mit 
alkoholtrinkenden Männern auf dem Platz gibt, die die Entwicklung zu einem 
familienfreundlichen Platz beeinträchtigen und es gewünscht ist, durch ein 
Alkoholverbot eine Handhabe zu haben. 
Den Antragstellern ist bewusst, dass ein Verbot zu einer Verdrängung führen 
kann und auch dieser Personenkreis ein Recht auf einen öffentlichen Platz hat. 
In fußläufiger Entfernung von 100 Metern gibt es jedoch zumutbare 
Ausweichmöglichkeiten, sodass ein Alkoholverbot auf dem Sprickmannplatz 
auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllt. 
 
Bergener    Bloch   Borker        Kappen Meinardus 
und Fraktion   und Fraktion  und Fraktion 
A-N/0011/2026

Beratungsverlauf (1)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-N/0011/2026
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
18.05.2026
Erstellt
18.05.2026 11:05