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2009/0007

Voruntersuchung zur Reduzierung des Fremdwasseranteils im Kanal Einzugsgebiet Arheilgen Gesamtkosten: 55.000,00 Euro

Magistratsvorlage 05.02.2009

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2009/0007

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2009/0007

4180 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0007 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Voruntersuchung zur Reduzierung des Fremdwasseranteils im Kanal 
Einzugsgebiet Arheilgen 
Gesamtkosten: 55.000,00 Euro 
 
Vorlage vom: 05.02.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Kurzbericht über die Fremdwasseruntersuchungen im Frühjahr 2005 im Nordosten von 
Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 
2. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird beauftragt, die Fremdwasseruntersuchungen im 
Ortsteil Arheilgen zur Reduzierung des Fremdwassereintritts zu veranlassen. 
3. Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind eingesparte Mittel in Höhe von 
55.000,00  Euro innerhalb der Kostenstelle 066-140-1000, Sachkonto 7363100 – 
Abwasserabgabe – auf das Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchun-gen – 
zu verschieben. 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05. Februar 2009  
 
 
Begründung: 
 
 
Im Zulauf der Kläranlage wird ein nicht unerhebliches Fremdwasseraufkommen beobachtet, 
welches in Spitzenmonaten (April 2002) bis zu 17.000 m³/d betragen hat. 
 
Fremdwasser definiert sich als in der Kanalisation eindringendes Grundwasser (Undichtigkeiten in 
privaten Grundstücksentwässerungen und öffentlichen Sammelkanälen), unerlaubt über 
Fehlanschluss eingeleitetes Wasser (z. B. Drainagen, Regenwasser) sowie zufließendes 
Oberflächenwasser (z. B. über Schachtabdeckungen). Fremdwasser erfordert aufgrund seiner 
Qualität keine Abwasserbehandlung und belastet unnötig die Abwasseranlagen. 
 
Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 
27.08.2002 ist das Einleiten von Grund- und Drainagenwasser, Quell, Bach- und Teichwasser 
unzulässig. 
 
Bestehende Einleitungen, welche vor In-Kraft-Treten der derzeit gültigen Fassung der ABS 
zulässigerweise angeschlossen wurden, haben Bestandsschutz, sind gebührenpflichtig und mit 
einem Wasserzähler zu versehen. 
 
Die im Frühjahr 2005 von der Fa. IGM durchgeführten Fremdwasseruntersuchungen am Bürgerpark 
– Nordsammler, die der Magistrat am 11. August 2004 beschlossen hatte, ergaben in der Summe 
ein Fremdwasseraufkommen von max. 2,5 l/s mit Schwerpunkt im Bereich Carl-Schenck-Ring / 
Knellgelände. Bezogen auf die jeweiligen Einzugsgebiete errechnet sich eine eher niedrige 
Fremdwasserspende von max 0,06 l/(s ha). 
 
In Fortschreibung der in den Jahren 2003 und 2005 am Nordsammler durchgeführten 
Messkampagnen soll nun im Frühjahr 2009 mit der Untersuchung im Ortsteil Arheilgen begonnen 
werden. 
 
Mittelfristig ist eine weitere Voruntersuchung für den letzten fremdwasserrelevanten Ortsteil 
Wixhausen vorgesehen, wozu dann eine separate Vorlage erstellt wird. 
 
Die Kosten für die weiteren Untersuchungen in Arheilgen belaufen sich voraussichtlich auf: 
 
Honorar    33.980,00 Euro 
Messeinrichtungen (Mieten)     7.110,00 Euro 
Projektnebenkosten (5 %)    1.699,00 Euro
 
Summe (netto)   42.789,00 Euro 
+ 19 % MwSt.      8.129.91 Euro  
Summe (brutto)   50.918,91 Euro 
Absperrung, Sicherungsposten 
und Unvorhergesehenes zur 
Aufrundung      4.081,09 Euro
 
 
Gesamtkosten:   55.000,00 Euro

3 
... 
 
 
Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind eingesparte Mittel in Höhe von 55.000,00  
Euro innerhalb der Kostenstelle 066-140-1000, Sachkonto 7363100 – Abwasserabgabe – auf das 
Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchungen – zu verschieben. 
 
Darmstadt, 05.02.2009 
VI-66/2 K –Sin-Wg 
Nst: 2241 
 
 
Der Dezernent II    Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 100 beschließend

Orte (1)

  • Carl-Schenck-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0007
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.02.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00