2009/0007
Voruntersuchung zur Reduzierung des Fremdwasseranteils im Kanal Einzugsgebiet Arheilgen Gesamtkosten: 55.000,00 Euro
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2009/0007
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 19.02.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0007 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Voruntersuchung zur Reduzierung des Fremdwasseranteils im Kanal Einzugsgebiet Arheilgen Gesamtkosten: 55.000,00 Euro Vorlage vom: 05.02.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Kurzbericht über die Fremdwasseruntersuchungen im Frühjahr 2005 im Nordosten von Darmstadt wird zur Kenntnis genommen. 2. Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird beauftragt, die Fremdwasseruntersuchungen im Ortsteil Arheilgen zur Reduzierung des Fremdwassereintritts zu veranlassen. 3. Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind eingesparte Mittel in Höhe von 55.000,00 Euro innerhalb der Kostenstelle 066-140-1000, Sachkonto 7363100 – Abwasserabgabe – auf das Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchun-gen – zu verschieben. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 05. Februar 2009 Begründung: Im Zulauf der Kläranlage wird ein nicht unerhebliches Fremdwasseraufkommen beobachtet, welches in Spitzenmonaten (April 2002) bis zu 17.000 m³/d betragen hat. Fremdwasser definiert sich als in der Kanalisation eindringendes Grundwasser (Undichtigkeiten in privaten Grundstücksentwässerungen und öffentlichen Sammelkanälen), unerlaubt über Fehlanschluss eingeleitetes Wasser (z. B. Drainagen, Regenwasser) sowie zufließendes Oberflächenwasser (z. B. über Schachtabdeckungen). Fremdwasser erfordert aufgrund seiner Qualität keine Abwasserbehandlung und belastet unnötig die Abwasseranlagen. Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung (ABS) der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 27.08.2002 ist das Einleiten von Grund- und Drainagenwasser, Quell, Bach- und Teichwasser unzulässig. Bestehende Einleitungen, welche vor In-Kraft-Treten der derzeit gültigen Fassung der ABS zulässigerweise angeschlossen wurden, haben Bestandsschutz, sind gebührenpflichtig und mit einem Wasserzähler zu versehen. Die im Frühjahr 2005 von der Fa. IGM durchgeführten Fremdwasseruntersuchungen am Bürgerpark – Nordsammler, die der Magistrat am 11. August 2004 beschlossen hatte, ergaben in der Summe ein Fremdwasseraufkommen von max. 2,5 l/s mit Schwerpunkt im Bereich Carl-Schenck-Ring / Knellgelände. Bezogen auf die jeweiligen Einzugsgebiete errechnet sich eine eher niedrige Fremdwasserspende von max 0,06 l/(s ha). In Fortschreibung der in den Jahren 2003 und 2005 am Nordsammler durchgeführten Messkampagnen soll nun im Frühjahr 2009 mit der Untersuchung im Ortsteil Arheilgen begonnen werden. Mittelfristig ist eine weitere Voruntersuchung für den letzten fremdwasserrelevanten Ortsteil Wixhausen vorgesehen, wozu dann eine separate Vorlage erstellt wird. Die Kosten für die weiteren Untersuchungen in Arheilgen belaufen sich voraussichtlich auf: Honorar 33.980,00 Euro Messeinrichtungen (Mieten) 7.110,00 Euro Projektnebenkosten (5 %) 1.699,00 Euro Summe (netto) 42.789,00 Euro + 19 % MwSt. 8.129.91 Euro Summe (brutto) 50.918,91 Euro Absperrung, Sicherungsposten und Unvorhergesehenes zur Aufrundung 4.081,09 Euro Gesamtkosten: 55.000,00 Euro 3 ... Zur Finanzierung der Fremdwasseruntersuchungen sind eingesparte Mittel in Höhe von 55.000,00 Euro innerhalb der Kostenstelle 066-140-1000, Sachkonto 7363100 – Abwasserabgabe – auf das Sachkonto 6779520 – Wasser-, Luft- und Bodenuntersuchungen – zu verschieben. Darmstadt, 05.02.2009 VI-66/2 K –Sin-Wg Nst: 2241 Der Dezernent II Der Dezernent VI Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Carl-Schenck-Ring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0007
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.02.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00