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AFO/0017/2023

Ausbau DEK-Pleistermühlenbrücke - Rodungsarbeiten/Baumfällungen

Anfrage in der BV Ost 24.10.2023

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0017/2023

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Anfrage AFO-0017-2023

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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0017/2023

6276 Zeichen

67.20.0333 
Herr Uennigmann 
24.01.2024 
6729 
Bezirksvertretung Münster Ost 
über  
Herrn Stadtrat Minas 
Antrag Nr. AFO/0017/2023 
„Ausbau DEK-Pleistermühlenwegbrücke, Rodungsarbeiten/Baumfällungen –  
Eilanfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2023“ 
Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Ost in Ihrer nächsten Sitzung 
folgende Informationen zum o.g. Antrag mit: 
Die Eilanfrage wurde in der Sitzung des AUKB am 30.10.2023 thematisiert, eine direkte 
Beantwortung an die BV Ost erfolgte bislang nicht. Dies soll mit dem aktuellen 
Sachstandsbericht nachgeholt werden. 
Auszug aus der Niederschrift des AUKB vom 30.10.2023:  
Herr Driesch verlas eine Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt 
Westdeutsche Kanäle zur Eilanfrage von Bündnis 90/Grünen aus der BV Ost zu den 
Rodungsarbeiten und Baumfällungen im Bereich Pleistermühlenbrücke im Rahmen 
des Kanalausbaus: 
„Am 09.10.2023 sind die Baumfällarbeiten an der Pleistermühlenweg-Brücke eingestellt 
worden, da sich seitdem Klimaaktivisten auf den zu rodenden Flächen befinden und die 
Fällarbeiten behindern. Auf dem Grundstück der WSV wurde von den Aktivisten eine 
Mahnwache angemeldet. Diese war zunächst bis zum 24.10.2023 vorgesehen und ist nun 
aber bis zum 05.11.2023 verlängert worden. 
Da sich die Baumfällarbeiten durch die Blockade der Aktivisten mindestens in den November 
rein verzögern werden, wird von der WSV gerade eine Ökologische Baubegleitung 
beauftragt. Diese ist laut Planfeststellungsbeschluss für Baumfällarbeiten außerhalb des 
Oktobers erforderlich. 
Die WSV ist bei jeder Teilbaumaßnahme bestrebt die Anzahl der zu fällenden Bäume auf ein 
Minimum zu reduzieren. Bei den bereits abgeschlossenen Brückenbaumaßnahmen 
Schillerstraßen-Brücke, Wolbecker-Straßen-Brücke und Laerer Landweg-Brücke konnten 
mehr Bäume erhalten bleiben als ursprünglich in der Planfeststellung angenommen. Auch an 
der Pleistermühlenweg-Brücke werden die Baumfällungen auf ein Minimum begrenzt. Damit 
für den Bau der Brücke keine zusätzlichen Flächen temporär in Anspruch genommen 
werden müssen, werden als Montagefläche ausschließlich Flächen der WSV verwendet, die 
im Zuge des späteren Kanalausbaus im neuen Kanalbett liegen und somit eine Rodung 
dieser Flächen unumgänglich machen. Die Rodung der Bäume ist somit nicht nur für den 
Ausbau der Pleistermühlenweg-Brücke notwendig, sondern auch für den späteren 
Kanalausbau.“

Im November 2023 fand ein Abstimmungstermin mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der 
höheren Naturschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Münster 
u.a. mit folgenden Inhalten statt.  
Seitens der Naturschutzbehörden wurde festgestellt, dass sich die Vorgabe zur Aktualität 
von Daten zum Artenschutz (maximal fünf Jahre, danach notwendige 
Aktualisierung/Plausibilisierung) gemäß Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung jeweils 
auf den Zeitraum vor Erlass der behördlichen Genehmigung bezieht. Dies wurde seitens des 
WSA nach rechtlicher Prüfung mit Bezug auf den Leitfaden zur Berücksichtigung des 
Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen bestätigt. Im vorliegenden 
Fall gibt es jedoch eine rechtskräftige Planfeststellung, die sukzessive umgesetzt wird. Es 
war Konsens, dass die Vorgaben zur Aktualisierung der Artenschutzdaten auf diese 
Fallkonstellation nicht unmittelbar übertragbar sind.  
Die Beteiligten einigten sich für den Bereich der Pleistermühlenweg-Brücke auf folgendes 
Vorgehen: 
Für den Bereich mit aktuell vorgesehenen Fällungen wird die fachlich und rechtlich 
notwendige ökologische Baubegleitung auf alle Bäume (also auch die Bäume mit BHD < 50 
cm) ausgeweitet und um eine Kartierung und Dokumentation vorhandener Baum- und Ast 
höhlen mit Besatzkontrolle ergänzt. Aufgrund des Zeitdrucks bei den Baumaßnahmen kann 
keine weitere Kartierung im Sommer durchgeführt werden. Nach fachlicher Einschätzung ist 
es auch möglich, die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch eine umfassende 
ökologische Baubegleitung auszuschließen. Der Gutachter sollte daher eine fachliche 
Einschätzung abgeben, ob im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung ggf. 
Artenschutzmaßnahmen wie z.B. das Anbringen geeigneter Ersatzquartiere im Umfeld 
notwendig sind und diese Maßnahmen dann in einem Plan darstellen. 
Dazu sind neben nachweislich genutzten Quartieren auch potenziell geeignete 
Höhlen/Spalten zu berücksichtigen. Ggf. erforderliche CEF-Maßnahmen sind mit den 
Naturschutzbehörden abzustimmen und unmittelbar danach umzusetzen, sodass diese im 
Frühjahr 2024 funktionsfähig sind.    
Im kommenden Jahr sollten dann für den Bereich der Prozessionswegbrücke in Absprache 
mit den Naturschutzbehörden die Daten zum Artenschutz aktualisiert werden. 
Dieser Sachstand wurde in der Sitzung des AUKB am 28.11.2023 übermittelt. Ein 
Sachstandsbericht der Wasser– und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist als Anlage 
beigefügt. 
Das beauftragte Ingenieurbüro hat die gutachterliche Stellungnahme am 18.01.2024 
vorgelegt. Bei den im Dezember 2023 durchgeführten Untersuchungen ergaben sich keine 
Hinweise einer aktuellen Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen. 
Baumhöhlen, die potenziell als Winterquartier von Fledermäusen genutzt werden könnten, 
wurden unmittelbar bei der Begutachtung am 18.12.2023 dauerhaft mit Bauschaum 
verschlossen.  
In der vorgelegten Stellungnahme wird aus fachgutachterlicher Sicht empfohlen, in 
Ergänzung der im Planfeststellungsbeschluss dargestellten Maßnahmen, den Verlust der 
Baumhöhlen auszugleichen. Es wird vorgeschlagen, Ganzjahresquartiere und 
Spaltenquartiere aus atmungsaktivem Holzbeton für Baum bewohnende Fledermausarten an 
geeigneten Stellen neu zu errichten. Das WSA sagte eine umgehende Umsetzung zu. 
Es wurden potentiell geeignete Flächen im Eigentum des Bundes und der Stadt Münster 
unmittelbar am bzw. in relativer Nähe zum Eingriffsort ausfindig gemacht. Geeignete Bäume 
für das Anbringen der Ersatzquartiere werden noch im Detail mit der UNB abgestimmt.

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass naturschutzrechtlich keine Hinderungsgründe für eine 
anstehende Fortsetzung der Fällarbeiten bestehen. 
Im Auftrag  
gez. 
Driesch 
Anlagen:  Bilanz Kompensationsmaßnahmen 
Sachstandsbericht des WSA

Anfrage AFO-0017-2023

2138 Zeichen

18.10.2023           
          
                                                                                                Münster BV Ost                                                                                           
Eilanfrage an die Verwaltung 
 
Ausbau DEK-Pleistermühlenbrücke  
 
 
                                                                                                        
Rodungsarbeiten/Baumfällungen 
 
Die für diese Maßnahme Zugrunde liegende Umweltverträglichkeitsprüfung ist 18 
Jahre alt. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt um sicherzustellen, dass sich an 
der Umweltsituation im genannten Bereich keine Veränderungen ergeben haben?                                                                                                                             
Durch welche zusätzlichen Maßnahmen kann das Ausmaß der notwendigen 
Rodungen/ Fällungen reduziert werden?  
 
Begründung: 
Der Kanalausbau ist wichtig für klimafreundlichen Gütertransport auf der 
Wasserstraße.  
Aber das Umfeld des Kanals fungiert für uns Menschen in Münster auch als 
Naherholungsgebiet und Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten. 
Das Planfeststellungsverfahren für dieses Bauvorhaben ist aus dem Jahr 2008. 
Die dafür notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung datiert von 2005 und wurde 
2007 nochmals ergänzt. 
Nach 18 Jahren ist eine Veränderung des Umweltzustandes nicht ausgeschlossen. 
Die Bäume sind per se 18 Jahre älter geworden, aber es kann sich auch die 
Biodiversität in den betroffenen Bereichen verändert haben. 
Die vorgesehenen Rodungen und Baumfällungen sind kritisch neu zu betrachten und 
das Ausmaß der notwendigen Fällungen soweit wie möglich zu reduzieren. Das gilt 
auch für die anstehenden Arbeiten an der Brücke Prozessionsweg im Winter 2024/ 
2025. 
 
 
 
Wir fordern das WSA Rheine auf, dass bis zur Beantwortung dieser Eilanfrage keine 
weiteren Rodungsarbeiten und Baumfällungen vorzunehmen. 
 
 
 
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost 
 
Meinolf Sellerberg  Renate Paschert 
Monika Pander  Sönke Schriever 
Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann 
 
AFO/0017/2023

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 9.9 Anfrage Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wasserstraße
  • Pleistermühlenweg
  • Laerer Landweg
  • Prozessionsweg

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Details

Aktenzeichen
AFO/0017/2023
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
24.10.2023
Erstellt
24.10.2023 11:49