AFO/0017/2023
Ausbau DEK-Pleistermühlenbrücke - Rodungsarbeiten/Baumfällungen
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Stellungnahme zur Anfrage AFO/0017/2023
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67.20.0333 Herr Uennigmann 24.01.2024 6729 Bezirksvertretung Münster Ost über Herrn Stadtrat Minas Antrag Nr. AFO/0017/2023 „Ausbau DEK-Pleistermühlenwegbrücke, Rodungsarbeiten/Baumfällungen – Eilanfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 18.10.2023“ Bitte teilen Sie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Münster-Ost in Ihrer nächsten Sitzung folgende Informationen zum o.g. Antrag mit: Die Eilanfrage wurde in der Sitzung des AUKB am 30.10.2023 thematisiert, eine direkte Beantwortung an die BV Ost erfolgte bislang nicht. Dies soll mit dem aktuellen Sachstandsbericht nachgeholt werden. Auszug aus der Niederschrift des AUKB vom 30.10.2023: Herr Driesch verlas eine Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle zur Eilanfrage von Bündnis 90/Grünen aus der BV Ost zu den Rodungsarbeiten und Baumfällungen im Bereich Pleistermühlenbrücke im Rahmen des Kanalausbaus: „Am 09.10.2023 sind die Baumfällarbeiten an der Pleistermühlenweg-Brücke eingestellt worden, da sich seitdem Klimaaktivisten auf den zu rodenden Flächen befinden und die Fällarbeiten behindern. Auf dem Grundstück der WSV wurde von den Aktivisten eine Mahnwache angemeldet. Diese war zunächst bis zum 24.10.2023 vorgesehen und ist nun aber bis zum 05.11.2023 verlängert worden. Da sich die Baumfällarbeiten durch die Blockade der Aktivisten mindestens in den November rein verzögern werden, wird von der WSV gerade eine Ökologische Baubegleitung beauftragt. Diese ist laut Planfeststellungsbeschluss für Baumfällarbeiten außerhalb des Oktobers erforderlich. Die WSV ist bei jeder Teilbaumaßnahme bestrebt die Anzahl der zu fällenden Bäume auf ein Minimum zu reduzieren. Bei den bereits abgeschlossenen Brückenbaumaßnahmen Schillerstraßen-Brücke, Wolbecker-Straßen-Brücke und Laerer Landweg-Brücke konnten mehr Bäume erhalten bleiben als ursprünglich in der Planfeststellung angenommen. Auch an der Pleistermühlenweg-Brücke werden die Baumfällungen auf ein Minimum begrenzt. Damit für den Bau der Brücke keine zusätzlichen Flächen temporär in Anspruch genommen werden müssen, werden als Montagefläche ausschließlich Flächen der WSV verwendet, die im Zuge des späteren Kanalausbaus im neuen Kanalbett liegen und somit eine Rodung dieser Flächen unumgänglich machen. Die Rodung der Bäume ist somit nicht nur für den Ausbau der Pleistermühlenweg-Brücke notwendig, sondern auch für den späteren Kanalausbau.“ Im November 2023 fand ein Abstimmungstermin mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der höheren Naturschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde bei der Stadt Münster u.a. mit folgenden Inhalten statt. Seitens der Naturschutzbehörden wurde festgestellt, dass sich die Vorgabe zur Aktualität von Daten zum Artenschutz (maximal fünf Jahre, danach notwendige Aktualisierung/Plausibilisierung) gemäß Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung jeweils auf den Zeitraum vor Erlass der behördlichen Genehmigung bezieht. Dies wurde seitens des WSA nach rechtlicher Prüfung mit Bezug auf den Leitfaden zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen bestätigt. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch eine rechtskräftige Planfeststellung, die sukzessive umgesetzt wird. Es war Konsens, dass die Vorgaben zur Aktualisierung der Artenschutzdaten auf diese Fallkonstellation nicht unmittelbar übertragbar sind. Die Beteiligten einigten sich für den Bereich der Pleistermühlenweg-Brücke auf folgendes Vorgehen: Für den Bereich mit aktuell vorgesehenen Fällungen wird die fachlich und rechtlich notwendige ökologische Baubegleitung auf alle Bäume (also auch die Bäume mit BHD < 50 cm) ausgeweitet und um eine Kartierung und Dokumentation vorhandener Baum- und Ast höhlen mit Besatzkontrolle ergänzt. Aufgrund des Zeitdrucks bei den Baumaßnahmen kann keine weitere Kartierung im Sommer durchgeführt werden. Nach fachlicher Einschätzung ist es auch möglich, die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG durch eine umfassende ökologische Baubegleitung auszuschließen. Der Gutachter sollte daher eine fachliche Einschätzung abgeben, ob im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung ggf. Artenschutzmaßnahmen wie z.B. das Anbringen geeigneter Ersatzquartiere im Umfeld notwendig sind und diese Maßnahmen dann in einem Plan darstellen. Dazu sind neben nachweislich genutzten Quartieren auch potenziell geeignete Höhlen/Spalten zu berücksichtigen. Ggf. erforderliche CEF-Maßnahmen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen und unmittelbar danach umzusetzen, sodass diese im Frühjahr 2024 funktionsfähig sind. Im kommenden Jahr sollten dann für den Bereich der Prozessionswegbrücke in Absprache mit den Naturschutzbehörden die Daten zum Artenschutz aktualisiert werden. Dieser Sachstand wurde in der Sitzung des AUKB am 28.11.2023 übermittelt. Ein Sachstandsbericht der Wasser– und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist als Anlage beigefügt. Das beauftragte Ingenieurbüro hat die gutachterliche Stellungnahme am 18.01.2024 vorgelegt. Bei den im Dezember 2023 durchgeführten Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise einer aktuellen Nutzung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte von Fledermäusen. Baumhöhlen, die potenziell als Winterquartier von Fledermäusen genutzt werden könnten, wurden unmittelbar bei der Begutachtung am 18.12.2023 dauerhaft mit Bauschaum verschlossen. In der vorgelegten Stellungnahme wird aus fachgutachterlicher Sicht empfohlen, in Ergänzung der im Planfeststellungsbeschluss dargestellten Maßnahmen, den Verlust der Baumhöhlen auszugleichen. Es wird vorgeschlagen, Ganzjahresquartiere und Spaltenquartiere aus atmungsaktivem Holzbeton für Baum bewohnende Fledermausarten an geeigneten Stellen neu zu errichten. Das WSA sagte eine umgehende Umsetzung zu. Es wurden potentiell geeignete Flächen im Eigentum des Bundes und der Stadt Münster unmittelbar am bzw. in relativer Nähe zum Eingriffsort ausfindig gemacht. Geeignete Bäume für das Anbringen der Ersatzquartiere werden noch im Detail mit der UNB abgestimmt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass naturschutzrechtlich keine Hinderungsgründe für eine anstehende Fortsetzung der Fällarbeiten bestehen. Im Auftrag gez. Driesch Anlagen: Bilanz Kompensationsmaßnahmen Sachstandsbericht des WSA
Anfrage AFO-0017-2023
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18.10.2023
Münster BV Ost
Eilanfrage an die Verwaltung
Ausbau DEK-Pleistermühlenbrücke
Rodungsarbeiten/Baumfällungen
Die für diese Maßnahme Zugrunde liegende Umweltverträglichkeitsprüfung ist 18
Jahre alt. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt um sicherzustellen, dass sich an
der Umweltsituation im genannten Bereich keine Veränderungen ergeben haben?
Durch welche zusätzlichen Maßnahmen kann das Ausmaß der notwendigen
Rodungen/ Fällungen reduziert werden?
Begründung:
Der Kanalausbau ist wichtig für klimafreundlichen Gütertransport auf der
Wasserstraße.
Aber das Umfeld des Kanals fungiert für uns Menschen in Münster auch als
Naherholungsgebiet und Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten.
Das Planfeststellungsverfahren für dieses Bauvorhaben ist aus dem Jahr 2008.
Die dafür notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung datiert von 2005 und wurde
2007 nochmals ergänzt.
Nach 18 Jahren ist eine Veränderung des Umweltzustandes nicht ausgeschlossen.
Die Bäume sind per se 18 Jahre älter geworden, aber es kann sich auch die
Biodiversität in den betroffenen Bereichen verändert haben.
Die vorgesehenen Rodungen und Baumfällungen sind kritisch neu zu betrachten und
das Ausmaß der notwendigen Fällungen soweit wie möglich zu reduzieren. Das gilt
auch für die anstehenden Arbeiten an der Brücke Prozessionsweg im Winter 2024/
2025.
Wir fordern das WSA Rheine auf, dass bis zur Beantwortung dieser Eilanfrage keine
weiteren Rodungsarbeiten und Baumfällungen vorzunehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der BV Ost
Meinolf Sellerberg Renate Paschert
Monika Pander Sönke Schriever
Benedikt Spangenberg Dr.Bodo Kensmann
AFO/0017/2023
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Wasserstraße
- Pleistermühlenweg
- Laerer Landweg
- Prozessionsweg
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0017/2023
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 24.10.2023
- Erstellt
- 24.10.2023 11:49