3848/2023
Finanzierungskonzept Bühnen der Stadt Köln 2025ff.; hier: Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende
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Dezernate VII/II Vorlagen-Nummer 30.11.2023 3848/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 04.12.2023 Finanzierungskonzept Bühnen der Stadt Köln 2025ff. hier: Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende Am 15.06.2023 hat der Rat den Grundsatzbeschluss „Neustart der Bühnen Köln am Offen- bachplatz ab der Spielzeit 2024/25 auf Basis der actori-Gutachten // Langfristige Anmietung des Depots in Köln-Mülheim // Aufbau einer Tanzsparte an den Bühnen Köln“ (1126/2023) ge- fasst. Dieser Beschluss beinhaltet neben dem Neustart der Bühnen am Offenbachplatz (auch als „Basisvariante“ bezeichnet) den zusätzlichen Aufbau einer eigenen Tanzsparte auf Basis des Musterspielplans „actori 2020 Tanz“ und den zusätzlichen Betrieb des Depots mit den beiden Spielstätten Depot 1 und Depot 2 als Spielstätten für das Schauspiel, den Tanz und die freie Szene. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses sind umfangreiche Mehrbedarfe verbunden, die ab der Spielzeit 2024/25 zum Tragen kommen: 2 Zur Deckung dieser Mehrbedarfe wurde beschlossen, dass die Auswirkungen auf den allge- meinen Haushalt und die sonstigen städtischen Aufgabenbereiche möglichst geringgehalten und zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen werden sollen. Diese Maßgabe betrifft ins- besondere die Haushaltsjahre 2025ff., da die Deckung der im Haushaltsjahr 2024 entstehen- den Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 9,50 Mio. Euro vollständig im Rahmen des Budgets der Bühnen bzw. über auf neue Rechnung vorgetragene Bilanzgewinne und einen Rückgriff auf vorhandene Gewinnrücklagen der Bühnen erfolgt. Die Deckung der ab 2025ff. zu finanzierenden Mehrbedarfe wurde vom Rat wie folgt beschlos- sen: Soweit keine anderweitige Deckung (durch zu akquirierende Fördermittel, durch die vorgese- hene Zweckbindung von Mehrerträgen aus der Kulturförderabgabe, z.B. durch die Einbezie- hung der Geschäftsreisenden in deren Anwendungsbereich) besteht bzw. erschlossen werden kann, wurde beschlossen, die Deckung der finanziellen Mehrbedarfe, die sich durch Umset- zung der Variante „actori 2020 Tanz“ im Vergleich zur Basisvariante ergeben (2025: 9,36 Mio. Euro, 2026: 9,64 Mio. Euro), ab 2025 innerhalb des Kulturbudgets durch Umschichtung vorzu- nehmen. Die restlichen Bedarfe aus diesem Beschluss (19,04 Mio. Euro in 2025, 16,92 Mio. Euro in 2026) werden hälftig durch das Kulturbudget und den Gesamthaushalt – auch hier ggf. durch Umschichtungen, d.h. zu Lasten anderer Aufgabenbereiche – getragen. Da für den Tanz akquirierte Fördermittel und Aufwendungen für die Betriebskostenerstattung zwischen den Bühnen und dem Gürzenich-Orchester als Deckungsbeitrag des Kulturbudgets gewertet werden (rd. 6 Mio. Euro), belaufen sich die Finanzierungsanteile in 2025 für den Ge- samthaushalt auf Basis dieser Berechnungen auf 9,52 Mio. Euro und für das Kulturbudget auf bestenfalls 12,88 Mio. Euro, schlechtestenfalls ohne Tanzförderung auf 14,88 Mio. €. Für die Details der Finanzierung wird insoweit auf den Beschluss sowie die Vorlage (1126/2023) verwiesen. Um die Belastungen für das Kulturbudget und den Gesamthaushalt möglichst gering zu hal- ten, wurde die Verwaltung beauftragt, Fördermittel für die Umsetzung des Tanzes zu akquirie- ren und weitere zusätzliche Deckungsmöglichkeiten aufzuzeigen (das kann z.B. die Einbezie- hung der Geschäftsreisen in den Anwendungsbereich der Kulturförderabgabe sein) und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Bezüglich der möglichen Fördermittel wurde ergänzend beschlossen, dass, sollten (Dritt-)Mit- tel nicht wie erhofft fließen, die Kulturverwaltung Lösungen für eine alternative Finanzierung sicherstellen möge. Ggf. erforderliche Umschichtungen innerhalb des Dezernates VII sollen nur aus dem Etat der Bühnen erfolgen dürfen. Mit diesen Maßnahmen und der skizzierten Kostenverteilung soll gewährleistet werden, dass die Auswirkungen für den Gesamthaushalt und das Kulturbudget möglichst geringgehalten werden und ein maßgeblicher Finanzierungsbaustein über das Kulturbudget sichergestellt wird. Entsprechend diesem Handlungsauftrag hat die Verwaltung zwischenzeitlich die Erschließung von Fördermitteln sowie anderweitige Deckungsmöglichkeiten geprüft. Die Konzeptausschrei- bung Tanz ist erfolgt. Allerdings lassen sich erst nach Auswahl eines Konzeptes Drittmittel be- antragen. Somit wird auch erst im Laufe des Jahres 2024 mit einem Überblick über eine mög- liche Landesförderung gerechnet, so dass die Verwaltung aktuell keine Angaben zu Förder- zeitraum oder Förderhöhe machen kann. Es ist jedoch keinesfalls davon auszugehen, dass die zu erzielenden Fördermittel den zusätzlichen Finanzierungsbedarf der Bühnen in voller Höhe abdecken werden. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für den auf das Kulturbudget entfallenden Finanzie- rungsanteil zeichnen sich derzeit nicht ab. Ohne die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen ist deshalb bei den nun beginnenden Aufstellungsarbeiten für den nächsten Haushalt von massiven Umschichtungsnotwendigkeiten 3 innerhalb des Kulturbudgets und Kürzungen des Etats der Bühnen auszugehen, die nicht ohne Folgen für das kulturelle und künstlerische Angebot der Stadt bleiben werden. Eine weitergehende Finanzierung zu Lasten des Gesamthaushalts und damit anderer Aufga- benbereiche ist im o.g. Ratsbeschluss explizit ausgeschlossen worden. Sie scheidet ange- sichts der massiven Haushaltsdefizite der kommenden Jahre sowie der allgemeinen Kosten- entwicklung und Finanzierungsnotwendigkeiten (z.B. im Bereich der städtischen Personalkos- ten in Folge des Tarifabschlusses, der Anhebung der Zinsen, der erhöhten Aufwendungen für soziale Leistungen z.B. im Bereich der Jugendhilfe (s. Haushaltsrechtliche Unterrichtung 3387/2023)) aus fachlichen Gründen ohnehin aus. Eine haushaltsneutrale Finanzierung der neuen freiwilligen Aufgaben durch actori 2020 & actori 2020 Tanz zu Lasten anderer Aufga- benbereiche (d.h. durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts) erscheint angesichts der auch dort bestehenden Handlungsbedarfe sowie der allgemeinen Finanzierungs- und Konsoli- dierungszwänge nicht vertretbar. Um die sonst erforderlichen Kürzungen und Umschichtungen innerhalb des Kulturbudgets im Rahmen des nun beginnenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens zu vermeiden, beabsich- tigt die Verwaltung daher - wie o. g. Beschlussvorschlag als mögliche Deckungsvariante vor- gesehen - die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende und die Zweckbin- dung erwarteter Mehrerträge bei der Kulturförderabgabe, die über die in der mittelfristigen Fi- nanzplanung vorgesehene Veranschlagung von 7 Mio. Euro hinausgehen. Damit würde die Stadt Köln zu ihrer ursprünglichen Praxis der gleichmäßigen Besteuerung al- ler Übernachtungen, welche zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich be- stätigt worden ist, zurückkehren. Die Unterscheidung zwischen berufsbedingten und sonstigen Übernachtungen, welche für die Gäste, die Hoteliers und die Steuerverwaltung mit erhebli- chem Bürokratieaufwand einhergeht, würde damit hinfällig. Das zeitaufwändige Ausfüllen und Kontrollieren entsprechender Bescheinigungen entfiele, was angesichts des Personal- und Fachkräftemangels eine Entlastung der knappen Personalressourcen bedeuten würde. Auch der interkommunale Vergleich zeigt, dass dieser Schritt inzwischen in vielen Städten und Ge- meinden vollzogen worden ist (s. Mitteilungsvorlage 2733/2023). Durch die Ausweitung der Kulturförderabgabe auf Geschäftsreisende (voraussichtliches Er- tragsvolumen: 7 Mio. Euro) und die Zweckbindung im Übrigen erwarteter Mehrerträge bei der Kulturförderabgabe (3 Mio. Euro) werden die aus der Ausweitung der freiwilligen Leistungen im Kulturbereich entstehenden Belastungen des Kulturbudgets sowie des Gesamthaushalts verringert. Zudem wird hiermit dem Grundsatzbeschluss des Rates zum Neustart der Bühnen am Offenbachplatz Rechnung getragen. Dies schafft Planungssicherheit für die Bühnen, aber auch für die sonstigen Kulturinstitutio- nen, die auf Finanzmittel aus dem Kulturbudget angewiesen sind. Derzeit können keinerlei Fi- nanzierungszusagen für die Jahre 2025ff. getätigt werden, weil das Volumen der notwendigen Umschichtungen im Kulturbudget angesichts der noch ungeklärten Finanzierung des o.g. Grundsatzbeschlusses nicht abgeschätzt werden kann. Sofern seitens des Finanzausschus- ses keine Bedenken gegen den mit dieser Mitteilung vorgelegten Finanzierungsvorschlag gel- tend gemacht werden, kann hiermit ein Großteil des Finanzierungsanteils des Kulturbudgets ohne massive anderweitige Kürzungen sichergestellt werden. Um die Mehrerträge verlässlich im nun beginnenden Haushaltsplanaufstellungsverfahren und den mehrmonatigen Vorlauf für die Umsetzung der Satzungsänderungen berücksichtigen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat in der kommenden Sitzung eine ab dem 01.01.2025 wirksam werdende Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe zur Entscheidung vorzulegen. Gez. Wolfgramm i.V. für Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3848/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.11.2023
- Erstellt
- 20.11.2023 18:23