V/0014/2022
Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
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Berichtsvorlage
1596 Zeichen
V/0014/2022 V/0014/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beratungsfolge 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: Folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist eingegangen: Jahr-Nr. Antragsanliegen Entscheidungszuständigkeit (Das Anhörungs- und Beratungsrecht weiterer Gremien bleibt unberührt.) 2022-00002 Es wird angeregt, in Amelsbüren einen Pumptrack-/Bike-Park anzulegen. Verwaltung zur Vorprüfung Hinweis: Mit Wirkung ab 17.12.2021 hat der Landtag NRW eine Änderung des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen. § 24 Absatz 1 GO NRW gilt nun in folgender Fassung (Änderungen unterstrichen): „Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in T extformnach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuss übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“ In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Amt für Bürger- und Ratsservice 17.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dautzenberg T elefon:492-3365 Dautzenberg@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0014/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2022
- Erstellt
- 10.01.2022 10:18