Geestemünder Straße von Neusser Landstraße bis Industriestraße
Mitteilung Ausschuss 0720/2020 vom 09.03.2020
Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1 - Knotenpunkte
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Anlage 1. Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße Knoten Franz-Greiß-Straße (Bestand) Knoten Franz-Greiß-Straße (bisherige Planung) 1 2 . Geestemünder Straße/Johann-Maria-Farina-Straße Knoten Johann-Maria-Farina-Straße (Bestand) Knoten Johann-Maria-Farina-Straße (bisherige Planung) = Bereich des freilaufenden Rechtsabbiegers 2 -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 09.03.2020 0720/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 12.03.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.03.2020 Geestemünder Straße von Neusser Landstraße bis Industriestraße hier: Rückbau von freilaufenden Rechtsabbiegern Sachverhalt: Für die Geestemünder Straße im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Industriestraße wurde bereits vor Jahren eine Planung erstellt. Für diese Maßnahme wurde zudem ein Förderantrag beim Zu- schussgeber des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Bisher befindet sich dieser Förderantrag noch in der Bearbeitung beim Zuschussgeber. Im Zusammenhang mit der gutachterlichen Betrachtung von freilaufenden Rechtsabbiegern stellt sich auch für die Geestemünder Straße die Frage, in welcher Art und Weise die freilaufenden Rechtsab- bieger umgestaltet werden. Konkret betrifft diese Fragestellung die folgenden Knotenpunkte entlang der Geestemünder Straße im Abschnitt von Neusser Landstraße bis Industriestraße: - Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße, - Geestemünder Straße/Johann-Maria-Farina-Straße. Für die Geestemünder Straße liegt ein Verkehrsgutachten vor, welches zum Wegfall der freilaufenden Rechtsabbieger und den damit verbundenen verkehrlichen Auswirkungen allerdings keine konkreten Aussagen enthält. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich folgendes weiteres Vorgehen zu dem Knotenpunkt Geestemünder Straße/Franz-Greiß-Straße Bisher sah die Planung einen freilaufenden Rechtsabbieger von der Geestemünder Straße in die Franz-Greiß-Straße vor (siehe Anlage 1, Punkt 1). Auf diese Planungsvorgabe wird verzichtet. Statt- dessen wird dieser Rechtsabbieger in die Vollsignalisierung der Geestemünder Straße einbezogen. Knotenpunkt Geestemünder Straße/Johann-Maria-Farina-Straße Bisher sah die Planung an diesem Knoten zwei freilaufende Rechtsabbieger im Zu- bzw. Ablauf der Johann-Maria-Farina-Straße vor (siehe Anlage 1, Punkt 2). Auf diese Planungsvorgabe wird an die- sem Knotenpunkt ebenfalls verzichtet. Stattdessen wird der heutige freilaufende Rechtsabbieger von der Geestemünder Straße in die Johann-Maria-Farina-Straße in die Vollsignalisierung der Geestemünder Straße einbezogen. Der bisher neu anzulegende freilaufende Rechtsabbieger von der Johann-Maria-Farina-Straße in die Geestemünder Straße entfällt und es bleibt hier bei der bisherigen Vollsignalisierung. Die Verwaltung wird die Planung für die beiden o. g. Knotenpunkte bis Ende März 2020 entsprechend überarbeiten. Ebenso werden die bisherigen Unterlagen zu dem eingereichten Förderantrag inhaltlich 2 aktualisiert (z. B. Kostenberechnung, Erläuterungsbericht, Planunterlagen). Die Verwaltung wird im dritten Quartal 2020 den aktualisierten Förderantrag dem Zuschussgeber zur weitergehenden Prü- fung zur Verfügung stellen. Das sich anschließende zeitliche Vorgehen ist abhängig von der weiteren inhaltlichen Bearbeitung auf Seiten des Zuschussgebers. Sofern die Bewilligung bzw. die Zustim- mung für einen zuschussunschädlichen Baubeginn durch den Zuschussgeber bis zum Sommer 2020 erfolgt, wird mit dem Ausbau der Geestemünder Straße im ersten Halbjahr 2021 begonnen. Anlage: Anlage - Knotenpunkte gez. Blome
Beratungsverlauf
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07.05.2020 zuletzt
TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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