AN/0218/2026
Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln
3423 Zeichen
SCHLAU Köln e.V. Lindenstraße 2 50674 Köln Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln durch die Verwaltung, Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.02.2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, SCHLAU Köln e.V. und rubicon e.V. bitten darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der StadtAG Queerpolitik am 09.02. zu setzen. Der Bericht zur Lebenslage von obdach- und wohnungslosen Menschen in Köln stellt fest, dass queere wohnungslose Personen besonders von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind (Mitteilung 1253/2024). Der Bericht benennt einen erhöhten Schutzbedarf, unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten sowie diskriminierende Aufnahmekriterien, insbesondere für trans*, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen. Homosexuelle wohnungslose Menschen erfahren laut Bericht mehr als doppelt so häufig Gewalt wie heterosexuelle (66 % gegenüber 27 %). Insgesamt wird ein hoher, derzeit nicht ausreichend gewährleisteter Schutzbedarf festgestellt. Entsprechend wird empfohlen, besonders gefährdete queere Personen direkt mit Wohnraum zu versorgen. In den Mitteilungen 0629/2025 und 2101/2025 widerspricht das Dezernat V dieser Einschätzung und kommt zu dem Schluss, dass alle Angebote „grundsätzlich diskriminierungsfrei“ gestaltet seien und eine gesonderte Unterbringung gefährdeter queerer Personen nicht erforderlich sei. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 1. Wie fließen die Ergebnisse des Berichtes zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Köln in die Bewertung der Lage wohnungsloser queerer Personen durch das Dezernat V ein, und wie bewertet das Dezernat V das dortige Fazit zu LSBTIQ*: „Insgesamt zeigen die Einschätzungen aller Befragten, dass in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ein hoher Gewaltschutzbedarf für LSBTIQ* sichtbar wird. Dies können die Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße sicherstellen.“? 2. Anhand welcher Indikatoren und Bewertungskriterien sowie auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse beurteilt das Dezernat V, ob die Unterbringung queerer obdach- und wohnungsloser Personen diskriminierungsfrei erfolgt? 3. Wie wird eine diskriminierungsfreie Unterbringung wohnungsloser Personen sichergestellt, die nichtbinär, trans* oder intergeschlechtlich sind und/oder einen offenen oder diversen Geschlechtseintrag haben, vor dem Hintergrund, dass es derzeit ausschließlich binär organisierte Unterkünfte gibt? 4. Inwieweit ist die im LSBTIQ-Aktionsplan unter Punkt 10.11 genannte „bedarfsgerechte Unterbringung von FLINT (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen), insbesondere von Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden“, in Notschlafstellen gewährleistet? 5. Welche weiteren Maßnahmen sind zur diskriminierungsfreien Unterbringung queerer Personen geplant? Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen, Mai Grundmann An Oberbürgermeister Torsten Burmester Vorsitzender der StadtAG Queerpolitik Stadt Köln, Geschäftsstelle der Stadt AG Queerpolitik Amt für Integration und Vielfalt Mai Grundmann SCHLAU Köln e.V. mai.grundmann@schlau- koeln.de Köln, 30.01.2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0218/2026
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.02.2026
- Erstellt
- 02.02.2026 12:16