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AN/0218/2026

Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 02.02.2026

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik, Sitzung am 28.05.2026, TOP 2.1

Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln

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Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln

3423 Zeichen

SCHLAU Köln e.V. 
Lindenstraße 2 
50674 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Anfrage zur Bewertung der Lebenslage obdachloser und wohnungsloser queerer Menschen in Köln 
durch die Verwaltung, Sitzung der Stadt Arbeitsgemeinschaft Queerpolitik 09.02.2026 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
SCHLAU Köln e.V. und rubicon e.V. bitten darum, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der StadtAG 
Queerpolitik am 09.02. zu setzen. 
Der Bericht zur Lebenslage von obdach- und wohnungslosen Menschen in Köln stellt fest, dass queere 
wohnungslose Personen besonders von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind (Mitteilung 1253/2024).  
Der Bericht benennt einen erhöhten Schutzbedarf, unzureichende Unterbringungsmöglichkeiten sowie 
diskriminierende Aufnahmekriterien, insbesondere für trans*, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen. 
Homosexuelle wohnungslose Menschen erfahren laut Bericht mehr als doppelt so häufig Gewalt wie 
heterosexuelle (66 % gegenüber 27 %). Insgesamt wird ein hoher, derzeit nicht ausreichend gewährleisteter 
Schutzbedarf festgestellt. Entsprechend wird empfohlen, besonders gefährdete queere Personen direkt mit 
Wohnraum zu versorgen. 
In den Mitteilungen 0629/2025 und 2101/2025 widerspricht das Dezernat V dieser Einschätzung und kommt zu 
dem Schluss, dass alle Angebote „grundsätzlich diskriminierungsfrei“ gestaltet seien und eine gesonderte 
Unterbringung gefährdeter queerer Personen nicht erforderlich sei. 
Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung: 
1. Wie fließen die Ergebnisse des Berichtes zur Lebenslage von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in 
Köln in die Bewertung der Lage wohnungsloser queerer Personen durch das Dezernat V ein, und wie 
bewertet das Dezernat V das dortige Fazit zu LSBTIQ*: „Insgesamt zeigen die Einschätzungen aller 
Befragten, dass in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe ein hoher Gewaltschutzbedarf für LSBTIQ* 
sichtbar wird. Dies können die Einrichtungen nicht in ausreichendem Maße sicherstellen.“? 
2. Anhand welcher Indikatoren und Bewertungskriterien sowie auf Grundlage welcher konkreten Ergebnisse 
beurteilt das Dezernat V, ob die Unterbringung queerer obdach- und wohnungsloser Personen 
diskriminierungsfrei erfolgt? 
3. Wie wird eine diskriminierungsfreie Unterbringung wohnungsloser Personen sichergestellt, die nichtbinär, 
trans* oder intergeschlechtlich sind und/oder einen offenen oder diversen Geschlechtseintrag haben, vor 
dem Hintergrund, dass es derzeit ausschließlich binär organisierte Unterkünfte gibt? 
4. Inwieweit ist die im LSBTIQ-Aktionsplan unter Punkt 10.11 genannte „bedarfsgerechte Unterbringung von 
FLINT (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre und transgeschlechtliche Menschen), 
insbesondere von Trans*Frauen, die nicht als cis-geschlechtlich gelesen werden“, in Notschlafstellen 
gewährleistet? 
5. Welche weiteren Maßnahmen sind zur diskriminierungsfreien Unterbringung queerer Personen geplant? 
 
Es wird darum gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, 
Gesundheit, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis zu geben.   
Mit freundlichen Grüßen, 
 
Mai
 Grundmann  
An  
Oberbürgermeister Torsten Burmester Vorsitzender der 
StadtAG Queerpolitik 
Stadt Köln, Geschäftsstelle der Stadt AG Queerpolitik 
Amt für Integration und Vielfalt 
 
Mai Grundmann 
SCHLAU Köln e.V. 
mai.grundmann@schlau-
koeln.de 
 
Köln, 30.01.2026

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0218/2026
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
02.02.2026
Erstellt
02.02.2026 12:16